EUR-Lex Access to European Union law
This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 52013DC0634
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS on the Telecommunications Single Market
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN über den Telekommunikationsbinnenmarkt
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN über den Telekommunikationsbinnenmarkt
/* COM/2013/0634 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN über den Telekommunikationsbinnenmarkt /* COM/2013/0634 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN über den Telekommunikationsbinnenmarkt 1. Politischer und
wirtschaftlicher Kontext Auf dem Weg zu
einem europäischen Telekommunikationsbinnenmarkt sind deutliche Fortschritte
dringend notwendig – für die strategischen Interessen Europas, den
wirtschaftlichen Aufschwung, für den Telekommunikationssektor selbst und für
die Bürger, die angesichts des beschränkten und unfairen Zugangs zu
Telekommunikationsdiensten wie Internet und Mobilfunk frustriert sind. Ein zuverlässiger
und schneller Zugang zum Internet wird mit der Verbreitung des Cloud-Computing
immer wichtiger. Hierzu werden hochwertige Netze benötigt, die nur von einem
gut funktionierenden Telekommunikationssektor bereitgestellt werden können,
weshalb Europa hieran ein strategisches Interesse hat. Ferner liegt es
in Europas strategischem Interesse, über eigene Kapazitäten zur Bereitstellung
sicherer Cloud-Computing-Dienste für Bürger zu verfügen und erhebliche
Kapazitäten zur Produktion von Telekommunikationsausrüstungen und –geräten in
Europa zu halten. Beides hängt von einem dynamischen Telekommunikationssektor
ab, der bereit ist, in schnelle Netze der vierten Generation für den Mobilfunk-
und Festnetzzugang zu investieren. Bürger,
Unternehmen und Regierungen sind in ihrer überwiegenden Mehrheit zunehmend
abhängig von der Netzanbindung mit Hilfe von Telekommunikationsdiensten.
Heutzutage gleicht der Zugang zu diesen Diensten aber eher einer Lotterie, und
das trotz der seit 26 Jahren unternommenen Anstrengungen zur Reformierung
Europas nationaler Telekommunikationsmärkte und zur Schaffung der Grundlagen
für einen Telekommunikationsbinnenmarkt. Zwar entfällt auf
die Internetwirtschaft selbst ein zunehmender Anteil des BIP, doch mittlerweile
sind eine leistungsfähige Netzanbindung und Internetinnovationen für das
Produktivitätswachstum aller Wirtschaftszweige – vom Gesundheitswesen über die
Energieversorgung und bis zum öffentlichen Dienst – unerlässlich. Bei den
Vorschriften für den Telekommunikationssektor geht es daher nicht mehr nur um
diesen Sektor allein (auf den lediglich 9 % von Europas digitaler
Wirtschaft entfallen), sondern um die Unterstützung der tragfähigen Entwicklung
aller Sektoren. Ein weiterer
großer Schritt in Richtung eines Telekommunikationsbinnenmarkts würde den so
notwendigen Wirtschaftsaufschwung anstoßen, indem neue Wachstumsquellen
erschlossen werden (wie beispielsweise bei der Apps-Branche, in der seit 2008 794 000
neue Arbeitsplätze entstanden sind, von denen fast die Hälfte auf
Softwareentwickler entfallen), ein Investitionsschub ausgelöst wird und neue
und dauerhafte Arbeitsplätze geschaffen werden, so dass Europa seine
Wettbewerbsfähigkeit zurückgewinnen kann. Vor diesem
Hintergrund hat der Europäische Rat im März 2013 die Kommission aufgefordert,
baldmöglichst konkrete Maßnahmen zur Schaffung eines Binnenmarkts für die
Informations- und Telekommunikationstechnologie vorzulegen. Mit den heutigen
Vorschlägen kommt die Kommission dieser Aufforderung nach. Der Sektor der
elektronischen Kommunikation agiert global, denn das Internet (mit den über
dieses Netz bereitgestellten Diensten) reicht über die Grenzen der EU hinaus.
