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Document 52011DC0567
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS Supporting growth and jobs – an agenda for the modernisation of Europe's higher education systems
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Wachstum und Beschäftigung unterstützen – eine Agenda für die Modernisierung von Europas Hochschulsystemen
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Wachstum und Beschäftigung unterstützen – eine Agenda für die Modernisierung von Europas Hochschulsystemen
/* KOM/2011/0567 endgültig */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Wachstum und Beschäftigung unterstützen – eine Agenda für die Modernisierung von Europas Hochschulsystemen /* KOM/2011/0567 endgültig */
1.
EINLEITUNG
Mit der Strategie Europa 2020, ihren Leitinitiativen und den neuen integrierten
Leitlinien wird das Wissen in den Mittelpunkt der Bemühungen der Union um intelligentes,
nachhaltiges und integratives Wachstum gerückt; im Kommissionsvorschlag für
den mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 wird diese Strategie durch eine
deutliche Erhöhung des Budgets für Investitionen in Bildung Forschung und
Innovation unterstützt. Bildung, insbesondere die Hochschulbildung mit ihren
Verbindungen zu Forschung und Innovation, spielt
nämlich eine entscheidende Rolle für die individuelle und gesellschaftliche
Entwicklung und ist außerdem unerlässlich, sollen die hochqualifizierten
Arbeitskräfte und die gewandten Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen,
die Europa braucht, um Arbeitsplätze, Wirtschaftswachstum und Wohlstand zu
schaffen. Hochschulen[1]
sind damit überaus wichtige Partner bei der Umsetzung der Strategie der
Europäischen Union zur Förderung und Aufrechterhaltung des Wachstums. Ungeachtet des wenig beschäftigungsfreundlichen
Klimas infolge der Wirtschaftskrise ist die Entscheidung für ein
Hochschulstudium immer noch eine gute Wahl.[2]
Allerdings wird das Potenzial der europäischen Hochschulen, ihre
gesellschaftliche Rolle zu erfüllen und zu Europas Wohlstand beizutragen, nach
wie vor nicht voll ausgeschöpft; Europa gibt im weltweiten Rennen um Wissen
und Talente nicht mehr das Tempo vor, während aufstrebende Volkswirtschaften
ihre Investitionen in die Hochschulbildung rasch steigern.[3] Bis zum Jahr 2020 wird für
35 % aller Arbeitsplätze in der EU ein tertiärer Abschluss
erforderlich sein[4],
aber nur 26 % der Arbeitskräfte verfügen heute über einen solchen
Abschluss. Beim Anteil der Forscher/innen an der gesamten
Erwerbsbevölkerung hinkt die EU immer noch nach: 6 von 100, im Vergleich zu 9
in den USA und 11 in Japan.[5]
Die wissensbasierte Wirtschaft braucht Menschen mit der richtigen Mischung von
Qualifikationen: bereichsübergreifende Kompetenzen, digitale Kompetenzen,
Kreativität und Flexibilität sowie fundierte Kenntnisse im Fach ihrer Wahl (z.
B. Naturwissenschaften, Technik oder Mathematik). Aber öffentliche und private
Arbeitgeber, auch in den forschungsintensiven Branchen, berichten zunehmend
über ein Auseinanderklaffen von Qualifikationsangebot und ‑nachfrage und über
ihre Schwierigkeiten, die Leute zu finden, die sie angesichts ihrer sich
ändernden Bedürfnisse benötigen. Gleichzeitig versuchen die Hochschulen allzu
oft, in zu vielen Bereichen miteinander zu konkurrieren, obwohl nur
vergleichsweise wenige die Fähigkeit zur Exzellenz in allen Fachbereichen
haben. Die Folge ist, dass derzeit zu wenige europäische Hochschulen in den
forschungsorientierten weltweiten Hochschulrankings an der Weltspitze zu finden
sind. So finden sich zum Beispiel laut dem neuesten Academic Ranking of World
Universities lediglich rund 200 der 4000 Hochschulen in Europa unter
den besten 500 und lediglich 3 unter den ersten 20, wobei es in den
letzten Jahren keine echte Verbesserung gegeben hat. Es gibt kein einzelnes allgemeingültiges
Exzellenzmodell: Europa braucht eine große Vielfalt an Hochschulen, und
jede muss entsprechend ihrer Mission und ihren strategischen Prioritäten nach
Exzellenz streben. Wenn transparentere Informationen über das spezifische
Profil und die spezifische Leistung der einzelnen Hochschulen vorliegen, werden
die politisch Verantwortlichen eher in der Lage sein, wirksame Strategien für
die Hochschulbildung zu entwickeln, und den Hochschulen selbst wird es leichter
fallen, auf ihren Stärken weiter aufzubauen. Die Hauptverantwortung für die Durchführung
von Reformen in der Hochschulbildung liegt bei den Mitgliedstaaten und bei den
Bildungseinrichtungen selbst. Allerdings machen der
Bologna-Prozess, das EU-Modernisierungsprogramm für Universitäten[6] und die Schaffung des
Europäischen Forschungsraums deutlich, dass die Herausforderungen und
Lösungsansätze grenzüberschreitender Natur sind. Um den Beitrag der
europäischen tertiären Bildungssysteme zum intelligenten, nachhaltigen und
integrativen Wachstum zu maximieren, sind Reformen in folgenden
Schlüsselbereichen notwendig: Steigerung der Zahl der
Hochschulabsolventen auf allen Niveaus; Verbesserung der Qualität und
Relevanz der Humankapitalentwicklung an den Hochschulen; Schaffung wirksamer
Lenkungs- und Finanzierungsmechanismen für die Exzellenzförderung; und Stärkung
des Wissensdreiecks zwischen Bildung, Forschung und Wirtschaft. Darüber
hinaus wirken sich die internationale Mobilität der Studierenden und
Forschenden sowie generell des Hochschulpersonals und die wachsende
Internationalisierung der Hochschulbildung ganz erheblich auf die Qualität
aus und berühren jeden dieser Schlüsselbereiche. In Abschnitt 2 dieser
Mitteilung werden die zentralen strategischen Aspekte aufgezeigt, mit
denen sich die Mitgliedstaaten und die Hochschulen befassen müssen, wenn
sie ihren Beitrag zu Europas Wachstum und Beschäftigung maximieren wollen. Die spezifischen
Maßnahmen, die die EU treffen und so ihren Mehrwert einbringen wird,
um die Modernisierungsanstrengungen der öffentlichen Stellen und der
Hochschulen zu unterstützen, werden im Abschnitt 3 aufgeführt. In der
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, die diese Mitteilung begleitet,
werden die Analyseergebnisse erörtert, die diesen Aspekten und Maßnahmen
zugrunde liegen.
2.
DIE ZENTRALEN ASPEKTE FÜR MITGLIEDSTAATEN UND HOCHSCHULEN
2.1.
