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Document 52006DC0723

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Neue Impulse für eCall – ein Aktionsplan (dritte eSafety-Mitteilung)

/* KOM/2006/0723 endg. */

52006DC0723

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Neue Impulse für eCall – ein Aktionsplan (dritte eSafety-Mitteilung) /* KOM/2006/0723 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 23.11.2006

KOM(2006) 723 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Neue Impulse für eCall – ein Aktionsplan (dritte eSafety-Mitteilung)

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Neue Impulse für e Call – ein Aktionsplan (dritte e Safety-Mitteilung)

1. EINLEITUNG

Seitdem die Kommission im Jahr 2001 ihr Weißbuch zur europäischen Verkehrspolitik[1] veröffentlichte, ist die Zahl der Todesopfer auf den Straßen der 25 EU-Mitgliedstaaten um über 17 % zurückgegangen. Das europäische Aktionsprogramm für die Straßenverkehrssicherheit[2] und die e Safety-Initiative [3] haben einen bedeutenden Anteil an dieser positiven Entwicklung und werden auch künftig dazu beitragen, dass mittelfristig das Ziel der Halbierung der Zahl der Verkehrstoten bis 2010 erreicht wird.

Trotzdem bleibt der Straßenverkehr mit ca. 41 600 Todesopfern und über 1,7 Mio. Verletzten im Jahr 2005 der gefährlichste Verkehrsträger, so dass weitere Anstrengungen unternommen werden müssen. Das europaweite bordeigene Notrufsystem e Call könnte das Potenzial haben, nach vollständiger Einführung in den 25 EU-Staaten jährlich bis zu 2 500 Menschenleben zu retten und die Folgen schwerer Verletzungen zu mindern, was neben der Verringerung menschlichen Leids für die Gesellschaft auch erhebliche Einsparungen bei den Gesundheits- und sonstigen Folgekosten bedeuten würde[4].

Im Rahmen der Initiative „Intelligentes Fahrzeug“ [5] haben Industrie und öffentliche Stellen gemeinsam einen Einführungsplan für die vollständige Einrichtung des e Call-Systems ab 2009 aufgestellt . Die Durchführung dieses Plans ist jedoch ins Stocken geraten.

2. EIN NEUER ANSTOSS FÜR E CALL

Die Vorteile des e Call-Systems sind unbestritten: Unter den Bürgern gilt es als eines der wünschenswertesten e Safety-Systeme im Fahrzeug, denn mehr als 70 % der Befragten haben in einer neuen Eurobarometer-Umfrage[6] angegeben, dass sie ein solches Gerät gern in ihrem nächsten Fahrzeug hätten. Die e Call-Einführung wird von der Industrie, dem Europäischem Parlament, der Europäischen Kommission, den Nutzerverbänden und einigen Mitgliedstaaten unterstützt.

Wegen der langen Vorlaufzeiten bei der Produktentwicklung und den damit verbundenen Kosten benötigt die Automobilindustrie Gewissheit in Bezug auf die Schaffung der notwendigen Infrastrukturen in den Mitgliedstaaten, bevor die Herstellung der bordeigenen e Call-Geräte beginnen kann[7]. Ein klares Engagement der Mitgliedstaaten wird aber auch von anderen Beteiligten benötigt, vor allem der Telekommunikationsbranche (Mobilfunk-Netzbetreiber). Wegen der langsamen Fortschritte in einigen Mitgliedstaaten – vor allem den großen, die für das Engagement der Industrie entscheidend sind – ist die Verwirklichung des bereits vereinbarten Einführungsplanes aber in Gefahr geraten.

In dieser Mitteilung geht es darum, auf der Grundlage des Erreichten nun die Maßnahmen zu benennen, die notwendig sind, um den gegenwärtigen Stillstand zu überwinden und die e Call-Einführung wieder in Gang zu bringen. Dazu werden zwei Handlungsschwerpunkte vorgeschlagen: ein klares Engagement der Mitgliedstaaten bis Mitte 2007 und die Aushandlung einer Vereinbarung mit der Industrie bis Ende 2007. Darüber hinaus wird die Kommission eine Reihe von Maßnahmen ergreifen, um die e Call-Einführung zu erleichtern.

