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Document 52003DC0646

Bericht der Kommission - 14. Jahresbericht über die durchführung der strukturfonds

/* KOM/2003/0646 endg. */

52003DC0646

Bericht der Kommission - 14. Jahresbericht über die durchführung der strukturfonds /* KOM/2003/0646 endg. */


BERICHT DER KOMMISSION - 14. JAHRESBERICHT ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG DER STRUKTURFONDS

Allgemeine Zusammenfassung

Im Mittelpunkt des Jahres 2002 stand der Abschluss der Programmplanung - im Wesentlichen von Ziel 2, aber auch der Gemeinschaftsinitiativen. Die Programme haben allgemein ein zufrieden stellendes Durchführungstempo erreicht, wobei die Ausführungsrate derjenigen des vorangegangenen Programmplanungszeitraums vergleichbar ist.

Ende 2002 wurden die ersten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Halbzeitüberprüfung eingeleitet, so dass im zweiten Halbjahr 2003 die Bewertungsergebnisse vorliegen werden.

Am 7. Oktober 2002 organisierte die Kommission eine Ministerkonferenz, auf der die Mitgliedstaaten die konkreten Vorschläge der Kommission zur Verbesserung der Strukturfondsverwaltung prüfen konnten. Diese Vorschläge betrafen zum einen die von den Mitgliedstaaten wiederholt geforderte stärkere Vereinfachung der Fondsverwaltung und zum anderen eine Straffung der nationalen und gemeinschaftlichen Verfahren, deren Schwerfälligkeit größtenteils für den sehr schleppenden Start der Programme verantwortlich war.

Für den Programmplanungszeitraum 1994-1999 war der 31. März 2003 der Schlusstermin für die Einreichung des Antrags auf Zahlung des Restbetrags. Ende 2002 war jedoch nur für wenige Interventionen bereits ein Abschluss vorgenommen worden. Die Frist für die Übermittlung der für den Abschluss der Interventionen benötigten Unterlagen (Juni 2002) wurde ebenfalls nur in wenigen Fällen eingehalten.

EFRE

Bei Ziel 1 ist ein zufrieden stellendes Durchführungstempo zu verzeichnen, so dass automatische Mittelfreigaben infolge der Anwendung der "n+2"-Regel vermieden werden konnten [1]. Allerdings ist das Tempo von einer Region zur anderen und sogar innerhalb ein und desselben Programms sehr unterschiedlich.

[1] Gemäß Artikel 32 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds wird der Teil eines gebundenen Betrags, der am Ende des zweiten Jahres nach dem Jahr der Mittelbindung nicht in Anspruch genommen worden ist, von der Kommission automatisch freigegeben.

Aus den Ergänzungen zur Programmplanung geht hervor, dass die EFRE-Zuschüsse zu 1/3 für Projekte im Bereich des produktiven Umfelds und zu 2/3 für Basisinfrastrukturprojekte bestimmt sind.

Ziel 2 weist eine niedrigere Ausführungsrate auf als Ziel 1, da die Programmplanung für Ziel 2 erst 2002 mit der Verabschiedung der letzten Programme und der Übermittlung der Ergänzungen zur Programmplanung an die Kommission abgeschlossen wurde. Die längere Dauer der Programmplanung ist im Wesentlichen auf das Verfahren zur Abgrenzung der förderfähigen Gebiete zurückzuführen. Infolge der Überschwemmungen mussten Deutschland und Österreich ihre Programme teilweise überarbeiten.

Interessanterweise ist die Verteilung der Zuschüsse auf das produktive Umfeld (2/3) und Basisinfrastrukturen (1/3) genau umgekehrt wie bei Ziel 1.

EAGFL

Die Ziel-1-Programme des EAGFL weisen generell eine zufrieden stellende Ausführungsrate auf (19,1%), auch wenn diese etwas unter dem Durchschnitt der Strukturfonds liegt. Bei vier Programmen (NL, UK, IRL) besteht allerdings die Gefahr, dass aufgrund der unzureichenden Zahlungen für diese Programme automatische Mittelfreigaben gemäß der "n+2"-Regel vorgenommen werden müssen.

Die EAGFL-Zuschüsse [2] im Rahmen von Ziel 1 verteilen sich wie folgt: 45,5% für die Umstrukturierung des Agrarsektors (vor allem Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse), 41% für Umwelt und Landschaftspflege und 13% für die Entwicklung und Diversifizierung der Wirtschaft im ländlichen Raum.

[2] Diese Prozentsätze beziehen sich auf die beiden Abteilungen "Ausrichtung" und "Garantie" des EAGFL. Die flankierenden Maßnahmen (Vorruhestand, benachteiligte Gebiete, Agrarumwelt maßnahmen, Aufforstung) im Rahmen von Ziel 1 werden aus der Abteilung "Garantie" finanziert.

ESF

Im Rahmen von Ziel 3 konzentrierte sich der ESF auf die Unterstützung der europäischen Beschäftigungsstrategie. Gleichwohl verteilen sich die Maßnahmen auf alle fünf in der ESF-Verordnung vorgesehenen Aktionsbereiche. Die wichtigsten Maßnahmen betreffen indessen die Förderung der Eingliederung von Arbeitslosen und Nichterwerbspersonen in den Arbeitsmarkt.

Die Durchführung der Maßnahmen kommt allgemein zügig voran, so dass die anfänglichen Verzögerungen, die bei der Verabschiedung der Programme aufgetreten waren, aufgeholt werden konnten. Von zwei Fällen abgesehen, werden keine automatischen Mittelfreigaben vorzunehmen sein.

Auf den jährlichen Sitzungen wurden die Verbindungen zwischen den Programmen des Sozialfonds, der europäischen Beschäftigungsstrategie und den nationalen Plänen zur sozialen Eingliederung von zahlreichen Mitgliedstaaten eingehend erörtert.

FIAF

Im Mittelpunkt des Jahres 2002 stand die vom Rat am 20. Dezember 2002 verabschiedete Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP). Die Ziele der GFP wurden überarbeitet und neu ausgerichtet zum einen auf eine nachhaltige Nutzung der lebenden aquatischen Ressourcen auf der Grundlage solider wissenschaftlicher Gutachten und unter Anwendung des Vorsorgeprinzips beim Fischereimanagement und zum anderen auf eine nachhaltige Aquakultur. Das Fischereimanagement kann nunmehr durch eine nachhaltige Nutzung der Ressourcen das langfristige Überleben des Sektors besser sichern.

Die neuen Maßnahmen traten am 1. Januar 2003 in Kraft. Sie ersetzen die Grundregeln, die die GFP seit 1993 bestimmt haben, wobei die Verordnung über die im Rahmen des Finanzinstruments für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) vorgesehenen Struktur maßnahmen im Fischereisektor in wesentlichen Punkten geändert wurde [3].

[3] Verordnung (EG) Nr. 2369/2002 vom 20. Dezember 2002 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2792/1999

Zu den wichtigsten Änderungen aufgrund der Reform gehört, dass ab 2005 keine Zuschüsse für die Erneuerung von Fischereifahrzeugen und keine Prämien für die permanente Überführung von EU-Schiffen in Drittländer mehr gewährt werden. Zuschüsse für die Modernisierung von Fischereifahrzeugen werden nur für mindestens fünf Jahre alte Schiffe zur Verbesserung der Sicherheit, der Qualität der Produkte und der Arbeitsbedingungen, für den Wechsel zu selektiveren Fangmethoden oder für die Ausrüstung mit Geräten für die satellitengestützte Überwachung (VMS) gewährt und dürfen nicht zu einer Erhöhung der Fangkapazität des Schiffs führen.

Des Weiteren sieht die Reform eine Anpassung der Bedingungen für Beihilfen der Mitgliedstaaten an Fischer und Schiffseigner vor, die ihre Fangtätigkeit vorübergehend einstellen müssen. Die Zuschüsse zur Umschulung von Fischern werden im Interesse einer Diversifizierung hin zu anderen Tätigkeiten so ausgeweitet, dass die Fischer die Fischerei als Teilzeitbeschäftigung fortsetzen können.

Gemeinschaftsinitiativen

15 der 18 noch zu verabschiedenden INTERREG-Programme (insgesamt gibt es 72 Programme) wurden 2002 genehmigt. Infolgedessen konnte nun die erste Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen auf europäischer Ebene lanciert werden und damit die interregionale Zusammenarbeit konkret anlaufen. Außerdem wurde das Programm INTERACT verabschiedet, mit dem die Durchführung der INTERREG-Initiative effizienter gestaltet werden soll.

Ferner wurden 2002 sämtliche Programme der Gemeinschaftsinitiative LEADER+ verabschiedet. Im November fand die erste Sitzung des Lenkungsausschusses statt.

Im Rahmen von URBAN ist die Verabschiedung des Programms URBACT zu erwähnen, das den Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken zwischen Städten erleichtern soll, die an den früheren Auflagen von URBAN teilgenommen haben.

14. Jahresbericht über die Durchführung der Strukturfonds im Jahr 2002

1. Bilanz

1.1. Ziel 1

EFRE

Im Jahr 2002 kam die "n+2"-Regel erstmals zur Anwendung. Nach dieser Regel muss der Teil eines gebundenen Betrags, der am Ende des zweiten Jahres nach dem Jahr der Mittelbindung nicht in Anspruch genommen worden ist, von der Kommission automatisch freigegeben werden. Das Durchführungstempo war generell zufrieden stellend, so dass automatische Mittelfreigaben vermieden werden konnten. Die Auszahlungsrate belief sich Ende 2002 im Schnitt auf 21,5% der insgesamt bewilligten Zuschüsse. Die Raten in den einzelnen Mitgliedstaaten schwanken zwischen 7% in den Niederlanden und 36% in Irland, wobei die Hälfte der Mitgliedstaaten jedoch in der Spanne zwischen 22% und 27% liegt.

Gleichwohl ist das Durchführungstempo von einer Region zur anderen, von einem Programm zum anderen und auch innerhalb ein und desselben Programms sehr unterschiedlich. Während die Maßnahmen zur Realisierung von Infrastrukturen generell gut vorankommen, verlaufen die Maßnahmen mit Beteiligung des Privatsektors schleppender, was sich teilweise auf das Wirtschaftsklima im Jahr 2002 zurückführen lässt.

Den eingegangenen Jahresberichten zufolge ist das Durchführungstempo (Mittelzuweisungen für Projekte und Zahlungen für Projekte) sehr unterschiedlich. Einige Regionen (B, SF, SV) haben bereits 2/3 der verfügbaren Mittel Projekten zugewiesen, und auch die Zahlungen kommen zügig voran.

Änderungen von EPPD wurden nur in relativ begrenztem Umfang vorgenommen. Diese Anpassungen sind größtenteils das Ergebnis der vom Rat am 28. Juni 2001 erlassenen Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1260/1999 (allgemeine Strukturfondsverordnung), (EG) Nr. 1257/1999 (Entwicklung des ländlichen Raums) und (EG) Nr. 2792/1999 (Fischerei), die in den extrem abgelegenen Regionen höhere Interventionssätze ermöglicht.

Aus den Ergänzungen zur Programmplanung geht hervor, dass die EFRE-Zuschüsse zu 1/3 für das produktive Umfeld und zu 2/3 für Basisinfrastrukturen bestimmt sind. An erster Stelle in dieser Verteilung steht die Kategorie "Verkehrsinfrastrukturen" mit 31% der gesamten Zuschüsse, gefolgt von den Beihilfen für KMU und Handwerk (16%) und Umwelt (Wasser, Abfälle ...) mit 13%. Auf den großen Bereich FuE, Telekommunikation und Informationsgesellschaft entfallen 12% der EFRE-Zuschüsse [4], während für den Bereich soziale Infrastrukturen und öffentliche Gesundheit 6% der Mittel verwendet werden.

[4] Diese Zuschüsse fallen unter den ersten Teil der Strategie von Lissabon (Förderung des Übergangs zu einer wissensbasierten Wirtschaft insbesondere durch Investitionen in die Informations- und Kommunikationstechnologien und in FuE). Bei dem für diese Bereiche bestimmten Anteil an den EFRE-Zuschüssen insgesamt ist zu berücksichtigen, dass die meisten Ergänzungen zur Programmplanung bereits vor der Festlegung der Strategie von Lissabon (März 2000) erstellt wurden.

In allen Mitgliedstaaten wurden die ersten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Halbzeitüberprüfung eingeleitet. In den am weitesten fortgeschrittenen Regionen wurden bereits die Verträge mit den Bewertern geschlossen.

EAGFL

Das Durchführungstempo ist generell zufrieden stellend, auch wenn es etwas unter dem Durchschnitt der Strukturfonds liegt. Die durchschnittliche Auszahlungsrate, bezogen auf die insgesamt bewilligten Zuschüsse, belief sich Ende 2002 auf 19,1% gegenüber 21,8% für die Strukturfonds zusammengenommen. Die Ausführungsrate schwankt zwischen 7,8% (Niederlande) und 29,2% (Österreich).

In Deutschland wurden die Programme durch die Überschwemmungen offensichtlich nicht beeinträchtigt, da die Ausführungsrate mit 25% mit zu den höchsten zählt.

Bei vier Programmen (Flevoland in den Niederlanden, die Region "Highlands and Islands" im Vereinigten Königreich, die Region "Border, Midland and Western" in Irland sowie die Region "Southern and Eastern" ebenfalls in Irland) konnten keine Zahlungen in ausreichender Höhe nachgewiesen werden, so dass gemäß der "n+2"-Regel der entsprechende Teil der gebundenen Mittel freigegeben zu werden droht. Für die beiden letztgenannten Programme haben die irischen Behörden eine Ausnahme beantragt, wobei sie "höhere Gewalt" aufgrund der Auswirkungen der Maul- und Klauenseuche geltend machten. Dieser Antrag wird von der Kommission derzeit geprüft.

Aus den Ergänzungen zur Programmplanung geht hervor, dass sich die EAGFL-Zuschüsse [5] wie folgt verteilen: 45,5% für die Umstrukturierung des Agrarsektors (Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse), 41% für Umwelt und Landschaftspflege und 13% für die Entwicklung und Diversifizierung der Wirtschaft im ländlichen Raum.

[5] Diese Prozentsätze beziehen sich auf die beiden Abteilungen "Ausrichtung" und "Garantie" des EAGFL. Die flankierenden Maßnahmen (Vorruhestand, benachteiligte Gebiete, Agrarumweltmaßnahmen, Aufforstung) im Rahmen von Ziel 1 werden aus der Abteilung "Garantie" finanziert.

Die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Halbzeitbewertung wurden eingeleitet, und die Ergebnisse dürften fristgemäß vorliegen.

FIAF

Die Ausführungsrate insgesamt ist befriedigend und liegt im mittleren Bereich der Fonds. Allerdings gibt es zwischen den Mitgliedstaaten gewisse Unterschiede. Das insgesamt zufrieden stellende Tempo ist der zügigen Durchführung des FIAF-Programms in Spanien zu verdanken (Zahlungen in Höhe von 26% der bewilligten Zuschüsse), auf das allein 60% der bewilligten Zuschüsse entfallen. Acht Mitgliedstaaten haben dagegen eine niedrige Ausführungsrate zwischen 7% und 10% zu verzeichnen.

Aus den Ergänzungen zur Programmplanung geht hervor, dass die Erneuerung der Fischereiflotte, Modernisierungen und der Neubau von Schiffen 22% der FIAF-Zuschüsse in Anspruch nehmen, während 10% auf die Aquakultur und 15% auf die Kategorie "Verarbeitung und Förderung des Absatzes von Fischereierzeugnissen" entfallen.

ESF

Die Programme kommen insgesamt zufrieden stellend voran. Die Zahlungen belaufen sich auf 24% der insgesamt bewilligten Zuschüsse, was über dem Durchschnitt der Fonds liegt. Allerdings gibt es auch gewisse Verzögerungen, vor allem in den Niederlanden (Auszahlungsrate: 7%).

Die Einführung neuer Interventionsbereiche des ESF (z.B. lebenslanges Lernen und Anpassungsfähigkeit) könnte zumindest teilweise bestimmte Verzögerungen erklären, da diese Bereiche eine längere Vorbereitung erfordern als die gewöhnlichen Interventionsbereiche des ESF. Darüber hinaus weisen die Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit eine unter dem Durchschnitt liegende Ausführungsrate auf.

Aus den Ergänzungen zur Programmplanung geht hervor, dass sich die ESF-Zuschüsse relativ gleichmäßig auf die Bereiche Arbeitsmarktpolitik (29%), Ausbildung (26%) und Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte (21%) verteilen.

1.2. Ziel 2

Die Ziel-2-Programme weisen im Schnitt eine niedrigere Ausführungsrate auf als die Ziel-1-Programme, da die Programmplanung insbesondere aufgrund des Verfahrens für die Abgrenzung der Fördergebiete mehr Zeit in Anspruch nahm als bei den anderen Programmen. In einigen Fällen wurden die Programme erst Ende 2001 oder Anfang 2002 genehmigt, und die Ergänzungen zur Programmplanung wurden im Laufe des Jahres 2002 fertiggestellt. Dies ist weitgehend der Grund dafür, dass sich die Auszahlungsrate, bezogen auf die bewilligten Zuschüsse, auf etwas unter 14% beläuft. Es liegt auf der Hand, dass diejenigen Mitgliedstaaten, über deren Programme bereits Ende 2000 entschieden wurde, mit die höchsten Ausführungsraten zu verzeichnen haben (Schweden und Finnland: 22% ; Dänemark: 17%). Allerdings sei darauf hingewiesen, dass Spanien die höchste Ausführungsrate überhaupt aufweist (26%) und dass Deutschland dasselbe Niveau erreicht wie Dänemark, obwohl über seine Programme später entschieden wurde.

EFRE

Diejenigen Mitgliedstaaten, die ihre Programmplanung 2001 abgeschlossen hatten, weisen zufrieden stellende Ausführungsraten auf. So wurden bis zu 60% der verfügbaren Fördermittel bereits Projekten zugewiesen. In den anderen Mitgliedstaaten kommt die Durchführung so zügig voran, dass die ursprünglichen Verzögerungen schrittweise aufgeholt werden können.

Einige Länder wurden mit besonderen Schwierigkeiten konfrontiert. So mussten Deutschland und Österreich ihre Programmplanung teilweise überarbeiten, um den im Sommer aufgetretenen Überschwemmungen Rechnung zu tragen (Einbeziehung von Maßnahmen zur Vorbeugung gegen Überschwemmungen). Die italienischen Programme konnten erst sehr spät anlaufen, da das Verfahren für die Abgrenzung der förderfähigen Gebiete zahlreiche Probleme aufgeworfen hatte.

In einigen Fällen erschwerte das ungünstige wirtschaftliche Klima die Durchführung von Maßnahmen, für die eine private Kofinanzierung vorgesehen ist.

Interessanterweise lassen die Ergänzungen zur Programmplanung erkennen, dass die Verteilung der Zuschüsse auf die Interventionsbereiche produktives Umfeld (2/3) und Basisinfrastrukturen (1/3) genau umgekehrt ist wie bei Ziel 1. 36% der EFRE-Zuschüsse sind für Maßnahmen zugunsten von KMU und des Handwerks bestimmt, während 15% auf den Bereich FuE, Telekommunikation und Informationsgesellschaft entfallen. Die beiden anderen Bereiche, die einen erheblichen Teil der EFRE-Zuschüsse in Anspruch nahmen, sind der Fremdenverkehr (9,5%) und die Umwelt (6,4%).

In allen Mitgliedstaaten waren Ende 2002 die Vorbereitungen für die Halbzeitbewertung im Gange.

ESF

Die Ausführungsrate liegt insgesamt etwas niedriger als beim EFRE.

Die ESF-Zuschüsse sind hauptsächlich für Maßnahmen zur Förderung der Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte (33%) sowie der Ausbildung (27%) bestimmt.

Bei den ESF-Programmen wurden ebenfalls die ersten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Halbzeitbewertung eingeleitet.

EAGFL

Außerhalb der Ziel-1-Regionen werden die Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums aus dem EAGFL-Garantie finanziert. Die 20 Ziel-2-EPPD von Frankreich umfassen solche Maßnahmen.

1.3. Ziel 3

Kennzeichnend für die Ziel-3-Programmplanung ist, dass sich die meisten Maßnahmen auf die Unterstützung der europäischen Beschäftigungsstrategie konzentrieren, wenngleich die Mitgliedstaaten entsprechend den ermittelten Bedürfnissen unterschiedliche Prioritäten verfolgen. Gleichzeitig sind die Maßnahmen auf alle fünf in der ESF-Verordnung vorgesehenen Politikbereiche verteilt.

Zu den verbreitetsten Maßnahmen zählen diejenigen zur Förderung der Wiedereingliederung von Arbeitslosen und Nichterwerbspersonen in den Arbeitsmarkt. Auch wenn diese Maßnahmen in der Regel über Ausbildungs- und Aktivierungsaktionen operieren, sind diese Aktionen doch nicht ausschließlich auf die Eingliederung konzentriert. Viele Mitgliedstaaten führen Aktionen zur Ausbildung spezifischer Gruppen, für das lebenslange Lernen und für die Modernisierung der öffentlichen Beschäftigungsdienste durch. Weitere Aktionen, die in verschiedenen Mitgliedstaaten einen besonderen Platz einnehmen, betreffen Gleichstellungsfragen, soziale Ausgrenzung und Gesundheit.

Die Durchführung der Maßnahmen verläuft allgemein nach Plan, und zahlreiche Mitgliedstaaten sind dabei, die anfänglichen Verzögerungen, die in den beiden Vorjahren bei der Verabschiedung der Programme aufgetreten waren, aufzuholen.

Die Durchführung verläuft in den Mitgliedstaaten unterschiedlich rasch und wirft unterschiedliche Probleme auf. So sind bei der Durchführung der Ausbildungsmaßnahmen in Italien Schwierigkeiten aufgetreten, und bei den Wiedereingliederungsmaßnahmen in den Niederlanden ist ein Unterverbrauch an Mitteln festzustellen. In Österreich weist lediglich das Programm für das lebenslange Lernen Verzögerungen auf. Die Durchführung der Gleichstellungsmaßnahmen - so es denn solche gibt - bereitet offensichtlich in vielen Mitgliedstaaten Probleme. Es ist deutlich, dass die Programme mit Verzögerungen bei der Durchführung diejenigen sind, die die intensivste Vorbereitung erfordern oder die stärker auf bestimmte Ziele konzentriert sind wie z.B. das Gesundheitsprogramm in Griechenland oder die Regelung zur Arbeitsplatzrotation in Schweden.

Angesichts der derzeitigen Fortschritte herrscht die Einschätzung, dass in den allermeisten Mitgliedstaaten keine Mittelfreigaben aufgrund der "n+2"-Regel erforderlich sein werden. Die beiden Ausnahmen sind Dänemark, wo es eine Mittelfreigabe von geringem Umfang geben wird, und die Niederlande. Die Programme in den Niederlanden haben sich aufgrund von Problemen mit Unregelmäßigkeiten aus den früheren Jahren stark verzögert. 2002 war das erste volle Durchführungsjahr, so dass der Mittelverbrauch erheblich hinter der Planung zurückgeblieben ist. Infolgedessen ist mit weiteren Mittelfreigaben aufgrund der "n+2"-Regel zu rechnen. In anderen Mitgliedstaaten wurden Umschichtungen zwischen den Programmen vorgenommen, um Unterschiede in der Absorptionsrate auszugleichen.

Die meisten Mitgliedstaaten hielten 2002 ihre jährlichen Sitzungen ab, in denen eine Reihe von Fragen angesprochen wurden. In vielen Mitgliedstaaten wurde dabei die Kohärenz zwischen den ESF-Programmen, der europäischen Beschäftigungsstrategie und dem nationalen Aktionsplan zur sozialen Eingliederung erörtert. Außerdem wurden diese Sitzungen dazu verwendet, Probleme und Schwachpunkte bei der Programmdurchführung zu ermitteln, Maßnahmen zur Behandlung dieser Probleme aufzustellen und Lösungen vorzuschlagen. In einigen Fällen führte dies zu Mittelübertragungen zwischen den Programmen, zu Änderungen der Ergänzungen zur Programmplanung oder zu Vorschlägen zur Änderung der einheitlichen Programmplanungsdokumente.

Der Abschluss der Programme des Zeitraums 1994-1999 bereitet indessen in allen Mitgliedstaaten Anlass zu erheblicher Sorge. In 12 der 15 Mitgliedstaaten waren bis Jahresende keine Anträge auf Abschluss oder Unterlagen für den Abschluss eingegangen, und dies, obwohl die Frist für die Einreichung der 31. März 2003 ist. Von den anderen drei Ländern hatte lediglich Griechenland bereits erhebliche Fortschritte erzielt, so dass zum Jahresende nur zwei von insgesamt 24 Programmen noch abzuschließen waren. In Deutschland und Spanien waren einige wenige Anträge eingegangen.

1.4. Das FIAF außerhalb der Ziel-1-Regionen

Die Kommission hat die Mittel der dritten Tranche für die elf Programme von nicht unter Ziel 1 fallenden Regionen in Höhe von 168,9 Mio. EUR gebunden. Die erste Tranche in Höhe von 4,6 Mio. EUR des niederländischen Programms wurde ebenfalls gebunden, wobei aus dem Jahr 2001 übertragene Mittel verwendet wurden.

Aus den Ergänzungen zur Programmplanung geht hervor, dass die Erneuerung der Fischereiflotte, Modernisierungen und der Neubau von Schiffen 24% der FIAF-Zuschüsse in Anspruch nehmen, während 7% auf die Aquakultur und 23% auf die Kategorie "Verarbeitung und Förderung des Absatzes von Fischereierzeugnissen" entfallen.

1.5. Gemeinschaftsinitiativen

1.5.1. INTERREG

Nach der am 28. April 2000 [6] erfolgten Annahme der Leitlinien für INTERREG III für den Zeitraum 2000-2006 (4,875 Mrd. EUR zu Preisen von 1999) wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum der Veröffentlichung der endgültigen Mitteilung im Amtsblatt [7] detaillierte Vorschläge einzureichen.

[6] ABl. C 143 vom 23.5.2000, S. 6.

[7] ABl. C 143 vom 23.5.2000, S. 6.

Die meisten der 72 ursprünglich vorgesehenen Programme waren bereits 2000 und 2001 genehmigt worden. 2002 wurden sieben weitere Programme der Ausrichtung A verabschiedet (Irland/Vereinigtes Königreich, Griechenland/Albanien, Griechenland/Mazedonien, Griechenland/Zypern, Marokko/Gibraltar-UK, Italien/Albanien und Italien/Adria für die Zusammenarbeit der italienischen Adriaregionen mit denjenigen der Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien). Im Rahmen der Ausrichtung B wurden vier Programme genehmigt: Atlantikraum, Nordwesteuropa, Karibik und das Programm für Réunion/Indischer Ozean. Die beiden letzten Programme der Ausrichtung C für die interregionale Zusammenarbeit wurden ebenfalls genehmigt (Zone Süd und Zone West). Schließlich wurden auch die beiden Programme gemäß Randnummer 53 der INTERREG-Leitlinien (Netzwerke) genehmigt: das Programm ESPON (Europäisches Beobachtungsnetzwerk für Raumentwicklung) und das Programm INTERACT. 2003 müssen nur noch drei Programme verabschiedet werden: das Programm "Archimed" zur transnationalen Zusammenarbeit zwischen Griechenland und Italien sowie die beiden Programme zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit Griechenland-Italien bzw. Griechenland-Türkei.

Das wichtigste Ereignis des Jahres 2002 war die Genehmigung des Programms INTERACT. Um einen Rahmen für Maßnahmen zur Unterstützung einer effizienten Durchführung von INTERREG III zu schaffen, haben die Kommission und die Mitgliedstaaten die Durchführung des Programms INTERACT (INTERreg - Animation, Coordination, Transfert = Betreuung, Koordinierung, Übertragung) beschlossen. Mit der Genehmigung durch Kommissar Barnier am 16. Dezember 2002 hat die Union ein neues Instrument erhalten, mit dem die Effizienz und Qualität der INTERREG-III-Programme verbessert werden soll. Angesichts der beträchtlichen Herausforderungen, die mit der Durchführung dieser Gemeinschaftsinitiative verbunden sind, kann INTERACT zudem ein wesentliches Element für eine weitere Verfahrensvereinfachung auf Ebene der INTERREG-III-Programme bilden, insbesondere im Hinblick auf den Programmplanungszeitraum nach 2006.

Das Programm INTERACT wurde von Österreich als koordinierendem Land im Namen aller Mitgliedstaaten vorgestellt. Die österreichische Bundesregierung wurde als Verwaltungsbehörde und Zahlstelle für INTERACT benannt. Die Gesamtkosten von INTERACT betragen 35,1 Mio. EUR, an denen sich der EFRE mit 25 Mio. EUR beteiligt.

Ein weiteres wichtiges Ereignis war das Anlaufen der interregionalen Zusammenarbeit, da alle Programme nunmehr genehmigt waren. Infolgedessen konnte am 10. Oktober 2002 die erste Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen auf europäischer Ebene veröffentlicht werden. Insgesamt werden im Rahmen der vier Programme EFRE-Mittel in Höhe von über 300 Mio. EUR für die interregionale Zusammenarbeit zur Verfügung gestellt (siehe http:// www.interreg3c.net).

Ein letzter wichtiger Punkt war die Genehmigung des Programms ESPON. Dieses Programm dient der Vorausschau auf die Raumentwicklungstendenzen in Europa und deren Quantifizierung unter Einbeziehung der Nachbarländer (darunter die Schweiz und Norwegen) sowie der Beitrittsländer. Luxemburg wurde als Verwaltungsbehörde und Zahlstelle für dieses Programm benannt, dessen gemeinsames Sekretariat ebenfalls in Luxemburg angesiedelt ist. Die Gesamtkosten des Programms betragen 12 Mio. EUR, an denen sich der EFRE mit 6 Mio. EUR beteiligt.

Daneben wurde die konkrete Durchführung der verabschiedeten Programme fortgesetzt und intensiviert. Die Kommission nahm, wie in den Verordnungen vorgesehen, an mehreren Begleitausschuss- und Lenkungsausschusssitzungen teil.

1.5.2. LEADER+

LEADER+ dient der Förderung integrierter und pilothafter Strategien für die Entwicklung des ländlichen Raums. Ende 2002 waren alle 73 Programme von LEADER+ genehmigt. Neun Mitgliedstaaten entschieden sich für ein nationales Programm. In den anderen sechs Mitgliedstaaten wurden 61 regionale Programme vorgelegt, und drei dieser Mitgliedstaaten reichten ein nationales Netzwerkprogramm ein.

2002 war das Verfahren für die Auswahl der lokalen Aktionsgruppen (LAG) in einigen Mitgliedstaaten noch in der Schlussphase. Von den 938 vorgesehenen LAG wurden bereits 692 ausgewählt.

Am 26. November 2002 fand die erste Sitzung des Lenkungsausschusses für LEADER+ statt. In der Sitzung, zu der die Vertreter der Verwaltungen und der nationalen Netzwerke unter dem Vorsitz der Kommission zusammentraten, wurden die Fortschritte bei der Durchführung der Gemeinschaftsinitiative behandelt.

Die von der Kommission in der Mitteilung über LEADER+ festgelegten übergeordneten Themen wurden von den LAG wie folgt aufgegriffen: Valorisierung des natürlichen und kulturellen Potenzials einschließlich der Steigerung des Werts von Flächen (33% aller LAG), Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum (24%), Aufwertung der lokalen Erzeugnisse (21%), Einsatz neuen Know-hows und neuer Technologien zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Erzeugnisse und Dienstleistungen der Gebiete (10%). Die für LEADER+ im Zeitraum 2000-2006 bereitgestellte Gemeinschaftsbeteiligung beläuft sich auf 2,1 Mrd. EUR und wird aus dem EAGFL-Ausrichtung finanziert.

Für das Jahr 2002 wurden Mittel in Höhe von 356,80 Mio. EUR gebunden und Zahlungen in Höhe von insgesamt 74,89 Mio. EUR getätigt.

1.5.3. EQUAL

2002 ist für die Gemeinschaftsinitiative EQUAL ein Schlüsseljahr, in dem die Entwicklungspartnerschaften ihre konkrete Arbeit aufnahmen und die Initiative erhebliche Fortschritte verzeichnen konnte.

Nachdem die Auswahl der Entwicklungspartnerschaften am 15. November 2001 abgeschlossen war, begannen diese mit der Durchführung von Aktion 1, die bis Mitte Mai 2002 lief. In dieser Zeit wurden die nationalen Arbeitsprogramme fertiggestellt und transnationale Partnerschaften mit jeweils mindestens einer Entwicklungspartnerschaft aus einem anderen Mitgliedstaat begründet.

Etwas mehr als 1500 EQUAL-Entwicklungspartnerschaften in ganz Europa haben nach Abschluss von Aktion 1 mit der Umsetzung ihres Arbeitsprogramms begonnen. Sie umfassen rund 13 000 Partner, wobei - insgesamt betrachtet - die öffentlichen Behörden, Ausbildungseinrichtungen und auf benachteiligte Gruppen spezialisierte Einrichtungen an erster Stelle stehen. Allerdings sei auch darauf hingewiesen, dass in mehr als 8% der Fälle die Unternehmen eine führende Rolle innehaben.

Die thematische Verteilung ist ungleichmäßig, wobei knapp ein Drittel der Projekte auf das erste Thema des Pfeilers "Beschäftigungsfähigkeit" entfallen. Die geografische Verankerung der Entwicklungspartnerschaften ist weniger stark ausgeprägt als erwartet. Die ursprünglichen Vorausschätzungen ergaben ein Verhältnis zwischen geografischen und sektoralen Entwicklungspartnerschaften von 80% zu 20%. Die Entwicklungspartnerschaften für "spezifische Diskriminierungsprobleme" machen knapp zwei Drittel der sektoralen Entwicklungspartnerschaften aus, ohne Zweifel ein Zeichen dafür, dass die Interventionslogik der Initiativen ADAPT und "Beschäftigung" fortgesetzt wird.

Auf transnationaler Ebene wurden rund 450 Vereinbarungen über eine transnationale Zusammenarbeit geschlossen, an denen im Schnitt jeweils drei Entwicklungspartnerschaften beteiligt sind. Der Hoechstfall ist derzeit eine Vereinbarung zwischen acht Entwicklungspartnerschaften.

Von ihren Zielen und ihrem Aufbau her stellt die Initiative EQUAL vor allem die Nutzung der innovativen Elemente und deren Verbreitung in den Vordergrund: auf Ebene der Projekte über die Partnerschaften für eine transnationale Zusammenarbeit, auf regionaler und/oder nationaler Ebene über die nationalen thematischen Netzwerke und auf europäischer Ebene über die europäischen thematischen Gruppen. Ziel ist es jeweils, die vielversprechendsten Praktiken und Erkenntnisse in den einzelnen Gebieten zu sammeln, zur Diskussion vorzulegen und zu bewerten und deren Verbreitung und Einbeziehung in die verschiedenen Politiken vorzubereiten.

Auf europäischer Ebene ist dies die Rolle der sechs europäischen thematischen Gruppen (Beschäftigungsfähigkeit, Unternehmergeist, Anpassungsfähigkeit, Chancengleichheit, Asylbewerber, Partnerschaft). Diese Gruppen gehen auf die Konferenz von Barcelona vom Mai 2002 zurück ("Im Netzwerk für die Eingliederung arbeiten"), an deren Diskussionen knapp 400 Personen aktiv teilnahmen.

In Bezug auf die Erweiterung sei auf die Teilnahme der Tschechischen Republik (16 Entwicklungspartnerschaften) sowie Ungarns (fünf Entwicklungspartnerschaften) bereits an dieser Projektrunde hingewiesen sowie auf die aktiven Vorbereitungen für die Einbeziehung der Beitrittsländer in die nächste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für EQUAL. In diesem Zusammenhang wurde im November 2002 in Kopenhagen eine Konferenz veranstaltet (EQUAL und die Erweiterung), auf der 150 Teilnehmer aus den derzeitigen und den künftigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zusammentrafen, um die Gemeinschaftsinitiative EQUAL in einer erweiterten Union vorzubereiten.

1.5.4. URBAN

2002 verabschiedete die Kommission das Programm URBACT für den Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken zwischen den Städten, die an URBAN I, URBAN II oder einem städtischen Pilotprojekt teilgenommen hatten. URBACT wurde von allen Mitgliedstaaten (ohne Luxemburg) gemeinsam präsentiert und ist das letzte für die Durchführung von URBAN II vorgesehene Programm. 2001 waren bereits 70 Programme für Städte und Stadtviertel genehmigt worden, die mit einer Krise konfrontiert sind.

Bei den 70 Programmen wurden alle vorgeschriebenen Fristen eingehalten. Für alle wurde die Ergänzung zur Programmplanung angenommen, die dann der Kommission übermittelt wurde, und für alle wurde ein Begleitausschuss eingesetzt. Für 21 Programme wurde der jährliche Durchführungsbericht fristgemäß vorgelegt.

Alle Programme haben 2002 die Vorauszahlung (7%) erhalten, und für 26 von ihnen wurden auch bereits Zwischenzahlungen getätigt.

In der Mitteilung der Kommission "Die Programmplanung der Strukturfonds für den Zeitraum 2000-2006: eine erste Bewertung der Gemeinschaftsinitiative URBAN" (KOM(2002)308 endgültig) wird eine erste Bilanz der verabschiedeten Programme vorgenommen. Dieses Dokument war Gegenstand einer breit angelegten Debatte zwischen Kommissar Barnier und 600 Bürgermeistern und Vertretern der lokalen Gebietskörperschaften auf der Konferenz "Städte und Zusammenhalt", die von der Kommission am 8. und 9. Juli 2002 in London veranstaltet wurde.

1.6. Innovative Maßnahmen und technische Hilfe

EFRE

50 Regionen legten 2002 ein Regionalprogramm mit innovativen Maßnahmen vor. 45 dieser Programme wurde eine ausreichende Qualität bescheinigt, so dass sie Kofinanzierungsmittel aus dem EFRE erhalten können. Hinzu kommen 81 Programme, die 2001 eingereicht und genehmigt wurden, so dass bis Ende 2002 126 der insgesamt 156 förderfähigen Regionen bereits Fördermittel erhalten hatten. Darüber hinaus wurden drei spezifische Netzwerkprogramme zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Regionen genehmigt, die jeweils eines der drei strategischen Themen im Rahmen der Programme betreffen: a) Forschung und technologische Entwicklung, b) Informationstechnologien im Dienste der regionalen Entwicklung und c) regionale Identität und nachhaltige Entwicklung.

Die Durchführung der Pilotprojekte im Rahmen von RECITE (47 Projekte) und TERRA (15 Projekte ) wurde fortgesetzt, wobei drei TERRA-Projekte abgeschlossen werden konnten. Ende 2002 war für alle Projekte der Schlussbericht und der Antrag auf Auszahlung des Restbetrags vorgelegt worden. Der Abschluss der vier RECITE-Projekte kam ebenfalls zügig voran.

FIAF

Am 4. Juni 2002 veröffentlichte die Generaldirektion Fischerei im Rahmen von Artikel 22 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen betreffend transnationale Projekte für innovative Maßnahmen im Fischereisektor (02/C 132/11). Nach Prüfung der 46 eingegangenen Vorschläge wählte die Generaldirektion Fischerei zehn Projekte aus und ging zehn finanzielle und rechtliche Verpflichtungen für einen Betrag in Höhe von insgesamt 1 114 858 EUR ein. Hauptthemen der Projekte sind die Anstrengungen zur sozioökonomischen Diversifizierung der von der Fischerei abhängigen Gebiete, die Valorisierung der Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur, die Verbesserung des Images des Sektors sowie die berufliche Bildung und Fortbildung in allen Berufen des Sektors. Die ersten Zwischenberichte werden 2003 vorliegen; die Schlussberichte werden im ersten Halbjahr 2004 erwartet.

Das Programm der technischen Hilfe wurde 2002 planmäßig durchgeführt für einen Betrag in Höhe von 934 811 EUR (siehe Tabelle in Anhang 3).

ESF

Innovative Maßnahmen und technische Hilfe gemäß Artikel 6 der ESF-Verordnung

Am 31. Oktober 2001 war im Amtsblatt eine Auforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum Thema "Lokale Beschäftigungsstrategien und Innovation" veröffentlicht worden [8]. Ziel dieser Aufforderung ist es, innovative Maßnahmen zur Förderung lokaler Beschäftigungsstrategien zu unterstützen, mit denen die Umsetzung der europäischen Beschäftigungsstrategie auf lokaler Ebene vorangetrieben werden kann. Die Aufforderung deckt u.a. folgende Bereiche ab:

[8] ABl. C 306 vom 31.10.2001.

- Entwicklung von Partnerschaften auf lokaler Ebene;

- Entwicklung und Umsetzung der lokalen Beschäftigungsstrategien;

- Begleitung, Benchmarking und Bewertung;

- Informationsaustausch, Verbreitung und Vernetzung.

Die Anträge müssen darauf ausgerichtet sein, die Schwerpunkte des nationalen (oder regionalen) Aktionsplans für Beschäftigung (NAP) in einem bestimmten Gebiet in Form von lokalen Beschäftigungsstrategien umzusetzen. Es sind zwei Arten von Vorschlägen möglich:

- Festlegung und Verfolgung einer einzigen Strategie in Übereinstimmung mit dem bestehenden regionalen oder nationalen Aktionsplan;

- Entwicklung einer zusammenhängenden Serie einzelner Strategien auf einer niedrigeren Gebietsebene innerhalb des Gebiets.