Die gegenwärtigen Initiativen müssen im Zusammenhang mit den weltweiten
Entwicklungen gesehen werden. Daher muss bei sektorspezifischen Abkommen oder
bei Handels- und Investitionsverhandlungen mit unseren wichtigsten Partnern der
Bereitstellung von Telekommunikationsdiensten und digitalen Diensten gebührende
Aufmerksamkeit geschenkt werden. 2. 26 Jahre Reformierung des
Telekommunikationsrechts Dank des
EU-Rechtsrahmens konnte der Telekommunikationssektor Europas in nur einer
Generation liberalisiert werden und sich von starren Monopolen des öffentlichen
Diensts hin zu einem dynamischen und konkurrenzfähigen Sektor entwickeln. Seit
den 1980er Jahren wurden mit mehreren aufeinanderfolgenden Gesetzespaketen in
der EU Netze entbündelt, Wettbewerb und Wahlfreiheit gefördert, die Kosten für
Mobilfunk-Roaming gedeckelt, den Verbrauchern wichtige neue Rechte eingeräumt
und eine konvergente und kohärente Anwendung des gemeinsamen Rechtsrahmens
gefördert. Die Anwendung des
EU-Wettbewerbrechts hat darüber hinaus entscheidend dazu beigetragen, dass auf
den Märkten Wettbewerb herrscht und damit die Verbraucher in der gesamten EU
von niedrigeren Preisen und besserer Qualität profitieren. Mit diesen
Änderungen im EU-Telekommunikationsrecht sollte den bahnbrechenden
Entwicklungen in der Informations- und Kommunikationstechnologie Rechnung
getragen werden: erst beim Mobilfunk und dann beim Internet. Heute bildet der
Telekommunikationssektor das Rückgrat digitaler Produkte und Dienste, die das
Potenzial haben, sämtliche Aspekte unseres Lebens zu unterstützen und den
wirtschaftlichen Aufschwung Europas anzustoßen. Die Veränderungen
in diesem Sektor gingen seit langem mit den Bemühungen der EU zur Schaffung
eines soliden rechtlichen Umfelds und zur Förderung des Wettbewerbs einher. Mit
Durchbrüchen wie den GSM- und UMTS-Normen schaffte die EU die Voraussetzungen
für die weltweite Führungsrolle seiner Wirtschaftsakteure. Im Zuge der
Liberalisierung entwickelten sich mit der Zeit auf den nationalen Märkten
Wettbewerb, faire Preise und echte Wahlmöglichkeiten für Bürger und
Unternehmen. Der Rechtsrahmen muss jedoch mit dem zunehmenden Wettbewerb auf
dem europäischen und dem Weltmarkt Schritt halten. Der heute
bestehende, von der Kommission 2007 vorgelegte Rechtsrahmen, der sich auf die
Stärkung der europäischen Aufsicht und die abgestimmte Regulierung der
nationalen Märkte konzentriert, hat seinen Zweck gut erfüllt. Der Blick über
Europas Grenzen hinweg zeigt jedoch, dass in der jüngeren Vergangenheit die
USA, Japan und Südkorea intensiv in schnelle Breitbandfest- und ‑drahtlosnetze
investiert haben. In diesem globalen Wettbewerb darf Europa nicht zurückfallen.
Außerdem haben das sich verändernde wirtschaftliche und technologische Klima
sowie die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise immer schneller zu
rasanten Veränderungen, etwa einer tiefgreifenden Umstrukturierung, im globalen
Telekommunikationssektor geführt. Zudem ist angesichts der neuen Nachfrage nach
datengestützten Diensten und neuen Anwendungen hierfür der Binnenmarkt noch
wichtiger, da eine im Vergleich zu anderen Ländern starke Position des
europäischen IKT-Sektors (vor allem des Telekommunikationsbereichs) und die
Verbreitung von Breitbandnetzen für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen
Wirtschaft von zentraler Bedeutung sind. Dies wird besonders zu einer Zeit
spürbar, in der Europa nach neuen Wachstumsmöglichkeiten sucht, um die Krise zu
überwinden. Das Aufblühen des
Telekommunikationssektors sollte der Wirtschaft insgesamt zum Aufschwung
verhelfen. Der Versuch, Gewinne zu erzielen, ohne auf die Anforderungen der
übrigen Wirtschaft an die Netzanbindung einzugehen und dabei Geschäftsmodelle
zu verfolgen, die eher auf Verknappung als auf ein breites Angebot setzen, ist
nicht tragfähig. Daher muss die Umstrukturierung des Sektors jetzt entschieden