3. FORTSCHRITTE BEI DER E CALL-EINFÜHRUNG IN EUROPA

3.1. Fortschritte auf europäischer Ebene

Die e Call Driving Group ( e Call-Fördergruppe) ist mit der Ausarbeitung der Spezifikationen, der Demonstration der Technik und der Planung der Einführungsphase seit 2005 gut vorangekommen. Diese Gruppe besteht aus 138 Mitgliedern und vertritt alle Beteiligten auf diesem Gebiet. Sie hat im April 2006 ihre abschließenden Empfehlungen[8] vorgelegt. Diese Empfehlungen decken die eCall Systemarchitektur, die Leistungsanforderungen und die Definition des Mindestdatensatzes[9] ab, so wie auch Zertifizierungs- und Datenschutzfragen. Diese Empfehlungen wurden vom e Safety-Forum auf seiner Vollversammlung am 3. Mai 2006 angenommen. Wegen der Verzögerungen, die Einwilligung aller Mitgliedstaaten zu bekommen, hat sich der Einführungsplanung um ein Jahr verschoben und sieht nun wie folgt aus:

- alle Hauptbeteiligten sollten die Vereinbarung bis Ende 2006 unterzeichnen, um die weitere Verwirklichung abzusichern;

- vollständige Spezifizierung des e Call-Systems und Beginn der Entwicklung ab Mitte 2007;

- groß angelegte Praxiserprobungen sollten ab Anfang 2008 durchgeführt werden;

- Mitgliedstaaten sollten die Aufrüstung der Notrufzentralen bis September 2009 abschließen;

- Einführung des e Call-Systems als Standardausstattung in allen Fahrzeugen, die ab 1. September 2010 ihre Typgenehmigung erhalten.

[pic] Abbildung 1: Aktualisierter e Call-Einführungsplan

Ein weiterer wichtiger Meilenstein war die Annahme der e Call-Entschließung des Europäischen Parlaments [10], die am 27. April 2006 mit großer Mehrheit als Antwort auf die Mitteilung der Kommission „Verbreitung des e Call-Systems unter den Bürgern“ erfolgte. Mit dieser Entschließung befürwortet das Parlament die europaweite e Call-Einführung, unterstützt das Vorgehen der Kommission und ruft alle Beteiligten und vor allem die Mitgliedstaaten auf, die notwendigen Maßnahmen für eine sofortige e Call-Einführung voranzutreiben .

Überdies ist ETSI auf Anfrage der Europäischen Kommission und mit Hilfe der Telekommunikations- und Automobilindustrie bei der Festlegung eines Standardprotokolls für die Übermittlung des e Call-Mindestdatensatzes vorangekommen und wird diese Arbeiten voraussichtlich bis April 2007 abschließen.

Die Kommission hat im Anschluss an ihre beiden Mitteilungen über e Call und das intelligente Fahrzeug mehrere Maßnahmen ergriffen, um die Arbeit der anderen Beteiligten zu unterstützen und e Call bekannt zu machen:

Maßnahmen der Kommission zur Förderung des eCall-Aktionsplans zwei hochrangige Tagungen mit Vertretern der Mitgliedstaaten zur Förderung des Notrufs 112 und des eCall-Systems im Oktober 2005 sowie mehrere Expertensitzungen und bilaterale Treffen; Einsetzung der Expertengruppe für den Zugang zu Notdiensten[11] im Februar 2006; Beginn einer Studie zur Organisation der Notdienste in den Mitgliedstaaten (einschließlich „112“ und „E112“); Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelnder Verfügbarkeit der Angaben zum Anruferstandort gegen einige Mitgliedstaaten (12 Verfahren gegen Belgien, Griechenland, Irland, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Portugal und die Slowakei); Informelle Expertengruppe für Notrufzentralen[12], die um Juli 2006 eingesetzt wurde und die sich mit spezifischen Fragen zu Notrufdiensten („112“, „E112“ und eCall) und der Verbreitung empfehlenswerter Verfahren befasst; „eImpact“: eingehende Studie des sozioökonomischen Nutzens intelligenter Fahrzeugsicherheitssysteme (einschließlich eCall), die seit Januar 2006[13] läuft; eCall-„Toolbox“ mit allen einschlägigen Informationen über die im November 2005 ins Leben gerufene eCall-Initiative, die von eSafetySupport[14] aufrecht erhalten wird; Eurobarometer-Umfrage zur Wahrnehmung von Fragen der Verkehrssicherheit und intelligenter Fahrzeugsicherheitssysteme durch die Bürger, begonnen im Januar 2006; Vorlage des Arbeitsprogramms für die IKT-Normung 2006 und Beauftragung des ETSI (ETSI-MSG, Gruppe Mobilfunkdienste) mit der vorrangigen Erarbeitung der notwendigen eCall-Normen; Gemeinsame Arbeit mit den Mitgliedstaaten an einer Lösung der Datenschutzfragen (in der gemäß Richtlinie 95/46/EG eingesetzten „Artikel-29-Datenschutzgruppe“)[15]; Erfolgreiche Demonstration der gesamten eCall-Notfalldienstkette durch GST Rescue[16]. |

