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Document 52011IP0090

Fortschrittsbericht 2010 über die Türkei Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. März 2011 zum Fortschrittsbericht 2010 über die Türkei

ABl. C 199E vom 7.7.2012, p. 98–106 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

7.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 199/98


Mittwoch, 9. März 2011
Fortschrittsbericht 2010 über die Türkei

P7_TA(2011)0090

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. März 2011 zum Fortschrittsbericht 2010 über die Türkei

2012/C 199 E/13

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Fortschrittsberichts 2010 der Kommission über die Türkei (SEK(2010)1327),

unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 27. September 2006 zu den Fortschritten der Türkei auf dem Weg zum Beitritt (1), vom 24. Oktober 2007 zu den Beziehungen zwischen der EU und der Türkei (2), vom 21. Mai 2008 zu dem Fortschrittsbericht 2007 über die Türkei (3), vom 12. März 2009 zu dem Fortschrittsbericht 2008 über die Türkei (4) und vom 10. Februar 2010 zu dem Fortschrittsbericht 2009 über die Türkei (5),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. September 2010 zu den Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zur Türkei (6),

unter Hinweis auf den Verhandlungsrahmen für die Türkei vom 3. Oktober 2005,

in Kenntnis des Beschlusses 2008/157/EG des Rates vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Republik Türkei (7) („Beitrittspartnerschaft“) sowie der vorangegangenen Beschlüsse des Rates zur Beitrittspartnerschaft aus den Jahren 2001, 2003 und 2006,

in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Dezember 2010,

gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei nach Billigung des Verhandlungsrahmens durch den Rat am 3. Oktober 2005 eröffnet wurden, sowie in der Erwägung, dass die Aufnahme dieser Verhandlungen der Beginn eines langen Prozesses mit offenem Ende ist,

B.

in der Erwägung, dass die Türkei sich zur Durchführung von Reformen, zur Pflege gutnachbarlicher Beziehungen und zu einer schrittweisen Annäherung an die Europäische Union verpflichtet hat, und in der Erwägung, dass diese Anstrengungen als eine Chance zur Modernisierung für die Türkei selbst gesehen werden sollten,

C.

in der Erwägung, dass eine vollständige Einhaltung aller Kriterien von Kopenhagen sowie die Fähigkeit der EU zur Integration gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2006 die Grundlage für den Beitritt zur EU bleiben, die eine auf gemeinsamen Werten beruhende Gemeinschaft ist,

D.

in der Erwägung, dass die Kommission zu der Schlussfolgerung gekommen ist, dass die Türkei im Jahr 2010 ihren politischen Reformprozess fortgeführt hat, dass sich allerdings der mangelnde Dialog und die fehlende Kompromissbereitschaft der wichtigsten politischen Parteien negativ auf die Beziehungen zwischen den maßgeblichen politischen Institutionen auswirken und die Arbeit an den politischen Reformen verzögern,

E.

in der Erwägung, dass die Türkei die Bestimmungen des Assoziierungsabkommens EG-Türkei und des dazugehörigen Zusatzprotokolls im fünften Jahr in Folge noch nicht umgesetzt hat,

1.

lobt die türkischen Bürgerinnen und Bürger und die türkische Zivilgesellschaft für ihre Unterstützung der weiteren Demokratisierung der Türkei und ihr Engagement für eine offene und pluralistische Gesellschaft und fordert die EU-Organe und die Mitgliedstaaten auf, diesbezüglich umfassenden Gebrauch von allen EU-Instrumenten der Erweiterungspolitik für Bewerberländer zu machen;

2.

stellt fest, dass die Reformen in der Türkei langsam vorankommen, und weist darauf hin, dass die türkische Regierung sich dazu verpflichtet hat, umfassende Reformen durchzuführen, um die Kriterien von Kopenhagen zu erfüllen sowie die Türkei zu modernisieren; fordert die Regierung auf, ihre diesbezüglichen Anstrengungen zu verstärken;

3.

ist besorgt über die anhaltende Konfrontation zwischen den politischen Parteien und die mangelnde Bereitschaft der Regierung und der Opposition, auf einen Konsens über wichtige Reformen hinzuarbeiten; fordert alle politischen Akteure, die Regierung und die Opposition, nachdrücklich auf zusammenzuarbeiten, um die politische Pluralität in den staatlichen Einrichtungen zu verbessern und die Modernisierung und Demokratisierung des Staates und der Gesellschaft zu fördern; fordert alle Oppositionskräfte auf, sich konstruktiv am Reformprozess zu beteiligen;

4.

weist auf die entscheidende Rolle eines Systems der Kontrolle und Gegenkontrolle bei der Führung eines modernen demokratischen Staates hin, der sich auf den Grundsatz der Gewaltenteilung mit einem Gleichgewicht zwischen Exekutive, Legislative und Judikative, auf die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten – insbesondere der freien Meinungsäußerung und der Pressefreiheit – und auf eine partizipative politische Kultur, die die Pluralität einer demokratischen Gesellschaft wirklich widerspiegelt, stützen muss;

5.

betont die Rolle der Großen Nationalversammlung der Türkei als die Institution, die entscheidend zur Stärkung eines Systems der Kontrolle und Gegenkontrolle beitragen und die auf eine Modernisierung abzielenden Reformen auf der Grundlage eines parteiübergreifenden Engagements aktiv und konstruktiv unterstützen und gleichzeitig die demokratische Kontrolle der Regierungspolitik gewährleisten sollte;

6.

