EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52013IP0206

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Mai 2013 zum jährlichen Steuerbericht: Wege zur Freisetzung des Wachstumspotenzials der EU (2013/2025(INI))

ABl. C 55 vom 12.2.2016, p. 65–70 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

12.2.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 55/65


P7_TA(2013)0206

Jährlicher Steuerbericht: Wege zur Freisetzung des Wachstumspotenzials der EU

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Mai 2013 zum jährlichen Steuerbericht: Wege zur Freisetzung des Wachstumspotenzials der EU (2013/2025(INI))

(2016/C 055/08)

Das Europäische Parlament,

gestützt auf Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und die Artikel 26, 110-115 und 120 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/48/EG im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen (COM(2008)0727),

unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zu einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Finanztransaktionssteuer (COM(2012)0631),

unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Rates über eine Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (COM(2011)0121),

unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/96/EG zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom (COM(2011)0169),

unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 11. September 2012 zur Unternehmensbesteuerung: gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren (Neufassung) (1),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 27. Juni 2012 über konkrete Maßnahmen, auch in Bezug auf Drittländer, zur Verstärkung der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung (COM(2012)0351),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 6. Dezember 2012„Aktionsplan zur Verstärkung der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung“ (COM(2012)0722),

unter Hinweis auf die Empfehlung der Kommission vom 6. Dezember 2012 betreffend aggressive Steuerplanung (C(2012)8806),

unter Hinweis auf die Empfehlung der Kommission vom 6. Dezember 2012 für Maßnahmen, durch die Drittländer zur Anwendung von Mindeststandards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich veranlasst werden sollen (C(2012)8805),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. Dezember 2012 über die Stärkung des Binnenmarkts durch die Beseitigung grenzüberschreitender steuerlicher Hindernisse in Bezug auf Personenkraftwagen (COM(2012)0756),

unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung zur Festlegung eines Aktionsprogramms für das Steuerwesen in der Europäischen Union für den Zeitraum 2014-2020 (Fiscalis 2020) (COM(2012)0465),

unter Hinweis auf den Bericht der Europäischen Kommission über die öffentlichen Finanzen in der WWU (European Economy Nr. 4/2012),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Januar 2013 über die öffentlichen Finanzen in der WWU — 2011 und 2012 (2),

unter Hinweis auf den Bericht der Europäischen Kommission über Steuerreformen in den EU-Mitgliedstaaten (European Economy Nr. 6/2012),

unter Hinweis auf die Mitteilung der OECD „Current Tax agenda 2012“ (Aktuelle steuerpolitische Agenda 2012) (3),

unter Hinweis auf den OECD-Bericht „Addressing Base Erosion and Profit Shifting“ (Erosion der Bemessungsgrundlage und Gewinnverlagerung) (4),

unter Hinweis auf das Arbeitspapier der Deutschen Bank vom 5. Oktober 2012 über die Auswirkungen von Steuersystemen auf das Wirtschaftswachstum in Europa (5),

unter Hinweis auf die Strategie Europa 2020 (COM(2010)2020),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates (Wirtschaft und Finanzen) vom 10. Juli 2012 (6),

unter Hinweis auf den Jahreswachstumsbericht der Kommission für 2013 (COM(2012)0750),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 12. Februar 2013„Bericht im Rahmen des Warnmechanismus 2013“ (7),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 29. Juni, 19. Oktober und 14. Dezember 2012,

unter Hinweis auf die Abschlusserklärung des Treffens der G20-Finanzminister und der Gouverneure der G20-Zentralbanken vom 15./16. Februar 2013 in Moskau (8),

unter Hinweis auf das Arbeitsprogramm der irischen Ratspräsidentschaft,

gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A7-0154/2013),

A.

in der Erwägung, dass in den Volkswirtschaften der EU für die nahe Zukunft nur geringe bis negative Aussichten auf wirtschaftliches Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen bestehen, wobei der Grund hierfür häufig in der ungenügenden Ausrichtung der gegenwärtigen politischen Maßnahmen auf Investitionen, Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und gerechte und wirksame Besteuerung liegt; in der Erwägung, dass das Euro-Währungsgebiet insgesamt eine Rezession mit zwei Talsohlen durchläuft;

B.