Anhebung des Bildungsgrads zur Deckung von Europas
Bedarf an Akademikern und Forschern
Das Europa-2020-Kernziel
im Bereich Bildung lautet, dass bis 2020 40 % der Jugendlichen ein
Hochschulstudium oder eine vergleichbare Ausbildung abschließen sollten.[7] Im letzten
Jahrzehnt ist der Bildungsgrad in großen Teilen Europas deutlich gestiegen, er
ist aber noch lange nicht hoch genug, um der prognostizierten Zunahme
wissensintensiver Arbeitsplätze gerecht zu werden, um
Europas Fähigkeit, aus der Globalisierung Nutzen zu ziehen, zu verstärken und
um die Nachhaltigkeit des europäischen Sozialmodells zu sichern. Höhere Bildungsabschlüsse müssen auch als Katalysator für
einen Systemwandel in dem Sinne wirken, dass die Qualität gesteigert wird und
neue Arten der Bildungsvermittlung entwickelt werden. Darüber hinaus
schrumpft, auch wenn die Auswirkungen der demografischen Alterung von
Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich sind, die Gruppe der
Schulabgänger, aus der sich normalerweise die Studierenden rekrutieren.[8] Deshalb muss Europa die Hochschulbildung
für breitere Gesellschaftsschichten attraktiv machen, auch für
benachteiligte und sozial schwache Gruppen, und die entsprechenden Mittel zur
Bewältigung dieser Herausforderung einsetzen; in mehreren Mitgliedstaaten ist
es auch besonders wichtig, dass der Anteil der Hochschulabbrecher verringert
wird. Die Bemühungen zur Steigerung des Bildungsehrgeizes und Bildungserfolgs
dürfen nicht erst auf der Tertiärstufe ansetzen: Der
Erfolg hängt auch von den Maßnahmen zur Verbesserung der Bildungsergebnisse
auf früheren Stufen und zur Senkung des Anteils der Schulabbrecher ab;
darauf verweisen auch das Europa-2020-Ziel[9] und die kürzlich vom Rat
angenommene Empfehlung zur Senkung der Schulabbrecherquote[10]. Europa braucht außerdem mehr Forschende, damit der Boden für die Unternehmen von morgen bereitet werden kann.
Damit unsere Volkswirtschaften forschungsintensiver werden und bei den
Forschungsinvestitionen das Ziel von 3 % des BIP erreichen[11], braucht die Union
schätzungsweise eine Million neuer Arbeitsplätze in der Forschung,
hauptsächlich in der Privatwirtschaft. Dazu müssen nicht nur den Unternehmen
bessere Bedingungen für Investitionen in Forschung und Innovation geboten werden,
sondern es werden auch mehr Doktoranden benötigt und die jetzigen Arbeitskräfte
müssen mit Forschungskompetenzen ausgestattet werden. Weiters braucht es
bessere Information über Angebote, damit Berufswege außerhalb der akademischen
Welt Nachwuchswissenschaftlerinnen und ‑wissenschaftlern echte
Karriereaussichten bieten. Durch die Beseitigung von
Stereotypen und den Abbau von Barrieren, mit denen Frauen auf dem Weg an die
Spitze von Lehre und Forschung – besonders in bestimmten Fächern und in leitenden
Funktionen – nach wie vor konfrontiert werden, können ungenutzte Talente
erschlossen werden. Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen: ·
Klare Pfade von der beruflichen und sonstigen
Bildung zur Hochschulbildung entwickeln. Geeignete Mittel zur Erreichung dieses
Ziels sind nationale Qualifikationsrahmen, die mit dem Europäischen
Qualifikationsrahmen verknüpft sind und auf den Lernergebnissen basieren, sowie
klare Verfahren zur Anerkennung von Lernergebnissen und Erfahrungen, die außerhalb
der formalen allgemeinen und beruflichen Bildung erworben wurden. ·
Die Kontaktaufnahme mit Schülern aus
unterrepräsentierten Gruppen und mit Lernenden fördern, die nicht dem
klassischen Profil entsprechen, etwa Erwachsenen; transparentere Informationen
über Bildungsmöglichkeiten und ‑ergebnisse sowie maßgeschneiderte Beratung zur
Erleichterung der Studienfachwahl und Verringerung der Abbrecherquote anbieten. ·
Sicherstellen, dass die finanzielle Unterstützung
potenzielle Studierende aus einkommensschwächeren Schichten erreicht. ·
Im Einklang mit den FuE-Zielen der Union nationale
Strategien zur Schulung und Umschulung einer ausreichenden Zahl von Forschenden
entwickeln und umsetzen.
2.2.
Verbesserung der Qualität und Relevanz der
Hochschulbildung
Hochschulbildung
steigert das persönliche Potenzial und sollte die Absolventinnen und
Absolventen mit dem Wissen und den zentralen übertragbaren Kompetenzen
ausstatten, die sie benötigen, um erfolgreich einen hochqualifizierten Beruf
ausüben zu können. Die Studienpläne reagieren allerdings oft nur langsam auf
den sich wandelnden Bedarf der Wirtschaft im Allgemeinen und lassen es nicht
zu, dass die Berufslaufbahnen von morgen schon im Vorfeld berücksichtigt oder
mitgestaltet werden; den Absolventen fällt es oft schwer, eine Stelle zu
finden, die der Qualität ihres Studiums entspricht.[12] Durch eine Beteiligung der
Arbeitgeber und der Arbeitsmarktinstitutionen an der Entwicklung und
Durchführung von Studienprogrammen, die Unterstützung des Austauschs von
Personal und die Einbeziehung von Praxiserfahrungen in die Studiengänge lässt
sich ein Beitrag dazu leisten, dass die Studienpläne auf die gegenwärtige und
sich abzeichnende künftige Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt abgestimmt sowie
Beschäftigungsfähigkeit und Unternehmergeist gefördert werden. Ein besseres
Monitoring der Berufslaufbahn früherer Studierender durch die Hochschulen kann
ebenfalls zur besseren Programmgestaltung und Verstärkung der Relevanz
beitragen. Es besteht großer Bedarf an flexiblen,
innovativen Lernkonzepten und Wissensvermittlungsmethoden; nur mit ihrer Hilfe
wird es möglich sein, Qualität und Relevanz bei steigenden Studierendenzahlen
zu erhöhen, die Einbeziehung verschiedener Lernendengruppen zu verstärken und
die Abbrecherquote zu verringern. Ein Weg, dies zu erreichen, besteht – im
Einklang mit der digitalen Agenda der EU[13]
– darin, die Transformationsvorteile der IKT und anderer neuer Technologien
zu nutzen, um die Lehre zu bereichern, die Lernerfahrungen zu verbessern,
personalisiertes Lernen zu unterstützen, den Zugang durch Fernstudium und
virtuelle Mobilität zu erleichtern, die Verwaltung zu verschlanken und neue
Forschungsmöglichkeiten zu schaffen.[14]
Damit der gestiegene Bedarf an
Wissensarbeitern gedeckt werden kann, muss die Forscherausbildung an den
Hochschulen besser auf die Bedürfnisse des wissensintensiven Arbeitsmarktes und
insbesondere auf die Erfordernisse von KMU abgestimmt werden. Eine
hochqualitative, industrierelevante Doktorandenausbildung trägt dazu bei,
diesen Bedarf an qualifiziertem Humankapital zu decken. Durch Verknüpfung der
Finanzierung mit den EU-Grundsätzen für innovative Doktorandenausbildung[15] wird es möglich sein, mehr
Forscher/innen besser und schneller auszubilden. Reform und Modernisierung der europäischen
Hochschulbildung hängen von der Kompetenz und Motivation der Lehrenden und
Forschenden ab. Aber sowohl in der Lehre wie auch in
der Forschung hat die Personalausstattung häufig mit den steigenden
Studierendenzahlen nicht Schritt gehalten, wodurch die schon angespannten Kapazitäten