begrüßt die Annahme der Verfassungsänderungen als einen Schritt in die richtige Richtung und fordert eindringlich, dass sie unter umfassender Einhaltung der Normen der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ordnungsgemäß umgesetzt werden; betont jedoch gleichzeitig, dass eine allgemeine Verfassungsreform dringend notwendig ist, mit der die Türkei in eine echte pluralistische Demokratie umgeformt wird, die auf dem Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten basiert; begrüßt die erklärte Bereitschaft der Regierung sowie der Opposition, eine solche Reform durchzuführen, und fordert die Regierung auf sicherzustellen, dass alle politischen Parteien und die Zivilgesellschaft eng in den gesamten Verfassungsprozess eingebunden werden; fordert die Umsetzung der Verfassungsänderungen; empfiehlt, in diesem Zusammenhang auch die Venedig-Kommission zur Zusammenarbeit aufzufordern;

7.

begrüßt die Zahl der symbolischen Gesten und Bekundungen guten Willens sowie einige konkrete Schritte der Regierung in den Bereichen Meinungs-, Gewissens- und Religionsfreiheit, Schutz von Minderheiten und kulturelle Rechte; besteht jedoch darauf, dass systematische Verbesserungen erforderlich sind, damit Minderheitenrechte uneingeschränkt anerkannt werden; ermutigt die Regierung vor allem, der demokratischen Öffnung neue Impulse zu geben, und fordert die Opposition auf, diesen Prozess konstruktiv zu unterstützen und sich an ihm zu beteiligen;

Erfüllung der Kriterien von Kopenhagen

8.

ist besorgt über die Verschlechterung der Pressefreiheit, einige Zensurmaßnahmen und die zunehmende Selbstzensur in den türkischen Medien – auch im Internet; fordert die türkische Regierung auf, die Grundsätze der Pressefreiheit zu wahren; betont, dass eine unabhängige Presse von grundlegender Bedeutung für eine demokratische Gesellschaft ist, und weist in diesem Zusammenhang auf die wesentliche Rolle der Justiz beim Schutz und der Verbesserung der Pressefreiheit hin, wodurch der öffentliche Raum für eine freie Debatte gewährleistet wird und ein Beitrag zum reibungslosen Funktionieren der Gewaltenteilung geleistet wird; weist darauf hin, dass ein neues Mediengesetz verabschiedet werden muss, welches unter anderem Fragen der Unabhängigkeit, der Eigentumsrechte und der Verwaltungskontrolle regelt; beschließt, den Fall von Nedim Șener, Ahmet Șık und anderen Journalisten, die sich Schikanen seitens der Polizei oder Justiz gegenübersehen, genau zu verfolgen;

9.

begrüßt neue Rechtsvorschriften für das Radio und das Fernsehen, die verschiedene positive Entwicklungen ermöglichen wie etwa die Erhöhung des Anteils (von 25 % auf 50 %), mit dem sich ausländische Unternehmen an türkischen Medienunternehmen beteiligen dürfen; ist jedoch besorgt darüber, dass der Sendebetrieb aus Gründen der nationalen Sicherheit ohne richterliche Anordnung oder richterliche Entscheidung eingestellt werden kann; stellt mit Besorgnis fest, dass Journalisten, die Beweise über Menschenrechtsverletzungen und andere Fragen von öffentlichem Interesse an die Öffentlichkeit bringen, strafrechtlich verfolgt werden, insbesondere wegen „Verletzung der Vertraulichkeit strafrechtlicher Ermittlungen“ gemäß Artikel 285 des türkischen Strafgesetzbuches und wegen „versuchter Beeinflussung der Justiz“ gemäß Artikel 288 des türkischen Strafgesetzbuches; betrachtet die Kriminalisierung von Meinungen als ein wichtiges Hindernis für den Schutz der Menschenrechte in der Türkei und bedauert die unverhältnismäßigen Einschränkungen der freien Meinungsäußerung sowie der Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit; fordert die Türkei mit Nachdruck auf, ihren diesbezüglichen internationalen Menschenrechtsverpflichtungen in vollem Umfang nachzukommen, indem sie die einschlägigen Rechtsvorschriften abändert und ihre Polizeikräfte sowie Richter und Staatsanwälte schult;

10.

bedauert, dass einige Rechtsvorschriften wie etwa Artikel 301, Artikel 318 und Artikel 220 Absatz 6 in Verbindung mit Artikel 314 Absatz 2 des Strafgesetzbuches, Artikel 7 Absatz 2 des Gesetzes zur Bekämpfung des Terrorismus und das Gesetz 5816 vom 25. Juli 1951 – sowie Erklärungen der Regierung und Maßnahmen von Staatsanwälten – die freie Meinungsäußerung weiterhin einschränken; wiederholt seine frühere, an die Regierung gerichtete Forderung, die Überprüfung des Rechtsrahmens für die Meinungsfreiheit abzuschließen und ihn unverzüglich in Einklang mit der EMRK und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu bringen; weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass die türkische Regierung klare Leitlinien für Staatsanwälte in Bezug auf Gesetze erlassen muss, die häufig zur Einschränkung der freien Meinungsäußerung herangezogen werden; bedauert die wiederholte unverhältnismäßige Schließung von Websites und fordert die Regierung auf, Änderungen an dem Internetgesetz (Nr. 5651) vorzubereiten, um sicherzustellen, dass es die freie Meinungsäußerung nicht mehr einschränkt und das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Zugang zu Informationen nicht mehr beschneidet;

11.