angegangen werden, um seinem unausweichlichen Niedergang zuvorzukommen. Die
Beibehaltung des Status quo kommt nicht in Frage. 3. Hemmnisse für den
Binnenmarkt Die Europäische
Kommission ist entschlossen, die Vorzüge des Telekommunikationssektors für
Unternehmen und Bürger zu wahren und weiter auszubauen. Trotz aller bislang
erzielten Fortschritte hat dieser Sektor nach wie vor mit Hindernissen und
Herausforderungen zu kämpfen, so dass das Potenzial des Binnenmarkts bei weitem
nicht ausgeschöpft werden kann. Eine Studie hat jüngst dargelegt, dass bei
einer Vollendung des Binnenmarkts der elektronischen Kommunikation das
Bruttoinlandsprodukt (BIP) der EU um bis zu 110 Mrd. EUR pro Jahr[1] steigen dürfte. Insgesamt lastet
auf dem Telekommunikationssektor immer noch das Erbe der früheren nationalen
Monopole, die weitestgehend auf das eigene Land ausgerichtet sind. Einige große
Telekommunikationsunternehmen sind in mehreren Mitgliedstaaten tätig, doch kein
Unternehmen ist in allen vertreten. Während die meisten Mobilfunkbetreiber rein
national ausgerichtet sind, beschränken sich viele Festnetzbetreiber sogar auf
noch kleinere Gebiete. Betreiber, die in mehreren Mitgliedstaaten vertreten
sind, müssen sich an jeweils unterschiedliche, mitunter abweichende Vorschriften
und Auflagen der jeweiligen Regulierungsbehörden halten und in jedem
Mitgliedstaat die Genehmigungen neu beantragen. Außerdem verhalten sich in
mehreren Mitgliedstaaten tätige Betreiber häufig nicht wie wirklich europäische
Betreiber, sondern scheinen damit zufrieden zu sein, ihren Tätigkeiten in jedem
Mitgliedstaat getrennt nachzugehen. Auf dem Markt sind über tausend
Festnetzbetreiber und hunderte Mobilfunkbetreiber tätig, die zwar oft zu
größeren Gruppen gehören, aber trotzdem national agieren. Gleichzeitig ist der
Sektor seinem Wesen nach zunehmend global aufgestellt und hängt von
Größenvorteilen ab, um profitabel zu sein. Der fehlende
Binnenmarkt führt auch bei der Preisgestaltung zu großen Unterschieden. So
liegen die Kosten für Anrufe in ein anderes EU-Land oder für die Nutzung eines
Mobilfunkgeräts in einem anderen EU-Land aufgrund der Aufschläge für Sprach-
und Datenroaming und der „internationalen“ Tarife (für Anrufe innerhalb der EU)
häufig deutlich über den Inlandspreisen. Diese Tarife halten viele Bürger für
unzumutbar, zumal sie sich auch ganz praktisch in der Wahrnehmung ihrer
Freiheiten des Binnenmarkts beeinträchtigt sehen. Ferner dürften
Verbraucher eher bereit sein, Angebote von Betreibern mit Sitz in einem anderen
Mitgliedstaat wahrzunehmen, wenn sie wissen, dass hierfür dieselben Regeln
gelten: etwa bei den Vorschriften über Transparenz, Vertragsbedingungen, die
Erleichterung des Anbieterwechsels und zur Vermeidung des Blockierens oder
Drosselns von Online-Diensten (Maßnahmen zur Gewährleistung des Zugangs zum
offenen Internet). Auch unterschiedliche einzelstaatliche Bemühungen zur
Sicherung der Verbraucherrechte können unter Umständen zu einer weiteren
Fragmentierung des Binnenmarkts führen. Mittlerweile
führen Unterschiede bei der Zeitplanung und den Bedingungen sowie bei den
Verfahrenskosten für den Erwerb von Funkfrequenzen dazu, dass Investitionen auf
Eis gelegt und integrierte, drahtlose länderübergreifende Netze kaum aufgebaut
werden. Eine zügigere und besser planbare Bereitstellung von Funkfrequenzen
würde eine größere Verbreitung erschwinglicher Breitbandverbindungen in Europa
ermöglichen, bleibt jedoch zu häufig an die nationalen rechtlichen Strukturen
gebunden. Eine
unterschiedliche Regulierung bei den Festnetzen führt häufig zu
Überregulierung, Rechtsunsicherheit und Unberechenbarkeit, so dass
Investitionen in schnelle Breitbandnetze der nächsten Generation nur schwer zu
planen sind. Europa könnte von
einer flächendeckenderen Versorgung mit schnellen Breitbandnetzen und innovativeren
digitalen Diensten profitieren, wenn der Binnenmarkt stärker harmonisiert wäre.
