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Document 52004DC0766
Report from the Commission - Annual Report on the Cohesion Fund (2003) (SEC(2004) 1470)
Bericht der Kommission - Jahresbericht des Kohäsionsfonds 2003 (SEK(2004) 1470)
Bericht der Kommission - Jahresbericht des Kohäsionsfonds 2003 (SEK(2004) 1470)
/* KOM/2004/0766 endg. */
Bericht der Kommission - Jahresbericht des Kohäsionsfonds 2003 (SEK(2004) 1470) /* KOM/2004/0766 endg. */
Brüssel, den 15.12.2004 KOM(2004) 766 endgültig . BERICHT DER KOMMISSION JAHRESBERICHT DES KOHÄSIONSFONDS 2003 (SEK(2004) 1470) INHALTSVERZEICHNIS 1. Ausführung des Haushaltsplans 3 2. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Konditionalität 4 3. Vorbereitung der Bewerberländer auf die Durchführung des Kohäsionsfonds 5 4. Koordinierung mit den Strukturfonds: strategische Bezugsrahmen 7 5. Vor-Ort-Kontrollen und deren Ergebnisse 8 6. Unregelmässigkeiten und Aussetzung der Finanzhilfe 9 7. Bewertung 10 8. Information und Publizität 10 Ausführlichere Angaben zu diesem Bericht sind dem Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen (SEC(2004) 1470) zu entnehmen. JAHRESBERICHT DES KOHÄSIONSFONDS 2003 Der vorliegende Bericht wird gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1164/94 zur Errichtung des Kohäsionsfonds vorgelegt. Er bezieht sich auf die Tätigkeit des Kohäsionsfonds im Kalenderjahr 2003. 1. AUSFÜHRUNG DES HAUSHALTSPLANS Nach der Indexierung standen für das Jahr 2003 Kohäsionsfondsmittel im endgültigen Betrag von 2 839 Mio. EUR einschließlich etwa einer Million EUR für technische Hilfe zur Verfügung. Im Haushaltsjahr 2003 wurden die Verpflichtungsermächtigungen zu 99,8 % ausgeschöpft, lediglich 3,37 Mio. EUR wurden auf das Jahr 2004 übertragen. Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht aufgehoben. Übersicht über die Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen im Jahr 2003 (in EUR) +++++ TABLE +++++ Was die Zahlungen anbelangt, so wurden Mittel in Höhe von 104,8 Mio. EUR aus dem Kohäsionsfonds auf den Solidaritätsfonds übertragen; weitere 350 Mio. EUR wurden auf Ziel 1 übertragen, um den Zahlungsanträgen der Mitgliedstaaten stattgeben zu können. Unter Einbeziehung dieser Übertragungen wurden sämtliche Zahlungsermächtigungen ausgeschöpft. Übersicht über die Inanspruchnahme der Zahlungsermächtigungen im Jahr 2003 (in EUR) +++++ TABLE +++++ Im Laufe des Berichtsjahres wurden in Spanien mehr Mittel gebunden, als diesem Land zugewiesen waren, wodurch die geringere Inanspruchnahme in Griechenland ausgeglichen wurde. Haushaltsvollzug je Mitgliedstaat im Jahr 2003 Verpflichtungsermächtigungen 2003 +++++ TABLE +++++ Zahlungsermächtigungen 2003 +++++ TABLE +++++ Nachdem 2001 deutlich mehr Mittel auf Umweltvorhaben verwendet wurden, liegt 2003 für das zweite Jahr in Folge der Akzent deutlich auf Verkehrsvorhaben (53,8 % der Verpflichtungsermächtigungen und 52,6 % der Zahlungsermächtigungen). Die seit dem Jahr 2000 unternommenen, erheblichen Anstrengungen zur Absorption der Altlasten (RAL) für Vorhaben aus dem vorangegangenen Planungszeitraum liefen im Jahr 2003 zügig weiter. Rund 26 % der zu Jahresbeginn noch offenen Mittelbindungen wurden im Jahresverlauf entweder ausgezahlt oder aufgehoben. Ende 2003 betragen die RAL nun lediglich 39 % des Jahreshaushalts des Kohäsionsfonds (verglichen mit mehr als 50 % Ende 2002). Insgesamt wurden im Jahr 2003 67 Vorhaben