noch stärker unter Druck geraten. Bessere Arbeitsbedingungen, darunter auch
transparentere und fairere Einstellungsverfahren[16],
bessere Einarbeitung und berufsbegleitende Weiterbildung und höhere Anerkennung
und Vergütung von Exzellenz in Lehre und Forschung sind wesentliche
Voraussetzungen dafür, dass Europas Hochschulen die Spitzenkräfte
hervorbringen, anziehen und behalten, die sie brauchen. Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen: ·
Die Nutzung von Kompetenz- und Wachstumsprojektionen
sowie Beschäftigungsdaten von Absolventen (zu gewinnen auch durch
Beobachtung des Beschäftigungserfolgs von Absolventen) bei der Gestaltung,
Durchführung und Evaluierung von Studiengängen fördern und dabei Qualitätssicherung
und Finanzierungsmechanismen so anpassen, dass die Fähigkeit einer
Hochschule, die Studierenden für den Arbeitsmarkt zu rüsten, belohnt wird. ·
Eine größere Vielfalt von Studienformen fördern (z. B. Teilzeitstudium, Fernstudium und modulares Lernen,
Weiterbildung für erwachsene Wiedereinsteiger/innen und andere Personen, die
sich bereits auf dem Arbeitsmarkt befinden), gegebenenfalls durch Anpassung der
Finanzierungsmechanismen. ·
Das Potenzial der IKT besser nutzen, um wirksamere und individuellere Lernerfahrungen, Lehr- und Forschungsmethoden
(z. B. E-Learning und Blended Learning) zu ermöglichen und virtuelle
Lernplattformen stärker einzusetzen. ·
Die Fähigkeit der Arbeitsmarktinstitutionen
(einschließlich der öffentlichen Arbeitsverwaltungen) und der entsprechenden
Bestimmungen verbessern, die Kompetenzen auf die Arbeitsplätze abzustimmen, und
aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen entwickeln, durch die die
Beschäftigung von Hochschulabsolventen gefördert und die berufliche
Orientierung verbessert wird. ·
Anreize für Hochschulen
einführen, in die kontinuierliche berufliche Weiterentwicklung ihrer
Lehrkräfte zu investieren, ausreichend Personal einzustellen, um sich
entwickelnde Disziplinen aufzubauen und Exzellenz in der Lehre zu
belohnen. ·
Die Finanzierung von Doktorandenprogrammen mit den Grundsätzen
für innovative Doktorandenausbildung verknüpfen.
2.3.
Stärkung der Qualität durch Mobilität und
grenzübergreifende Zusammenarbeit
Durch Lernmobilität lassen sich berufliche,
soziale und interkulturelle Kompetenzen sowie die Beschäftigungsfähigkeit
steigern. Die Minister des Europäischen Hochschulraums (EHR) haben sich darauf
geeinigt, den Anteil der Studierenden, die einen Teil ihres Studiums oder
ihrer Ausbildung im Ausland absolvieren, bis 2020 auf 20 % zu erhöhen.[17] Der EHR hat weitreichende
Änderungen mit sich gebracht: Die Bachelor/Master/Doktorat-Struktur und
Fortschritte bei der Qualitätssicherung erleichtern die individuelle Mobilität
und stärken Einrichtungen und Systeme. Parallel dazu erhöht die Entwicklung des
Europäischen Forschungsraums (EFR) die wechselseitige Ergänzung der
nationalen Systemen, um die Kostenwirksamkeit von Forschungsinvestitionen zu
verbessern und den Austausch und die Kooperation zwischen Hochschulen zu
intensivieren. Dennoch ist die Anerkennung im Ausland erworbener
akademischer Abschlüsse immer noch zu schwierig, die Mitnahme von Stipendien
und Darlehen beschränkt, die „vertikale“ Mobilität[18] nach wie vor begrenzt und die
Freizügigkeit der Forschenden in der EU durch Hindernisse eingeschränkt. Durch
die Umsetzung der Empfehlung des Rates über die Förderung der Lernmobilität[19] und durch die Nutzung
europäischer Qualitätssicherungsinstrumente ließen sich das gegenseitige
Vertrauen, die akademische Anerkennung und die Mobilität fördern. Besonders wichtig für die Steigerung der
Qualität ist es, die besten Studierenden, Lehrenden und Forschenden von
außerhalb der EU zu gewinnen und neue Formen der grenzübergreifenden
Zusammenarbeit zu entwickeln. Dadurch können für die Hochschulen auch
bedeutende Einnahmequellen entstehen. Auch wenn einige Mitgliedstaaten für
Studierende sehr attraktiv sind[20],
muss die EU als Ganzes die besten Studierenden und Forschenden anziehen,
wenn sie im Wettbewerb mit den USA bestehen will.[21] Europas Attraktivität lässt
sich steigern, wenn man sich dringend um eine Reihe von Problemen kümmert –
auch was die EU-interne Mobilität betrifft –, etwa steigende Kosten und
uneinheitliche Qualität, komplizierte Anerkennung akademischer Grade,
intransparente Einstellungs- und unattraktive Arbeitsbedingungen für Forscher
sowie Schwierigkeiten, Visa für Studium und Arbeit zu erhalten. Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen: ·
Die Hochschulen ermutigen, die Lernmobilität
systematischer in die Studienpläne einzubauen, und unnötige Barrieren
abbauen, die den Hochschulwechsel zwischen Bachelor- und Mastergrad sowie
Zusammenarbeit und Austausch über die Grenzen hinweg behindern. ·
Die effiziente Anerkennung im Ausland erworbener
Leistungspunkte durch wirksame Qualitätssicherung, vergleichbare und
konsequente Nutzung des ECTS und des Diplomzusatzes sowie Verknüpfung der
Qualifikationen mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen. ·
Zugang, Beschäftigungsbedingungen und
Aufstiegschancen für Studierende, Forschende und Lehrende aus anderen Ländern
verbessern, z. B. durch uneingeschränkte Durchführung der Richtlinien
über Studierende und Forscher[22]
und Anwendung des EU-Visakodex, damit Studierende und Forschende für
Kurzaufenthalte[23]
leichter ein Schengen-Visum erhalten.
2.4.
Das Wissensdreieck zur Wirkung bringen: Verknüpfung
von Hochschulbildung, Forschung und Wirtschaft im Interesse von Exzellenz und
regionaler Entwicklung
Der Beitrag der Hochschulen zur Schaffung von
Arbeitsplätzen und zum Wachstum sowie ihre internationale Attraktivität lassen
sich durch enge, wirksame Verbindungen zwischen Bildung, Forschung und
Wirtschaft – den drei Seiten des „Wissensdreiecks“ – steigern. Der jüngste
Übergang zur offenen Innovation hat zu verstärkten Wissensströmen und neuen
Arten der Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen, Forschungsinstituten
und Unternehmen geführt. Doch die Fähigkeit der Hochschulen,
Forschungsergebnisse und innovative Praxis in das Bildungsangebot zu
integrieren und das Potenzial für marktfähige Produkte und Dienstleistungen zu
nutzen, ist nach wie vor gering.[24]
Die Grenzen zwischen Forschung, Wirtschaft und
Bildung überschreitendes Arbeiten erfordert einen fundierten wissenschaftlichen
Kenntnisstand, unternehmerische Fähigkeiten, kreative und
innovationsorientierte Einstellungen sowie eine intensive Interaktion zwischen
den Beteiligten, damit das gewonnene Wissen so wirksam wie möglich verbreitet
und eingesetzt werden kann. Durch eine Politik, die die Partnerschaft
zwischen Berufsbildungseinrichtungen, Forschungsuniversitäten, Unternehmen und
Hochtechnologiezentren fördert, lässt sich die Bildung im Wissensdreieck
verankern, der Zusammenhang zwischen Grundlagenforschung und angewandter
Forschung verbessern und der Transfer von Wissen zum Markt wirksamer gestalten.