fordert die Regierung mit Nachdruck auf, das Recht auf Versammlungsfreiheit und das Recht auf Vereinigungsfreiheit zu wahren, die in Artikel 33 bzw. Artikel 34 der türkischen Verfassung verankert sind; bedauert und verurteilt in diesem Zusammenhang die gewaltsame Niederschlagung von Studentendemonstrationen an der Universität von Ankara im Dezember 2010 durch die Polizei;

12.

erkennt an, dass der Frage der Rechte der Roma in der Türkei nunmehr beträchtliche Aufmerksamkeit und politisches Engagement sowohl von der Regierung als auch von den Oppositionsparteien gewidmet wird; empfiehlt, dass das von der Regierung auf den Weg gebrachte Wohnungsprogramm für die Roma, insbesondere die Nachhaltigkeit und Methodik des Plans selbst, sorgfältig überwacht und überprüft werden sollte; ermutigt die türkische Regierung dazu, eine aktive Eingliederung der Roma-Gemeinschaften zu praktizieren und in eine glaubhafte Konsultation mit ihnen im Rahmen des Eingliederungsprozesses für die Roma innerhalb des Landes einzutreten;

13.

begrüßt die Fortschritte bei der Reformierung der Justiz und bekräftigt seine Auffassung, dass die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz Schlüsselelemente für das Funktionieren einer pluralistischen demokratischen Gesellschaft sind; ist besorgt darüber, dass sich die Rahmenbedingungen für die türkische Justiz noch immer nicht in hinreichendem Maße verbessert haben, um das Recht auf ein faires und zügiges Verfahren zu gewährleisten; fordert die Regierung auf, die in diesem Bereich angenommenen Verfassungsänderungen unter uneingeschränkter Achtung der Gewaltenteilung zwischen der Exekutive und der Judikative, der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz und im Einklang mit europäischen Normen umzusetzen;

14.

ist jedoch besorgt über die Auslegung der Strafprozessordnung durch den Obersten Gerichtshof der Türkei, durch die die Dauer der Untersuchungshaft bis auf 10 Jahre ausgedehnt werden kann, was einen eindeutigen Verstoß gegen die diesbezüglichen europäischen Normen darstellt; fordert die Große Türkische Nationalversammlung auf, das genannte Gesetz im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu reformieren; weist gleichzeitig auf die Verpflichtung der Türkei hin, sich streng an die gemäß Artikel 6 der EMRK bestehende Verpflichtung zu halten, ein faires Verfahren innerhalb eines vernünftigen Zeitraums zu garantieren, insbesondere durch die Einrichtung von Berufungsgerichten in ihrer Rechtsordnung und durch die gleichzeitige Stärkung der Kapazitäten ihrer obersten Gerichtshöfe;

15.

begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in der Rechtssache Dink vs. Türkei vom 14. September 2010; fordert die türkischen Staatsorgane daher auf, die Folgen der Entscheidung umfassend zu billigen, indem sie geeignete Maßnahmen zum Schutz der Ausübung der freien Meinungsäußerung durchführen; äußert sich besorgt über die künstlichen Hindernisse, die von der türkischen staatlichen Verwaltung errichtet wurden, um zu verhindern, dass die wahren Anstifter des Mordes an dem armenischen Journalisten Hrant Dink entlarvt werden;

16.

begrüßt, dass die verabschiedeten Verfassungsänderungen schließlich die Grundlage dafür legen, dass die Institution eines Bürgerbeauftragten geschaffen wird, und fordert die Regierung nachdrücklich auf, das diesbezügliche Gesetz vorzubereiten, bzw. das Parlament, es zu verabschieden, damit eine Ernennung auf der Grundlage eines demokratischen Verfahrens stattfinden kann, durch das dieses neue Amt mit einer allgemein geachteten Person besetzt wird; begrüßt die vorgeschlagene Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution und fordert die Große Türkische Nationalversammlung auf, die Zivilgesellschaft zu konsultieren und gemäß den „Pariser Grundsätzen“ hinreichende Garantien für ihre Unabhängigkeit vorzusehen;

17.

lobt die Fortschritte bei den Beziehungen zwischen der Zivilgesellschaft und dem Militär, insbesondere die Verstärkung der zivilen Kontrolle durch die Begrenzung der Zuständigkeit von Militärgerichten, durch die eröffnete Möglichkeit einer gerichtlichen Prüfung von Entscheidungen des Obersten Militärrates und durch die Regelungen, die vorsehen, dass Verfahren gegen hochrangige Militärbedienstete vor Zivilgerichten stattfinden; stellt fest, dass diese Fortschritte weiterverfolgt werden sollten, damit eine vollständige zivile Kontrolle gewährleistet wird, und fordert das Parlament auf, eine aktive Rolle bei der Gewährleistung der parlamentarischen Kontrolle der Sicherheitskräfte, einschließlich der umfassenden Kontrolle des Verteidigungshaushalts, zu spielen;

18.

betont, dass die Untersuchungen im Zusammenhang mit angeblichen Plänen für einen Staatsstreich wie in den Fällen Ergenekon und Sledgehammer die Stärke und das ordnungsgemäße, unabhängige und transparente Funktionieren der türkischen demokratischen Institutionen und des Justizwesens unter Beweis stellen müssen; ist besorgt über die übermäßig lange Dauer der Untersuchungshaft und betont, dass wirksame Rechtsgarantien für alle Beschuldigten gewährleistet sein müssen; ist besorgt über die fehlenden Fortschritte bei diesen Untersuchungen und stellt fest, dass die kürzliche Inhaftierung gut bekannter Journalisten, wie beispielsweise Nedim Șener und Ahmet Șık zu einem Verlust der Glaubwürdigkeit solcher Verfahren führen könnten, die im Gegenteil die Demokratie stärken sollten;