abgeschlossen. Die Bemühungen zur Absorption der RAL werden selbstverständlich auch 2004 fortgesetzt. Abwicklung der Verpflichtungsermächtigungen für 1993-1999 im Jahr 2003 +++++ TABLE +++++ 2. WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN UND KONDITIONALITÄT Die Verordnung des Rates über den Kohäsionsfonds[1] sieht eine bedingte Unterstützung durch den Fonds vor. Das bedeutet, dass keine neuen Vorhaben oder, im Fall bedeutender Vorhaben, keine neuen Vorhabenphasen finanziert werden dürfen, wenn der Rat mit qualifizierter Mehrheit auf Empfehlung der Kommission feststellt, dass der betreffende Mitgliedstaat sein Stabilitäts- oder Konvergenzprogramm nicht derart durchgeführt hat, dass ein übermäßiges öffentliches Defizit vermieden wird. Im Jahr 2001 erreichte das Haushaltsdefizit Portugals 4,4 % des BIP und überstieg damit den im Vertrag festgelegten Referenzwert von 3 %.[2] Am 16. Oktober 2002 hat die Kommission in einer Stellungnahme das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Portugal festgestellt. Gemäß Artikel 104 Absatz 6 EG-Vertrag hat der Rat am 5. November 2002 in diesem Sinne entschieden und eine Empfehlung an Portugal gerichtet mit dem Ziel, das übermäßige öffentliche Defizit abzubauen. Angesichts der Maßnahmen, die Portugal getroffen hat, um dieser Empfehlung nachzukommen, hat die Kommission nicht empfohlen, den Kohäsionsfonds in Portugal auszusetzen. Das portugiesische öffentliche Defizit wird für 2002 mit 2,7 % und für 2003 mit 2,8 % des BIP veranschlagt. Deswegen hat der Rat am 11. Mai 2004 aufgrund einer Empfehlung der Kommission beschlossen, die Entscheidung über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Portugal aufzuheben. Die Kommission hat am 19. Mai 2004 das Defizitverfahren gegen Griechenland auf der Grundlage von Zahlen eingeleitet, die zeigen, dass sich das Defizit in 2003 auf 3,2 % des BIP belief. Am 5. Juli 2004 hat der ECOFIN-Rat eine Entscheidung nach Artikel 104 Absatz 6 über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Griechenland erlassen und eine Empfehlung nach Artikel 104 Absatz 7 abgegeben, das übermäßige öffentliche Defizit zu beenden. Der Rat empfahl der griechischen Regierung, dem übermäßigen Defizit möglichst rasch, spätestens jedoch bis 2005, ein Ende zu setzen. Der Rat hat der griechischen Regierung eine Frist bis zum 5. November 2004 gesetzt, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Der griechischen Regierung wurde ebenfalls empfohlen, die Schuldenquote rasch genug zu senken und die bei der Bestätigung der Datenmeldung im Rahmen des Defizitverfahrens zu Tage getretenen gravierenden Mängel zu beheben. Im September 2004 wurden die Defizitzahlen deutlich nach oben korrigiert, was zu einem Defizit-Ergebnis von 4,6 % des BIP für 2003 und einem Schuldenstand-Ergebnis von 109,9 % führte. Die Kommission geht in ihren Herbstprognosen 2004 davon aus, dass sich in 2004 das gesamtstaatliche Defizit auf 5,5 % des BIP und die Schuldenquote auf 112,1 % des BIP beläuft, während das gesamtstaatliche Defizit in 2005 bei 3,6 % des BIP liegen dürfte. Die weitere Vorgehensweise besteht für die Kommission darin, zu beurteilen, ob Griechenland aufgrund dieser Empfehlung wirksame Maßnahmen getroffen hat oder nicht. 