Jeder Vorschlag zur Festlegung und Verfolgung einer einzigen gebietsbezogenen Strategie auf regionaler oder provinzialer Ebene (Typ 1) oder einer Serie einzelner lokaler Strategien (Typ 2) muss eine Reihe gemeinsamer Elemente enthalten, damit ein Mindestmaß an Übereinstimmung der Vorgehensweisen gegeben ist und somit bewährte Verfahren aufgezeigt und verglichen und Erkenntnisse gesammelt werden können, die in die allgemeinen ESF-Interventionen und die europäische Beschäftigungsstrategie einfließen. Zu diesen gemeinsamen Elementen gehören folgende:

- Jede Beschäftigungsstrategie muss durch eine spezifische Partnerschaft festgelegt, ausgebaut und verfolgt werden, der Vertreter von möglichst vielen der betroffenen Akteure angehören.

- Analyse der Ausgangsdaten der lokalen Beschäftigungssituation: Eine lokale Beschäftigungsstrategie muss auf einer Analyse oder Diagnose des Arbeitsmarkts und der Beschäftigungssituation vor Ort beruhen. Anhand dieser Ausgangslage werden Fortschritte ermittelt und bewertet.

- Jede Strategie muss in einem gewissen Ausmaß alle vier Pfeiler der europäischen Beschäftigungsstrategie abdecken.

- Bei der Entwicklung einer lokalen Beschäftigungsstrategie ist der Aspekt der Gleichstellung von Frauen und Männern in sämtlichen Phasen zu berücksichtigen, auch anlässlich der Analyse und Diagnose der gebietsspezifischen Situation.

- Verbindung zu sonstigen gemeinschaftlichen und nationalen Finanzierungsquellen und anderen Gemeinschaftsprogrammen: Die lokale Beschäftigungsstrategie sollte als umfassender Rahmen für sämtliche beschäftigungsfördernden Aktivitäten in dem betreffenden Gebiet dienen.

2002 wurden insgesamt Mittel in Höhe von 34,06 Mio. EUR für Projekte bereitgestellt, die im Rahmen dieser Aufforderung finanziert werden. Die Aktionen werden von der Kommission in Höhe von bis zu 75% der zuschussfähigen Maßnahmen kofinanziert, wobei der Beitrag zwischen mindestens of 300 000 EUR und maximal 3 Mio. EUR für einen Zweijahreszeitraum liegt.

Im Oktober 2002 wurden 44 Zuschussvereinbarungen für die im Rahmen der ersten Antragsrunde genehmigten Anträge unterzeichnet. Die Projekte sind zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember 2002 angelaufen.

Im Zweiten Jahresbericht über die Durchführung von innovativen Maßnahmen nach Artikel 6 der Verordnung des Europäischen Sozialfonds [9] gab die Kommission "Innovative Ansätze zur Bewältigung des Wandels" als das übergreifende Thema für die restliche Programmlaufzeit bekannt. Im Rahmen dieses Themas wurden zwei spezifischere Handlungsstränge für innovative Maßnahmen festgelegt:

[9] Dem ESF- Ausschuss am 17. Dezember 2002 vorgelegt, Link: http://europa.eu.int/comm/ employment_social/esf2000/documents/report_2002_en.pdf

- Bewältigung des demografischen Wandels,

- Management der Umstrukturierung.

EAGFL

2002 wurden im Rahmen der technischen Hilfe Mittelbindungen in Höhe von insgesamt 1,13 Mio. EUR vorgenommen.

1.7. Komplementarität mit anderen Instrumenten

a) Kohäsionsfonds

Die Kohäsionsfondsmittel werden für die Finanzierung von Verkehrsinfrastrukturvorhaben als Beitrag zum Aufbau der transeuropäischen Verkehrsnetze und für Umweltvorhaben bereitgestellt, um den begünstigten Ländern zu helfen, Fortschritte bei der Verwirklichung der umweltpolitischen Ziele der EU zu erzielen. Der Kohäsionsfonds hat es den vier Empfängerländern ermöglicht, umfangreiche öffentliche Investitionen in diesen beiden Bereichen von gemeinsamem Interesse zu tätigen und gleichzeitig den Zielvorgaben für die Verringerung der Haushaltsdefizite zu genügen, die in den Konvergenzprogrammen für die Wirtschafts- und Währungsunion festgelegt sind.

Hauptinstrument für die Koordinierung der Interventionen des Kohäsionsfonds und der Strukturfonds ist der strategische Rahmenplan. Eine logische Folge der neuen Rechtsvorschriften, die die Interventionen des Kohäsionsfonds regeln, ist nämlich, dass die Mitgliedstaaten der Kommission einen strategischen Rahmenplan vorlegen. Nach der Verordnung (EG) Nr. 1265/1999 "unterbreiten die Mitgliedstaaten auch die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe der Gemeinschaftsvorschriften und ihrer Einbeziehung in eine allgemeine Umwelt- oder Verkehrsstrategie auf räumlicher oder sektoraler Ebene".

Darüber hinaus ist in dem "Leitfaden für den Kohäsionsfonds 2000-2006", der an die nationalen Verwaltungen der vier Empfängermitgliedstaaten verteilt wurde, u.a. vorgesehen, dass diese Strategie in einem Leitlinienpapier festzulegen ist, das den "Rahmenplan" für die Interventionen des Kohäsionsfonds bilden wird. Dieser auf der geeignetsten Ebene aufzustellende Rahmenplan muss folgende Angaben enthalten: die Definition der langfristigen Ziele, die Einzelvorhaben, die Spezifizierung der Zwischenziele, die 2006 erreicht sein müssen, die Vorhaben, die zur Erreichung dieser Ziele durchzuführen sind, für jedes Vorhaben die vorläufigen Investitionskosten und einen indikativen Finanzierungsplan.

Die vier aus dem Kohäsionsfonds geförderten Mitgliedstaten haben ihre strategischen Rahmenpläne für die Bereiche Verkehr und Umwelt Ende 2000 präsentiert. In einigen Fällen sind die strategischen Rahmenpläne integrierter Bestandteil der operationellen Programme, die im Rahmen der Programmplanung der Strukturfonds für den Zeitraum 2000-2006 genehmigt wurden, wodurch eine noch engere Koordinierung zwischen den Interventionen des Kohäsionsfonds und denen der Strukturfonds erreicht wird.

Darüber hinaus fanden 2002 zwei Informationssitzungen mit den Mitgliedstaaten statt, die mit den Sitzungen des Ausschusses für die Entwicklung und Umstellung der Regionen (Strukturfonds-Ausschuss) koordiniert wurden. Hierdurch wird die Kohärenz zwischen diesen Finanzinstrumenten weiter gestärkt.

b) Europäische Investitionsbank (EIB) und Europäischer Investitionsfonds (EIF)

Nach dem zwischen der Kommission und der EIB geschlossenen Abkommen über die Zusammenarbeit im Rahmen der strukturpolitischen Maßnahmen der Gemeinschaft während des Zeitraums 2000-2006 wurde eine Regelung für die Kontakte zwischen den Dienststellen der Kommission und denen der EIB eingeführt. Diese Regelung funktioniert zufrieden stellend und wird durch spezielle Koordinierungskontakte im Bereich der großen Verkehrsvorhaben (Spanien und Griechenland) ergänzt. Diese beiden Länder haben ihre Zusammenarbeit mit der Bank im Bereich ÖPP (öffentlich-private Partnerschaften) sowie die Beteiligung der Bank an der Begleitung der TEN-Projekte verstärkt.

Entsprechend den Schlussfolgerungen des Treffens auf hoher Ebene vom 26. März 2002 wurde zudem besonderer Nachdruck darauf gelegt, die Statistiken der Bank, die die regionalen Auswirkungen der Projekte betreffen, zu verbessern und zu verfeinern. Die vorgeschlagene Arbeit an den regionalen Indikatoren wird es ermöglichen, die regionalen Auswirkungen der Interventionen der Bank besser zu erfassen.

2002 wurde die Zusammenarbeit zwischen der Bank und den Beitrittsländern verstärkt. Besondere Aufmerksamkeit galt Projekten mit ÖPP, der Kofinanzierung und Bewertung dieser Projekte sowie der Zusammenarbeit in diesem Bereich.

Nach Maßgabe des zwischen der Kommission (Generaldirektion Regionalpolitik) und der EIB für den Zeitraum 2000-2006 geschlossenen Rahmenvertrags über die Bewertung bestimmter, von den Empfängerstaaten für eine Finanzierung im Rahmen der Strukturfonds vorgeschlagener Großprojekte durch die EIB hat diese im Jahr 2002 37 Kurzbewertungen (17 für den EFRE, 20 für den Kohäsionsfonds und zwei für das ISPA) sowie zwei eingehende Bewertungen vorgenommen.

Bei den Prioritäten der Zusammenarbeit wurde besonderer Nachdruck auf die Großprojekte im Verkehrsbereich, die Initiative i2i sowie auf die innovativen Finanzprodukte wie Risikokapital und Globaldarlehen im Rahmen des ersten Schwerpunkts (wirksame Förderung der Regionalentwicklung) gelegt.

Es wurde ein neuer Kofinanzierungsmodus geschaffen, der die Kofinanzierung von regionalen operationellen Programmen durch die Bank betrifft. Diese vornehmlich in Italien angewendete Kofinanzierung erwies sich als großer Erfolg.

Im Rahmen ihrer Tätigkeit im Jahr 2002 hat die EIB 33,4 Mrd. EUR (gegenüber 31,2 Mrd. EUR im Vorjahr) für Projekte in der Europäischen Union bereitgestellt. In den Beitrittsländern hat die Bank 3,6 Mrd. EUR für Investitionen im Rahmen der Vorbereitung auf den Beitritt zur Verfügung gestellt gegenüber 2,7 Mrd. EUR im Vorjahr). Für die strukturschwächsten Regionen vergab die Bank Einzeldarlehen im Betrag von 12,5 Mrd. EUR (gegenüber 14,5 Mrd. EUR im Vorjahr). Die im Rahmen von Globaldarlehen erfolgenden Finanzierungen in den strukturschwachen Regionen werden auf etwa 60% geschätzt.

Hauptempfänger der EIB-Darlehen sind Deutschland, Italien, Spanien, das Vereinigte Königreich und Frankreich.

Innerhalb der EIB-Gruppe ist der EIF nun ausschließlich für alle Garantien für Portefeuilles von KMU-Darlehen und Wagniskapitalfonds (Mittel der Europäischen Gemeinschaft und EIB/EIF-Mittel) zuständig.

2002 hat sich der EIF in seinen Interventionsbereichen an 68 Transaktionen, darunter 36 Wagniskapitalgeschäften mit einem Mittelvolumen von insgesamt 471,5 Mio. EUR beteiligt. Insgesamt hat der EIF im Jahr 2002 Mittel im Betrag von 1,707 Mrd. EUR zur Verfügung gestellt.

Die Maßnahmen in den Bereichen Regionalentwicklung, Forschung und besonders Biotechnologie erstrecken sich auch auf die Beitrittsländer.

Entsprechend den Schlussfolgerungen der europäischen Ratsgipfel von Nizza und Stockholm wurde ein besonderer Schwerpunkt auf die wissensbasierte Gesellschaft gelegt.

Die Kommission sorgt dafür, dass die Maßnahmen zur Förderung der Regionalentwicklung in gebührendem Umfang in das gesamte Maßnahmenpaket einbezogen werden.

Schließlich wurde eine Initiative für eine engere Zusammenarbeit zwischen der Kommission und dem EIF hinsichtlich der Förderregionen eingeleitet, die ihren konkreten Ausdruck in einer Vereinbarung findet, in deren Rahmen der Europäische Investitionsfonds den antragstellenden Regionen Unterstützung und Beratung bietet.

c) Transeuropäische Energie- und Verkehrsnetze

In den Ziel-1-Regionen und Ziel-2-Gebieten und in den Kohäsionsländern müssen die Fördermittel für die transeuropäischen Verkehrs- und Energienetze (TEN) mit den Strukturfondsmitteln, insbesondere den EFRE-Mitteln, koordiniert werden, da all diese Finanzinstrumente der Gemeinschaft die Notwendigkeit berücksichtigen, strukturschwache oder aufgrund ihrer insularen, eingeschlossenen oder Randlage benachteiligte Regionen an die Kernregionen der Gemeinschaft anzubinden.

Während aus der TEN-Haushaltslinie Projekte sowohl im Bereich transeuropäische Verkehrsnetze als auch im Bereich Energienetze finanziert werden, unterstützt der Kohäsionsfonds spezifisch Verkehrsinfrastrukturvorhaben und der EFRE Vorhaben sowohl im Verkehrs- als auch im Energiebereich. Gemäß Artikel 2 der EFRE-Verordnung ((EG) Nr. 1783/1999) beteiligt sich der Fonds in den unter Ziel 1 fallenden Regionen an der Finanzierung von Investitionen, die zur Errichtung und Entwicklung der transeuropäischen Netze beitragen. In diesem Zusammenhang fördert die Gemeinschaft außerdem öffentlich-private Partnerschaften, indem sie unter anderem einen höheren Interventionssatz gewährt, wenn ihre Unterstützung in anderer Form als einem Zuschuss geleistet wird.

Zwar ist nach der TEN-Verordnung die kumulierte Finanzierung ein und derselben Phase eines einzelnen Projekts aus der TEN-Haushaltslinie und aus anderen Gemeinschaftsquellen grundsätzlich nicht zulässig, doch kann in einigen Fällen im Anschluss an die Finanzierung von Durchführbarkeitsstudien aus TEN-Mitteln bei der Finanzierung von Bauarbeiten eine Unterstützung des EFRE oder der EIB gewährt werden. Im Verkehrsbereich finanziert der EFRE häufig Arbeiten, die der Anbindung an das transeuropäische Verkehrsnetz dienen, dessen Strecken bereits aus der TEN-Haushaltslinie und/oder aus dem Kohäsionsfonds finanziert wurden.

Die Verordnung über die Finanzierung der TEN ((EG) Nr. 2236/95) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1655/1999 geändert, um im Wege von indikativen Mehrjahresprogrammen (MIP) eine mittelfristige Planung zu ermöglichen und öffentlich-private Partnerschaften zu fördern. Gleichzeitig wurde ein kleiner Teil des Gesamtbetrags (1-2%) für die Unterstützung von Projekten mit Risikokapitalbeteiligung vorgesehen.

Laut dem Vorschlag der Kommission vom September 2001 über die Mehrjahresprogramme im Zeitraum 2001-2006 sollen Mittel in Höhe von insgesamt rund 2,8 Mrd. EUR für elf vorrangige Projekte (Projekte von Essen), das Projekt "Globale Satellitennavigationssysteme (Galileo)" und vier Gruppen von Vorhaben von gemeinsamem Interesse bereitgestellt werden.

Im Rahmen der Mehrjahresprogramme, des Galileo-Projekts und der Vorhaben von gemeinsamem Interesse außerhalb der Mehrjahresprogramme wurden 2002 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 563,4 Mio. EUR für Projekte im Bereich der TEN-Verkehr in den Haushaltsplan eingestellt. Außerdem wurden Mittel in Höhe von 7 Mio. EUR auf die Risikokapital-Fazilität übertragen, um zur Finanzierung von TEN-Verkehrsprojekten im Rahmen eines ÖPP-Konzepts beizutragen.

Bei der Aufteilung der für 2002 bereitgestellten Fördergelder auf die Verkehrsträger entfällt der weitaus größte Anteil der Mittel, die die EU für TEN-Verkehrsprojekte bereitstellt, auf den Bahnsektor (knapp 47%), gefolgt von Galileo (30%) und dem Straßenbau (4%).

1.8. Abschluss der vorangegangenen Programmplanungszeiträume

Für alle Interventionen des Programmplanungszeitraums 1994-1999 ist der 31. März 2003 der Schlusstermin für den Abschluss. Grundsätzlich müssen zu diesem Zeitpunkt die Beträge für Interventionen, für die der Kommission keine ordnungsgemäßen Dossiers im Hinblick auf den Abschluss übermittelt wurden (Schlussbericht, Antrag auf Auszahlung des Restbetrags, Auditvermerk gemäß Artikel 8), freigegeben werden.

EFRE

Bis Ende 2002 konnten einige Interventionen abgeschlossen werden. Für verschiedene andere wurden die Dossiers für den Abschluss zwar im Laufe des Jahres 2002 vorgelegt, doch erfolgte die Vorlage zu spät, als dass eine Bearbeitung im selben Jahr noch möglich gewesen wäre. Meistens sind die Dossiers unvollständig oder werfen Fragen auf.

Bis zum 24. April 2003 waren von insgesamt 942 Interventionen 194 abgeschlossen, bei 727 waren die Prüfungen im Gange, und für 21 mussten die Dossiers der Kommission noch übermittelt bzw. vor der Bearbeitung noch ergänzt werden.

EAGFL

Insgesamt konnten einige sehr wenige Interventionen bis zum 31. Dezember 2002 abgeschlossen werden. Die Arbeiten für den Abschluss kamen aber gut voran, da für die meisten Interventionen die erforderlichen Dossiers übermittelt worden waren.

Für 142 der insgesamt 402 Programme gingen der Kommission bis Ende 2002 vollständige Anträge zu, von denen 27 abgeschlossen wurden (22 für Italien). Die Dossiers für die 260 noch abzuschließenden Programme wurden bis zu der vorgeschriebenen Frist des 31. März 2003 eingereicht, um automatische Mittelfreigaben zu vermeiden.

FIAF

2002 gingen mehrere Anträge auf Abschluss von Programmen aus den vorangegangenen Zeiträumen ein. Nach einer eingehenden Prüfung dieser Anträge konnte kein Abschluss vorgenommen werden, da in den Anträgen bestimmte Angaben fehlten.

Bis zum 31. März waren bei der Kommission alle Dossiers für die 54 Interventionen eingegangen.

ESF

Die Arbeiten für den Abschluss haben sich bei den meisten Interventionen offenbar stark verzögert, da der Kommission nur sehr wenige Dossiers für den Abschluss übermittelt wurden.

Bis zum 31. März waren 16 von insgesamt 754 Interventionen abgeschlossen; 539 waren im Abschluss begriffen. Für 53 Programme mussten der Kommission noch die Dossiers für den Abschluss übermittelt werden, und 162 Dossiers mussten noch ergänzt werden.

2. Kohärenz und Komplementarität

2.1. Strukturfonds und Umweltpolitik

Der Schutz und die Verbesserung der Umwelt zählen mit zu den Aufgaben der Strukturfonds bei der Verwirklichung der drei vorrangigen Ziele, die ihnen mit der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 zugewiesen wurden (Artikel 1). Als eines der in Artikel 2 der Verordnung genannten Mittel ist explizit die Einbeziehung der Erfordernisse des Umweltschutzes bei der Durchführung der Fonds vorgesehen.

Direkte Umweltinvestitionen

Die regionalen und nationalen Behörden haben im Rahmen der Programmplanung 2000-2006 zusammengenommen rund 20 Mrd. EUR für direkte Umweltinvestitionen bestimmt; das sind etwas über 10% der gesamten Mittelausstattung der Strukturfonds. Finanziert werden beispielsweise Infrastrukturen in den Bereichen Wasserversorgung und -aufbereitung, Abwasserreinigung, Abfallentsorgung und -verwertung sowie Bodenschutz und Naturschutz.

Diese Investitionen sind überwiegend in den Ziel-1-Regionen vorgesehen, die - insbesondere aufgrund der umfangreichen Investitionen, die für die Realisierung dieser Infrastrukturen erforderlich sind - einen erheblichen Rückstand in diesen Bereichen aufweisen.

Einhaltung des Umweltrechts

Die aus den Fonds kofinanzierten Operationen müssen mit dem einschlägigen Gemeinschaftsrecht, einschließlich des Umweltrechts, im Einklang stehen. Infolgedessen wurden die Kofinanzierung und die Einleitung bestimmter Maßnahmen in einigen Mitgliedstaaten hinausgezögert oder gestoppt, da kein den einschlägigen Bestimmungen entsprechender umweltrechtlicher Rahmen vorlag.

Verstöße gegen die Rechtsvorschriften - sei es, dass keine Umsetzung in einzelstaatliches Recht erfolgt war, sei es, dass die Gemeinschaftsbestimmungen nicht eingehalten wurden - wurden hauptsächlich in folgenden Bereichen festgestellt: Abfälle (drei Mitgliedstaaten wurden 2002 vom Gerichtshof verurteilt, weil sie keine Abfallbewirtschaftungspläne gemäß den für Abfälle geltenden Bestimmungen erstellt hatten), Wasserverschmutzung durch Nitrate landwirtschaftlichen Ursprungs (mehrere Verurteilungen durch den Gerichtshof), Behandlung von kommunalem Abwasser, Wasserqualität und Einhaltung der Bestimmungen über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten.

Natura 2000: Die verbleibenden Probleme, die damit zusammenhingen, dass nicht ausreichend Schutzgebiete ausgewiesen wurden, haben sich 2002 aufgrund zusätzlicher Notifizierungen erledigt.

Einbeziehung der Umwelt in die einzelnen Maßnahmen

Die Berücksichtigung der Umwelt in den Strukturfondsprogrammen erfolgt in der Weise, dass Umweltbelange sowohl bei der Festlegung der Programme als auch bei deren Durchführung in zunehmendem Maße mit einbezogen werden. Dieses immer häufiger angewendete Prinzip kann in den verschiedenen Phasen der Programmplanung auf unterschiedliche Weise zum Einsatz kommen: indem für alle Strukturfondsprogramme bei der Festlegung der Programme eine Ex-ante-Bewertung des Zustands der Umwelt vorgenommen wird, indem alle unter die Richtlinie 85/337/EWG fallenden Projekte systematisch einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden oder indem in die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ein Umweltkriterium zu den Kriterien für die Projektauswahl hinzugenommen wird.

Im industriellen Bereich erfolgt die Einbeziehung von Umweltbelangen beispielsweise in der Weise, dass umweltverträgliche Verfahren und Produkte gewählt werden, die eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen, die Verringerung und Wiederverwertung der erzeugten Abfälle oder die Verringerung der Emissionen in die Atmosphäre ermöglichen. In diesem Zusammenhang werden im Rahmen der Strukturfondsunterstützung Investitionen begünstigt, die durch einen vorbeugenden Ansatz gekennzeichnet sind, wobei in einigen Mitgliedstaaten für solche Investitionen ein höherer Unterstützungssatz gilt. Im Verkehrsbereich ist es einigen Mitgliedstaaten dank der Einbeziehung von Umweltbelangen in die Programme gelungen, die erforderliche Verbesserung der Verkehrsinfrastrukturen ohne Beeinträchtigung der Umweltqualität vorzunehmen, indem umweltfreundliche Verkehrsträger gefördert wurden (Vorrang für öffentliche Verkehrsmittel, Eisenbahn und den kombinierten Verkehr).

Beteiligung der Umweltbehörden

Einige Mitgliedstaaten wie Italien, Spanien und Portugal haben die technische Hilfe für die Errichtung von Arbeitsgruppen aus Umweltsachverständigen eingesetzt, die sich an der Verwaltung der Fonds beteiligen und auf geeigneter Ebene darüber wachen, dass die Umweltbelange bei der Durchführung der Programme berücksichtigt werden.

Halbzeitbewertung

Die Anfang 2003 begonnene Halbzeitbewertung der Effizienz der Programme, aus der sich möglicherweise Vorschläge für eine Revision dieser Programme ergeben werden, könnte die Möglichkeit bieten, die Prioritäten, die im sechsten Umweltaktionsprogramm und in der Mitteilung der Kommission über die Strategie der Europäischen Union für die nachhaltige Entwicklung festgelegt sind, im Rahmen der Strukturfondsmaßnahmen besser zu berücksichtigen.

Innovative Maßnahmen

"Nachhaltige Entwicklung" ist eines der drei Versuchsthemen, für die im Rahmen der regionalen Programme mit innovativen Maßnahmen eine Unterstützung gewährt werden kann. Bislang haben 49 der 126 geförderten Regionen beschlossen, dieses Thema in ihren Programmen aufzugreifen, wobei die verschiedenen Maßnahmen mit Kosten von insgesamt rund 80 Mio. EUR nicht nur die Umwelt, sondern auch den Verkehrsbereich, das Kulturerbe, die Erbringung von sozialen Diensten und anders mehr betreffen. Die mit diesen Programmen gewonnenen Erfahrungen sollen in die Hauptprogramme der Strukturfonds einbezogen werden.

2.2. Strukturfonds und Verkehrs-/Energiepolitik

Am 12. September 2001 hat die Kommission ein Weißbuch über die europäische Verkehrspolitik angenommen, in dem die Verbesserung der Rahmenbedingungen des Verkehrs als eine der wichtigsten Zielsetzungen genannt wird, die folgendes umfasst:

- Beseitigung von Verkehrsengpässen;

- Errichtung neuer Infrastrukturen, insbesondere im Bahnsektor;

- Tarifgestaltung als Mittel für die Schaffung eines Gleichgewichts zwischen den Verkehrsträgern und für die Finanzierung der Infrastrukturen.

Zur Verwirklichung dieser hochgesteckten Ziele setzt die Kommission die Mittel ein, die im Rahmen der TEVN-Haushaltslinie, des Kohäsionsfonds und des EFRE sowie - in den künftigen Mitgliedstaaten - im Rahmen des ISPA zur Verfügung stehen.

2.3. Strukturfonds und Wettbewerbspolitik

Gemäß Artikel 87 Absatz 1 des Vertrages sind staatliche Beihilfen in der Regel mit dem gemeinsamen Markt unvereinbar. Dieses Beihilfeverbot gilt jedoch nicht absolut, wobei die Kommission besonders auf potenziell positive Auswirkungen der Beihilfen achtet, die die wirtschaftliche Entwicklung der strukturschwächsten Regionen fördern sollen. Voraussetzung ist, dass die Beihilfen nicht die Wettbewerbsbedingungen und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten in einem Umfang beeinträchtigen, der gegen das gemeinsame Interesse verstößt. Da ein beträchtlicher Teil der Strukturfondsinterventionen direkt den Unternehmen zugute kommt, muss gewährleistet sein, dass die gemeinschaftliche Regionalpolitik mit den Wettbewerbsregeln im Einklang steht.

Die allgemeine Strukturfondsverordnung enthält diesbezüglich zahlreiche Bestimmungen, wonach insbesondere die von der Kommission genehmigten Interventionen auf Ebene der einzelnen Maßnahmen die Angaben enthalten müssen, die für die Ex-ante-Bewertung der Vereinbarkeit der staatlichen Beihilfen mit dem gemeinsamen Markt erforderlich sind. Nach Abschluss der Prüfung der in den einheitlichen Programmplanungsdokumenten für die Strukturfondsinterventionen in den Ziel-2-Gebieten im Zeitraum 2000-2006 vorgesehenen Maßnahmen hat sich die Kommission 2002 in diesem Zusammenhang auf die Beurteilung bestimmter gemäß den Artikeln 25 und 26 der allgemeinen Strukturfondsverordnung förderfähiger Großprojekte konzentriert, eine Beurteilung, die durch die Verabschiedung des neuen multisektoralen Regionalbeihilferahmens [10] vereinfacht werden soll.

[10] ABl. C 70 vom 19.3.2002.

Mit dem neuen Beihilferahmen werden bestimmte bislang gesonderte sektorspezifische Regeln (für die Automobil-, die Stahl- und die Kunstfaserindustrie) einbezogen. Es wird ein automatisches System zur Bestimmung der Beihilfeintensitäten nach Maßgabe des Investitionsbetrags eingeführt, das wie ein progressiver Steuersatz wirkt, und der Betrag, ab dem die Beihilfen einzeln angemeldet werden müssen, wird gegenüber früher heraufgesetzt. Indessen wird mit dem neuen Rahmen auch anerkannt, dass Großinvestitionen einen wirkungsvollen Beitrag zur regionalen Entwicklung leisten können, weswegen ab 2004 ein Kohäsionsbonus für Großvorhaben vorgesehen ist, die aus den gemeinschaftlichen Strukturfonds kofinanziert werden und deren Betrag 100 Mio. EUR überschreitet. Mit dem neuen System wird somit der "Mehrwert" dieser Großvorhaben berücksichtigt, indem ein Ansatz zugrunde gelegt wird, der einen Ausgleich zwischen der angestrebten Verringerung der am stärksten wettbewerbsverzerrenden Beihilfen einerseits und den Zielen des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts andererseits schafft.

Darüber hinaus hat die Kommission weiter an der Reform der für weniger wettbewerbsverzerrende Beihilfen geltenden Verfahrensregeln gearbeitet. So wurde 2002 eine neue Freistellungsverordnung für Beschäftigungsbeihilfen [11] erlassen, die im laufenden Programmplanungszeitraum der Strukturfonds eine Vereinfachung der Verfahren für die gemeinschaftliche Kofinanzierung bestimmter Beihilferegelungen nach sich ziehen soll. Mit dieser Verordnung wird eine Freistellungsregelung eingeführt, nach der Beihilfen zur Schaffung von Arbeitsplätzen ebenso wie Beihilfen für die Beschäftigung von benachteiligten und behinderten Personen nicht mehr zuvor angemeldet werden müssen. Außerdem wird die Intensität der Beihilfen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze in Fördergebieten heraufgesetzt.

[11] ABl. L 337 vom 13.12.2002.

2.4. Strukturfonds und öffentliche Auftragsvergabe

Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds müssen die Operationen, die Gegenstand einer Gemeinschaftsfinanzierung sind, "dem Vertrag und den aufgrund des Vertrages erlassenen Rechtsakten sowie den Gemeinschaftspolitiken und -aktionen, einschließlich derjenigen in den Bereichen [...] Vergabe öffentlicher Aufträge [...] entsprechen". Die Verwaltung der Strukturfonds wurde stärker dezentralisiert, indem den Mitgliedstaaten und insbesondere den Verwaltungsbehörden bei der Vergabe von Aufträgen, die aus den Gemeinschaftsfonds finanziert werden, mehr Verantwortung eingeräumt wurde. Um die Vereinbarkeit dieser Verfahren mit den Gemeinschaftsbestimmungen zu gewährleisten, fördert die Kommission vorbeugende Maßnahmen seitens der nationalen Behörden wie z.B. eine angemessene Schulung des mit der Vergabe dieser Aufträge befassten Personals sowie die Erstellung von Leitfäden und Vademekums für die Auftragsvergabe. Die Kommission trägt dafür Sorge, dass die Verfahren für die Auftragsvergabe mit dem Gemeinschaftsrecht im Einklang stehen, indem sie die Umsetzung der einschlägigen Gemeinschaftsrichtlinien überprüft und bei Verstößen von ihren Interventionsbefugnissen Gebrauch macht. In diesem Zusammenhang hat die Kommission im Jahr 2002 mehr als 400 potenzielle Fälle einer fehlerhaften Umsetzung oder Anwendung der einschlägigen Gemeinschaftsrichtlinien untersucht.

2.5. Strukturfonds und Informationsgesellschaft

Die Entwicklung der Informationsgesellschaft ist ein integraler Bestandteil der Strukturpolitik im Zeitraum 2000-2006, der es ermöglicht, die aus der Revolution im Kommunikations- und Informationsbereich resultierenden sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Vorteile in vollem Umfang zu nutzen. Beim Gipfel von Lissabon hat die Union eine ehrgeizige Strategie formuliert (eEurope) und sich bis zum Jahr 2010 das Ziel gesteckt, "die wettbewerbsfähigste und dynamischste wissensbasierte Wirtschaft in der Welt zu werden, die zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und größerem sozialem Zusammenhalt fähig ist." Auf der Konferenz von Lyon wurde die Herausforderung angenommen und festgehalten, die Informationsgesellschaft sei ein Mittel zum Zweck und diene der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen sowie der Schaffung und Erhaltung von stabilen Arbeitsplätzen. Die Kernaussage lautete, dass die Regionen eine integrierte und einheitliche Strategie für die Informationsgesellschaft festlegen und umsetzen sollten.

Einer unlängst durchgeführten Studie [12] zufolge beläuft sich die im Programmplanungszeitraum 2000-2006 aus den Strukturfonds gewährte direkte Gemeinschaftsunterstützung zugunsten der Informationsgesellschaft auf etwa 10 Mrd. EUR, was 4,5% der Gesamtausgaben für die Ziele 1 und 2 entspricht. Die Prioritäten entsprechen weitgehend dem Aktionsplan eEurope 2002, der auf eine Steigerung der Zahl von Internetanschlüssen abzielt, und betreffen die Modernisierung der Zugangsinfrastruktur, die Teilnahme aller an der wissensbasierten Wirtschaft, die Förderung des elektronischen Geschäftsverkehrs in den KMU, die Einführung von neuen Formen der Qualifizierung und der Arbeitsorganisation sowie schließlich das eGovernment. Außerdem ist festzustellen, dass die Hälfte der untersuchten Regionen ein strategisches und geplantes Konzept für die Informationsgesellschaft verabschiedet haben.

[12] Thematische Bewertung "Informationsgesellschaft", Technopolis, Oktober 2002.

Der anschließende Plan eEurope 2005, der auf dem Gipfel von Sevilla im Juni 2002 verabschiedet wurde, konzentriert sich auf die effektive Nutzung des Internet und zielt darauf ab, die Entwicklung von sicheren Diensten, Anwendungen und Inhalten auf der Grundlage einer weithin zugänglichen Breitband-Infrastruktur zu fördern. Diese neue Prioritäten stellen den Nutzer und die Nutzung in den Mittelpunkt der Überlegungen und betreffen noch direkter die Regionen. In einem besonders schwierigen wirtschaftlichen und sektoralen Umfeld drohen neue Risiken einer digitalen Kluft, weshalb die Tätigkeit der Kommission im Jahr 2002 auf folgende Bereiche abzielte:

- Ausbau des Breitbandzugangs zum Internet in den Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte, in denen der Markt zu einer angemessenen Antwort nicht in der Lage ist. Für die öffentliche Förderung von Investitionen in diese Infrastrukturen sowie für die Modalitäten einer etwaigen Ergänzung aus den Strukturfonds sind neue Leitlinien erforderlich, mit deren Festlegung 2002 begonnen wurde und die spätestens im ersten Halbjahr 2003 endgültig vorliegen sollen.

- Aneignung der Instrumente der Informationsgesellschaft durch die Bürger. 2002 konnten auf regionaler Ebene verschiedene Maßnahmen zur "digitalen Eingliederung" durchgeführt werden, die fortgesetzt werden müssen, wenn die Risiken einer sozialen Kluft beim Zugang zur Informationsgesellschaft künftig begrenzt werden sollen.

- Kapazitäten der Regionen für die Organisation und Formulierung einer integrierten Strategie im Bereich der Informationsgesellschaft, die den Bedürfnissen der Nutzer gerecht wird und auf einer umfassenden interregionalen Zusammenarbeit basiert. Während die Hälfte der Regionen 2002 reale Ergebnisse erzielen konnten, räumen die anderen der Entwicklung der Informationsgesellschaft keine Priorität ein und laufen Gefahr, von den auf internationaler Ebene im Entstehen begriffenen Kooperationsnetzen ausgeschlossen zu werden.

- Die von der Beitrittsländern vorgelegten nationalen Entwicklungspläne (und operationellen Programme) spiegeln in spezifischer Weise die oben beschriebenen Risiken wider und sind zudem wenig auf die im Rahmen von eEurope+ verabschiedeten Politiken abgestimmt. Angesichts des bruchstückhaften Ansatzes der auf die Informationsgesellschaft bezogenen Maßnahmen in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen muss zunächst ein geeigneter, die regionale Ebene einbeziehender Koordinierungsmechanismus geschaffen und anschließend ein strategischer und strukturierter Ansatz entwickelt werden, der auf den tatsächlichen Analyse- und Verwaltungskapazitäten der Regionen basiert.

Schließlich sollte ein kohärenter Bezugsrahmen für die Regionalpolitik im Bereich der Informationsgesellschaft geschaffen und ein auf Indikatoren und der Erhebung von Daten beruhender Ansatz formuliert werden, der besser mit den regionalen Prioritäten verknüpft ist.

Innovative Maßnahmen

"Informationsgesellschaft" ist eines der drei Versuchsthemen, für die im Rahmen der regionalen Programme mit innovativen Maßnahmen eine Unterstützung gewährt werden kann. Bislang haben 92 der 126 geförderten Regionen beschlossen, dieses Thema in ihren Programmen aufzugreifen, wobei die verschiedenen Maßnahmen mit Kosten von insgesamt rund 240 Mio. EUR vornehmlich Informationstechnologien im Dienste der regionalen Entwicklung betreffen. Die mit diesen Programmen gewonnenen Erfahrungen sollen in die Hauptprogramme der Strukturfonds einbezogen werden.

3. Bewertungen und Kontrollen

3.1. Bewertungen

a) EFRE

2002 durchgeführte Bewertungen

2002 leitete die Generaldirektion Regionalpolitik fünf Studien im Bereich Regionalpolitik und Strukturfonds ein, von denen zwei im selben Jahr abgeschlossen wurden. Es handelt sich um folgende Studien:

- Ex-post-Bewertung von Ziel 6 im Zeitraum 1994-1999, mit der untersucht werden sollte, wieweit die Ziele und Strategien der beiden Ziel-6-Programme in Finnland und Schweden sowie die Systeme für deren Durchführung zum gewünschten Erfolg geführt haben.

Aus der Bewertung ging hervor, dass die für die beiden Programme bereitgestellten Mittel zwar positive Auswirkungen auf die betreffenden Regionen gehabt haben, jedoch zu begrenzt waren, um an der Tendenz zur Entvölkerung der unter das Ziel 6 fallenden Zone etwas ändern zu können.

Die Schlussfolgerungen aus dieser Bewertung werden 2003 bei der Anpassung der beiden entsprechenden Ziel-1-Programme für den Zeitraum 2000-2006 berücksichtigt.

- Zwischenbewertung zum Thema "Nachhaltige Entwicklung"

Diese Studie sollte Instrumente liefern, die den Mitgliedstaaten dabei helfen können, die Nachhaltigkeit ihrer Entwicklungspläne zu bewerten. Die Ergebnisse der Bewertungen werden dazu verwendet, um die Nachhaltigkeit der Strukturfondsprogramme im Zeitraum 2000 - 2006 zu steigern, beispielsweise im Zusammenhang mit der Halbzeitbewertung dieser Programme.

Die Bewertung zeigte, dass die Strukturfonds allgemein einen positiven Beitrag zu einer nachhaltigen Regionalentwicklung leisten, wobei jedoch noch Verbesserungen möglich sind.

Darüber hinaus wurden 2002 drei Studien eingeleitet, deren Schlussfolgerungen 2003 vorliegen werden:

- Ex-post-Bewertung der Initiative INTERREG II im Zeitraum 1994-1999, mit der ermittelt werden sollte, wieweit Teil A (grenzübergreifende Zusammenarbeit) und Teil B (Fertigstellung von Energienetzen) der Initiative tatsächlich dazu beigetragen haben, die grenzübergreifende Zusammenarbeit auszubauen, den Grenzgebieten der Europäischen Union zu helfen, die durch ihre relative Isolierung innerhalb der nationalen Volkswirtschaften und innerhalb der Union als Ganzes bedingten besonderen Probleme zu bewältigen, und die fehlenden Glieder in den europäischen Energienetzen zu ergänzen.

Für Teil C von INTERREG II sollte ermittelt werden, in welchem Maße dieser Teil dazu beigetragen hat, Strategien und Mechanismen für die Wiederherstellung eines räumlichen Gleichgewichts und die Ordnung des Gemeinschaftsraums zu initiieren und/oder besser zu steuern.

Die Schlussfolgerungen dieser Bewertung sollen insbesondere Erkenntnisse und Lehren für die Zukunft der Initiative INTERREG nach 2006 liefern.

- Ex-post-Bewertung der Initiative URBAN im Zeitraum 1994-1999. Die drei Ziele der Bewertung bestanden darin,

* zu bestimmen, wieweit die Gemeinschaftsinitiative zur Verbesserung der sozioökonomischen Bedingungen in den Programmgebieten beigetragen und als Katalysator gewirkt hat;

* den gemeinschaftlichen Mehrwert zu ermitteln, der mit den Strukturfondsinvestitionen erzielt wurde;

* sachdienliche Erkenntnisse sowohl für den Programmplanungszeitraum 2000-2006 als auch für die Planung der Strukturfonds nach 2006 im Rahmen der Erweiterung zu gewinnen.

- Schließlich hat die Generaldirektion Regionalpolitik eine Studie über die Effizienz der Durchführungsmethode der Strukturfonds eingeleitet, die sich auf die Ziele 1, 2 und 3 sowie die Gemeinschaftsinitiativen erstreckt.

Diese Bewertung soll der Kommission dabei helfen, im Rahmen der Strukturfondsreform Vorschläge für die Durchführung der Verfahren nach dem Jahr 2006 zu erarbeiten.

Ergebnisse der 2001 eingeleiteten und 2002 abgeschlossenen Bewertungen

Zwei im Jahr 2001 eingeleitete Bewertungen wurden 2002 abgeschlossen. Ihre Schlussfolgerungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

- Thematische Bewertung zur Informationsgesellschaft

Auf der Grundlage von 70 Regionalprogrammen (sowie von drei nationalen Programmen zur Informationsgesellschaft) lässt sich feststellen, dass die Strukturfonds sowohl in finanzieller als auch in strategischer Hinsicht einen signifikanten Beitrag geleistet haben.

Gleichwohl ist es nur bei einigen wenigen Programmen gelungen, einen horizontalen Ansatz (zum Beispiel für die Informationsgesellschaft) durchzuführen, was vor allem auf die großen Unterschiede zwischen den Regionen bezüglich ihrer Kapazitäten und ihrer Programmplanung zurückzuführen ist.

- "Input-Output"-Studie über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Ziel-1-Interventionen des Zeitraums 2000-2006

Diese Studie belegt die bedeutenden Auswirkungen der Strukturfonds auf das BIP der im Rahmen von Ziel 1 unterstützten Mitgliedstaaten sowie die Rückstrahlungseffekte (im Schnitt 24%) auf die am weitesten entwickelten Regionen der Union, die sich aus Einfuhren von Ausrüstung und Dienstleistungen durch die weniger entwickelten Regionen ergeben.