Ein verbesserter Umgang mit dem geistigen Eigentum kann diesen Prozess
erleichtern.[25] Als Zentren des Wissens,
der Fachkenntnis und des Lernens können Hochschulen die wirtschaftliche
Entwicklung in ihrer Umgebung vorantreiben, sie können begabte
Menschen in ein innovatives Umfeld bringen und regionale Stärken global nutzen,
sie können einen offenen Austausch von Wissen, Personal und Fachkenntnis
fördern. Sie können auch als Mittelpunkt eines Wissensnetzes oder Clusters für
die örtliche Wirtschaft und Gesellschaft fungieren, wenn die kommunalen und
regionalen Behörden kluge Spezialisierungsstrategien verfolgen, um die
Ressourcen auf zentrale Prioritäten zu konzentrieren und ihre Wirkung zu
maximieren. Zentrale strategische Aspekte für
Mitgliedstaaten und Hochschulen: ·
Die Entwicklung unternehmerischer, kreativer und
innovationsorientierter Kompetenzen in allen Disziplinen und in allen drei
Zyklen anregen und die Innovation im Hochschulbereich durch
interaktivere Lernumgebungen und eine verstärkte Infrastruktur für den
Wissenstransfer fördern. ·
Die Infrastruktur für den Wissenstransfer der
Universitäten stärken und ihre Fähigkeit verbessern, sich an Neugründungen und
Ausgründungen zu beteiligen. ·
Partnerschaft und Kooperation mit Unternehmen
als Kernaufgabe von Hochschulen fördern, und zwar mit
Hilfe von Vergütungsstrukturen, Anreizen für multidisziplinäre und
organisationsübergreifende Zusammenarbeit sowie durch Reduzierung rechtlicher
und administrativer Hürden für Partnerschaften zwischen Hochschulen und anderen
öffentlichen oder privaten Akteuren. ·
Für die systematische Einbeziehung der Hochschulen
in die Entwicklung integrierter kommunaler und regionaler Entwicklungspläne
werben und regionale Unterstützung auf die Zusammenarbeit zwischen
Hochschulen und Unternehmen ausrichten, insbesondere zur Schaffung
regionaler Exzellenz- und Spezialisierungszentren.
2.5.
Verbesserung von Steuerung und Finanzierung
Die tertiären Bildungssysteme müssen
angemessen finanziert werden; in der Strategie Europa 2020 wird die
Notwendigkeit betont, bei der Priorisierung der öffentlichen Ausgaben die
wachstumsfördernden Bereiche Bildung und Forschung zu schützen. So
unterschiedlich das Ausgabenniveau in den Mitgliedstaaten auch ist[26], lässt sich insgesamt doch
sagen, dass in Europa die Investitionen in den Hochschulbereich zu gering
sind: 1,3% des BIP im Durchschnitt, gegenüber 2,7 % in den USA und
1,5 % in Japan. Der derzeitige Haushaltskonsolidierungsdruck hat die
Mitgliedstaaten unvermeidlicherweise veranlasst, das Kosten-Nutzen-Verhältnis
bei ihren Investitionen in Hochschulbildung und Forschung unter die Lupe zu
nehmen: Einige von ihnen haben die Ausgaben gesenkt, andere dagegen in
Anerkennung des Wachstumspotenzials von Ausgaben in diesem Bereich die Mittel
erhöht. Öffentliche Investitionen müssen die Grundlage
eines zukunftsfähigen Hochschulwesens bleiben. Aber vermutlich müssen zur
Finanzierung der Erhaltung und des Ausbaus hochwertiger tertiärer
Bildungssysteme zusätzliche Geldquellen erschlossen werden, seien sie
öffentlich oder privat. Die Mitgliedstaaten bemühen sich zunehmend, den Nutzen
der investierten Mittel zu maximieren, u. a. durch gezielte
Leistungsvereinbarungen mit Hochschulen, wettbewerbsorientierte
Finanzierungsregelungen und die gezielte Vergabe von Finanzhilfen an
Einzelpersonen. Sie versuchen, die Mittelbeschaffung zu diversifizieren,
indem sie die öffentlichen Investitionen dazu nutzen, Mittel aus anderen
Quellen zu mobilisieren, und stärker auf private Mittel zurückgreifen;
Studiengebühren setzen sich immer mehr durch, insbesondere ab Masterniveau.
Wichtig wird sein, die Wirksamkeit und die Folgen dieser neuen Entwicklungen –
auch für Studierende aus weniger bemittelten Schichten, für den
Gerechtigkeitsaspekt und für die Mobilität – genau zu beobachten und zu
bewerten. Die Herausforderungen, vor denen die
Hochschulen stehen, erfordern flexiblere Steuerungs- und
Finanzierungssysteme mit einem ausgewogeneren Verhältnis zwischen größerer
Autonomie für die Bildungseinrichtungen und der Rechenschaftspflicht gegenüber
allen Interessenträgern. Autonome Bildungseinrichtungen können sich leichter
spezialisieren, indem sie die Lehr- und Forschungsleistung[27] sowie die Diversifizierung
innerhalb der tertiären Bildungssysteme fördern. Doch nach wie vor begrenzen
rechtliche, finanzielle und administrative Hemmnisse die Freiheit der
Hochschulen, Strategien und Strukturen selbst zu bestimmen und sich von ihren
Mitbewerbern abzuheben. Die Effizienz der Hochschulen und die Effektivität der
öffentlichen Investitionen lassen sich verbessern durch den Abbau von
Restriktionen bei der Mobilisierung privater Mittel, bei Kapitalanlagen,
beim Eigentum an Infrastrukturen, bei der freien Personalauswahl, bei der
Akkreditierung. Investitionen in professionelles Management können zu
strategischer Vision und Leadership führen, während die Lehrenden und
Forschenden die notwendige akademische Freiheit genießen, sich auf ihre
Kernaufgaben zu konzentrieren. Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen: ·
Eine bessere Ermittlung der tatsächlichen Kosten
von Lehre und Forschung an den Hochschulen und eine gezielte Mittelzuweisung
fördern, auch durch leistungsgebundene Finanzierungsmechanismen, durch
die ein Wettbewerbselement eingeführt wird. ·
Die Finanzierungsmechanismen auf die Bedürfnisse
der verschiedenen Hochschulprofile ausrichten, um die Hochschulen zu ermutigen,
ihre Anstrengungen auf ihre individuellen Stärken zu konzentrieren, und Anreize
zur Unterstützung einer Vielfalt strategischer Entscheidungen und zur
Entwicklung von Exzellenzzentren ausarbeiten. ·
Den Zugang zu alternativen Finanzierungsquellen
erleichtern, auch durch Nutzung öffentlicher Mittel zur Mobilisierung privater
und anderer öffentlicher Investitionen (beispielsweise durch Kofinanzierungen). ·
Den Aufbau strategisch ausgerichteter
professioneller Hochschulleiter unterstützen und sicherstellen, dass die
Hochschulen über die Autonomie verfügen, ihre strategische Richtung
selbst zu bestimmen, Einkommensströme zu verwalten, Leistung zu vergüten,
um die besten Hochschullehrer und Forscher zu gewinnen, eine geeignete
Zulassungspolitik festzulegen und neue Studienpläne einzuführen. ·
Die Hochschulen ermutigen, ihre Personalverwaltung
zu modernisieren und sich um das Logo „HR Excellence in Research“ zu bemühen
sowie die Empfehlungen der Helsinki-Gruppe „Frauen in der Wissenschaft“
umzusetzen.[28]
3.
