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Document 52012IP0212

Eine zukunftweisende Perspektive für die Frauen in der Türkei bis 2020 Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Mai 2012 zu einer zukunftweisenden Perspektive für die Frauen in der Türkei bis 2020 (2011/2066(INI))

ABl. C 264E vom 13.9.2013, p. 25–32 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

13.9.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 264/25


Dienstag, 22. Mai 2012
Eine zukunftweisende Perspektive für die Frauen in der Türkei bis 2020

P7_TA(2012)0212

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Mai 2012 zu einer zukunftweisenden Perspektive für die Frauen in der Türkei bis 2020 (2011/2066(INI))

2013/C 264 E/05

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) und das dazugehörige Fakultativprotokoll, die Bestandteile des internationalen Rechts sind und denen die Türkei 1985 bzw. 2002 beigetreten ist, sowie unter Hinweis auf Artikel 90 der türkischen Verfassung, wonach internationales Recht Vorrang vor nationalem türkischem Recht genießt,

unter Hinweis auf die Übereinkommen des Europarates, zum Beispiel die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und das Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und von häuslicher Gewalt, das von der Türkei als erstem Land ratifiziert wurde,

unter Hinweis auf das Dokument 11372 und die Empfehlung 1817(2007) der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, die beide folgenden Titel tragen: „Parlamentarier vereint im Kampf gegen die häusliche Gewalt gegen Frauen: Zwischenauswertung der Kampagne“,

unter Hinweis auf den Besitzstand der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Rechte der Frau und der Gleichstellung der Geschlechter,

unter Hinweis auf den Beschluss des Europäischen Rates vom 17. Dezember 2004 zur Aufnahme von Verhandlungen über den Beitritt der Türkei zur Europäischen Union,

in Kenntnis der Fortschrittsberichte der Kommission 2010 und 2011 über die Türkei (SEC(2010)1327) bzw. SEC(2011)1201),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen für den Zeitraum 2010 -2011“ (COM(2010)0660),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Europa 2020: Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020),

unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 6. Juli 2005 (1) und 13. Februar 2007 (2) zur Rolle der Frauen in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik der Türkei,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. März 2011 zum Fortschrittsbericht 2010 über die Türkei (3) und seine Entschließung vom 29. März 2012 zum Fortschrittsbericht 2011 über die Türkei (4),

gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A7-0138/2012),

A.

in der Erwägung, dass die Türkei als Bewerberland verpflichtet ist, den gemeinschaftlichen Besitzstand einzuhalten und die Menschenrechte und damit auch die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter zu achten; in der Erwägung, dass die Türkei aufgefordert wird, die legislativen Reformen weiter umzusetzen und diese Umsetzung zu überwachen, sowie Sensibilisierungsmaßnahmen zu organisieren, um Gewalt gegen Frauen, also auch häusliche Gewalt, zu bekämpfen;

B.

in der Erwägung, dass die Gleichstellungspolitik ein großes Potenzial zur Verwirklichung der Ziele von Europa 2020 birgt, und zwar, indem sie einen Beitrag zu Wachstum und Vollbeschäftigung leistet;

C.

in der Erwägung, dass die Türkei bei der Verbesserung und Umsetzung des Rechtsrahmens zur Gewährleistung einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen am sozialen, wirtschaftlichen und politischen Leben nur begrenzte Fortschritte erzielt;

D.

in der Erwägung, dass die Kommission in ihren Fortschrittberichten 2010 und 2011 über die Türkei mit Nachdruck darauf hingewiesen hat, dass weitere nachhaltige Anstrengungen erforderlich sind, um die rechtlichen Vorgaben zu politischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Realität werden zu lassen; in der Erwägung, dass die Kommission ferner erklärt hat, dass die Gleichstellung der Geschlechter, die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, auch von Ehrenmorden, sowie die Bekämpfung von Früh- und Zwangsehen nach wie vor große Herausforderungen für die Türkei darstellen; in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter, die Rechte der Frau und das Gender Mainstreaming in der neuen auszuarbeitenden türkischen Verfassung festgehalten werden sollte;

E.

in der Erwägung, dass insbesondere in den Bereichen Gewalt gegen Frauen, Bildung, Arbeit und Repräsentation auf nationaler und lokaler Ebene konzertierte und koordinierte Maßnahmen notwendig sind;

Rechtsetzung, Koordinierung und die Bürgergesellschaft

1.

fordert die türkische Regierung auf, die Grundsätze der Gleichstellung und die Rechte der Frau hochzuhalten und zu stärken, indem sie ihren Rechtsrahmen annimmt und abändert, einschließlich der geplanten Ausarbeitung einer neuen Verfassung;

2.