Darüber hinaus wurden Ende 2001 zwei wichtige Studien eingeleitet (Ex-post-Bewertung der Ziel-1-Programme des Zeitraums 1994-1999 bzw. Ex-post-Bewertung der Ziel-2-Programme), die Anfang 2003 abgeschlossen sein sollen.

Sonstige Tätigkeiten im Bereich der Bewertung

- Kosten-Nutzen-Analyse

Gemäß Artikel 26 der allgemeinen Strukturfondsverordnung müssen die Mitgliedstaaten Großprojekte der Kommission im voraus mitteilen und eine Kosten-Nutzen-Analyse sowie Angaben zu den Auswirkungen in den Bereichen Beschäftigung und Umwelt übermitteln.

2002 prüfte die Generaldirektion Regionalpolitik rund 110 ihr vorgelegte Großprojekte und nahm zu ihnen Stellung. Der Großteil dieser Projekte betraf die Bereiche Umwelt und Verkehrsinfrastruktur.

Um die in diesem Bereich sehr unterschiedlichen Praktiken der einzelnen begünstigten Länder zu verbessern, veröffentlichte die Generaldirektion Regionalpolitik 2002 mit Hilfe eines externen Consultants eine Aktualisierung des Leitfadens zur Kosten-Nutzen-Analyse.

- Aktualisierung des Bewertungshandbuchs "MEANS"

2002 veröffentlichte die Generaldirektion Regionalpolitik eine Ausschreibung zur Aktualisierung des Bewertungshandbuchs "MEANS", um den gewonnenen Erfahrungen sowie den technologischen Entwicklungen der letzten Jahre Rechnung zu tragen.

- Festlegung der für die Zuweisung der leistungsgebundenen Reserve erforderlichen Indikatoren

2002 präzisierte die Generaldirektion Regionalpolitik die Kriterien für die Verwendung der Indikatoren, die für die Zuweisung der leistungsgebundenen Reserve gemäß Artikel 44 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 bzw. im Kontext der von der Kommission im Einvernehmen mit den Mitgliedstaaten beschlossenen Vereinfachung vorgesehen sind.

- Bewertung der Ausschreibungen für die Ex-ante-Bewertungen der von den Beitrittsländern eingereichten nationalen Entwicklungsprogramme und operationellen Programme

2002 bewertete die Generaldirektion Regionalpolitik die Leistungsbeschreibungen für die Ex-ante-Bewertungen der von den Beitrittsländern eingereichten nationalen Entwicklungsprogramme und operationellen Programme. In einigen Fällen wurden die Leistungsbeschreibungen daraufhin neu formuliert, da sie Schwachstellen aufwiesen.

Einhaltung des Zusätzlichkeitsprinzips im Zeitraum 1994-1999

Die Zusätzlichkeit, eines der Grundprinzipien der Strukturfondstätigkeit, wird durch Artikel 9 der Koordinierungsverordnung (EWG) Nr. 2082/93 geregelt und besagt, dass die Gemeinschaftsmittel in den gemeinschaftlichen Interventionsbereichen nicht an die Stelle der zuschussfähigen nationalen öffentlichen Ausgaben treten dürfen.

Gemäß diesem Artikel muss jeder Mitgliedstaat für jedes Ziel in allen betroffenen Gebieten seine öffentlichen Strukturausgaben oder Ausgaben gleicher Art (ohne den Beitrag der Strukturfonds) real mindestens in der Höhe des vorangegangenen Programmplanungszeitraums aufrechterhalten, wobei allerdings sowohl die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen dieser Finanzierung berücksichtigt werden als auch einige spezifische wirtschaftliche Bedingungen, und zwar Privatisierungen, die im vorausgegangenen Programmplanungszeitraum außergewöhnliche Höhe der öffentlichen Strukturausgaben und die konjunkturelle Entwicklung der einzelnen Volkswirtschaften.

Die Ex-post-Überprüfung der Zusätzlichkeit kann erst nach Abschluss des Programmplanungszeitraums erfolgen. Die Überprüfung für den Zeitraum 1994-1999 war anhand der zuschussfähigen öffentlichen Ausgaben oder Ausgaben gleicher Art vorzunehmen, die zwischen 1994 und 1999 getätigt wurden.

Ende 2001 forderte die Kommission die Mitgliedstaaten auf, Angaben zu den im Rahmen von Ziel 1 und Ziel 6 tatsächlich getätigten Ausgaben zu übermitteln. Dabei waren auch die Informationsquellen sowie die verwendeten Deflatoren und Schätzmethoden anzugeben. Es sollen etwaige Abweichungen zwischen den im Zeitraum 1994-1999 getätigten durchschnittlichen Ausgaben und den ex post ermittelten Ausgaben des vorangegangenen Zeitraums festgestellt werden.

Bis jetzt (Ende 2002) ist die Ex-post-Überprüfung der Zusätzlichkeit für den Zeitraum 1994-1999 abgeschlossen für sieben Mitgliedstaaten in Bezug auf Ziel 1 (Deutschland, Österreich, Belgien, Spanien, Griechenland, Niederlande und Portugal) und für zwei Mitgliedstaaten in Bezug auf Ziel 6 (Finnland und Schweden).

Bei sieben Mitgliedstaaten wurde festgestellt, dass sich die nationalen öffentlichen Ausgaben gegenüber dem Zeitraum 1989-1993 signifikant erhöht haben (um 10% bis 30%).

In zwei Fällen (Deutschland und Spanien) sind die öffentlichen Ausgaben gegenüber 1989-1993 zwar um 20% bzw. 2,4% zurückgegangen, doch ist das Zusätzlichkeitsprinzip aufgrund der außergewöhnlichen Höhe der öffentlichen Strukturausgaben im vorangegangenen Programmplanungszeitraum auch hier nicht in Frage gestellt.

Im Fall von Irland müssen die nationalen Behörden noch letzte Angaben vorlegen, doch ist bereits zu erkennen, dass das Zusätzlichkeitsprinzip für den Zeitraum 1994-1999 eingehalten wurde.

Für Italien sind noch keine vollständigen endgültigen Angaben eingegangen, insbesondere was die endgültigen Ausgaben der Kommunen anbelangt, doch ist bereits deutlich, dass der jährliche Durchschnitt der zuschussfähigen öffentlichen Ausgaben in den Ziel-1-Regionen im Zeitraum 1994-1999 unter dem jährlichen Durchschnitt des Zeitraums 1989-1993 liegt.

Die aus Frankreich und dem Vereinigten Königreich eingegangenen Angaben lassen eine Überprüfung der Einhaltung des Zusätzlichkeitsprinzips zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zu.

b) FIAF

Von den Dienststellen der Generaldirektion Fischerei wurde auf EU-Ebene eine Ex-post-Bewertung der FIAF-Programme des Zeitraums 1994-1999 eingeleitet. Der Vertrag wurde im Dezember 2002 unterzeichnet, und der Schlussbericht wird für Oktober 2003 erwartet. Mehrere Mitgliedstaaten leiteten eigene Bewertungen ein, deren Schlussberichte ebenfalls vor Ende 2003 vorliegen sollen.

2002 begannen mehrere Mitgliedstaaten mit der Halbzeitbewertung. Am 24.2.2003 fand ein Seminar statt, auf dem die in den Mitgliedstaaten für die Halbzeitbewertungen des FIAF für den Zeitraum 2000-2006 Verantwortlichen zusammentrafen und die Leistungsbeschreibungen sowie die festgelegten Verfahren erörterten. Trotz erheblicher Verzögerungen bei einigen Programmen dürften die meisten Schlussberichte, wie in Artikel 42 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 vorgesehen, zum 31.12.2003 vorliegen.

c) EAGFL-Ausrichtung

Ex-post-Bewertungen für den Programmplanungszeitraum 1994-1999

Die meisten Ex-post-Bewertungen wurden von den Mitgliedstaaten und Regionen abgeschlossen und der Kommission übermittelt. Die Kommission erhielt insgesamt 17 Ex-post-Bewertungsberichte für die Verordnung (EG) Nr. 950/97 (Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz der Agrarstruktur im Rahmen von Ziel 5a), zwölf Berichte für die Verordnung (EG) Nr. 951/97 (Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen im Rahmen von Ziel 5a), 52 Berichte für Ziel-5b-Maßnahmen und 82 Berichte für die Gemeinschaftsinitiative LEADER II. Einige Berichte waren 2003 noch fällig.

Die Kommission leitete vier zusammenfassende Bewertungen auf EU-Ebene ein, die von externen Bewertern ausgeführt werden sollen. Es wurden vier Verträge aufgestellt, die Ex-post-Bewertungen für die Verordnung (EG) Nr. 950/97, die Verordnung (EG) Nr. 951/97, für Ziel 5b und für LEADER II betreffen. Die Schlussberichte dieser vier Bewertungen werden im dritten Quartal 2003 vorliegen.

Halbzeitbewertungen für den Programmplanungszeitraum 2000-2006

Die Halbzeitbewertungen sind in allen Mitgliedstaaten im Gange und sollen bis 31.12.2003 abgeschlossen sein. Die Kommission erstellte und verbreitete Leitlinien für die Bewertung der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums, mit denen ein koordinierter Bewertungsansatz erreicht werden soll, der eine Synthese der Bewertungsergebnisse auf EU-Ebene ermöglichen würde. Bei den Programmen mit EAGFL-Beteiligung sollte so weit wie möglich auf diese Leitlinien zurückgegriffen werden. Für die Halbzeitbewertung der Initiative LEADER+ wurden ebenfalls Leitlinien erstellt.

d) ESF

Wie geplant wurde im September 2002 eine Ex-post-Bewertung der Ziel-1-, Ziel-3- und Ziel-4-Programme des Zeitraums 1994-1999 eingeleitet. Die endgültigen Ergebnisse werden bis September 2003 erwartet. Ziel ist es, die Ergebnisse und Auswirkungen der Tätigkeit des ESF in den beschriebenen Bereichen zu beurteilen. Der Schwerpunkt wird auf die quantitative und qualitative Bewertung der Auswirkungen im Hinblick auf Einzelpersonen (Endbegünstigte) sowie auf Systeme (einschließlich indirekt Begünstigte) gelegt. So weit möglich wird auch der gemeinschaftliche Mehrwert der Interventionen ermittelt. Die Bewertungsergebnisse sollen für Folgendes genutzt werden: (i) Entwurf des nächsten Berichts über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt, (ii) Durchführung der ESF-Interventionen im Zeitraum 2000-2006, (iii) Politikgestaltung in Bezug auf die Zukunft des ESF, (iv) Aushandlung der ESF-Programme mit den neuen Mitgliedstaaten nach der Erweiterung, (v) Analyse des ESF-Beitrags zur europäischen Beschäftigungsstrategie.

2002 unterstützte die Generaldirektion Beschäftigung weiterhin die Vorbereitungen für die Halbzeitbewertung der ESF-Programme im Rahmen der Ziele 1, 2 und 3 im Programmplanungszeitraum 2000-2006. Diese Bewertungen werden von den Verwaltungsbehörden in Partnerschaft mit der Kommission organisiert. Bis Ende 2002 wurden in praktisch allen Mitgliedstaaten für fast alle Programme die Halbzeitbewertungen eingeleitet. Die Kommission arbeitet in den Lenkungsgruppen mit, die diese Bewertungen begleiten.

Die Arbeit dieser Lenkungsgruppen betraf die Erstellung von technischen Leitfäden, die die Bewertung von Programmen im Rahmen ein und desselben GFK erleichtern sollen, die Erörterung der Methodenberichte der Bewerter sowie die Erörterung von ersten Bewertungsergebnissen mit Bezug auf spezifische oder horizontale Aspekte. In einigen Ländern haben die verschiedenen von Ziel 3 betroffenen Akteure an den Bewertungsberichten über die ersten fünf Jahre der Durchführung der europäischen Beschäftigungsstrategie mitgewirkt.

Die Kommission ihrerseits organisierte regelmäßige Treffen mit den Mitgliedstaaten und den Bewertern, um den Informations- und Erfahrungsaustausch zu fördern. 2002 konzentrierten sich die Arbeiten auf methodische Vermerke über den Beitrag der Strukturfonds zur europäischen Beschäftigungsstrategie und die Kriterien für die Bewertung der Ziel-3-Begleitsysteme. Darüber hinaus wurden Diskussionsvermerke über die Bewertung der horizontalen Schwerpunkte des ESF (Chancengleichheit für Männer und Frauen, lokale Entwicklung und Informationsgesellschaft) erstellt und erörtert, um den Austausch zwischen den Mitgliedstaaten und den Bewertern zu unterstützen.

Die Beitrittsländer erhielten eine besondere Unterstützung in Form von Orientierungsblättern zur Ex-ante-Bewertung und spezifischen Indikatoren für die Begleitung der ESF-Interventionen.

In Bezug auf die Bewertung der Gemeinschaftsinitiative EQUAL erwartete die Kommission für Anfang 2002 die Benennung aller Bewerter. Die Benennungen verzögerten sich in den meisten Fällen, doch standen im November 2002 die meisten nationalen Bewerter der EQUAL-Programm fest. Im September 2002 leitete die Kommission eine EU-weite Bewertung von EQUAL ein, um die nationalen Bewertungsergebnisse zusammenzufassen, die Transnationalität, das Mainstreaming und die Vernetzung auf EU-Ebene zu bewerten und die Koordinierung zwischen den nationalen Bewertern zu fördern. Die bis Februar bzw. Dezember 2003 erwarteten Berichte werden für die Überarbeitung der Programme von Nutzen sein.

Was die Bewertung der innovativen Maßnahmen im Rahmen von Artikel 6 der ESF-Verordnung anbelangt, so wurde die Bewertung der Pilotaktion von 1998 "Lokales Sozialkapital (LSK)" Ende 2002 abgeschlossen. Nach Ansicht der Bewerter hat die Aktion benachteiligte Gruppen erreicht und ihnen geholfen, auf dem Weg zur Beschäftigung voranzukommen. Erreicht wurden diese Ergebnisse mit einem dezentralen Durchführungsmodell, in dessen Rahmen zwischengeschaltete Stellen Beratung und Kleinstzuschüsse für Mikroprojekte bereitstellten. Die Teilnehmer erzielten hohe Erfolgsquoten, und die Initiative führte zu positiven Ergebnissen sowohl für die Partnerschaften als auch für die betroffenen Gebiete. Die Bewerter weisen darauf hin, dass mit dem LSK-Ansatz Probleme und Limitationen bei den "konventionellen" Programmen umgangen werden können, indem für Mikroprojekte fortlaufende Unterstützung und Zuschüsse verbunden mit einer raschen Auszahlung und weniger "Bürokratie" bereitgestellt werden. Diese Ergebnisse sind für mehrere Bereiche relevant: (i) europäische Beschäftigungs- und Eingliederungsstrategien, (ii) Europäischer Sozialfonds und Verwendung von Globalzuschüssen, (iii) Entwicklung und Einsatz von Projektpartnerschaften.

Die Bewertung der Projekte gemäß Artikel 6 zum Thema "Anpassung an die neue Wirtschaft im Rahmen des sozialen Dialogs" lief 2002 effektiv an und soll 2004 abgeschlossen werden.

Die Bewertung der Projekte zum Thema "Lokale Entwicklungsstrategien und Innovation" aus dem Jahr 2002 wurde ausgeschrieben. Die Bewerter werden bis Ende 2002 ausgewählt.

3.2. Kontrollen

a) Vom OLAF durchgeführte Kontrollen

2002 hat das OLAF in den Mitgliedstaaten zwölf Besuche zwecks Kontrolle von Strukturmaßnahmen durchgeführt.

Vier Besuche betrafen den ESF und galten Fällen, die im Jahr 2002 eingeleitet worden waren. Vier betrafen den EAGFL und bezogen sich auf 1998 eingeleitete Untersuchungen. Drei Besuche betrafen den EFRE (zwei davon Fälle, die 2002 eingeleitet wurden, und einer einen im Jahr 2000 eingeleiteten Fall). Ein Besuch schließlich betraf das FIAF und bezog sich auf einen im Jahr 2001 eingeleiteten Fall.

Darüber hinaus hat das OLAF zwischen November 2002 und Januar 2003 mit den für die Strukturfonds zuständigen Generaldirektionen gemeinsam die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1681/94 der Kommission betreffend Unregelmäßigkeiten und die Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge durch die Mitgliedstaaten sowie die Anwendung von Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 438/2001 geprüft. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden den Mitgliedstaaten, dem Rat, dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rechnungshof mitgeteilt werden.

Des Weiteren haben die Mitgliedstaaten der Kommission gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1681/94 für das Jahr 2002 4652 Fälle von Unregelmäßigkeiten mitgeteilt, die einen Betrag in Höhe von insgesamt 604 466 000 EUR betrafen.

Gegenüber dem Jahr 2001 [13] haben sich die Zahl der mitgeteilten Unregelmäßigkeiten und der betroffene Betrag mehr als verdreifacht, was sich dadurch erklärt, dass das Jahr 2002 das letzte Jahr der Kontrolltätigkeit vor dem Abschluss der Programme des Zeitraums 1994-1999 ist.

[13] 2001: 1190 mitgeteilte Fälle, die einen Gesamtbetrag in Höhe von 199 120 000 EUR betrafen.

Gemäß den Artikeln 3 und 12 der Verordnung (EG) Nr. 1681/94 müssen die Mitgliedstaaten der Kommission alle Fälle von Unregelmäßigkeiten mitteilen, die sich auf Beträge von 4000 EUR oder mehr beziehen [14], wobei in der Verordnung (EG) Nr. 1681/94 nicht zwischen Betrug [15] und sonstigen Unregelmäßigkeiten unterschieden wird.

[14] Für die Definition des Begriffs "Unregelmäßigkeit" siehe Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95.

[15] Für die Definition des Begriffs "Betrug" siehe Artikel 1 Absatz 1 des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften.

2002 waren erhebliche Fortschritte bei der Anwendung von Artikel 5 der obengenannten Verordnung zu verzeichnen, wonach die Mitgliedstaaten die Kommission über die Verfahren, die infolge der mitgeteilten Unregelmäßigkeiten eingeleitet wurden, sowie über bedeutendere Änderungen dieser Verfahren in Kenntnis setzen. In einigen Fällen wurde die Kommission allerdings nicht über die Weiterbehandlung der mitgeteilten Fälle unterrichtet. Es gibt eine große Zahl von mitgeteilten Fällen, die ohne Folgen blieben - vor allem im Zusammenhang mit Programmen aus dem ersten Programmplanungszeitraum -, obwohl die Frist für den Abschluss einiger Programme bereits verstrichen ist.

Im Rahmen des derzeit laufenden Abschlusses der Programme des Zeitraums 1994-1999 unternahmen die Mitgliedstaaten wie auch die Kommission Anstrengungen, um den größten Teil der gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1681/94 mitgeteilten Fälle bis zum Zeitpunkt des Programmabschlusses zu erledigen. Bei Unregelmäßigkeiten, für die auf nationaler Ebene noch Gerichtsverfahren anhängig sind, ist die endgültige Erledigung der betreffenden Beträge bis zum Abschluss dieser Verfahren auszusetzen.

Die neue Verordnung (EG) Nr. 448/2001 verknüpft die Anwendung von Finanzkorrekturen mit den im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1681/94 zur Verfügung gestellten Berichten. Nach dieser Verordnung müssen die Mitgliedstaaten künftig der Kommission einmal jährlich den Stand ihrer ausstehenden Einziehungen mitteilen. Die finanziellen Folgemaßnahmen sowie die Zuordnung der aufgrund von Nachlässigkeiten der Mitgliedstaaten ausgefallenen Beträge zu den betreffenden Ländern werden dadurch künftig leichter fallen. Die korrekte Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1681/94 wird somit zu einer Priorität für die Mitgliedstaaten.

b) Kontrollen der Referate der zuständigen Generaldirektionen

EFRE

Überprüfung der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2064/97

Für den EFRE (1994-1999) sind die Systeme in den Mitgliedstaaten bekannt, nachdem in den vergangenen Jahren bereits Prüfungen - insbesondere die 2001 erfolgten Systemprüfungen im Hinblick auf die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2064/97 - durchgeführt worden waren. 2002 konzentrierte sich die Prüftätigkeit auf die Weiterbehandlung der wichtigsten Ergebnisse, die für die Vorbereitungen der Mitgliedstaaten für den Abschluss der Programme von Belang sind. Es wurden neun Folgeprüfungen durchgeführt, um die getroffenen Abhilfemaßnahmen zu kontrollieren. Außerdem wurden drei INTERREG-Programme kontrolliert, und als Folgemaßnahme wurde ein Orientierungsvermerk an die Mitgliedstaaten erstellt, der die Anwendung von Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 2064/97 auf solche Programme betrifft. Insgesamt wurden zufrieden stellende Maßnahmen zur Behebung der wichtigsten Mängel getroffen. In einigen Fällen gibt es weiter Probleme, die noch nicht effektiv in Angriff genommen worden sind.

Den betreffenden Programmen wird beim Abschluss besondere Aufmerksamkeit gelten, und sollten keine angemessenen Garantien vorliegen, wird die Zahlung des Restbetrags ausgesetzt. Es wurde eine Methodik für die durchzuführenden Prüfungen fertiggestellt, die der Vergewisserung dienen, dass die Mitgliedstaaten beim Abschluss ihrer Programme einem korrekten und zuverlässigen Verfahren gefolgt sind.

Überprüfung des Abschlusses von Programmen des Zeitraums 1994-1996

Als Pilotübung wurden sieben Prüfungen durchgeführt, die sich auf im Jahr 2001 abgeschlossene Ziel-2-Programme des Zeitraums 1994-1996 bezogen. In zwei Mitgliedstaaten (Spanien und Italien) wurden erhebliche Unregelmäßigkeiten bei den geprüften Programmen festgestellt. Nach Abschluss des kontradiktorischen Verfahrens mit den Behörden werden möglicherweise Finanzkorrekturen vorgenommen und könnte eine Ausweitung der Prüfungen auf andere abgeschlossene Programme des betreffenden Zeitraums erwogen werden. Darüber hinaus hat diese Pilotprüfung die Ermittlung bestimmter Arten von Problemen ermöglicht, die bei den 2003 durchzuführenden Kontrollen des Abschlussverfahrens berücksichtigt werden.

Kontrollen der Programme des Zeitraums 2000-2006

Die im zweiten Halbjahr 2002 eingegangenen Vermerke gemäß Artikel 8 wurden einer Dokumentenprüfung unterzogen. Bei über 50% der Unterlagen zeigte sich, dass der Vermerk - in der Regel wegen nicht ausreichender Belege - nicht akzeptiert werden konnte, so dass die Zahlungen unterbrochen wurden.

FIAF

2002 führte die Generaldirektion Fischerei elf Vor-Ort-Kontrollen in folgenden Mitgliedstaaten durch: Spanien (4), Frankreich (1), Portugal (1), Italien (1), Irland (1), Deutschland (1), Griechenland (1) und Finnland (1). Es wurden folgende Arten von Kontrollen vorgenommen:

- drei Systemprüfungen für den Programmplanungszeitraum 1994-1999, die die Vorbereitung des Abschlusses einschlossen (FR, GR, IRL);

- fünf Prüfungen der Verwaltungs- und Kontrollsysteme für den Programmplanungszeitraum 2000-2006 (ES, DE, PT);

- eine Kontrolle von Projekten in den Bereichen Aquakultur, Verarbeitung und Modernisierung von Fischereifahrzeugen (FI);

- zwei Kontrollen der Konformität und der Rechnungsführungsvorgänge (ES, IT).

ESF

2002 wurden in den Mitgliedstaaten insgesamt 30 Kontrollbesuche durchgeführt. Diese dienten im Wesentlichen der Bewertung der Systeme für den neuen Zeitraum 2000-2006, nachdem zwischen Juni und Dezember 2001 die Beschreibungen der in den Mitgliedstaaten errichteten Verwaltungs- und Kontrollsysteme in Papierform übermittelt worden waren.

Die für den neuen Zeitraum 2000-2006 durchgeführten Kontrollen lassen sich wie folgt unterteilen:

12 Präventivkontrollen für Ziel 1;

15 Präventivkontrollen für Ziel 3;

3 Präventivkontrollen für die Gemeinschaftsinitiative EQUAL.

Das Ziel, 2002 für den ESF in jedem Mitgliedstaat mindestens eine Präventivkontrolle vorzunehmen, wurde erreicht. So fand in sechs Mitgliedstaaten jeweils eine Kontrolle statt, während in neun Mitgliedstaaten zwei bis drei Kontrollen durchgeführt wurden.

Diese Kontrollen ermöglichten eine praktische Vor-Ort-Überprüfung der von den Mitgliedstaaten gelieferten Systembeschreibungen (Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 438/2001). Die wesentlichen Schlussfolgerungen der Kontrollen wurden insbesondere in den Koordinierungssitzungen übermittelt, die für zwölf der 15 Mitgliedstaaten bereits am 28. Februar stattgefunden hat. Die Kontrollberichte wurden den Mitgliedstaaten im Schnitt innerhalb von 8,7 Wochen und damit innerhalb der Frist zugeleitet, die für die von der Kommission im Rahmen der Vereinfachung festgelegte gute Praxis gilt.

Es wurden vier Kontrollen vorgenommen, mit denen die 2001 eingeleitete Überprüfung der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2064/97 fortgesetzt wurde. Ziel dieser Überprüfung war es, Stand und Qualität der Vorbereitungen für den Abschluss in den Mitgliedstaaten zu beurteilen (was es z.B. ermöglichte, Probleme rechtzeitig zu signalisieren und die Verfahren für die Bescheinigung gemäß Artikel 8 in Großbritannien (Nordirland) radikal umzustellen).

Zwei weitere Kontrollen schließlich betrafen die Programmplanung 1994-1999 (darunter Begleitung der französischen nationalen Kontrollbehörden im Hinblick auf den Abschluss).

EAGFL-Ausrichtung

Im ersten Halbjahr 2002 setzte die Generaldirektion Landwirtschaft die 2001 eingeleiteten Untersuchungen der Programme des Zeitraums 1994-1999 fort, um die Verwaltungs- und Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten vor dem Abschluss der Programme zu überprüfen. Besonderes Augenmerk galt dabei der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2064/97. 2002 fanden 13 Kontrollbesuche in zwölf Mitgliedstaaten statt (DE, IT, ES, UK, FR, LUX, NL, AU, PT, DK, SW, FIN). Insgesamt umfassten die von der Generaldirektion Landwirtschaft 2001 und 2002 für die Programme des Zeitraums 1994-1999 vor deren Abschluss vorgenommenen Untersuchungen 27 Kontrollbesuche und betrafen alle Mitgliedstaaten.

Die Probleme, die im Zuge der 2002 erfolgten Kontrollbesuche ermittelt wurden, sind denen vergleichbar, die 2001 festgestellt wurden: verspätete oder unzureichende Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2064/97, Schwierigkeiten beim Abgleich der Ausgaben, Fälle von nicht zuschussfähigen Ausgaben und Projekten usw. Alle festgestellten Probleme werden bzw. wurden beim Abschluss der Programme berücksichtigt.

Im zweiten Halbjahr 2002 traf die Generaldirektion Landwirtschaft alle erforderlichen Vorbereitungen für den Abschluss der Programme des Zeitraums 1994-1999, einschließlich der Prüfung von etwa 100 der rund 380 Kontrollvermerke, die die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 2064/97 eingereicht hatten. Die Qualität der ersten Kontrollvermerke war unbefriedigend, weshalb die Generaldirektion Landwirtschaft zusätzliche Informationen bzw. Klarstellungen seitens der Mitgliedstaaten anfordern musste. Im Laufe des Jahres verbesserte sich die Qualität der Vermerke dann schrittweise.

Darüber hinaus führte die Generaldirektion Landwirtschaft 2002 eine Ausschreibung zur Benennung eines externen Prüfunternehmens durch, das sie bei der Prüfung der Beschreibungen der Verwaltungs- und Kontrollsysteme für die Programme des Zeitraums 2000-2006 sowie bei ihren Kontrollbesuchen unterstützen soll. Das Auswahlverfahren und die Unterzeichnung des Vertrags erfolgten Anfang 2003.

4. Ausschüsse

4.1. Ausschuss für die Entwicklung und Umstellung der Regionen

Dieser Ausschuss fungiert als Verwaltungsausschuss, wenn er sich mit Bestimmungen zur Durchführung der Strukturfondsverordnung (EG) Nr. 1260/1999 befasst, und als beratender Ausschuss, wenn es um sonstige Fragen geht. Außerdem ist er ein Informations- und Diskussionsforum für spezifische Fragen, die die Durchführung der Strukturfonds und insbesondere den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) betreffen. Insgesamt fanden zehn Sitzungen des Ausschusses und fünf Sitzungen seiner Arbeitsgruppe für Stadt- und Raumentwicklung statt, auf denen etwa 75 Dossiers behandelt wurden.

Das Jahr 2002 war vor allem geprägt von den Erörterungen der Kommissions vorschläge für eine Vereinfachung, Klärung, Koordinierung und flexible Verwaltung der Strukturpolitik. Die Arbeit des Ausschusses im zweiten Halbjahr 2002 war überwiegend auf diese Themen konzentriert. Bei einem davon (der vorgeschlagenen Änderung der Durchführungsbestimmungen zur Zuschussfähigkeit) musste im Ausschuss aufgrund der stark abweichenden Standpunkte der Mitgliedstaaten im Wege des schriftlichen Verfahrens abgestimmt werden.

Die Ergebnisse dieser Erörterungen bildeten die Grundlage der von der Kommission am 25.4.2003 angenommenen Mitteilung über Vereinfachung.

4.2. Ausschuss des Europäischen Sozialfonds

Der ESF-Ausschuss hielt 2002 vier Plenarsitzungen ab. Die technische Arbeitsgruppe trat sieben Mal zusammen.

Der Ausschuss gab zwei Stellungnahmen ab, einmal zur Revision der Verordnungen (EG) Nr. 1685/2000 und (EG) Nr. 485/2001 und zum anderen zu den ergänzenden indikativen Leitlinien für die Beitrittsländer.

Der Ausschuss befasste sich im Laufe des Jahres mit einer breiten Palette von Themen, die die Tätigkeit des Europäischen Sozialfonds betreffen. Insbesondere erörterte er das Ergebnis der Bewertung der europäischen Beschäftigungsstrategie und die vorgeschlagene Revision des Verfahrens und des Zeitplans, mit der die Strategie an die Grundzüge der Wirtschaftspolitik angeglichen werden soll. Darüber hinaus widmete er einen erheblichen Teil seiner Zeit der Erörterung von Bewertungsfragen, und zwar nicht nur direkt auf den ESF bezogen, sondern auch im Zusammenhang mit anderen Programmen, für die vor Kurzem Bewertungsberichte fertiggestellt wurden. Dem Ausschuss wurden Berichte über die Durchführung der Maßnahmen gemäß Artikel 6 vorgelegt, in denen sowohl auf die Einleitung der Ausschreibungen als auch auf den Jahresbericht eingegangen wurde. Desgleichen erhielt er einen Bericht über die von der Kommission in Auftrag gegebene Studie über die Durchführung des ESF im Programmplanungszeitraum 2000-2006, in der untersucht wird, wie weit die europäische Beschäftigungsstrategie in den Programmplanungsdokumenten unterstützt wird. Der Ausschuss wurde regelmäßig über die Fortschritte bei den Erweiterungsverhandlungen unterrichtet. Die letzte Sitzung des Jahres, an der Vertreter der Beitrittsländer teilnahmen, war größtenteils der Durchführung des ESF in diesen Ländern nach dem Beitritt gewidmet.

In der technischen Arbeitsgruppe wurde in diesem Jahr vor allem die Vereinfachung erörtert mit einer im November veranstalteten gemeinsamen Sitzung aller Strukturfondsausschüsse als Höhepunkt. Darüber hinaus befasste sich die Arbeitsgruppe mit weiteren die administrative und finanzielle Durchführung des ESF betreffenden Fragen.

4.3. Ausschuss für Agrarstrukturen und die Entwicklung des ländlichen Raums (STAR)

Der STAR-Ausschuss (Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums) trat 2002 13 Mal zusammen. Er fungierte als Verwaltungsausschuss gemäß dem Verfahren des Artikels 47 Absatz 3 und nahm befürwortend Stellung zu der Verordnung (EG) Nr. 2251/2002 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2759/1999 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1268/1999 über eine gemeinschaftliche Förderung für Maßnahmen in den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums zur Vorbereitung des Beitritts der Bewerberländer in Mittel- und Osteuropa während des Heranführungs zeitraums.

Der Ausschuss gab befürwortende Stellungnahmen zu 47 Entwicklungsplänen für den ländlichen Raum gemäß Artikel 44 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 und zu 15 Änderungen von Entwicklungsplänen für den ländlichen Raum gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1268/1999 ab.

Darüber hinaus wurden im Ausschuss im Laufe des Jahres in fünf Sitzungen ausführliche Erörterungen über die Vereinfachung der Gemeinschaftspolitik zur Entwicklung des ländlichen Raums geführt, die in detaillierten Rechtsvorschlägen mündeten, die von der Kommission im Dezember 2002 vorgelegt wurden.

4.4. Ausschuss für Fischerei- und Aquakulturstrukturen

Der Ausschuss für Fischerei- und Aquakulturstrukturen trat 2002 sieben Mal zusammen und wurde im Laufe des Jahres im Wege des schriftlichen Verfahrens konsultiert (Änderungen der Verordnungen (EG) Nr. 1685/2000 und (EG) Nr. 438/2001).

Der Ausschuss wurde insbesondere über folgende Punkte unterrichtet:

- Modalitäten der Ex-post- und der Halbzeitbewertung der FIAF-Programme,

- Mitteilung von Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung der Strukturfonds und Abschluss der Programme des Zeitraums 1994-1999,

- Abschluss der OP/EPPD und "n+2"-Regel,

- Durchführung der MAP IV und dazugehörige Beihilferegelungen,

- Vorschläge der Kommission zur Vereinfachung der Strukturfondsverwaltung,

- die Ergebnisse der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für innovative Maßnahmen,

- Mitteilung über indikative ergänzende Leitlinien für die Beitrittsländer (Strukturfonds und Kohäsionsfonds).

5. Beziehungen zu den anderen Organen

Europäisches Parlament

Der Dialog mit dem Europäischen Parlament fand sowohl anlässlich der Plenar sitzungen als auch in den Parlamentsausschüssen, insbesondere dem Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr (RETT), dem Haushaltsausschuss (COBU) und dem Ausschuss für konstitutionelle Fragen statt.

Auf Ebene der Plenarsitzungen ist die Annahme folgender Entschließungen zu nennen:

- Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Juni 2002 zum Thema "Auswirkungen der Erweiterung für die an Beitrittsländer angrenzenden Regionen - Gemeinschaftsaktion für Grenzregionen", gestützt auf den vom RETT am 21. März 2002 angenommenen Bericht von Frau Sommer;

- Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Juni 2002 zu dem zwölften Jahresbericht über die Strukturfonds (2000), dem Jahresbericht über den Kohäsionsfonds 2000 und dem Jahresbericht über das strukturpolitische Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt (ISPA), gestützt auf den vom RETT am 22. Mai 2002 angenommenen Bericht von Herrn Turco;

- Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. November 2002 zu dem ersten Zwischenbericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt, gestützt auf den vom RETT am 10. Oktober 2002 angenommenen Bericht von Frau Schroedter;

- Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. November 2002 zu der Sondersteuer 'octroi de mer', gestützt auf den vom RETT am 8. Oktober 2002 angenommenen Bericht von Frau Sudre;

- Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. November 2002 zu dem Vorschlag für eine Verordnung über Finanzbeiträge der Gemeinschaft zum Internationalen Fonds für Irland, gestützt auf den vom RETT am 8. Oktober 2002 angenommenen Bericht von Herrn Caveri.

Zum ersten Zwischenbericht haben neben dem RETT auch der Ausschuss für Landwirtschaft und der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten Stellung genommen.

Im Bericht von Frau Schroedter wird die Position der Kommission in einer Reihe von Punkten unterstützt: Notwendigkeit, angesichts der Erweiterung und der fortbestehenden Unterschiede in der EU eine starke, solidarische und partnerschaft liche Kohäsionspolitik aufrechtzuerhalten; keine Unterschreitung von 0,45% des BIP der Union, um die Glaubwürdigkeit der Kohäsionspolitik nicht zu gefährden; Notwendigkeit, die Kohäsionspolitik an die Verhältnisse in einer erweiterten Union anzupassen; Notwendigkeit der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung, des räumlichen Zusammenhalts in Europa sowie einer polyzentrischen, harmonischen und ausgewogenen Entwicklung der Union gemäß den Leitlinien des EUREK; Unterstützung der Gebiete mit spezifischen Nachteilen (mit besonderer Erwähnung der Regionen in äußerster Randlage); Verstärkung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit; Ablehnung einer jeden Renationalisierung der Kohäsionspolitik; Bedeutung der Partnerschaft und Zweckmäßigkeit von Dreiparteien-Verträgen mit den Regionen und Mitgliedstaaten.

Weitere Anliegen, die in dem Bericht angesprochen werden, lauten: Berücksichtigung weiterer Kriterien neben dem BIP bei der Festlegung der Förderfähigkeit im Rahmen der Strukturfonds; Verstärkung der Kohärenz zwischen Beschäftigungspolitik, Gemeinsamer Agrarpolitik, Umweltpolitik, Verkehrspolitik und Wirtschaftspolitik im Hinblick auf eine nachhaltige regionale Entwicklung; Ausbau der Verwaltungskapazität der Beitrittsländer; Festlegung der Modalitäten einer flexibleren Durchführung, um die Verwaltung der Fonds nach und nach zu dezentralisieren, soweit dies mit einer wirksamen, strengen Kontrolle von deren Inanspruchnahme einhergeht; Verstärkung der Finanzhilfen zur Förderung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit; Unterstützung der Regionen bei der Durchführung ihrer eigenen Entwicklungsstrategie; Einführung des Grundsatzes "ein Programm - ein Fonds", wobei den Regionen mehr Verantwortung für die Umsetzung übertragen wird.

Die Kommission wird aufgefordert, noch vor der Veröffentlichung des dritten Kohäsionsberichts Folgendes vorzulegen:

- einen Vorschlag für einen Zeitplan, der gewährleistet, dass die Programm planung für den Zeitraum 2007-2013 ab dem 1. Januar 2007 durchgeführt werden kann;

- Vorschläge, wie eine verbesserte Kohärenz der für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt bedeutsamen EU-Politiken erreicht werden kann;

- Vorschläge für die Zukunft der Gemeinschaftsinitiativen und von Ziel 2.

Ausschuss der Regionen

Im Anschluss an die Unterzeichnung des Kooperationsprotokolls zwischen den Präsidenten Prodi und Chabert am 24. September 2001 verabschiedete die Kommission im April 2002 ein Vademekum, das die einzelnen Aspekte der Politik der Kommission gegenüber dem Ausschuss der Regionen sowie der praktischen Umsetzung der Programmplanung und der Beteiligung an den Arbeiten des Ausschusses darstellt.

In diesem Rahmen bat Kommissar Barnier am 12. Juli 2002 den neuen Präsidenten des AdR, Herrn Bore, um eine Stellungnahme in Form eines "prospektiven Berichts" über die Durchführung der Strukturfonds und insbesondere die Art und Weise einer möglichen Vereinfachung des Managements der Kohäsionspolitik nach 2006. Der prospektive Bericht wurde von Herrn Fitto (PPE/I) und Herrn Van Cauwenberghe (PSE/B) erstellt und von den Berichterstattern am 4. Dezember 2002 in Helsinki vorgelegt.

Am selben Tag gab die Fachkommission COTER eine Stellungnahme zur Gemeinschaftsinitiative URBAN ab, der ein von Frau Sally Powell (PSE/UK) vorgelegter Bericht zugrunde lag.

Im November 2002 nahm die Kommission an der Erörterung des vom Vorsitzenden des Ausschusses für konstitutionelle Fragen des Europäischen Parlaments (Herrn Napolitano) erstellten Arbeitspapiers teil, auf dessen Grundlage der AdR seinen eigenen, von Lord Tope (ELDR-UK) erstellten Bericht verabschiedete. Im Bericht von Lord Tope wird gefordert, den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften gemäß dem Subsidiaritätsprinzip das Recht auf Anrufung des Gerichtshofes zu geben und dem AdR den Status eines europäischen Organs zu verleihen.

Darüber hinaus nahm die Fachkommission COTER des AdR im Jahr 2002 Stellung zum ersten Zwischenbericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt. Der Berichterstatter, Herr d'Ambrosio (PSE/I), wies insbesondere auf die fortbestehenden Disparitäten auf regionaler Ebene sowie auf die Marginalisierung der benachteiligten Regionen hin.

Schließlich nahm die Kommission im Jahr 2002 eine Weiterbehandlung der AdR-Stellungnahmen zu den Themen "Förderung der grenzüberschreitenden und interregionalen Zusammenarbeit in einem erweiterten Europa" und "Inselregionen in der Europäischen Union und ihre Perspektiven im Kontext der Erweiterung" vor.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

Im Anschluss an die Unterzeichnung des Kooperationsprotokolls zwischen den Präsidenten Prodi und Frerichs am 24. September 2001 verabschiedete die Kommission im April 2002 ein Vademekum, das die einzelnen Aspekte der Politik der Kommission gegenüber dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie der praktischen Umsetzung der Programmplanung und der Beteiligung an den Arbeiten des Ausschusses darstellt.

In diesem Rahmen bat Kommissar Barnier am 23. Juli 2002 den Präsidenten des EWSA, Herrn Frerichs, um eine Stellungnahme in Form einer "Sondierungsstellung nahme" zum Thema "Beitrag der anderen Gemeinschaftspolitiken zum wirtschaft lichen und sozialen Zusammenhalt". Mit der Erstellung des Berichts wurde Herr Dassis (GR/II) betraut.