19.

bedauert, dass die Änderungen des Verbots politischer Parteien, die im Rahmen der jüngsten Verfassungsreform vorgeschlagen wurden, in der Großen Türkischen Nationalversammlung keine Mehrheit fanden, und fordert alle politischen Parteien mit Nachdruck auf, die einschlägigen Rechtsvorschriften mit der diesbezüglichen Stellungnahme der Venedig-Kommission in Einklang zu bringen;

20.

wiederholt die in seinen früheren Entschließungen erhobene Forderung nach einer Reform des Wahlsystems durch die Senkung der Wahlhürde von 10 %, damit der Parteienpluralismus gestärkt und die Pluralität der türkischen Gesellschaft besser widergespiegelt wird; bedauert insbesondere, dass in diesem Bereich im Jahr 2010 keine Reform unternommen wurde; fordert eine umfassende Überprüfung der Vorschriften für die Parteienfinanzierung sowie für Wahlkampfspenden, um die innerparteiliche Demokratie auszubauen und ein offeneres politisches System zu fördern; ermutigt die politischen Parteien, die innerparteiliche Demokratie zu verbessern und die Rechenschaftspflicht der gewählten Mitglieder gegenüber ihren Wahlkreisen zu verstärken;

21.

bedauert, dass bei der Einschränkung der Immunität der Mitglieder des Parlaments bei Korruptionsstraftaten keine Fortschritte erzielt worden sind, während gleichzeitig Besorgnis über den angemessenen Schutz der Äußerung gewaltfreier Meinungen im Parlament besteht; fordert die Regierung und das Parlament daher auf, sich auf eine geeignete Reform des Systems der parlamentarischen Immunität zu einigen;

22.

nimmt den derzeitigen Vorsitz der Türkei im Ministerkomitee des Europarates zur Kenntnis und ermutigt die Türkei, ihr Bekenntnis zu den Werten des Europarates dadurch zum Ausdruck zu bringen, dass sie das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten unterzeichnet und ratifiziert und alle Zusatzprotokolle zur EMRK ratifiziert;

23.

begrüßt, dass die Große Türkische Nationalversammlung das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter ratifiziert hat, und fordert die Türkei auf, dessen Bestimmungen unverzüglich und in enger Zusammenarbeit mit dem Unterausschuss zur Verhinderung von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe umzusetzen;

24.

unterstützt den laufenden Dialog der Regierung mit Religionsgemeinschaften, einschließlich der alewitischen, griechischen, armenischen, aramäischen und anderen christlichen Gemeinschaften, ist jedoch enttäuscht darüber, dass in Bezug auf den Rechtsrahmen für die Tätigkeit dieser Gemeinschaften, insbesondere was ihre Möglichkeit anbelangt, Rechtspersönlichkeit zu erlangen, Gotteshäuser zu eröffnen und zu unterhalten, Geistliche auszubilden und Eigentumsprobleme zu lösen, die nicht im Gesetz über Stiftungen behandelt werden, nur geringe Fortschritte erzielt worden sind; fordert angesichts der bestehenden Verzögerungen und Verfahrensprobleme wirksame und anhaltende Anstrengungen bei der Umsetzung des Gesetzes über Stiftungen, das die vorgenannten Religionsgemeinschaften in die Lage versetzen muss, ohne unangemessene Einschränkungen im Einklang mit der EMRK und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte tätig zu sein; fordert die Regierung mit Nachdruck auf, ihre Unterstützung für die Gewissensfreiheit und die religiöse Vielfalt in der türkischen Gesellschaft weiter zu verstärken;

25.

fordert die Regierung daher auf, diese Fragen systematisch anzugehen, indem die Rechtsvorschriften geändert werden und die ordnungsgemäße Umsetzung auf allen Regierungsebenen, einschließlich der Gemeinden, gewährleistet wird; verweist in diesem Zusammenhang auch auf die von der Venedig-Kommission im Frühjahr 2010 angenommenen Empfehlungen zu der Rechtspersönlichkeit religiöser Gemeinschaften und zum geistlichen Titel „Ökumenisch“ des Orthodoxen Patriarchats; begrüßt den jüngsten Beschluss der Stiftungsversammlung, das griechische Waisenhaus für Jungen auf Büyükada im Einklang mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte an das Ökumenische Patriarchat zu übergeben; begrüßt ferner, dass mehreren griechisch-orthodoxen Priestern zur Erleichterung der Arbeit des Patriarchats und der Heiligen Synode die türkische Staatsangehörigkeit verliehen wurde; begrüßt die religiöse Zeremonie im Klostermuseum Sümela in Trabzon und die Zeremonie in der Kirche auf der Insel Akdamar in der Provinz Van; bedauert die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Türkei gegen das Kloster Mor Gabriel zu den Gebietsstreitigkeiten mit den betreffenden Dörfern und dem türkischen Schatzamt; wiederholt seine Erwartung, dass den Ankündigungen der Regierung betreffend die Wiedereröffnung des griechisch-orthodoxen Seminars in Halki bald konkrete Taten folgen und Maßnahmen zur ungehinderten Ausbildung von Priestern der christlichen Gemeinschaften ergriffen werden; fordert die Regierung mit Nachdruck auf, dem Lehrmaterial in Schulen besondere Aufmerksamkeit zu widmen, wobei der religiösen Vielfalt der türkischen Gesellschaft und dem Bedarf an vorurteilsfreien Lernmaterialien Rechnung zu tragen ist;

26.

verurteilt entschieden die von der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), die auf der EU-Liste terroristischer Vereinigungen steht, und von anderen terroristischen Gruppierungen auf türkischem Boden weiterhin begangenen terroristischen Gewaltakte; ermutigt die Türkei, die EU und ihre Mitgliedstaaten dazu, ihre Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus in enger Abstimmung mit dem Koordinator für die Terrorismusbekämpfung und Europol unter strikter Einhaltung der internationalen Menschenrechtsnormen zu intensivieren;

27.

fordert die Regierung auf, ihre Anstrengungen im Rahmen der demokratischen Öffnung zu verstärken, um die Kurdenthematik umfassend im Hinblick auf eine friedliche Lösung der Kurdenfrage zu behandeln, indem sie insbesondere eine kohärente Auslegung der Gesetze gewährleistet, die den Gebrauch der kurdischen Sprache im politischen und öffentlichen Leben und im Bildungssektor gestatten, indem sie die Rechtsvorschriften zur Bekämpfung des Terrorismus ändert, um Missbrauch oder eine weitreichende Auslegung zu vermeiden, indem sie das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie das Recht auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit garantiert, indem sie die Probleme von Personen effizient in Angriff nimmt, die unter anderem infolge eines lang anhaltenden Konflikts aus ihren Heimatregionen geflüchtet sind, und indem sie die sozioökonomische Lage im Südosten des Landes verbessert; bringt in diesem Zusammenhang seine Besorgnis über die in Diyarbakir anhängigen Gerichtsverfahren gegen 151 kurdische politische Aktivisten, darunter acht gewählte amtierende Bürgermeister, zum Ausdruck, die eine Einmischung in legale politische Aktivitäten darstellen;

28.

begrüßt, dass durch das Verfassungspaket der Rechtsrahmen gestärkt wird, durch den die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter garantiert werden; ist besorgt über die sinkenden Beschäftigungsquoten sogar unter Frauen mit hohem Bildungsstand; fordert die Regierung, die Geschäftswelt und die Zivilgesellschaft eindringlich auf, umfangreiche Maßnahmen wie etwa Maßnahmen zur Bekämpfung des Analphabetismus von Frauen, zur aktiven Unterstützung des Zugangs von Mädchen zu weiterführenden Schulen oder zur Bereitstellung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten zu ergreifen, um die Armut von Frauen zu beseitigen sowie ihre soziale Eingliederung und Beteiligung am Arbeitsmarkt zu verbessern; ermutigt außerdem zur Einführung eines Quotensystems, damit eine adäquate Vertretung von Frauen auf allen Ebenen in Unternehmen, im öffentlichen Sektor und in der Politik sichergestellt ist; fordert insbesondere die politischen Parteien auf, die bevorstehenden Wahlen als eine Gelegenheit zu nutzen, die aktive Teilnahme von Frauen in der Politik zu stärken;

29.

bedauert zutiefst das anhaltend hohe Ausmaß häuslicher Gewalt, einschließlich der so genannten Ehrenverbrechen, und das Phänomen von Zwangsehen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Initiativen von Frauenbewegungen, diese Probleme stärker ins Blickfeld der Öffentlichkeit zu rücken, und fordert die Regierung mit Nachdruck auf, ihre Präventivmaßnahmen auf allen Ebenen zu verstärken, insbesondere indem sie das Gesetz Nr. 4320 über den Schutz der Familie durchsetzt und dessen Umsetzung durch Polizei und Justiz überwachen lässt, Gemeinden mit über 50 000 Einwohnern dazu verpflichtet, ausreichende Schutzunterkünfte für gefährdete Frauen und Minderjährige bereitzustellen, die vollständige Erfüllung dieser Verpflichtung effektiv überwacht und ein System von Unterstützungsmaßnahmen für Frauen und Minderjährige einrichtet, nachdem diese die jeweilige Schutzunterkunft verlassen haben, um für ihre psychologische Betreuung, Rechtsbeistand, Gesundheitsfürsorge und ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu sorgen; fordert die Regierung auf, angemessen und wirksam zu kontrollieren, ob die Gemeinden dieser Verpflichtung nachkommen; fordert die Justiz auf sicherzustellen, dass Gewalt gegen Frauen und Minderjährige sowie gegen diejenigen, die so genannte Ehrenverbrechen bekämpfen, durchweg und konsequent bestraft wird;

30.

fordert die Regierung mit Nachdruck auf sicherzustellen, dass die Gleichbehandlung ungeachtet des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung gesetzlich garantiert ist und effektiv durchgesetzt wird; bedauert die jüngsten Gerichtsverfahren gegen LGBT-Vereinigungen, begrüßt allerdings, dass diese Verbotsfälle von den Gerichten abgewiesen wurden; stellt jedoch fest, dass weitere Maßnahmen gegen Homophobie und Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Orientierung erforderlich sind, wie sie in der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten zu Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Ausrichtung oder Geschlechtsidentität vorgeschrieben sind; fordert die türkische Regierung auf, die türkischen Streitkräfte anzuweisen, ihre Einstufung der Homosexualität als eine „psychosexuelle“ Krankheit einzustellen; fordert, dass der Gesetzesentwurf zu dem Gremium für die Bekämpfung von Diskriminierung und für die Gleichstellung der Geschlechter in Bezug auf die Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts und der sexuellen Orientierung mit EU-Normen in Einklang gebracht wird; fordert die nationalen und lokalen staatlichen Stellen auf, den Morden an Transsexuellen, einschließlich transsexueller Prostituierter, zu denen es immer wieder kommt, ein Ende zu setzen;