weist mit Nachdruck darauf hin, dass eine wirtschaftliche und soziale Unterentwicklung in den benachteiligten Gebieten der Türkei sowie Probleme infolge der Zuwanderung, der Armut und der nach wie vor bestehenden patriarchalischen gesellschaftlichen Strukturen die Probleme der Frauen verschärfen und ihre Position untergraben; fordert, dass die regionalen Disparitäten stärker berücksichtigt werden, wenn es um die Rechte der Frauen geht, und dass entsprechende Maßnahmen konzipiert werden, wobei eingeräumt werden muss, dass Frauen kurdischer Herkunft generell noch größeren Problemen und Ungleichheiten ausgesetzt sind; fordert die türkische Regierung auf, alle notwendigen Reformen einzuleiten und mit den Gemeinderäten zusammenzuarbeiten, damit die rechtliche Gleichstellung aller Frauen einschließlich derer kurdischer Herkunft gewährleistet ist;

3.

begrüßt die Ernennung eines neuen Ministers für Familien- und Sozialpolitik und die Einrichtung des Ausschusses für Chancengleichheit für Männer und Frauen im türkischen Parlament, der sich erfolgreich darum bemüht, zu wichtigen Fragen wie Gewalt gegen Frauen, Frühehen usw. Untersuchungen einzuleiten, Berichte auszuarbeiten und Konsultationen mit verschiedenen Organisationen einschließlich NRO zu führen;

4.

hebt hervor, dass eine effektive Koordinierung wichtig ist, um Gender Mainstreaming zu gewährleisten; begrüßt daher die Bemühungen der türkischen Regierung, die Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Stellen im Bereich der durchgängigen Berücksichtigung der Gleichstellung von Frauen und Männern zu verstärken; legt der türkischen Regierung nahe, unter aktiver und diskriminierungsfreier Teilhabe der Bürgergesellschaft weitere Strategien anzunehmen, mit denen die volle Gleichstellung gewährleistet und ihre Durchsetzung wirksam überwacht werden soll, einschließlich der Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles, und die Ergebnisse dieser Zusammenarbeit in die Praxis umzusetzen;

5.

hält es für dringend notwendig, die geltenden geschlechterbezogenen Rechtsvorschriften im ganzen Land konkret umzusetzen, und zwar indem ausreichende finanzielle und personelle Mittel bereitgestellt werden, für Kohärenz gesorgt wird und Kontrollmechanismen entwickelt werden, die sich an festen und messbaren Zielen orientieren;

6.

fordert die türkische Regierung auf, der Tatsache Rechnung zu tragen, wie wichtig die Teilhabe der Bürgergesellschaft an der Entwicklung und Umsetzung der Gleichstellungspolitik ist, und zu gewährleisten, dass nichtstaatliche Organisationen sich auf zentraler und lokaler Ebene einbringen, damit die politischen Maßnahmen umgesetzt werden können, die für Frauen am besten sind;

7.

begrüßt die Fortschritte der Türkei bei der Eintragung jedes Kindes bei der Geburt, wobei der Prozentsatz derzeit bei 93 % liegt; weist darauf hin, dass geschlechterbezogene Statistiken konsequent und systematisch erhoben werden müssen, um die Fortschritte im Bereich der Umsetzung von Rechtsvorschriften oder Lücken in nationalen Gesetzen überwachen zu können;

8.

möchte wissen, welche Fortschritte die türkische Regierung bei der öffentlichen Anerkennung der Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen gemacht hat;

Gewalt gegen Frauen

9.

weist mit Nachdruck darauf hin, dass 39 % der türkischen Frauen laut offiziellen Angaben des türkischen Amts für Statistik zu irgendeinem Zeitpunkt in ihrem Leben körperliche Gewalt erleiden mussten; ist zutiefst besorgt über die regelmäßige und brutale Gewalt gegen Frauen, auch im Zusammenhang mit Ehrenmorden und Früh- und Zwangsehen, und über die Ineffizienz der Bemühungen um Abhilfe, sowie über die Nachsicht der türkischen staatlichen Stellen, was die Bestrafung der Täter betrifft, die geschlechtsbezogene Straftaten begangen haben;

10.

fordert die türkische Regierung auf, mit wirksamen Maßnahmen Ehrenmorde zu bekämpfen, in Form von legislativen, rechtlichen und finanziellen Maßnahmen, um solche Morde zu verhüten und die Täter zu bestrafen, sowie alle Familienangehörigen, die der Gewalt gegen Frauen schweigend zustimmen, insbesondere im Fall von Ehrenmorden, und die Opfer zu unterstützen; stellt der türkischen Regierung die Frage, ob die Zahl der Opfer in den Jahren nach der Änderung des türkischen Strafgesetzbuches, wonach der „Ehrenmord“ bei Mord als erschwerender Umstand zu sehen ist, zurückgegangen ist; fragt auch, wie oft die Richter bei Ehrenmorden ein Urteil gefällt haben, und welche Strafen verhängt wurden;