Herr Malosse (F/II) ergänzte die im April 2001 verabschiedete Stellungnahme zum zweiten Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt mit einer Stellungnahme zum Thema "Die Zukunft der Kohäsionspolitik mit Blick auf die EU-Erweiterung", die in der Plenarsitzung im Juli einstimmig angenommen wurde.

Herr Christie (UK/I) erarbeitete eine Initiativstellungnahme zum Thema "Strategie für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der EU", in der u.a. auf die spezifischen Bedürfnisse der Inselgebiete, der Berggebiete, der Gebiete mit geringer Bevölkerungsdichte und der Gebiete in extremer Randlage hingewiesen wurde.

Die Initiativstellungnahme von Frau Lopez Almendariz (E/II) zum Thema "Zukunftsstrategie für die Regionen in äußerster Randlage der Europäischen Union" wurde in der Plenarsitzung im Mai angenommen.

Die Stellungnahme von Herrn Vassilaras (GR/III) zum Thema "Die KMU in den Inselregionen der Europäischen Union" wurde in der Plenarsitzung im April angenommen. Eine weitere von Herrn Bastian (F/III) erarbeitete Stellungnahme zum Thema "Die Zukunft der Berggebiete in der Europäischen Union" wurde in der Plenarsitzung im September angenommen.

Schließlich nahm die Kommission im Jahr 2002 eine Weiterbehandlung von fünf Stellungnahmen des EWSA vor.

6. Information und Kommunikation

EFRE

Die Prioritäten der Kommunikationsstrategie für Regionalpolitik im Jahr 2002 spiegelten die Prioritäten der Generaldirektion insgesamt wider:

- die Strukturpolitik und deren zusätzlichen Nutzen für die Bürger der Gemeinschaft ("breite Öffentlichkeit") deutlicher sichtbar zu machen und

- die Ergebnisse durch eine optimale Verbreitung von Informationen und bewährten Praktiken unter den betroffenen Akteuren ("informierte Öffentlichkeit") zu verbessern.

Diese Aufgaben werden zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und den Regionen im Hinblick auf deren jeweilige Hauptzielgruppe aufgeteilt. Die Verwaltungsbehörden in den Mitgliedstaaten sind gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1159/2000 (Information und Publizität) insbesondere dafür zuständig, die Bürger über die Strukturfondstätigkeiten und -projekte zu informieren. 2002 wurden verstärkte Anstrengungen zur Unterstützung und Koordinierung dieser Tätigkeiten sowie zur Weitergabe von bewährten Praktiken unternommen, indem im März eine große Konferenz mit dem Titel "Gemeinsam für eine erfolgreiche Kommunikationspolitik im Bereich der Strukturfonds" veranstaltet wurde, die sich auf Ziel 1 konzentrierte und die Themen Regionalentwicklung, Landwirtschaft (Ausrichtung) und Sozialfonds behandelte. Im Anschluss an dieses Treffen trat eine Arbeitsgruppe (SFIT: Strukturfonds-Informationsteam) aus Informationsbeauftragten der Mitgliedstaaten und der Kommission zweimal zusammen und gab zu verschiedenen Themen Empfehlungen ab. Zur Erleichterung der laufenden Kontakte zwischen den Mitgliedern des Teams und anderen interessierten Parteien wurde eine elektronische "Plattform" errichtet.

Die spezifischen Maßnahmen des Jahres 2002 zielten in der Hauptsache darauf ab, den gemeinschaftlichen Mehrwert der Kohäsionspolitik deutlicher sichtbar zu machen, die künftige Kohäsionspolitik in der erweiterten Union vorzubereiten und die Effizienz der unter Mitwirkung der EU-Verbindungsstellen und der Medien arbeitenden Netzwerke zu verstärken. Unter den die Regionalpolitik betreffenden Tätigkeiten sind vor allem die folgenden zu nennen:

- Mit der Veröffentlichung des ersten Zwischenberichts über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt wurde die Debatte über den zweiten Kohäsionsbericht aktualisiert. In der Presse und den Medien wurde ausführlich auf diesen Bericht eingegangen.

- Das Interesse, das der neugestalteten INFOREGIO-Website im Jahr 2002 entgegengebracht wurde, ließ diese auf der Beliebtheitsskala der EUROPA-Websites in das obere Drittel aufsteigen.

- Das Mitteilungsblatt "Inforegio" wurde weiterhin monatlich herausgegeben und an mehr als 60 000 Leser verteilt. "Inforegio Panorama" erscheint alle drei Monate.

- Im zweiten Halbjahr wurde vom "Newsroom" auf der INFOREGIO-Website verstärkt Gebrauch gemacht mit der sofortigen Veröffentlichung von aktuellen Ereignissen und Nachrichten.

- Im Laufe des Jahres fanden mehrere bedeutende Veranstaltungen statt, darunter die Konferenz über den gemeinschaftlichen Mehrwert in Brüssel (Teil eines Zyklus solcher Veranstaltungen zur Weiterbehandlung von Themen, die im zweiten Kohäsionsbericht oder im ersten Zwischenbericht angesprochen wurden), die Konferenz "Städte für den Zusammenhalt" in London, auf der die Debatte mit den lokalen Behörden über den städtepolitischen Inhalt der künftigen Kohäsionspolitik eingeleitet wurde, und das Seminar über Berggebiete in Brüssel, auf dem den räumlichen Zusammenhalt betreffende Aspekte aus dem zweiten Kohäsionsbericht untersucht wurden.

- Für die Regionalpresse fanden eine Reihe von Sonderveranstaltungen statt: sieben davon in Deutschland, eine in Sevilla (während der spanischen EU-Präsidentschaft) und eine in Aalborg (während der dänischen Präsidentschaft). Alle diese Veranstaltungen wurden gemeinsam mit den Kommissionsvertretungen in den betreffenden Ländern organisiert.

- Die Reihe von Sonderseminaren, die von der Generaldirektion Regionalpolitik für die Vertretungsbüros der Regionen in Brüssel organisiert werden, wurde fortgesetzt mit Treffen, auf denen der erste Zwischenbericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt, die Gemeinschaftsinitiative URBAN, die Informations- und Publizitätsbestimmungen sowie INTERREG behandelt wurden.

- Darüber hinaus fanden 34 weitere von externen Einrichtungen organisierte Veranstaltungen statt, an denen sich die Generaldirektion Regionalpolitik mit Rednern und/oder Ausstellungsständen beteiligte. Diese Veranstaltungen zählten insgesamt etwa 17 000 Teilnehmer.

FIAF

Die Informations- und Publizitätsmaßnahmen im Sektor Fischerei und Aquakultur erfolgten im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP), für die die Kommission im Mai ein erstes Paket von Vorschlägen unterbreitete, das vom Rat Ende Dezember verabschiedet wurde. Während des ganzen Sommers waren Vortragsteams ("blue teams") in den Mitgliedstaaten unterwegs, um den betroffenen Kreisen und den Medien die mit dieser Reform verbundenen Herausforderungen und namentlich ihre Auswirkungen auf die Strukturhilfen im Fischereisektor zu erläutern. Die Überkapazität der Flotte im Verhältnis zu den verfügbaren Ressourcen und die Folgen dieses Ungleichgewichts für die wirtschaftliche Rentabilität des Sektors und die Beschäftigung haben zu einer Neuausrichtung der Beihilfen geführt, die ein erhebliches Maß an Dialog und Kommunikation mit und unter sämtlichen betroffenen Kreisen erforderte. Im Juni wurde ein "Internet-Chat" mit Kommissar Fischler organisiert.

Es wurde mit der Erstellung einer Neufassung der Broschüre "Das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei - Leitfaden" begonnen, in der die Änderungen der das FIAF betreffenden Rechtsvorschriften infolge der Reform der GFP berücksichtigt sind. Die neue Fassung soll 2003 veröffentlicht werden.

Als Beitrag zu den audiovisuellen Kommunikationsmaßnahmen über die Strukturen des Fischereisektors wurden Bildbanken errichtet. Die Aufnahmearbeiten fanden in Spanien, Italien und Schottland statt. Die Bilder wurden den Medien unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Es wurden geografische Karten in Form von Plakaten angefertigt, die Informationen über zwei in starkem wirtschaftlichem Wachstum befindliche Bereiche enthalten: die Verarbeitung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur (Erzeugungs-, Beschäftigungsstatistiken usw.) und die Aquakultur (gezüchtete Arten in den einzelnen Ländern).

Darüber hinaus gab es weiterhin gezielte Maßnahmen, wie z.B.:

- Teilnahme an der internationalen Messe "European Seafood" (im April in Brüssel), deren Thema die Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur war;

- Verbreitung von Informationen über das periodisch erscheinende Magazin "Fischerei in Europa";

- Eingabe von Daten in die Rubrik über die gemeinschaftlichen Strukturhilfen im Fischerei- und Aquakultursektor auf der der GFP gewidmeten Website.

EAGFL

Die Kommission setzte ihre Informations- und Kommunikationstätigkeit im Zusammenhang mit den aus dem EAGFL finanzierten Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums fort. Informationsinstrumente waren insbesondere das Kapitel "Entwicklung des ländlichen Raums" auf der Website der Generaldirektion Landwirtschaft sowie deren monatliches Mitteilungsblatt, in dem 2002 mehrmals auf die ländliche Entwicklung eingegangen wurde.

Ein wichtiges Ereignis des Jahres 2002 war die Vorlage der Kommissionsmitteilung über die Halbzeitbewertung der Gemeinsamen Agrarpolitik. Die Kommission veröffentlichte diese Mitteilung auf ihrer Website sowie als Broschüre, die einen Teil über die Auswirkungen der Reform auf die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums umfasst.

ANHANG 1 DARSTELLUNG NACH LÄNDERN

belgien

1. Ziel 1

EFRE

2002 legte die wallonische Region die vollständige Gebietsliste für das Netz Natura 2000 vor, so dass die Aussetzung der Zahlungen, die für je zwei Maßnahmen der EPPD in Wallonien vorgenommen worden war, aufgehoben werden konnte.

Die Ergänzung zur Programmplanung für das Ziel-1-EPPD Hennegau wurde geändert, nachdem die Kommission die Regelung für das Finanz-Engineering genehmigt hatte.

2002 fanden zwei Begleitausschusssitzungen statt. Auf der ersten Sitzung am 27. Juni sollte der Jahresbericht 2001 von den Ausschussmitgliedern geprüft und genehmigt werden. Die Genehmigung des Jahresberichts wurde vom Ausschuss zunächst verweigert, da der Bericht keine aktualisierten Daten für den ESF enthielt. Der vervollständigte Bericht ging der Kommission am 20. September zu und wurde von ihr am 25. Oktober in seiner Gesamtheit genehmigt, wobei die Kommission jedoch zusätzliche Angaben zu einem Projekt anforderte (PASS), bei dem sie von finanziellen Schwierigkeiten Kenntnis erhalten hatte.

Die zweite Sitzung des Begleitausschusses fand am 17. Dezember statt. Auf Initiative der Kommission wurde dabei neben den üblichen die Verwaltung betreffenden Punkten im Rahmen einer thematischen Debatte über Innovation, Forschung und Entwicklung auch die Qualität der Interventionen erörtert. Diese Debatte hat zu einer verstärkten Beteiligung der Wirtschafts- und Sozialpartner geführt.

Die Durchführung der bereits genehmigten Projekte wurde fortgesetzt. Die Auswahl der Projekte für den im Rahmen dieses Programms noch verbleibenden Betrag der Strukturfondsbeteiligung (rund ein Drittel der verfügbaren Mittel) begann mit einer Prüfung der Vorschläge durch die Taskforce.

Die Ausgaben, die dem EFRE zur Zahlung vorgelegt wurden, erreichten Ende 2002 ein Niveau von über 93 Mio. EUR, was etwa 23% der verfügbaren Zuschüsse entspricht. Die Ausgabenvorausschätzungen, die an das Profil der Mittelbindungen angeglichen worden waren, um keine Mittel infolge der Anwendung der "n+2"-Regel zu verlieren, wurden eingehalten. Allerdings ging der letzte Auszahlungsantrag erst nach dem 31. Oktober ein, der in der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 als Frist für die Vorlage festgesetzt ist.

FIAF

Im Rahmen des einheitlichen Programmplanungsdokuments 2000-2006 für die Ziel-1-Regionen, das von der Kommission am 16. Mai 2000 genehmigt wurde, wurden für Maßnahmen des FIAF Mittel in Höhe von 1,7 Mio. EUR zur Verfügung gestellt, die in der Hauptsache für Investitionen in die Verarbeitung von Fisch und Fischereierzeugnissen bestimmt sind.

Bis Ende 2002 hatten die belgischen Behörden noch keine der oben genannten FIAF-Mittel gebunden. Was die Anwendung der "n+2"-Regel anbelangt, so wurden im Rahmen dieses Fonds, von der Vorauszahlung abgesehen, noch keine Zahlungen vorgenommen. 2003 müsste von der FIAF-Beteiligung ein Betrag in Höhe von 81 200 EUR freigegeben werden.

EAGFL

Die Durchführungsmodalitäten für die Maßnahmen von Schwerpunkt 3 des aus dem EAGFL finanzierten Teils des Ziel-1-EPPD für den Hennegau sind im Rahmen des ländlichen Entwicklungsplans von Wallonien festgelegt. Das EPPD sieht für Schwerpunkt 3 Mittel in Höhe von 41,572 Mio. EUR vor. Ende 2002 beliefen sich die Mittelbindungen und Zahlungen auf 16,320 Mio. EUR bzw. 7,532 Mio. EUR.

ESF

Zwei Jahre nach der Genehmigung des Ziel-1-EPPD für den Hennegau (Übergangsunterstützung) gibt es mehr als 150 genehmigte EFRE-Projekte mit einer Strukturfondsbeteiligung von insgesamt über 410 Mio. EUR, das sind mehr als zwei Drittel der im Rahmen dieses Programms verfügbaren Mittel. Die wichtigsten Maßnahmen, für die Projektmittel gebunden wurden, betreffen Investitionsbeihilfen für Industrie- und Dienstleistungsunternehmen und das Finanz-Engineering, die Förderung von Spitzentechnologiezentren (Forschungszentren) sowie die Erschließung des touristischen/kulturellen Potenzials. Das Niveau der Ausgaben liegt mit 30 Mio. EUR oder 5% der verfügbaren Mittel noch recht niedrig.

Der ESF ist am Ziel-1-EPPD für den Hennegau mit 191,9 Mio. EUR beteiligt. Diese Mittel sind für die Durchführung einer Einzelmaßnahme von Schwerpunkt 2 (Valorisierung und Verstärkung der Humanressourcen im Forschungsbereich) sowie für die vollständige Umsetzung von Schwerpunkt 5 (Präventivmaßnahmen am Arbeitsmarkt) und Schwerpunkt 6 (Verbesserung der beruflichen Wiedereingliederung und der sozialen Integration) des EPPD bestimmt. Über die Maßnahme im Rahmen von Schwerpunkt 2 konnten 39 in Unternehmen erfolgende Zusatzausbildungen für junge Forscher angeboten werden; 2003 sollen 15 weitere solche Angebote vorgelegt werden. Die Interventionen des ESF in diesem Rahmen kommen alle insgesamt zufrieden stellend und den gesetzten Zielen entsprechend voran. Ende 2002 waren 40% der programmierten ESF-Mittel gebunden.

2. Ziel 2

EFRE

Die Ergänzungen zur Programmplanung für die beiden Ziel-2-Programme der wallonischen Region wurden vom Begleitausschuss am 22. April 2002 genehmigt und am 23. Mai der Kommission vorgelegt, die sie am 9. Juli billigte. Die Jahresberichte waren sehr knapp gefasst, da sie nur einen sehr kurzen Zeitraum betrafen (Genehmigung der EPPD erst im Dezember 2001). Die Auswahl der Projekte war Ende 2002 noch nicht sehr weit fortgeschritten.

Es wurde ein Lenkungsausschuss eingesetzt, der die Leistungsbeschreibung der Ausschreibungen für die Zwischenbewertungen der EPPD von Wallonien erstellte. Die Angebote wurden geprüft, und bis zum Jahresende wurden der Finanzinspektion Vorschläge für die Bewerter der einzelnen EPPD zur Genehmigung vorgelegt.

Für die Region Brüssel-Hauptstadt war 2002 das Jahr, in dem die Ergänzung zur Programmplanung umgesetzt wurde und die ersten konkreten Projekte realisiert wurden. Die Region konnte daher bei der Kommission die beiden ersten Anträge auf Zwischenzahlungen einreichen.

Der Begleitausschuss trat im Juni und November zusammen und führte ein eingehende partnerschaftliche Debatte über das Thema des Finanz-Engineering und namentlich über den im Rahmen des Ziel-2-Programms geförderten Startkapitalfonds.

Außerdem bestätigte er die Leistungsbeschreibung für die Auswahl des Bewerters, der mit der Halbzeitbewertung des Programms betraut werden soll. Der Bewerter wird Anfang 2003 ausgewählt, und die Bewertung soll im Herbst 2003 abgeschlossen sein.

Für die flämische Region bedeutete das Jahr 2002 den eigentlichen Start der vier Ziel-2-Programme, insbesondere für diejenigen Gebiete, die erstmals eine Unterstützung aus den gemeinschaftlichen Strukturfonds erhalten: Zwei Ergänzungen zur Programmplanung wurden von der Kommission im Oktober 2001 genehmigt; die beiden anderen folgten Ende November.

Die Durchführung schritt so weit voran, dass die flämische Region für die vier Programme einen Antrag auf Zwischenzahlung einreichen konnte. Eine Mittelfreigabe 18 Monate nach der Entscheidung über die Beteiligung der Fonds konnte somit rechtzeitig vermieden werden.

Abgesehen von den Problemen, die die Modalitäten der Kofinanzierung der Programme für städtische Gebiete (Antwerpen und Gent) durch die flämische Region betreffen, sowie der offensichtlichen Schwierigkeit, Projekte für den aus dem ESF finanzierten Teil des Programms von Westflandern auf den Weg zu bringen, gibt der Verlauf der Programme keinen Anlass zu besonderen Bemerkungen. In Westflandern besteht allerdings die Gefahr, dass es bei den ESF-Mitteln zur Anwendung der "n+2"-Regel kommen könnte.

Für die vier Programme fanden 2002 drei Begleitausschusssitzungen statt (April, Juni und Oktober). In der letzten Sitzung wurden Überlegungen und ein Meinungsaustausch über die Erschließung des Natur- und Kulturerbes im Hinblick auf die Förderung des Fremdenverkehrs vorgenommen. Die Sitzung des Begleitausschusses war jedes Mal mit dem Besuch von Projekten in dem vom jeweiligen Programm betroffenen Gebiet verbunden. Dank dieser Besuche konnten sich die Kommission sowie die Vertreter der anderen Programme ein Bild von der Art und dem Durchführungsstand der Projekte in Flandern machen. Darüber hinaus wurden in der Provinz Limburg (Januar 2002) und in Gent (Oktober 2002) eine Zusammenkunft zwischen der Kommission und den Verwaltungsbehörden sowie Projektbesuche organisiert. Auf Einladung des Ministerpräsidenten der flämischen Regierung schließlich besichtigte der zuständige Kommissar am 14. Juni 2002 in der Provinz Limburg verschiedene Projekte.

Der Begleitausschuss trat im November 2002 zusammen und vergab den Auftrag für die Halbzeitbewertung der vier Programme (sowie des URBAN-II-Programms von Antwerpen). Der Sitzung ging eine Zusammenkunft von Vertretern der Kommission, der Verwaltungsbehörde sowie der Programmsekretariate voran, die die Angebote miteinander verglichen.

ESF

Im Rahmen von Ziel 2 und der Übergangsunterstützung für die ehemaligen Ziele 2 und 5b wurden für Belgien sechs Programme genehmigt.

In der wallonischen Region werden zwei Ziel-2-Programme durchgeführt, von denen das eine das Gebiet Meuse-Vesdre (Maas-Weser) (EFRE-und ESF-Mittel in Höhe von 158,3 Mio. EUR und das andere das ländliche Gebiet Dinant-Philippeville (EFRE-und ESF-Mittel in Höhe von 58,4 Mio. EUR) betrifft.

Hauptziel des Ziel-2-Plans 2000-2006 für das Gebiet Meuse-Vesdre ist es, den wirtschaftlichen und sozialen Wohlstand im Fördergebiet zu mehren, indem dessen Metropolfunktionen gestärkt werden. Das Ziel-2-EPPD umfasst fünf Schwerpunkte (zuzüglich technischer Hilfe): Diversifizierung der Wirtschaft; Entwicklung zur wissensbasierten Gesellschaft; Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und des Know-how; Konsolidierung der internationalen Position; Förderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung.

Allgemeines Ziel des Ziel-2-Plans für Dinant-Philippeville ist es, die endogene Entwicklung des Gebiets zu stimulieren und zu begleiten. Der Plan umfasst drei Schwerpunkte (zuzüglich technischer Hilfe): Anreize und Hilfen für die endogene Entwicklung der erwerbsorientierten Wirtschaft; Strukturierung des ländlichen Raums; Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und des Know-how.

Flandern verfügt über Gemeinschaftsmittel in Höhe von insgesamt 186,4 Mio. EUR, von denen 148,2 Mio. EUR für die eigentlichen Ziel-2-Gebiete und 38,2 Mio. EUR für die übergangsweise unterstützten Gebiete bestimmt sind. Diese Mittel verteilen sich auf vier Programme (ein Programm je Provinz, mit Ausnahme von Flämisch-Brabant), die im Mai/Juni 2001 genehmigt wurden.

Die Strukturmaßnahmen betreffen Umstellungsgebiete, insbesondere das ehemalige flämische Bergbaugebiet und die belgische Künste, sowie städtische Problemgebiete (Antwerpen, Gent) und ländliche Gebiete.

Es fällt auf, dass sich jedes dieser vier "Provinzprogramme" auf die eine oder andere Weise in zwei deutlich voneinander unterschiedene Unterprogramme gliedert.

- Limburg: Die Fördermittel der Europäischen Union für dieses Programm belaufen sich auf 92,7 Mio. EUR (82,1 Mio. EUR aus dem EFRE und 10,6 Mio. EUR aus dem ESF). Die öffentliche Hand Flanderns investiert weitere 119 Mio. EUR und die Privatwirtschaft 28,7 Mio. EUR, woraus sich Gesamtausgaben in Höhe von 240,4 Mio. EUR ergeben. Das Programm umfasst folgende Schwerpunkte: Maßnahmen zur Förderung privater Investitionen sowie der Beschäftigung; Verbesserung der örtlichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen; integrierte ländliche Entwicklung im Haspengau.

- Kustgebied-Westhoek (Westflandern): Für dieses Programm werden von der Europäischen Union Mittel in Höhe von 33 Mio. EUR bereitgestellt (30,5 Mio. EUR aus dem EFRE und 2,5 Mio. EUR aus dem ESF). Es betrifft zum einen den Küstenstreifen, der infolge der Krise im Fischereisektor mit besonderen Problemen konfrontiert ist und aus diesem Grund unter Ziel 2 der Strukturfonds fällt, und zum anderen das Westhoek, ein vormaliges Ziel-5b-Gebiet, das nun eine Übergangsunterstützung erhält. Ergänzt werden die europäischen Gelder durch Investitionen der öffentlichen Hand Flanderns (70,6 Mio. EUR) und des Privatsektors (13,7 Mio. EUR), so dass sich für das Programm ein Finanzvolumen von insgesamt 117,4 Mio. EUR ergibt. Das Programm umfasst folgende Schwerpunkte: Entwicklung des Fremdenverkehrs; Verbesserung der örtlichen Wirtschaftsstruktur; sektorübergreifende Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und Steigerung der Qualität des Gebiets als Ort zum Leben und Arbeiten; Ausbildung und Arbeitsmarkt.

- Ostflandern: Die finanzielle Beteiligung der Europäischen Union (ausschließlich aus dem EFRE) an diesem Programm beläuft sich auf 13,6 Mio. EUR. Zu den europäischen Geldern treten Investitionen der öffentlichen Hand Flanderns (32 Mio. EUR) und des Privatsektors (13,5 Mio. EUR), woraus sich für das Programm Gesamtausgaben von 59,1 Mio. EUR ergeben. Das Programm umfasst folgende Schwerpunkte: Stimulierung wirtschaftlicher Initiativen sowie der Beschäftigung; Verbesserung der Lebensqualität in städtischen und ländlichen Zentren; Förderung der Entwicklung des Landtourismus.

- Provinz Antwerpen: Die Europäische Union stellt für dieses Programm Fördermittel in Höhe von 47 Mio. EUR bereit (41,6 Mio. EUR aus dem EFRE und 5,5 Mio. EUR aus dem ESF). Zu diesen Geldern treten Investitionen der öffentlichen Hand Flanderns (81,5 Mio. EUR) und des Privatsektors (7,3 Mio. EUR), so dass sich für das Programm Gesamtausgaben von insgesamt 135,8 Mio. EUR ergeben. Das Programm gliedert sich in zwei geografische Schwerpunkte: Kempenland (Einrichtung und Sanierung von Gewerbegebieten, Förderung der Zusammenarbeit zwischen den örtlichen KMU, Förderung von IKT und Innovation insbesondere durch Übertragung von Know-how und Vernetzung, Ausbau der Forschungs- und Berufsbildungsinfrastruktur sowie Förderung eines besser integrierten Fremdenverkehrsangebots) und Nordost-Antwerpen (Förderung der Berufsbildung und Verbesserung der Qualifikationen der örtlichen Bevölkerung, Umgestaltung und Verschönerung der öffentlichen Flächen der Stadt, Verbesserung des lokalen Dienstleistungsangebots und Förderung von Synergien in lokal wichtigen Sektoren wie der Nahrungsmittelindustrie oder dem Bereich Mode und Design).

Bei einigen dieser Programme gestaltet sich die Durchführung der ESF-Maßnahmen schwieriger, was insbesondere auf die enge Gebietsabgrenzung zurückzuführen ist.

3. Ziel 3

Im Rahmen von Ziel 3 wurden für Belgien fünf EPPD zur Förderung der Berufsbildung und der Beschäftigung für insgesamt 765 Mio. EUR genehmigt, die alle zur Umsetzung der europäischen Beschäftigungsstrategie in Belgien beitragen.

- EPPD des belgischen Bundesministeriums für Arbeit und Beschäftigung: 69,1 Mio. EUR. Die Hälfte der Mittel sind für Maßnahmen zur Wiedereingliederung benachteiligter Gruppen in den Arbeitsmarkt bestimmt. Weitere Maßnahmen dienen der Konsolidierung der Beschäftigung im Bereich der lokalen Dienstleistungen sowie der Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt. Die Durchführung hat sich schrittweise beschleunigt und 2002 ein zufrieden stellendes Tempo erreicht.

- EPPD Flandern: 376,2 Mio. EUR. 48% dieser Mittel sind für Präventivmaßnahmen bestimmt, mit denen die Beschäftigungsfähigkeit verbessert werden soll; 21% gehen an Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen. Die für diese beiden Schwerpunkte verfügbaren Mittel wurden bis 2003 vollständig gebunden. Die anderen Schwerpunkte des Programms betreffen die Verbesserung der Anpassungsfähigkeit von Unternehmen und Beschäftigten, die Entwicklung des Unternehmergeistes sowie die Förderung der Gleichstellung. Bei allen Schwerpunkten ist mittlerweile ein zufrieden stellender Durchführungsstand erreicht.

- EPPD Wallonien/Brüssel (ohne Hennegau): 285,5 Mio. EUR aus dem ESF. Ende 2002 waren 43% der Mittel gebunden. Hauptschwerpunkte des Programms sind weiterhin die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und die Verbesserung der Ausbildungsgänge.

- EPPD Brüssel-Hauptstadt: 23,7 Mio. EUR. Die Region ist das wichtigste Arbeitsmarktgebiet des Landes, verzeichnet aber zugleich auch die höchste Arbeitslosenquote von ganz Belgien. Hauptschwerpunkte des Programms sind die Bekämpfung des Ausschlusses vom Arbeitsmarkt, Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitslosigkeit sowie eine bessere Abstimmungen zwischen den beschäftigungspolitischen Maßnahmen auf lokaler Ebene. Der Durchführungsstand des Programms entspricht generell der ursprünglichen Planung.

- EPPD der deutschsprachigen Gemeinschaft: 10,7 Mio. EUR. Diese Mittel werden dazu eingesetzt, die Langzeitarbeitslosigkeit zu verringern, die Eingliederung benachteiligter Gruppen in den Arbeitsmarkt zu unterstützen, die allgemeine und die berufliche Bildung zu fördern, die Anpassungsfähigkeit und den Unternehmergeist zu stärken und die Gleichstellung von Männern und Frauen voranzutreiben. Die Durchführung des Programms verläuft nach Plan.

4. Das FIAF ausserhalb der Ziel-1-Regionen

Das Strukturprogramm für die Fischerei 2000-2006 für die nicht unter Ziel 1 fallenden Regionen wurde mit Entscheidung der Kommission vom 21. Dezember 2000 genehmigt. Im Rahmen des Programms stehen für den genannten Zeitraum FIAF-Mittel in Höhe von insgesamt 35,3 Mio. EUR zur Verfügung. Schwerpunkte sind die Fischverarbeitung sowie die Erneuerung und Modernisierung der Fangflotte.

Die gesamte erforderliche "Verwaltungsinfrastruktur" (Programmplanungs dokumente, Begleitausschuss ...) wurde errichtet.

Die Durchführung verläuft relativ schleppend. Insgesamt wurden bei der Kommission für nur etwa 4% der FIAF-Mittel Erstattungsanträge eingereicht, die größtenteils die Überliegeprämie im Rahmen des Bestandserholungsplans für Kabeljau betrafen.

Das Strukturprogramm für die Fischerei 2000-2006 gliedert sich in drei Teile, für die jeweils Flandern, Wallonien und die belgische Bundesregierung zuständig sind.

Im Zuge der 2002 in Kraft getretenen institutionellen Reform Belgiens wurde der Bereich "Fischerei" der Zuständigkeit der flämischen Region unterstellt.

Diese institutionelle Reform, die mit größeren Personalumsetzungen einherging, ist einer der Gründe für die schleppende Durchführung des Programms.

Das neue Vereinfachungskonzept hat 2002 noch keine größeren Auswirkungen gezeigt.

5. Gemeinschaftsinitiativen

5.1 LEADER+

Die beiden Programme im Rahmen von LEADER+ wurden von der Kommission im Dezember 2001 genehmigt. Insgesamt stehen Mittel in Höhe von 15,9 Mio. EUR zur Verfügung, davon 4,3 Mio. EUR für das flämische und 11,6 Mio. EUR für das wallonische Programm. Die beiden Ergänzungen zur Programmplanung wurden von den Begleitausschüssen 2002 genehmigt. Es wurden 20 lokale Aktionsgruppen (LAG) ausgewählt: 15 für Wallonien und 5 für Flandern.

5.2 EQUAL

Französisch- und deutschsprachiger Teil Belgiens

Von den 43 EQUAL-Entwicklungspartnerschaften, die Ende 2001 ausgewählt wurden, wurden 38 bestätigt und begannen im Mai 2002 mit der Durchführung ihres Arbeitsprogramms. 50% der Projekte und der Mittelausstattung entfallen auf den Pfeiler "Beschäftigungsfähigkeit".

2002 wurden die thematischen Arbeiten zur Nutzung der innovativen Aspekte der Projekte beschlossen und eingeleitet, wobei das Thema der Chancengleichheit von Frauen und Männern im Vordergrund stand.

Niederländischsprachiger Teil Belgiens

Mitte 2002 waren insgesamt 20 Projekte genehmigt und Mittel in Höhe von 5 968 897,78 EUR gebunden. Die Mehrzahl der Projekte betreffen den Pfeiler "Beschäftigungsfähigkeit". Außerdem wurde eine Mainstreaming-Strategie vorgeschlagen und mit deren Umsetzung begonnen.

Auf europäischer Ebene beschloss die Verwaltungsbehörde, gemeinsam mit Deutschland die europäische thematische Gruppe für Unternehmergeist zu leiten.

5.3 URBAN

In Belgien werden drei URBAN-II-Programme durchgeführt. Die Programme für Brüssel, Antwerpen und Sambreville wurden alle am 12. November 2001 genehmigt. Für jedes Programm stehen EFRE-Mittel in Höhe von 7,066 Mio. EUR zur Verfügung. Die Gesamtausstattung beträgt für Brüssel 14,8 Mio. EUR, für Antwerpen 22,8 Mio. EUR und für Sambreville 16,2 Mio. EUR. Die Ergänzungen zur Programmplanung gingen für Brüssel am 25. April 2002, für Antwerpen am 4. April 2002und für Sambreville am 20. April 2002 ein. Für 2001 musste nur von Brüssel ein Jahresbericht vorgelegt werden, der 2002 angenommen wurde.

Für alle drei Programme fungiert die Region als Verwaltungsbehörde. Die Begleitausschüsse der einzelnen Programme traten jeweils mindestens einmal zusammen.

Die Vorauszahlungen in Höhe von 7% wurden Ende 2001 vorgenommen; ein erster Auszahlungsantrag steht noch aus.

6. Abschluss des Programmplanungszeitraums 1994-1999

EFRE

Für die wallonische Region wurden der Kommission ab Dezember 2002 die ersten Schlussberichte zusammen mit den abschließenden Ausgabenbescheinigungen und den Prüfvermerken gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 2064/97 übermittelt. Diese Unterlagen, die dem Abschluss der Interventionen dienen, werden von den Kommissionsdienststellen Anfang 2003 untersucht.

Für die Region Brüssel-Hauptstadt gibt es drei Programme im Rahmen einer Gemeinschaftsinitiative, die für diesen Zeitraum abzuschließen sind (Zahlung des Restbetrags): URBAN-Brüssel, URBAN-Anderlecht und KONVER II-Brüssel. Bei der Kommission ist im Jahr 2002 jedoch kein formeller Abschlussantrag eingegangen. Die belgischen Behörden haben versichert, diese Anträge vor dem 31. März 2003, der in der Verordnung vorgesehenen Frist, einzureichen.

Für die flämische Region wurden der Kommission ab November 2002 alle Schlussberichte übermittelt (Ziel 2, Ziel 5b, die Initiativen LEADER, URBAN, KONVER, KMU, RETEX und RECHAR, mit Ausnahme der Berichte für die INTERREG-Programme). Die abschließenden Ausgabenbescheinigungen und die abschließenden Prüfvermerke folgen, sobald sie von den zuständigen Behörden erstellt worden sind. Alle diese Unterlagen werden von den Kommissionsdienststellen derzeit untersucht.

EAGFL

Insgesamt müssen 16 Programme mit noch abzuwickelnden Mittelbindungen von zusammen 28,356 Mio. EUR abgeschlossen werden. Die einzigen Unterlagen, die 2002 für den Abschluss übermittelt wurden, waren die Entwürfe des Schlussberichts für acht dieser Programme.

ESF

Der Abschluss der Strukturfondsprogramme für den Zeitraum 1994-1999 ist noch im Gang. Die abschließende Untersuchung der Ergebnisse der einzelnen Programme ist noch nicht beendet, und die folgenden Feststellungen sind erst vorläufiger Art.

Die noch vorläufige Bilanz für das Ziel-1-EPPD Hennegau ergibt eine Mittelbindungsrate von über 98%. Die wichtigsten Interventionen der vier Strukturfonds umfassten Maßnahmen mit Direktbeihilfen an die Unternehmen (Beihilfen für Investitionen und für die Forschung), indirekte Wirtschaftsfördermaßnahmen (Erschließung von Industriegebieten) sowie die Erschließung der Humanressourcen. Die Entwicklung und Ausstattung von Forschungszentren und Spitzentechnologiezentren wurden erfolgreich fortgesetzt. Ein positives Bild ist bei der Zahl der geschaffenen Arbeitsplätze zu verzeichnen. So kann den vorliegenden Bewertungen zufolge realistischerweise mit 12 000 Arbeitsplätzen gerechnet werden.

Es wurden Maßnahmen zur Modernisierung des Unterrichts durchgeführt, verbunden mit einer Ausbildung des Lehrpersonals in den neuen Technologien. Der IKT-Bereich nahm nicht nur bei jüngeren Menschen eine wichtige Position ein, sondern war auch für Stellensuchende und ältere Beschäftigte in KMU von großer Bedeutung. Diese Maßnahme hat zum Entstehen neuer Einrichtungen wie z.B. des CEMI (Centre d'excellence en maintenance industrielle), des Zentrums für fortgeschrittene Technologien und des CEQUAL geführt. Außerdem wurden fünf leistungsstarke Kompetenzzentren gegründet, die dem Hennegau zu einer gut ausgebildeten Erwerbsbevölkerung verhelfen sollen.

Die Maßnahmen im Rahmen des Ziel-2-EPPD für das Gebiet Meuse-Vesdre laufen weiter. Die Infrastrukturprojekte (Anlage von Zugangswegen, Infrastrukturen für die Ansiedlung von Unternehmen, FuE-Infrastrukturen, Fremdenverkehrsprojekte, Sanierung von Brachen) sind größtenteils abgeschlossen. Im Rahmen des EPPD Aubange stehen der Bau des Zentrums für Telematikdienste sowie die Projekte zur Förderung der Wirtschaftsentwicklung vor dem Abschluss.

In Flandern wurden sämtliche für die beiden Ziel-2-Programme (Limburg und Turnhout) verfügbaren Mittel gebunden. In beiden Gebieten steht die Förderung des Dienstleistungssektors und insbesondere von Dienstleistungen, die zur Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen für Frauen führen sollen, im Mittelpunkt der Programme.

Die integrierten ESF/EFRE-Aktionen zum Ausbau der Forschungszentren haben in den Ziel-2- und Ziel-5b-Gebieten zu zufrieden stellenden Ergebnissen geführt, und im Bereich der Humanressourcen waren die Maßnahmen für besondere Schulungen von Arbeitnehmern und Stellensuchenden sowie die Schulungsmaßnahmen im Bereich der neuen Technologien ein wirklicher Erfolg. Die Maßnahmen zur Entwicklung der Sozialwirtschaft dürften zu befriedigenden Resultaten führen, die allerdings deutlich hinter den ursprünglichen Zielvorgaben zurückbleiben werden.

Die Mittel für die fünf belgischen Ziel-3-Programme wurden vollständig aufgebraucht, insbesondere für Maßnahmen zugunsten von Langzeitarbeitslosen, ehemaligen Strafgefangenen, Zuwanderern, Behinderten und Personen mit niedriger Schulbildung oder geringer Qualifikation.

Im Rahmen von Ziel 4 wurden erhebliche Anstrengungen zur Fortbildung der Arbeitnehmer unternommen. Trotz aller Erfolge ist indessen bereits abzusehen, dass die für die fünf Programme im Rahmen dieses Ziels bereitgestellten Mittel nicht vollständig aufgebraucht werden.

Im Rahmen des Strukturprogramms für die Fischerei (Ziel 5a - Fischerei) wurden die FIAF-Mittel in Höhe von 25,4 Mio. EUR praktisch vollständig gebunden. Ersten Angaben zufolge wurde das Programm 2001 fast vollständig durchgeführt.

7. Bewertungen und Kontrollen

7.1 Bewertungen

ESF

Die Arbeit der Bewertungsgruppen konzentrierte sich auf die Aufstellung methodischer Konzepte für die Bewerter.

7.2 Kontrollen

EFRE

Flandern - 19. und 21. Juni 2002 (anschließend an einen vorangegangenen Kontrollbesuch):

Die Kriterien, die vom Referat Wirtschaftsinspektion für die Auswahl einer Stichprobe von 5% zu kontrollierenden Vorgängen angewendet wurden, bieten keine Gewähr für eine repräsentative Stichprobe von Projekten im Rahmen einer jeden Interventionsform, da vor allem große Projekte erfasst werden und alle Projekte, die vom Referat Europe Economie zuvor bereits kontrolliert wurden, von vornherein ausgeschlossen sind. Außerdem wurde bei der Zusammenstellung der Stichprobe der Risikoanalyse nicht Rechnung getragen.

DÄNEMARK

1. Ziel 2

Im laufenden Programmplanungszeitraum gibt es für Dänemark nur ein einziges Ziel-2-Programm. Das Programm ist mit insgesamt 617 Mio. EUR ausgestattet. 189 Mio. EUR werden aus den Strukturfonds bereitgestellt (27 Mio. EUR davon für die übergangsweise unterstützten Gebiete), 206 Mio. EUR werden von der öffentlichen Hand Dänemarks aufgebracht, und 222 Mio. EUR stammen aus der Privatwirtschaft.

Das Programm soll in den Gebieten Dänemarks, die mit Strukturproblemen konfrontiert sind, die Voraussetzungen für ein selbsttragendes Wachstum schaffen. Es kombiniert Maßnahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Europäischen Sozialfonds (ESF), auf die 71% bzw. 29% der Gemeinschaftsmittel entfallen.

Bei den Fördergebieten handelt es sich um fünf geografische Teilregionen:

* Bornholm (Ziel 2)

* Lolland, Falster und Møn (Ziel 2)

* Nordjylland (Ziel 2 und Übergangsunterstützung)

* Teile der Grafschaften Viborg, Århus, Ringkøbing und Sønderjylland (Ziel 2 und Übergangsunterstützung)

* Sydfyn sowie Inseln, die keiner der oben genannten Regionen zugehören (Ziel 2).

Hintergrund dieses Modells ist vor allem die geringe Größe Dänemarks sowie die Tatsache, dass die Teilregionen in verschiedenen Teilen des Landes liegen und jeweils spezifische sozioökonomische Merkmale aufweisen.