- 3.2. Fortschritte in den Mitgliedstaaten

In ihrer Mitteilung „Verbreitung des e Call-Systems unter den Bürgern“ forderte die Kommission die Mitgliedstaaten auf , als Voraussetzung für e Call den Notruf 112 und die Verarbeitung der Angaben zum Anruferstandort (E112) auszubauen . Daraufhin wurde Anfang 2006 ein Fragebogen an die Mitgliedstaaten geschickt. Die Ergebnisse zeigen, dass die technische Ausstattung und die Organisation der Notdienste in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich ist, dass es in vielen Ländern noch immer Probleme mit der ordnungsgemäßen Bearbeitung der 112-Notrufe gibt und dass die Verarbeitung der Angaben zum Anruferstandort bei Mobilfunkanrufen erst in 7 Mitgliedstaaten funktioniert (siehe Tabelle 1). Dies macht deutlich, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind. Aus diesem Grund wurden Vertragsverletzungsverfahren gegen einige Mitgliedstaaten eingeleitet.

Die e Call-Absichtserklärung über wurde bislang von sieben Mitgliedstaaten und zwei assoziierten Ländern unterzeichnet, in weiteren dreizehn Ländern haben die für die Unterzeichnung notwendigen Verfahren begonnen (siehe Tabelle 1), sind aber unterschiedlich weit vorangeschritten. In einigen Mitgliedstaaten wie den Niederlanden, Portugal und dem Vereinigten Königreich sind die Verfahren schon weit fortgeschritten; ferner hat Deutschland angekündigt, die Absichtserklärung demnächst zu unterzeichnen. In Frankreich wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe eingesetzt, um die Möglichkeiten der e Call-Einführung in Zusammenarbeit mit der Industrie zu prüfen, aber die vorhandenen Notdienst-Infrastrukturen sind unzureichend. Als Gründe für die mangelnden Fortschritte führen die Mitgliedstaaten institutionelle, Zuständigkeits- und Organisationsprobleme an. Sechs Mitgliedstaaten (Belgien, Estland, Lettland, Luxemburg, Polen und die Slowakei) haben überhaupt nicht über ihre Fortschritte berichtet. Drei Mitgliedstaaten planen einschlägige Studien. Erprobungen, einschließlich groß angelegter Pilotprojekte, befinden sich in zehn Mitgliedstaaten in der Durchführung oder Planung. Die Niederlande, Finnland und Schweden werden die ersten Länder mit einsatzbereiten e Call-Systemen sein.

Mitgliedstaat | eCall-Absichtserklärung | Stand der Umsetzung |

E112[17] | eCall |

Belgien | kein Bericht über Fortschritte | nicht verfügbar | keine Fortschritte |

Tschechische Republik | Verfahren eingeleitet | einsatzbereit („Push“)[18] | Erprobung geplant |

Dänemark | Verfahren eingeleitet | einsatzbereit („Push“) | Erprobung geplant |

Deutschland | Verfahren fortgeschritten | eingeführt („Pull“) | Erprobung geplant |

Estland | kein Bericht über Fortschritte | eingeführt („Pull“) | keine Fortschritte |

Griechenland | unterzeichnet | für 2006 geplant | keine Fortschritte |

Spanien | Verfahren eingeleitet | einsatzbereit („Push“)[19] | regional unterschiedlich |

Frankreich | Verfahren eingeleitet | eingeführt („Push“) | Studie begonnen |

Irland | Verfahren eingeleitet | eingeführt („Pull“) | Studie begonnen |

Italien | unterzeichnet | nicht verfügbar | Erprobung geplant |

Zypern | unterzeichnet | einsatzbereit („Push“) | keine Fortschritte |

Lettland | kein Bericht über Fortschritte | für 2007 geplant | keine Fortschritte |