3. VORBEREITUNG DER BEWERBERLÄNDER AUF DIE DURCHFÜHRUNG DES KOHÄSIONSFONDS Für den Zeitraum 2004-2006 wurden für Strukturmaßnahmen in den 10 Ländern, die der EU beitreten, 24 Mrd. EUR (zu laufenden Preisen) vorgesehen. Mehr als ein Drittel (8,5 Mrd. EUR) dieser Mittel entfallen auf den Kohäsionsfonds. Tabelle: Aufschlüsselung der Mittelzuweisungen für die beitretenden Länder (2004-2006) +++++ TABLE +++++ Nach ihrem Beitritt am 1. Mai 2004 wird die ISPA-Unterstützung für 8 der 10 bislang aus dem ISPA unterstützten Länder eingestellt. Diese Länder haben dann zusammen mit Zypern und Malta Anspruch auf eine Unterstützung aus dem Kohäsionsfonds. Um diese Länder auf einen reibungslosen und rechtzeitigen Übergang zur Kohäsionsfondsförderung vorzubereiten, hat die Kommission im Jahr 2003 folgende Maßnahmen getroffen: - Die Kommission hat Konsultationen mit den Behörden der neuen Mitgliedstaaten aufgenommen, um für den Zeitraum 2004-2006 einen kohärenten strategischen Bezugsrahmen für den Kohäsionsfonds aufzustellen. Innerhalb des Bezugsrahmens sind die Hauptbereiche der vorrangigen Interventionen festzulegen und die Mittel entsprechend aufzuschlüsseln. Außerdem ist darin festzuhalten, welche Rolle den einzelnen nationalen Behörden bei der Fondsverwaltung zufällt. Außer der Tschechischen Republik und der Slowakei haben alle beitretenden Länder bis Ende 2003 die Kommission zu ihren Bezugsrahmen konsultiert. Infolgedessen sind in diesen Ländern die nach dem 1. Januar 2004 getätigten Ausgaben im Rahmen des Kohäsionsfonds zuschussfähig. - Da den beitretenden Ländern im Rahmen des Kohäsionsfonds beträchtlich umfangreichere Mittel zur Verfügung stehen, wurden einige Maßnahmen der technischen Hilfe getroffen, um den Ländern zu helfen, hochwertige Verkehrs- und Umweltvorhaben für die Vorlage beim Kohäsionsfonds vorzubereiten. - Die von der Kommission initiierte technische Hilfe konzentriert sich weiterhin auf Schulungsmaßnahmen zugunsten der Behörden der beitretenden Länder, mit denen diese mit den Regeln für das öffentliche Beschaffungswesen und hier besonders mit den einschlägigen Bestimmungen der neuen Haushaltsordnung sowie mit öffentlich-privaten Partnerschaften für öffentliche Anlagen vertraut gemacht werden. - Schließlich hat die Kommission ihre Überprüfung der Finanzverwaltungs- und -kontrollsysteme der neuen Mitgliedstaaten fortgesetzt und ihnen Empfehlungen zur Verbesserung ihrer Systeme ausgesprochen. Darüber hinaus hat die Kommission beitretende Länder, die eine Unterstützung aus dem ISPA erhalten haben, dazu angehalten, die Arbeiten an dem erweiterten dezentralen Durchführungssystem EDIS weiter voranzutreiben, damit der externe Prüfer der Stufe 3 ein positives Prüfzertifikat (Beurteilung der Einhaltung der Bedingungen) ausstellen kann. Als Ergebnis hatten Ende 2003 fünf der acht betroffenen Länder die Stufe 3 für einen oder für beide Interventionsbereiche abgeschlossen und die partielle oder vollständige Zulassung für das EDIS (Stufe 4) beantragt. 4. KOORDINIERUNG MIT DEN STRUKTURFONDS: STRATEGISCHE BEZUGSRAHMEN 4.1. Verkehr Im Berichtsjahr entfielen 53,8 % (1 526 Mio. EUR) der insgesamt gebundenen Kohäsionsfondsmittel auf den Verkehrssektor. Wie bereits in den Vorjahren hat die Kommission darauf gedrängt, die Tätigkeit des Fonds auf den Bahnsektor zu konzentrieren. Die im Jahr 2003 genehmigten Vorhaben und Maßnahmen sind im Anhang nach Mitgliedstaaten aufgeschlüsselt aufgeführt. Während Projekte von gemeinsamem Interesse im Bereich der transeuropäischen Verkehrsnetze aus der TEN-Haushaltslinie finanziert werden, stellt