Im Herbst 2002 fand eine Sitzung des Programmbegleitausschusses statt. Die Hauptpunkte waren der Durchführungsstand einschließlich der "n+2"-Regel sowie die Informations- und Bewertungstätigkeit. Die Kommission zeigte sich besorgt darüber, dass jedes Jahr nur eine Sitzung des Begleitausschusses organisiert wird; der Ausschuss beschloss aber, an diesem Modell festzuhalten, sofern keine weiteren Sitzungen erforderlich werden.

Die jährliche Sitzung zwischen den Verwaltungsbehörden und der Kommission fand am 21. November 2002 statt. Insgesamt wurde festgestellt, dass die finanzielle Abwicklung und die materielle Durchführung des Programms gut vorankamen (beim EFRE besser als beim ESF).

Ende 2002 hatte die Kommission 32,3 Mio. EUR (EFRE und ESF) ausgezahlt, was 17% der gesamten Mittelzuweisung entspricht. Da dieser Betrag über der Mittelzuweisung für 2000 liegt, mussten keine Mittel aufgrund der "n+2"-Regel zurückgezahlt werden. Indessen sind noch erhebliche Anstrengungen erforderlich, um bis Ende 2003 auch die für 2001 zugewiesenen Mittel auszuzahlen. Dies ist vor allem beim ESF der Fall, kann aber auch beim EFRE notwendig werden. Die dänischen Behörden zeigen sich jedoch zuversichtlich, dass dies gelingen wird, und bei dem Programm scheint es derzeit in dieser Hinsicht - insbesondere was den EFRE betrifft - keine ernsthaften Probleme zu geben.

Der Durchführungsstand des aus dem EFRE finanzierten Teils des Programms war wie folgt:

334 EFRE-Projekte erhielten Zuschüsse von insgesamt 24,2 Mio. EUR, das sind 43% der gesamten Programmmittel. Knapp ein Drittel der Projekte betreffen die Förderung von Unternehmensinvestitionen , doch entfallen auf diese Projekte nur etwa 19% der Fördermittel insgesamt. Die Maßnahme mit der höchsten Mittelabsorption (rund 43% der Fördermittel insgesamt) betrifft Infrastrukturinvestitionen zur Förderung der Entwicklung der Regionen. Im Rahmen dieser Maßnahme wurden 50 Projekte finanziell unterstützt.

Der aus dem ESF finanzierte Teil des Programms wies folgenden Durchführungsstand auf:

Einer der vier Programmschwerpunkte ist die Entwicklung von Kompetenzen (aus dem ESF finanziert). Die drei Maßnahmen im Rahmen dieses Schwerpunkts lauten: 1) Entwicklung von Kompetenzen in den Unternehmen, 2) Ausbau strategisch wichtiger Infrastrukturen, 3) Optimierung des Einsatzes der ESF-Mittel.

Bis Ende 2002 haben 136 Projekte aus dem ESF-Programm eine Unterstützung erhalten. Etwa 75% der Projekte wurden im Rahmen der Maßnahme "Entwicklung von Kompetenzen in den Unternehmen" und im Zusammenhang mit neuen Start-up-Unternehmen genehmigt, wohingegen nur etwa 25% die Maßnahme "Ausbau strategisch wichtiger Infrastrukturen und Vernetzung" betrafen.

Bis Ende 2002 beliefen sich die Zahlungen für das Ziel-2-Programm auf insgesamt 8,136 Mio. EUR. Mittelfreigaben aufgrund der "n+2"-Regel waren 2002 nicht erforderlich.

2. Ziel 3

Am 24. Oktober 2000 genehmigte die Kommission ein mit 379 Mio. EUR ausgestattetes Siebenjahresprogramm, mit dem in Dänemark die allgemeine und berufliche Bildung sowie die Beschäftigung gefördert werden sollen. Das Programm umfasst fünf Schwerpunkte, die den Zielen des dänischen nationalen Aktionsplans für Beschäftigung von 1999 entsprechen:

- Verstärkung der aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, um der Langzeitarbeitslosigkeit vorzubeugen und die Strukturen des Arbeitsmarktes zu verbessern;

- Förderung des gleichberechtigten Zugangs zum Arbeitsmarkt;

- Förderung von Qualifikationen und beruflicher Bildung;

- Förderung des Unternehmergeists und der Innovationsfreudigkeit.

- Weitere 3% der Mittel (12 Mio. EUR) sind für technische Hilfe bei der Verwaltung und Durchführung des Programms sowie der Bewertung seiner Ergebnisse bestimmt.

Die beim Ministerium für Arbeit angesiedelte nationale Arbeitsmarktbehörde ist für die laufende Koordinierung, Verwaltung und Begleitung des Programms zuständig. Den regionalen Sozialfondsausschüssen der Grafschaften obliegt die Verwaltung der dezentralisierten Fonds, auf die etwa 75% der gesamten Mittel entfallen.

Die letzte Sitzung des Begleitausschusses fand am 24. Januar 2003 statt. Die zweite jährliche Sitzung mit der Verwaltungsbehörde wurde am 5. Dezember 2002 organisiert.

Bis Ende 2002 haben rund 600 Projekte im Rahmen des ESF-Programms eine Unterstützung erhalten. Die Zahlungen beliefen sich Ende 2002 auf insgesamt 52,587 Mio. EUR, das sind 98,9% der 2000 vorgenommenen Mittelbindung. Infolge der Anwendung der "n+2"-Regel wird ein Betrag von etwa 0,6 Mio. EUR freigegeben werden müssen.

Mitte 2002 wurden die Bewerter benannt, und im Dezember wurde der erste Bewertungsbericht vorgelegt. Die Bewertung von 2002 betraf die Programm- und Projektverwaltung und konzentrierte sich auf die prospektiven Aspekte. Der Bericht enthält eine Reihe von Vorschlägen zur Verbesserung der Programm- und Projektverwaltung und umfasst folgende Themen: Planung und Start, Verteilung und Verwendung der Mittel auf regionaler und zentraler Ebene, Innovation und Kohärenz zwischen Ziel 3, dem nationalen Aktionsplan und der europäischen Beschäftigungsstrategie.

3. Das FIAF ausserhalb der Ziel-1-Regionen

Das Strukturprogramm für 2000-2006 wurde von der Kommission am 8. August 2000 verabschiedet. Aus dem FIAF stehen 205 Mio. EUR zur Verfügung; insgesamt sind Investitionen in Höhe von 1000 Mio. EUR vorgesehen. Im Mittelpunkt stehen die Verarbeitung, die Ausrüstung der Häfen sowie die Fangflotte, die modernisiert werden muss, um die Arbeits- und Hygienebedingungen sowie die Selektivität der Fanggeräte zu verbessern. Die Durchführung des Programms begann den Erwartungen entsprechend.

4. Gemeinschaftsinitiativen

4.1 INTERREG

Es gibt vier deutsch-dänische Programme im Rahmen von INTERREG III A (Fortsetzung aus dem vorangegangenen Zeitraum). Außerdem ist Dänemark an Programmen im Rahmen von INTERREG III B und III C beteiligt.

4.2 LEADER+

Die gesamten öffentlichen Ausgaben für das dänische LEADER+-Programm 2000-2006 belaufen sich auf 34 Mio. EUR, einschließlich der EU-Beteiligung in Höhe von 17 Mio. EUR. Am 29. April 2002 genehmigte die Kommission die Ergänzung zur Programmplanung.

Als Ergebnis einer offenen Ausschreibung wurden 12 lokale Aktionsgruppen ausgewählt. Diese Gruppen umfassen 11 500 km2 oder etwa ein Viertel des Gebiets mit 593 000 Einwohnern.

Das nationale LEADER+-Programm (EAGFL) wurde 2001 genehmigt. Es verfügt über Mittel im Betrag von 5,1 Mio. EUR, von denen bislang erst die Vorauszahlung in Höhe von 7% getätigt wurde.

4.3 EQUAL

Es gibt ein EQUAL-Programm (ESF), das 2001 verabschiedet wurde. Das Programm ist mit 29,9 Mio. EUR ausgestattet, von denen Ende 2002 etwas über 7% ausgezahlt worden waren.

Nach der vorbereitenden Aktion 1 wurden insgesamt 19 Entwicklungspartnerschaften für die Aktion 2 in Dänemark genehmigt. Ein wichtiger Schwerpunkt des dänischen EQUAL-Programms ist die Eingliederung von Flüchtlingen und Zuwanderern sowie von deren Nachkommen. Weitere Themen des Programms sind die Geschlechtersegregation auf dem Arbeitsmarkt, soziale Randgruppen sowie Behinderte und Asylbewerber.

Die nationale thematische Arbeit begann im Juni 2002 mit einem Seminar in Odense. Alle Entwicklungspartnerschaften waren anwesend und beteiligten sich an den Erörterungen über den Inhalt und die Arbeitsmethoden der nationalen thematischen Netzwerke. Am Ende wurden vier Netzwerke errichtet: eines zum Thema Partnerschaft, eines zum Thema Diversität, eines für die Anerkennung von Qualifikationen und eines für geschlechtsspezifische Themen.

Auf europäischer Ebene ist Dänemark an der Leitung der thematischen Gruppe für Beschäftigungsfähigkeit beteiligt.

Der dänische Bewerter wurde 2002 benannt, und im Dezember 2002 wurde der erste der insgesamt vier Bewertungsberichte vorgelegt. Die Bewertungsthemen für 2002 lauteten: Erfahrungen aus der Vorbereitungsphase, Begründung von nationalen und transnationalen Partnerschaften, Entwicklung von Leitlinien für die Bewertung der Projekte, Innovation und Kohärenz zwischen dem EQUAL-Programm, dem dänischen nationalen Aktionsplan und der europäischen Beschäftigungsstrategie.

4.4 URBAN

Das Programm für Århus, das im Dezember 2001 genehmigt wurde, ist das einzige URBAN-II-Programm in Dänemark. Der EFRE beteiligt sich mit insgesamt 5,3 Mio. EUR an diesem Programm, dessen Gesamtkosten 12 Mio. EUR betragen. Die Ergänzung zur Programmplanung wurde vom Begleitausschuss genehmigt und im August 2002 der Kommission übermittelt. Der das Jahr 2001 betreffende jährliche Durchführungsbericht für das URBAN-II-Programm für Århus wurde der Kommission im Juli 2002 vorgelegt.

Verwaltungsbehörde des Programms ist die dänische Agentur für Handel und Industrie. Für die laufenden Geschäfte ist das URBAN-Sekretariat in Århus zuständig. Der Verwaltungsausschuss trat 2002 zweimal zusammen.

Die Vorauszahlung in Höhe von 7% der gesamten EFRE-Beteiligung an dem Programm erfolgte im März 2002. Anträge auf Zwischenzahlung gingen 2002 nicht ein.

5. Abschluss des Programmplanungszeitraums 1994-1999

EFRE

Ende 2002 waren 14 Dänemark betreffende Programme noch nicht abgeschlossen. Es handelt sich um zwei Ziel-2-Programme, ein Ziel-5b-Programm, sieben INTERREG-Programme (bei sechs dieser Programme befindet sich die Verwaltungsbehörde in Dänemark, beim siebten in Deutschland) sowie vier Programme im Rahmen anderer Gemeinschaftsinitiativen (KMU, URBAN, PESCA und LEADER). Diese Programme konnten nicht abgeschlossen werden, da die Kommission die erforderlichen Unterlagen nicht erhalten hatte oder diese Unterlagen unvollständig waren.

Eine Ex-post-Bewertung der beiden Ziel-2-Programme ergab, dass knapp 6900 Arbeitsplätze geschaffen wurden, was leicht über der Zielvorgabe lag. Der Bewertung zufolge gab es bei der Inanspruchnahme der ESF-Mittel für den Zeitraum 1994-1996 Probleme, doch hat sich die Lage dann gebessert, so dass für den Zeitraum 1997-1999 rund 95% der zugewiesenen Mittel ausgegeben wurden. Beim EFRE traten keine derartigen Probleme auf; da aber einige Projekte am Ende des Zeitraums zurückgezogen wurden, wurden nur 93% der Mittel ausgegeben. In Bezug auf den gemeinschaftlichen Mehrwert zeigte die Bewertung außerdem, dass die Strukturfonds Anlass zu Investitionen gegeben haben, die andernfalls wohl nicht getätigt worden wären. Des Weiteren gibt es deutliche Hinweise, dass die Strukturfondsinterventionen zu einer stärkeren Vernetzung und vermehrten Partnerschaften sowohl zwischen Privatunternehmen als auch zwischen Kommunalbehörden geführt haben.

EAGFL

Insgesamt sind noch vier Programme abzuschließen. Die meisten für den Abschluss erforderlichen Unterlagen gingen im zweiten Halbjahr 2002 ein und werden derzeit geprüft.

ESF

Für den Zeitraum 1994-1999 müssen noch fünf Programme abgeschlossen werden. Ende 2002 hatte die Kommission von der dänischen Verwaltungsbehörde noch keine Unterlagen für den Abschluss erhalten. Dänemark hat der Kommission mitgeteilt, dass diese Unterlagen sowie die Anträge auf Zahlung des Restbetrags bis Ende März 2003 eingereicht werden sollen.

6. Bewertungen

Die Vorbereitungen für die Halbzeitbewertungen der den ESF betreffenden Teile der Ziel-2- und Ziel-3-Programme schreiten zügig voran. Im Frühjahr 2002 wurden mit der Kommission die Leistungsbeschreibungen vereinbart, und im April 2002 veröffentlichte die Verwaltungsbehörde eine Ausschreibung. Im Juni 2002 wurde mit einem externen Berater ein Vertrag geschlossen und unterzeichnet. Im zweiten Halbjahr 2002 erfolgte eine erste Bewertung, und im Dezember 2002 wurde der Kommission der Bericht übermittelt.

DEUTSCHLAND

1. Ziel 1

EFRE

Die neun operationellen Programme des GFK sollen die Schaffung von 370 000 permanenten Vollzeitarbeitsplätzen sowie von befristeten Arbeitsplätzen für 265 000 Vollzeitäquivalent ermöglichen. Die aus dem ESF finanzierten Qualifizierungsmaßnahmen und Beschäftigungsbeihilfen werden rund 1,35 Millionen Personen zugute kommen.

Die Überschwemmungen vom Sommer 2002 in Ostdeutschland - insbesondere in Sachsen und Sachsen-Anhalt - sowie in Bayern haben Schäden in Höhe von über 9 Mrd. EUR verursacht, die vor allem die Bereiche Infrastrukturen und produktive Investitionen betrafen.

Die öffentlichen Haushalte der betroffenen Regionen (Sachsen und Sachsen-Anhalt) waren außerstande, für diese Schäden aufzukommen. Viele aus den Strukturfonds kofinanzierten Projekte wurden entweder zerstört, nachdem sie bereits fertiggestellt waren, oder in der Bauphase unterbrochen.

Noch bevor die Überschwemmungen ihren Höhepunkt erreichten, besuchte Präsident Prodi zusammen mit den Kommissionsmitgliedern Barnier, Verheugen und Schreyer auf Einladung der Bundesregierung verschiedene stark in Mitleidenschaft gezogene Orte. Angesichts der Katastrophe versprach die Kommission eine umgehende Reaktion mit einem Minimum an Bürokratie. Als erster Schritt wurde eine Änderung der operationellen Programme für die betroffenen Gebiete vorgesehen und ein neues Instrument - der Solidaritätsfonds - errichtet.

Sachsen, das 2/3 der Schäden zu verzeichnen hatte, reichte am 3. Oktober nach informellen Konsultationen mit der Kommission seinen Änderungsantrag für das operationelle Programm im Rahmen von Ziel 1 ein. Am 28. Oktober erging die Entscheidung der Kommission, mit der die vorgeschlagene Änderung genehmigt wurde. Die wesentlichen Punkte der Änderung waren eine Mittelumschichtung vom Schwerpunkt "produktive Investitionen" auf Infrastrukturmaßnahmen wie Kläranlagen, Straßenbauarbeiten und die Wiederherstellung der Schienenwege sowie die Einführung einer neuen Maßnahme "Hochwasserprävention". Darüber hinaus wurden in den Agrarsektoren vorübergehend Möglichkeiten für höhere Beihilfen zugestanden. Die Kofinanzierungserfordernisse bei den EFRE-Maßnahmen wurden auf das absolut Notwendige begrenzt (25% der zuschussfähigen Gesamtkosten), wodurch Mittel aus den öffentlichen Haushalten für andere, im Rahmen der Strukturfonds nicht förderfähige Maßnahmen freigesetzt wurden.

Ende des Jahres ging ein entsprechender Antrag von Sachsen-Anhalt ein. Außerdem wurde bekannt gegeben, dass weitere Ziel-1-Programme Präventionsmaßnahmen eingeführt hatten.

Das Programm von Sachsen-Anhalt war 2002 schon einmal geändert worden, um die veränderte sozioökonomische Lage, die in steigenden Arbeitslosenzahlen zum Ausdruck kam, zu berücksichtigen. Diese Änderung war 2001 beantragt worden.

Die Begleitausschüsse aller operationellen Programme im Rahmen von Ziel 1 hielten bis zu sechs Sitzungen im Jahr ab. Bei einigen wenigen Programmen wurde die Ergänzung zur Programmplanung geändert.

Der GFK-Begleitausschuss trat zweimal zusammen (in Quedlinburg und Görlitz). Die Wirtschafts- und Sozialpartner waren an diesen GFK-Sitzungen direkt beteiligt, womit einer Empfehlung der Kommission nachgekommen wurde.

Im Laufe des Jahres wurden fünf weitere Großprojekte im Rahmen des horizontalen Ziel-1-Programms "Verkehrsinfrastruktur" und drei Großprojekte im Rahmen des operationellen Programms von Sachsen-Anhalt eingereicht. Die Kommission genehmigte vier Großprojekte (Autobahn A 17 in Sachsen, Bundesstraße B6n in Sachsen-Anhalt, Autobahn A 113 in Berlin und die Bahnstrecke Berlin-Frankfurt/Oder).

Auf GFK-Ebene sowie für alle operationellen Programme wurde das Team für die Halbzeitbewertung ausgewählt. Die Daten für die Halbzeitüberprüfung werden von den Verwaltungsbehörden für alle Programme bis zum 15. Februar 2003 zeitgleich zugänglich gemacht. Die Zwischenberichte auf Ebene der OP sollten bis zur Sommerpause 2003 fertig sein, damit die Verwaltungsbehörden auf dieser Grundlage bis Ende 2003 gegebenenfalls Änderungen beantragen können.

Die Systeme der Finanzkontrolle wurden von der Kommission in einem frühen Stadium überprüft. Die Kommission übermittelte Bemerkungen mit Verbesserungsvorschlägen.

Die Jahresberichte aller Ziel-1-Programme wurden geprüft, wobei der in Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden ausgearbeiteten Struktur gefolgt wurde.

Die jährliche Sitzung für das Jahr 2000 war auf Antrag der deutschen Seite verschoben worden und fand im April 2002 statt. Hauptthemen waren Information und Kommunikation, praktische Probleme in den frühen Durchführungsphasen und die möglichen Konsequenzen der "n+2"-Regel. Für 2002 und 2003 wird nicht mit Mittelverlusten aufgrund der "n+2"-Regel gerechnet.

Die jährlichen Sitzungen für 2001 wurden für alle deutschen Ziel-1-Programme im Dezember 2002 in Brüssel abgehalten, ausgenommen für die Bundesprogramme "Entwicklung der Humanressourcen" und "Fischerei", deren Sitzungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt stattgefunden hatten. Hauptpunkt war die Durchführung der horizontalen Themen, insbesondere der Themen "Gender-Mainstreaming" und "nachhaltige Entwicklung". Für beide Themen werden die kommenden Berichte eine eingehendere Beschreibung enthalten.

Bei allen Ziel-1-Programmen haben sich die Zahlungen im Laufe des Jahres 2002 beschleunigt. Nach einem schleppenden Durchführungsbeginn kamen die Programme 2002 allgemein zügig voran.

EAGFL

Sechs deutsche Bundesländer sind als Ziel-1-Region eingestuft. Die Programme wurden Ende 2000 genehmigt. Bis Dezember 2002 waren 20% der für den gesamten Zeitraum bereitgestellten Haushaltsmittel ausgezahlt.

Das Ziel-1-Programm von Sachsen wurde 2002 zweimal geändert. Anfänglich wurden einige kleineren Änderungen vorgenommen, die die Dorferneuerung und -entwicklung betrafen. 2002 verursachten die Überschwemmungen in einigen Gebieten Ostdeutschlands enorme Schäden in Höhe von etwa 9 Mrd. EUR. Die Kommissionsdienststellen mussten rasch reagieren und die erforderlichen Änderungen ermöglichen. Infolgedessen wurde das Programm von Sachsen ein zweites Mal geändert, um den Überschwemmungen Rechnung zu tragen.

FIAF

Im Rahmen des gemeinschaftlichen Förderkonzepts 2000-2006 für die Ziel-1-Regionen verabschiedete die Kommission mit Entscheidung vom 30. August 2000 das operationelle Programm "Fischerei". Das Programm deckt alle in Deutschland unter das Ziel 1 fallenden Regionen ab und sieht für den Zeitraum 2000-2006 FIAF-Mittel in Höhe von 105,2 Mio. EUR vor. Im Mittelpunkt stehen die Verarbeitung sowie Investitionen in den Fischereihäfen.

Bis Ende 2002 waren die FIAF-Mittel zu etwa 43% gebunden und zu 26% ausgezahlt.

Das neue Vereinfachungskonzept hat 2002 noch keine größeren Auswirkungen gezeigt.

ESF

Im Rahmen des Ziel-1-GFK ist die ESF-Beteiligung auf einen einzigen Schwerpunkt konzentriert. Die ESF-Mittel belaufen sich auf 5,629 Mrd. EUR (= 66,34% der gesamten öffentlichen und privaten Ausgaben in Höhe von insgesamt 8,485 Mrd. EUR). 4% der ESF-Mittel sind für technische Hilfe bestimmt.

Alle sieben OP mit ESF-Beteiligung (sechs Multifonds-Programme auf Länderebene sowie ein ESF-Monofonds-Programm des Bundes) waren bereits zwischen dem 1. August 2000 und dem 1. Februar 2001 genehmigt worden. Infolgedessen konnte die Durchführung der aus dem ESF kofinanzierten Maßnahmen 2002 zügig voranschreiten.

Die Ergänzungen zur Programmplanung für Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen sowie für das OP des Bundes waren bereits 2001 genehmigt worden. Die meisten von ihnen wurden 2002 jedoch angepasst und geändert, was sich u.a. auch auf die ESF-Maßnahmen auswirkte.

Insgesamt kam die Umsetzung des ESF-Schwerpunkts in den OP der Bundesländer und dem Ziel-1-OP des Bundes gut voran, wobei einige Maßnahmen zwangsläufig einen höheren Durchführungsstand und eine höhere Auszahlungsrate erreichten als andere. Letztere betreffen Bereiche, die erstmals aus dem ESF unterstützt werden und eine längere Vorbereitungszeit erforderten (z.B. lebenslanges Lernen und Anpassungsfähigkeit). In den Bereichen Information und Publizität wurden in den meisten Ziel-1-Regionen Deutschlands gute Fortschritte erzielt.

Ein Schlüsselbereich gemeinsamer Anstrengungen seitens der Kommission und des Mitgliedstaats war die Weiterentwicklung des gemeinsamen Begleitsystems für alle ESF-Programme in Deutschland. Hier hat es gute Fortschritte gegeben.

Wie im Vorjahr unternahmen die Kommission und die Länderbehörden zusätzliche Anstrengungen, um die Einbeziehung der Bundesländer in die europäische Beschäftigungsstrategie und den nationalen Aktionsplan für Beschäftigung (NAP) zu verstärken. Damit sollte erreicht werden, dass der ESF im Rahmen dieser Regionalprogramme stärker zum NAP-Prozess in Deutschland beiträgt. Zugleich wurden die Gespräche mit den Bundes- und Länderbehörden sowie den Fondsmanagern über die Auswirkungen der in Deutschland derzeit laufenden Arbeitsmarktreform auf die ESF-Maßnahmen fortgesetzt.

Was die Änderungen von OP anbelangt, so wurden für Sachsen zwei den ESF betreffende Änderungen vereinbart, während die Gespräche mit Sachsen-Anhalt Ende 2002 noch fortgesetzt wurden. Ziel war es, mit Hilfe des ESF auf die Hochwasserkatastrophe vom Sommer 2002, die diese beiden Bundesländer besonders stark getroffen hatte (siehe oben), zu reagieren.

Die Kommission tätigte die ESF-Mittelbindungen für das Jahr 2002, und es wurden weitere Zwischenzahlungen an den Mitgliedstaat vorgenommen. Insgesamt beliefen sich die ESF-Zahlungen für die deutschen Ziel-1-Programme bis Ende 2002 auf knapp 2 Mrd. EUR.

2. Ziel 2

EFRE

Allgemein stehen im Rahmen der Programme Maßnahmen zugunsten von KMU im Mittelpunkt. Erhebliche Mittelbeträge sind für die wirtschaftsnahe Infrastruktur bestimmt.

Auf die Hochwasserkatastrophe vom August hin nahmen Niedersachsen und Bayern die von der Kommission für diesen Zweck angebotene Flexibilität in Anspruch. In Bayern waren mehrere Fördergebiete betroffen. Nach einer Bestandsaufnahme der Schäden beschloss die Verwaltungsbehörde, die technischen Maßnahmen zur Hochwasserprävention durch eine entsprechende Änderung der Ergänzung zur Programmplanung um etwa 98 Mio. EUR (davon 50% aus dem EFRE) aufzustocken. Auch Berlin änderte seine Ergänzung zur Programmplanung und beantragte eine Änderung des Programms.

Niedersachsen beantragte eine Änderung des EPPD, um eine neue, mit EFRE-Mitteln in Höhe von 12,3 Mio. EUR ausgestattete Maßnahme "Hochwasserprävention" einführen zu können. Diese Mittel sollen zur Modernisierung der Deiche am linken Elbufer verwendet werden. Außerdem beantragte Niedersachsen Umschichtungen zwischen den Schwerpunkten, was generell durch die von Kommissar Barnier vor der Halbzeitüberprüfung lancierte "Vereinfachungsinitiative" erleichtert wurde. Der Schwerpunkt "Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen" wurde als überdimensioniert befunden, während bei den Infrastrukturinvestitionen Engpässe zu Tage traten. Im Anschluss an die Erörterungen auf der jährlichen Sitzung im Dezember wurden an den ESF-Programmteilen Änderungen vorgenommen.

Nordrhein-Westfalen beantragte im Dezember ebenfalls eine Programmänderung, nachdem es bereits die Ergänzung zur Programmplanung geändert und dabei Mittel in Höhe von 15 Mio. EUR zwischen Maßnahmen übertragen hatte, um dem besonders großen Bedarf bei den Ausbildungsinfrastrukturen im Technologiebereich gerecht zu werden. Mit der vorgeschlagenen Programmänderung sollte sichergestellt werden, dass das Programm trotz des ungünstigeren Wirtschaftsklimas seine ursprünglichen Ziele bezüglich der Förderung des Unternehmergeists erreichen kann.

Berlin beantragte die Aufnahme eines "Zukunftsfonds" in das Programm (auch Ziel 1). Dieses Instrument des Finanz-Engineering soll die Forschung und Entwicklung in strategisch wichtigen Wirtschaftssektoren fördern.

Bei den meisten der elf Programme ist festzustellen, dass der Rückgang der Wirtschaftstätigkeit die Durchführung der Maßnahmen beeinträchtigt hat. Eine Folge des sozioökonomischen Wandels ist, dass die Unternehmen weniger EFRE-Fördermittel und weniger Schulungen für ihre Beschäftigten beantragt haben als erwartet. Bei der privaten Kofinanzierung sind gewisse Probleme aufgetreten. Eine weitere Folge ist, dass die Krise der öffentlichen Haushalte generell die Instrumente für die Kofinanzierung durch die öffentliche Hand in Gefahr gebracht hat. Dies ist in erster Linie in Berlin der Fall. In ganz Deutschland wurde die geplante Kofinanzierung durch die lokalen Gebietskörperschaften gefährdet.

Hamburg berichtete von Problemen bei der Durchführung seines kleinen Programms zugunsten des alten Hafenviertels St. Pauli. Diese Probleme waren in erster Linie darauf zurückzuführen, dass die potenziellen Begünstigten in vielen Fällen nicht alle Bedingungen erfuellten, die für die Gewährung der Zuschüsse gestellt werden.

Die beiden jährlichen Sitzungen mit den Verwaltungsbehörden und den Fondsmanagern folgten derselben Struktur wie diejenigen für die Ziel-1-Regionen und fanden in Brüssel statt. Da es für Ziel 2 kein gemeinschaftliches Förderkonzept (GFK) gibt, boten die beiden Sitzungen eine ausgezeichnete Gelegenheit für den Meinungsaustausch und die Verbreitung von bewährten Praktiken. Die Begleitausschüsse der einzelnen Programme traten in der Regel jeweils zweimal zusammen.

Die letzten fünf Ergänzungen zur Programmplanung (Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Schleswig-Holstein) wurden von der Kommission in der ersten Jahreshälfte genehmigt.

Die Kommission genehmigte zwei Großprojekte in Nordrhein-Westfalen (Revitalisierung der Zeche Zollverein in Essen und das Propylenpipeline-Projekt).

Auch bei den Ziel-2-Programmen wurden die nationalen Systeme für die Finanzkontrolle von der Kommission überprüft, wodurch dazu beigetragen wurde, die Sicherheit der Finanzierungsströme zu optimieren.

Allein für die EFRE-Maßnahmen wurden von der Kommission Mittel in Höhe von 0,531 Mio. EUR gebunden und 0,303 Mio. EUR ausgezahlt. Für die beiden Fonds zusammen belaufen sich diese Zahlen auf 0,610 Mio. EUR bzw. 0,343 Mio. EUR.

Ein Hauptanliegen des Rates bei der Vorbereitung der neuen Strukturfondsverordnungen bestand darin, den Mitgliedstaaten mehr Verantwortung zu übertragen. Das Instrument der Ergänzungen zur Programmplanung sollte es den Verwaltungsbehörden (zusammen mit den Begleitausschüssen) gestatten, die Bestimmungen für die Programmdurchführung bis zu einem gewissen Grad unabhängig von der Kommission anzupassen. In der Praxis hat dieses Konzept nicht zu der auch von Deutschland geforderten Flexibilität geführt. Obwohl sich die Rolle der Kommissionsvertreter in den Begleitausschüssen geändert hat, sind die Verfahren gegenüber dem vorangegangenen Programmplanungszeitraum mehr oder weniger dieselben geblieben. Allerdings wurde größerer Nachdruck auf die Verfahren für die Projektauswahl gelegt.

ESF

Sieben Ziel-2-EPPD sind Multifonds-Programme mit einer ESF-Beteiligung. Nachdem über die Programme erst spät entschieden wurde, liefen diese mit einigen Verzögerungen an, so dass die gebundenen Haushaltsmittel nicht vollständig ausgegeben werden konnten. In den jährlichen Sitzungen berichteten die Verwaltungsbehörden über die Durchführung der Programme, darüber, wie diese möglicherweise vorangetrieben werden könnte, über die Komplementarität zwischen den Zielen 2 und 3 sowie über das Begleitsystem.

Auch wenn Ende 2002 keine automatische Freigabe von ESF-Mitteln erfolgt ist, besteht doch die Gefahr, dass aufgrund der "n+2"-Regel Mittel verloren gehen könnten, so dass 2003 eine sorgfältige Überwachung erforderlich sein wird. Ein Bundesland (Niedersachsen) beantragte eine sowohl den EFRE als auch den ESF betreffende Programmänderung, die vom Begleitausschuss im schriftlichen Verfahren genehmigt wurde.

Die Halbzeitbewertung ist für alle Programme angelaufen und kommt zügig voran.

3. Ziel 3

Nach der Genehmigung des Ziel-3-EPPD am 10. Oktober 2000 wurde der Entwurf der Ergänzung zur Programmplanung vom Begleitausschuss am 30. Januar 2001 grundsätzlich gebilligt. Die endgültige Fassung wurde der Kommission am 18. April übermittelt und von dieser am 23. Mai 2001 akzeptiert. Die Ergänzung zur Programmplanung wurde 2002 nicht geändert.

Die erste jährliche Sitzung für das Jahr 2000 war verschoben worden und fand schließlich im März 2002 statt. Die ESF-Manager auf Bundes- und Länderebene konnten bei dieser Gelegenheit die Ergebnisse des ersten Durchführungsjahres untersuchen.

Die wichtigsten Resultate der Durchführung der Interventionen im Jahr 2001 wurden anschließend in der Begleitausschusssitzung vom 31. Juli/1. August 2002 präsentiert, in der der Beitrag des EPPD zum nationalen Aktionsplan für Beschäftigung und soziale Eingliederung beleuchtet wurde. 2000 und 2001 wurden 68,2% der für das Jahr insgesamt vorgesehenen Mittel ausgegeben (51,5% der ESF-Mittel). Generell und für alle Schwerpunkte zusammengenommen, entsprachen die Ergebnisse des ESF den Vorausschätzungen, wenn man den späten Zeitpunkt der Entscheidung über das EPPD berücksichtigt.

Rund 256 000 Personen (46% davon Frauen) nahmen an einer Maßnahme teil, das sind 140% der für 2001 vorgesehenen Gesamtzahl. Knapp die Hälfte dieser Personen nahmen an einer Maßnahme der Bundesanstalt für Arbeit teil, die andere Hälfte an Maßnahmen der Länder. Die Aktionen im Rahmen der einzelnen Schwerpunkte und Maßnahmen waren in Deutschland unterschiedlich rasch angelaufen und unterschieden sich auch von ihrem Umfang her (vor allem auf Bundesebene), was - von finanziellen Engpässen abgesehen - vor allem darauf zurückzuführen war, dass die Aktionen der Schwerpunkte 3, 4 und 5 (lebenslanges Lernen, Anpassungsfähigkeit und Unternehmergeist, Chancengleichheit) intensivere Vorbereitungen erforderten als andere Maßnahmen wie z.B. diejenigen von Schwerpunkt 1 (aktive und präventive Arbeitsmarktpolitik).

Bis Ende 2002 wurden für das Ziel-3-Programm insgesamt 1 316 Mio. EUR ausgezahlt, was 27,7% der gesamten EPPD-Mittel entspricht.

Schließlich wurde 2002 das Verfahren für die Halbzeitbewertung eingeleitet, und die Verwaltungsbehörde schloss mit einem Forschungsteam einen Vertrag. Die Halbzeitbewertung des Ziel-3-EPPD wird zusammen mit der Bewertung des Ziel-1-OP des Bundes durchgeführt, um eine gemeinsame Bewertung der im Rahmen der beiden Interventionsformen kofinanzierten Programme zu ermöglichen.

4. Das FIAF ausserhalb der Ziel-1-Regionen

Das Fischereiprogramm für die nicht unter das Ziel 1 fallenden Regionen wurde von der Kommission am 28. September 2000 verabschiedet. Es sieht für den gesamten Zeitraum FIAF-Mittel in Höhe von 111,1 Mio. EUR vor und betrifft vor allem die Fischverarbeitung und -vermarktung sowie die Erneuerung und Modernisierung der Fangflotte.

Die Durchführung des Programms verläuft recht schleppend. Ende 2002 waren etwa 7% der FIAF-Mittel gebunden und etwa 3% ausgezahlt.

Als Gründe hierfür wurden von den deutschen Behörden vor allem die Konzentration von Investitionsprojekten am Ende des vorangegangenen Zeitraums und das allgemeine Wirtschaftsklima geltend gemacht.

Das neue Vereinfachungskonzept hat 2002 noch keine größeren Auswirkungen gezeigt.

5. Gemeinschaftsinitiativen

5.1 LEADER+

Die 14 Programme im Rahmen von LEADER+ sind operationell, doch gibt es Verzögerungen bei der Inanspruchnahme der Haushaltsmittel. Aufgrund der verspäteten Genehmigung der Programme wurden nur für die nationale Beobachtungsstelle Zahlungen getätigt.

Die Ergänzungen zur Programmplanung wurden der Kommission übermittelt und von dieser als zufrieden stellend betrachtet. 2001 wurde mit der Auswahl der LAG begonnen. Bis Ende 2002 waren 137 LAG ausgewählt worden.

5.2 EQUAL

Anfang 2002 wurden im Rahmen des deutschen EQUAL-Programm 110 Entwicklungspartnerschaften für eine Unterstützung während der Vorbereitungsphase (Entwicklung der Strategie = Aktion 1) ausgewählt. Alle Partnerschaften konnten im Mai im Hinblick auf die Finanzierung ihrer experimentellen Aktionen und der transnationalen Zusammenarbeit (Aktionen 2 und 3) bestätigt werden. Die Entwicklungspartnerschaften decken alle Themen von EQUAL ab, wobei ein Schwerpunkt auf den Pfeiler "Beschäftigungsfähigkeit" gelegt wird. Ende 2002 wurden 14 nationale thematische Netzwerke errichtet, die dem Austausch von Erfahrungen und Ergebnissen sowie der Verbreitung von bewährten Praktiken dienen. Eine Schlüsselveranstaltung war die Konferenz zur offiziellen Einleitung von Aktion 2, auf der Kommissarin Diamantopoulou und Minister Riester eine programmatische Ansprache hielten.

5.3 URBAN

Die zwölf URBAN-II-Programme für Deutschland wurden zwischen Oktober und November 2001 genehmigt. Der EFRE beteiligt sich an diesen Programmen mit 148,7 Mio. EUR. Die sechs Programme in Ostdeutschland erhalten aus dem EFRE jeweils 14,87 Mio. EUR, die sechs Programme im westlichen Teil jeweils 9,913 bis 9,914 Mio. EUR. Die Gesamtkosten der deutschen URBAN-II-Programme belaufen sich auf 273,3 Mio. EUR. Alle Ergänzungen zur Programmplanung gingen zwischen Februar und Anfang Juni 2002 ein. Für alle Programme wurde der Jahresbericht 2001 vorgelegt, der im Juni 2002 angenommen wurde.

Die Verwaltungsbehörden aller Programme sind jeweils auf Ebene des Bundeslandes angesiedelt, doch neigen einige Städte dazu, die Aufgaben während der Programmdauer selbst zu übernehmen. Die Begleitausschüsse traten zwei- bis dreimal zusammen (Ende 2001/Anfang 2002 und im Spätjahr 2002). In einer Stadt fand nur eine einzige Ausschusssitzung im Februar 2002 statt, doch wurden den Ausschussmitgliedern alle einschlägigen Informationen im schriftlichen Verfahren übermittelt.

Ende 2001 wurden die Vorauszahlungen in Höhe von 7% getätigt. Von einer Stadt wurde 2002 ein erster Auszahlungsantrag übermittelt. Die anderen Städte werden ihre Auszahlungsanträge 2003 einreichen oder haben dies bereits getan.

6. Abschluss des Programmplanungszeitraums 1994-1999

EFRE

Für alle Ziel-1-Programme (1994-1999) und Ziel-2-Programme (1997-1999) liefen die Vorbereitungen für den Abschluss. Effektiv wurden 2002 nur das KONVER-Programm von Hamburg sowie die beiden Ziel-2-Programme im Saarland und in Hessen (Programmplanungszeitraum 1994-1996) abgeschlossen. Für alle anderen Programme teilten die Verwaltungsbehörden der Kommission mit, dass für die Übermittlung der Schlussberichte, der Auszahlungsanträge und der Vermerke gemäß Artikel 8 die maximal zulässige Frist (31. März 2003) in Anspruch genommen werden müsse.

EAGFL und LEADER

Für drei Ziel-1-Programme (Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen), zwei Ziel-5b-Programme (Niedersachsen, Schleswig-Holstein) und sechs LEADER-II-Programme (Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und das nationale Netzwerk) wurden die Anträge auf Auszahlung des Restbetrags, die Abschlussberichte und die Vermerke gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 2964/97 vorgelegt.

ESF

2002 haben die deutschen Behörden der Kommission nur sehr wenige für den Abschluss erforderliche Unterlagen und Anträge auf Auszahlung des ESF-Restbetrags übermittelt: dreimal für Ziel 2, zweimal für Ziel 1 und einmal für Ziel 5b. Infolgedessen konnte nur eine Schlusszahlung für den ESF vorgenommen werden und kein Programm bis Ende 2002 vollständig abgeschlossen werden.

Dies bedeutet, dass die Anträge auf Auszahlung des Restbetrags angesichts der auf den 31.3.2003 festgesetzten Einreichungsfrist derzeit gewaltig im Rückstand sind.

7. Bewertungen und Kontrollen

7.1 Bewertungen

EAGFL und LEADER

Für die Programme im Rahmen von LEADER II und von Ziel 5b wurden die Ex-post-Bewertungen vorgelegt.

Deutschland hat mit den Vorbereitungen für die Halbzeitbewertung von LEADER+ begonnen. Viele Regionen haben die Ausschreibung eingeleitet.

ESF

Das Verfahren für die Auswahl des Bewerters für Ziel 3 musste aufgrund von Verwaltungsproblemen neu gestartet werden. Ende 2002 konnte der Bewerter dann benannt werden.

7.2 Kontrollen

EFRE

Überprüfung der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2064/97

Sachsen-Anhalt, 9.-10. April 2002; Thüringen, 11.-12. April 2002; Berlin, 22.-23. April 2002:

Alle drei Bundesländer haben erhebliche Anstrengungen unternommen, um den beim vorigen Kontrollbesuch festgestellten Schwachstellen abzuhelfen und die Empfehlungen umzusetzen. Sachsen-Anhalt musste seine Kontrollen von 5% der Ausgaben angesichts der beim vorigen Kontrollbesuch festgestellten erheblichen Mängel noch revidieren. Es wurde empfohlen, in den Abschlussvermerk ausreichende Erläuterungen zu den durchgeführten Kontrollen, den Ergebnissen und den Schlussfolgerungen aufzunehmen. In diesem Zusammenhang wird auf die Kommissionsunterlage "Orientierungspapier über den Abschlussvermerk gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 2064/97 für den Abschluss der Programme des Zeitraums 1994-1999" verwiesen, die den Mitgliedstaaten unlängst zugeleitet wurde.

INTERREG II C - Vorbeugender Hochwasserschutz Rhein-Maas (IRMA), 28.-29. Mai 2002

Die Durchführung dieses INTERREG-Programms wurde vom gemeinsamen IRMA-Sekretariat in Den Haag koordiniert. Für die in der Verordnung vorgesehenen Maßnahmen der Finanzkontrolle waren jedoch die beteiligten Mitgliedstaaten zuständig, die sich nicht auf gemeinsame oder kohärente Verfahren einigen konnten. Infolgedessen besteht ein erhöhtes Risiko, dass in den beteiligten Mitgliedstaaten möglicherweise keine angemessenen, auf kohärente Weise durchgeführten Kontrollen stattgefunden haben.

Die Stelle gemäß Artikel 8, die beim Bundeswirtschaftsministerium angesiedelt ist, hat gerade erst mit ihren Kontrollarbeiten begonnen, die die Grundlage für den Abschlussvermerk bilden werden. Sie muss sich noch vergewissern, ob die Kontrollarbeiten der Länderbehörden, die für die Durchführung und Kontrolle der Maßnahmen in Deutschland, einschließlich der 5%-Kontrollen, zuständig sind, angemessen waren. Im Hinblick auf den letztgenannten Punkt ergaben sich aus der Überprüfung Zweifel, ob die beiden 5%-Kontrollen die Anforderungen der Verordnung erfuellen und ob die für Deutschland ausgewählte Stichprobe ausreichend ist.

GRIECHENLAND

1. Ziel 1

EFRE

Das GFK III und die OP wurden 2000 und 2001 genehmigt. 2002 war also ein Jahr, in dem sich die Durchführung beschleunigte bzw. die spätestens 2001 verabschiedeten OP ("Umwelt" und "Technische Hilfe") anliefen.

Bei den Gemeinschaftsinterventionen handelt es sich um 13 regionale und 13 nationale OP. Ein OP muss noch verabschiedet werden. Es betrifft die Anlage des nationalen Grundstückskatasters, die im Anschluss an das Verfahren von Artikel 24 der Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 im Rahmen des OP "Umwelt" (1994-1999) empfohlen worden war.

Für alle OP wurden die Ergänzungen zur Programmplanung übermittelt und überprüft. Sämtliche Jahresberichte 2001 wurden vorgelegt und von den Kommissionsdienststellen genehmigt.

Der Begleitausschuss des GFK trat am 25.-26. April 2002 in Athen zusammen. Im Mai und Juni 2002 fanden dann die Sitzungen der Begleitausschüsse für die einzelnen OP statt. Erörtert wurden insbesondere die Maßnahmen, mit denen das Voranschreiten der Interventionen beschleunigt werden soll, das Anlaufen der integrierten Maßnahmen in städtischen Gebieten, Berggebieten und benachteiligten Gebieten, die Halbzeitbewertung und die leistungsgebundene Reserve, die Einrichtung von Websites, um die Bürger über die Verwaltung der Interventionen zu informieren, sowie die Behandlung von Einnahmen schaffenden Projekten. Außerdem wurde die Reform der für die Ausführung öffentlicher Aufträge geltenden Regelung untersucht.

Im April 2002 wurde ein nationaler Bewertungsausschuss unter Beteiligung der Vertreter der Strukturfonds errichtet, der die Zwischenbewertung unterstützen soll.

Ein wichtiges Ereignis war die Veranstaltung eines Seminars über staatliche Beihilfen, an dem Vertreter der Generaldirektionen Wettbewerb, Beschäftigung und Regionalpolitik sowie der nationalen Verwaltungsbehörden teilnahmen. Das Seminar, das im Februar 2002 in Athen stattfand, ermöglichte es, die Standpunkte beider Seiten zu klären und ein besseres Verständnis des Gemeinschaftsrechts im Bereich staatliche Beihilfen sowie von dessen Verknüpfung mit dem GFK III zu erreichen.

Außerdem wurde im April 2002 in Athen auf Initiative der Kommissionsdienststellen ein Seminar über die Methoden zur Bewertung der finanziellen Risiken veranstaltet, an dem Vertreter des Vereinigten Königreichs und der Niederlande sowie Beamte der Kommission teilnahmen. Dieses Seminar hat dazu beigetragen, dass die griechischen Behörden die Kontrollebestimmungen verstärkt haben.

Im Oktober 2002 traf der Generaldirektor der Generaldirektion Regionalpolitik mit der Verwaltungsbehörde des GFK, den Verwaltungsbehörden der OP "Straßen, Häfen und Stadtentwicklung", "Umwelt" und "Ostmakedonien-Thrakien" sowie der Abteilung für die Organisation der Verwaltung, die die Unterstützungseinrichtung des GFK ist, zu einem Arbeitstreffen zusammen. Außerdem hielt der Generaldirektor eine Rede über die Zukunft der Strukturfonds.

Es hat sich gezeigt, dass die Verfahren für die Projektauswahl unbedingt beschleunigt werden müssen. So wurde festgestellt, dass bis Ende 2002 von einen Gesamtbetrag von 14 633 500 000 EUR (im Rahmen des GFK für den EFRE vorgesehene öffentliche Ausgaben) erst 4 544 032 000 EUR gebunden und 2 327 073 000 EUR ausgezahlt wurden, was einer Absorptionsrate von 15,9% entspricht.

Das Durchführungstempo der operationellen Programme ist sehr unterschiedlich und gibt in einigen Fällen zu Jahresende weiterhin Anlass zur Besorgnis, insbesondere was die operationellen Programme "Technische Hilfe", "Fischerei", "Thessalien", "Gesundheit", "Westmakedonien", "Nördliche Ägäis", "Epirus", "Informationsgesellschaft" und "Sterea Ellada" anbelangt.

Darüber hinaus ist auch innerhalb mehrerer Programme ein ungleichmäßiger Durchführungsrhythmus zu verzeichnen. Generell ist festzustellen, dass die Infrastrukturarbeiten voranschreiten, während die Maßnahmen, die auf eine Beteiligung des privaten Sektors abzielen, sowie die neuen Maßnahmen wie z.B. Informationsgesellschaft und Förderung des Unternehmergeistes und der Innovation in den Regionen nur schleppend anlaufen. Dem Start der integrierten Maßnahmen für ländliche und städtische Entwicklung muss ebenfalls besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.

Die beiden obigen Feststellungen machen deutlich, dass der administrative und rechtliche Rahmen für die Gewährung der Gemeinschaftszuschüsse vereinfacht werden muss. Die Vereinfachung auf nationaler Ebene geht Hand in Hand mit den auf Gemeinschaftsebene unternommenen Vereinfachungsbemühungen. In der Vergangenheit wurden wichtige Schritte in diese Richtung unternommen, doch müssen diese durch noch weitreichendere Maßnahmen ergänzt werden, insbesondere was die Partnerschaft mit dem privaten Sektor anbelangt.

EAGFL

Im Rahmen des Ziel-1-GFK stellt der EAGFL-Ausrichtung im gesamten Zeitraum 2000-2006 für den Schwerpunkt "Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums" Kofinanzierungsmittel in Höhe von insgesamt 2 260,3 Mio. EUR zur Verfügung.

Das operationelle Programm "Entwicklung des ländlichen Raums" wird ausschließlich aus dem EAGFL-Ausrichtung kofinanziert (insgesamt 1233,4 Mio. EUR).

Zusammen mit den übrigen Fonds beteiligt sich der EAGFL-Ausrichtung zudem an der Verwirklichung des Schwerpunkts "Regionalentwicklung" (insgesamt 1026,9 Mio. EUR).

Die Begleitausschüsse traten zusammen und nahmen bei den meisten Programmen kleinere Änderungen der Ergänzungen zur Programmplanung vor. Die Durchführung der Programme verlief schleppend, und 2002 war das Jahr, in dem die Mechanismen für die Durchführung des GFK III konkret getestet wurden. Die stärksten Verzögerungen sind bei den Beihilferegelungen für private Investitionen zu verzeichnen. Die Zwischenbewertungen hätten vor dem 31.12.2002 eingeleitet werden müssen, doch kam es auch hier zu Verzögerungen, wobei als einziger Schritt die Leistungsbeschreibungen für die Ausschreibungen erstellt wurden. Auch die technische Hilfe wurde nur in sehr geringem Maße in Anspruch genommen.

Die Jahresberichte 2002, die der Kommission alle fristgerecht vorgelegt wurden, geben die oben beschriebene Situation wieder.

2002 wurden aus dem EAGFL-Ausrichtung Mittel in Höhe von 385 Mio. EUR gebunden und 84,8 Mio. EUR ausgezahlt.

FIAF

Das Programm für den Zeitraum 2000-2006 (FIAF-Beteiligung: 211,1 Mio. EUR) wurde am 28.3.2001 von der Kommission genehmigt und am 23.11.2001 geändert, indem die Tranche für das Jahr 2000 auf spätere Jahre umgeschichtet wurde.

Für das Programm gelten ähnliche Leitlinien wie für das vorige Programm (38% für Maßnahmen im Bereich der Fangflotte, 17% für Aquakultur und 18% für Verarbeitung und Vermarktung); der Akzent wird jedoch vermehrt auf die Steigerung der Qualität der Aquakulturerzeugnisse, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und den Kampf gegen die Umweltverschmutzung gelegt.

Der Begleitausschuss genehmigte das letzte Programmplanungsdokument am 23.5.2002. Die bis 2002 gemeldeten FIAF-Ausgaben belaufen sich auf 15,68% der Mittelbindungen für 2000-2002. Obwohl die Verwaltungsbehörde die meisten Maßnahmen bereits eingeleitet hat, gibt es lediglich bei fünf Maßnahmen Fortschritte, was die gemeldeten Ausgaben anbelangt (insbesondere bei der Stilllegung von Fischereifahrzeugen).

Die Koordinierung zwischen den Fonds erfolgt auf Kommissionsebene, auf nationaler Ebene und in den Begleitausschüssen des GFK und des OP "Fischerei".

ESF

2002 wurde von der Kommission nur das OP "Technische Hilfe" genehmigt. Im selben Jahr wurde auch die Ergänzung zur Programmplanung vorgelegt.

Alle übrigen Programme des griechischen GFK waren 2001 genehmigt worden.

Bei den OP, für die der ESF federführend ist ("Beschäftigung", "Bildung", "Gesundheit"), haben deren Begleitausschüsse im Rahmen ihrer Befugnisse die Schlussberichte genehmigt und kleinere Änderungen an den Ergänzungen zur Programmplanung vorgenommen, die nicht zwangsläufig eine Änderung der OP darstellen.

Diese Änderungen zielten vor allem darauf ab, den Inhalt der Maßnahmen besser zu definieren (Endbegünstigte, Indikatoren usw.).

Die Mittelbindungen und Zahlungen des ESF beliefen sich bis zum 31.12.2002 auf 1338,4 Mio. EUR bzw. 719,6 Mio. EUR.

2002 wurden Mittel in Höhe von 713,5 Mio. EUR gebunden und 295 Mio. EUR ausgezahlt.

Im Rahmen des Programms "Gesundheit" gab es Schwierigkeiten bei der Durchführung des Schwerpunkts "Geistige Gesundheit". Es wurden spezifische Maßnahmen getroffen, um diesem Problem abzuhelfen.

Im Rahmen des Programms "Beschäftigung" wurde ein besonderer Schwerpunkt auf die Modernisierung der öffentlichen Beschäftigungsdienste gelegt, während das Programm "Bildung" vor allem die innovativen Maßnahmen zur Modernisierung des Bildungssystems und insbesondere das lebenslange Lernen in den Mittelpunkt stellte.

Die Vereinfachung kam vor allem bei den jährlichen Sitzungen für die Programme zum Tragen. Diese Sitzungen fanden auf einer politischen Ebene statt, wobei hauptsächlich Aspekte behandelt wurden, die die Durchführung der Politiken sowie die Begleitung der dazugehörigen Schwerpunkte betrafen.

Die Zusätzlichkeit kam darin zum Ausdruck, dass die europäische Beschäftigungsstrategie und die Strategie zugunsten der sozialen Eingliederung bei der Durchführung der einzelnen Programme berücksichtigt wurden.

Was die Komplementarität anbelangt, so war ein wichtiger Faktor die Berücksichtigung der horizontalen Schwerpunkte (lokale Entwicklung, Chancengleichheit, neue Informations- und Kommunikationstechnologien) sowie deren "Mainstreaming".

Im gleichen Sinne wurden die lokale Entwicklung und die Maßnahmen zur ländlichen und städtischen Entwicklung im Rahmen der Regionalprogramme als prioritär eingestuft.

2. Gemeinschaftsinitiativen

2.1 LEADER+

Das nationale operationelle Programm wurde am 19.11.2001 genehmigt. Seine Gesamtkosten betragen 392,6 Mio. EUR, die Kofinanzierung aus dem EAGFL beläuft sich auf 182,9 Mio. EUR. Im Rahmen des Programms sollen maximal 40 lokale Aktionsgruppen finanziert werden. Die zuständige Behörde des Mitgliedstaats wählte die LAG aus. Außerdem organisierte sie zwei Sitzungen des Begleitausschusses, der in seiner ersten Sitzung die Ergänzung zur Programmplanung sowie die Kriterien für die Auswahl der Aktionen annahm und in der zweiten Sitzung die Ergänzung zur Programmplanung abänderte. Allerdings wurden für das Programm noch keine Ausgaben verzeichnet, abgesehen von einem geringfügigen Betrag im Rahmen der technischen Hilfe. Die Errichtung des Systems für die Halbzeitbewertung verzögert sich ebenfalls, wobei derselbe Stand erreicht wurde wie bei den Programmen des GFK.

Die Mittelbindungen im Rahmen der zweiten Tranche belaufen sich auf 26,5 Mio. EUR.

2.2 EQUAL

Im Januar 2002 wurden in Griechenland unter den 271 fristgerecht eingegangenen Anträgen 40 Entwicklungspartnerschaften (EP) ausgewählt. Das Bewertungs- und Auswahlsystem umfasste drei Bewertungsphasen. Es wurde mit Einsprüchen gegen das Auswahlverfahren oder die Ergebnisse der Bewertung gerechnet.

Im November 2001 war ein Sondergesetz erlassen worden, das den Rechtsstatus der EP definiert und die Kooperation zwischen öffentlichem und privatem Sektor ermöglicht.

Alle 40 für Aktion 1 zugelassenen EP wurden auch im Hinblick auf ihre Teilnahme an Aktion 2 bestätigt. Die meisten EP wurden im Rahmen der Pfeiler "Beschäftigungsfähigkeit" (14), "Unternehmergeist" (11) und "Anpassungsfähigkeit" (10) errichtetet, während vier EP den Pfeiler "Chancengleichheit" (Abbau der geschlechtsspezifischen Diskrepanzen und Desegregation) und eine EP den Pfeiler "Asylbewerber" betreffen. Alle EP haben transnationale Partner gefunden; die Vereinbarungen über eine transnationale Zusammenarbeit sind bereits in Kraft.

Im April 2002 genehmigte der Begleitausschuss des Programms den Vorschlag der Verwaltungsbehörde, primär drei nationale thematische Netzwerke zu errichten (a. Sozialwirtschaft, b. Vernetzung und Koordinierung bereits bestehender und neuer Beschäftigungsagenturen und deren Weiterentwicklung zu "One-Stop-Shops", c. Systeme für die Anerkennung von Qualifikationen), und ermächtigte die Verwaltungsbehörde, ein viertes Netzwerk für das Thema "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" zu errichten. Die Verwaltungsbehörde teilte die EP unter deren Mitwirkung in vier nationale thematische Gruppen ein je nachdem, welche Relevanz ihre Projekte für die oben genannten thematischen Netzwerke haben.

Die Verwaltungsbehörde arbeitet derzeit einen Leitfaden für Aktion 3 aus.

2.3 URBAN

In Griechenland gibt es drei URBAN-II-Programme. Die Programme für Perama, Komotini und Iraklion wurden im Dezember 2001 genehmigt. Perama erhält EFRE-Mittel in Höhe von 9,55 Mio. EUR, Komotini erhält 8 Mio. EUR und Iraklion 7,95 Mio. EUR. Das Gesamtbudget beläuft sich auf 13,38 Mio. EUR für Perama, 12,39 Mio. EUR für Komotini und 10,6 Mio. EUR für Iraklion. Die drei Ergänzungen zur Programmplanung gingen am 5. September 2002 ein und wurden vor Jahresende genehmigt. Für keines der Programme musste ein Jahresbericht 2001 vorgelegt werden.

Bei allen drei Programmen fungiert die griechische Regierung als Verwaltungsbehörde. Die Begleitausschüsse der drei Programme sind bereits einmal zusammengetreten.

Die Vorauszahlungen in Höhe von 7% wurden im Januar 2001 vorgenommen. Für alle drei Programme wurde im April 2003 der erste Auszahlungsantrag eingereicht.

3. Abschluss der vorangegangenen Programmplanungszeiträume

EFRE

Im Hinblick auf den Abschluss des GFK und der PGI des Zeitraums 1994-1999 war zum 10.2.2003 folgender Stand erreicht:

Erfolgte Zahlungen: 15 777 000 EUR

Beantragte Zahlungen: 223 076 000 EUR

Noch abzuwickelnde Mittelbindungen (RAL): 980 306 000 EUR.

EAGFL (1994-1999)

Das Jahr 2002 wurde vom Mitgliedstaat insbesondere darauf verwendet, den Abschluss der Programme des Zeitraums 1994-1999 vorzubereiten. Bis zum 31.12.2002 ging bei der Kommission noch kein vollständiger Antrag auf Auszahlung des Restbetrags ein, weshalb die Kommission auch noch keine Abschlusszahlungen an Griechenland vorgenommen hat. Die Kommission erinnerte den Mitgliedstaat daran, dass gemäß Artikel 52 Absatz 4 Unterabsatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 der 31.3.2003 die Einreichungsfrist ist, und es fanden ausführliche Konzertierungen mit den nationalen Behörden statt, um die noch offenen Probleme im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Programmplanungszeitraums zu regeln.

ESF

1989-1993

Fünf Maßnahmen waren Gegenstand des Verfahrens von Artikel 24 für einen Betrag von 950 790 EUR.

1994-1999

Von den insgesamt 24 fälligen Anträgen auf Auszahlung des Restbetrags wurden 22 eingereicht. Für die beiden verbleibenden Programme wurde eine Verlängerung bis zum 31. März 2003 gewährt.

Ende 2002 wurden noch ergänzende Angaben erwartet, um diese Dossiers behandeln zu können.

4. Bewertungen und Kontrollen

4.1 Bewertungen

2002 wurden die Ausschreibungen für die Auswahl der Bewerter eingeleitet. Die Benennung der Bewerter wird Anfang 2003 erfolgen.

4.2 Kontrollen

EFRE

Überprüfung der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2064/97

INTERREG IIA Griechenland/Italien "Binnengrenzen" (Nr. 94.00.10.009) und INTERREG IIB Griechenland/Italien "Kabel" (Nr. 94.00.10.001),

Kontrollbesuch vom 10.-11. April 2002

Die beiden von der EDEL für die 5%-Kontrolle ausgewählten Projekte gehörten zum Prüfprogramm der ESOE (Sonderstelle für Koordinierung und Kontrolle), bevor diese 2001 aufgelöst wurde.

Die Verfahren für die Weiterbehandlung und Berichtigung von Unregelmäßigkeiten sind zufrieden stellend; doch werden dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) systematisch auftretende Unregelmäßigkeiten nicht gemeldet (Artikel 5 und 7 der Verordnung (EG) Nr. 2064/97).

Kontrollbesuch vom 8.-11. April 2002

In Bezug auf die beiden nachstehenden Punkte lässt sich noch nicht feststellen, ob die in der Verordnung festgelegten Verpflichtungen erfuellt wurden:

- Bei einigen Programmen hatten die Kontrollen zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht begonnen.

- Bei einigen Programmen wurde nur eine sehr begrenzte Zahl von Operationen kontrolliert, was Zweifel aufkommen lässt, ob die Repräsentativität und der Umfang der kontrollierten Ausgaben angemessen sind.

SPANIEN

1. Ziel 1

EFRE

Mit der Übermittlung der letzten Ergänzung zur Programmplanung (OP "Informationsgesellschaft") im April 2002 war der erste Programmplanungszyklus für die 23 OP (12 regionale und 11 multiregionale OP), aus denen sich das spanische GFK zusammensetzt, abgeschlossen. Die verspätete Einreichung des letztgenannten Dokuments erklärt sich daraus, dass das dazugehörige OP von den spanischen Behörden später eingereicht wurde als die anderen OP und es von der Kommission erst im Dezember 2001 genehmigt wurde.

Der Abschluss dieses Programmplanungszyklus und die konkrete Durchführung lassen bereits erste - nicht sehr positive - Schlüsse zu, was den tatsächlichen Verlauf der Genehmigung der Programmplanungsdokumente in ihrer Gesamtheit anbelangt. So haben die Genehmigung der Ergänzungen zur Programmplanung durch die Verwaltungsbehörde (nach dem klassischen Verfahren: Regionalentwicklungsplan, GFK, OP) und die anschließenden Überprüfungen durch die Kommissionsdienststellen die Dauer des Verfahrens erheblich in die Länge gezogen, woraus sich beträchtliche Verzögerungen bei der Inanspruchnahme der Mittel ergeben.

Was die finanzielle Abwicklung anbelangt, so stellt sich die Ausführungsrate in den ersten drei Tätigkeitsjahren (vorläufige Angaben) mit 48% relativ bescheiden dar. Diese Situation, die in den jährlichen Sitzungen mit der Verwaltungsbehörde erörtert wurde, erscheint insgesamt jedoch nicht besorgniserweckend, da sich die in den Vorjahren beobachtete merkliche Beschleunigung des Durchführungsrhythmus tendenziell fortsetzt. Außerdem hat die Kommission den Satz der Gemeinschaftsbeteiligung für eine große Zahl von Großprojekten mit umfangreicher Mittelausstattung bestätigt, so dass sich die Verwendungsrate der Mittel sicher verbessern wird. 2002 wurden 16 Großprojekte genehmigt, während 15 weitere noch geprüft werden.

Anzumerken ist (siehe nachstehende Tabelle), dass die Ausführungsrate sowohl zwischen den regionalen OP (49%) einerseits und den multiregionalen OP (42,5%) andererseits als auch innerhalb dieser beiden Gruppen beträchtliche Unterschiede aufweist. So haben die OP "Murcia" und "Estremadura" in der ersten und die OP "Informationsgesellschaft" und "Forschung, Entwicklung, Innovation" in der zweiten Gruppe deutlich unter dem Durchschnitt liegende Absorptionsraten zu verzeichnen. Die Situation bei den letztgenannten OP gibt trotz der Abhilfemaßnahmen, die von der Verwaltungsbehörde im Einvernehmen mit den Kommissionsdienststellen getroffen wurden, wenig Grund zur Zuversicht, was das Risiko von automatischen Mittelfreigaben im Rahmen der "n+2"-Regel anbelangt.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Wie im Jahr 2001 traten der GFK-Begleitausschuss und die Begleitausschüsse der OP 2002 einmal zusammen, doch musste mehrfach im Wege des schriftlichen Verfahrens entschieden werden, um insbesondere Änderungen an den Ergänzungen zur Programmplanung vorzunehmen. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass die mit der neuen Regelung beabsichtigte Vereinfachung der Verwaltung in der Praxis nicht immer zum Tragen kommt. So sollten die Ergänzungen zur Programmplanung theoretisch dazu beitragen, die Entscheidungen der Begleitausschüsse zu beschleunigen, doch hat sich gezeigt, dass selbst kleinere Änderungen dieser Dokumente allzu häufig neue Entscheidungen zur Änderung der jeweiligen OP nach sich ziehen.

Die jährlichen Sitzungen des Berichtszeitraums fanden im Januar 2003 statt. Die Verwaltungsbehörde wurde daraufhin ersucht, bei den OP von Valencia und Melilla die Präsenz der Wirtschaft- und Sozialpartner zu gewährleisten (wie dies bei den übrigen OP der Fall ist). Außerdem wurde sie aufgefordert zu untersuchen, was die verschiedenen Möglichkeiten zur Lösung des Rechtsstreits über die Umsetzung der die Vergabe öffentlicher Aufträge und die Mehrwertsteuer betreffenden Gemeinschaftsrichtlinien in spanisches Recht für Folgen haben könnte.

In der jährlichen Koordinierungssitzung wurde - neben den Ergebnissen der Vor-Ort-Kontrollen und der Weiterbehandlung von Unregelmäßigkeiten - die Notwendigkeit unterstrichen, die Kontrollen sowohl auf nationaler Ebene wie auch auf Gemeinschaftsebene weiterzuentwickeln.

Angesichts der fundamentalen Bedeutung der 2003 stattfindenden Halbzeitbewertung haben der Mitgliedstaat und die Kommission 2002 im Rahmen der Partnerschaft große Anstrengungen unternommen, um ein System zu schaffen, das es ermöglicht, die Zwischenbewertung - und später deren Aktualisierung - unter optimalen Bedingungen der Transparenz und Unabhängigkeit, auf einem Qualitätsniveau, das die Glaubwürdigkeit der Ergebnisse garantiert, und innerhalb der in den Rechtsvorschriften gesetzten Fristen durchzuführen. Dieses System beruht auf drei Grundpfeilern: den technischen Bewertungsgruppen, den thematischen Arbeitsgruppen und der technischen Gruppe "Leistungsgebundene Reserve".

Die bereits 2001 eingesetzten technischen Bewertungsgruppen (eine für das GFK und eine für jedes operationelle Programm) haben 2002 konkret drei wesentliche Aufgaben ausgeführt:

- Erstellung der Leistungsbeschreibung für die Halbzeitbewertungsstudien;

- Zusammenarbeit bei der Auswahl der unabhängigen Bewerter;

- Erstellung eines "Methodischen Leitfadens" für die Bewertung der operationellen Programme, der eine gewisse Harmonisierung der Bewertungsarbeiten auf Ebene der OP ermöglichen und dadurch die Bewertung des GFK erleichtern soll.

Im Berichtsjahr wurden die drei thematischen Arbeitsgruppen (Chancengleichheit, Umwelt und Informationsgesellschaft) eingesetzt, die dem GFK-Begleitausschuss in Eigenregie Elemente liefern sollen, um die Beschlussfassung bei den in ihre Zuständigkeit fallenden spezifischen Themen zu erleichtern. Dieses Vorgehen dürfte bei den Umprogrammierungen eine bessere Integration der horizontalen Grundsätze ermöglichen.

Schließlich wurde 2002 auch die in den Durchführungsbestimmungen für das GFK vorgesehene technische Gruppe "Leistungsgebundene Reserve" eingesetzt, die die technischen Aspekte im Zusammenhang mit der Zuweisung der Reserve spezifizieren, die Kohärenz zwischen den Kriterien gewährleisten und die Ergebnisse überprüfen soll. Die Gruppe war bereits in entscheidendem Maße an der Aktualisierung der für alle OP geltenden Finanz- und Verwaltungsindikatoren beteiligt.

Schließlich wurde 2002 für alle spanischen Ziel-1-Regionen die Ex-post-Überprüfung des Zusätzlichkeitsprinzips im Zeitraum 1994-1999 vorgenommen. Bei der Prüfung der von den spanischen Behörden übermittelten Unterlagen durch die Kommission wurde als wichtigstes Ergebnis festgestellt, dass die zuschussfähigen öffentlichen Ausgaben gegenüber dem Bezugswert des Zeitraums 1989-1993 um 2,4% zurückgegangen sind.

Zur Begründung dieses Rückgangs führten die spanischen Behörden zum einen die Mitte der 90er Jahre verabschiedeten Maßnahmen an, mit denen die Konvergenzkriterien für die Einbeziehung Spaniens in die WWU erfuellt werden sollten, und zum anderen die außergewöhnliche Höhe der öffentlichen Strukturausgaben im vorausgegangenen Programmplanungszeitraum. Da die letztgenannte Begründung gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2082/93 zulässig ist, vertritt die Kommission die Auffassung, dass Spanien seinen Verpflichtungen bezüglich der Zusätzlichkeit im Zeitraum 1994-1999 nachgekommen ist.

FIAF

Die im Zeitraum 2000-2006 in Spanien unter das Ziel 1 fallenden Regionen sind dieselben wie im vorangegangenen Zeitraum, mit Ausnahme von Kantabrien, das nur noch eine Übergangsunterstützung erhält ("Phasing out"). Die geplanten Investitionen belaufen sich auf insgesamt 3122,4 Mio. EUR, von denen 1504,6 Mio. EUR auf das FIAF entfallen. Im Berichtsjahr (Stand: 15.10.2002) wurden im Rahmen des multiregionalen operationellen Programms des FIAF 31,88% des programmierten Gesamtbetrags gebunden und 20% abgewickelt.

Die geplanten Investitionen betreffen schwerpunktmäßig die Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen sowie die Umstrukturierung und Erneuerung der Fangflotte. Beim Schwerpunkt "Anpassung der Kapazitäten" hat die Durchführung dagegen noch kaum begonnen.

Die Ergänzungen zur Programmplanung und die Kriterien für die Auswahl der Projekte wurden von den Begleitausschüssen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen angenommen. Im Anschluss an den Erlass der Verordnung (EG) Nr. 1451/2001 durch den Rat am 28.6.2001 [16] wurde das operationelle Programm des FIAF für die Ziel-1-Regionen abgeändert.

[16] ABl. L 198 vom 21.7.2001.

Die operationellen Programme des FIAF und das EPPD sind keine Multifonds-Programme, so dass die Begleitausschüsse der Programme nicht betroffen sind. Die Koordinierung des operationellen Programms des FIAF für die Ziel-1-Regionen im Rahmen des gemeinschaftlichen Förderkonzepts wird von der Generaldirektion Regionalpolitik vorgenommen.

In den Sitzungen des Begleitausschusses sowie in den Jahresberichten wird die Zusätzlichkeit auf der Ebene des Ziel-1-GFK überprüft. Für die EPPD erfolgt diese Überprüfung nur in den Jahresberichten.

EAGFL

2000 und 2001 genehmigte die Kommission zwei horizontale Programme (ein Monofonds-Programm zur Verbesserung der Erzeugungsstrukturen in den Ziel-1-Regionen und ein Multifonds-Programm für technische Hilfe), neun regionale Multifonds-Programme (Andalusien, Asturien, Kastilien-La Mancha, Kastilien-León, Estremadura, Galicien, Murcia, Kanarische Inseln und Valencia) und ein Multifonds-Programm für Kantabrien ("Phasing out") sowie die dazugehörigen Ergänzungen zur Programmplanung.

Nach drei Durchführungsjahren sind die seit Beginn des Programmplanungszeitraums gebundenen Beträge zu 53% abgewickelt, d.h. von den 2001 und 2002 gebundenen 1984 Mio. EUR wurden 1215 Mio. EUR ausgezahlt.

Für die folgenden autonomen Gemeinschaften wurden an den Ergänzungen zur Programmplanung Änderungen vorgenommen: Kanarische Inseln (Änderung des Kofinanzierungssatzes der Maßnahmen) und Kastilien-León (Änderung der Finanztabelle).

ESF

Der Rückstand, der 2000 bei der Durchführung des Ziel-1-OP des ESF eingetreten war, wurde 2001 und vor allem 2002 zum Teil wieder aufgeholt. Die meisten Interventionsformen weisen einen recht zufrieden stellenden Durchführungsrhythmus auf und haben im Berichtsjahr ihr reguläres Tempo erreicht.

Die für 2002 programmierten ESF-Mittel wurden vollständig gebunden (1 293 200 000 EUR).

2002 wurden bei den Kommissionsdienststellen 42 Auszahlungsanträge für einen ESF-Gesamtbetrag von 1663 Mio. EUR eingereicht.

Die Mittelbindungen und die Zahlungen des ESF beliefen sich zum 31.12.2002 auf 3813,5 Mio. EUR bzw. 2240,4 Mio. EUR.

Für die vier multiregionalen OP, für welche die Generaldirektion Beschäftigung federführend ist ("Unternehmerische Initiative", "Kampf gegen Diskriminierung", "Förderung der Beschäftigung", "Berufsbildungssysteme") und auf die 60% des Gesamtbeitrags des ESF im Rahmen des Ziel-1-GFK für den Zeitraum 2000-2006 entfallen, fand am 17. Juli 2002 eine Sitzung des Begleitausschusses statt, in der die Jahresberichte 2001 angenommen und an allen Ergänzungen zur Programmplanung entsprechende Änderungen vorgenommen wurden. Die jährlichen Sitzungen für die multiregionalen OP wurden am 17. und 18. Dezember 2002 abgehalten. Hauptthemen dieser Sitzungen waren der Durchführungsrhythmus der Maßnahmen, die Umsetzung der horizontalen Schwerpunkte, die Einbeziehung der europäischen Beschäftigungsstrategie in die OP, die Überarbeitung und Verbesserung der Auswahlkriterien, die Verfeinerung der Indikatoren für die leistungsgebundene Reserve sowie allgemein die inhaltliche Verbesserung der Jahresberichte. Die jährlichen Sitzungen für die übrigen Ziel-1-OP fanden im Januar 2003 statt.

Vor allem die Maßnahmen im Bereich der Grundausbildung haben ein zügigeres Durchführungstempo erreicht, während der Rückstand bei den "klassischen" Maßnahmen im Bereich der Berufsbildung allmählich aufgeholt wird. Was die Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit betrifft, so ist der Durchführungsrhythmus von einem OP zum anderen recht unterschiedlich, wobei hier insgesamt noch Anstrengungen unternommen werden müssten. Bei der Durchführung der Maßnahmen für Zuwanderer ist allgemein ein gewisser Rückstand eingetreten. Das OP "Berufsbildungssysteme" kam nur sehr wenig voran, da sich die Verabschiedung des Gesetzes über das nationale Qualifikationssystem verzögerte.

Die Vereinfachung kam vor allem bei den jährlichen Sitzungen für die OP zum Tragen. Im Mittelpunkt dieser Sitzungen standen strategische Aspekte, und es wurden vornehmlich Themen im Zusammenhang mit der Durchführung der Politiken sowie der Begleitung der dazugehörigen Schwerpunkte behandelt.

Der Überprüfung der Anwendung des Zusätzlichkeitsprinzips sowie des durch die Beteiligung des ESF an der Kofinanzierung der Maßnahmen erzielten "Mehrwerts" wurde ein präventiver Ansatz zugrunde gelegt. Zu diesem Zweck fanden 2002 bei verschiedenen Endbegünstigten Studienbesuche statt.

2. Ziel 2

EFRE

Durchführungsrhythmus - allgemeine Aspekte

Die Durchführung der sieben EPPD, die 2000 angelaufen waren und 2001 vollständig operationell wurden, wurde 2002 im selben Rhythmus fortgesetzt. Die in den Rechtsvorschriften vorgesehenen Komponenten für die Begleitung der Interventionen wurden im vorgesehenen Tempo weiterentwickelt.

Wie im Jahr 2001 traten die Begleitausschüsse der EPPD in den einzelnen Regionen zu jeweils einer Sitzung zusammen. Diese Sitzungen fanden zwischen dem 22. Mai 2002 (Aragonien) und dem 9. Juli 2002 (La Rioja) unter Beteiligung der zuständigen nationalen Behörden, der Verwaltungsstellen der Kommission und der erweiterten Partnerschaft (Wirtschafts- und Sozialpartner, lokale Gebietskörperschaften, für Umweltschutz und Verbesserung der Umweltbedingungen bzw. für Chancengleichheit zuständige Vertreter der Regionen) statt.

In den Sitzungen der Ausschüsse wurden die Jahresberichte 2001 sowie bestimmte Aspekte der Durchführung in den ersten Monaten von 2002 untersucht.

Die Bemerkungen der Kommission und anderer Sitzungsteilnehmer wurden von der Verwaltungsbehörde, die der Kommission diese Berichte zwischen dem 30. Juli und dem 2. August übermittelte, in unterschiedlichem Ausmaß berücksichtigt. Nach einer entsprechenden Prüfung beurteilte die Kommission die Berichte als zufrieden stellend, was der Verwaltungsbehörde zwischen dem 25. September (Balearen und Baskenland) und dem 3. Oktober (Katalonien) mitgeteilt wurde.

Die Ergänzungen zur Programmplanung wurden Ende 2002 geändert, indem zum einen bestimmte die Interventionen betreffende Aspekte, die in den Ausschusssitzungen gebilligt worden waren (Verbesserung der Kriterien für die Auswahl der Projekte, Präzisierung des Inhalts und der Kofinanzierung bestimmter Maßnahmen) einbezogen wurden und zum anderen - gemäß den Ende 2002 genehmigten Kriterien für die Vereinfachung der Interventionen - die Indikatorenverzeichnisse für die materielle Durchführung, die in den einzelnen Ergänzungen zur Programmplanung im Hinblick auf die Zuweisung der leistungsgebundenen Reserve Ende 2003 vorgesehen sind, vereinfacht wurden.

Darüber hinaus wurden im Zuge derselben Vereinfachungsbemühungen und auf der Grundlage der Ende 2002 stattgefundenen Sitzungen zwischen Kommission und Verwaltungsbehörde die für alle sieben EPPD geltenden Indikatoren für die Verwaltung und die finanzielle Abwicklung präzisiert. Die entsprechende Änderungsentscheidung soll Anfang 2003 unterzeichnet werden.

Auf der Grundlage der Jahresberichte, sonstiger mit den EPPD zusammenhängender Unterlagen sowie der genannten Kriterien für die Vereinfachung der Interventionen erstellte die Kommission zu Jahresende die Basisdokumente für die jährlichen Sitzungen, die im Januar 2003 in Madrid stattfinden und zunächst eine Plenarsitzung (die sich mit gemeinsamen Aspekten der sieben EPPD befasst) und anschließend mehrere spezielle Sitzungen umfassen werden.

Das nationale Koordinierungsorgan, eine speziell von der Verwaltungsbehörde geschaffene Instanz, die unter Beteiligung der regionalen Behörden und der Kommission bestimmte Aspekte der EPPD in den Bereichen Information, Begleitung und Bewertung koordinieren soll, trat am 17. Oktober in Madrid zusammen. In dieser Sitzung wurden der Durchführungsstand der sieben Zwischenbewertungen (siehe auch Kapitel "Bewertung") sowie finanzielle Angaben zu den EPPD und den übrigen Strukturfondsinterventionen in den Ziel-2-Gebieten untersucht.

Ende 2002 wurden zwei Änderungen von EPPD geprüft. Bei der Änderung des EPPD des Baskenlandes handelt es sich um eine kleinere Mittelumschichtung zwischen Schwerpunkten, die sich aus der korrekten Zuordnung mehrerer in die Zuständigkeit der Kommunen oder Provinzen fallender Infrastrukturprojekte zu den entsprechenden Maßnahmen ergeben, während bei dem EPPD der Balearen im Hinblick auf eine bessere Verwaltung der Intervention eine Mittelübertragung vom ESF auf den EFRE sowie Änderungen der EFRE-Beträge für die einzelnen Schwerpunkte vorgenommen werden (Aufstockung der Mittel für den Schwerpunkt "Umwelt", Kürzungen bei den Schwerpunkten "Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" und "lokale und städtische Entwicklung"). Die Änderungsentscheidungen sollen um den März 2003 herum unterzeichnet werden.

Durchführungsrhythmus - Mittelverbrauch

Zum 31. Dezember 2002 lagen die getätigten Zahlungen, bezogen auf den gesamten Zeitraum 2000-2006, bei den EFRE-Interventionen zwischen 15,92% (Balearen) und 36,13% (Navarra) und bei den ESF-Interventionen zwischen 3,77% (Katalonien) und 19,60% (Madrid).

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Die Interventionen des EFRE kommen somit zufrieden stellend voran, und selbst bei denjenigen für Navarra und das Baskenland sind bis Ende 2002 bereits Zahlungen in ausreichender Höhe erfolgt, so dass bei der Anfang 2004 vorzunehmenden Überprüfung etwaige Mittelfreigaben vermieden werden können. Von dieser positiven Feststellung ist lediglich das EPPD für die Balearen auszunehmen, das - wie bereits erwähnt - geändert wird.

Die Interventionen des ESF befinden sich dagegen im Rückstand, ausgenommen vielleicht diejenigen für Madrid und Navarra. Der Mittelanteil des ESF im Rahmen der einzelnen EPPD ist relativ niedrig (22% im Fall von Katalonien, verteilt auf mehrere Schwerpunkte; 5%-6% bei den übrigen Regionen, wobei lediglich der Schwerpunkt "Technologie, Forschung, Innovation" betroffen ist).

Um dieser Situation abzuhelfen, soll 2003 ein Teil der ursprünglich für den ESF vorgesehenen Mittel auf den EFRE übertragen werden. Diese Übertragung soll in den Sitzungen der Begleitausschüsse des kommenden Jahres festgelegt werden, wobei für einige EPPD sogar eine Einstellung der ESF-Beteiligung erwogen werden könnte. In der Änderung des EPPD der Balearen ist diese Übertragung bereits vollzogen.

Ausgewogenheit der Durchführung

Die Durchführung der sieben EPPD sowie der sechs Schwerpunkte der EFRE-Interventionen schreitet unterschiedlich voran.

So sind bei allen EPPD die Zahlungen für die Schwerpunkte 3 ("Technologie, Forschung, Innovation") und 4 ("Verkehr und Energie") weiter fortgeschritten als diejenigen für die Schwerpunkte 1 ("Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung") und 5 ("ländliche und städtische Entwicklung").