Litauen | unterzeichnet | nicht verfügbar | keine Fortschritte |

Luxemburg | kein Bericht über Fortschritte | eingeführt („Pull“) | keine Fortschritte |

Ungarn | Verfahren eingeleitet | für 2006 geplant | Erprobung geplant |

Malta | Verfahren eingeleitet | eingeführt („Pull“) | Studie begonnen |

Niederlande | Verfahren fortgeschritten | für 2007 geplant | Erprobung geplant Verwirklichung geplant |

Österreich | Verfahren eingeleitet | eingeführt („Pull“) | Erprobung geplant |

Polen | kein Bericht über Fortschritte | nicht verfügbar | keine Fortschritte |

Portugal | Verfahren fortgeschritten | nicht verfügbar | keine Fortschritte |

Slowenien | unterzeichnet | eingeführt („Pull“) | keine Fortschritte |

Slowakei | kein Bericht über Fortschritte | für 2006 geplant | keine Fortschritte |

Finnland | unterzeichnet | einsatzbereit („Push“) | Testfeld einsatzbereit, Erprobung geplant Verwirklichung geplant |

Schweden | unterzeichnet | einsatzbereit („Push“) | Erprobung geplant Verwirklichung geplant |

Vereinigtes Königreich | Verfahren fortgeschritten | einsatzbereit („Push“) | Erprobung geplant |

Norwegen | unterzeichnet |

Schweiz | unterzeichnet |

Island | Verfahren eingeleitet |

Tabelle 1: Stand der E112- und e Call-Einführung in den Mitgliedstaaten und den assoziierten Staaten, Oktober 2006

4. ZIELSETZUNGEN UND AKTIONSPLAN

4.1. Was muss getan werden, um e Call einen neuen Anstoß zu geben?

Der Nutzen des e Call-Systems ist durch eine Reihe neuerer Studien[20] zweifelsfrei belegt worden: Es handelt sich um eines der wirkungsvollsten Sicherheitssysteme, die kurzfristig eingesetzt werden können, das zudem auch von den Straßenbenutzern unterstützt wird. e Call führt zur Verbesserung der gesamten Notfallrettungskette: es liefert genaue Angaben über den Unfallort und verkürzt die Kommunikationszeiten dank sofortiger Übermittlung der notwendigen Informationen (sog. Mindestdaten) an die nächste Notrufzentrale, so dass der Notdienstmitarbeiter in der Lage ist, die Notdienste sofort zur richtigen Unfallstelle zu schicken. Um eine ausreichende Genauigkeit der Standortangaben und die erforderliche geografische Abdeckung zu gewährleisten, wird das globale Satellitennavigationssystem (GNSS) eingesetzt, wobei derzeit GPS und in naher Zukunft das europäische Satellitennavigationssystem Galileo[21] genutzt werden, welches eine noch größere Präzision und Verfügbarkeit bieten wird. Überdies wird davon ausgegangen, dass das e Call-Gerät mit seinen Standort- und Kommunikationsfunktionen und seiner offenen Systemarchitektur, auch als Plattform für zusätzliche öffentliche und kommerzielle Dienste dienen wird.

Wegen der mangelnden Fortschritte, die bisher zu verzeichnen sind, musste der Einführungsplan allerdings schon um ein Jahr verschoben werden. Einige Mitgliedstaaten sind im Rückstand bei der Schaffung der Infrastrukturen , die notwendig sind, damit ihre Notdienste die Standortangaben zu E112-Anrufen oder die von bordeigenen e Call-Geräten abgesetzten eCall Notrufe bearbeiten können. Die Unternehmen sollten ihre Aktivitäten zur e Call-Einführung wieder aufnehmen, und die europäischen Normenorganisationen sollten die dafür notwendigen Normen fertig stellen.

Es kommt nun darauf an, dass die Mitgliedstaaten und die Industrie mit Unterstützung der Kommission die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um dem e Call-System im Hinblick auf dessen Einführung bis 2010 einen neuen Anstoß zu geben. Die Kommission schlägt dazu die beiden folgenden Handlungsschwerpunkte vor:

1. Maßnahmen, mit denen sich die Mitgliedstaaten engagieren,

2. Maßnahmen, mit denen sich die Unternehmen engagieren.

Die Kommission wird diese beiden Schwerpunkte mit einer Reihe weiterer Maßnahmen unterstützen, um die Einführung des europaweit einheitlichen e Call-Dienstes zu erleichtern. Einige davon sind bereits angelaufen.