in der Erwägung, dass sich seit dem Ausbruch der gegenwärtigen Schuldenkrise die Zusammensetzung des Steueraufkommens in etlichen Mitgliedstaaten erheblich verändert hat und dass die strukturellen und zyklischen Auswirkungen dieser Veränderungen kaum voneinander zu unterscheiden sind; in der Erwägung, dass bei der Erarbeitung steuerpolitischer Maßnahmen der Grundsatz der Subsidiarität und der Grundsatz des Regierens auf mehreren Ebenen gemäß den geltenden Rechtsvorschriften des betroffenen Mitgliedstaats in vollem Umfang eingehalten werden sollten;

C.

in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten aufgrund der Krise, die die strukturellen Schwächen einiger EU-Volkswirtschaften erkennbar machte und die weiterhin das Potenzial des Wirtschaftswachstums in der EU verringert, vor der großen Herausforderung stehen, ihre öffentlichen Haushalte auszugleichen und gleichzeitig Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern;

D.

in der Erwägung, dass seit der Jahrtausendwende in der EU ein Trend hin zu einem stärker wachstumsorientierten Steuersystem erkennbar geworden ist;

E.

in der Erwägung, dass die Steuersysteme in der EU unternehmerfreundlich sein müssen, damit die Fähigkeit der Unternehmen, Wachstum und Beschäftigung zu schaffen, gefördert wird;

F.

in der Erwägung, dass vor dem Hintergrund von verlangsamtem Wachstum und Rezession die verspätete Erstattung von Steuervorauszahlungen die Liquidität der Unternehmen zusätzlich verringert;

G.

in der Erwägung, dass die Auswirkungen der Krise mit einer Steuerpolitik bekämpft werden sollten, die mit den Zielen der Strategie Europa 2020 in Einklang stehen, wobei diese Vorrang haben sollte;

H.

in der Erwägung, dass es erforderlich ist, Haushaltsausgaben zu verändern, wachstumsfördernde Strukturreformen rasch umzusetzen, die Methoden der Steuereinziehung zu verbessern und Änderungen an einer Reihe von Steuern vorzunehmen, um die Glaubwürdigkeit der Haushaltspolitik wiederherzustellen und die Staatsverschuldung zu verringern, wobei Steuern, die auf Kapital, auf umweltschädigende Tätigkeiten sowie auf gewisse Arten des Verbrauchs erhoben werden, Vorrang zu geben ist vor der Besteuerung von Arbeit;

I.

in der Erwägung, dass eine intelligente und aktive politische Gestaltung auf dem Gebiet der ökologischen Steuern entscheidend für die Umsetzung des Verursacherprinzips, die Förderung von Wachstum und die Schaffung nachhaltiger Wachstumsaussichten ist;

Allgemeine Erwägungen

1.

stellt fest, dass die Steuerpolitik weiterhin in nationaler Zuständigkeit verbleibt und dass die unterschiedlichen Steuersysteme der Mitgliedstaaten daher zu respektieren sind; stellt fest, dass die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Steuerpolitik von der nationalen Ebene auf die EU-Ebene eine Änderung der Verträge erforderlich macht, wofür wiederum das Einvernehmen aller Mitgliedstaaten erforderlich ist; stellt indessen ebenfalls fest, dass eine wirksame Koordinierung von Steuerregelungen auf europäischer Ebene damit nicht ausgeschlossen wird; betont, dass bei der Ausarbeitung steuerpolitischer Maßnahmen der Grundsatz der Subsidiarität und der Grundsatz des Regierens auf mehreren Ebenen gemäß den geltenden Rechtsvorschriften des betroffenen Mitgliedstaats in vollem Umfang berücksichtigt werden sollten;

2.

stellt fest, dass die optimale Struktur eines Steuersystems von verschiedenen Faktoren abhängt und daher je nach Land unterschiedlich ist; hebt hervor, dass auf kurze, mittlere und lange Sicht eine sinnvolle Planung und eine entsprechende Anpassung der Steuerpolitik erforderlich ist;

3.

hebt hervor, dass es Verbesserungen bei der steuerpolitischen Koordinierung gegeben hat, weist aber auch darauf hin, dass EU-Bürger und -Unternehmen, die grenzübergreifenden Aktivitäten nachgehen, immer noch bedeutende Kosten und Verwaltungslasten tragen müssen sowie unter Gesetzeslücken leiden, die baldmöglichst beseitigt werden müssen, damit die Vorzüge des Binnenmarkts umfassend genutzt werden können;