11.

fordert die türkische Regierung auf, eine Untersuchung über die plötzliche Zunahme von Selbstmorden bei Frauen im Osten der Türkei durchzuführen sowie das Phänomen der Selbsttötungen im Namen der Ehre gründlich zu untersuchen und jene Frauen zu unterstützen, die dem Druck ihrer Familie und ihres Umfelds ausgesetzt sind, um Situationen vorzubeugen, in denen Familien von einem Ehrenmord absehen, jedoch in der Lage sind, Frauen zu einem Ehrensuizid zu drängen;

12.

stellt fest, dass jede Gewalt gegen Frauen inakzeptabel ist; fordert die türkische Regierung auf, bei Gewalt gegen Frauen eine Nulltoleranz-Politik zu verfolgen und umzusetzen, indem sie geeignete Rechtsvorschriften zum Schutz der Opfer, zur Bestrafung der Täter und zur Verhütung von Gewalt verabschiedet, überwacht und umsetzt;

13.

begrüßt die ab dem 8. März 2012 geltende Ersetzung des Gesetzes Nr. 4320 zum Schutz der Familie durch das Gesetz Nr. 6284 zum Schutz der Familie und zur Vorbeugung von Gewalt gegen Frauen; betont, wie wichtig es ist, dass unabhängig von der Art der Beziehung zwischen dem Opfer und dem Täter und unabhängig vom Geschlecht ein weiter Anwendungsbereich sichergestellt wird, ebenso effektive Rechtsbehelfe und Schutzmechanismen und eine strenge und unverzügliche Umsetzung des Rechtsrahmens, ohne Zugeständnisse, um die Gewalt gegen Frauen mit abschreckenden und strengen Strafen für die Täter, die Gewalt gegen Frauen anwenden, zu beseitigen; hält es für dringend notwendig, dass im Falle gewalttätiger Ehegatten oder Partner die erforderlichen Bestimmungen für ein Wohnungsverbot erlassen werden, und dass der Zugang der Opfer zu den Gerichten und zu Schutzmaßnahmen effektiv gewährleistet ist;

14.

fordert, dass die türkische Regierung ein Überwachungssystem mit Vorgaben und Fristen für die Umsetzung des nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen einführt und dass sie fest zusagt, dafür zu sorgen, dass der Plan von der türkischen Regierung ausreichend finanziert wird;

15.

befürwortet die die weitere Ausbildung von Polizisten, Gesundheitspersonal, Richtern, Staatsanwälten und allen anderen Beamten im Bereich der Verhütung häuslicher Gewalt; stellt erneut fest, dass zur Ergänzung dieser Bemühungen ein Mechanismus notwendig ist, um diejenigen zu identifizieren, die die Opfer nicht schützen und unterstützen und gegen sie zu ermitteln, hält es für äußerst notwendig, ausreichende Haushaltsmittel für Schutzmaßnahmen bereitzustellen;

16.

begrüßt, dass die Oberste Staatsanwaltschaft in Ankara eigens ein Büro zur Bekämpfung der häuslichen Gewalt eingerichtet hat; weist mit Nachdruck darauf hin, dass dieses Büro bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, beim Opferschutz und bei der Bestrafung der Täter wichtige Fortschritte erzielt hat, indem es sicherstellt, dass das gesamte Gerichtsverfahren in Fällen von häuslicher Gewalt gegen Frauen von Staatsanwälten betreut wird, die auf den Bereich häusliche Gewalt spezialisiert sind, indem dieses Büro befugt wird, der Polizei unverzüglich effektiv und direkt anzuweisen, den Täter zu verhaften und das Opfer zu schützen, was auch die sofortige Durchführung von Schutzanordnungen und die Verbringung in Frauenhäusern umfasst; fordert die türkische Regierung auf, in allen Provinzen des Landes spezialisierte Büros der Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung der häuslichen Gewalt einzurichten, damit dieses Schutzniveau auf das ganze Land ausgeweitet wird;

17.

fordert die türkische Regierung auf, zu gewährleisten, dass die Opfern effektiv Zugang zu geeigneten Informationen über die Rechtslage, Rechtsbeihilfe und ordentlichen Gerichtsverfahren bekommen, damit sie Recht bekommen können und den Schutz ihrer Rechte organisieren können, ohne dass sie befürchten müssen, weiterer Gewalt ausgesetzt zu sein;

18.

spricht sich dafür aus, dass Schutzmechanismen genauso für Frauen mit Migrationshintergrund zugänglich sein sollten, da diese mit zusätzlichen Problemen konfrontiert sind (wie etwa sprachliche Barrieren, Isolation innerhalb der Familie usw.);