der Kohäsionsfonds Mittel speziell für die breitere Verkehrsinfrastruktur der TEN zur Verfügung. Gerade zwischen der Haushaltslinie für die transeuropäischen Verkehrsnetze und dem Kohäsionsfonds ist eine Abstimmung besonders wichtig, da beide EU-Finanzinstrumente der Notwendigkeit Rechnung tragen, die Kerngebiete der Gemeinschaft mit den Gemeinschaftsregionen zu verbinden, die infolge von Strukturschwächen oder durch ihre insulare, eingeschlossene oder extrem abgelegene Lage benachteiligt sind. Im Jahr 2003 wurden die Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes[3] weiter überarbeitet. Eine hochrangige Gruppe, in der die derzeitigen und die künftigen Mitgliedstaaten sowie die EIB vertreten waren, hat der Kommission neue vorrangige Projekte in der erweiterten EU empfohlen. Aufgrund der Empfehlungen der hochrangigen Gruppe und der Ergebnisse einer Konsultation der Öffentlichkeit zu dem Bericht legte die Kommission am 1. Oktober 2003 einen neuen Vorschlag[4] vor, der ihren Vorschlag aus dem Jahr 2001 ergänzt. Mit dem neuen Vorschlag wurden weitere neun vorrangige Projekte in die einschlägige Liste aufgenommen, die nun insgesamt 29 Projekte auf Hauptverkehrsachsen umfasst. Die Mitgliedstaaten sollten vorrangig für diese Projekte Mittel aus den EU-Finanzinstrumenten beantragen. 4.2. Umwelt Im Berichtsjahr entfielen 46,2 % (1 309 Mio. EUR) der insgesamt gebundenen Kohäsionsfondsmittel auf den Umweltsektor. Schwerpunkte in diesem Bereich bilden weiterhin die Trinkwasserversorgung, die Behandlung von Abwässern und die Behandlung fester Siedlungsabfälle. Die im Jahr 2003 genehmigten Vorhaben und Maßnahmen sind im Anhang nach Mitgliedstaaten aufgeschlüsselt aufgeführt. Der Kohäsionsfonds trägt zu den allgemeinen Zielen der in Verbindung mit einer nachhaltigen Entwicklung verfolgten Umweltpolitik und besonders zur Verwirklichung der Schwerpunkte des Sechsten Aktionsprogramms in den Bereichen Erhaltung der natürlichen Ressourcen, Abfallwirtschaft und Klimaänderung bei. Im Berichtsjahr hat sich der Kohäsionsfonds weiterhin um die Anwendung des Umweltrechts bemüht, indem er zum einen Kläranlagen, Trinkwasserversorgungseinrichtungen oder Müllbehandlungsanlagen direkt finanziert und zum anderen dafür gesorgt hat, dass als Vorbedingung für eine Kofinanzierung bestimmte Richtlinien korrekt angewendet werden. Dies gilt sowohl für die thematischen, stark raumbezogenen Richtlinien (z.B. in den Bereichen Naturschutz, Abfallwirtschaft und Abwässer) als auch für die Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). 5. VOR-ORT-KONTROLLEN UND DEREN ERGEBNISSE Im Berichtsjahr hat die Generaldirektion Regionalpolitik in den vier Mitgliedstaaten, die aus dem Kohäsionsfonds gefördert werden, bei 17 Besuchen Projekte und bei 10 Besuchen die Verwaltungs- und Kontrollsysteme geprüft. In allen vier Mitgliedstaaten wurden Probleme festgestellt. Die wichtigsten Mängel bei den Projekten betreffen die Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge, auch wenn die Sachlage von Land zu Land unterschiedlich ist. Die im Jahr 2002 festgestellte Verbesserung der Situation vor allem im Hinblick auf die Beachtung der Entscheidung 96/455/EG über Informations- und Publizitätsmaßnahmen wurde im Jahr 2003 bestätigt. Über die ermittelten Unregelmäßigkeiten werden kontradiktorische Verfahren mit den vier Mitgliedstaaten geführt, um über etwaige Finanzkorrekturen zu