4.

stellt fest, dass sich ein fairer und gesunder Wettbewerb zwischen den im Binnenmarkt bestehenden Steuersystemen positiv auf die europäischen Volkswirtschaften auswirkt; hebt andererseits hervor, dass ein schädlicher Steuersenkungswettlauf äußerst negative Folgen für die Wirtschaft hat; verweist im Hinblick auf den OECD-Bericht über die Erosion der Bemessungsgrundlage und Gewinnverlagerung auf die herausragende Bedeutung von funktionsfähigen Institutionen, denen ein solider und gerechter Rechts- und Verwaltungsrahmens zugrunde liegt;

5.

stellt fest, dass es zur Erzielung eines wirtschaftlichen Gleichgewichts nicht nur wichtig ist, die Einhaltung einer nachhaltigen Steuerpolitik sicherzustellen, sondern dass es auch erforderlich ist, wachstumsfördernde Maßnahmen etwa zur Bekämpfung von Steuerbetrug und -hinterziehung sowie zur Verlagerung der Besteuerung hin zu wachstumsfreundlicheren Bereichen und zur Umsetzung realistisch angesetzter steuerlicher Anreize sowohl für Selbständige als auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) umzusetzen, vor allem damit Innovation und FuE-Maßnahmen gefördert werden;

6.

betont, das ein klares, verlässliches, transparentes und stabiles Steuerumfeld im Binnenmarkt im Interesse der Unternehmen und Bürger liegt, da unzureichend transparente Steuervorschriften grenzüberschreitenden Tätigkeiten und Auslandsinvestitionen in der EU im Wege stehen; empfiehlt, dass Bürger und Unternehmen umfassender und besser darüber informiert werden sollten, welche Steuerregelungen, -anforderungen und -vorschriften in den einzelnen Mitgliedstaaten gelten;

7.

empfiehlt daher den Mitgliedstaaten, bei Änderungen in Bezug auf bestehende und bei der Einführung neuer Steuern umsichtig vorzugehen und sicherzustellen, dass diese Maßnahmen das Wachstum nicht behindern und dass den Bürgern und den Unternehmen ausreichend Zeit eingeräumt wird und ihnen die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um sich auf das Inkrafttreten der neuen Regelungen vorzubereiten;

8.

zeigt sich darüber besorgt, dass sich der in vielen Mitgliedstaaten zu beobachtende Übergang zu einer stärkeren Besteuerung des Verbrauchs auf die soziale Ungleichheit auswirken könnte; fordert die Mitgliedstaaten auf, dieses potenzielle Problem im Auge zu behalten und genau zu untersuchen, welche negativen Auswirkungen die Erosion der Progressivität des Steuersystems insgesamt nach sich ziehen könnte; vertritt die Auffassung, dass das Mehrwertsteuersystem eine gewisse Flexibilität aufweisen sollte, die es — in hinreichend begründeten Fällen gemäß der Richtlinie über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem, die sich etwa auf kulturelle Aktivitäten oder die Grundbedürfnisse beziehen — ermöglicht, auf bestimmte Produktkategorien ermäßigte Steuersätze anzuwenden;

9.

vertritt die Auffassung, dass Eigenmittel erforderlich sind, um den EU-Haushalt zu einem nützlichen Instrument zur Förderung des Wirtschaftswachstums zu machen, da diese der Kommission eine größere Handlungsfreiheit bei der Formulierung ihrer Vorschläge verleihen;

Ausfindigmachen von verborgenen Ressourcen, die mit Hilfe steuerpolitischer Maßnahmen zum Wirtschaftswachstum beitragen könnten

10.

stellt fest, dass die wirtschaftliche Entwicklung von Faktoren wie Arbeit, Kapital, technischem Fortschritt, Ressourceneffizienz und Produktivität abhängig ist und dass die steuerpolitischen Maßnahmen diese Faktoren in kurz-, mittel- und langfristiger Perspektive berücksichtigen sollte; hebt daher hervor, wie wichtig eine abgestimmte Entscheidungsfindung zur Erreichung dieses Ziels ist;