19.

begrüßt die Initiativen der türkischen Regierung, in Absprache mit allen Beteiligten die Regelung der Frauenhäuser neu zu organisieren; stellt fest, dass die offizielle Anzahl von Frauenhäusern in der Türkei für Frauen, die Opfer von Gewalt wurden, nach Angaben der Generaldirektion für den Status von Frauen bei 81 liegt, was immer noch sehr wenig ist und für den Bedarf einer Bevölkerung von etwa 70 Millionen nicht ausreicht; fordert die türkische Regierung auf, Unterkünfte gemäß dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vom 11.Mai 2011 gleichmäßig verteilt über das Land und in ausreichendem Maße einzurichten, um auf diese Weise das mit dem Kommunalgesetz gesetzte Ziel zu erfüllen und in jeder Gemeinde mit mindestens 50 000 Einwohnern ein Frauenhaus zu bauen; stellt fest, dass die Unterkünfte über das ganze Land verteilt werden müssen und ein angemessenes Gleichgewicht zwischen ländlichen und städtischen Gebieten gewährleistet sein muss; hält es für dringend notwendig, Mechanismen zur Erhöhung der Sicherheit, der Kapazitäten und zur Verbesserung der Aufsicht in den vorhandenen Frauenhäusern einzuführen und bei Nichteinhaltung Sanktionen zu verhängen, gut ausgebildetes und gut bezahltes Personal im Bereich soziale Dienstleistungen einzustellen und durch Berufsbildungskurse und andere Dienstleistungen dafür Sorge zu tragen, dass Frauen in Frauenhäusern geeignete Fähigkeiten erwerben können, damit sie für sich und ihre Kinder ein neues Leben aufbauen können; hält es im Interesse der Sicherheit der Opfer für äußerst wichtig, dass nicht offengelegt wird, wo sich diese Frauenhäuser befinden;

20.

hält es für wichtig, dass Männer, die zu Gewalt tendieren, behandelt werden; schlägt daher vor, dass Männer, gegen die eine einstweilige Verfügung erlassen wurde, mit Hilfe von Bewährungshelfern resozialisiert werden;

21.

begrüßt, dass Telefon-Notrufnummern sowie Zentren zum Schutz vor und zur Beobachtung von Gewalt eingerichtet werden, in denen Opfer geschlechtsbezogener Gewalt medizinisch versorgt und während der Dauer ihres Verfahrens psychologisch betreut werden, um eine wiederholte Viktimisierung zu vermeiden;

22.

fordert die türkische Regierung auf, die Zwangsheirat unter Strafe zu stellen und Frauen und Männer durch Informationskampagnen auf das Recht der freien Wahl des Partners hinzuweisen; hält es für dringend notwendig, dass an den Schulen und bei den Eltern das Bewusstsein dafür geschärft wird, dass Zwangsheiraten ungesetzlich sind;

23.

ist zutiefst besorgt über die schlechtere Rechtsstellung von alleinstehenden Frauen, geschiedenen Frauen, Frauen, die lediglich im Rahmen einer religiösen Zeremonie heiraten, was bedeutet, dass ihre Ehe jeglicher rechtlichen Grundlage entbehrt, und Frauen, die einer Minderheit angehören;

24.

hält es für wichtig, die Achtung der Frauen, die einer religiösen Minderheit angehören, und den Dialog zwischen den Religionen zu fördern;

Erziehung und Unterricht

25.

weist mit Nachdruck darauf hin, wie wichtig die Bildung ist, wenn es darum geht, den Frauen mehr Rechte zu gewähren und die geschlechterspezifischen Aspekte in alle Ebenen der Bildung einfließen zu lassen;

26.

weist darauf hin, dass das Recht auf Bildung nach Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 ein Menschenrecht ist;

27.

begrüßt, dass immer mehr Mädchen am Grundschulunterricht (Stufen 1-8) teilnehmen und dass die Kluft zwischen den Geschlechtern an den Grundschulen jetzt praktisch überwunden ist; bedauert jedoch, dass die Kluft zwischen den Geschlechtern an den weiterführenden Schulen sich leicht vergrößert hat, und fordert die türkische Regierung eindringlich auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um diese Unterschiede abzubauen und weitere Maßnahmen zu treffen, damit alle Kinder die Schule besuchen können;

28.

spricht sich im Rahmen des Schulwesens für die Förderung von Berufsschulen aus, in denen Frauen für handwerkliche Berufe und für Tätigkeiten im Dienstleistungssektor ausgebildet werden;

29.