4.2. Das Engagement der Mitgliedstaaten

3. Die Mitgliedstaaten sollten sich verpflichten, das europaweite e Call-System entsprechend dem Abschlussbericht der e Call Driving Group und insbesondere dem darin enthaltenen Zeitplan einzuführen. Dieser Einführungsplan sieht u. a. die sofortige Unterzeichnung der gemeinsamen Absichtserklärung, den Aufbau der notwendigen Infrastruktur für die Notrufzentralen bis Mitte 2009 und die Praxiserprobung einschließlich Leistungsbewertung im Zeitraum 2007–2009 vor.

4. Die Mitgliedstaaten sollten unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen treffen, um gemeinsam mit der Kommission die verbleibenden rechtlichen, technischen und sozioökonomischen Probleme zu beheben, die einer Unterzeichnung der Absichtserklärung entgegen stehen. Außerdem sollten sie sich zur Einhaltung der folgenden Zeitplanung verpflichten:

5. Unterzeichnung der e Call-Absichtserklärung durch 15 Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich, bis Mitte 2007;

6. Unterzeichnung der e Call-Absichtserklärung durch mehr als 20 Mitgliedstaaten bis Ende 2007.

7. Die Mitgliedstaaten sollten ihre Bemühungen fortsetzen, um den 112- und E112-Notruf in ihren Ländern flächendeckend verfügbar zu machen, indem sie dafür sorgen, dass die Mobilfunknetzbetreiber die Standortangaben automatisch an die Notrufzentralen übermitteln, dass 112-Notrufe korrekt weitergeleitet und bearbeitet werden und dass die Notrufzentralen für die Verarbeitung der mit E112- und e Call-Notrufen übermittelten Standortangaben aufgerüstet werden.

8. Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten die Arbeiten der Expertengruppe für den Zugang zu Notdiensten unterstützen. Dabei geht es um die Festlegung gemeinsamer europäischer Vorgaben für die Notrufweiterleitung und -bearbeitung, für die Annahme von Notrufen, die von Mobiltelefonen ohne SIM-Karte ausgehen, für die Notrufabwicklung in verschiedenen Sprachen und längerfristig für die Bearbeitung von VoIP-Notrufen und von Notrufsystemen für Behinderte.

9. Die Mitgliedstaaten sollten genaue Regeln festlegen, nach denen sich die Mobilfunknetzbetreiber bei der Einführung der oben genannten Lösungen für die Anrufweiterleitung, die Übermittlung der Standortangaben und die Bearbeitung der Notrufe von Mobiltelefonen ohne SIM-Karte zu richten haben.

10. Die Mitgliedstaaten sollten im Rahmen der Expertengruppe für den Zugang zu Notdiensten mit den europäischen Normenorganisationen bei der Ausarbeitung geeigneter Normen zusammenarbeiten, um eine einheitliche Handhabung der Notrufe und der Standortangaben sicherzustellen.

11. Die Mitgliedstaaten sollten den Vorschlag der Kommission zur Einsetzung einer informellen Expertengruppe für Notrufzentralen (PSAP) unterstützen und sich mit Fachleuten und Beiträgen an deren Arbeiten beteiligen, um geeignete Verfahren für die Bereitstellung der notwendigen Unfallinformationen (z. B Festlegung eines gemeinsamen Zugangsmechanismus zu den VIN[22]-Datenbanken) festzulegen, um Lösungen für das Problem missbräuchlicher Anrufe zu finden und um die Anrufsbelastung der Notrufzentralen durch den Austausch empfehlenswerter Verfahren zu verbessern.

12. Die Mitgliedstaaten sollten die Artikel-29-Datenschutzgruppe bei ihren Bemühungen unterstützen, eine Lösung für die Frage der Verarbeitung der e Call-Daten zu finden, bei sowohl die Sicherheit der Einzelperson gewährleistet wird, als auch die Privatsphäre und persönlichen Daten des Einzelnen geschützt bleiben.

