EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52011IE1592

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Obdachlosigkeit“ (Initiativstellungnahme)

ABl. C 24 vom 28.1.2012, p. 35–39 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

28.1.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 24/35


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Obdachlosigkeit“ (Initiativstellungnahme)

2012/C 24/07

Berichterstatter: Eugen LUCAN

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss beschloss am 20. Januar 2011, gemäß Artikel 29 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung eine Initiativstellungnahme zu folgendem Thema zu erarbeiten:

Obdachlosigkeit“.

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft nahm ihre Stellungnahme am 28. September 2011 an.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 475. Plenartagung am 26./27. Oktober 2011 (Sitzung vom 27. Oktober) mit 98 Ja-Stimmen bei 6 Enthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1

Der EWSA empfiehlt Folgendes:

1.1.1

Die Europäische Union sollte deutlich mehr Mittel aus den Strukturfonds (namentlich ESF und EFRE) für die Suche nach Lösungen des Obdachlosigkeitsproblems bereitstellen, insbesondere für die Schaffung von Dauerunterkünften.

1.1.2

Die EU und die Mitgliedstaaten sollten ihre Politik zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit auf das Prinzip der uneingeschränkten Achtung der Menschenrechte gründen, zu denen das Recht auf angemessenen und erschwinglichen Wohnraum zählt. Der EWSA ist der Ansicht, dass dieses Phänomen nicht von ungefähr kommt, sondern Ergebnis politischer und wirtschaftlicher Weichenstellungen ist. Die Frage der Umverteilung des Wohlstands muss im Rahmen der Priorität „integratives Wachstum“ der Europa-2020-Strategie thematisiert werden, und zwar - angesichts der aktuellen Krise - unverzüglich.

1.1.3

Das europäische Rechtsinstrumentarium (Verträge, Chartas, internationale Texte) für eine ehrgeizige Politik des sozialen Wohnungsbaus gibt es bereits. Außerdem könnte die EU Maßnahmen koordinieren, um die Mitgliedstaaten zur Ratifizierung der revidierten Europäischen Sozialcharta zu bewegen (1). Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte sollten einen Jahresbericht anfertigen, in dem bewertet wird, wie Artikel 34 der Grundrechtecharta hinsichtlich des Rechts auf Unterstützung für die Wohnung in den Mitgliedstaaten umgesetzt wird.

1.1.4

Eurostat sollte die Nutzung gemeinsamer Definitionen, Indizes und Indikatoren anregen, um die Komplexität und Spezifität des Phänomens auf europäischer Ebene zu erfassen und die Statistiken zu harmonisieren. Der EWSA empfiehlt die Übernahme der von FEANTSA entwickelten ETHOS-Typologie als Grundlage für die Definition der Obdachlosigkeit auf europäischer Ebene.

1.1.5

Die Europäische Kommission sollte eine ehrgeizige Strategie zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit entwickeln und die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, wirksame nationale Strategien zu entwickeln - und zwar entsprechend den Leitlinien, die im gemeinsamen Bericht über Sozialschutz und soziale Eingliederung 2010 vorgeschlagen wurden, und unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Jury der Europäischen Konsenskonferenz zur Obdachlosigkeit. Eine umfassende Wohnungspolitik in Europa würde zu den großen Vorhaben gehören, die für mehr Beschäftigung und Wohlergehen sorgen - zwei Ziele, die in den europäischen Verträgen festgehalten sind.

1.1.6

Angesichts der Tatsache, dass die Europa-2020-Strategie auf ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum abzielt, schlägt der EWSA vor, dass die EU regelmäßige Überprüfungen vornimmt und Maßnahmen erarbeitet, die dem Verhältnis zwischen den Wohnungspreisen auf dem Immobilienmarkt und der Möglichkeit der Unionsbürger, eine Wohnung entsprechend ihren Einkünften zu kaufen oder zu mieten, Rechnung tragen.

1.1.7

Die EU sollte den Mitgliedstaaten helfen, folgende Aspekte in ihrer jeweiligen Integrationspolitik zu berücksichtigen: umfassende Reduzierung der Todesfälle infolge des „Lebens auf der Straße“, Menschenwürde, mehrfache Ursachen der Obdachlosigkeit, Prävention, Übertragung von Verantwortung auf die Hilfeempfänger und ihre Beteiligung mittels eines Sozial-/ Mietvertrags, europäische Normen für das Kosten-Nutzen-Verhältnis im Wohnungs- und Sozialwesen, Schaffung von Dauerunterkünften, geförderten Wohnungen und Präventionszentren in jeder Gemeinde (2), Konzept zur Ermöglichung eines raschen Zugangs zu einer dauerhaften Unterkunft.

1.1.8

Die Kommission sollte eine europäische Agentur zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit einrichten.

1.1.9

Die Mitgliedstaaten sollten wirksame Strategien gegen die Krise umsetzen, die auf folgende Aspekte ausgerichtet sind: optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis, Anhörung und Förderung öffentlich-privater Partnerschaften und Erweiterung des Gebäudebestands, wenn die Immobilienpreise aufgrund der Krise signifikant fallen.

2.   Hintergrund und allgemeine Bemerkungen zur Obdachlosigkeit in der Europäischen Union

2.1

Die Obdachlosigkeit bildete einen vorrangigen Handlungsbereich des Europäischen Jahres 2010 (3).

2.2

Obdachlosigkeit wird erstmalig 2005 im Gemeinsamen Bericht über Sozialschutz und soziale Eingliederung als vorrangiges Thema erwähnt. 2007 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Untersuchung über Obdachlosigkeit auf Unionsebene (4).

2.3

Die Lösung dieses Problems ist zu einer Priorität geworden, zumal es sich dabei um einen wesentlichen Aspekt der EU-Strategie für Sozialschutz und soziale Eingliederung handelt.

2.4

Mittels der EU-Strategie für Sozialschutz und soziale Eingliederung (auch bekannt als „offene Methode der Koordinierung im Sozialbereich“) koordiniert und fördert die EU einzelstaatliche Maßnahmen und die Ausgestaltung einer Politik zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung durch einen Mechanismus, der Berichte, gemeinsame Indikatoren und politische Schlussfolgerungen umfasst, die die Kommission in Absprache mit dem EU-Ministerrat verabschiedet.

2.5

Das Europäische Parlament hat mehrere wichtige Initiativen zugunsten Obdachloser ergriffen. Besonders erwähnenswert ist hier eine 2008 angenommene schriftliche Erklärung bezüglich der Lösung des Problems der Obdachlosigkeit (5). In dieser Erklärung wird der Rat darum ersucht, EU-weite Anstrengungen zur Lösung dieses Problems bis 2015 zu billigen. Am 6. September 2010 reichten fünf Europaabgeordnete erneut eine fraktionsübergreifende schriftliche Erklärung zur Notwendigkeit einer europäischen Strategie zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit ein. Dieses Dokument wurde im Dezember 2010 verabschiedet. Nach Auffassung des EWSA sollten europäische Fonds (ESF und EFRE) eingesetzt werden, um die vorgenannten hochgesteckten Ziele zu verwirklichen.

2.6

Ende 2009 legte das EU-Netz unabhängiger Experten für soziale Eingliederung einen Bericht (6) über Obdachlosigkeit und Ausgrenzung bei der Wohnungssuche in den EU-Mitgliedstaaten vor. In diesem Bericht wurde gefordert, die Frage der Obdachlosigkeit als Bestandteil der offenen Methode der Koordinierung im Sozialbereich zu verankern und nach 2010 zu vertiefen und weiterzuverfolgen.

2.7

Am 17. Juni 2010 verabschiedete der Europäische Rat die neue Europa-2020-Strategie. Die EU hat sich das Ziel gesetzt, bis 2020 das Risiko der Armut und der sozialen Ausgrenzung für mindestens 20 Millionen Menschen zu beseitigen. Der 2020-Vorschlag der Kommission umfasst eine europäische Plattform für Armutsbekämpfung, um „Maßnahmen zu konzipieren und durchzuführen, die den besonderen Umständen bestimmter, besonders gefährdeter gesellschaftlicher Gruppen (wie […] Obdachlose) gerecht werden“ (7).

2.8

Im Oktober 2010 verabschiedete der Ausschuss der Regionen eine Stellungnahme zum Thema „Bekämpfung der Obdachlosigkeit“, in der er feststellt, dass die EU weit mehr tun muss, um dieses Übels Herr zu werden. Der AdR schlägt vor, die ETHOS-Typologie auf europäischer Ebene zu fördern, eine europäische Agentur zur Koordinierung und Unterstützung des Kampfs gegen Obdachlosigkeit einzurichten, verstärkt auf Prävention zu setzen und die Regionen in diese Maßnahmen einzubinden.

2.9

Im gemeinsamen Bericht der Kommission und des Rates von 2010 über Sozialschutz und soziale Eingliederung (8) werden die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, Strategien zu entwickeln, die auf folgende Punkte abzielen: Prävention, Suche nach permanenten Wohnlösungen (subventionierte und dauerhafte Unterkünfte), ein „Housing First“-Konzept in Verbindung mit zusätzlichen Sozialdiensten sowie bessere Verwaltungsstrukturen.

2.10

Die wichtigsten Empfehlungen zum Thema Obdachlosigkeit im Jahr 2010 finden sich in den Schlussfolgerungen der Europäischen Konsenskonferenz (9), die auf Initiative der Europäischen Kommission und mit Unterstützung des belgischen EU-Ratsvorsitzes am Ende des Europäischen Jahres 2010 zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung stattfand.

2.11

2011 veröffentlichte Eurostat (10) einen Bericht über die Wohnbedingungen in Europa im Jahr 2009 („Housing conditions in Europe in 2009“), in dem festgestellt wird, dass 30 Millionen Unionsbürger unter mangelndem Wohnraum und unzureichenden Wohnbedingungen leiden.

3.   Recht auf Wohnung

3.1

Obdachlosigkeit kann einen unmittelbaren Verstoß gegen die in der EU-Grundrechtecharta festgeschriebenen Menschenrechte darstellen (11).

3.2

In Artikel 34 der Charta heißt es: „(3) Um die soziale Ausgrenzung und die Armut zu bekämpfen, anerkennt und achtet die Union das Recht auf eine soziale Unterstützung und eine Unterstützung für die Wohnung, die allen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, ein menschenwürdiges Dasein sicherstellen sollen […]“.

3.3

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen garantiert das Recht auf angemessene Lebensbedingungen, die den Zugang zu Wohnraum und medizinischen und sozialen Dienstleistungen umfassen. Gemäß Artikel 25 Absatz 1 hat jeder „das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen“.

3.4

Gemäß Artikel 31 der revidierten Fassung der Sozialcharta des Europarates (12) hat jeder Bürger ein Recht auf Wohnung und verpflichten sich die Vertragsparteien dazu, „den Zugang zu Wohnraum mit ausreichendem Standard zu fördern; der Obdachlosigkeit vorzubeugen und sie mit dem Ziel der schrittweisen Beseitigung abzubauen; die Wohnkosten für Personen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, so zu gestalten, dass sie tragbar sind“.

3.5

Zahlreiche Verfassungen der EU-Mitgliedstaaten sehen das Recht auf Wohnung vor. Angemessener Wohnraum ist eine Notwendigkeit und ein Recht. Der EWSA empfiehlt allen Mitgliedstaaten, jedem Menschen, der gemäß der geltenden nationalen Gesetzgebung über dieses Recht verfügt, dabei zu helfen, Zugang zu Wohnraum zu erhalten. Der EWSA fordert die Mitgliedstaaten und die Zivilgesellschaft auf, die Überwachung dieses Prozesses zu gewährleisten. Ein gesetzlich verankertes Recht ist die Grundlage, auf der wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit festgelegt und umgesetzt werden können.

4.   Soziale Ausgrenzung und Armut durch schlechte Wohnbedingungen

4.1

Eurostat zufolge (13) leiden in der EU 30 Millionen Bürger unter Wohnraummangel und unzureichenden Wohnbedingungen. 2009 lebten 6 % der EU-Bevölkerung in einer sehr schlechten Wohnsituation. Darüber hinaus leben 12,2 % der EU-Bürger in Wohnungen mit im Verhältnis zu ihrem Einkommen hohen laufenden Kosten.

4.2

Die sichtbarste und extremste Form von Armut und Ausgrenzung sind Obdachlose, die auf der Straße leben. Obdachlosigkeit umfasst jedoch noch eine Reihe anderer Fälle, z.B. Menschen, die in Not-, Behelfs- oder Übergangsunterkünften aufgenommen werden, vorübergehend bei Familienangehörigen oder Freunden wohnen, gezwungen sind, bestimmte Einrichtungen zu verlassen und keine Wohnung haben, von Abschiebung bedroht sind oder in unangemessenen oder unsicheren Behausungen leben.

