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Document 52010AR0107

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Thema „Lokale und regionale Gebietskörperschaften in Georgien und die Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen Georgien und der EU“

    ABl. C 15 vom 18.1.2011, p. 51–56 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    18.1.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 15/51


    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Thema „Lokale und regionale Gebietskörperschaften in Georgien und die Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen Georgien und der EU“

    2011/C 15/10

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    weist darauf hin, dass die politische Stabilität, die wirtschaftliche Entwicklung und ein hoher Lebensstandard der Bürger Georgiens von außerordentlicher Bedeutung für die EU sind, doch ist die Stärkung der beiderseitigen Beziehungen in Anbetracht des Programms „Schwarzmeersynergie“ noch wichtiger geworden;

    begrüßt die Unterzeichnung des Abkommens über Visumerleichterungen mit Georgien als Zeichen der Offenheit der EU gegenüber den georgischen Bürgern;

    fordert Georgien auf, seine Gesetzgebung der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung anzupassen und sein Verwaltungssystem auf der regionalen Ebene so umzugestalten, dass es die Entwicklung fördert. Besonders wichtig sind hier die rechtliche Bestimmung der Funktionsweise der Regionen als territoriale Einheiten des Landes und die Formulierung der Kompetenzen der regionalen Ebene;

    fordert Georgien auf, neben den Vertretern der nationalen Ebene auch den Vertretern der georgischen Gebietskörperschaften möglichst frühzeitig die Mitarbeit an Vereinbarungen, Berichten und Handlungsplänen zu ermöglichen, die auf der Grundlage der bilateralen Beziehungen zwischen der EU und Georgien erstellt werden;

    regt an, eine wirklich „territoriale“ Dimension der Östlichen Partnerschaft zu entwickeln, und ruft die EU-Mitgliedstaaten und ihre Partnerländer, darunter auch Georgien, dementsprechend zur Unterzeichnung einer multilateralen Vereinbarung auf, auf deren Grundlage es den Ländern der Östlichen Partnerschaft einschließlich Georgiens möglich ist, einen „Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit“ (EVTZ) zu bilden. Ein EVTZ kann zur Stärkung der Zusammenarbeit und der grenzübergreifenden Beziehungen, des Erfahrungsaustauschs sowie der zwischenmenschlichen Kontakte zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Georgiens und jenen in den EU-Mitgliedstaaten beitragen.

    Berichterstatter

    :

    Jacek Protas (PL/EVP), Marschall der Woiwodschaft Ermland-Masuren

    I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    Strategische Herausforderungen in den Beziehungen EU/Georgien

    1.

    bekräftigt, dass es das Hauptziel der EU in Georgien ist, eine friedliche, sichere und stabile Regierungsführung zu fördern, die gutnachbarschaftliche Beziehungen und Stabilität in der Region anstrebt, die europäischen Werte teilt und das Zusammenwirken auf institutionellem und rechtlichem Gebiet im Südkaukasus und in den Beziehungen zur EU verbessern will;

    2.

    bekräftigt, dass die Priorität in den Beziehungen zwischen der EU und Georgien die Unterstützung der auf Demokratisierung, Rechtsstaatlichkeit und gute Regierungsführung abzielenden Reformen sowohl auf nationaler als auch auf lokaler Ebene ist;

    3.

    weist darauf hin, dass die politische Stabilität, die wirtschaftliche Entwicklung und ein hoher Lebensstandard der Bürger Georgiens von außerordentlicher Bedeutung für die EU sind, doch ist die Stärkung der beiderseitigen Beziehungen nach dem Beitritt Rumäniens und Bulgariens zur EU noch wichtiger geworden, da beide Länder am selben Meer wie Georgien liegen, insbesondere in Anbetracht des damals angelaufenen Programms „Schwarzmeersynergie“;

    4.

    begrüßt die Unterzeichnung des Abkommens über Visumerleichterungen mit Georgien als Zeichen der Offenheit der EU gegenüber den georgischen Bürgern;

    5.

    zeigt sich zufrieden über die Einbindung Georgiens in die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP ), in das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENP I) und in die Östliche Partnerschaft (ÖstP) und ist der Auffassung, dass die Beziehungen zwischen der EU und Georgien in deren Rahmen vertieft werden können;

    6.