31.

vertritt die Auffassung, dass die Türkei Rechtsvorschriften erlassen sollte, die einen Zivil- oder Sozialdienst als Alternative zum Wehrdienst vorsehen, der nicht abschreckend lang ist, auf einer freien Entscheidung basiert und im Einklang mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Türkei steht; fordert die Regierung auf, die umfassende Einhaltung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in der Rechtssache Ülke vs. Türkei durch Änderung der Rechtsvorschriften zu gewährleisten, damit die weitere Verfolgung von Wehrdienstverweigerern aus Gewissensgründen unterbunden wird; fordert die Regierung auf, Vorwürfe betreffend die Misshandlung von Wehrdienstverweigerern in Militärgewahrsam zu untersuchen und Maßnahmen zu ergreifen, mit denen verhindert wird, dass sich solche Misshandlungen in Zukunft wiederholen;

32.

betont, wie wichtig es ist, für einen wirksamen Schutz von Menschenrechtsverteidigern zu sorgen; äußert sich besorgt über noch anhängige Gerichtsverfahren gegen Menschenrechtsverteidiger und die anhaltende strafrechtliche Verfolgung von Menschenrechtsverteidigern und weist insbesondere auf das Gerichtsverfahren gegen Pinar Selek hin, welches sich trotz dreier Freisprüche über zwölf Jahre hinzog; fordert die Kommission auf, ihren Fall genauso wie alle ähnlich gelagerten Fälle genau zu verfolgen und solchen Gerichtsverfahren systematisch beizuwohnen;

33.

fordert die maßgebenden politischen Parteien auf, eine Lösung für das Kopftuchverbot an Universitäten herbeizuführen, um der polarisierenden Wirkung dieses Verbots auf die türkische Gesellschaft entgegenzuwirken, wobei sich diese Lösung auf die Achtung der freien Entscheidung der Frauen stützen sollte;

34.

wiederholt angesichts der Tatsache, dass es infolge der Resolution 1625 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates bisher zu keinen Fortschritten gekommen ist, eindringlich seine an die türkische Regierung gerichtete Forderung, eine Politik zu betreiben, mit der der bikulturelle Charakter der türkischen Inseln Gökçeada (Imbros) und Bozcaada (Tenedos) gewahrt bleibt, und insbesondere Probleme anzugehen, denen Mitglieder der griechischen Minderheit in Bezug auf ihre Bildung und Eigentumsrechte begegnen;

Stärkung des sozialen Zusammenhalts und des Wohlstands

35.

lobt die Widerstandsfähigkeit der türkischen Wirtschaft gegenüber der Weltwirtschaftskrise; betont, dass dieser Wirtschaftsaufschwung eine einzigartige Chance bietet, die Erwerbs- und die Beschäftigungsquoten zu erhöhen, die immer noch sehr niedrig sind und kaum 50 % erreichen, und einen Prozess der schrittweisen sozialen Eingliederung in Gang zu setzen; weist darauf hin, dass die Regierung und die Sozialpartner eine gemeinsame Verantwortung tragen, und ermutigt sie dazu, ihre Zusammenarbeit auszubauen, um die Grundpfeiler einer sozial ausgerichteten Marktwirtschaft fest zu verankern;

36.

fordert die türkische Regierung und die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten auf, die Integration von EU-Bürgern türkischer Herkunft in die Gesellschaften ihrer neuen Heimatländer nicht als eine Bedrohung, sondern als eine Chance für die Zukunft unserer Gesellschaften zu betrachten und darzustellen;

37.

stellt die Interdependenz der EU-Wirtschaft und der türkischen Wirtschaft fest und weist angesichts der zunehmenden Integration der Türkei in den EU-Markt auf ihr Potenzial hin, den Wohlstand sowohl in der EU als auch in der Türkei zu erhöhen;

38.

begrüßt die Verbesserungen, die durch die Verfassungsänderungen im Bereich des sozialen Dialogs und der Gewerkschaftsrechte eingeführt wurden; besteht jedoch darauf, dass darüber hinaus der Rechtsrahmen, auch die noch nicht verabschiedeten Gewerkschaftsrechte, mit EU- und IAO-Normen in Einklang gebracht werden muss; ermutigt alle Parteien des Wirtschafts- und Sozialrates, ihr Engagement und ihre Zusammenarbeit zu verstärken, um dieses Ziel zu erreichen;

39.

wiederholt, dass der Zusammenhalt der türkischen Regionen sowie der ländlichen und städtischen Gebiete gestärkt werden muss; weist in diesem Zusammenhang auf den besonderen Stellenwert der Bildung und die Notwendigkeit hin, anhaltend große regionale Unterschiede in Bezug auf die Qualität der Bildung und die Einschreibquoten anzugehen;

40.

fordert die türkische Regierung mit Nachdruck auf, die Nachhaltigkeit und die ökologischen Folgen ihrer Pläne für neue Wasser- und Energieinfrastrukturen, die sie im Rahmen des Südostanatolienprojekts (GAP) verfolgt, umfassend zu prüfen, da sie die Umwelt und eine einzigartige Landschaft vieler Regionen zerstören könnten, insbesondere die Folgen, die ein solches Vorhaben für den benachbarten Irak hat; betont insbesondere, dass gewährleistet sein muss, dass der Entwurf für ein Gesetz über den Naturschutz und die biologische Vielfalt dergestalt geändert wird, dass das kulturelle und archäologische Erbe unter umfassender Einhaltung der europäischen Normen bewahrt wird und die Verantwortung für den Naturschutz eindeutig der Exekutive übertragen wird; fordert die türkische Regierung auf, einen ehrgeizigeren politischen Rahmen anzunehmen, der durch konkrete Aktionspläne zur Eindämmung steigender Kohlenstoffemissionen untermauert ist;