4.3

Der Zugang zu angemessenem Wohnraum ist ein menschliches Grundbedürfnis.

4.4

Schlechte Wohnbedingungen sind durch eine ungenügende Ausstattung gekennzeichnet und lassen sich nach dem Zustand der Unterkunft bewerten: schadhaftes Dach, fehlende Badewanne/Dusche und Toilette, zu dunkle Räumlichkeiten.

4.5

Einige Mitgliedstaaten, die der EU nach 2004 beigetreten sind, insbesondere Rumänien, Polen, Bulgarien und die baltischen Länder, haben mitgeteilt, dass ein großer Teil ihrer Bevölkerung in einer sehr schlechten Wohnsituation lebt (14).

4.6

In vielen Ländern hat Armut auch mit hohen Wohnkosten zu tun: 67 % der Europäer sind der Meinung, dass die Kosten für angemessenen Wohnraum viel zu hoch sind. Diese Auffassung wird insbesondere in der Tschechischen Republik und Zypern (89 %) sowie Luxemburg, Malta (86 %) und der Slowakei (84 %) vertreten.

4.7

Jeder sechste Europäer gibt an, Schwierigkeiten bei der Bezahlung der laufenden Wohnkosten zu haben (15). 26 % der EU-Bürger sind der Meinung, dass angemessener Wohnraum in unserer Gesellschaft zu teuer ist. Insgesamt nennen die Bürger die Wohnkosten als viertwichtigsten Grund für Armut.

5.   Definition der Begriffe „Obdachlose“ und „Obdachlosigkeit“

5.1

Auf Unionsebene gibt es keine praxisgerechte allgemeingültige Definition von „Obdachlosen“, wobei die Begriffsbestimmungen zwischen den Mitgliedstaaten erheblich schwanken. „Obdachlosigkeit“ bezeichnet einen komplexen und dynamischen Prozess mit unterschiedlichen Verlaufsformen und Arten des Ein- und Ausstiegs im Falle der einzelnen Personen oder Gruppen.

5.2

Es können verschiedene Typen und Zielgruppen von Obdachlosen unterschieden werden, z.B. alleinstehende Männer, Kinder und Heranwachsende, Jugendliche, die Kinderheime verlassen haben, alleinerziehende Mütter, unter Gesundheitsproblemen wie Alkoholismus leidende Personen, Hilfsbedürftige, psychisch Kranke, alte Menschen, Familien, ethnischen Minderheiten (z.B. Roma oder Bevölkerungen mit nomadischem Lebensstil) angehörende Obdachlose, Einwanderer, Asylbewerber (Flüchtlinge) oder Kinder, deren Eltern obdachlos sind.

5.3

FEANTSA (Europäischer Verband nationaler Vereinigungen, die mit Obdachlosen arbeiten) hat eine Typologie der Obdachlosigkeit und der Ausgrenzung bei der Wohnungssuche entwickelt (kurz: ETHOS). Der ETHOS-Typologie zufolge kann „ein Heim zu haben“ bedeuten:

—   in physischer Hinsicht: eine angemessene Wohnung (bzw. einen angemessenen Wohnraum) zu haben, die (der) ausschließlich einer Person und ihrer Familie gehört;

—   in rechtlicher Hinsicht: einen Eigentumstitel zu haben;

—   in sozialer Hinsicht: in der Lage zu sein, eine Privatsphäre und zwischenmenschliche Beziehungen aufrechtzuerhalten.

5.4

Dies führt zu den vier zentralen Begriffen ohne Obdach sein, ohne Wohnung sein, in einer unsicheren Wohnsituation sein und in einer unangemessenen Wohnsituation sein, die allesamt das Fehlen eines Heims bezeichnen können. In der ETHOS-Typologie werden somit Obdachlose entsprechend ihrer Lebenssituation oder des Typs ihres „Heims“ klassifiziert. Diese begrifflichen Kategorien werden in 13 praxisbezogene Kategorien unterteilt, die im Rahmen verschiedener Maßnahmen herangezogen werden können, z.B. bei der Kartierung von Obdachlosenproblemen oder der Erarbeitung, Weiterverfolgung und Bewertung dieser Maßnahmen (16).