Die Verzögerungen erscheinen jedoch nicht allzu gravierend und sind teilweise darauf zurückzuführen, dass die Beihilferegelungen für den privaten Sektor (Schwerpunkt 1) und die in die Zuständigkeit der Kommunen fallenden Projekte (Schwerpunkt 5) gewöhnlich mehr Zeit in Anspruch nehmen, als im Durchschnitt erforderlich ist.

Innerhalb der einzelnen EPPD sind die Unterschiede zwischen den Schwerpunkten im Fall von Katalonien, Aragonien und dem Baskenland geringer als bei den übrigen Programmen. Allerdings ist festzustellen, das bestimmte Schwerpunkte sehr rasch voranschreiten wie z.B. Schwerpunkt 4 ("Verkehr") in Navarra, aber auch die Schwerpunkte 2 ("Umwelt") auf den Balearen und 1 ("Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung") im Baskenland.

In der nachstehenden Tabelle sind die bis zum 31. Dezember im Rahmen der einzelnen Schwerpunkte getätigten Zahlungen, bezogen auf den gesamten Zeitraum 2000-2006, dargestellt:

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Obgleich die übergangsweise unterstützten Gebiete in Spanien im Vergleich zu anderen von Ziel 2 betroffenen Mitgliedstaaten in finanzieller Hinsicht wenig ins Gewicht fallen, sei angemerkt, dass die Zahlungen für diese Gebiete (abgesehen vom EPPD von Madrid) gegenüber den Zahlungen für die "permanenten" Fördergebiete im Rückstand liegen.

Halbzeitbewertung

In ähnlicher Weise wie bei dem System, das für die Ziel-1-Interventionen geschaffen wurde, stützt sich die Zwischenbewertung der Ziel-2-EPPD auf technische Bewertungsgruppen, die technische Gruppe für die Koordinierung der Bewertungen und die thematischen Arbeitsgruppen.

Die bereits 2001 für jedes EPPD eingesetzten technischen Bewertungsgruppen haben 2002 mit Unterstützung durch die technische Gruppe für die Koordinierung der Bewertungen (eingebettet in das nationale Koordinierungsorgan) folgende Aufgaben ausgeführt:

- Erstellung der Leistungsbeschreibung;

- Zusammenarbeit bei der Auswahl der unabhängigen Bewerter;

- Erstellung eines "Methodischen Leitfadens" für die Bewertung der EPPD, der die erwarteten Inhalte der Bewertungen klären und eine gewisse Harmonisierung der Arbeiten ermöglichen soll.

Es wurden zwei thematische Arbeitsgruppen für die beiden horizontalen Schwerpunkte der Programmplanung (Chancengleichheit und Umwelt) eingesetzt, die Elemente zur Unterstützung der Beschlussfassung bei den in ihre Zuständigkeit fallenden spezifischen Themen liefern und bei den Umprogrammierungen im Jahr 2004 eine bessere Integration dieser beiden Schwerpunkte ermöglichen sollen.

ESF

Durchführungsrhythmus

Die Gemeinschaftsbeteiligung für diese Programme beträgt im Zeitraum 2000-2006 insgesamt 2,725 Mrd. EUR, wobei sich die Beteiligung des ESF auf lediglich 336 Mio. EUR beläuft (davon 257 Mio. EUR allein für das EPPD von Katalonien).

Bei den meisten Interventionsformen ist ein Durchführungsrückstand zu verzeichnen.

Die für 2002 programmierten ESF-Mittel wurden von der Generaldirektion Beschäftigung vollständig gebunden (49,08 Mio. EUR).

2002 wurden 14 Auszahlungsanträge für einen Betrag von 21,01 Mio. EUR eingereicht und bearbeitet.

Die Mittelbindungen und Zahlungen des ESF beliefen sich zum 31.12.2002 auf 144,3 Mio. EUR bzw. 44,5 Mio. EUR.

Angesichts der niedrigen Ausführungsrate haben die spanischen Behörden in den jährlichen Sitzungen (17. Januar 2003) vorgeschlagen, für 2003 die ESF-Mittel im Rahmen der Maßnahme 3.1 (FuE) auf den EFRE zu übertragen.

Ausgewogenheit

Die Maßnahme 3.1 (FuE), die in allen EPPD vorkommt, weist einen erheblichen Durchführungsrückstand auf. In Katalonien ist die niedrigste Ausführungsrate bei den Schwerpunkten 1 und 5 zu verzeichnen. Anlässlich eines im Oktober 2002 durchgeführten Studienbesuchs in Katalonien wurde jedoch festgestellt, dass das Problem vor allem auf eine Verzögerung bei der Bescheinigung der Ausgaben zurückging.

Koordinierung

In den jährlichen Sitzungen wurde über die Notwendigkeit gesprochen, einen Zeitplan für die Begleitausschüsse, die jährlichen Sitzungen und die technischen Gruppen aufzustellen, damit die Daten der Sitzungen für die Ziele 2 und 3 koordiniert werden können.

Zusätzlichkeit

Es gibt sieben Ziel-2-EPPD (Aragonien, Balearen, Katalonien, Madrid, Navarra, Baskenland und La Rioja). Bei sechs EPPD ist der ESF lediglich an der Maßnahme 3.1 (FuE) beteiligt; beim EPPD von Katalonien beteiligt er sich an mehreren Schwerpunkten.

Im Fall der Maßnahme 3.1 betonte die Generaldirektion Beschäftigung gegenüber den spanischen Behörden die Notwendigkeit, Übertragungen auf den produktiven Sektor vorzunehmen, was sich schwieriger gestaltete als vorhergesehen.

3. Ziel 3

Durchführungsrhythmus

Das Ziel-3-GFK wird über zwölf operationelle Programme (sieben regionale und fünf multiregionale/thematische Programme) durchgeführt.

Diese Programme verfolgen die Ziele "Ausbau und Verbesserung der Berufsbildungssysteme", "Eingliederung oder Wiedereingliederung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt" (wobei vorrangig ein vorbeugendes Konzept verfolgt wird, das im Wege von Eingliederungsmaßnahmen und der Unterstützung lokaler Beschäftigungsinitiativen verwirklicht werden soll), "Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt", "Bekämpfung von Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts", "Eingliederung von benachteiligten Gruppen in den Arbeitsmarkt", "Förderung des Unternehmergeistes und lebensbegleitendes Lernen von Beschäftigten".

2002 wurden für Ziel 3 Mittel in Höhe von insgesamt 324,4 Mio. EUR gebunden. Im selben Jahr wurden für die regionalen Ziel-3-OP 15 Anträge auf Zwischenzahlungen für einen Betrag von 139,1 Mio. EUR und für die multiregionalen OP 13 Anträge für einen Betrag von 259,6 Mio. EUR eingereicht.

Die Mittelbindungen und die Zahlungen des ESF beliefen sich zum 31.12.2002 auf 954,3 Mio. EUR bzw. 546,9 Mio. EUR.

Die Begleitung der ESF-Interventionen erfolgte durch die Begleitausschüsse, die jährlichen Sitzungen, die Prüfung der Jahresberichte, Studienbesuche sowie durch verschiedene Treffen mit dem Mitgliedstaat und den Kommissionsdienststellen.

Am 17. und 18. Dezember 2002 fanden die zweiten jährlichen Sitzungen für die Ziel-3-OP und die Ziel-1-OP "Förderung der Beschäftigung", "Berufsbildungssysteme", "Unternehmerische Initiative", "Fortbildung" und "Kampf gegen Diskriminierung" statt. Der Zweck dieser Sitzungen bestand darin, gemeinsame Schlussfolgerungen zu ziehen und zu untersuchen, welche Abhilfemaßnahmen angesichts der festgestellten Mängel getroffen werden können. In diesem Zusammenhang kam der Prüfung der Jahresberichte eine präventive Bedeutung zu, indem sie es ermöglichte, Probleme zu ermitteln und denkbare Lösungen vorzuschlagen. Hauptthemen der Sitzungen waren die Umsetzung der horizontalen Schwerpunkte, die Einbeziehung der europäischen Beschäftigungsstrategie in die OP, die Überarbeitung und Verbesserung der Auswahlkriterien, das Voranschreiten der Bewertungen der OP sowie allgemein die inhaltliche Verbesserung der Jahresberichte.

2002 wurde mit den Studienbesuchen bei den verschiedenen OP begonnen. Es handelt sich um Informationsbesuche bei den verschiedenen für die Verwaltung Zuständigen mit dem Ziel, die Partnerschaft zu verstärken. Der erste Besuch fand in der autonomen Gemeinschaft Katalonien statt; Besuche in den übrigen autonomen Gemeinschaften werden sich anschließen. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen der Kommission, den nationalen, regionalen und lokalen Behörden sowie den für die Verwaltung der Interventionen Zuständigen zu verstärken.

Ausgewogenheit der Durchführung

Die Durchführung der fünf multiregionalen Programme kann insgesamt als zufrieden stellend gelten, wobei jedoch eine gewisse Unausgewogenheit zwischen den OP sowie zwischen den verschiedenen Schwerpunkten der einzelnen OP festzustellen ist. Das OP "Berufsbildungssysteme" liegt erheblich im Rückstand, da sich die Verabschiedung des Gesetzes über das nationale Qualifikationssystem, das für die Durchführung des OP von großer Bedeutung ist, verzögerte.

Die Durchführung der regionalen Programme verläuft ebenfalls zufrieden stellend, wenngleich Unterschiede zwischen den OP festzustellen sind.

Vereinfachung

Im Sinne der Vereinfachung hat die Kommission zusammen mit dem Mitgliedstaat die Organisationsweise der jährlichen Sitzungen überarbeitet. Der Schwerpunkt wurde auf Fragen gelegt, die einen stärker strategischen Charakter haben. Die Anzahl der im Rahmen der einzelnen Interventionen zu behandelnden Punkte wurde begrenzt, wobei solchen Punkten Vorrang eingeräumt wurde, die aufgrund ihres Inhalts oder ihres Querschnittscharakters für die Intervention von strategischer Bedeutung sind.

Zusätzlichkeit

Bei der Überprüfung, wie weit die ESF-Beteiligung an der Kofinanzierung der Maßnahmen nach dem Zusätzlichkeitsprinzip erfolgt, wurde ein präventiver Ansatz zugrunde gelegt. Dies galt insbesondere für die Studienbesuche, die 2002 bei bestimmten Endbegünstigten durchgeführt wurden.

4. Das FIAF ausserhalb der Ziel-1-Regionen

Die im Zeitraum 2000-2006 in Spanien nicht unter das Ziel 1 fallenden Regionen sind dieselben wie im vorangegangenen Zeitraum. Die geplanten Investitionen belaufen sich auf insgesamt 824,5 Mio. EUR, von denen 207,5 Mio. EUR auf das FIAF entfallen. Im Rahmen des einheitlichen Programmplanungsdokuments des FIAF für die nicht unter das Ziel 1 fallenden spanischen Regionen wurden 38,26% des programmierten Gesamtbetrags gebunden und 14,89% abgewickelt (Stand: 15.10.2002).

Die geplanten Investitionen betreffen schwerpunktmäßig die Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen sowie die Erneuerung der Fangflotte. Beim Schwerpunkt "Anpassung der Kapazitäten" hat die Durchführung dagegen noch kaum begonnen.

5. Gemeinschaftsinitiativen

5.1 LEADER+

2001 und 2002 genehmigte die Kommission 18 LEADER+-Programme (ein horizontales Programm und 17 regionale Programme, d.h. eines für jede autonome Gemeinschaft). Für 17 Programme wurde ein Globalzuschuss gewährt; für eines (Baskenland) wurde eine Ergänzung zur Programmplanung erstellt. Insgesamt sollen 150 lokale Aktionsgruppen gebildet werden.

Nach zwei Durchführungsjahren sind die seit Beginn des Programmplanungszeitraums gebundenen Beträge zu 23% abgewickelt, d.h. von den 2001 und 2002 gebundenen 148 Mio. EUR wurden 35 Mio. EUR ausgezahlt. Während die meisten Programme 2001 genehmigt wurden, erfolgten die Übermittlung der Finanzierungsvereinbarungen (über die Gewährung des Globalzuschusses) an die Kommission und deren Abschluss erst 2002, wodurch sich die Durchführung dieser Programme verzögerte.

5.2 EQUAL

2002 wurden in Spanien die 160 für Aktion 1 ausgewählten Entwicklungspartnerschaften (EP) zur Teilnahme an Aktion 2 (Durchführung) zugelassen. 34% der ausgewählten Projekte betreffen das Thema "Chancengleichheit für Männer und Frauen". Auf diese Projekte entfallen 31% der insgesamt bereitgestellten Projektmittel, was den hohen Stellenwert bestätigt, der den Aspekten der Chancengleichheit im Rahmen des spanischen EQUAL-Programms eingeräumt wird. Der Begleitausschuss setzte den technischen Bewertungsausschuss ein, der mit den Bewertungsarbeiten begonnen hat. Darüber hinaus wurde eine Arbeitsgruppe für das "Mainstreaming" eingesetzt. Im Rahmen von Aktion 3 werden im Plan für die Übertragung und Nutzung bewährter Praktiken drei thematische Prioritäten hervorgehoben: Beschäftigungsfähigkeit und Kampf gegen Rassismus, Unternehmergeist und Anpassungsfähigkeit sowie Chancengleichheit. Unter den Verbreitungsmaßnahmen sind das neue Magazin "EQUAL" sowie die Präsentation der spanischen EQUAL-Initiative in Andalusien zu nennen, der etwa 500 Personen beiwohnten.

Auf europäischer Ebene hat sich die Verwaltungsbehörde verpflichtet, gemeinsam mit Italien die europäische thematische Gruppe für Chancengleichheit zu leiten.

5.3 URBAN

Alle zehn URBAN-II-Programme für Spanien wurden von der Europäischen Kommission vor Ende Dezember 2001 genehmigt.

Die zuschussfähigen Gesamtkosten aller zehn Programme belaufen sich auf 179 973 333 EUR, an denen sich die Gemeinschaft mit 112 600 000 EUR beteiligt.

Als Verwaltungsbehörde der spanischen URBAN-II-Programme fungiert das Finanzministerium der Zentralregierung in Partnerschaft mit den lokalen Gebietskörperschaften (Ayuntamientos). Die Begleitausschüsse treten zweimal im Jahr zusammen (Artikel 7 der Geschäftsordnung) und umfassen Vertreter des Ministeriums und der einzelnen Stadträte.

Alle Ergänzungen zur Programmplanung wurden von den Begleitausschüssen genehmigt und der Kommission Anfang 2002 vorgelegt. Gemäß der allgemeinen Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 sind die Jahresberichte im Juni 2003 fällig, während die Halbzeitbewertungen bis Dezember 2003 zu übermitteln sind.

Die Vorauszahlungen in Höhe von 7% wurden vor Ende 2001 getätigt. Für alle spanischen URBAN-II-Programme wurden 2002 Anträge auf Zwischenzahlungen eingereicht.

6. Abschluss der vorangegangenen Programmplanungszeiträume

EFRE

Von den 41 Interventionen im Rahmen des Ziel-1-GFK waren bis zum 31.12.2002 lediglich vier abgeschlossen. Für die übrigen stehen in einigen Fällen die Schlussberichte über die Durchführung der Programme sowie durchweg die Gültigkeitsvermerke gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 2064/97 noch aus. Die Mittel wurden vollständig gebunden, während bei den Zahlungen noch ein Restbetrag von etwas über 1131 Mio. EUR verbleibt.

Für die sieben OP des EFRE/ESF und das multiregionale OP des ESF im Rahmen des Ziel-2-GFK (1997-1999) sowie für die sieben Ziel-5b-EPPD (1994-1999) des EAGFL-A/EFRE/ESF war die Frist für die Verbuchung der Ausgaben der 31. Dezember 2001 (ausgenommen für die Ziel-2-OP "Aragonien" und "Baskenland")

Für zwei Interventionen wurden die vom Mitgliedstaat vor Ende 2001 unter Berufung auf höhere Gewalt eingereichten Verlängerungsanträge für zulässig und die in den Rechtsvorschriften geforderten Belege enthaltend befunden. Die Verlängerungsentscheidungen wurden im Februar 2002 für das OP "Aragonien" und im Juni 2002 für das OP "Baskenland" unterzeichnet. Sie ermöglichen es, dass der Finanzabschluss für die beiden OP mit einer Zusatzfrist von neun Monaten für die Ausgaben (bis zum 30. September 2002) durchgeführt wird.

2002 haben die meisten Begleitausschüsse der Ziel-2- und Ziel-5b-Interventionen die Schlussberichte genehmigt, die anschließend der Kommission übermittelt wurden. Hingegen wurde der Kommission noch kein Vermerk gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 2064/97 für diese Interventionen vorgelegt. Die Frist für die Einreichung der für die Auszahlung des Restbetrags erforderlichen Unterlagen ist der 31. März 2003.

Die nachstehende Tabelle gibt Aufschluss über die noch auszuzahlenden Restbeträge sowie deren Anteil an den insgesamt gebundenen Mitteln, aufgeschlüsselt nach Zielen und Fonds:

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

EAGFL

Die spanischen Behörden bereiten den Abschluss von 47 Interventionen vor (15 Ziel-1-OP, sieben Ziel-5b-EPPD, ein Ziel-5a-OP, ein Ziel-5a-EPPD, 18 LEADER-II-Programme, drei INTERREG-II-Programme, ein REGIS-II-Programm und ein territorialer Beschäftigungspakt). Die Schlussberichte sowie die Auszahlungsanträge sollen 2003 geprüft werden.

ESF

Alle Dossiers für die spanischen "Mainstream-Programme" des Zeitraums 1989-1993 wurden abgeschlossen.

Für den Zeitraum 1994-1999 hat Spanien bis Ende 2002 insgesamt 21 Auszahlungsanträge eingereicht: einen für Ziel 1, vier für Ziel 2, zwölf für Ziel 3, einen für Ziel 4 und drei für Ziel 5b. Lediglich vier dieser Anträge sind vollständig und werden derzeit bearbeitet; die übrigen müssen noch vervollständigt werden.

7. Bewertungen und Kontrollen

7.1 Bewertungen

EAGFL

Im GFK-Begleitausschuss und in den Begleitausschüssen der einzelnen OP wurde jeweils eine Arbeitsgruppe für Bewertung eingesetzt. Diese Gruppen erstellten die Leistungsbeschreibung für die Ausschreibungen, die der Rekrutierung der Bewertungsteams für das GFK und die OP dienten. Der Mitgliedstaat wählte daraufhin diese Teams aus, die im Herbst mit ihrer Arbeit begannen. Die ersten Zwischenberichte werden Anfang 2003 erwartet. Diese Arbeiten werden über die verschiedenen Maßnahmen der technischen Hilfe finanziert (OP "Technische Hilfe " und Ad-hoc-Maßnahmen in den OP).

ESF

Es wurde ein gemeinsamer methodischer Leitfaden für das Ziel-3-GFK verabschiedet, in dem die eingehender zu behandelnden Aspekte genannt und die für die verschiedenen OP gleichermaßen geltenden Indikatoren festgelegt sind. Außerdem konnte Ende 2002 die Benennung der Bewerter für die Interventionen der spanischen Arbeitsverwaltung (INEM) abgeschlossen werden.

7.2 Kontrollen

EFRE

Überprüfung der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2064/97

Autonome Gemeinschaft Kantabrien:

Wichtigste Feststellungen:

- Es steht weiterhin kein ausreichendes Kontrollpersonal zur Verfügung.

- Die Kontrollen für die Gemeinschaftsinitiative LEADER II und das OP "PRODER" haben noch nicht begonnen (Stand: Ende Oktober 2002), obgleich verschiedene Probleme festgestellt worden waren.

- Die der Kommission gemeldeten Ausgaben und die tatsächlich getätigten Ausgaben stimmen nicht überein.

- Der Kommission wurden nichtzuschussfähige Ausgaben für Leasing und MwSt. gemeldet.

- In Bezug auf die Verrechnung von Einnahmen aus dem Verkauf von Grundstücken zur industriellen Nutzung wurde die Zuschussfähigkeitsregel nicht korrekt angewendet.

Systemprüfung für das Programm INTERREG IIA Spanien/Portugal (14.-17. Mai 2002)

Autonome Gemeinschaft Estremadura:

- Die Auditstelle hatte zum Zeitpunkt des Kontrollbesuchs noch nicht begonnen zu überprüfen, wie weit ihre Prüfergebnisse von den Programmmanagern umgesetzt wurden. Dies kann zu Problemen führen, da bis zum Abschluss der Programme nur noch eine begrenzte Zeit für die Durchführung dieser Arbeiten verbleibt.

Zentrale Aufsichtsbehörde (Intervencion General de la Administración del Estado - IGAE)

- Da die autonomen Gemeinschaften der IGAE in bestimmten Fällen keine Kontrollzahlen melden, ist es für die Stelle gemäß Artikel 8 schwierig, die von den autonomen Gemeinschaften im Hinblick auf den Abschlussvermerk durchgeführten Arbeiten systematisch zu überwachen.

- In der IGAE liegen keine zentralisierten Angaben über die Weiterbehandlung der einzelnen Meldungen auf Ebene der territorialen Aufsichtsbehörden ("Intervenciones Territoriales") vor, da es Sache der Inspektoren der einzelnen Intervenciones Territoriales ist, die Folgemaßnahmen auf ihre Inspektionen zu treffen. Außerdem wird davon ausgegangen, dass der gemeldete Befund behoben wurde, wenn der IGAE innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Meldung durch die Intervención Territorial keine Mitteilung gemacht wird.

Verfahren für die Meldung von Unregelmäßigkeiten

- Im Rahmen des Verfahrens zur Durchführung der Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1681/94 durch die autonome Gemeinschaft Estremadura ist nicht vorgesehen, dass die Auditstelle über die Meldungen der Verwaltungsstellen unterrichtet wird.

- Im Fall der Begünstigten "Universidad de Salamanca" wurden die Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht eingehalten, woraus sich potenziell eine Wiedereinziehung in Höhe von 68 700 413 ESP (412 897,8 EUR) ergab. Gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 2064/97 hätte dem OLAF hierüber Mitteilung gemacht werden müssen, da die Situation nicht innerhalb von sechs Monaten nach Feststellung dieser offensichtlichen Unregelmäßigkeit bereinigt wurde.

FIAF

Die Verwaltungs- und Kontrollsysteme für den Zeitraum 2000-2006 wurden errichtet. Zu den Systemen einiger Regionen werden noch nähere Angaben benötigt.

Die der Kommission gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 438/2001 übermittelten Unterlagen müssen überarbeitet werden.

Die Generaldirektion Fischerei begleitete das OLAF auf einem Kontrollbesuch, um die Konformität und die Rechnungsführungsvorgänge bei mehreren ein und denselben Begünstigten betreffenden Modernisierungsbeihilfen zu überprüfen.

Prüfungen für den Abschluss der Programme des Zeitraums 1994-1996

Ziel-2-OP "Katalonien" 1994-1996, 10.-14. Juni 2002

Bei acht von insgesamt elf vor Ort geprüften Projekten stellte sich heraus, dass die Ausgaben dem operationellen Programm ausschließlich nach Maßgabe des Auszahlungsdatums zugerechnet wurden (d.h. wenn eine Zahlung in den Jahren 1994-1998 erfolgte, wurde sie als im Rahmen des Programms zuschussfähig betrachtet). Im Zeitraum 1997-1999 getätigte Ausgaben im Zusammenhang mit Projekten, die teilweise vor diesem Zeitraum ausgeführt wurden oder für die die Arbeiten vor 1997 abgeschlossen wurden, sind jedoch im Rahmen des Zeitraums 1997-1999 nur dann zuschussfähig, wenn (i) eine Entscheidung über die Einbeziehung des Projekts in das Programm ergangen ist, (ii) eine rechtliche und finanzielle Verpflichtung eingegangen wurde und (iii) die Projekte in separate finanzielle Phasen und - nach Möglichkeit - in zwei materielle Phasen für die einzelnen Programmplanungszeiträume unterteilt wurden, um eine transparente Abwicklung und Überwachung zu ermöglichen und die Kontrollen zu erleichtern. Bei einigen Projekten konnte nicht mit Sicherheit festgestellt werden, dass diese Bedingungen erfuellt waren.

Bei einem Projekt wurden zwei Verträge über Arbeiten mit einem Auftragswert von rund 452 Mio. PTA nach dem 31.12.1996 unterzeichnet, womit diese Ausgaben nicht zuschussfähig sind.

Frankreich

2002 wurden der Kommission sämtliche Jahresberichte für die 31 Ziel-1- und Ziel-2-Programme vorgelegt. 28 dieser Berichte wurden für zufrieden stellend befunden und unter Beachtung der Bestimmungen von Artikel 37 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 genehmigt. Die Berichte für die drei verbleibenden Programme wurden Anfang 2003 genehmigt, nachdem die nationalen Behörden ergänzende Angaben übermittelt hatten.

Die Kommissionsdienststellen organisierten in enger Zusammenarbeit mit den nationalen und regionalen französischen Behörden zwei Seminare, von denen eines für die Ziel-1-Regionen und das andere für die Leiter der Europaabteilungen der Generalsekretäre für regionale Angelegenheiten (SGAR) und der Regionalräte veranstaltet wurde.

- Ziel-1-Seminar vom 3.-5. Juli 2002 in Lille (Nord-Pas-de-Calais)

In diesem Seminar wurden Fragen behandelt, mit denen die Ziel-1-Regionen und die im Rahmen von Ziel 1 übergangsweise unterstützten Regionen in den Bereichen industrielle Umstellung, städtische Umstrukturierung, Informationsgesellschaft und Finanz-Engineering konfrontiert sind.

- Seminar mit den Leitern der Europaabteilungen der SGAR und der Regionalräte vom 5. Juli 2002

Dieses Seminar betraf Aspekte der Durchführung der Ziel-1- und Ziel-2-Programme in Frankreich (2000-2006).

1. Ziel 1

EFRE

Ziel 1 umfasst in Frankreich neben den beiden übergangsweise unterstützten Regionen Korsika und Nord-Pas-de-Calais (französischer Hennegau) die vier überseeischen Departements (Guadeloupe, Martinique, Guayana und Réunion).

Die Unterstützung aus dem EFRE für die sechs in Frankreich unter das Ziel 1 fallenden Regionen beläuft sich für den Zeitraum 2000-2006 auf insgesamt 2292 Mio. EUR, von denen 1 908 Mio. EUR (83%) für die vier überseeischen Departements vorgesehen sind. Im Jahr 2002 wurden an diese Regionen EFRE-Mittel in Höhe von 84,7 Mio. EUR ausgezahlt, was 3,69% der Gesamtausstattung entspricht. Die seit dem Jahr 2000 getätigten Zwischenzahlungen belaufen sich auf 10,85% der Gesamtausstattung des EFRE in den Ziel-1-Regionen.

Auf Vorschlag der Kommission wurden auf der Rechtsgrundlage von Artikel 299 Absatz 2 des Vertrages Änderungen [17] vorgenommen, die für die sieben Regionen in extremer Randlage und insbesondere für die vier unter das Ziel 1 fallenden französischen überseeischen Departements höhere Kofinanzierungssätze der Strukturfonds (für Infrastrukturen und produktive Investitionen) ermöglichen, als sie in den genannten Verordnungen vorgesehen sind.

[17] Auf der Grundlage der Kommissionsvorschläge vom 29. November 2000 genehmigte der Rat am 28. Juni 2001 nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments die Änderungen der Verordnungen (EG) Nr. 1260/1999 (allgemeine Strukturfondsverordnung), (EG) Nr. 1257/1999 (Entwicklung des ländlichen Raums) und (EG) Nr. 2792/1999 (Fischerei).

Auf der Grundlage der geänderten Verordnungen wurden der Kommission Vorschläge zur Anpassung der EPPD für die beiden überseeischen Departements Réunion und Guadeloupe übermittelt. Die Kommission genehmigte die Änderungen der EPPD mit zwei Entscheidungen vom 30. August 2002 (Réunion) bzw. vom 23. Dezember 2002 (Guadeloupe). In das EPPD von Guadeloupe wurde außerdem die Möglichkeit des Rückgriffs auf Globalzuschüsse eingeführt, und die Maßnahmen "Fremdenverkehr" und "Entwicklung der Inseln" wurden präzisiert.

EAGFL

Von den insgesamt 675,95 Mio. EUR, die für die sechs Regionen im Programmplanungszeitraum zur Verfügung stehen, wurden bis Ende 2002 60,298 Mio. EUR ausgezahlt.

Nachdem der Rat am 28. Juni 2001 die Verordnung (EG) Nr. 1447/2001 verabschiedet hatte, die Ausnahmeregelungen für die Regionen in äußerster Randlage vorsieht (z.B. Anhebung des Satzes für die aus öffentlichen Mitteln gewährte Unterstützung für landwirtschaftliche Betriebe geringer Größe sowie für Betriebe im Sektor Nahrungsmittelindustrie), genehmigten die einzelnen Begleitausschüsse die in die EPPD und die Ergänzungen zur Programmplanung der Programme der vier überseeischen Departements aufzunehmenden Änderungen. Die Änderungen für Réunion und Guadeloupe wurden mit einer neuen Entscheidung genehmigt. Die Entscheidungen für Martinique und Guayana stehen vor der Annahme.

Im Fall von Korsika und Nord-Pas-de-Calais haben die Änderungen des den EAGFL-Ausrichtung betreffenden Programmteils, die insbesondere eine Verstärkung der technischen Hilfe vorsehen, noch nicht zu einer formellen Änderung der Entscheidung geführt.

Die Begleitausschüsse haben jedoch Anpassungen der verschiedenen Ergänzungen zur Programmplanung genehmigt, die keine Änderung des EPPD erfordern.

Bei drei Regionen (Réunion, Korsika und Guadeloupe) war Ende 2002 in Bezug auf den EAGFL-Ausrichtung der Termin für die Anwendung der Regel der automatischen Freigabe auf die im Jahr 2000 gebundenen Mittel. Da die drei Regionen fristgemäß Anträge auf Zwischenzahlungen einreichten, konnten sie eine Mittelfreigabe vermeiden.

FIAF

Korsika

Für das EPPD 2000-2006 von Korsika stehen FIAF-Mittel in Höhe von 2,3 Mio. EUR zur Verfügung (wobei eine erste Zahlung in Höhe von 0,26 Mio. EUR bereits getätigt wurde). Strategische Schwerpunkte sind die Erhaltung von Arbeitsplätzen, die Verbesserung der Organisation und der Qualität der Erzeugung, die Verbesserung der Vermarktung sowie die Steigerung der Produktionskapazität in der Fischzucht unter gleichzeitigem Schutz der Meeresumwelt. Von der Verwaltungsbehörde wurden weniger als 50% der für 2000-2002 verfügbaren FIAF-Mittel für Projekte gebunden.

Guadeloupe

Für das EPPD 2000-2006 von Guadeloupe stehen FIAF-Mittel in Höhe von 6,2 Mio. EUR zur Verfügung (wobei eine erste Zahlung in Höhe von 0,26 Mio. EUR bereits getätigt wurde). Strategische Schwerpunkte sind die Verbesserung der Hafenanlagen sowie die Verbesserung der Vermarktung. Durch den Ausbau der Fischzucht könnten die zur Deckung des lokalen Bedarfs erforderlichen Einfuhren verringert werden. Die Verwaltungsbehörde hatte bis Ende 2002 weniger als 50% der für die ersten drei Jahre verfügbaren Mittel für Maßnahmen programmiert.

Guayana

Für das EPPD 2000-2006 von Französisch-Guayana stehen FIAF-Mittel in Höhe von 7,6 Mio. EUR zur Verfügung (wobei eine erste Zahlung in Höhe von 0,9 Mio. EUR bereits getätigt wurde). Strategische Schwerpunkte sind die Verbesserung der Hafenanlagen, die Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung sowie die Steigerung der Produktionskapazität in der Fischzucht. Die Fischerei ist einer der wichtigsten Wirtschaftszweige in der Region, und die Entwicklung des Fischereisektors könnte zu einer Steigerung der regionalen Wertschöpfung führen. Bis zum 31.12.2002 hatte die Verwaltungsbehörde 55% der für 2000-2002 verfügbaren Mittel für Maßnahmen programmiert.

Martinique

Für das EPPD 2000-2006 von Martinique stehen FIAF-Mittel in Höhe von 9,1 Mio. EUR zur Verfügung (wobei eine erste Zahlung in Höhe von 0,1 Mio. EUR bereits getätigt wurde). Hauptziele sind die Entwicklung der Beschäftigung, die Steigerung der regionalen Wertschöpfung, der Ausbau der Fischerzeugung sowie die Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung. Durch den Ausbau der Fischzucht könnten die für eine bessere Deckung des lokalen Bedarfs erforderlichen Einfuhren verringert werden. Von der Verwaltungsbehörde wurden weniger als 20% der für 2000-2002 verfügbaren Mittel für Maßnahmen programmiert.

Réunion

Für das EPPD 2000-2006 von Réunion stehen FIAF-Mittel in Höhe von 15,6 Mio. EUR zur Verfügung (wobei eine erste kleinere Zahlung in Höhe von 0,08 Mio. EUR bereits getätigt wurde). Die strategischen Schwerpunkte für den Fischereisektor (einen der wichtigsten Wirtschaftszweige auf der Insel) sind die Erneuerung und Modernisierung der Flotte, die Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung, die Steigerung der Produktionskapazität in der Fischzucht sowie innovative Maßnahmen zur besseren Erforschung der Bestandslage und der Meeresumwelt und zu einer optimalen nachhaltigen Nutzung. Bis zum 19.12.2002 hatte die Verwaltungsbehörde rund 85% der für die ersten drei Jahren verfügbaren Mittel für Maßnahmen programmiert.

ESF

Für jedes der sechs Ziel-1-EPPD wurden 2002 in Bezug auf den ESF eine oder mehrere Ausgabenerklärungen vorgelegt. Die Gesamthöhe der bescheinigten Ausgaben belief sich Ende 2002 auf 16% der im Zeitraum 2000-2006 für Ziel 1 in Frankreich verfügbaren ESF-Mittel (ohne die Vorauszahlung in Höhe von 7%) und auf 33% der 2000-2002 gebundenen Mittel.

In Bezug auf das bereits erreichte Ausgabenniveau wurden erhebliche Unterschiede zwischen den Regionen festgestellt. Die bescheinigten und der Kommission gemeldeten ESF-Ausgaben (ohne die Vorauszahlung in Höhe von 7%) bewegen sich in einer Spannbreite von 3% bis 26%, was zum Teil die Schwierigkeiten der Regionen widerspiegelt, die Ausgaben der Projektträger zu steigern.

Für drei der sechs im Jahr 2000 genehmigten EPPD war Ende 2002 der Termin für die Anwendung der Regel der automatischen Mittelfreigabe ("n+2"-Regel). Alle drei Regionen konnten eine Mittelfreigabe vermeiden. Von den für den Zeitraum 2000-2006 verfügbaren Haushaltsmitteln in Höhe von 938,62 Mio. EUR wurden bis Ende 2002 471,04 Mio. EUR gebunden und 154,45 Mio. EUR ausgezahlt.

Die in den EPPD enthaltenen Maßnahmen weisen je nach Region und Maßnahmenart einen unterschiedlichen Durchführungsstand auf. So haben die Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit ebenso wie die Maßnahmen im Zusammenhang mit Nichtregierungsorganisationen und der lokalen Partnerschaft (kleine Zuschüsse) mehr Schwierigkeiten, voranzukommen. Für diese Maßnahmen sind ein proaktives Vorgehen und eine gezielte Unterstützung erforderlich.

2. Ziel 2

EFRE

Die Unterstützung aus dem EFRE für die 21 in Frankreich unter das Ziel 2 fallenden Gebiete beläuft sich für den Zeitraum 2000-2006 auf insgesamt 5 380 045 086 EUR. Im Jahr 2002 wurden an diese Gebiete EFRE-Mittel in Höhe von 277 967 524,48 EUR ausgezahlt, was 5,16% der Gesamtausstattung entspricht. Die seit dem Jahr 2000 getätigten Zwischenzahlungen belaufen sich auf 12,9% der Gesamtausstattung des EFRE.

Im Sommer 2002 hat Frankreich - parallel zu den Vereinfachungsmaßnahmen der Kommission - als eines der ersten Länder der Europäischen Union verschiedene Vereinfachungen eingeführt, um die nationalen und gemeinschaftlichen Bestimmungen zur Durchführung der EPPD flexibler zu gestalten.

Diese Maßnahmen betreffen allgemein:

- Verbesserungen am System für die Verwaltung, Begleitung und Kontrolle der Strukturfondsinterventionen, insbesondere im Hinblick auf Änderungen des EPPD und eine stärkere Betreuung;

- eine Vereinfachung der Finanzströme.

2002 erließ die Kommission sechs Entscheidungen über eine Gemeinschaftsbeteiligung für folgende Großprojekte:

- Großprojekt "Grande Halle d'Auvergne" im Rahmen des EPPD der Region Auvergne. Die Beteiligung des EFRE wurde auf 18,3 Mio. EUR festgesetzt, was 18,77% der zuschussfähigen Gesamtkosten des Projekts entspricht (97,5 Mio. EUR);

- Großprojekt "Tunnel von Lioran" im Rahmen des EPPD der Region Auvergne. Die Beteiligung des EFRE beläuft sich auf 19,056 Mio. EUR bei Gesamtkosten von 76,224 Mio. EUR, was einem Beteiligungssatz von 25% entspricht.

- Großprojekt "Erweiterung des Werks von UNILIN - Phasen 2 und 3" im Rahmen des EPPD der Region Champagne-Ardenne. Die Beteiligung des EFRE an diesem Großprojekt wurde auf 5,110 Mio. EUR festgesetzt, das sind 4,62% der zuschussfähigen Gesamtkosten des Projekts (110,53 Mio. EUR);

- Großprojekt "Pilkington - Glass France in Seingbouse" im Rahmen des EPPD der Region Lothringen. Die Beteiligung des EFRE beträgt 2 667 858 EUR, was 2,52% der zuschussfähigen Gesamtkosten des Projekts entspricht (105 599 300 EUR).

- Großprojekt "Cap'Découverte" im Rahmen des EPPD der Region Midi-Pyrénées. Die Beteiligung des EFRE wurde auf 15,24 Mio. EUR festgesetzt, das sind 27,77% der zuschussfähigen Gesamtkosten des Projekts (54,88 Mio. EUR).

- Großprojekt "Elektronikwerk ATMEL" im Rahmen des EPPD der Region Provence-Alpes-Côte d'Azur. Die Beteiligung des EFRE wurde auf 6,10 Mio. EUR festgesetzt, was 1,88% der zuschussfähigen Gesamtkosten des Projekts entspricht (324,72 Mio. EUR).

ESF

Für alle 21 Ziel-2-EPPD wurden 2002 im Rahmen des ESF eine oder mehrere Ausgabenerklärungen vorgelegt. Die Gesamthöhe der bescheinigten Ausgaben belief sich Ende 2002 für die 21 EPPD auf 4,5% der im Zeitraum 2000-2006 für Ziel 2 in Frankreich verfügbaren ESF-Mittel (ohne die Vorauszahlung in Höhe von 7%), das sind ESF-Ausgaben in Höhe von 39,231 Mio. EUR.

In Bezug auf das bereits erreichte Ausgabenniveau sind erhebliche Unterschiede zwischen den Regionen festzustellen, wobei sich die bescheinigten und der Kommission gemeldeten ESF-Ausgaben (ohne die Vorauszahlung in Höhe von 7%) in einer Spannbreite von 0,37% bis 17,5% bewegen. 2003 wird besondere Aufmerksamkeit den Programmen gelten, bei denen ein erhöhtes Risiko besteht, dass zu Jahresende Mittel aus den Tranchen 2000 und 2001 freigegeben werden müssen.

2002 wurden mit den Regionalräten mehrere Vereinbarungen über Globalzuschüsse aus dem ESF beschlossen, um die Durchführung der ESF-Finanzierungen im Rahmen von Ziel 2 zu beschleunigen.

3. Ziel 3

Bis Ende 2002 wurden von den französischen Behörden Ausgaben der Endbegünstigten in Höhe von 14% der Gesamtausstattung des ESF (4,7 Mrd. EUR) bescheinigt. Die Zahlungen der Kommission (einschließlich der Vorauszahlung in Höhe von 7%) beliefen sich zu diesem Zeitpunkt auf 1007 Mio. EUR. Die eingehenden Ausgabenerklärungen dürften ausreichend sein, um Ende 2003 das Risiko einer automatischen Mittelfreigabe auszuschalten.

2002 war somit ein Jahr, indem sich die Durchführung des EPPD beschleunigte und der 2001 eingetretene Rückstand aufgeholt werden konnte. Insbesondere hat die auf nationaler Ebene mit Rundschreiben vom Februar 2002 erlassene Entscheidung, die Programmierung der Projekte nicht länger von der Verfügbarkeit von Mitteln abhängig zu machen, diese Programmierung und somit auch die Realisierung stark vorangetrieben. Diese Unterscheidung zwischen rechtlicher Verpflichtung und finanzieller Verpflichtung im Zusammenhang mit den Maßnahmen stellt eine wichtige - positive - Änderung der Durchführungsbedingungen für das EPPD im Jahr 2002 dar.

Die Schwerpunkte 1 (aktive Arbeitsmarktpolitik) und 3 (Bildung und lebensbegleitendes Lernen) weisen einen weit über dem Durchschnitt liegenden Durchführungsstand auf, während bei den Schwerpunkten 4 (Anpassung der Arbeitnehmer, Unternehmergeist, Innovation, Forschung und Technologie), 5 (Förderung des Zugangs und der Beteiligung von Frauen am Berufsleben) und insbesondere bei der Maßnahme 10 von Schwerpunkt 6 (Unterstützung lokaler Initiativen) ein erheblicher Durchführungsrückstand zu verzeichnen ist. Da die Maßnahme 10 beträchtliche Vorbereitungen erforderte, kann realistischerweise davon ausgegangen werden, dass sich die Durchführung in Kürze beschleunigen wird.