DER BEITRAG DER EU: ANREIZE FÜR TRANSPARENZ, DIVERSIFIZIERUNG,
MOBILITÄT UND KOOPERATION
Mit den in Abschnitt 2 dargelegten
zentralen strategischen Aspekten müssen sich in erster Linie die nationalen
Behörden und die Hochschulen befassen. Bei ihren Anstrengungen zur Reform ihrer
tertiären Bildungssysteme kann die EU jedoch über ihre verschiedenen Politik-
und Haushaltsinstrumente wertvollen Beistand leisten. Auf politischer Ebene bieten die Steuerungs- und Berichtsmechanismen der Strategie Europa
2020 das wichtigste Instrument zur Überwachung der Fortschritte und
Unterstützung der Reformanstrengungen der Mitgliedstaaten, auch durch
länderspezifische Empfehlungen in Verbindung mit den integrierten Leitlinien. Gleichzeitig sollte die EU die im Bereich des
Hochschulwesens verfügbaren politischen Instrumente besser nutzen, insbesondere
den Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen
und beruflichen Bildung „ET2020“. Die Kommission kann Transparenz und Exzellenz
durch faktengestützte Politikanalyse unterstützen. Sie kann die Mobilität
der Studierenden, Lehrenden und Forschenden unterstützen. Sie kann die strategische
Kooperation zwischen den europäischen Institutionen unterstützen und vor
dem Hintergrund eines zunehmend globalisierten Wettstreits um Talente einen
gemeinsamen Rahmen zur Förderung der Interaktion des europäischen
Hochschulwesens mit dem Rest der Welt bieten. Was die Finanzierung betrifft, so wird der mehrjährige Finanzrahmen 2014-2020 die Gelegenheit bieten,
dafür zu sorgen, dass die Instrumente und Politikbereiche der EU – insbesondere
Bildung, Forschung, Beschäftigung, Unternehmertum, Migration und Kohäsion –
wirksam zur Unterstützung der Modernisierung des Hochschulwesens
zusammenarbeiten. Die Kommission hat, indem sie die EU-Ausgaben eng an den
Prioritäten der Strategie Europa 2020 und an den wichtigsten Triebkräften
für Wachstum und Beschäftigung ausrichtete, eine substanzielle Anhebung der
Budgets für Bildungsprogramme und für Forschung vorgeschlagen.
3.1.
Unterstützung von Reformen durch Bereitstellung der
Faktengrundlage, Analyse und Transparenz
Die Kommission wird die Verbesserung der
Faktengrundlage für die politische Entscheidungsfindung in den
Schlüsselbereichen in den Mittelpunkt stellen. Die verfügbaren Informationen
über die Leistung von Hochschulen konzentrieren sich hauptsächlich auf
Universitäten mit dem Schwerpunkt Forschung, so dass nur ein sehr kleiner Teil
der europäischen Hochschulen erfasst werden[29]:
Es ist wichtig, die Analysen und Informationen zu erweitern und alle
Leistungsaspekte zu erfassen – damit die Studierenden ihre Studien- und
Studienortwahl gut informiert treffen können, damit die Hochschulen ihre
Stärken ermitteln und ausbauen können, damit die politisch Verantwortlichen bei
ihrer strategischen Entscheidungsfindung zur Reform der tertiären
Bildungssysteme unterstützt werden können. Es ist erwiesen, dass ein
multidimensionales Ranking- und Informationstool machbar ist und bei den
Interessenträgern im Bildungsbereich auf breite Zustimmung stößt.[30] Darüber hinaus könnten bessere
Arbeitsmarktdaten über derzeitigen und künftigen Qualifikationsbedarf dazu
beitragen, Bereiche mit Beschäftigungswachstum auszumachen und eine bessere
Abstimmung zwischen Bildung und Arbeitsmarktnachfrage zu erreichen. Wie in der
Leitinitiative für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten
festgehalten, wird die Kommission das „EU-Kompetenzpanorama“ erstellen, um die
Informationen über den derzeitigen und künftigen Qualifikationsbedarf zu verbessern.
Die Integration der Graduierten in den Arbeitsmarkt lässt sich dadurch weiter
verbessern, dass es ihnen leichter gemacht wird, Erfahrungen zu sammeln,
beispielsweise durch hochwertige Praktika. Die Europäische Kommission wird: ·
U-Multirank auf den Weg bringen: ein neues leistungsbasiertes Ranking- und Informationstool zur
Erstellung des Profils von Hochschulen, mit dem die Transparenz im
Hochschulbereich radikal verbessert werden soll, mit ersten Ergebnissen im Jahr
2013; indem es sich, anders als die derzeitigen Rankings und
Leistungsindikatoren, nicht nur auf die Forschung konzentriert und indem es den
Nutzern ermöglicht, personalisierte multidimensionale Rankings zu erstellen,
erlaubt dieses unabhängig zu verwendende Tool allen Interessenträgern aus dem
Hochschulbereich, gut informierte Entscheidungen zu treffen; ·
in Kooperation mit Eurostat die Daten über die
Lernmobilität und die Beschäftigungsergebnisse europäischer Hochschulen
verbessern und auf ein Europäisches Hochschulregister hinarbeiten; ·
spezifische Leitlinien und Empfehlungen zur
Anhebung der Basis- und Querschnittskompetenzen und zur Überwindung des
Missverhältnisses zwischen Qualifikationsangebot und ‑nachfrage ausarbeiten; ·
in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den
Interessenträgern die Auswirkungen verschiedener Finanzierungskonzepte auf
Diversifizierung, Effizienz und Gerechtigkeit von tertiären Bildungssystemen
sowie auf die Mobilität der Studierenden analysieren.
3.2.
Förderung von Mobilität und neuen
Kooperationsplattformen
Mit der Einrichtung des Europäischen
Hochschulraums wird der Bologna-Prozess die Mobilität und die Kooperation
stärken. Manche Mobilitätsströme können allerdings eine Herausforderung für
diejenigen Bildungssysteme darstellen, die einen starken Zustrom von Studierenden
verzeichnen, oder die Gefahr eines Braindrains in Ländern heraufbeschwören, in
denen sich viele begabte Menschen für ein Studium im Ausland entscheiden und
dann dort bleiben. Gleichzeitig gibt es Bedenken hinsichtlich der Qualität von
grenzübergreifenden Bildungsangeboten, auch solchen nach dem Franchise-Prinzip.