Aufbau gutnachbarlicher Beziehungen

41.

fordert die türkische Regierung und alle betroffenen Parteien auf, die laufenden Verhandlungen aktiv zu unterstützen und einen konkreten Beitrag zu einer umfassenden Lösung der Zypernfrage zu leisten, und fordert die türkische Regierung auf, ein geeignetes Klima für die Verhandlungen zu schaffen, indem sie unverzüglich damit beginnt, ihre Streitkräfte aus Zypern abzuziehen; fordert die beiden Gemeinschaften auf Zypern eindringlich auf, wie vom Generalsekretär der Vereinten Nationen gefordert, intensiv daraufhin zu arbeiten, von den bei den Verhandlungen bereits erzielten Fortschritten zu profitieren, um im Einklang mit den einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, insbesondere auch der Resolution 550 (1984), und den Grundsätzen, auf die sich die EU stützt, zum Vorteil der zyprischen Bürgerinnen und Bürger, der EU und der Türkei eine nachhaltige Lösung herbeizuführen;

42.

ermutigt die Türkei, ihre Unterstützung für den Ausschuss für die Vermissten in Zypern zu intensivieren, insbesondere indem sie den Zugang zu Militärgebieten und Archiven erleichtert, und im Einklang mit den Feststellungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte alle sonstigen geeigneten Maßnahmen im Zusammenhang mit der humanitären Frage der Vermissten zu ergreifen;

43.

fordert die Türkei und die türkisch-zyprischen Staatsorgane auf, von Neuansiedelungen türkischer Bürgerinnen und Bürger auf der Insel Abstand zu nehmen, weil sich dadurch das demografische Gleichgewicht weiter verschieben und das Zugehörigkeitsgefühl ihrer Bürgerinnen und Bürger zu einem künftigen gemeinsamen Staat auf der Grundlage seiner gemeinsamen Vergangenheit verringern würde; fordert die Türkei auf, die Frage der Ansiedelung türkischer Bürgerinnen und Bürger (Siedler) auf der Insel im Einklang mit der Genfer Konvention und den völkerrechtlichen Grundsätzen anzugehen;

44.

fordert beide Parteien, die Türkei und Armenien, nachdrücklich auf, die Protokolle mit Armenien ohne Vorbedingungen zu ratifizieren und die Grenze zu öffnen und fordert die Türkei auf, ihr regionales Gewicht zur Verstärkung vertrauensbildender Maßnahmen einzusetzen;

45.

nimmt die verstärkten Bemühungen der Türkei und Griechenlands zur Verbesserung ihrer bilateralen Beziehungen zur Kenntnis; bedauert jedoch, dass die Casus-Belli-Drohung der Großen Türkischen Nationalversammlung gegen Griechenland noch nicht zurückgezogen worden ist; erwartet, dass die türkische Regierung den ständigen Verletzungen des griechischen Luftraums und den Flügen türkischer Militärmaschinen über griechische Inseln ein Ende setzt;

46.

betont, dass das von den 27 Mitgliedstaaten, der EU und allen anderen Bewerberländern unterzeichnete Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS) Teil des gemeinschaftlichen Besitzstands ist, und fordert die türkische Regierung daher auf, dieses Übereinkommen unverzüglich zu unterzeichnen und zu ratifizieren;

47.

würdigt die Vertiefung der Beziehungen zwischen der Türkei und Irak, einschließlich seiner kurdischen Regionalregierung, und weist insbesondere auf den Beitrag der Türkei zur Stabilisierung des Iraks hin; fordert die Türkei eindringlich auf, mit der irakischen Regierung und anderen Nachbarstaaten Maßnahmen zu erörtern, mit denen den negativen Auswirkungen des von der türkischen Regierung angekündigten Staudammvorhabens begegnet werden kann;

Fortschritte bei der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Türkei

48.

bedauert, dass das Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen EG-Türkei von der Türkei noch immer nicht umgesetzt wurde, was den Verhandlungsprozess weiterhin beeinträchtigt; fordert die türkische Regierung auf, es umfassend umzusetzen;

49.

stellt die Fortschritte fest, die die Türkei beim Energiekapitel erzielt hat, und fordert den Rat erneut eindringlich auf, die Verhandlungen über dieses Kapitel unverzüglich zu eröffnen; fordert die türkische Regierung auf, ihre Anstrengungen bei den Verhandlungen über den Beitritt zum Vertrag über die Energiegemeinschaft zu verstärken; begrüßt die Ratifizierung des zwischenstaatlichen Abkommens über die Nabucco-Pipeline und die Unterzeichnung der Vereinbarung über den Betrieb der Erdgaspipeline ITGI, die beide wichtige Vorhaben für die Energieversorgungssicherheit der EU sind;

50.

begrüßt die laufenden Verhandlungen über das Kapitel „Lebensmittelsicherheit sowie Veterinär- und Pflanzenschutzpolitik“, die am 30. Juni 2010 eröffnet wurden; ermutigt die Türkei, die erforderlichen Maßnahmen zum Abschluss zu bringen, um einige Kapitel wie das über Unternehmens- und Industriepolitik oder über die Transeuropäischen Netze abzuschließen;

51.