fordert die türkische Regierung auf, die sexuelle Ausbeutung, den sexuellen Missbrauch, die häusliche Gewalt, die Armut, den Analphabetismus und die Ausbeutung von Mädchen zu bekämpfen und beim Zugang zur Bildung für Chancengleichheit zu sorgen, ungeachtet des Alters, der Sprache, der ethnischen Zugehörigkeit und des Geschlechts;

30.

ist zutiefst besorgt darüber, dass der Anteil der Kinder zwischen 0 und 5 Jahren, die eine Vorschule besuchen, immer noch sehr gering ist, sowie über die mangelnden Fortschritte beim Angebot an Kinderbetreuungs- und Vorschulbildungsdienstleistungen; fordert die türkische Regierung mit Nachdruck auf, genug Ressourcen bereitzustellen, um erschwingliche Kinderbetreuungsdienste für diese Altersgruppe verstärkt anzubieten; fordert sie ebenfalls auf, die Regelung zur gesetzlichen Verpflichtung von Unternehmen in Bezug auf Kinderbetreuungszentren abzuändern, nach der Unternehmen mit über 150 weiblichen Angestellten verpflichtet sind, kostenlos Kinderkrippen anzubieten, da diese Bestimmung eine diskriminierende Haltung darstellt, die impliziert, dass die Kindererziehung ausschließlich Aufgabe der Frau ist und sich negativ auf die Entscheidungen von Unternehmen, mehr Frauen einzustellen, auswirkt;

31.

fordert die türkische Regierung auf, ihre Anstrengungen und Sensibilisierungskampagnen zur Beseitigung des Analphabetismus und der Armut unter Millionen von Frauen, insbesondere Frauen kurdischer Herkunft, aus Einwander- und Roma-Gemeinschaften, zu intensivieren und den Frauen, die in ländlichen Gebieten wohnen, besondere Aufmerksamkeit zu schenken;

32.

begrüßt die Initiativen der türkischen Regierung wie zum Beispiel das Projekt zur Abmilderung der sozialen Risiken (an Bedingungen geknüpfte Bargeldzahlungen); stellt fest, dass der Betrag, der den Familien für Mädchen ausbezahlt wird, höher ist als der Betrag, der für Jungen gewährt wird, und dass dieser Betrag den Müttern übergeben wird; begrüßt, dass auf diese Weise das Problem der Schulbildung von Mädchen und die Stärkung der Rolle der Frau in den Familien gleichzeitig angegangen werden; stellt jedoch fest, dass die Schulabbrecherquote noch Anlass zu Besorgnis bietet, besonders unter den Familienangehörigen der saisonal beschäftigten Wanderarbeitnehmer und den Kindern der Roma; fordert die türkische Regierung auf, das Frühwarnsystem für Kinder, die in Gefahr sind, die Schule abzubrechen, zu unterstützen und auch voll und ganz zu nutzen, und regionale Ungleichheiten in der Primär- und Sekundarstufe zu beseitigen

33.

weist mit Nachdruck darauf hin, dass das Problem der Vermittlung geschlechtsspezifischer Stereotype am besten im Rahmen des Bildungssystems angegangen werden kann; begrüßt daher, dass im Bildungsministerium eine Kommission für Gleichstellungsfragen eingerichtet wurde; nimmt deren Bemühungen, sexistische sprachliche Wendungen, Bilder und Ausdrücke aus dem Unterrichtsmaterial zu entfernen, zur Kenntnis; stellt jedoch fest, dass die Beseitigung geschlechterbezogener Vorurteile aus Schulbüchern auf allen Ebenen der Schul- und Berufsausbildung weitere Anstrengungen erfordert, fordert die türkische Regierung daher auf, die Fortschritte bei der Beseitigung geschlechterbezogener Vorurteile aus Unterrichtsmaterialien zu überprüfen;

34.

fordert alle Hochschuleinrichtungen auf, Gleichstellungskurse im Curriculum für künftige Lehrkräfte zwingend vorzuschreiben, und fordert die türkische Regierung auf, dieses Thema in Fortbildungsprogramme für Lehrkräfte aufzunehmen;

35.

weist mit Nachdruck darauf hin, dass sichergestellt werden soll, dass Mädchen am Pflichtunterricht an den Grundschulen teilnehmen und ihnen nicht die Gelegenheit zum Studium genommen wird, oder sie zu einer Frühehe gezwungen werden, und dass es daher entscheidend ist, dass das gesamte offizielle obligatorische Grundschulsystem aus einem Block besteht, der keine Lücken im Bildungssystem zulässt, die dazu führen könnten, dass insbesondere in ländlichen Gebieten Mädchen dem Schulbetrieb entzogen werden;

Teilhabe am Arbeitsmarkt

36.