Mit den EU-Mobilitätsprogrammen wie Erasmus
und Erasmus Mundus wurden weitreichende positive Wirkungen für die betroffenen
Menschen und die Hochschulen erzielt. Drei Millionen Studierende werden bis
2013 vom laufenden Erasmus-Programm profitiert haben, und auch für
Hochschullehrkräfte und anderes Hochschulpersonal nehmen die
Mobilitätsmöglichkeiten zu. Parallel dazu entwickelt die Kommission einen
„Mobilitätsanzeiger“, der dazu dient, die Fortschritte bei der Beseitigung von
Hindernissen für die Lernmobilität in der EU zu bewerten.[31] Die Binnenmarktakte[32], ein präzise ausgerichteter
Aktionsplan zur Erschließung des vom Binnenmarkt angebotenen Potenzials für
Wachstum, Beschäftigung und Bürgervertrauen, umfasst die Überarbeitung der
Richtlinie über Berufsqualifikationen mit dem Ziel, die Mobilitätshindernisse
bei den reglementierten Berufen zu reduzieren. Der Europäische Rahmen für
Forschungslaufbahnen, ein neues Transparenzinstrument auf dem EURAXESS-Portal,
soll Forschenden die Mobilität erleichtern. Durch ein Masterstudium erwerben die
Studierenden die Art von Fachkompetenzen, die für wissensbasierte Arbeitsplätze
und für die Forschung besonders wertvoll sind. Die Zusammenarbeit und Mobilität
auf Masterebene können maßgeblich dazu beitragen, die Exzellenzzentren in ganz
Europa zu stärken, so dass hier ein Bereich entsteht, in dem die EU einen
echten Mehrwert schaffen kann. Allerdings wird durch die bestehenden
Finanzierungsinstrumente der EU derzeit die Mobilität auf Masterebene, für die
im Allgemeinen eine Unterstützung über mindestens 12 Monate erforderlich
ist, nicht in vollem Umfang unterstützt.[33]
Darüber hinaus begrenzen die eingeschränkten Mitnahmemöglichkeiten für
staatliche Darlehen ihre Verwendung für ein Vollstudium im Ausland, während
Darlehen zu Marktbedingungen normalerweise für Studierende aus
einkommensschwachen Familien nicht in Frage kommen. Nach Überzeugung der
Europäischen Kommission sind für diese Gruppe von Studierenden weitere
finanzielle Hilfen notwendig. Die
Europäische Kommission wird: ·
die Anerkennung der im Ausland erbrachten
Studienleistungen durch Stärkung des Europäischen Systems zur Übertragung
und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS) verbessern, indem sie Anreize
in den EU-Programmen zur Verbesserung der Durchführung und im Rahmen des
Bologna-Prozesses vorschlägt; ·
ein Erasmus-Mobilitätsprogramm für
Masterabschlüsse (mit einer europäischen Bürgschaftsfazilität für
Studiendarlehen) vorschlagen, die ab 2014 wirksam sein soll, um Mobilität,
Exzellenz und Zugang zu erschwinglicher Finanzierung für Studierende zu
fördern, die – unabhängig von ihrer sozialen Herkunft – ihren Masterabschluss
in einem anderen Mitgliedstaat machen; ·
im Rahmen des EHR dazu beitragen, die Synergien
zwischen den in der EU und auf zwischenstaatlicher Ebene ablaufenden Prozessen
zu verstärken; ·
die Analyse des Potenzials der studentischen
Mobilitätsströme – auch innerhalb des Bologna-Prozesses – unterstützen, um
den Urteilen des EuGH[34]
und den Qualitätssicherungsstandards für konzessionierte Bildung Rechnung zu
tragen; ·
sich für den Europäischen Rahmen für
Forschungslaufbahnen einsetzen, um die grenzüberschreitende
Forschermobilität zu fördern sowie den Forschenden bei der Suche nach
Stellenangeboten und den Arbeitgebern bei der Suche nach geeigneten Bewerbern
zu helfen, wobei für die Forschungsstellen Profile entsprechend vier
Kompetenzniveaus[35]
erstellt werden.
3.3.
Die Hochschulbildung als zentrales Element für
Innovation, Arbeitsplatzschaffung und Beschäftigungsfähigkeit
Europas künftige Innovationsfähigkeit wird
davon abhängen, ob die Hochschulen, neben der Wirtschaft und den
außeruniversitären Forschungsorganisationen, ihre Rolle innerhalb des
Wissensdreiecks voll annehmen. Das Europäische Innovations- und
Technologieinstitut (EIT) bietet ein gutes Modell für die Integration der
Hochschulbildung in das Wissensdreieck. Durch Bildungsprogramme von hohem
akademischem Standard fördern das EIT und seine Wissens-
und Innovationsgemeinschaften (KIC) wissensintensives, auf
multidisziplinärer, innovativer Forschung basierendes Unternehmertum. Das EIT
wird sich zunehmend darauf konzentrieren, seine Erfahrungen weiterzugeben und
Beispiele für integrierte Partnerschaften sowie neue Steuerungs- und
Finanzierungsmodelle bereitzustellen, durch die sich das Innovationspotenzial
von Hochschulen in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft erhöhen lässt. Die
Kommission beabsichtigt, weitere Schritte vorzuschlagen, um das Wissensdreieck
in ihrem für Ende des Jahres geplanten Vorschlag zur strategischen
Innovationsagenda weiterzuentwickeln. Es gibt weitere Möglichkeiten, die Interaktion
zwischen den Hochschulen und der Wirtschaft auf EU-Ebene zu unterstützen und
dadurch den Austausch von Wissen zu erleichtern. Die jüngsten europäischen
Pilotprojekte zur Förderung der Entwicklung strukturierter Partnerschaften – „Wissensallianzen“
– von Unternehmen und Hochschulen zwecks Gestaltung und Durchführung neuer
Studiengänge haben bereits zu vielversprechenden Ergebnissen geführt und
sollten ausgebaut werden. Auch die Marie-Curie-Maßnahmen sind ein
wirksames Instrument, mit dem sich der Wissenstransfer anregen lässt, und der neue
Rahmen für den Europäischen Forschungsraum, der 2012 vorgestellt wird, soll
Maßnahmen zur Beseitigung von Hindernissen für Forschermobilität und
grenzübergreifende Zusammenarbeit unterstützen.[36] Außerdem arbeitet die
Kommission an der Entwicklung von Europäischen Industriedoktoraten und Doktorandenschulen,
um die Innovation in der Ausbildung der Forscher von morgen zu fördern. Der Erfolg der Erasmus-Praktika, die seit 2007
im Erasmus-Programm angeboten werden, macht deutlich, wie groß die Nachfrage
nach Möglichkeiten ist, im Rahmen von Hochschulstudiengängen praktische,
arbeitsrelevante Erfahrungen zu sammeln. Praktika sind ein wichtiges Element
für die Abstimmung der Kompetenzen von Hochschulabsolventen auf die
Arbeitsmarktnachfrage, aber auch für die persönliche Entwicklung der
Studierenden. Allerdings sind bei den Praktika nicht immer die geeigneten
Voraussetzungen gegeben, dass die Studierenden ihre Kompetenzen
weiterentwickeln können und die gewonnene Erfahrung entsprechend anerkannt
wird. Es muss mehr getan werden, um die Qualität und Relevanz der Praktika
zu verbessern. Die Europäische Kommission wird: ·
bis Ende 2011 eine strategische
Innovationsagenda annehmen, in der die Zukunft des EIT und seine
Prioritäten dargestellt und neu zu startende KIC vorgeschlagen werden; ·
auf dem kürzlich ins Leben gerufenen Pilotprojekt
zur Stärkung der Interaktion zwischen Hochschulen und Wirtschaft durch die Wissensallianzen
aufbauen; ·
innerhalb der Marie-Curie-Maßnahmen das europäische
Programm „Doktoren in der Industrie“ fördern, um die angewandte Forschung zu
unterstützen; ·
einen Qualitätsrahmen für Praktika
vorschlagen, um es den Studierenden und Graduierten zu erleichtern, das
praktische Wissen zu erwerben, das sie für ihren Beruf benötigen, und um die
Zahl und Qualität der Praktikumsplätze zu steigern. Außerdem soll so eine
einheitliche, zentralisierte Plattform für Praktikumsangebote in Europa
entstehen.