11.

stellt fest, dass die Wirtschaft durch steuerpolitische Maßnahmen unter anderem gefördert werden sollte, indem Steuersysteme geschaffen werden, die die Gesamtnachfrage langfristig fördern, exportorientierte Aktivitäten erleichtern und die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie nachhaltiges Wachstum fördern;

12.

geht davon aus, dass sich die Anhebung von Steuern in bestimmten Bereichen, etwa von Verbrauchssteuern, positiv auswirken könnte, indem zusätzliche Ressourcen gezielt eingesetzt und für die Bürger und die Realwirtschaft nutzbar gemacht werden könnten;

13.

stellt fest, dass die Schaffung steuerlicher Anreize für Forschung und Entwicklung höchstwahrscheinlich langfristig positive Auswirkungen wie etwa Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in wissensbasierten Wirtschaftsbranchen nach sich ziehen wird, insbesondere dann, wenn sie Teil einer ausgewogenen Gesamtstrategie zur Ausgestaltung des Steuersystems ist; vertritt die Auffassung, dass dies auf europäischer und nationaler Ebene berücksichtigt werden sollte;

14.

erkennt an, dass die Erweiterung von bereits bestehenden Besteuerungsgrundlagen eher zu höheren Steuereinnahmen für die Mitgliedstaaten führen könnte als die Anhebung von Steuersätzen oder die Einführung neuer Steuern;

15.

weist darauf hin, dass Steuersenkungen im Rahmen einer soliden und verantwortungsvoll geplanten Steuerpolitik, die die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen in keiner Weise gefährdet, erfolgen und von Maßnahmen zur Steigerung von Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung begleitet sein sollten;

16.

ist der Auffassung, dass es erforderlich ist, nach gründlicher Analyse ein EU-weites System der Steuerinformation zu schaffen, mit dem die unterschiedlichen nationalen Steuersysteme nicht vereinheitlicht werden, sondern das die Koordinierung zwischen ihnen in fortlaufender und transparenter Weise ermöglicht, indem es die Senkungen und Anhebungen in den einzelnen Systemen dokumentiert;

17.

stellt fest, dass für das Funktionieren eines derartigen Systems der Rahmen des Europäischen Semesters eine gute Ausgangsbasis wäre, da es zusammen mit anderen spezifischen makroökonomischen Maßnahmen die unterschiedlichen steuerpolitischen Maßnahmen der einzelnen Mitgliedstaaten dokumentieren und dabei die grundlegenden wirtschaftlichen Zukunftstrends sowie die Fundamentaldaten und die Zukunftsaussichten der betroffenen Mitgliedstaaten sowie die gemeinsamen europäischen Ziele umfassend berücksichtigen könnte; fordert vor diesem Hintergrund die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine Strategie zur Verringerung der Steuerlücke in das Europäische Semester einzubeziehen;

18.

verweist auf die verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Finanztransaktionssteuer, die in elf Mitgliedstaaten umgesetzt werden soll, welche gemeinsam zwei Drittel des BIP der EU erzeugen;

19.

hebt hervor, dass in Ländern mit im Verhältnis zu ihrer Produktivität hohen Lohnkosten, in denen daher die Schaffung von Arbeitsplätzen erschwert ist, mögliche steuerliche Maßnahmen zur Verringerung der Arbeitskosten bzw. zur Verbesserung der Produktivität untersucht werden könnten, während gleichzeitig entschiedene Anstrengungen zur Steigerung der Produktivität unternommen werden; betont, dass Steuerreformen eine Steigerung der Erwerbsquote fördern müssen, um das Angebot an Arbeitskräften und die Integrationsfähigkeit der Arbeitsmärkte zu verbessern; betont in diesem Zusammenhang, dass die Rechte der Arbeitnehmer und die Stellung der Sozialpartner stets umfassend gewahrt werden sollten;

20.

begrüßt die Initiative der Kommission zur Erstellung eines einheitlichen Leitfadens für die Berechnung der Körperschaftssteuer; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich auf eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage zu einigen und deren Umsetzung in Angriff zu nehmen; betont, dass die Stellungnahme des Parlaments hierbei als wesentlicher Bezugspunkt dienen sollte;

21.

hebt hervor, dass mit dem Abbau und der Abschaffung von durch Steuern bedingten Hindernissen für grenzüberschreitende Aktivitäten im Binnenmarkt ein großes Wachstumspotenzial freigesetzt werden kann; betont, dass die Überarbeitung der Mehrwertsteuerrichtlinie, die Arbeit an der gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage und der Ausbau der Zusammenarbeit der Steuerbehörden entscheidend dazu beitragen, dieses Potenzial vollständig zu nutzen;

22.

fordert die Kommission auf, umgehend tätig zu werden, um mehr Transparenz und eine strengere Regulierung in Bezug auf Handelsregister und die Registrierung von Trusts und Stiftungen zu schaffen;

23.

fordert die Mitgliedstaaten auf, gemeinsam mit den nationalen Steuerbehörden die Initiativen der Kommission umfassend zu unterstützen, mit denen steuerliche Hindernisse für grenzüberschreitende Aktivitäten abgeschafft werden sollen, um Koordinierung und Zusammenarbeit in diesem Bereich weiter zu verbessern; fordert die Mitgliedstaaten auf, das gesamte Potenzial des Fiscalis-Programms und des Aktionsprogramms für das Zollwesen in der Gemeinschaft zu nutzen; fordert die Kommission auf, festzustellen, in welchen zusätzlichen Bereichen die EU-Regelungen sowie die behördliche Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten noch verbessert werden könnten, um Steuerbetrug und aggressive Steuergestaltung wirksam zu bekämpfen;

24.

fordert die Mitgliedstaaten auf, vor dem Hintergrund von verlangsamtem Wachstum oder Rezession sehr umsichtig zu agieren und die verspätete Erstattung von Steuervorauszahlungen zu vermeiden, da diese vor allem im Falle von KMU die Liquiditätslage von Unternehmen zusätzlich beeinträchtigen könnte;

Bekämpfung von Steuerbetrug und -hinterziehung sowie Abschaffung von Doppelbesteuerung, doppelter Nichtbesteuerung und Diskriminierung von EU-Unternehmen

25.

fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Kapazitäten für die Überwachung, Kontrolle und Beitreibung von Steuern deutlich auszubauen und so zusätzliche Ressourcen zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung entsprechend der Strategie Europa 2020 zu gewinnen; hebt hervor, dass in den Mitgliedstaaten bewährte Verfahren zur Verbesserung der Wirksamkeit der Steuerverwaltung in transparenter Weise — möglichst in einem europäischen Kodex bewährter Verfahren im Rahmen des EU-weiten Systems der Steuerinformation — zusammengestellt und sorgfältig beachtet werden sollten; zeigt sich besorgt über die in zahlreichen Mitgliedstaaten zu beobachtende Tendenz, an der personellen und materiellen Ausstattung von Steuerbehörden und ähnlichen Einrichtungen zu sparen; betont, dass damit möglicherweise die Fähigkeit dieser Behörden und Einrichtungen, ordnungsgemäß und wirksam Dienstleistungen für Unternehmen und Personen zu erbringen und Steuerbetrug und -hinterziehung entgegenzutreten, geschwächt wird; fordert die Mitgliedstaaten vor diesem Hintergrund auf, ihren nationalen Steuerbehörden und Steuerprüfern ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung zu stellen;

26.

fordert die Mitgliedstaaten auf, die behördliche Zusammenarbeit im Bereich der direkten Steuern zu verbessern;

27.

fordert die Kommission erneut auf, für die GD Steuern und Zollunion mehr Haushaltsmittel und Personal vorzusehen, damit diese in die Lage versetzt wird, EU-Maßnahmen und -Vorschläge zur Verhinderung der doppelten Nichtbesteuerung und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug zu erarbeiten;

28.

begrüßt den Aktionsplan der Kommission zur Verstärkung der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung und die Empfehlung der Kommission für Maßnahmen, durch die Drittländer zur Anwendung von Mindeststandards für verantwortungsvolles staatliches Handeln im Steuerwesen veranlasst werden sollen, sowie die Empfehlung der Kommission betreffend aggressive Steuerplanung;

29.