Solche schnellen Telekommunikationsnetze sind darüber hinaus eine wesentliche
Voraussetzung für viele andere öffentliche und private Sektoren. Ein starker
und dynamischer Telekommunikationssektor ist für Europa unverzichtbar, damit es
Innovationen auch nutzen kann – wie beispielsweise das Cloud-Computing, neue
Werkzeuge zur Verarbeitung riesiger Datenmengen, vernetzte Fahrzeuge,
intelligente Fertigung, das Internet der Dinge, intelligente Städte, moderne
öffentliche Verwaltungen und elektronische Dienste für den Gesundheits- und
Bildungssektor. Damit könnten sich die Hochgeschwindigkeitsnetze zu einem
Grundpfeiler für ein florierendes europäisches digitales Ökosystem entwickeln. Kurz gefasst –
der Sektor leidet unter der Fragmentierung entlang nationaler Grenzen, unter
einem Mangel an regulatorischer Einheitlichkeit und Berechenbarkeit innerhalb
der EU, an unzumutbar hohen Preisen für bestimmte Dienste und an fehlenden
Investitionen. Um für Europa Arbeitsplätze, Produktivität und Wachstum zu
sichern, müssen diese Probleme gelöst werden. Ein wettbewerbsfähiger
Telekommunikationsbinnenmarkt könnte zur Lösung dieser Probleme beitragen. 4. Auf dem Weg zu einem
Telekommunikationsbinnenmarkt Ein echter
Telekommunikationsbinnenmarkt ist ein Markt, auf dem - Verbraucher
Dienste jedes Betreibers in der EU diskriminierungsfrei in Anspruch nehmen
können, unabhängig davon, wo sie ihren Wohnsitz haben; - Betreiber
außerhalb ihres Heimatmitgliedstaats unter Wettbewerbsbedingungen Dienste für
Verbraucher anbieten und in der gesamten EU vermarkten können; - für Anrufe
innerhalb der EU und für die Mobilfunknutzung an beliebigen Orten in der EU
keine überhöhten Entgelte erhoben werden. Dieses Ziel hat
die Europäische Kommission schon seit geraumer Zeit mit dem gegenwärtigen
Rechtsrahmen angestrebt. Er beinhaltet den schrittweisen Abbau nationaler
Hemmnisse für den grenzübergreifenden Wettbewerb, darunter auch von
unterschiedlichen nationalen sektorspezifischen Regulierungsansätzen,
Verbraucherschutzrechten in Bezug auf Verträge mit Telekommunikationsanbietern
und nationalen Bedingungen für die Zuteilung und Zuweisung von Funkfrequenzen.
Darüber hinaus schafft er die Grundlagen für größere Einheitlichkeit,
Stabilität, Rechtssicherheit und Harmonisierung sowie für mehr Wettbewerb und
Investitionen mit Blick auf eine größere Wahlfreiheit, schnellere
Breitbandnetze und bessere grenzübergreifende Dienste. Die Kommission
ist nach wie vor der Ansicht, dass ein echter Binnenmarkt, der dieser
Vorstellung gerecht wird, einem einzigen EU-Regulierer unterliegen sollte, der
für die Auslegung und Umsetzung des harmonisierten Rechtsrahmens zuständig ist.
Ferner ist für die Auferlegung von Abhilfemaßnehmen und eine möglichst
weitergehende Harmonisierung der Zuteilung und Zuweisung von Funkfrequenzen ein
einheitliches System notwendig. Natürlich ist der
Aufbau eines Binnenmarkts im Telekommunikationssektor, genauso wie in anderen
Sektoren, ein schrittweiser Prozess, der vom Verhalten der Marktteilnehmer
ebenso abhängt wie von Maßnahmen des Gesetzgebers. Die heute
vorgelegten Vorschläge sind ein wichtiger Zwischenschritt auf dem Weg zu einem
vollständig integrierten Binnenmarkt und zielen auf einige Hemmnisse, deren
Abbau dazu beitragen kann, dass sich der Sektor in die laufenden
Wachstumsbemühungen in vollem Umfang einbringen kann. Das Konzept fußt auf dem
bereits bestehenden Rechtsrahmen für Telekommunikation und konzentriert sich
auf die grenzübergreifenden Fragen, mit denen Betreiber und Verbraucher
konfrontiert sind, sowie auf die Beseitigung von Investitionshindernissen. Er
beinhaltet konkrete Änderungen des gegenwärtigen Rechtsrahmens, die in ihrer
Gesamtheit ein vorläufiges Etappenziel darstellen, von dem aus sich der Markt
zu einem europaweiten Binnenmarkt entwickeln kann. In der Praxis
bedeutet dies: ·
eine verstärkte Zusammenarbeit der
Regulierungsbehörden, Kontinuität in der Führungs- und Verwaltungsstruktur und
Stärkung der Rolle der Kommission bei der Überwindung einer teilweise
abweichenden Auslegung durch nationale Regulierungsbehörden; ·
die Einführung bestimmter gemeinsamer
Verbraucherstandards zur Lösung der den Verbrauchern aufgrund des
fragmentierten Markts entstehenden Probleme; die Abschaffung von
Roamingaufschlägen für ankommende Anrufe sowie von ungerechtfertigten
Aufschlägen für Anrufe innerhalb der EU; die Schaffung von Marktbedingungen,
die Anreize für eine rasche Abschaffung der Roamingaufschläge in Europa
insgesamt bieten sowie die Einführung neuer gemeinsamer Vorschriften für den
Verbraucherschutz und zur Gewährleistung des Zugangs zum offenen Internet; ·
das Angebot neuer Geschäftsmöglichkeiten für den
Telekommunikationssektor, so dass sich der Aufwand für Investitionen in Netze
verringert und grenzübergreifend Dienste bereitgestellt und gewährleistet
werden können; die Harmonisierung grundlegender technischer Voraussetzungen
(beispielsweise von Funkfrequenzen für Drahtlosnetze, Zugang zu
Breitbandfestnetzen); ·
Stärkung der europäischen Dimension des aktuellen
Systems der nationalen Regulierungsbehörden. Die Kommission schlägt vor, als
Zwischenschritt die Rolle des Vorsitzes des Gremiums der europäischen
Regulierungsstellen durch die Schaffung einer auf drei Jahre zu besetzenden
Vollzeitstelle zu stärken, um die strategische Planung zu unterstützen und eine
größere Kontinuität herzustellen. Zum Abschluss der
Verhandlungen zur Überprüfung des Rechtsrahmens im Jahr 2009 sagte die
Kommission förmlich zu, auf dem Gebiet des Zugangs zum offenen Internet tätig
zu werden. Seitdem und erst recht seit der ursprünglichen Ausarbeitung des
Rechtsrahmens hat der Zugang zum Internet enorm an Bedeutung gewonnen und zwar
soweit, dass er zu einem Schlüsselfaktor bei den wirtschaftlichen, sozialen und
kulturellen Aktivitäten geworden ist. Damit hat er sich zu einem zentralen und
überaus wertvollen Dienst entwickelt, der von Netzbetreibern und Anbietern von
Internetdiensten bereitgestellt wird. Es gibt vier Gründe, warum in Bezug auf
den Zugang zum offenen Internet Handlungsbedarf besteht. Erstens gibt es derzeit
keine wirksame, in der gesamten EU geltende Gewährleistung des offenen Zugangs;
dagegen gibt es aber eindeutige und reichliche Beweise für eine Blockierung
oder Drosselung der Dienste, was den Interessen der Verbraucher und solcher
Anbieter von Inhalten und Anwendungen entgegensteht, die Gefahr laufen,
blockiert zu werden. Zweitens entwickeln Telekommunikationsanbieter und
Anbieter von Inhalten und Anwendungen „Spezialdienste“, deren sozialer und
ökonomischer Wert von einer garantierten Dienstqualität abhängt, z. B. für
IPTV, Anwendungen für elektronische Gesundheitsdienste (z. B.
hochauflösende Bildgebung in der Medizin), Videokonferenzen und für
betriebskritische, datenintensive Cloud-Anwendungen. Diese Innovationen
eröffnen neue Geschäftsfelder, erfordern aber auch einen europäischen
Rechtsrahmen mit klaren Bedingungen für die Entwicklung solcher Dienste und
setzen ein florierendes Internet-Ökosystem voraus. Drittens haben die
nationalen Regulierungsbehörden nach den geltenden Rechtsvorschriften derzeit
keine ausreichenden Befugnisse, um einschreiten zu können und ein Blockieren
des Datenflusses oder andere unlautere Arten des Datenverkehrsmanagements zu
unterbinden und die Lebendigkeit des offenen Internets aufrechtzuerhalten.
Viertens haben nationale Entscheidungsträger begonnen, dieses Problem in
unabgestimmter Weise anzugehen, wodurch die Gefahr einer weiteren
Fragmentierung des Binnenmarkts und eine neue Herausforderung für das
integrierte Netzmanagement entsteht. Mit dem Verordnungsentwurf sollen diese
Probleme auf ausgewogene und wirksame Weise gelöst werden. 5. Investitionen und Wettbewerb Die Empfehlung
über Nichtdiskriminierungsverpflichtungen und Kostenrechnungsmethoden ist das
zweite Element dieses Gesetzespakets, das die vorgeschlagene Verordnung ergänzt
und mit dieser ineinandergreift. Ihr Augenmerk gilt eher den Investitionen und
der weiteren Harmonisierung der Kostenrechnungsmethoden. Das für Europa
gesteckte Ziel sind verstärkte Investitionen in Breitbandnetze. Das Erreichen
dieses Ziels ist für die Wahrung der weltweiten Wettbewerbsfähigkeit
unerlässlich, doch Investitionen werden durch unklare Rechtslagen und
abweichende Auslegungen durch die Regulierungsbehörden behindert. Eine größere
Einheitlichkeit und Berechenbarkeit der Regulierung sowie ein stabileres
Regulierungsumfeld lassen sich erstens durch eine weitere Harmonisierung der
Kosten erreichen, die etablierte Betreiber für den Zugang zu ihren
Kupferleitungsnetzen berechnen dürfen, und zweitens durch die Gewährleistung
eines wirklich gleichwertigen Netzzugangs für Zugangsinteressenten. Werden
diese Wettbewerbszwänge und Nichtdiskriminierungsgebote sichergestellt, so
unterliegen die Preise für Produkte der nächsten Generation dem Markt und nicht
mehr der Regulierung, während die Preise für den Zugang zu Kupferleitungsnetzen
mehr oder weniger stabil bleiben und die Preise für die Netze der Zukunft nicht
mehr künstlich unterbieten würden. Die
uneinheitliche Anwendung der Vorschriften schafft derzeit noch
Rechtsunsicherheit für Marktteilnehmer und Hindernisse für den Binnenmarkt.
Angesichts der erheblichen Kosten, die mit Investitionen in schnelle
Breitbandnetze verbunden sind, und der nach wie vor unsicheren Nachfrage nach
dem Endprodukt kommt der Rechtssicherheit eine besonders große Bedeutung zu. Die in der
Empfehlung enthaltenen Klarstellungen sind daher für die Beseitigung
rechtlicher Unklarheiten entscheidend: etablierte Betreiber und
Zugangsinteressenten profitieren gleichermaßen von der Klarstellung der Preise
für den Netzzugang. 6. Fahrplan zur mittelfristigen Vollendung des
Telekommunikations-Binnenmarkts Es wird davon
ausgegangen, dass die vorgeschlagenen Rechtsvorschriften mittelfristig zu einer
größeren Freiheit und mehr Chancen für die Marktteilnehmer führen und den
Konsolidierungstrend in dem Sektor verstärken werden. Ein intensiverer
Wettbewerb, der sich im Zuge des Entstehens eines echten Binnenmarkts in Europa
herausbildet, könnte mit der Zeit wiederum dazu führen, dass die sektorspezifische
Regulierung nach entsprechender Marktanalyse verringert werden kann. Eines der
Ergebnisse der Entwicklung des Binnenmarkts dürfte eine deutlichere Tendenz zu
einem wirksamen Wettbewerb auf den betreffenden Märkten sein, auf denen die