4.3. Das Engagement der Industrie

13. Die Industrie sollte sich verpflichten, das europaweite e Call-System entsprechend dem Abschlussbericht der e Call Driving Group und insbesondere dem darin enthaltenen Zeitplan einzuführen. Dieser Einführungsplan sieht u. a. den Beginn der Entwicklungsarbeiten bis Mitte 2007, die Praxiserprobung einschließlich Leistungsbewertung im Zeitraum 2007–2009 und die Einführung von e Call als Standardausstattung in allen Neufahrzeugen ab 2010 vor.

14. Die Kommission wird Anfang 2007 mit ACEA, JAMA and KAMA Verhandlungen über eine freiwillige Vereinbarung aufnehmen, bei der es um die Einführung bordeigener e Call-Geräte[23] in allen Neufahrzeugen geht, die ab 1. September 2010 ihre Typgenehmigung erhalten.

15. Die Automobilindustrie sollte bei der Ausarbeitung der freiwilligen Vereinbarung eng mit der Kommission zusammenarbeiten, damit die Verhandlungen bis Ende 2007 abgeschlossen werden können.

16. Die Kommission wird den Rat und das Europäische Parlament Ende 2007 über das Verhandlungsergebnis unterrichten und auf dessen Grundlage entweder die freiwillige Vereinbarung, die auch einen Überwachungsmechanismus vorsehen wird, abschließen oder aber weitere Maßnahmen vorschlagen.

17. Die Unternehmen sollten sich verpflichten, den Empfehlungen der Artikel-29-Datenschutzgruppe[24] nachzukommen, um einen angemessenen Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten zu gewährleisten.

18. Die Automobilindustrie und die Unternehmen der Telekommunikationsbranche sollten die Arbeit der europäischen Normenorganisationen zur Fertigstellung der notwendigen Normen für den europaweiten e Call-Dienst auch weiterhin unterstützten.

4.4. Maßnahmen zur Erleichterung der e Call-Einführung

19. Die Kommission wird die Arbeit der Expertengruppe für den Zugang zu Notdiensten, der Expertengruppe für Notrufzentralen und der Artikel-29-Datenschutzgruppe unterstützten, damit alle für die e Call-Einführung notwendigen Lösungen gefunden werden.

20. Im Zuge der Überprüfung des Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation[25] wird die Kommission auch über eine mögliche Änderung der Universaldienstrichtlinie nachdenken, damit die Angaben zum Anruferstandort an die Notdienste übermittelt werden, und um die Kosten der Standortangaben zu regeln.

21. Die Kommission wird die europäischen Normenorganisationen (ETSI, CEN), falls notwendig auch mit Normungsaufträgen, bei der Ausarbeitung von Normen für die Übermittlung des Mindestdatensatzes ( „Minimum Set of Data“ , MSD) in den Telekommunikationsnetzen, das entsprechende MSD-Protokoll und deren Inhalte, die Zertifizierungsverfahren und die Schnittstelle zwischen Telekommunikationsnetzen und Notrufzentralen unterstützen.

22. Im Rahmen der Initiative „Intelligentes Fahrzeug“ wird die Kommission weiterhin die Durchführung des e Call-Einführungsplans unterstützen:

23. Die Kommission wird Sensibilisierungsmaßnahmen, Medienkampagnen und die Aufklärung der Nutzer über die Vorteile des e Call-Systems unterstützen, darunter insbesondere die Kampagnen der „eSafety Aware Platform“ [26].

24. Durch die Finanzierung der Forschung und technologischen Entwicklung im vorrangigen Themenbereich IKT des 7. Rahmenprogramms und des Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, wird die Kommission die e Call-Praxiserprobung (Feldtests) unterstützen, mit der im großen Maßstab die Funktionsfähigkeit, die Auswirkungen und die Vorteile sowie die Annahme durch die Nutzer geprüft werden sollen.

25. Die Kommission wird die Automobilindustrie, die Telekommunikations- und Versicherungsbranche, die Mitgliedstaaten und andere Beteiligte dabei unterstützen rentable Geschäftsmodelle für e Call zu finden, und die Möglichkeit der Schaffung von Anreizen prüfen.

5. SCHLUSSFOLGERUNGEN

Angesicht der noch immer hohen Zahl tragischer Straßenverkehrsunfälle müssen sich alle Akteure auf dem Gebiet der Straßenverkehrssicherheit zur Zusammenarbeit bereit finden, um so schnell wie möglich Sicherheitssysteme einzuführen, mit denen sich die Unfallfolgen mindern lassen. Untersuchungen haben ergeben, dass e Call eines der wirksamsten und preiswertesten Systeme ist, die kurzfristig zur Verfügung stehen. Die große Mehrheit der Straßenbenutzer ist sich der Vorteile bewusst und möchte ihr nächstes Fahrzeug mit einem e Call-Gerät ausgerüstet sehen. Die Unternehmen haben gemeinsam mit anderen Beteiligten in der e Call Driving Group an der Entwicklung der notwendigen Spezifikationen mitgearbeitet. Das Europäische Parlament unterstützt diese Bemühungen nachdrücklich. Es ist nun an der Zeit, dass sich auch die Mitgliedstaaten engagieren und die erforderlichen Infrastrukturen für ihre Notdienste schaffen. Nur so kann e Call einen neuen Anstoß erhalten, damit die Industrie ab 2010 alle Fahrzeuge mit diesem System ausrüstet. Die Rettung von 2500 Menschenleben pro Jahr duldet keinen weiteren Aufschub.

ANHANG 1: ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

112 | einheitliche europäischen Notrufnummer, eingeführt durch die Entscheidung 91/396/EG des Rates |

ACEA | Association des Constructeurs Européens d’Automobiles (Europäische Vereinigung der Automobilhersteller) |

CEN | Comité Européen de Standardisation (Europäisches Komitee für Normung) |

E112 | um Standortangaben erweiterter bzw. standortbezogener Notruf: Die Universaldienstrichtlinie schreibt vor, dass alle Mobilfunk- und Telefon-Festnetzbetreiber zu jedem Notruf Angaben zu Anruferstandort bereitstellen müssen. Der E112-Noruf ist eine wichtige Voraussetzung für eCall. |

eCall | Europaweiter bordeigener Notruf. Der Notruf wird entweder manuell von den Fahrzeuginsassen oder automatisch über bordeigene Sensoren bei einem Unfall ausgelöst. Bei der Aktivierung wird das bordeigene eCall-Gerät einen 112 Notruf bereitstellen, der sowohl eine direkte Audioverbindung als auch Datenübertragung der Unfalldaten zur nächsten Notrufstelle sicherstellt. |

EGEA | Expert Group on Emergency Access (Expertengruppe für den Zugang zu Notdiensten) |

ETSI | European Telecommunications Standards Institute (Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen) |

EU | Europäische Union |

Eurobarometer | Umfragen, die von der Europäischen Kommission durchgeführt werden, um die öffentliche Meinung und die Ansichten der europäischen Bürger zu analysieren. Für die eCall-Erhebung wurden 13 500 Bürger aus allen Mitgliedstaaten befragt. |

6. RP (FP6) | Sechstes Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung und technologische Entwicklung |

ICT | Information and Communication Technologies (Informations- und Kommunikationstechnologien |

JAMA | Japan Automobile Manufacturers Association (Japanische Vereinigung der Automobilhersteller) |

KAMA | Korea Automobile Manufacturers Association (Koreanische Vereinigung der Automobilhersteller) |

MNO | Mobile Network Operator (Mobilfunknetzbetreiber) |

MoU | Memorandum of Understanding (Absichtserklärung, Vereinbarung) |

MSD | Minimum Set of Data (Mindestdatensatz) |

PSAP | Public Safety Answering Point: öffentliche Notrufzentrale, die für die Annahme von Notrufen zuständig ist. Dabei kann es sich um eine Behörde oder einen unter behördlicher Aufsicht stehenden privaten Dienstleister handeln. |

SIM | Subscriber Identification Module |

VoIP | Voice over Internet Protocol |

[1] KOM(2001) 370 vom 12.9.2001: Die europäische Verkehrspolitik bis 2010: Weichenstellungen für die Zukunft.

[2] KOM(2003) 311 vom 2.6.2003: Europäisches Aktionsprogramm für die Straßenverkehrssicherheit: Halbierung der Zahl der Unfallopfer im Straßenverkehr in der Europäischen Union bis 2010: Eine gemeinsame Aufgabe.

[3] KOM(2003) 542 vom 15.9.2003: Informations- und Kommunikationstechnologien für sichere und intelligente Fahrzeuge.

[4] KOM(2005) 431 vom 14.9.2005: Verbreitung des eCall-Systems unter den Bürgern.