    unterstreicht die Bedeutung der Initiative der Östlichen Partnerschaft im Rahmen der ENP ; befürwortet deren Ziele, nämlich die Übernahme der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, der verantwortungsvollen Regierungsführung, der Achtung und des Schutzes von Minderheiten und die Zustimmung zum Grundsatz der Marktwirtschaft und der nachhaltigen Entwicklung;

    7.

    begrüßt es, dass die Europäische Kommission den Ausschuss der Regionen eingeladen hat, einen Beitrag zur Östlichen Partnerschaft zu leisten und insbesondere an den Arbeiten der thematischen Plattformen Demokratie, verantwortungsvolle Regierungsführung und Stabilität und Kontakte zwischen den Menschen teilzunehmen;

    8.

    hebt hervor, dass die ENP geschaffen wurde, um die Teilung Europas durch die schrittweise Ausdehnung des Raums der Demokratie, des Wohlstands und der Sicherheit zu überwinden;

    9.

    ruft die EU und Georgien auf, mittels Twinning-Projekten, Entsendungen und anderen, bereits bestehenden Unterstützungsprogrammen vom umfangreichen Wissen und Erfahrungsschatz der neuen EU-Mitgliedstaaten, den sie bei ihren Reformen in Gesellschaft und Wirtschaft gewonnen haben, zu profitieren;

    10.

    hebt die Notwendigkeit hervor, die einzelnen Initiativen und Programme zu koordinieren sowie die laufenden Projekte und existierenden Instrumente zusammenzuführen, um Doppelgleisigkeiten in der Tätigkeit der EU zu vermeiden;

    11.

    begrüßt die bei den Kommunalwahlen im Mai 2010 erzielten Fortschritte hin zu internationalen Standards, betont jedoch, dass es nach wie vor gewisse Mängel zu beseitigen gibt; auch wenn die Organisation der Wahlen insgesamt transparent, umfassend und professionell war und es deutliche Verbesserungen gab, aus denen ersichtlich wurde, dass Georgien sich um die Lösung von bei früheren Wahlen aufgetretenen Problemen bemüht, bestehen nach wie vor Bedenken insbesondere hinsichtlich der Wählermobilisierung, der fehlenden Chancengleichheit für manche der Kandidaten und einer bisweilen unscharfen Trennung zwischen staatlich finanzierten, von der Regierung getragenen und parteipolitischen Tätigkeiten;

    Prioritäten für die Entwicklung der lokalen Gebietskörperschaften

    12.

    weist darüber hinaus auf die überaus wichtige Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Umsetzung der Ziele der ENP in Georgien hin. In erster Linie ist hier der Beitrag zu nennen, den sie zur lokalen Entwicklung, Verbesserung der örtlichen Wirtschaftsbeziehungen, Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Verbesserung der Mobilität sowie Unterstützung beim Knüpfen von Kontakten leisten;

    13.

    empfiehlt, zwischen den Gebietskörperschaften der EU-Mitgliedstaaten und jenen Georgiens Vereinbarungen zu unterzeichnen, direkt zusammenzuarbeiten und Erfahrungen und Personal auszutauschen, um von den jeweiligen Erfahrungen zu lernen und die Entwicklung auf lokaler und regionaler Ebene zu fördern;

    14.

    betont, dass der Stärkung der lokalen Gebietskörperschaften Georgiens Priorität zukommt. Er vertritt die Auffassung, dass mehr Finanzmittel für den Ausbau der Verwaltungskapazitäten auf kommunaler Ebene bereitgestellt werden sollten. Im Rahmen der ÖstP kann das mittels umfassender Institutionenaufbauprogramme erreicht werden, die folgendes umfassen: Twinning, Beratung auf höchster Ebene, Schulung und Austausch von Führungskräften, Praktika, Stipendien für Berufsbildung. Unerlässlich ist auch die Unterstützung Georgiens beim Aufbau der akademischen Grundlagen für die Forschung auf dem Gebiet der territorialen Selbstverwaltung und der Regionalentwicklung;

    15.

    empfiehlt Georgien, mit praktischer Hilfe der EU die Verwaltungsverfahren seiner lokalen Gebietskörperschaften zu modernisieren und deren institutionelle Kapazität zu erhöhen. Erreicht werden kann dies durch die Stärkung und Vertiefung des politischen Dialogs, der zwischenmenschlichen Kontakte und der Twinning-Instrumente sowie durch den Austausch bewährter Verfahrensweisen zwischen den Gebietskörperschaften der EU und ihren Partnern in Georgien, die politisch-gesellschaftliche Reformen betreiben;

    16.

    fordert Georgien auf, seine Gesetzgebung der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung anzupassen und sein Verwaltungssystem auf der regionalen Ebene so umzugestalten, dass es die Entwicklung fördert. Besonders wichtig sind hier die rechtliche Bestimmung der Funktionsweise der Regionen als territoriale Einheiten des Landes und die Formulierung der Kompetenzen der regionalen Ebene;

    17.

    stellt erfreut fest, dass Georgien in den vier Jahren des Bestehens der Kommunalverwaltung in neuer Form viel Erfolg gehabt hat. Dem Land ist es gelungen, eine sehr wirkungsvolle und klare Form der Finanzierung der Selbstverwaltungseinheiten zu finden, den weiteren Ausbau der lokalen Infrastruktur fortzusetzen und die örtliche Bevölkerung zu einer aktiveren Beteiligung anzuregen. Ungeachtet dieser Erfolge gibt es nach wie vor viele „Baustellen“;

    18.

    ruft Georgien auf, für die Zukunft in dem Maße, in dem sich die Selbstverwaltung in dem Land festigt, die Möglichkeit der Einführung einer niedrigeren Verwaltungsebene oder auch der Erhöhung der jetzigen Zahl von Gemeinden zu prüfen. Der Ausschuss ist der Ansicht, dass die Tätigkeit der Selbstverwaltungsorgane der untersten Ebene eine wirkungsvollere und schnellere Lösung örtlicher Probleme ermöglicht, für eine stärkere Teilhabe der örtlichen Bevölkerung sorgt und auch ein höheres Maß an Identifizierung mit gemeinsamen Projekten erzeugt. Außerdem sollte überlegt werden, die Selbstverwaltung auf der regionalen Ebene einzuführen;

    19.

    begrüßt es, dass neue gesetzliche Regelungen, die nach den Kommunalwahlen 2010 in Kraft treten, die Bedeutung von Stadt- und Gemeinderäten als aus Kommunalwahlen hervorgegangenen Vertretungsorganen gegenüber dem Amt des Bürgermeisters erhöhen;

    20.

    ermuntert Georgien, die Verfahrensweisen für die Übertragung von Finanzmitteln an die Selbstverwaltungsorgane und für die Bedürfnisse der Regionalentwicklung des Landes zu vereinfachen; empfiehlt, dem Ministerium für Regionalentwicklung in diesem Mechanismus eine größere Rolle zu geben und dem Finanzministerium die ausschließliche Zuständigkeit zu entziehen, da es den Bedürfnissen der Regionen nicht so gut Rechnung tragen kann wie ein eigens dafür berufenes Fachministerium;

    21.

    sieht eine finanztechnische Dezentralisierung in Georgien als notwendig an. In den meisten lokalen Gebietskörperschaften kommen über 90 % ihrer Einnahmen aus Haushaltszuweisungen;

    22.

    ruft Georgien zu einer Änderung seines Wahlrechts dahingehend auf, dass unabhängige Kandidaten an Kommunalwahlen teilnehmen dürfen. Dies wird die Politisierung der Selbstverwaltungsorgane des Landes verringern und örtlichen Führern Zugang dazu geben;

    23.

    fordert Georgien zur Ausarbeitung von Verfahrensweisen auf, die es Vertretern lokaler Gebietskörperschaften ermöglichen, stärker an der Bearbeitung und Umsetzung von Regionalentwicklungsstrategien und anderen staatlichen Dokumenten, die die Entwicklung einzelner Gemeinden betreffen, mitzuwirken;

    24.

    fordert Georgien auf, neben den Vertretern der nationalen Ebene auch den Vertretern der georgischen Gebietskörperschaften möglichst frühzeitig die Mitarbeit an Vereinbarungen, Berichten und Handlungsplänen zu ermöglichen, die auf der Grundlage der bilateralen Beziehungen zwischen der EU und Georgien erstellt werden, insbesondere im Rahmen der ENP sowie der Vorbereitung und Umsetzung des Nationalen Richtprogramms;

    25.

    fordert die georgische Regierung auf, Instrumente für den Dialog und die Konsultation mit den lokalen Gebietskörperschaften, den Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft zu schaffen, indem diese in die Zusammenarbeit mit der EU einbezogen werden;

    26.

    empfiehlt, die Gebietskörperschaften an der Durchführung von Projekten in vier Schlüsselbereichen zu beteiligen, die im Strategiepapier zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit 2007-2013 genannt werden:

    wirtschaftliche und soziale Entwicklung

    Umwelt- und Gesundheitsschutz und Bekämpfung der organisierten Kriminalität

    Fragen des Grenzverkehrs

    Kontakte zwischen den Menschen.

    Darüber hinaus fordert er dazu auf, in kleineren Projekten zu arbeiten, darunter vorrangig solchen, die auf eine Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung abzielen;

    27.

    hebt die Rolle lokaler nichtstaatlicher Organisationen und örtlicher Medien als Kontrolleure hervor, die darüber wachen, dass die lokalen Gebietskörperschaften ordentliche Arbeit leisten, ihre Tätigkeit transparent ist und sie damit reale Ergebnisse erzielen. Überdies kommt den Medien und nichtstaatlichen Organisationen eine wichtige Rolle bei der Analyse konkreter Probleme der örtlichen Bevölkerung und Behörden sowie bei der Erörterung möglicher Lösungen und ihrer Umsetzung zu;

    28.

    fordert die europäischen Institutionen auf, lokalen nichtstaatlichen Organisationen und örtlichen Medien in Georgien mehr Unterstützung zukommen zu lassen;

    Prioritäten für die regionale Entwicklung

    29.

    nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die Europäische Kommission die regionale Entwicklung und die Unterstützung der Landwirtschaft als einen wichtigen Bereich anerkennt, in dem die Hilfe für Georgien im Rahmen des Nationalen Richtprogramms 2011-2013 fortgeführt oder gar erhöht werden soll;

    30.

    nimmt zufrieden zur Kenntnis, dass 2009 ein Ministerium für Regionalentwicklung und Infrastruktur in Georgien geschaffen wurde, das zu einem wichtigen Partner der EU geworden ist;

    31.

    begrüßt es, dass Georgien die regionale Entwicklung zu einer seiner politischen Prioritäten erklärt hat, die zur Stärkung der Wirtschaft des Landes beitragen soll. Der Ausschuss würdigt die Anstrengungen und Erfolge Georgiens auf diesem Gebiet, weist jedoch gleichzeitig darauf hin, dass noch viel zu tun ist, insbesondere bei der Entwicklung eines von unten nach oben gerichteten Ansatzes;

    32.

    empfiehlt Georgien, das bereits vor dem Krieg von 2008 begonnene Programm „Georgien ohne Armut“ fortzusetzen und das System der Gesundheitsversicherung auf die Bedürftigsten auszudehnen. Armut ist nach wie vor ein gravierendes Problem in Georgien, das mit EU-Hilfe angegangen werden muss;

    33.

    ruft Georgien auf, mit EU-Hilfe aktiv und entschlossen den Kampf gegen die Arbeitslosigkeit aufzunehmen, die immer noch ein ernstes Problem ist, vor allem in ländlichen Gegenden. Er empfiehlt zudem die Gründung von Institutionen, deren Aufgabe die Untersuchung und Eindämmung der Arbeitslosigkeit wäre. Unerlässlich ist auch die Überwindung der Kluft zwischen den Qualifikationen und der Ausbildung der Menschen und den tatsächlichen Bedürfnissen des Arbeitsmarktes;

    34.

    unterstreicht die Notwendigkeit weiterer Reformen in der georgischen Landwirtschaft sowie ihrer Entwicklung. Er fordert die georgische Regierung auf, die letzten Einzelheiten der Strategie für die Entwicklung der Landwirtschaft in Georgien zu vereinbaren und sie zu verabschieden und für mehr staatliche Investitionen in den Agrarsektor zu sorgen sowie mehr private Investitionen anzuregen. Dies ist umso nötiger, als die Mehrheit derjenigen Georgier, die unter der Armutsgrenze leben, auf dem Lande wohnt;

    35.

    würdigt die Bemühungen Georgiens um die Erhöhung der Qualität seiner statistischen Untersuchungen, und zwar durch den Erlass eines neuen Statistikgesetzes, das die Gründung eines Statistischen Amtes vorsieht. Er fordert die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten auf, bei der Umsetzung dieses Gesetzes zu helfen;

    36.

    ruft die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten auf, Georgien bei der Vorbereitung und Durchführung statistischer Untersuchungen und der Auswertung ihrer Ergebnisse zu unterstützen. Ohne genaue, sachliche Angaben zu den einzelnen Regionen ist eine wirkungsvolle Regionalpolitik und Regionalentwicklung nicht möglich;

    37.

    fordert die EU auf, Unterstützung bei der Ausarbeitung eines Raumnutzungsplans für Georgien zu leisten;

    38.

    weist auf die außerordentliche Bedeutung der Frage des Umweltschutzes in Georgien hin. Die Naturschätze - Wasser, Wälder, Küstenstreifen, Berggebiete, Luft u.a. - sind von enormer Bedeutung für die Wirtschaft des Landes. Er spricht sich dafür aus, dass Georgien seine Arbeiten an einer Strategie für Fragen der natürlichen Umwelt und an einem Umweltschutzgesetzbuch fortsetzt. Er dringt auf die Erarbeitung einer Politik des Naturschutzes und der nachhaltigen Entwicklung in Georgien mit aktiver Unterstützung der EU;

    39.

    weist auf die Notwendigkeit hin, Innovation in der Wissenschaft und der Wirtschaft Georgiens zu unterstützen; fordert die EU-Institutionen auf, dieser Frage Aufmerksamkeit zu schenken;

    40.

    ruft Georgien zu einer konsequenten Politik der Entwicklung der lokalen Wirtschaft und der Förderung kleiner und mittelständischer Firmen auf regionaler Ebene auf. Investitionen in die örtliche Infrastruktur und zinsgünstige Kredite können dabei helfen;

    Regionale Zusammenarbeit

    41.

    hält fest, dass die regionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit ein grundlegendes Element für die Bewältigung gemeinsamer Probleme ist, z.B. in den Bereichen Wasserbewirtschaftung, Bekämpfung des organisierten Verbrechens, Verkehr, Auslandsinvestitionen, Energie, Umweltschutz und Klimawandel;

    42.

    ruft die lokalen Gebietskörperschaften Georgiens auf, sich um eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den georgischen Regionen sowie um deren Einbindung in Netze der internationalen Zusammenarbeit zu bemühen. Er fordert die Zentralregierung in dieser Hinsicht auf, Fragen im Zusammenhang mit der Gebietseinteilung des Landes zu regeln, den Begriff „Region“ zu definieren und die Befugnisse regionaler Selbstverwaltungsorgane festzulegen;

    43.

    begrüßt den Beginn der Umsetzung des integrierten Grenzmanagements im Südkaukasus und die neue Geschäftsführung des Regionalen Umweltzentrums Kaukasus. Er dringt auf die Fortführung des Anti-DrogENP rogramms im Südkaukasus. All diese Initiativen sind sehr wichtige Hilfsmittel für die Förderung der regionalen Zusammenarbeit und der Stabilität im Südkaukasus;

    44.

    regt an, eine wirklich „territoriale“ Dimension der Östlichen Partnerschaft zu entwickeln, und ruft die EU-Mitgliedstaaten und ihre Partnerländer, darunter auch Georgien, dementsprechend zur Unterzeichnung einer multilateralen Vereinbarung auf, auf deren Grundlage es den Ländern der Östlichen Partnerschaft einschließlich Georgiens möglich ist, einen „Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit“ (EVTZ) zu bilden. Ein EVTZ kann zur Stärkung der Zusammenarbeit und der grenzübergreifenden Beziehungen, des Erfahrungsaustauschs sowie der zwischenmenschlichen Kontakte zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Georgiens und jenen in den EU-Mitgliedstaaten beitragen;

    45.

    wird in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Europäischen Kommission entschieden darauf hinarbeiten, insbesondere durch die Ausrichtung einer jährlichen Konferenz der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften der EU und der Länder der Östlichen Partnerschaft eine Formel zu finden, die einen regelmäßigen Dialog und eine engere Zusammenarbeit zwischen den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften der Mitgliedstaaten und der Länder der Östlichen Partnerschaft erlaubt;

    46.

    schließt sich der Aufforderung der Europäischen Kommission zu einer verstärkten multilateralen Zusammenarbeit in Ergänzung zur Nördlichen Dimension und zur Schwarzmeersynergie an. Zudem ruft er dazu auf, die im Rahmen der ENP ergriffenen multilateralen Initiativen, wie die Schwarzmeersynergie und die Östliche Partnerschaft, im Hinblick auf den Ausbau der bilateralen Beziehungen zwischen der EU und Georgien zu koordinieren;

    Besondere Situation der Regionen mit nationalen Minderheiten

    47.

    begrüßt es, dass Georgien eine Nationale Integrationsstrategie beschlossen hat, die u.a. zum Ziel hat, die Infrastruktur in Regionen zu verbessern, in denen nationale Minderheiten leben. Er stellt fest, dass trotz dieser Bemühungen die Integration und die rechtliche Situation nationaler Minderheiten weiterhin Anlass zur Besorgnis sind;

    48.

    begrüßt die Anstrengungen Georgiens, die Kenntnis der Landessprache bei den Angehörigen von Minderheiten und die Übersetzung von Schulbüchern, die zum offiziellen Lehrplan Georgiens gehören, zu fördern. Dies ist ein bedeutsamer Schritt auf dem Weg zu einer flächendeckend einheitlichen Bildung. Die diesbezüglichen Arbeiten müssen entschieden fortgesetzt und vertieft werden, denn es bleibt ein großes Problem, dass Angehörige von Minderheiten das Georgische oft nur unzureichend beherrschen;

    49.

    fordert die EU-Institutionen auf, besondere Aufmerksamkeit auf Fälle von Diskriminierung aus ethnischen oder religiösen Gründen in Georgien zu richten und Unterstützung jedweder Art (technischer, fachlicher, finanzieller usw.) für die Schaffung rechtlicher und institutioneller Lösungen in Georgien zu leisten, die die Achtung der Minderheitenrechte und die gesellschaftliche und staatsbürgerliche Integration der Angehörigen von Minderheiten fördern;

    50.

    fordert die EU-Institutionen und andere internationale Organisationen, die sich in Georgien engagieren, auf, die Bildungsinformation zu fördern, die den Kenntnisstand der Angehörigen nationaler und religiöser Minderheiten in Georgien in rechtlichen, politischen und staatsbürgerlichen Fragen verbessert;

    51.

    ruft die zentralstaatlichen Behörden Georgiens auf, geeignete Lösungen zu konzipieren, die verhindern, dass Angehörige von Minderheitengruppen vom gesellschaftlichen, politischen und öffentlichen Leben des Landes ausgegrenzt werden;

    52.

    ermuntert Georgien zur Ausarbeitung einer Politik, die es möglich macht, die tatsächlichen Probleme von Minderheiten richtig zu erkennen und sie rasch und wirkungsvoll durch die aktive Einbindung aller Beteiligten zu lösen, und zwar in erster Linie der Vertreter der Zentralregierung, der lokalen Behörden und der Minderheiten, aber auch der Organisationen der Zivilgesellschaft, des Privatsektors, örtlicher Bevölkerungsgruppen und internationaler Organisationen;

    53.

    betont, dass ein Gefühl der gemeinsamen Verantwortung und koordiniertes Handeln der Regierung, der lokalen Behörden und nichtstaatlicher Organisationen im Hinblick auf nationale und religiöse Minderheiten in Georgien von zentraler Bedeutung ist;

    Lage in den vom Konflikt betroffenen Regionen

    54.

    nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass die EU auf die Beendigung des Krieges zwischen Russland und Georgien im August 2008 drang und sich um die Beseitigung der Kriegsfolgen bemüht, eine EU-Überwachungsmission (EUMM) nach Georgien entsandt wurde und in Georgien Wiederaufbauhilfe geleistet wird;

    55.

    anerkennt und unterstreicht die Bedeutung der aktiven Beteiligung der EU, neben der UNOund der OSZE, an den 2008 aufgenommenen Genfer Gesprächen als Forum für den Dialog und als Plattform der Konfliktbeilegung;

    56.

    begrüßt die kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen der NAT Ound Georgien für demokratische, institutionelle und militärische Reformen, um Georgien auf eine etwaige NATO-Mitgliedschaft vorzubereiten und die Stabilität in der Region zu stärken;

    57.

    hebt hervor, dass die EU stets die territoriale Integrität Georgiens und die Unverletzlichkeit seiner Grenzen anerkennt und sich entschieden für eine friedliche Konfliktbeilegung einsetzt;

    58.

    empfiehlt, dass sowohl die EUMM als auch der EU-Sonderbeauftragte für den Südkaukasus die Entwicklung der Ereignisse in den von Konflikten betroffenen Regionen weiterhin genau beobachten;

    59.

    ruft Russland dazu auf, sich an die Bestimmungen der von ihm anlässlich der Beendigung des Konflikts im August 2008 unterzeichneten Vereinbarungen zu halten und seine Truppen auf die vor Ausbruch des Konflikts bezogenen Stellungen zurückzuziehen sowie die EUMM künftig nicht mehr am Zutritt zu Abchasien und Südossetien zu hindern;

    60.

    begrüßt die Annahme und Umsetzung einer Nationalen Strategie für Binnenvertriebene durch Georgien für den Zeitraum 2009-2012, die alle Binnenvertriebene erfasst;

    61.

    würdigt den positiven Schritt, den die Annahme der „Nationalen Strategie für die besetzten Gebiete: Engagement durch Zusammenarbeit“ durch Georgien im Januar 2010 bedeutet, ebenso wie die Absicht, an dem „Gesetz für die besetzten Gebiete“, das beim Europarat auf ernste Vorbehalte traf, Änderungen vorzunehmen;

    62.

    spricht sich nachdrücklich für eine weitere Unterstützung der vom jüngsten Konflikt betroffenen Regionen aus. Er vertritt die Auffassung, dass insbesondere für die Hilfe für Flüchtlinge und Binnenvertriebene, für den Wiederaufbau von Häusern und Infrastruktur, für die Stärkung des Dialogs zwischen örtlichen Bevölkerungsgruppen sowie für vertrauensbildende Maßnahmen zusätzliche Finanzmittel bereitgestellt werden sollten;

    Schlussbemerkungen

    63.

    betont, dass seit der „Rosenrevolution“, die eine Periode des Wandels und der Reformen in Georgien einläutete, nur sechs Jahre vergangen sind, in denen das Land einen Krieg und die Folgen der Weltwirtschaftskrise aushalten musste. In der Kürze und trotz der Schwierigkeiten dieser Zeit ist es Georgien gelungen, große Fortschritte auf dem Weg zur Demokratie, zur Marktwirtschaft und zur Entwicklung zu machen;

    64.

    weist auf die enorme Bedeutung der Unterstützung der EU für die Gebietskörperschaften Georgiens hin - einem Land, das in einer politisch instabilen Region liegt, in dem die Regierung häufig wechselt und das seit dem Untergang der Sowjetunion ein Dutzend bewaffnete Konflikte oder eingefrorene Konflikte erlebt hat. Georgien liegt in einer in ethnischer, sprachlicher, religiöser und geschichtlicher Hinsicht sehr inhomogenen Region, in der demokratische Traditionen nach europäischem Muster bisher kaum entwickelt sind. Daher sind Investitionen in die Entwicklung und Stärkung der lokalen Ebene und Selbstverwaltung und in die Regionalentwicklung in Georgien nicht nur für die Verbesserung der Lebensqualität der Bevölkerung, sondern auch für die Demokratisierung Georgiens von entscheidender Bedeutung. Zudem können auf diese Weise die europäischen Werte gefördert und das Vertrauen der Georgierinnen und Georgier in die EU gestärkt werden;

    65.

    weist darauf hin, dass die politische und wirtschaftliche Entwicklung Georgiens, einem Land in unmittelbarer Nachbarschaft der Europäischen Union in einer Region, die wegen der Energietransitrouten und der Nähe politisch instabiler Regionen strategisch wichtig ist, von außerordentlicher Bedeutung für die Europäische Union ist. Georgien in seinen Bemühungen um eine Annäherung an die EU zu helfen, muss ein vorrangiges Ziel der EU sein.

    Brüssel, den 6. Oktober 2010

    Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen

    Mercedes BRESSO


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