3.4.
Unterstützung der Internationalisierung der
europäischen Hochschulen
Die künftige Zusammenarbeit im
Hochschulbereich in der EU sollte Teil einer umfassenderen Strategie sein, die
darauf abzielt, Beziehungen zu Partnerländern in aller Welt aufzunehmen, für
die Werte und das Fachwissen der EU zu werben und die Unterstützung des
Hochschulwesens in den Entwicklungsländern als festen Bestandteil der
EU-Entwicklungspolitik zu etablieren, ebenso wie Teil eines umfassenden
Konzepts für die Entwicklung des Bildungssektors. Die Kommission wird sich für
die Abstimmung zwischen den forschungsrelevanten Maßnahmen der EU und der
Mitgliedstaaten über das Strategische Forum für die internationale
wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit einsetzen. Die Internationalisierung und Offenheit der
tertiären Bildungssysteme erfordert eine gemeinsame Herangehensweise in einem
breiten Spektrum von Politikbereichen und vonseiten verschiedenster
Interessenträger, damit die besten Studierenden, Lehrenden und Forschenden aus
aller Welt angezogen, die internationale Wirkung und Sichtbarkeit erhöht und
internationale Exzellenznetze gefördert werden. Die Kommission wird die
Möglichkeit ausloten, eine spezifische Strategie für die
Internationalisierung der Hochschulbildung[37] zu entwerfen. Die Europäische Kommission wird: ·
die EU als Studien- und Forschungsstandort für
Spitzentalente aus aller Welt zu fördern, indem Einführung und Entwicklung von
Internationalisierungsstrategien durch die europäischen Hochschulen unterstützt
werden; ·
zum Thema Hochschulbildung Beziehungen zu
Partnern auch außerhalb der Union aufbauen, um die nationalen Bildungssysteme,
den politischen Dialog, die Mobilität und die akademische Anerkennung zu
fördern, u. a. im Rahmen der Erweiterungsstrategie, der Europäischen
Nachbarschaftspolitik, des ganzheitlichen Migrationsansatzes und des Bologna
Policy Forum; ·
die bestehenden Mobilitätspartnerschaften zu
nutzen, um den Austausch von Studierenden und Forschenden zu intensivieren und
zu erleichtern; ·
gegebenenfalls Änderungen der Richtlinien über
Studierende und Forscher[38]
vorzuschlagen, um die EU noch attraktiver für Talente aus Nicht-EU-Staaten
zu machen, und zu prüfen, ob die Verfahren vereinfacht und/oder die zugehörigen
Rechte verstärkt werden sollten; ·
die Ermittlung von Doktoranden aus Nicht-EU-Ländern
als Prozentsatz sämtlicher Doktoranden zu intensivieren, wie in der Performance
Scorecard for Research and Innovation vorgesehen, um die Attraktivität der
Forscher- und Doktorandenausbildung in der EU im Vergleich zum Rest der Welt zu
messen.
3.5.
Stärkung der Langzeitwirkung und Komplementarität
von EU-Finanzierungen
Es wird
vorgeschlagen, die EU-Investitionen in die Hochschulbildung im Wesentlichen
über drei Finanzierungsmechanismen des mehrjährigen Finanzrahmens für den
Zeitraum 2014-2020 zu tätigen. 1. „Bildung Europa“ als Gesamtprogramm für
allgemeine Bildung, Berufsbildung und Jugend Als Beitrag zu den Zielen der Strategie Europa
2020 wird die Kommission ein Gesamtprogramm für allgemeine Bildung,
Berufsbildung und Jugend mit vereinfachten Zugangsmöglichkeiten und
schlankerer Verwaltung vorschlagen. Im Rahmen des Programms sollen die
verfügbaren Gelder vor allem auf Prioritäten wie Qualität und Innovation in der
Lehre, engere Kontakte zur Arbeitswelt und bessere Anerkennung der im Rahmen
von Mobilität erworbenen Kompetenzen gerichtet werden. Es wird zum
Bologna-Mobilitätsziel „20 %“ beitragen, indem die Mittel konzentriert
werden auf: Mobilitätsmöglichkeiten unter Zugrundelegung von Qualität und
Exzellenz (auch durch Erasmusmobilität „Master“), intensive Partnerschaften für
Kooperation und Kapazitätenaufbau zwischen den Mitgliedstaaten und mit globalen
Partnern, spezifische Initiativen zur Anerkennung und Vergütung von Exzellenz
in der Lehre und Förderung studentischer Unternehmer und innovativer
Zusammenarbeit zwischen Universitäten und Unternehmen. 2. Horizont
2020, das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Im neuen Programm Horizont 2020 werden alle
einschlägigen EU-Mittel für die Forschungs- und Innovationsförderung
zusammengefasst, die derzeit über das Siebte Forschungsrahmenprogramm, das Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation und andere
Innovationsinitiativen der EU, etwas das EIT, vergeben werden. Durch Horizont
2020 sollen EU-Finanzierungen attraktiver und leichter zugänglich werden. Das
Programm soll ein hohes Maß an politischer Koordinierung gewährleisten und die
Synergien zwischen den einzelnen Initiativen maximieren; außerdem soll es
einfachere, effizientere, rationellere Finanzierungsinstrumente über den
gesamten Innovationszyklus ermöglichen. 3.
Kohäsionspolitische Instrumente Im Finanzierungszeitraum 2007-2013 werden rund
72,5 Mrd. EUR Kohäsionsmittel für allgemeine und berufliche Bildung
sowie 60 Mrd. EUR für Forschung und Innovation ausgegeben. Durch
strategischen Einsatz der Kohäsionspolitik der EU lässt sich der
soziale, wirtschaftliche und territoriale Beitrag des Hochschulbereichs
erheblich verstärken. Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung
kann Mittel für die Errichtung oder Renovierung von Hochschulgebäuden, die
Anschaffung von Ausrüstungen und die Förderung der Digitalisierung sowie für
die Unterstützung von Gründerzentren, Spin-offs und anderen Formen von
Partnerschaften zwischen Universitäten und Wirtschaft bereitstellen. Der Europäische
Sozialfonds (ESF) kann Modernisierungsprozesse finanzieren, die Teilhabe
und den Lernerfolg vor allem von unterrepräsentierten Studierendengruppen
erhöhen sowie den Bildungsinhalt und die Übereinstimmung zwischen Programmen
und Arbeitsmarktnachfrage verbessern. Der Vorschlag für den mehrjährigen
Finanzrahmen 2014-2020 sieht mindestens 84 Mrd. EUR für den ESF vor.
Aufgrund bisheriger Erfahrungen ist damit zu rechnen, dass davon mehr als
40 Mrd. EUR für die allgemeine und berufliche Bildung bereitgestellt
werden könnten.
3.6.
Nächste Schritte auf dem Weg zu einem
intelligenten, nachhaltigen und integrativen europäischen Hochschulwesen
Im Rahmen der Ausarbeitung dieser Mitteilung
hat die Kommission umfangreiche Konsultationen durchgeführt und
Hochschulleiter, Lehrende, Forschende und Studierende, Wirtschaftsvertreter und
Sozialpartner, Regierungen und internationale Gremien befragt. Sie wird auch weiterhin
mit diesen Interessenträgern in Kontakt bleiben, ebenso mit dem
Europäischen Parlament, dem Ausschuss der Regionen und dem Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss, der Europäischen Investitionsbank und
Eurostat, um diesen Aktionsplan voranzubringen.[39] Die Kommission wird außerdem zur Entwicklung
fortschrittlicher Maßnahmen und Ermittlung innovativer Verfahren externe
Sachverständige zu Rate ziehen. Als erster Schritt soll 2012 eine hochrangige
Gruppe mit dem vorläufigen Mandat eingesetzt werden, zentrale Themen zur
Modernisierung der Hochschulbildung zu analysieren, angefangen von der Exzellenzförderung,
worüber 2013 berichtet werden soll. Moderne und wirksame tertiäre Bildungssysteme
sind die Grundlage einer offenen, von Vertrauen geprägten und nachhaltigen
Gesellschaft, einer kreativen, innovativen und auf Unternehmertum
ausgerichteten Wissenswirtschaft. Die gemeinsamen Bemühungen der öffentlichen
Stellen der Mitgliedstaaten, der Hochschulen, der anderen Interessenträger und
der Europäischen Union werden darüber entscheiden, wieweit die in dieser
Mitteilung aufgezeigten Ziele erreicht werden können und ein umfassenderer
Erfolg Europas sichergestellt werden kann. [1] Dieser Begriff umfasst alle tertiären
Bildungseinrichtungen einschließlich (technische) Universitäten, (technische)
Fachhochschulen, „Grandes Ecoles“, Wirtschaftsuniversitäten und Business
Schools, technische Fachschulen, IUT, Akademien etc., da es aufgrund der
nationalen Gepflogenheiten und der nationalen Praxis sehr unterschiedliche
Bezeichnungen gibt. [2] Siehe Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen,
Abschnitt 2. [3] Siehe Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen,
Abschnitt 7.2 [4] Siehe KOM(2010)
682 endg. [5] MORE-Studie zu Mobilitätsmustern und beruflicher
Laufbahn von Forschern in der EU (Europäische Kommission 2010). [6] KOM(2006) 208 endg. [7] Bis 2020 sollte der Anteil der 30- bis 34-Jährigen, die
einen Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss haben, 40 %
betragen. [8] Siehe Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen,
Abschnitt 3.4 [9] Der Anteil der 18-24-Jährigen, die die Sekundarstufe II
nicht abgeschlossen haben und nicht an weiteren Maßnahmen der allgemeinen oder
beruflichen Bildung teilnehmen, soll auf maximal 10 % gesenkt werden. [10] Siehe Empfehlung des Rates für politische Strategien zur
Senkung der Schulabbrecherquote (angenommen am 7. Juni 2011). [11] KOM(2010) 546 endg., S. 9. [12] Siehe Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen,
Abschnitt 4.1 [13] KOM(2010) 245 endg. [14] Siehe Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen,
Abschnitt 4.3. [15] In diesen Grundsätzen, ausgearbeitet mit Unterstützung des
EFR-Lenkungsausschusses "Humanressourcen und Mobilität“, wird Folgendes
gefordert: Exzellenz und Kreativität in der Forschung, ein attraktives
institutionelles Umfeld mit kritischer Masse und Respekt für Charta und Kodex zur
Gewährleistung attraktiver Arbeitsbedingungen für Forscher, interdisziplinäre
Forschungsoptionen, Öffnung gegenüber der Industrie und anderen relevanten
Branchen, internationale Vernetzung und Mobilität, Vermittlung übertragbarer
Kompetenzen und Qualitätssicherung. [16] Auch im Einklang mit der Europäischen Charta für Forscher
und dem Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern. [17] Siehe SEK(2011) 670 endg. [18] Zwischen dem Bachelor-, Master- oder Doktorgrad das Land
wechseln. [19] Empfehlung des Rates vom 28. Juni 2011 über die
Förderung der Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken. [20] Siehe Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen,
Abschnitt 7.1. [21] Ibid. [22] Richtlinie 2004/114/EG des Rates und Richtlinie 2005/71/EG
des Rates. [23] Aufenthalte von maximal drei Monaten innerhalb eines Sechsmonatszeitraums. [24] Schlussfolgerungen des Rates zum Wissensdreieck, 20. Oktober
2009. [25] Siehe Empfehlung der Kommission vom 10.4.2008 zum Umgang
mit geistigem Eigentum, K(2008) 1329 endg. [26] Siehe Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen,
Abschnitt 6.1. [27] Siehe Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen,
Abschnitt 6.2. [28] Siehe Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen,
Abschnitt 6.3. [29] Die Frage der Exzellenz von Einrichtungen im Kontext der
EU-Forschungsziele wird Gegenstand weiterer Analyse sein. [30] Siehe Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen,
Abschnitt 1.1. Mit einem „U-Multirank“-Tool wäre es dem Nutzer
möglich, Hochschulprofile auf der Grundlage von Daten zur Qualität der Lehre
(z. B. Ergebnisse hinsichtlich Beschäftigungsfähigkeit),
Forschungsleistung, Fähigkeit zu Wissenstransfers und Unterstützung der
regionalen Entwicklung sowie Internationalisierungsgrad zu erstellen. [31] Gutgeheißen in der Empfehlung des Rates vom 28. Juni 2011
über die Förderung der Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken. [32] Siehe KOM(2011) 206 vom 13.4.2011. [33] Erasmus unterstützt weniger die Mobilität von Abschlüssen
(degree mobility) als die Mobilität von Leistungspunkten (credit mobility),
Erasmus Mundus wiederum unterstützt nur mobile Studierende, die spezifische
Erasmus-Mundus-Masterprogramme absolvieren. [34] Rechtssache C-73/08 Nicolas Bressol und Céline Chaverot u. A.
gegen Gouvernement de la Communauté française. [35] Gemeinsame Profile (First
Stage/Recognized/Established/Leading Researcher) für alle Bereiche und alle
teilnehmenden Länder, wie auch im Zusammenhang mit der Innovationsunion
gefordert (2010). Vom EFR-Lenkungsausschuss „Humanressourcen und Mobilität“
angenommener Bericht vom Mai 2011. Siehe Arbeitsunterlage der
Kommissionsdienststellen. [36] Im Einklang mit dem Verhaltenskodex für die Einstellung
von Forschern und der Europäischen Charta für Forscher. [37] Wie in den Schlussfolgerungen des Rates vom 11. Mai 2010
zur Internationalisierung der Hochschulbildung gefordert. [38] Sowie der Empfehlung 2005/761/EG zur Erleichterung der
Ausstellung einheitlicher Visa durch die Mitgliedstaaten für den kurzfristigen
Aufenthalt an Forscher aus Drittstaaten, die sich zu Forschungszwecken
innerhalb der Union bewegen. [39] Beispielsweise Arbeit mit der EIB an einer europäischen
Bürgschaft für Studiendarlehen, mit dem Ausschuss der Regionen an der Rolle des
Hochschulbereichs für die regionale Entwicklung und mit den Mitgliedstaaten im
Rahmen der Thematischen Arbeitsgruppe
Modernisierung der Hochschulbildung.