[5] KOM(2006) 59 vom 12.2.2006: Initiative „Intelligentes Fahrzeug“: Sensibilisierung für die Bedeutung der IKT für intelligentere, sicherere und sauberere Fahrzeuge.

[6] Eurobarometer-Umfrage zur Wahrnehmung von Fragen der Verkehrssicherheit und intelligenter Fahrzeugsicherheitssysteme durch die Bürger.

[7] In einem Schreiben an die Kommission stellte die ACEA klar, dass keine weiteren Schritte mehr unternommen würden, solange die Mitgliedstaaten keine klaren Zusagen machen.

[8] http://europa.eu.int/information_society/activities/esafety/

[9] Unfalldaten, die das bordeigene Gerät an die Notrufzentrale übermittelt, darunter die genauen Standortangaben.

[10] Initiativberichts des Europäischen Parlaments, A6-0072/2006, Berichterstatter: Gary Titley, www.europarl.europa.eu/registre/seance_pleniere/textes_deposes/rapports/2006/0072/P6_A(2006)0072_DE.doc.

[11] Expertengruppe (aus Telekommunikation- und Katastrophenschutzfachleuten), die vom Kommunikationsausschuss eingesetzt wurde, um sich mit dem Notruf 112 und den damit verbundenen künftigen Fragestellungen zu befassen.

[12] Informelle Expertengruppe (aus Fachleuten für Notrufzentralen) für die Erörterung von Fragen in Bezug auf den Notruf 112 und den Austausch bewährter Verfahren mit dem Schwerpunkt auf eCall.

[13] Die Studie wird aus Mitteln des 6. Forschungsrahmenprogramms finanziert und hat eine Laufzeit von 24 Monaten: www.eimpact.info

[14] Maßnahme zur gezielten Unterstützung zugunsten der Arbeiten des e Safety-Forums, die aus Mitteln des 6. RP gefördert wird: www.esafetysupport.org

[15] Arbeitsgruppe zum Schutz von Personen in Bezug auf Verarbeitung persönlicher Daten, eingesetzt auf grund der 95/46/EC Direktive

[16] Teilprojekt des mit Mitteln des 6. RP geförderten Projekts „Global System for Telematics“: www.gstproject.org.

[17] Für Mobilfunkanrufe.

[18] Für die Übermittlung der Angaben zum Anruferstandort an die Notrufzentrale gibt es zwei Verfahren:

Push: der Anruferstandort wird vom Mobilfunknetzbetreiber zusammen mit dem Sprachanruf an die Notrufzentrale übermittelt;

Pull: die Notrufzentrale muss den Mobilfunknetzbetreiber extra auffordern, die Angaben zum Anruferstandort zu übermitteln;

In der Empfehlung der Kommission vom 25. Juli 2003 zur Übermittlung von Angaben zum Anruferstandort in elektronischen Kommunikationsnetzen an um Standortangaben erweiterte Notrufdienste (K(2003) 2657) wird der „Push“-Mechanismus als Voraussetzung für die eCall-Einführung befürwortet.

[19] „Push“-Mechanismus nur in einigen Regionen verfügbar.

[20] Siehe beispielsweise die finnische AINO-Studie: www.aino.info.

[21] http://ec.europa.eu/dgs/energy_transport/galileo/index_de.htm

[22] Fahrzeug-Identifizierungsnummer: Der Zugang wird benötigt, um Angaben zum Fahrzeugtyp zu ermitteln, die für die Organisation der Rettungsmaßnahmen benötigt werden.

[23] Ein Gerät, dass manuell oder automatisch einen eCall-Notruf absetzen kann und dabei genaue Standortangaben und die erforderlichen Mindestdaten über ein festgelegtes Protokoll zusammen mit der Sprachverbindung an die Notrufzentrale überträgt.

[24] Arbeitsdokument zum Datenschutz und Auswirkungen auf die Privatsphäre der eCall Initiative: http://ec.europa.eu/justice_home/fsj/privacy/docs/wpdocs/2006/wp125_en.pdf

[25] KOM(2006) 334 vom 29.6.2006: Überprüfung des EU-Rechtsrahmens für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste.

[26] Eine Plattform zur Sensibilisierung der Benutzer für intelligente Fahrzeugsicherheitssysteme, die auf der Grundlage der Arbeiten des e Safety-Forums eingerichtet wurde.

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