6.   Statistiken, Indizes und Indikatoren

6.1

In der EU wenden die nationalen Statistikbehörden und andere amtliche Statistikquellen der Mitgliedstaaten keine einheitliche Methode zur Erhebung von Daten über Obdachlose an.

6.2

Das mehrere Begriffskategorien umfassende ETHOS-Modell kann dazu genutzt werden, Statistiken und Karten über Obdachlose zu erstellen, die Bedürfnisse der Hilfeempfänger und die lokalen oder organisatorischen Mittel einzuschätzen sowie die Erarbeitung, Weiterverfolgung und Bewertung von Maßnahmen sicherzustellen.

6.3

Die Obdachlosigkeit sollte auf EU-Ebene untersucht und erforscht werden, um ihre Ursachen und Muster zu verstehen sowie Maßnahmen zu konzipieren und koordinieren und entsprechende Strategien zu ergreifen. Der EWSA fordert Eurostat (durch das Datenerhebungssystem EU-SILC (17) und die zuständigen Stellen für europäische Programme, die die Finanzierung von Maßnahmen zur Eingliederung von Obdachlosen ermöglicht haben, dazu auf, einen Bewertungsbericht vorzulegen, der sich auf die letzten fünf bis zehn Jahre bezieht und einen Überblick über die Entwicklung der Obdachlosigkeit in Europa bietet.

7.   Faktoren der Schützbedürftigkeit und des Risikos der Ausgrenzung bei Wohnungslosigkeit - Kausalität

7.1

Die Ursachen, die der Obdachlosigkeit zugrunde liegen, sind häufig komplex und miteinander verbunden. Das Problem der Obdachlosigkeit ist auf ein Bündel konvergierender Faktoren zurückzuführen.

7.2

Es gibt verschiedene Arten von Risikofaktoren, die angegangen werden müssen, um das Obdachlosigkeitsproblem zu verhindern bzw. zu lösen:

—   strukturelle: wirtschaftliche Lage, Einwanderung, Staatsbürgerschaft, Wohnungsmarkt;

—   institutionelle: grundlegende Sozialdienste, Mechanismen für die Gewährung von Sozialleistungen, institutionelle Verfahren;

—   zwischenmenschliche: Familiensituation, Stand der Beziehungen (z.B. Scheidung);

—   persönliche: Behinderung, Bildung, Abhängigkeit, Alter, Situation von Einwanderern;

—   Diskriminierung und/oder fehlender Rechtsstatus: kann insbesondere Einwanderer und bestimmte ethnische Minderheiten wie Roma betreffen.

8.   Sozial- oder Notfalldienste und Strategien für einen Zugang zu Wohnraum

8.1

Es gibt verschiedene Dienste zur Unterstützung von Obdachlosen, die die Bereitstellung von Wohnraum und andere Aspekte betreffen. Die Förderung der öffentlich-privaten Partnerschaft ist ein Schlüsselelement der Umsetzung von Strategien, die den Zugang zu Wohnraum ermöglichen. Es ist äußerst wichtig, Dauerunterkünfte und soziale und medizinische Notfalldienste zur Verfügung zu stellen sowie Partnerschaften zu fördern, insbesondere im Winter und im Sommer, da in einigen Ländern ein gewisser Anteil der auf der Straße lebenden Obdachlosen in langen Hitze- oder Kälteperioden stirbt.

8.2

Der EWSA empfiehlt die Verbreitung innovativer Modelle und Leitfäden für bewährte Verfahren auf nationaler und europäischer Ebene, die neuartige und interaktive Methoden fördern und bei denen eine dauerhafte Unterbringung und notwendige ergänzende Dienstleistungen immer die erste Option sein müssen. Die offene Methode der Koordinierung kann sich als sehr nützlich erweisen, um wirksame Maßnahmen zur Integration von Obdachlosen zu fördern.

8.3

Der EWSA empfiehlt, diversifizierte Dienstleistungen zu entwickeln und Mindestnormen für alle auf Obdachlose ausgerichteten Sozialdienste zu fördern, um der Vielfältigkeit ihrer Bedürfnisse gerecht zu werden:

direkte soziale Maßnahmen: Sozial- und Rechtshilfe zum Erhalt einer Wohnung, zeitweilige Unterkünfte, Häuser oder Sozialwohnungen, Netze für Unterstützung und Kostenübernahme, Mehrzweckzentren;

Fachdienste (Obdachlose mit HIV oder besonderen Bedürfnissen usw.);

Beratung, Rechtsberatung und Berufsausbildung;

Förderung des Unternehmergeists von Obdachlosen und Sozialwirtschaft;

Überwachung und Unterstützung (kommunale Unterstützungsdienste);

Familien-, Sozial- und Kulturfördermaßnahmen, Präventionsprogramme.

8.4

Der EWSA schlägt vor, integrierte Strategien umzusetzen, mit denen ausreichende und ergänzende Dienste in allen Bereichen geschaffen werden können, um sämtlichen Bedürfnissen der Hilfeempfänger zu genügen, insbesondere im Bereich der Sozialwohnungen. Um den Tod von Obdachlosen, die auf der Straße leben, zu verhindern, hält er es für erforderlich, Rechtsvorschriften auf den Weg zu bringen, nach denen in jeder Region mindestens eine Beratungsstelle oder eine Notunterkunft für Obdachlose einzurichten ist, deren Kapazität der Zahl der auf der Straße lebenden Obdachlosen entspricht. Der EWSA unterstreicht, dass dauerhafte Lösungen gefunden werden müssen, um benachteiligte Personen zu integrieren, indem Unterkünfte und Wohnungen gebaut und zusätzliche Sozialdienste geschaffen werden. Insbesondere geht es darum, die Solidarität innerhalb der Familie (z.B. zwischen Eltern und Kindern) aufrechtzuerhalten und, soweit möglich, Kinder wieder in ihre Familie einzugliedern, falls sie ihren Eltern aufgrund von armutsbedingten Problemen oder schlechten Lebensbedingungen entzogen wurden.

8.5

Der EWSA empfiehlt den Mitgliedstaaten, vorrangig mittel- und langfristige Präventionsstrategien zu erarbeiten.

8.6

Die Sozialdienste für Obdachlose dürfen nicht systematisch dazu eingesetzt werden, um die Inkonsequenz von Politikern auf dem Gebiet der Einwanderung und den Mangel an spezialisierten Diensten für die Aufnahme von Einwanderern auszugleichen.

9.   Besondere Bemerkungen

9.1

Das Fehlen von Wohnraum kann zu einer Beeinträchtigung für den Betroffenen, zu Diskriminierung aufgrund der sozialen Zugehörigkeit (zu einer benachteiligten Gruppe) und mitunter gar zum Tod (insbesondere in extremen Kälte- und Hitzeperioden) führen. Der EWSA ist der Auffassung, dass Obdachlosigkeit einen unmittelbaren Verstoß gegen die Menschenrechte bedeuten kann, die in der EU-Grundrechtecharta (Artikel 1, 2, 3, 6, 7, 21 und 34) (18) sowie der revidierten Europäischen Sozialcharta und dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte festgeschrieben sind.

9.2

Die soziale Integration von Obdachlosen ist ein komplexer und komplizierter Prozess. Der EWSA ersucht die Europäische Kommission um Erarbeitung einer ehrgeizigen Strategie, die den Mitgliedstaaten dabei helfen soll, das soziale Phänomen der Obdachlosigkeit durch die Umsetzung wirksamer nationaler Strategien zu beseitigen. Im Mittelpunkt dieser Strategien sollten gemeinsame Definitionen sowie die Ursachen und mögliche Maßnahmen und Ergebnisse stehen. Der EWSA fordert die Europäische Kommission auf, eine Sensibilisierungskampagne über Obdachlosigkeit vorzubereiten, die er für dringend erforderlich hält. Die europäischen Maßnahmen und Strategien sollten in Zusammenarbeit mit Sozialdienstleistern, Obdachlosen, öffentlichen Behörden sowie Wissenschaftlern und Forschern entwickelt werden.

9.3

Der EWSA empfiehlt der Kommission, die Mitgliedstaaten dazu anzuhalten, künftig spezifische Haushalts- und Fondsmittel (insbesondere aus ESF und EFRE) für die Finanzierung bzw. Kofinanzierung von Obdachlosenprogrammen vorzusehen. Der EWSA ist der Auffassung, dass die Strukturfonds (ESF und EFRE) für den Zeitraum 2014-2020 im Wege eines ergänzenden Ansatzes aufgestockt werden sollten, und empfiehlt den Mitgliedstaaten zudem, in die nationalen Aktionsprogramme Strategien zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit (unter Bezug auf die Verordnung (EG) Nr. 1083/2006) sowie Maßnahmen zur Eindämmung der negativen Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf den Zugang zu Wohnraum aufzunehmen.