entscheiden. Die von den Mitgliedstaaten eingerichteten Verwaltungs- und Kontrollsysteme wurden in drei Phasen geprüft. In der ersten Phase wurde die der Kommission übermittelte Beschreibung der Systeme untersucht. In den beiden nachfolgenden Phasen konnten die Angaben durch Konformitätstests vor Ort nachgeprüft werden. Dabei zeigte sich, dass die Mitgliedstaaten zwar weiter daran gearbeitet haben, den Aufbau ihrer Systeme an die Verordnung (EG) Nr. 1386/2002 der Kommission über die Verwaltungs- und Kontrollsysteme bei Kohäsionsfondsinterventionen und das Verfahren für die Vornahme von Finanzkorrekturen anzupassen. Es zeigte sich jedoch auch, dass in einigen genau umrissenen Bereichen weiterhin Probleme auftreten. Mit Spanien und Griechenland wurde ein Aktionsplan beschlossen, damit im Laufe des Jahres 2004 die Anpassungen vorgenommen werden, die notwendig sind, damit die Generaldirektion Regionalpolitik über eine hinreichende Gewähr für das Funktionieren der Verwaltungs- und Kontrollsysteme verfügt. 6. UNREGELMÄSSIGKEITEN UND AUSSETZUNG DER FINANZHILFE In Berichtsjahr hat das Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) zusammen mit der Generaldirektion Regionalpolitik die Berichte über die Prüfungen abgeschlossen, die es in den vier begünstigten Mitgliedstaaten durchgeführt hat, um zu untersuchen, wie diese die Verordnung (EG) Nr. 1831/94 der Kommission betreffend Unregelmäßigkeiten und die Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge im Rahmen der Finanzierung des Kohäsionsfonds anwenden. Die Mitgliedstaaten wurden über die Schlussfolgerungen dieser Prüfung unterrichtet, und dem Rat, dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rechnungshof wurde ein zusammenfassender Bericht übermittelt. Gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/94 der Kommission betreffend Unregelmäßigkeiten und die Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge im Rahmen der Finanzierung des Kohäsionsfonds sowie die Einrichtung eines einschlägigen Informationssystems sind die begünstigten Mitgliedstaaten verpflichtet, der Kommission die Unregelmäßigkeiten zu melden, die Gegenstand einer ersten amtlichen oder gerichtlichen Feststellung gewesen sind. Im Jahr 2003 haben zwei Mitgliedstaaten (Griechenland und Portugal) der Kommission 36 (Griechenland) bzw. 10 (Portugal) Fälle von Unregelmäßigkeiten gemeldet. Die von den griechischen Behörden gemeldeten Fälle betrafen Gemeinschaftsmittel im Betrag von insgesamt 121 005 484 EUR; davon wurden 120 240 418 EUR von den an die Kommission gerichteten Zahlungsanträgen in Abzug gebracht. Die meisten Unregelmäßigkeiten betrafen Verstöße gegen die Regeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Bei den restlichen Fällen ging es um nicht zuschussfähige Ausgaben. Die von den portugiesischen Behörden gemeldeten Fälle betreffen Gemeinschaftsmittel von insgesamt 21 043 856 EUR. Auch hier handelt es sich bei mehr als der Hälfte der Unregelmäßigkeiten um Verstöße gegen die Regeln für das öffentliche Vergabewesen und beim Rest um Anträge auf Erstattung nicht zuschussfähiger Ausgaben. Anzumerken ist, dass mehr als die Hälfte der letztgenannten Fälle bei Gemeinschaftskontrollen ermittelt wurden. Ein Betrag von 897 896 EUR wurde auf nationaler Ebene bereits wieder eingezogen, der Rest muss noch eingezogen werden. Die zwei anderen begünstigten Mitgliedstaaten haben der Kommission im Rahmen der vorgenannten Verordnung mitgeteilt, dass sie im Berichtsjahr keine Unregelmäßigkeiten aufgedeckt haben. 