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Document 52009XC0214(05)

Veröffentlichung eines Antrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

ABl. C 37 vom 14.2.2009, p. 28–32 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

14.2.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 37/28


Veröffentlichung eines Antrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

(2009/C 37/09)

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates (1) Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb von sechs Monaten nach dieser Veröffentlichung bei der Europäischen Kommission eingehen.

ZUSAMMENFASSUNG

VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES

„FABA DE LOURENZÁ“

EG-Nr. ES-PGI-005-0480-05.07.2005

g.U. ( ) g.g.A. ( X )

Diese Zusammenfassung enthält zu Informationszwecken die wichtigsten Angaben der Produktspezifikation.

1.   Zuständige Behörde des Mitgliedstaats:

Name:

Subdirección General de Calidad Agroalimentaria y Agricultura Ecológica. Dirección General de Industrias y Mercados Agroalimentarios. Secretaría General de Medio Rural del Ministerio de Medio Ambiente, y Medio Rural y Marino. España

Anschrift:

Paseo Infanta Isabel, 1

E-28071 Madrid

Tel.

(34) 913 47 53 94

Fax

(34) 913 47 54 10

E-Mail:

sgcaae@mapa.es

2.   Vereinigung:

Name:

Asociación Cosecheros Asociados de Faba (COAFA) y otros

Anschrift:

Masma — Mondoñedo (Lugo)

Tel.

(34) 982 12 10 06

Fax

(34) 982 12 15 52

E-Mail:

Zusammensetzung:

Erzeuger/Verarbeiter ( X ) andere ( )

3.   Art des Erzeugnisses:

Klasse 1.6 — Obst, Gemüse und Getreide, frisch oder verarbeitet

4.   Spezifikation:

(Zusammenfassung der Anforderungen nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006)

4.1.   Name: „Faba de Lourenzá“

4.2.   Beschreibung: Bei dem Erzeugnis mit der g.g.A. „Faba de Lourenzá“ handelt es sich um enthülste Trockenbohnen (oder „fabas“) aus der Familie der Hülsenfrüchtler (Fabaceae oder Leguminosae) der Art „Phaseolus vulgaris L.“ der lokalen Sorte, die unter dem Namen „Faba Galaica“ bekannt ist, gesund, ganz, sauber und zum menschlichen Verzehr bestimmt.

Genetisch gehört die „Faba Galaica“ zu dem aus den südamerikanischen Anden stammenden Genpool (Acervo Andino) der Art „Phaseolus vulgaris“. Typologisch ist sie der internationalen Vermarktungsklasse der „Favada“ zuzuordnen.

Der Kern weist folgende Merkmale auf:

ohne Zeichnung, einheitlich weiß,

Größe: sehr groß (80-120 g/100 Samen),

Abmessungen: Länge 19-26 mm, Breite 9-11 mm, Dicke 7-8 mm,

Form: nierenförmig, länglich, gerundet,

Feuchte: 14-17 %.

Die „Faba Galaica“ unterscheidet sich von anderen Trockenbohnen durch verschiedene qualitative Merkmalen, die sie bei den Verbrauchern wegen ihrer außerordentlichen kulinarischen Eigenschaften sehr beliebt machen: aufgrund ihres geringen Schalenanteils (8-10 %), ihrer hohen Wasseraufnahmefähigkeit von über 100 % und ihres Kochverhaltens — die Bohnen zerfallen beim Kochen nicht, das Innere ist fein-mehlig und keineswegs körnig, die Schale ist kaum fester als das Bohneninnere.

4.3.   Geografisches Gebiet: Das Erzeugungsgebiet, in dem auch Aufbereitung und Verpackung der Bohnen erfolgen, umfasst die unter dem Namen A Mariña Luguesa bekannte Küstenregion der Provinz Lugo mit den drei Landkreisen A Mariña Occidental, A Mariña Central y A Mariña Oriental, und den Gemeinden Alfoz, Barreiros, Burela, Cervo, Foz, Lourenzá, Mondoñedo, Ourol, Pontenova (A), Ribadeo, Trabada, Valadouro (O), Vicedo (O), Viveiro und Xove.

In dem Gebiet liegen mehrere von Bergzügen umschlossene Täler, die in Nord-Südrichtung verlaufen und über fruchtbare, tiefe und gut entwässerte Böden mit mittlerer Krume verfügen; das Klima in diesen Tälern ist stark durch die Topografie des Gebiets und die Nähe zum Meer beeinflusst.

4.4.   Ursprungsnachweis: Die Rückverfolgbarkeit des Erzeugnisses ist dadurch gewährleistet, dass das Erzeugnis in jeder Phase der Erzeugung und Vermarktung identifiziert wird.

Zum Nachweis, dass die Vorgaben der Spezifikation eingehalten werden, führt die Kontrollstelle ein Verzeichnis der Anbauflächen und ein weiteres Verzeichnis, in dem Lager und Verpackungsstellen erfasst werden; beide Verzeichnisse werden fortlaufend aktualisiert.

Nur Trockenbohnen, die entsprechend den in der Spezifikation festgelegten Bedingungen sowie sonstiger anwendbarer Vorschriften angebaut werden, sämtliche geforderten Eigenschaften aufweisen und auf den im betreffenden Verzeichnis eingetragenen Anbauflächen bzw. von den dort verzeichneten Erzeugern angebaut werden, dürfen die g.g.A. „Faba de Lourenzá“ tragen.

Entsprechend dürfen nur Trockenbohnen, die in den im betreffenden Verzeichnis eingetragenen Einrichtungen bearbeitet bzw. verpackt wurden, die g.g.A. „Faba de Lourenzá“ führen.

Sämtliche natürlichen und juristischen Personen, die Inhaber von in den Verzeichnissen eingetragenen Liegenschaften sind, sowie Anbauflächen, Lager, Einrichtungen und Erzeugnisse unterliegen Kontrollen und Überprüfungen, die von der Kontrollstelle durchgeführt werden und die dem Nachweis dienen, dass die Erzeugnisse mit der g.g.A. „Faba de Lourenzá“ den Anforderungen der Spezifikation und sonstigen anwendbaren Vorschriften entsprechen.

Die eingetragenen Personen sind darüber hinaus verpflichtet, die tatsächlich erzeugte und vermarktete Menge an mit der g.g.A. „Faba de Lourenzá“ versehenen Bohnen anhand von Eintragungen in hierfür eigens geführten Registern anzumelden. Die Übereinstimmung zwischen den von den Verpackungsbetrieben vermarkteten Mengen und der Erzeugung der Landwirte, die sie beliefern, sowie die Plausibilität dieser Mengen im Verhältnis zum landwirtschaftlichen Ertrag der eingetragenen Anbauflächen muss von der Kontrollstelle bestätigt werden.

Die gesamte Erzeugung wird in Verpackungen vermarktet, deren Kontrolletikett mit der g.g.A. versehen ist.

4.5.   Herstellungsverfahren: Die g.g.A. „Faba de Lourenzá“ wird nur für enthülste Trockenbohnen der Art „Phaseolus vulgaris L.“ der lokalen Sorte „Faba Galaica“ vergeben, die aus zertifizierten Samen stammen, der kontrollierten Wiederverwendung im eigenen Betrieb zugeführt werden oder aus Samen von anderen Anbauflächen stammen, die in die Verzeichnisse der Kontrollstelle eingetragen sind.

Zur Vorbereitung für die Aussaat wird der Boden in zwei oder drei Durchgängen kreuzweise mit dem Pflug, der Egge oder Fräsmaschine bearbeitet, wobei zugleich der erforderliche Dünger eingearbeitet wird, so dass der Boden optimale Voraussetzungen bietet. Hierbei ist auch heute noch die Ausbringung von Viehdung aus den Betrieben des Gebiets von großer Bedeutung. Die Aussaat erfolgt von Mai bis Juni, das Saatgut wird mit 2 bis 5 cm Erde bedeckt.

Für den Anbau der „Faba Galaica“, einer Stangenbohne, sind Rankhilfen erforderlich, die eine angemessene Entwicklung der Pflanze ermöglichen. Diese Stützvorrichtung wird — je nach gewähltem Anbausystem — unterschiedlich ausgeführt:

Monokultur: Stangen aus Holz oder anderen Materialien, die mit Draht oder Schnur verbunden werden, und zwischen die Schnüre oder Netze gespannt werden,

Mischkultur von Mais und Bohnen: Hierbei dient der Mais als Rankhilfe.

Zur Bekämpfung von Schädlingen und/oder Krankheiten werden bevorzugt folgende Anbaumethoden angewandt:

Desinfektion von baulichen Einrichtungen und Böden vor der Anpflanzung auf Anbauflächen auf denen Spinnmilbenbefall aufgetreten ist,

Beseitigung von Unkräutern und Anbauresten,

Überwachung der Anbauflächen während der anfänglichen Entwicklungsphasen,

Einhaltung von Pflanzplänen, die eine angemessene Belüftung ermöglichen,

Verwendung von gesundem Saatgut mit guter Keimfähigkeit,

richtige Düngung und Kalkversorgung der Böden unter Vermeidung von Stickstoffüberdüngung,

vermeiden von Wasseransammlung und Bodenverdichtung,

nicht zu tiefes Ausbringen des Saatguts,

Fruchtwechsel auf den Anbauflächen, um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern, die schwer zu bekämpfen sind,

vermeiden von extrem früher Aussaat.

Wenn eine Behandlung der Anbauflächen erforderlich ist, gelten grundsätzlich die folgenden Vorschriften:

es wird immer die geringstmögliche Minimalbehandlung gewählt, wobei die vom Hersteller empfohlene Dosierung einzuhalten ist,

eine mehr als zweimalige aufeinanderfolgende Anwendung desselben Produkts oder Vermischung ist ohne vorherige fachliche Beratung nicht zulässig.

zwischen Behandlung und Ernte sind die vorgeschriebenen zeitlichen Sicherheitsabstände einzuhalten.

Die Anbauflächen werden häufig, jedoch mit geringen Wassermengen beregnet, um zu vermeiden, dass das Wasser auf den Böden stehen bleibt und um eine möglichst gleichmäßige Verteilung zu erreichen. Auf jeden Fall wird bei der Beregnung darauf geachtet, Gefahren für die Pflanzengesundheit möglichst zu vermeiden.

Erntezeit ist Ende August bis Ende November. Die Bohnen werden geerntet, wenn die Hülsen vertrocknet sind. Die Ernte erfolgt entweder vor Ort auf der Anbaufläche von Hand, wobei die Bohnen einzeln von den Pflanzen abgezupft werden, oder aber die Pflanzen werden ausgerissen und zur weiteren Bearbeitung an einen geeigneten Ort verbracht. Anschließend werden die Bohnenkerne mechanisch oder von Hand aus den Hülsen gelöst.

Zur Lagerung und Aufbewahrung dienen kühle und trockene Räume, die geeignete hygienische Voraussetzungen bieten.

Vor dem Verpacken werden die Bohnenkerne gereinigt, gesiebt und verlesen, danach werden sie gegen eventuellen Rüsselkäferbefall mindestens 48 Stunden bei einer Temperatur von mindestens – 20 °C in einer Kühlkammer gelagert. Eine chemische Behandlung zur Konservierung des Erzeugnisses ist nicht vorgesehen.

Die Bohnen werden gemäß der mit der Verordnung vom 16. November 1983 (Orden de 16 de noviembre de 1983) (spanisches Amtsblatt (BOE) Nr. 275 vom 17. November) angenommenen Qualitätsnorm für Trockengemüse in der Kategorie „extra“ oder „1“ vermarktet. Die Verpackung muss neu und sauber sein und aus geeignetem Material bestehen, das die ordnungsgemäße Belüftung, Aufbewahrung und Transport des Erzeugnisses ermöglicht. Grundsätzlich werden die Bohnen in Packungen zu 500 g oder 1 kg abgefüllt.

4.6.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet: Der Anbau der Bohnen ist für das Gebiet von großer Bedeutung, und es existiert eine Vielzahl bibliografischer Angaben in verschiedenen Werken, die die Bekanntheit des Erzeugnisses bestätigen, so zum Beispiel „Descripción económica del Reyno de Galicia“ (Lucas Labrada, 1804), „Historia fin de siglo. Descripción geográfica e historia de la provincia de Lugo“ (Antonio Correa Fernández, 1900) oder „Geografía del Reino de Galicia“ (Carreras y Candi, 1936). Im Heimatarchiv von Vilanova de Lourenzá finden sich Angaben zum Wochenmarkt und zur monatlich stattfindenden „feria“, aus denen die Bedeutung des Bohnenanbaus für das Gebiet hervorgeht. Zu Beginn der 1960er Jahre nahm die Erzeugung im Kreis La Mariña Luguesa und dort vor allem auf dem Gebiet der Gemeinde Vilanova de Lourenzá deutlich zu; seit dieser Zeit werden die Bohnen unter der Bezeichnung „Fabas de Lourenzá“, vermarktet; diese Bezeichnung findet sich auch in verschiedenen Gastronomieführern. Aufgrund der Bedeutung und der Verbreitung des Bohnenanbaus in dem Gebiet wird seit 1991 jährlich am ersten Oktoberwochenende die „Festa da faba de Lourenzá“ gefeiert, die von der Regionalregierung von Galicien zu einer Veranstaltung von Bedeutung für den Fremdenverkehr erklärt wurde.

Die Täler, in denen die „Faba de Lourenzá“ angebaut wird, bieten optimale natürliche Voraussetzungen für den Bohnenanbau im Allgemeinen und speziell für den Anbau der Sorte „Faba Galaica“. Neben den fruchtbaren, tiefen und gut entwässerten (tonigen bis tonig-lehmigen) Böden mit mittlerer Krume zeichnet sich das Gebiet durch ein besonders günstiges Klima mit feuchten, nicht zu heißen Sommern (die Durchschnittstemperaturen in Lourenzá liegen bei 13,6 °C im Mai und 17 °C im September) und geringen Schwankungen der Tag-Nacht- und auch der Tagestemperaturen aus. Diese natürlichen Gegebenheiten bilden die Grundvoraussetzung für die Qualität des Erzeugnisses mit glänzendem Bohnenkern, dünner Schale und weichem Innerem, angenehm in Geschmack und Konsistenz, die dazu führt, dass das Produkt von den Verbrauchern sehr geschätzt wird, so dass auf dem Markt höhere Preise als für Bohnen anderer Herkunft erzielt werden.

Zudem handelt es sich um eine lokale Sorte, die von den Bauern im Kreis A Mariña Luguesa bereits seit langem angebaut wird; hierfür wurden bei jeder Ernte die besten Samen für die nächste Aussaat zurückbehalten. Durch die überlieferte Vorgehensweise der ansässigen Bauern, bei der die besten Pflanzen selektiert und weitergezüchtet wurden, und die Anpassung der Produktionsverfahren an die natürlichen Gegebenheiten des Gebiets ist ein Produkt entstanden, das ausgezeichnet an die Umgebungsverhältnisse angepasst ist und hervorragende organoleptische Eigenschaften aufweist.

Die enge Verbindung zwischen der Sorte „Faba Galaica“ und dem geografischen Gebiet wurde in einer Studie des wissenschaftlichen Forschungsrates (Consejo Superior de Investigaciones Científicas — CSIC) nachgewiesen, der zu dem Schluss gelangt, dass bei der Sorte die Handelsgüte der Bohnenkerne (insbesondere, was den Schalenanteil und die Feuchtigkeitsaufnahmefähigkeit anbelangt), wenn die Bohnen im Erzeugungsgebiet angebaut werden, deutlich höher ausfällt als beim Anbau in anderen nahe gelegenen Bohnenanbaugebieten.

4.7.   Kontrollstelle:

Name:

Instituto Galego da Calidade Alimentaria (Ingacal)

Anschrift:

Rúa Fonte dos Concheiros 11, bajo

E-15703 Santiago de Compostela

Tel.

(34) 981 54 00 55

Fax

(34) 981 54 00 18

E-Mail:

sxca.agri@xunta.es

4.8.   Etikettierung: Die mit der geschützten geografischen Angabe „Faba de Lourenzá“ vermarkteten Trockenbohnen müssen nach ihrer Zertifizierung mit dem Handelsetikett der Marke des Erzeugers/Verpackungsbetriebs und einem Kontrolletikett für die g.g.A. mit alphanumerischer Kennzeichnung und fortlaufender Nummerierung versehen werden. Das Kontrolletikett wird von der Kontrollstelle genehmigt und ausgegeben und zeigt das amtliche Bildzeichen der geschützten geografischen Angabe „Faba de Lourenzá“.

Die Handelsetiketten und Kontrolletiketten müssen die geschützte geografische Angabe „Faba de Lourenzá“ tragen.


(1)  ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12.


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