weist mit Nachdruck auf die äußerst niedrige Teilhabe der Frauen am türkischen Arbeitsmarkt hin, die weit unter den im Rahmen der in der Perspektive der Strategie EU 2020 ins Auge gefassten Zielen liegt, und fordert die türkische Regierung auf, einen nationalen Aktionsplan auszuarbeiten, um eine größere Teilhabe der Frauen am Arbeitsmarkt zu gewährleisten;

37.

ruft zur Fortführung der Tätigkeiten im Rahmen des Programms aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen auf, mit denen die Arbeitslosigkeit unter Frauen und jungen Menschen verringert werden soll; fordert die türkische Regierung auf, umfangreichere finanzielle Mittel aus dem eigenen Haushalt für die berufliche Förderung erwerbsloser Frauen bereitzustellen;

38.

fordert die türkische Regierung auf, Mittel aus dem Haushalt der Europäischen Union so effektiv wie möglich für Projekte einzusetzen, die in der Türkei durchgeführt werden; fordert die Kommission auf, diese Effektivität sorgfältig zu prüfen;

39.

fordert nachdrücklich die Umsetzung des Runderlasses 2010/14 des Ministerpräsidenten zur Steigerung der Beschäftigungsquote von Frauen und zur Verwirklichung der Chancengleichheit; weist diesbezüglich auf die Strategien und Maßnahmen der EU hin, eine ausgewogene und gerechte Besetzung von Führungspositionen durch Frauen zu erreichen;

40.

fordert die türkische Regierung auf, die aktive Teilhabe der Frauen am Arbeitsmarkt voranzutreiben, indem sie unter anderem Maßnahmen fördert, um bessere Arbeitsbedingungen, gleiches Entgelt für gleiche Arbeit, lebenslanges Lernen, flexible Arbeitszeitregelungen und ein faires Gleichgewicht zwischen Familien- und Arbeitsleben zu gewährleisten;

41.

stellt fest, dass die Türkei unlängst zwar ihre Rechtsvorschriften über den Mutterschaftsurlaub verbessert hat (Erhöhung von zwölf auf sechzehn Wochen), Elternurlaub jedoch nur Beamten und nicht den übrigen Arbeitnehmern offensteht, und dass eine umfassend anwendbare Regelung über den Elternurlaub maßgeblichen Einfluss darauf nimmt, dass die Eltern ihre Rechte gemeinsam wahrnehmen und gemeinsam Verantwortung übernehmen, was die Betreuung ihrer Kinder betrifft, sowie zum Abbau der Chancenungleichheit von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt beiträgt; fordert die türkische Regierung auf, für alle Arbeitnehmer eine Regelung über bezahlten Elternurlaub einzuführen, damit auch Väter die Möglichkeit haben, bei der Kinderbetreuung genauso Verantwortung zu übernehmen;

42.

ermutigt Frauen dazu, ihre eigenen wirtschaftlichen Tätigkeiten zu entfalten, indem sie Darlehensprogramme, etwa den Darlehensfonds für kleine Unternehmen, und Schulungsprogramme der Einrichtung für die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KOSGEB) in Anspruch nehmen;

43.

weist mit Nachdruck darauf hin, dass alle Formen von Diskriminierung am Arbeitsplatz bekämpft werden müssen, auch Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, bei der Einstellung, der Beförderung und den Vergütungen; ersucht die türkische Regierung erneut, relevante und genaue Daten zu erheben;

44.

hält es für außerordentlich wichtig, besondere Ausbildungskurse, finanzielle Mittel und technische Unterstützung für arbeitslose weibliche Angestellte und Unternehmerinnen bereitzustellen, damit beim Zugang zum Arbeitsmarkt Chancengleichheit gewährleistet ist;

45.

weist mit Nachdruck darauf hin, dass auf die vor kurzem eingeführte Ausweitung des Rechtsanspruchs des Mutterschaftsurlaubs von zwölf auf sechzehn Wochen eine Gehaltserhöhung folgen sollte, damit besser gewährleistet ist, dass Frauen nicht finanziell dafür bestraft werden, dass sie Kinder bekommen;

46.

fordert die türkische Regierung nachdrücklich auf, Mittel bereitzustellen, mit denen erschwingliche und umfassend zugängliche Betreuungseinrichtungen für Kinder, Behinderte und ältere Menschen eingerichtet werden können, damit die Frauen verstärkt am Arbeitsmarkt teilnehmen können;

47.

nimmt die geringe Präsenz von Frauen in Gewerkschaften und besonders in deren Leitungsgremien zur Kenntnis; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Tätigkeit der Gewerkschaften unbedingt zugänglicher gemacht werden muss, um eine stärkere Teilhabe der Frauen zu erreichen;

48.

hebt hervor, dass Frauen oft unter schlechten Bedingungen und in nicht angemeldeter und unbezahlter Beschäftigung in Familienunternehmen arbeiten müssen, und daher viktimisiert und ausgebeutet werden; fordert die türkische Regierung auf, alle erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft zu ergreifen:

Politische Teilhabe

49.

begrüßt, dass die Zahl der weiblichen Mitglieder des türkischen Parlaments von 9,1 % nach den Wahlen 2007 als Ergebnis der Wahlen von 2011 auf 14,3 % gestiegen ist; stellt jedoch fest, dass dieser Prozentsatz immer noch gering ist, und fordert ein neues Gesetz über politische Parteien und Wahlen, mit dem eine verbindliche Quotenregelung eingeführt würde, die eine gerechte Vertretung von Frauen auf den Wählerlisten sicherstellt; ist besorgt über die allgemein begrenzte Vertretung türkischer Frauen in der Politik, in Führungspositionen in öffentlichen Verwaltungen und in den politischen Parteien;

50.

hält es für dringend notwendig, dass die türkische Regierung und die politischen Parteien das geltende Wahlrecht überarbeiten, um zu einer gleichberechtigten und demokratischen Beteiligung von Männern und Frauen an der Politik beizutragen, einschließlich einer ausgewogeneren geschlechterbezogenen Repräsentation von Frauen auf vorderen Listenplätzen auf den Wahllisten;

51.

fordert alle türkischen Parteien auf, umfassende Gleichstellungsstrategien und interne Regeln anzunehmen, die die Präsenz von Frauen auf allen Ebenen garantieren;

52.

ist besorgt über den sehr niedrigen Prozentsatz der weiblichen Partizipation auf lokaler Ebene, und fordert alle Parteien auf, sicherzustellen, dass sich diese Situation mit den Kommunalwahlen 2014 ändert; weist darauf hin, dass in der Türkei nur 1 % der Gemeinden eine Frau als Bürgermeister haben und fordert daher zur Förderung der Einbindung der Frauen in die Gemeindepolitik dazu auf, auch auf lokaler Ebene eine Quotenregelung für Frauen in den Wahllisten einzuführen;

Eine Perspektive für 2020

53.

fordert die Türkei als Land, das sich um den EU-Beitritt bewirbt, auf, die Ziele der Strategie EU 2020 zu unterstützen und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Frauen aktiver am Arbeitsmarkt teilnehmen können;

54.

fordert die Kommission auf, die Rechte der Frau bei den Verhandlungen mit der Türkei in den Mittelpunkt zu stellen; weist mit Nachdruck darauf hin, wie wichtig es ist, dass die Türkei ihre rechtlichen und politischen Verpflichtungen erfüllt, die sich aus dem Besitzstand der EU und den einschlägigen Entscheidungen der EU und des EGMR ergeben, damit die Eröffnung des Kapitels 23 der Beitrittsverhandlungen über Justiz und Grundrechte erleichtert wird, und um die Türkei bei ihren Reformen auf dem Gebiet der Menschenrechte von Frauen zu unterstützen;

55.

fordert die Türkei auf, all ihren Verpflichtungen nachzukommen, die sich aus dem Assoziierungsabkommen EG-Türkei und dem dazugehörigen Zusatzprotokoll ergeben, die die Türkei im sechsten Jahr in Folge noch nicht umgesetzt hat, damit das Land sein wahres Engagement zeigt, eine vollwertige pluralistische Demokratie zu werden, in der die Achtung und der Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten von Männern und Frauen im Mittelpunkt stehen;

56.

weist mit Nachdruck darauf hin, dass eine der Vorgaben für die Türkei im Zusammenhang mit der Eröffnung des Kapitels 19 der Beitrittsverhandlungen über Sozialpolitik und Beschäftigung, das in hohem Maße dazu beiträgt, die gesellschaftliche und wirtschaftliche Lage der Frauen zu verbessern und ihre Präsenz auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, darin besteht, der Kommission einen Aktionsplan für die Umsetzung des Besitzstandes in allen in Kapitel 19 enthaltenen Bereichen vorzulegen, darunter die Annahme eines auf Gender Mainstreaming beruhenden Ansatzes; schlägt vor, dass die Generaldirektion für den Status der Frauen eng an diesem Prozess beteiligt wird;

57.

weist mit Nachdruck darauf hin, dass die von der Kommission zur Ergänzung der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei eingeführte Positive Agenda als führendes Forum zur Förderung der Rechte der Frau und der Gleichstellung der Geschlechter in der Türkei genutzt werden soll; fordert die Kommission auf, zu gewährleisten, dass Gender Mainstreaming in allen Arbeitsgruppen der Positiven Agenda sichergestellt ist;

58.

hält es für dringend notwendig, die bestehenden rigiden Werte in Bezug auf die Rolle der Frau in der gesellschaftlichen Struktur neu zu bewerten, und weist mit Nachdruck darauf hin, dass letztendlich ein Sinneswandel erforderlich ist, damit der Rechtsrahmen zur Realität werden kann;

59.

fordert die Durchführung von Sensibilisierungskampagnen, die auf die ganze Gesellschaft ausgerichtet sind und die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter, die Verhütung geschlechtsspezifischer Gewalt, die Verurteilung von Ehrenmorden und geschlechtsspezifische Vorurteile in den Medien in den Vordergrund stellen;

60.

fordert die Sozialpartner auf, sich aktiver für die Förderung der Rechte von Frauen und ihre Beteiligung am wirtschaftlichem, gesellschaftlichen und politischen Leben einzusetzen und Frauen in den sozialen Dialog einzubinden;

61.

fordert die türkische Regierung auf, auf allen Ebenen des Bildungswesens die Gleichstellung der Geschlechter und Toleranz an den Schulen als Pflichtfächer in den Lehrplänen einzuführen;

62.

schlägt vor, ein nationales Projekt auszuarbeiten, das weibliche und männliche Rollenmodelle und junge Mädchen und Männer im Rahmen einer Debatte über die Zukunft der Türkei zusammenführt, damit Frauen und Männer aller Altersgruppen und politischer Überzeugungen gemeinsam an einer Strategie arbeiten können, mit der die patriarchalische Struktur der Gesellschaft erfolgreich in eine gerechte und gesellschaftlich akzeptierte Partizipation der Frauen am politischen, wirtschaftlichen und sozialen Leben umgewandelt werden kann;

63.

erkennt an, dass ein Sinneswandel nie ohne die Teilhabe und die Einbeziehung der Männer erreicht werden kann, und fordert die türkische Regierung daher auf, öffentliche Debatten einzuleiten, um einen Meinungsaustausch zwischen Frauen und Männern aus allen Schichten der türkischen Bevölkerung zu führen, und so die Ursachen der geschlechterbezogenen Gewalt anzugehen und letztendlich eine echte Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen;

64.

ist der Auffassung, dass besonders darauf geachtet werden sollte, dass die Frauen in den weniger entwickelten Gebieten der Türkei mehr Rechte erhalten; begrüßt daher Projekte der türkischen Regierung, die Berufsausbildungskurse anbieten, wie zum Beispiel die CATOM-Zentren (Mehrzweck-Gesellschaftscenter (Çok amaçlı toplum Merkezi)) im Südosten der Türkei, hält es jedoch für dringend notwendig, dass noch mehr Initiativen durchgeführt werden, die die Rechte aller Frauen achten und fördern und der gesellschaftlichen Integration und der Stärkung der Rolle der Frau in ländlichen Gebieten, der arbeitslosen Frauen und der Frauen in Armut besondere Beachtung schenken;

65.

ist der Auffassung, dass die Türkei entschlossen mit ihren Reformen fortfahren und die Umsetzung der beschlossenen Rechtsvorschriften garantieren sollte, wenn das Land als Vorbild für die Länder des Arabischen Frühlings fungieren möchte; weist darauf hin, dass die Türkei bei der Anwendung des Grundsatzes der Gleichberechtigung und der Achtung der Rechte der Frau sichtbare und konkrete Ergebnisse aufweisen muss;

66.

hebt die entscheidende Rolle der Medien bei der Wahrung der Rechte der Frauen hervor und fordert, dass die Gleichstellung in den internen Fortbildungsprogrammen der Medienorganisationen berücksichtigt wird; weist darauf hin, wie wichtig es ist, ein Bild der Frau in den Medien zu präsentieren, das geschlechtsspezifische Stereotype meidet;

67.

weist mit Nachdruck auf die Bedeutung einer geschlechtergerechten Haushaltsaufstellung (Gender Budgeting) hin, da ohne ausreichende Mittel keine Reformen durchgeführt werden können;

68.

fordert die Türkei auf, ihre Anstrengungen in Bezug auf umfassende Reformen zu intensivieren, die Kriterien von Kopenhagen zugunsten ihrer eigenen Modernisierung zu erfüllen und ein Klima des gegenseitigen Verständnisses und Respekts mit allen 27 Mitgliedstaaten der EU zu schaffen, damit im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter mit allen zum Vorteil der Frauen in der Türkei bewährte Verfahren ausgetauscht werden können;

*

* *

69.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, dem Generalsekretär des Europarats, der UN-Frauenorganisation „UN Women“, dem Generaldirektor der Internationalen Arbeitsorganisation sowie der Regierung und dem Parlament der Türkei zu übermitteln.


(1)  ABl. C 157 E vom 6.7.2006, S. 385.

(2)  ABl. C 287 E vom 29.11.2007, S. 174.

(3)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0090.

(4)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0116.


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