begrüßt den Abschluss der Verhandlungen über ein Rückübernahmeabkommen zwischen der EU und der Türkei erzielt wurden, und fordert die türkische Regierung auf sicherzustellen, dass bestehende bilaterale Abkommen bis zum Inkrafttreten dieses Abkommens vollständig umgesetzt werden; unterstreicht, wie wichtig die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen der EU und der Türkei bei der Migrationssteuerung und bei Grenzkontrollen auch aufgrund der hohen Zahl illegaler Einwanderer ist, die über die Türkei in das EU-Gebiet einreisen; begrüßt die Konsultation der Zivilgesellschaft zu drei Gesetzesvorlagen im Bereich Asyl und fordert die Regierung mit Nachdruck auf, die Gesetze unverzüglich im Parlament einzubringen; ist der Ansicht, dass der Rat, sobald das Rückübernahmeabkommen in Kraft tritt, der Kommission das Mandat erteilen sollte, einen Dialog über Visafragen einzuleiten, bei dem besonderes Augenmerk auf die Einreisebedingungen für Geschäftsleute und Studenten, die in die EU reisen, gelegt werden sollte, was ein erforderlicher Schritt zur Herstellung der Mobilität der Menschen ist;

52.

stellt fest, dass die Türkei eine zunehmend aktive Außenpolitik betreibt, die darauf abzielt, ihre Rolle als regionaler Akteur zu stärken; fordert die Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik auf, diese Dimension umfassend zu berücksichtigen und mit der Türkei gemeinsam daraufhin zu arbeiten, die jeweiligen Zielsetzungen aufeinander abzustimmen und den Interessen der EU Geltung zu verschaffen; fordert die türkische Regierung auf, die Abstimmung ihrer Außenpolitik mit der EU zu verbessern; begrüßt grundsätzlich die vor kurzem verkündete „Null-Problem-Politik“ in Bezug auf die Nachbarn der Türkei, weist jedoch darauf hin, dass das eindeutige Bekenntnis der Türkei zu den europäischen Werten und Interessen Bestand haben muss; fordert die Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik auf, den bestehenden Dialog mit der Türkei über außenpolitische Fragen von beiderseitigem Interesse zu intensivieren; ruft angesichts der Tatsache, dass die Türkei als eine laizistische Demokratie mit einer mehrheitlich muslimischen Bevölkerung auf viele Menschen in der arabischen Welt inspirierend wirkt, nachdrücklich zu abgestimmten Bemühungen um Unterstützung der Demokratisierung und Entwicklung im Nahen Osten und in Nordafrika auf;

53.

betont die strategische Bedeutung des Schwarzmeerraumes für die EU; vertritt die Auffassung, dass die Türkei ein wichtiger Partner der EU in diesem Raum ist, und fordert die Türkei auf, die Umsetzung der Politik und der Maßnahmen der EU im Schwarzmeerraum zu unterstützen und aktiv zu fördern, einschließlich einer eventuellen EU-Strategie für das Schwarze Meer;

54.

fordert die türkische Regierung eindringlich auf, die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft in vollem Umfang zu unterstützen, Iran davon abzuhalten, Kernwaffen zu erwerben, und bedauert, dass die Türkei gegen die einschlägige Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen gestimmt hat; ist der Auffassung, dass die Türkei zur Demokratisierung und Stärkung der Menschenrechte in Iran beitragen und gleichzeitig ihre Anstrengungen mit der EU abstimmen könnte;

55.

ist der Überzeugung, dass die Türkei eine wichtige Rolle bei der Förderung des Dialogs im Friedensprozess im Nahen Osten und bei der Unterstützung der Stabilisierung des Libanon spielen muss, und fordert die Türkei auf, ihre engen Verbindungen zu Israel zu erneuern, ihre konstruktive Vermittlung wieder aufzunehmen und insbesondere zur Stärkung der Palästinensischen Behörde beizutragen;

56.

würdigt das konstruktive Engagement der Türkei in Form ihrer Unterstützung der Anstrengungen der transatlantischen Partner in Afghanistan und auf dem Balkan; bedauert jedoch, dass die strategische Zusammenarbeit zwischen der NATO und der EU – über die Berlin-Plus-Vereinbarungen hinaus – durch Einwände der Türkei blockiert ist;

57.

fordert die türkische Regierung auf, das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs zu unterzeichnen und ratifizieren zu lassen, wodurch die Türkei noch stärker zum weltweiten multilateralen System beitragen und sich noch intensiver in diesem System engagieren würde;

58.

nimmt die Schlussfolgerungen und Verbesserungen zur Kenntnis, die von der Kommission im Jahresbericht 2009 über die Durchführung des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) vorgeschlagen wurden, um Ziele und somit Projekte im Einklang mit den Beitrittskriterien vorrangig zu behandeln, wie dies im Sonderbericht Nr. 16/2009 des Rechnungshofs vorgeschlagen wurde; betont die Bedeutung einer umfassenden Überwachung der Durchführung des IPA, da immer mehr Projekte auf den Weg gebracht werden;

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59.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Generalsekretär des Europarates, dem Präsidenten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Regierung und dem Parlament der Republik Türkei zu übermitteln.


(1)  ABl. C 306 E vom 15.12.2006, S. 284.

(2)  ABl. C 263 E vom 16.10.2008, S. 452.

(3)  ABl. C 279 E vom 19.11.2009, S. 57.

(4)  ABl. C 87 E vom 1.4.2010, S. 139.

(5)  ABl. C 341 E vom 16.12.2010, S, 59,

(6)  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0324.

(7)  ABl. L 51 vom 26.2.2008, S. 4.


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