nachträgliche Anwendung des Wettbewerbsrechts zunehmend als ausreichend
angesehen werden könnte, um einen funktionierenden Markt zu gewährleisten. Mit
dem Entstehen eines wirklichen Binnenmarkts der elektronischen Kommunikation
wird sich mit der Zeit auch die geografische Ausdehnung der Märkte verändern
müssen, und zwar sowohl in Bezug auf die sektorspezifische Regulierung nach
Wettbewerbsgrundsätzen als auch auf die Anwendung des Wettbewerbsrechts selbst. Als weiteren
Beitrag wird die Kommission die Überarbeitung ihrer Empfehlung über relevante
Märkte in Angriff nehmen, um dafür zu sorgen, dass die Vorabregulierungslasten
der Betreiber im Zuge der weiteren Entwicklung des Wettbewerbs in angemessener
Weise verringert werden. Zur Vollendung
des Telekommunikationsbinnenmarkts werden weitere Schritte erforderlich sein,
vor allem im Hinblick auf eine stärkere Koordinierung der Abhilfemaßnahmen. Die
Kommission wird in dieser Hinsicht alle erforderlichen Schritte einleiten, um
den Weg für das nächste Kommissionsmandat zu bereiten, und hierzu einerseits
die bestehenden Instrumente des Rechtsrahmens einsetzen und andererseits eine
Überprüfung vorbereiten, um herauszufinden, wie die bestehenden Mechanismen zur
Gewährleistung einer einheitlichen Regulierung weiter verbessert werden können.
Bei dieser Überprüfung, die zu gegebener Zeit auch eine breite öffentliche
Konsultation umfassen wird, sollte auch untersucht werden, ob ein einziger
EU-Regulierer für die Telekommunikation sinnvoll wäre. Ebenso sollte bei der
Überprüfung auf die Frage eingegangen werden, inwiefern die Vorschriften
gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen für OTT-Onlinedienste im Vergleich zu
Telekommunikationsdiensten schaffen, sowie auf neue Fragen im Zusammenhang mit
der Konvergenz der Dienste und Märkte des audiovisuellen Bereichs und der
Telekommunikation. 7. Schlussfolgerung Die Kommission
will erreichen, dass die EU von einem dynamischen und wettbewerbsfähigen
Telekommunikationssektor profitieren kann. Dazu gehören neben einer ganzen
Reihe starker Betreiber, die in mehreren Mitgliedstaaten und sogar außerhalb
der EU aktiv tätig sind, auch eine größere Anzahl kleiner, eher örtlich tätiger
Unternehmen, die allesamt hochmoderne Infrastrukturen und Dienste anbieten. Auf
diese Weise werden die Infrastrukturen und Dienste zur Verfügung stehen, die
gebraucht werden, um eine lebendige, offene digitale Wirtschaft zu ermöglichen,
das digitale Wachstum in Europa zu steigern und mehr Arbeitsplätze und
Geschäftsmöglichkeiten zu schaffen. Mit diesen
Maßnahmen bekräftigt die Kommission ihre Entschlossenheit, die Breitbandziele
der Digitalen Agenda für Europa zu erreichen. Geschehen könnte dies mit Hilfe
einer Mischung aus Betreibern (etablierten und alternativen Festnetz- und
Drahtlosbetreibern), die eine breite und wettbewerbsfähige Auswahl an
hochwertigen Diensten und Inhalten anbieten. Eine solche Breitbandabdeckung ist
für neue Online-Dienste unverzichtbar, damit eine kritische Masse erreicht
werden kann: von intelligenten Netzen und intelligenten Städten bis zu einem
universellen Cloud-Computing oder dem Internet der Dinge. Auf diese Weise würde
sich Europa als Vorreiter mit modernen digitalen Infrastrukturen positionieren,
damit seine Bürger das Potenzial des Internets voll ausschöpfen und seine
Unternehmen im weltweiten Wettbewerb bestehen können. Angesichts der
obigen Zusammenhänge ruft die Kommission das Europäische Parlament und den Rat
auf, den unterbreiteten Vorschlag für eine zielgerichtete Verordnung zu prüfen
und anzunehmen und dies als höchste politische Priorität zu betrachten. [1] Ecorys, TU Delft et al., Steps Towards a Truly
Internal Market for e-Communications, 2013.