fordert die Mitgliedstaaten auf, aktiv im Sinne der Mitteilung und der Empfehlungen der Kommission tätig zu werden und auf EU-Ebene koordinierte und entschiedene Maßnahmen gegen Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung sowie gegen aggressive Steuergestaltung und Steuerparadiese zu ergreifen und damit für eine gerechtere Verteilung der Anstrengungen zur Konsolidierung der Staatshaushalte und für höhere Steuereinnahmen zu sorgen; fordert die Mitgliedstaaten auf, neben anderen diesbezüglich ausgerichteten Maßnahmen die Vorschläge der Kommission für eine allgemeine Vorschrift zur Unterbindung von Missbrauch als Handhabe gegen aggressive Steuergestaltung zügig umzusetzen sowie in ihren jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen eine Klausel zur Verhinderung einer doppelten Nichtbesteuerung einzuführen;

30.

stellt fest, dass in der EU Jahr für Jahr der öffentlichen Hand etwa eine Billion Euro an Einnahmen aufgrund von Steuerhinterziehung und -vermeidung verlorengehen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Steuerlücke bis 2020 zumindest zu halbieren;

31.

betont, dass eine Verringerung des Umfangs von Steuerbetrug und -hinterziehung das Wachstumspotenzial der Wirtschaft steigern würde, indem die öffentlichen Finanzen auf eine gesündere Grundlage gestellt würden, so dass mehr öffentlich Mittel zur Förderung von Investitionen und zur Stärkung der europäischen sozialen Marktwirtschaft zur Verfügung stünden, und indem die Wettbewerbsbedingungen der Unternehmen annähernd gleich gestaltet würden;

32.

fordert die Mitgliedstaaten auf, ernsthafte Verhandlungen aufzunehmen, um die Verfahren für alle noch nicht verabschiedeten Gesetzgebungsvorschläge zu Steuerhinterziehung, Steuervermeidung, Steuerumgehung, aggressiver Steuergestaltung und Steuerparadiesen abzuschließen; fordert unter anderem die Mitgliedstaaten auf, die Überarbeitung der Zinsbesteuerungsrichtlinie und die Ausweitung ihres Geltungsbereichs abzuschließen und den Vorschlag der Kommission in Bezug auf einen Schnellreaktionsmechanismus bei Mehrwertsteuerbetrug gemäß dem Bericht des Parlaments unverzüglich anzunehmen und umzusetzen;

33.

begrüßt die verstärkten internationalen Anstrengungen zur Bekämpfung der Erosion der Bemessungsgrundlage und der Gewinnverlagerung auf dem Gebiet Unternehmensbesteuerung; vertritt die Auffassung, dass der diesbezügliche OECD-Bericht einen entscheidenden Beitrag hierzu leistet und begrüßt es, dass der Aktionsplan für Folgemaßnahmen in diesem Sommer vorgelegt wird; geht davon aus, dass die Finanzminister der G20, die den Bericht auf ihrem jüngsten Treffen in Moskau befürwortet haben, auf der Grundlage dieses Aktionsplans entschiedene und gemeinschaftliche Maßnahmen ergreifen werden;

34.

hebt hervor, dass — auch gemäß belastbaren Daten der Kommission — Umweltsteuern zu den das Wachstum relativ am meisten fördernden Steuern gehören; betont, dass Umweltsteuern nicht nur staatliche Einnahmen generieren sollten, sondern auch stetig und dynamisch dafür genutzt werden sollten, die wirtschaftliche Entwicklung auf dem Pfad der Nachhaltigkeit zu halten; fordert die Kommission auf, eine zusammenfassende Bewertung der bestehenden Internalisierungslücken vorzulegen, aus der im Anschluss entsprechende Gesetzesvorschläge hervorgehen;

o

o o

35.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


(1)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0318.

(2)  Angenommene Texte, P7_TA(2013)0011.

(3)  http://www.oecd.org/ctp/OECDCurrentTaxAgenda2012.pdf

(4)  http://www.oecd.org/ctp/beps.htm

(5)  http://www.dbresearch.com/PROD/DBR_INTERNET_EN-PROD/PROD0000000000295266.pdf

(6)  http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_Data/docs/pressdata/en/ecofin/131662.pdf

(7)  http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_Data/docs/pressdata/en/ecofin/135430.pdf

(8)  http://www.g20.org/news/20130216/781212902.html


Top