9.4

Der EWSA empfiehlt die Förderung europäischer Maßnahmen gegen Spekulationstendenzen auf dem Immobilienmarkt. Im Zusammenhang mit der Analyse der europäischen und einzelstaatlichen Sozialpolitik spricht er sich für eine Überwachung des Verhältnisses zwischen Monatslohn und Wohnkosten aus. Der EWSA ist der Ansicht, dass der Zugang zu angemessenem Wohnraum dem Verhältnis zwischen den Wohnkosten (der monatlichen Hypothekenrate bzw. der Miete zuzüglich der täglichen Ausgaben) und dem Nettolohn eines europäischen Bürgers entsprechen muss.

9.5

Der EWSA macht darauf aufmerksam, dass die Obdachlosigkeit in einigen Ländern immer größere Ausmaße annimmt. Betraf das Problem vor einigen Jahrzehnten vornehmlich auf der Straße lebende Erwachsene, so ist es in vielen europäischen Ländern nun vielgestaltiger und akuter: Inzwischen leben auf der Straße immer mehr obdachlose Frauen, Familien, Jugendliche und Kinder, Arbeitnehmer, die ihre Wohnung verloren haben, weil sie ihre Kredite nicht zurückzahlen konnten oder Opfer der Immobilien- und Wirtschaftskrise geworden sind, sowie vor allem Einwanderer und Angehörige ethnischer Minderheiten. Dass bereits eine zweite Generation von Obdachlosen auf der Straße lebt - nämlich die Kinder von Obdachlosen -, ist der offenkundige und bedauerliche Beweis dafür, dass die Obdachlosigkeit in bestimmten Gebieten außer Kontrolle geraten ist.

Brüssel, den 27. Oktober 2011

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Staffan NILSSON


(1)  Revidierte Europäische Sozialcharta: Charta des Europarats von 1961, in deren revidierter Fassung von 1995 das Recht auf Wohnung als grundlegendes soziales Recht anerkannt wird; lediglich 14 von 43 Unterzeichnerstaaten haben die revidierte Fassung ratifiziert und in nationales Recht umgesetzt.

(2)  Das finnische Projekt „Wohnung zuerst“ („Housing First“) zeigt, dass es möglich ist, die Kosten pro Hilfeempfänger um 14 000 EUR zu verringern.

(3)  www.2010againstpoverty.eu.

(4)  http://ec.europa.eu/employment_social/social_inclusion/docs/2007/study_homelessness_en.pdf.

(5)  Siehe Anhang.

(6)  http://www.peer-review-social-inclusion.eu/network-of-independent-experts/2009/homelessness-and-housing-exclusion.

(7)  http://eurlex.europa.eu/Notice.do?mode=dbl&lang=en&ihmlang=en&lng1=en,fr&lng2=bg,cs,da,de,el,en,es,et,fi,fr,hu,it,lt,lv,mt,nl,pl,pt,ro,sk,sl,sv,&val=509103:cs&page=.

(8)  http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/10/st10/st10310.de07.pdf

(9)  http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=637&langId=de&eventsId=315&furtherEvents=yes.

(10)  http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/product_details/publication?p_product_code=KS-SF-11-004

(11)  Artikel 6 EUV: „Die Union erkennt die Rechte, Freiheiten und Grundsätze an, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union […] niedergelegt sind; die Charta der Grundrechte und die Verträge sind rechtlich gleichrangig.

(12)  http://conventions.coe.int/treaty/ger/treaties/html/163.htm (Europarat, überarbeitete Sozialcharta).

(13)  http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/product_details/publication?p_product_code=KS-SF-11-004.

(14)  Eurobarometer.

(15)  Gemäß einer neuen Eurobarometer-Umfrage über Armut und soziale Ausgrenzung: MEMO/09/480/27.10.2009.

(16)  Die ETHOS-Typologie ist dieser Stellungnahme beigefügt. Siehe auch: http://www.feantsa.org/files/freshstart/Toolkits/Ethos/Leaflet/EN.pdf.

(17)  http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/microdata/eu_silc.

(18)  Europäische Union, 2010 / ISBN 979-92-284-2588-6, S. 391-403. Siehe auch Ziffer 3.2 dieser Stellungnahme.


Top