7. BEWERTUNG Gemäß der geänderten Verordnung (EG) Nr. 1164/94 werden Investitionsvorhaben, für die eine Kofinanzierung aus dem Kohäsionsfonds beantragt wird, von der Kommission und von den begünstigten Mitgliedstaaten beurteilt und bewertet, um die Wirksamkeit der Gemeinschaftsunterstützung zu gewährleisten. Jeder Zuschussantrag muss eine Ex-ante-Bewertung der Kosten und des Nutzens des vom Mitgliedstaat vorgelegten Vorhabens enthalten, die belegt, dass der soziökonomische Nutzen mittelfristig in angemessenem Verhältnis zu den investierten Summen steht. Die Kommission prüft diese Bewertung anhand der neuen Anleitung zur Kosten-Nutzen-Analyse (KNA), der sowohl die Projektträger als auch die Kommission folgen, um zu untersuchen, ob die Kofinanzierung sinnvoll sind. Auf der Grundlage der neuen Anleitung zur Kosten-Nutzen-Analyse von Großprojekten haben die Kommissionsdienststellen im Jahr 2003 beträchtliche Anstrengungen unternommen, um bei verschiedenen Projekten für eine kohärentere Ex-ante-Finanzanalyse zu sorgen. Außerdem wurde 2003 die Ex-Post-Bewertung einer Stichprobe von 200 Projekten eingeleitet, die im Zeitraum 1994-2002 aus dem Kohäsionsfonds kofinanziert wurden. Mit den Ergebnissen dieser Untersuchung ist bis Ende 2004 zu rechnen. 8. INFORMATION UND PUBLIZITÄT Am 17. Juli und am 19. November 2003 fand in Brüssel jeweils eine Informationssitzung statt, an der alle 15 Mitgliedstaaten und die Bewerberländer teilnahmen. Bei der ersten Sitzung hat die Kommission die voraussichtlichen Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen für das laufende Jahr erläutert, während die Mitgliedstaaten über den Sachstand auf nationaler Ebene berichtet haben. Die Kommission hat den auf Basis der Entscheidung 96/455/EG erstellten Entwurf einer Verordnung über Informations- und Publizitätsmaßnahmen vorgelegt. Einige Mitgliedstaaten hatten nämlich aufgrund der Schwierigkeiten, die bei der Anwendung gewisser Bestimmungen dieser Entscheidung aufgetreten waren, um eine Änderung des Wortlauts der Entscheidung gebeten. Aus rechtlichen Gründen hat die Kommission die Entscheidung durch eine Verordnung ersetzt. Im Laufe der Sitzung vom November hat die Kommission den Jahresbericht des Kohäsionsfonds 2002 vorgelegt, die Vorausschätzungen für die Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen des laufenden Jahres bekannt gegeben und mitgeteilt, dass aufgrund der Ergebnisse der Halbzeitüberprüfung Irland ab dem 1. Januar 2004 nicht mehr für eine Kohäsionsfondsunterstützung in Betracht kommt. [1] Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1164/94 des Rates in der Fassung der die Verordnung(EG) Nr. 1264/99 des Rates. [2] Namentlich das geschätzte Ergebnis für 2001, das im September 2002 im Rahmen der Mitteilungen über das Defizit und den Schuldenstand gemäß der Verordnung (EG) Nr. 3605/93 des Rates, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 475/2000 des Rates, übermittelt wurde. * Einschließlich des Finanzinstruments für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) [3] Entscheidung 1692/96/EG. [4] KOM(2003) 564 endg.: Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des geänderten Vorschlags für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Entscheidung Nr. 1692/96/EG über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes.