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Document 52011XG0303(01)

Mitteilung für die Personen, auf die restriktive Maßnahmen nach dem Beschluss 2011/137/GASP des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 204/2011 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen Anwendung finden

ABl. C 68 vom 3.3.2011, p. 1–2 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

3.3.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 68/1


Mitteilung für die Personen, auf die restriktive Maßnahmen nach dem Beschluss 2011/137/GASP des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 204/2011 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen Anwendung finden

2011/C 68/01

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION

Den in den Anhängen I und III des Beschlusses 2011/137/GASP (1) des Rates und in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 204/2011 (2) des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen aufgeführten Personen wird Folgendes mitgeteilt:

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat die Resolution 1970 (2011) verabschiedet, unter deren Nummern 15 und 17 restriktive Maßnahmen gegen die in Anlagen I und II der Resolution aufgeführten Personen vorgesehen sind.

Die betroffenen Personen können bei dem gemäß Nummer 10 der Resolution 1737 (2006) eingesetzten VN-Ausschuss jederzeit unter Vorlage von entsprechenden Nachweisen beantragen, dass der Beschluss, sie in die genannte Liste aufzunehmen, überprüft wird. Entsprechende Anträge sind an folgende Anschrift zu richten:

United Nations — Focal point for delisting

Security Council Subsidiary Organs Branch

Room S-3055 E

New York, NY 10017

UNITED STATES OF AMERICA

Weitere Einzelheiten siehe http://www.un.org/sc/committees/751/comguide.shtml

Auf den Beschluss der Vereinten Nationen hin hat der Rat der Europäischen Union entschieden, dass die in den genannten Anlagen der Resolution 1970 (2011) aufgeführten Personen in die Listen der Personen und Organisationen aufzunehmen sind, auf die die restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2011/137/GASP und nach der Verordnung (EU) Nr. 204/2011 Anwendung finden. Die Gründe für die Aufnahme der betreffenden Personen sind in den jeweiligen Einträgen in den Anhängen I und III zu dem Beschluss des Rates und in Anhang II zu der Verordnung des Rates aufgeführt.

Die betroffenen Personen und Organisationen werden darauf hingewiesen, dass sie bei den zuständigen Behörden der betreffenden Mitgliedstaaten (siehe Websites in Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 204/2011) beantragen können, dass ihnen die Verwendung eingefrorener Gelder zur Deckung ihrer Grundbedürfnisse oder für bestimmte Zahlungen genehmigt wird (vgl. Artikel 7 der Verordnung).

Die betroffenen Personen können beim Rat unter Vorlage entsprechender Nachweise beantragen, dass der Beschluss, sie in die genannten Listen aufzunehmen, überprüft wird; entsprechende Anträge sind an folgende Anschrift zu richten:

Rat der Europäischen Union

Generalsekretariat

Rue de la Loi/Wetstraat 175

1048 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË

Die betroffenen Personen und Organisationen werden ferner darauf aufmerksam gemacht, dass sie den Beschluss des Rates unter den in Artikel 275 Absatz 2 und Artikel 263 Absätze 4 und 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Voraussetzungen vor dem Gericht der Europäischen Union anfechten können.


(1)  ABl. L 58 vom 3.3.2011.

(2)  ABl. L 58 vom 3.3.2011.


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