Der nationale Begleitausschuss änderte in seiner Sitzung vom 10. Dezember 2002 die Ergänzung zur Programmplanung und schlug bestimmte Anpassungen des EPPD vor. Letztere betreffen zum einen die Anhebung des Satzes der ESF-Beteiligung bei Maßnahme 7 "Entwicklung des Unternehmergeistes, Förderung der Schaffung von Tätigkeiten und Innovation" von 40% auf 50% und zum anderen die Einbeziehung der französischen Regelung der "individuellen Bildungsurlaube - Congés individuels de formation (CIF)" in die Maßnahme 6 "Modernisierung der Arbeitsorganisation und Ausbau von Kompetenzen". Durch die Einbeziehung der CIF werden somit die Möglichkeiten, die im EPPD zur Förderung der Anpassung der Humanressourcen insbesondere in den kleinen und mittleren Unternehmen vorgesehen sind, ergänzt.

Die wichtigsten vom nationalen Begleitausschuss beschlossenen Änderungen der Ergänzung zur Programmplanung betreffen:

- die Einbeziehung von privaten Geldgebern in die nationale Kofinanzierung der Maßnahmen 2 "Begleitung der staatlichen Politik zur Eingliederung und gegen Ausgrenzung" und 5 "Verbesserung der Information, Orientierung und Individualisierung der Ausbildung, insbesondere mit Hilfe der neuen IKT, und Entwicklung von Anerkennungskriterien",

- die Schaffung neuer Arten von Aktionen zur Unterstützung der Maßnahmen im Rahmen von Schwerpunkt 5,

- die Einbeziehung der CIF in die Maßnahme 8 "Förderung des Zugangs und der Beteiligung von Frauen am Berufsleben".

Die französischen Behörden haben der Kommission versichert, dass alle vom nationalen Begleitausschuss beschlossenen oder vorgeschlagenen Änderungen dem Zusätzlichkeitsprinzip Rechnung tragen.

Die Verwaltungsbehörde hat eine nationale Informationskampagne über den ESF eingeleitet, der ein globaler Aktionsplan für den Zeitraum 2002-2004 zugrunde liegt. Die Kampagne, die sich in zwei Durchführungsphasen gliedert, umfasst Aktionen mit und ohne den Einsatz von Medien und wird auf nationaler und regionaler Ebene durchgeführt.

4. Das FIAF ausserhalb der Ziel-1-Regionen

Für das EPPD "Fischerei" 2000-2006 für die nicht unter das Ziel 1 fallenden französischen Regionen stehen Gemeinschaftsmittel in Höhe von 233,7 Mio. EUR zur Verfügung (wobei bereits zwei Erstattungen in Höhe von insgesamt 11,2 Mio. EUR gezahlt wurden). Strategische Schwerpunkte sind die langfristige Bewirtschaftung der Fischereiressourcen, die Förderung der Modernisierung der Unternehmen, damit diese ihre Wertschöpfung steigern können, sowie die Verbesserung der sozioökonomischen Lage der von der Fischerei oder der marinen Fischzucht abhängigen lokalen Gemeinden. Bis zum 31.12.2002 wurden erst 56 Mio. EUR für Projekte gebunden.

5. Gemeinschaftsinitiativen

5.1 LEADER+

Für die Vergabe des im Rahmen der Initiative LEADER+ gewährten Globalzuschusses wurde das Zentrum für die Neuordnung agrarbetrieblicher Strukturen (Centre national pour l'aménagement des structures des exploitations agricoles - CNASEA) ausgewählt. Die Durchführung wird über 140 lokale Aktionsgruppen erfolgen, die Ende 2001 und 2002 ausgewählt wurden. Nach Unterzeichnung der Vereinbarungen wurden kürzlich die ersten Aktionsprogramme aufgestellt. Im Dezember 2002 fand in Westfrankreich (Nogent le Retrou) ein Seminar statt, an dem sämtliche Akteure im Rahmen dieser Initiative teilnahmen.

Was die finanzielle Abwicklung anbelangt, so wurde lediglich die Vorauszahlung in Höhe von 7% getätigt. Anträge auf Zwischenzahlung wurden der Kommission nicht übermittelt.

5.2 EQUAL

Wie in der Programmplanung vorhergesehen, liegt die Zahl der für Aktion 2 zugelassenen Entwicklungspartnerschaften (EP) weit unter der Zahl derjenigen, die an Aktion 1 teilgenommen haben. In dieser Vorbereitungsphase wurden intensive Annäherungen und Planungen vorgenommen, um solide Projekte auf den Weg zu bringen. Mittlerweile haben rund 230 EP mit der Umsetzung ihres Arbeitsprogramms begonnen.

Darüber hinaus wurden 2002 eingehende Überlegungen über die Betreuung des Programms und insbesondere über das zu errichtende System angestellt, das die Ermittlung der innovativsten Praktiken gewährleisten soll. Die ersten Netzwerke werden im Rahmen der Pfeiler "Anpassungsfähigkeit" (Weiterbeschäftigung älterer Arbeitnehmer) und "Chancengleichheit für Männer und Frauen" (Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben) errichtet.

5.3 URBAN

Die neun französischen URBAN-II-Programme wurden zwischen September und Dezember 2001 genehmigt. Aus dem EFRE stehen Mittel in Höhe von 102 Mio. EUR für diese Programme zur Verfügung, deren Gesamtkosten sich auf 283,609 Mio. EUR belaufen. Die Ergänzungen zur Programmplanung wurden von den Begleitausschüssen genehmigt und der Kommission im ersten Halbjahr 2002 übermittelt. Für vier Programme wurde der Kommission der Jahresbericht vorgelegt (Bastia, Grenoble, Le Havre und Straßburg).

Verwaltungsbehörde der Programme ist zumeist die Stadtverwaltung oder der Vorsitzende der zwischengemeindlichen Kooperationsstelle (vier Programme). Bei drei Programmen wird diese Funktion vom Regionalpräfekten wahrgenommen; bei den zwei letzten handelt es sich um eine Anstalt des öffentlichen Rechts und eine öffentliche Interessenvereinigung unter Vorsitz des Bürgermeisters bzw. des Präfekten. Zahlstelle ist in allen Fällen die Caisse des Dépôts et Consignation.

Die Begleitausschüsse traten 2002 ein- oder zweimal zusammen.

Die Vorauszahlung in Höhe von 7% wurde Ende 2001 oder gleich zu Jahresbeginn 2002 getätigt. 2002 ging bei der Kommission lediglich für das Programm von Grenoble ein Antrag auf Zwischenzahlung ein (für einen Betrag von 357 776,33 EUR).

6. Abschluss der vorangegangenen Programmplanungszeiträume

EFRE

Programmplanungszeitraum 1989-1993

Ende 2002 war lediglich eine Intervention noch nicht abgeschlossen. Es handelt sich um das Programm im Rahmen der Gemeinschaftsinitiativen REGIS, ENVIREG und STRIDE für Guayana, für das der Mitgliedstaat 2002 einen Teilabschluss beantragte.

Die anderen drei Interventionen des Zeitraums 1989-1993, die zu Jahresbeginn noch offen waren (OP "Pays de la Loire" von 1991, das Programm im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative RENAVAL der Region Provence-Alpes-Côte d'Azur und das RENAVAL-Programm der Region Haute-Normandie) könnten im Laufe des Jahres 2002 abgeschlossen werden.

Programmplanungszeitraum 1994-1999

Alle 19 noch offenen Ziel-2-EPPD des Zeitraums 1994-1996 wurden von der Kommission im Jahr 2002 abgeschlossen.

EAGFL

2002 wurden vom Mitgliedstaat keine Unterlagen übermittelt, die für den Abschluss der Programme (Ziele 5a und 5b, LEADER II) erforderlich sind. Infolgedessen müssen alle diese Unterlagen im ersten Quartal 2003 vorgelegt werden.

2002 wurde in einigen Fällen die Frist für die Tätigung der Zahlungen aus Gründen höherer Gewalt verlängert (Unwetter von 1999 im Fall einiger Ziel-5b-EPPD, Wirbelstürme im Fall von zwei Ziel-1-Regionen). Infolge dieser Verlängerungen haben sich die Erstellung der Abschlussberichte und die Anträge auf Auszahlung des Restbetrags für diese Regionen verschoben.

ESF

Für den Abschluss der Programme des Zeitraums 1994-1999 wurden Ende Februar 2003 17 Dossiers eingereicht, die sich wie folgt verteilen:

- Ziel 2 im Zeitraum 1997-1999 : 7 Dossiers,

- Ziel 5b im Zeitraum 1994-1999 : 10 Dossiers.

Für Ziel 3 (1994-1999) wurde bis Jahresende 2002 dagegen noch kein Antrag auf Auszahlung des Restbetrags vorgelegt.

7. Bewertungen und Kontrollen

7.1 Bewertungen

ESF

2002 lagen die ersten Produkte der Bewertung vor: der "Bewertungsentwurf" (Verfahren), der Verfahrensvermerk zur Analyse der Durchführung, die "regionalen Monografien" sowie ein nationales Synthesepapier, das einen Zwischenbericht im Rahmen der Halbzeitbewertung darstellt. Ferner wurden zwei thematische Bewertungen eingeleitet (Chancengleichheit und lokale Initiativen).

7.2 Kontrollen

EFRE

Prüfungen für den Abschluss der Programme des Zeitraums 1994-1996

Ziel-2-EPPD "Pays de la Loire" (1994-1996) - Kontrollbesuche vom 30.9. und 4.10.2002

Vom SGAR wurden Mittelbindungen nach der dafür geltenden Frist des 31. Dezember 1996 vorgenommen. Bei zahlreichen Projekten im Rahmen verschiedener Maßnahmen des EPPD wurde erst 1997 über die Gewährung einer Unterstützung entschieden.

Es wurden eine begrenzte Zahl von nichtzuschussfähigen Ausgaben, das Fehlen von Belegen und Publizität, das Fehlen von Belegen im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge sowie der Konkurs eines zu prüfenden Unternehmens festgestellt.

Ziel-2-EPPD "Picardie" (1994-1996) - Kontrollbesuche vom 8. und 22. März 2002

Bei acht Projekten hat die Region Picardie noch keine abschließenden Zahlungen an die Endbegünstigten vorgenommen.

FIAF

Im Zusammenhang mit der Abwicklung der "Minitranche" im Zeitraum 1994-1999 sind alle für die eingereichten Anträge relevanten Daten vom Mitgliedstaat im Hinblick auf die Förderfähigkeit der jeweiligen Projekte zu überprüfen.

Im Rahmen des Abschlusses des Zeitraums 1994-1999 fordert die Generaldirektion Fischerei, dass die Projektzahlen von den zuständigen Behörden überprüft werden, um ähnliche Fälle wie bei der Verordnung (EWG) Nr. 4042/89 zu vermeiden.

IRLAND

1. Ziel 1

EFRE

Die Durchführung des EFRE im Rahmen der fünf irischen Ziel-1-Programme (wirtschaftliche und soziale Infrastruktur, produktiver Sektor, technische Hilfe, Region "Border, Midland & Western" und Region "Southern & Eastern") verlief 2002 allgemein weiterhin zufrieden stellend. Angesichts des niedrigen Niveaus der privaten Investitionen gestattete die Kommission jedoch die Möglichkeit, die nationale Kofinanzierung der Maßnahme "Breitband" im Rahmen der beiden Regionalprogramme zugunsten des öffentlichen Sektors anzupassen. Für die Programme wurden Zahlungen in Höhe von insgesamt 381 Mio. EUR getätigt einschließlich eines Betrags von 237 Mio. EUR für das operationelle Programm "Wirtschaftliche und soziale Infrastrukturen", für das die Kommission zudem fünf Großprojekte (eines für den öffentlichen Verkehr und vier Straßenprojekte) mit einer Gemeinschaftsbeteiligung von insgesamt 248 Mio. EUR genehmigte. Für alle Programme wurde 2002 das Verfahren für die Halbzeitbewertung eingeleitet.

Beim EU-Programm für Frieden und Aussöhnung in Nordirland und der irischen Grenzregion ("PEACE II" 2000-2004) muss, da die irischen Behörden 2002 keine Auszahlungsanträge eingereicht haben, zunehmend darauf geachtet werden, dass Ende 2003 keine Mittel aufgrund der "n+2"-Regel freigegeben werden müssen. Fortschritte gab es bei der Anwendung der Kriterien, nach denen nur Projekte ausgewählt werden, die in klar erkennbarer Weise zur Förderung von Frieden und Aussöhnung in der Region beitragen ("distinctiveness criteria").

EAGFL

Nachdem die Krise aufgrund der Maul- und Klauenseuche 2001 die Durchführung der Investitionsregelungen (landwirtschaftliche Abfälle, Milchhygiene) im Rahmen der beiden regionalen OP beeinträchtigt hatte, waren die kofinanzierten Maßnahmen 2002 vollständig operationell. Die Zahlungen für forstwirtschaftliche Maßnahmen kommen zügig voran.

Das operationelle Programm PEACE II wurde 2001 genehmigt. Für den Zeitraum 2000-2004 sind Mittel aus dem EAGFL-Ausrichtung in Höhe von 13 Mio. EUR vorgesehen. Das Programm lief sehr schleppend an, und bis Oktober 2002 wurden keine EAGFL-Ausgaben verbucht (lediglich Vorauszahlungen in Höhe von 882 000 EUR). Die Ergänzung zur Programmplanung ist von der Kommission noch nicht genehmigt worden.

FIAF

Produktiver Sektor

Im Zeitraum 2000-2006 stehen für dieses operationelle Programm FIAF-Mittel in Höhe von 42 Mio. EUR zur Verfügung (eine erste Zahlung in Höhe von 1,8 Mio. EUR wurde genehmigt), von denen 24,5 Mio. EUR für die Region "Border, Midlands and West" und 17,6 Mio. EUR für die Region "Southern and Eastern" bestimmt sind. Die Finanzierungen im Rahmen des Schwerpunkts "Entwicklung der Seefischerei" dienen vor allem dem strategischen Ziel, die Sicherheit, Qualität und Wettbewerbsfähigkeit der Fangflotte zu verbessern. Im Juni 2002 wurden alle öffentlichen und gemeinschaftlichen Finanzhilfen für die Fangflotte ausgesetzt, bis die nationalen Behörden ein aktualisiertes und vollständiges Fangflottenregister vorlegten.

Region "Border, Midland and Western"

Im Zeitraum 2000-2006 stehen für dieses operationelle Programm FIAF-Mittel in Höhe von 16 Mio. EUR zur Verfügung, die für die Teilmaßnahme "Aquakultur" der Maßnahme "Fischereihäfen, Gaeltacht/Inselhäfen und Aquakultur" im Rahmen des Schwerpunkts "Entwicklung der lokalen Unternehmen" (Teilprogramm) zu verwenden sind. Nach einem schleppenden Start beschleunigen sich die Zahlungen nun allmählich (Zahlungen in Höhe von 1,6 Mio. EUR).

Region "Southern & Eastern"

Im Zeitraum 2000-2006 stehen für dieses operationelle Programm FIAF-Mittel in Höhe von 9,6 Mio. EUR zur Verfügung, die für die Teilmaßnahme "Aquakultur" der Maßnahme "Fischereihäfen, Gaeltacht/Inselhäfen und Aquakultur" im Rahmen des Schwerpunkts "Entwicklung der lokalen Unternehmen" (Teilprogramm) zu verwenden sind. Nach einem schleppenden Start beschleunigen sich die Zahlungen nun allmählich (Zahlungen in Höhe von 0,95 Mio. EUR).

PEACE II

Im Rahmen des PEACE II-Programms wurde eine Beteiligung des FIAF genehmigt, um grenzübergreifende Einrichtungen aus Nordirland und den sechs angrenzenden Grafschaften Irlands bei der Zusammenarbeit zur Förderung der Fischerei (insbesondere der Aquakultur) zu unterstützen. Es wurden keine Mittelbindungen vorgenommen, doch haben die irischen und nordirischen Behörden zwei grenzübergreifende Großprojekte ausgearbeitet, für die 2003 sämtliche FIAF-Mittel gebunden werden dürften.

ESF

Im Rahmen des gemeinschaftlichen Förderkonzepts 2000-2006 stellt der ESF für Irland etwas über 1 Mrd. EUR bereit, das sind rund 34% der insgesamt verfügbaren Strukturfondsmittel. 85% der ESF-Mittel entfallen auf das OP "Beschäftigung und Entwicklung der Humanressourcen" (OP EHRD), das entsprechend den vier Pfeilern der europäischen Beschäftigungsstrategie gegliedert ist. Etwa 11% der gesamten ESF-Mittel gehen an die beiden regionalen OP (Region "Border, Midland and Western" (BMW) und Region "Southern and Eastern" (S&E)) und werden für Investitionen in die Kinderbetreuung verwendet. Die restlichen 4% wurden dem OP PEACE zugewiesen, und weitere 34 Mio. EUR stehen für die Gemeinschaftsinitiative EQUAL zur Verfügung.

Abgesehen vom PEACE-Programm, auf das im Abschnitt "Vereinigtes Königreich" dieses Berichts eingegangen wird, kamen die irischen Programme 2002 allgemein planmäßig voran. Die "n+2"-Frist des 31. Dezember 2002 wurde, was den ESF anbelangt, bei allen Programmen eingehalten. Im Rahmen des OP "Beschäftigung und Entwicklung der Humanressourcen" verlief die Durchführung der Schwerpunkte "Beschäftigung" und "Anpassungsfähigkeit" nach Plan, während bei den Pfeilern "Unternehmergeist" und "Chancengleichheit" leichte Verzögerungen auftraten. Die von der Verwaltungsbehörde und dem Begleitausschuss getroffenen Maßnahmen dürften aber 2003 zu einer ausgewogeneren Inanspruchnahme der Mittel führen. Die Programmstrategien und -ziele waren Ende 2002 weiterhin gültig.

Kumulierte ESF-Zahlungen (einschl. Vorauszahlung von 7%) bis 31. Dezember:

OP EHRD 2000 IE 05 1 PO 001 239 009 352 EUR

S&E 2000 IE 16 1 PO 005 10 581 135 EUR

BMW 2000 IE 16 1 PO 006 5 476 924 EUR

2. Gemeinschaftsinitiativen

2.1 LEADER+

Das LEADER+-Programm für Irland wurde am 3. Juli 2001 genehmigt (Entscheidung K (2001) 1296 der Kommission).

Die 22 ausgewählten lokalen Aktionsgruppen hatten mit dem Landwirtschafts ministerium bis November 2001 Vereinbarungen unterzeichnet und nahmen ab dann ihre Tätigkeit auf. Die LAG decken eine Fläche von 40 433 km2 mit 1 468 820 Einwohnern ab. Sechs Gruppen wählten das Thema 1 "Einsatz neuen Know-hows und neuer Technologien zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Erzeugnisse und Dienstleistungen der ländlichen Gebiete", neun das Thema 2 "Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum", drei das Thema 3 "Aufwertung der lokalen Erzeugnisse, indem besonders Kleinbetrieben durch kollektive Maßnahmen der Marktzugang erleichtert wird" und vier das Thema 4 "Valorisierung des natürlichen und kulturellen Potenzials einschließlich der Steigerung des Werts von Flächen von gemeinschaftlichem Interesse, die unter Natura 2000 ausgewählt wurden".

Von den Gruppen wurden Projekte durchgeführt.

2.2 EQUAL

Die 21 Entwicklungspartnerschaften, die 2001 für Aktion 1 ausgewählt worden waren, wurden alle im Hinblick auf ihre Teilnahme an Aktion 2 bestätigt. Knapp die Hälfte dieser Entwicklungspartnerschaften widmen sich dem Thema A im Rahmen des Pfeilers "Beschäftigungsfähigkeit".

2002 wurden zwei nationale thematische Netzwerke errichtet, die das Mainstreaming der von den Entwicklungspartnerschaften erzielten Ergebnisse fördern sollen. Das eine Netzwerk beschäftigt sich insgesamt mit dem Thema Beschäftigungsfähigkeit und umfasst die im Rahmen der Pfeiler "Beschäftigungsfähigkeit", "Unternehmer geist" und "Asylbewerber" tätigen Entwicklungspartnerschaften. Das zweite behandelt das Thema Anpassungsfähigkeit und umfasst die für die Pfeiler "Anpassungsfähigkeit" und "Chancengleichheit" tätigen Entwicklungspartner schaften.

Der vorläufige Halbzeitbewertungsbericht wurde fertiggestellt und der Kommission im Spätjahr übermittelt. Dieser Bericht wird den ersten Teil der 2003 abzuschließenden formellen Halbzeitüberprüfung von EQUAL bilden.

2.3 URBAN

Das im November 2001 genehmigte Programm für Dublin-Ballyfermot ist das einzige URBAN-II-Programm in Irland. Aus dem EFRE werden insgesamt 5,3 Mio. EUR für das Programm bereitgestellt, dessen Gesamtkosten 11,4 Mio. EUR betragen. Der Begleitausschuss genehmigte die Ergänzung zur Programmplanung und übermittelte sie der Kommission im März 2002. Der erste jährliche Durchführungsbericht für das URBAN-II-Programm "Dublin-Ballyfermot" müsste der Kommission 2003 vorgelegt werden.

Verwaltungsbehörde des Programms ist die "Dublin Corporation". Die Stelle "URBAN Dublin-Ballyfermot" ist mit den laufenden Geschäften betraut. Der Begleitausschuss trat 2002 zweimal zusammen.

Im Februar 2002 wurde die Vorauszahlung in Höhe von 7% des gesamten EFRE-Beitrags für das Programm geleistet. Anträge auf Zwischenzahlungen wurden 2002 nicht eingereicht.

3. Abschluss des Programmplanungszeitraums 1994-1999

EFRE

2002 wurden zwei operationelle Programme des Zeitraums 1994-1999 abgeschlossen: das Programm "Verkehr" und das Programm "Tallaght Hospital". Die Vorbereitungen der nationalen Behörden für den Abschluss der verbleibenden operationellen Programme und Gemeinschaftsinitiativen waren Ende 2002 weit fortgeschritten.

EAGFL und LEADER (1994-1999)

Für drei Programme wurden Anträge auf Auszahlung des Restbetrags sowie die Schlussberichte eingereicht: für LEADER II, für das OP "Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Forstwirtschaft" (mit Ziel-5a-Maßnahmen) sowie für das Teilprogramm "Nahrungsmittel" (aus dem EAGFL unterstützt) im Rahmen des OP "Industrie".

ESF

In Irland gab es im Programmplanungszeitraum 1994-1999 sechs operationelle Programme mit einer ESF-Beteiligung. Die irischen Behörden arbeiteten noch an der Fertigstellung der für den Abschluss benötigten Unterlagen und Berichte. Ende 2002 war noch keines der sechs Programme abgeschlossen.

4. Bewertungen und Kontrollen

4.1 Bewertungen

ESF

2002 wurde die zentrale Bewertungsstelle errichtet, und es wurden Ausschreibungen für die Auswahl der Bewerter durchgeführt. Die Benennung der Bewerter erfolgte Anfang 2003.

LEADER

Im September 2002 wurde die Ex-post-Bewertung für LEADER II übermittelt.

4.2 Kontrollen

EFRE

Überprüfung der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2064/97

Operationelle Programme: Verkehr, Industrielle Entwicklung, Fremdenverkehr, lokale städtische und ländliche Entwicklung - Datum des Kontrollbesuchs: 7.-8. März 2002

- Die Stelle gemäß Artikel 8 wird sich weitgehend auf die Bescheinigungen der Innenrevisionsabteilungen der untergeordneten Ebenen (Kaskadensystem) verlassen müssen, was die zufrieden stellende Weiterbehandlung der Ergebnisse sowie die Angemessenheit der 5%-Kontrollen anbelangt. Angesichts des Fehlens von Revisoren in einigen Stellen sowie des unterschiedlichen Grads an Erfahrung gibt es gewisse Risiken, die zu berücksichtigen sein werden.

- Da die Innenrevisionsabteilungen der einzelnen Ebenen auch ihrem eigenen Management Meldung machen, muss sich die Stelle gemäß Artikel 8 vergewissern, dass die Bestätigungen, die sie erhält, absolut objektiv und unabhängig sind. Es liegt auf der Hand, dass sie sich nicht auf Versicherungen der Verwaltungsdienststellen bezüglich der Transaktionskontrollen verlassen darf, da es gerade die Arbeit dieser Stellen ist, über die sie ihre Schluss folgerungen ziehen muss.

- Die bei der Prüfung 2001 festgestellten Hauptmängel - keine Kontrolle der Ausgaben aus der Zeit vor 1998 und keine bis zur Ebene der Endbegünstigten durchgeführten Kontrollen - wurden vom Finanzministerium eingeräumt, nicht aber von einigen der federführenden Ministerien. Im Zuge der Prüfung wurde festgestellt, dass es generell signifikante Schritte gegeben hat, um diese Mängel zu beheben. Ob dies auf alle Durchführungsstellen zutrifft, konnte nicht überprüft werden.

- Indessen gab es weiter Hinweise, dass womöglich weiterhin auch nicht bis zur Ebene des Endbegünstigten durchgeführte Ausgabenkontrollen (z.B. die Kontrollen durch das Ministerium für Unternehmen, Handel und Beschäftigung und durch Enterprise Ireland im Rahmen des OP "Industrie") bei den vorgeschriebenen 5% zu kontrollierenden Ausgaben mitgerechnet werden, während im Hinblick auf diese 5% nur solche Ausgaben berücksichtigt werden dürfen, die (direkt oder anhand einer angemessenen Stichprobe) auf der Ebene des Endbegünstigten kontrolliert wurden.

Das inhärente Risiko bei einer Durchführung mit Kaskadensystem, dass eine Schwachstelle bei einem Glied der Kette weitreichende Folgen für die Wirksamkeit des Systems haben kann, bleibt bestehen.

ITALIEN

1. Ziel 1

EFRE

Das Jahr 2002 wurde dazu verwendet, um zum einen die Entwicklungsstrategien im Rahmen des GFK und der 14 operationellen Programme (sieben Regionalprogramme und sieben multiregionale Programme) konkret durchzuführen und um zum anderen ein angemessenes Tempo bei den Ausgaben zu erreichen und so automatische Mittelfreigaben infolge der Anwendung der "n+2"-Regel zu vermeiden.

Was die Durchführung anbelangt, so haben sich die Anstrengungen zu einem guten Teil darauf konzentriert, die strategischen Regionalpläne für die Maßnahmen in bestimmten Interventionsbereichen (Informationsgesellschaft, Innovation, Verkehr) aufzustellen und die territorialen Einrichtungen und Pläne zu schaffen, die für die vollständige Durchführung der Interventionen in anderen grundlegend wichtigen Bereichen (z.B. Wasserressourcen, Abfallwirtschaft und Sanierung von verschmutzten Gebieten) erforderlich sind.

Bei der Aufstellung der strategischen Pläne hat es gewisse Verzögerungen gegeben, namentlich im Verkehrsbereich, wo die Kohärenz der Interventionspolitik im Mezzogiorno insgesamt noch nicht völlig geklärt ist, sowie - mehr partiell - in den Bereichen Innovation und Informationsgesellschaft, wo einige Regionen ihre Pläne noch vollends auf die Schwerpunkte und Ziele des GFK abstimmen müssen.

Angesichts der 2000 und 2001 gewonnenen Erfahrungen wurden die Ergänzungen zur Programmplanung nachträglich angepasst. Bestimmte operationelle Programme (die Regionalprogramme für Kampanien und Kalabrien sowie das nationale Programm "Lokale Entwicklung") mussten geändert werden, um eine ordnungsgemäße Verwaltung, die Kohärenz mit neuen gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften (insbesondere für den EAGFL) oder den Wettbewerbsregeln zu gewährleisten und um die Interventionstypen anzupassen und sie stärker auf die Bedürfnisse des betreffenden Gebiets abzustimmen.

In den beiden letzten Monaten des Jahres nahmen die nationalen Koordinierungsbehörden (Wirtschaftsministerium) in Zusammenarbeit mit den Verwaltungsbehörden eine sehr eingehende Überprüfung der Durchführung der Programme vor. Dabei wurden die problematischsten Maßnahmen ermittelt und konkrete Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen, die von den Begleitausschüssen der Programme zu erörtern und zu beschließen waren.

Aufgrund der erheblichen Anstrengungen, die unternommen wurden, um die Überprüfung bis Ende 2002 abzuschließen, mussten die für November/Dezember 2002 vorgesehenen Sitzungen der Programmbegleitausschüsse auf Januar/Februar 2003 verschoben werden. 2002 traten die Programmbegleitausschüsse nur einmal zusammen, während der Begleitausschuss des GFK zwei Sitzungen abhalten konnte (Februar und Juli).

Die zweiten jährlichen Sitzungen fanden im Oktober in Rom statt und gaben der Kommission Gelegenheit, mit den Verwaltungsbehörden einige kritische Punkte der Durchführung eingehend zu erörtern, insbesondere

- die Verstärkung der administrativen und operativen Strukturen bei den Verwaltungsbehörden und den Zahlstellen;

- die Verstärkung der Begleit- und Kontrollsysteme;

- Probleme bei der Durchführung der Strategie.

In den jährlichen Sitzungen wurde zudem ein Arbeitsplan für 2003 genehmigt, mit dem im Anschluss an die oben genannte Überprüfung die erforderlichen Anpassungen an den Programmen und den Ergänzungen zur Programmplanung vorgenommen werden sollen. Darüber hinaus wurden die Erörterungen und Vorbereitungen für die Halbzeitüberprüfung eingeleitet, wobei insbesondere die Tätigkeit der sektoralen Arbeitsgruppen auf GFK-Ebene neu ausgerichtet wurde.

Bei der Vorbereitung der Halbzeitüberprüfung kann auch auf die Überlegungen der unabhängigen Bewerter der operationellen Programme zurückgegriffen werden, die 2002 tätig waren und bereits einige Ideen entwickelt haben. Das Verfahren für die Auswahl des unabhängigen Bewerters des GFK wurde dagegen sehr spät eingeleitet, und der Bewerter wurde erst im Januar 2003 ausgewählt.

Nach den Daten aus dem nationalen Begleitsystem (letzte verfügbare Daten) beliefen sich die Mittelbindungen und die Zahlungen zum 30.9.2002 auf 31,4% bzw. 8,9% der Gesamtausgaben des GFK.

Was die finanzielle Abwicklung anbelangt, so haben die Bemühungen um eine Beschleunigung der Ausgaben dazu geführt, dass auf der Grundlage der bis zum 31.12.2002 gemeldeten Ausgaben keine automatischen Mittelfreigaben vorgenommen werden müssen, ausgenommen bei dem multiregionalen Programm "Sicherheit", wo es weiterhin ein Problem gibt und ESF-Mittel in Höhe von etwa 1,1 Mio. EUR freigegeben werden könnten.

Bei der Koordinierung der Strukturfondstätigkeit sind ermutigende Ergebnisse zu verzeichnen. Auf regionaler Ebene hat sich die Zusammenarbeit zwischen den Büros, die für die Tätigkeit der einzelnen Fonds zuständig sind, bis auf einige Ausnahmen (insbesondere Apulien) merklich verbessert. Auf nationaler Ebene muss in einigen Bereichen die Kapazität für die Koordinierung zwischen den nationalen und den regionalen Programmen noch verbessert werden (insbesondere im Verkehrsbereich, dem problematischsten Sektor, sowie in den Bereichen Innovation/Forschung und Ausbildung). Bei der Koordinierung zwischen den verschiedenen Ministerien, die auf nationaler Ebene für die einzelnen Strukturfonds verantwortlich sind, gibt es noch erheblichen Spielraum für Verbesserungen.

In punkto Vereinfachung haben die mit der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 eingeführten neuen Regeln zu nicht unerheblichen Änderungen auf Ebene der Verwaltungsmodalitäten und sogar bei der Einstellung der italienischen Behörden gegenüber den Gemeinschaftsprogrammen geführt.

Den Verwaltungsbehörden wurde zweifellos mehr Verantwortung übertragen, insbesondere in den Begleitausschüssen, wo die Kommission eher eine beratende und betreuende Rolle einnimmt, was den Entscheidungsprozess in den Begleitausschüssen erleichtert. Die Verfahren sind gegenüber dem vorangegangenen Programmplanungszeitraum bis zu einem gewissen Grad schwerfälliger geworden, was auf die Einführung einer Programmplanung auf zwei Ebenen (EPPD und Ergänzung zur Programmplanung) zurückzuführen ist. Die Ergänzungen zur Programmplanung können recht häufig geändert werden, wobei die Kommissionsdienststellen die neuen Dokumente jedes Mal einer Minimalanalyse unterziehen müssen, um sich insbesondere von der Übereinstimmung mit den EPPD und den einschlägigen Rechtsvorschriften zu überzeugen.

EAGFL

Die im Jahr 2000 genehmigten operationellen Regionalprogramme sehen für die sieben Ziel-1-Regionen Sizilien, Sardinien, Kalabrien, Basilicata, Kampanien, Apulien und Molise (Phasing-out) eine Unterstützung aus dem EAGFL-Ausrichtung in Höhe von 2982,626 Mio. EUR vor.

2002 wurde ein Betrag in Höhe von 419 Mio. EUR gebunden. Die Zahlungen erreichten ein Niveau von insgesamt 245 Mio. EUR.

Alle Regionen haben vor Jahresende Auszahlungsanträge für einen kumulierten EAGFL-Betrag in Höhe von 238 Mio. EUR eingereicht, was weit über dem Betrag liegt, der erforderlich ist, um eine Kürzung der von der Kommission im Jahr 2000 gebundenen Mittel zu vermeiden.

In den Berichten für das Jahr 2002 werden erste Resultate und Ausgaben im Zusammenhang mit den aus dem EAGFL-Ausrichtung kofinanzierten Maßnahmen genannt (insbesondere Infrastrukturen im ländlichen Raum, Forstwirtschaft, Niederlassungsbeihilfen für Junglandwirte und Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben).

2002 wurden bei der Durchführung der meisten Maßnahmen Fortschritte erzielt, sowohl auf finanzieller Ebene als auch was die materiellen Resultate anbelangt. Die Ausgaben betrafen vor allem die Maßnahme für die Wasserressourcen, diejenige für die ländlichen Dörfer sowie die Investitionen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Nach der ersten Genehmigung der Ergänzungen zur Programmplanung wurden diese Dokumente 2002 mehrfach geändert und ergänzt, um eine bessere Durchführung der Programme zu gewährleisten.

Es wurden alle unabhängigen Bewerter benannt, und für die meisten Programme wurde dem Begleitausschuss ein erster Bericht vorgelegt.

FIAF

Für das operationelle Programm 2000-2006 stehen FIAF-Mittel in Höhe von 122 Mio. EUR zur Verfügung, die für Flottenmaßnahmen bestimmt sind. Strategische Schwerpunkte sind die Anpassung des Fischereiaufwands an die vorhandenen Bestände, die Erneuerung und Modernisierung der Flotte sowie technische Hilfe. Weitere Fischereimaßnahmen zugunsten der Ziel-1-Regionen sind Bestandteil von gesonderten Programmen für die betreffenden Regionen. Bis 31.12.2002 waren 34,318 Mio. EUR ausgegeben worden, insbesondere für die Stilllegung von Fischereifahrzeugen.

Kalabrien

Für das operationelle Programm 2000-2006 stehen FIAF-Mittel in Höhe von 18,6 Mio. EUR zur Verfügung. Bis 31.12.2002 war eine erste Zwischenzahlung in Höhe von 0,25 Mio. EUR erfolgt. Strategische Ziele sind der Schutz und die Entwicklung der Fischbestände, die Verbesserung der Hafenanlagen sowie die Förderung von Vermarktungskampagnen.

Kampanien

Für das operationelle Programm 2000-2006 stehen FIAF-Mittel in Höhe von 38 Mio. EUR zur Verfügung. Bis 31.12.2002 war eine erste Zwischenzahlung in Höhe von 0,160 Mio. EUR erfolgt. Strategische Ziele sind die Unterstützung der Fischereigemeinden, der Schutz der Meeres- und Küstenressourcen sowie die Modernisierung der Aquakultur.

Molise

Für das operationelle Programm 2000-2006 stehen FIAF-Mittel in Höhe von 0,46 Mio. EUR zur Verfügung, die in erster Linie für die Aquakultur bestimmt sind. Wegen der späten Genehmigung der staatlichen Beihilfen sowie aufgrund eines Verbots der Erzeugung von Seebarsch und Meeresbrasse wurden keine Projekte genehmigt.

Apulien

Für das operationelle Programm 2000-2006 stehen FIAF-Mittel in Höhe von 30 Mio. EUR zur Verfügung. Bis 31.12.2002 waren zwei Zwischenzahlungen in Höhe von insgesamt 0,84 Mio. EUR erfolgt. Strategische Ziele sind die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und die Erleichterung der Bildung von Erzeugerzusammenschlüssen.

Sardinien

Für das operationelle Programm 2000-2006 stehen FIAF-Mittel in Höhe von 27 Mio. EUR zur Verfügung. Bis 31.12.2002 waren zwei Zwischenzahlungen in Höhe von insgesamt 0,965 Mio. EUR erfolgt.

Sizilien

Für das operationelle Programm 2000-2006 stehen FIAF-Mittel in Höhe von 50 Mio. EUR zur Verfügung. Strategische Ziele sind die Förderung des Absatzes lokaler Erzeugnisse, die Verbesserung des örtlichen Rahmenbedingungen für die Fischerei sowie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, der Erzeugung und der Vermarktung. Wegen der späten Genehmigung der staatlichen Beihilfen wurden keine Projekte genehmigt.

ESF

Der Abstand zwischen der Beschäftigungsrate in Italien (2001: 54,8%) und dem europäischen Durchschnitt (64%) ist weiter erheblich, vor allem was Frauen und ältere Arbeitnehmer anbelangt. Es werden noch nicht genügend Arbeitsplätze geschaffen, um das regionale Gefälle abzubauen. So herrscht im Süden des Landes strukturelle Arbeitslosigkeit, während im Norden Engpässe auftreten und das Arbeitsplatzangebot bei bestimmten Qualifikationen nicht befriedigt werden kann.

Die öffentlichen und privaten Beschäftigungsdienste müssen daher flexibel und angemessen auf die unterschiedlichen Situationen eingehen.

Die ESF-Interventionen in den italienischen Ziel-1-Regionen haben gemäß den im italienischen nationalen Aktionsplan für Beschäftigung eingegangenen Verpflichtungen die Durchführung der europäischen Beschäftigungsstrategie unterstützt.

Die Programme für die Ziel-1-Regionen sind inzwischen alle operationell. Was die finanzielle Abwicklung anbelangt, so wurden insgesamt über 25% der für den gesamten Zeitraum programmierten ESF-Mittel gebunden, während die Zahlungen bei etwa 7% liegen.

Die Verwaltungsbehörden der operationellen Regionalprogramme mussten sich vor allem darauf konzentrieren, die Qualität des Ausbildungsangebots zu verbessern, damit dieses einen wirklichen Beitrag zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und zur regionalen Entwicklung leisten kann.

In diesem Zusammenhang war das Hauptproblem die Öffnung des Ausbildungsmarktes (gemäß den Verpflichtungen im Rahmen des italienischen GFK werden die ESF-Mittel ab Juni 2003 nicht mehr direkt vergeben). Diese Umwandlung musste über die Zulassung der Ausbildungseinrichtungen auf der Grundlage von Qualitätskriterien erfolgen, die in den italienischen Rechtsvorschriften festgelegt sind.

Dieser Umwandlungsprozess erforderte besondere Anstrengungen seitens derjenigen Regionen, die über umfangreiche öffentliche Ausbildungsstrukturen verfügten, welche nunmehr unter denselben Bedingungen arbeiten müssen wie die privaten Einrichtungen.

Ein weiteres Hauptanliegen, das 2003 in Angriff genommen wurde, ist die Unterstützung der Reform der öffentlichen Beschäftigungsdienste. Trotz aller Anstrengungen liegen die Ziel-1-Regionen gegenüber den anderen italienischen Regionen im Rückstand, vor allem was die Investitionen in Humanressourcen und die Errichtung der notwendigen Strukturen anbelangt.

Schließlich ist trotz der Bemühungen der italienischen Behörden ein gewisser Rückstand bei der Durchführung der Strategie zur Förderung der Chancengleichheit und bei der Legalisierung von Schwarzarbeit festzustellen.

Darüber hinaus gibt es in bestimmten Regionen weiterhin Mängel auf der Ebene der Verwaltungsstrukturen, die noch unvollständig oder wenig effizient sind.

2. Ziel 2

Die späte Genehmigung des Verzeichnisses der in Italien im Programmplanungszeit raum 2000-2006 unter das Ziel 2 fallenden Gebiete (Juli 2000) hatte zur Folge, dass die 14 EPPD für die italienischen Ziel-2-Gebiete erst zwischen September und Dezember 2001 genehmigt wurden. Die EPPD sehen öffentliche Ausgaben von insgesamt 6496 Mio. EUR vor (Ziel-2-Gebiete und übergangsweise unterstützte Gebiete) mit einer Gemeinschaftsbeteiligung von 2608 Mio. EUR und nationalen öffentlichen Ausgaben von 3888 Mio. EUR. Es handelt sich um Monofonds-Programme, bei denen die Gemeinschaftsbeteiligung ausschließlich aus dem EFRE stammt. Die Unterstützung aus dem ESF und dem EAGFL erfolgt im Rahmen der Ziel-3-Programme sowie der Entwicklungspläne für den ländlichen Raum und von Leader+.

2002 war somit das Jahr, in dem die Interventionen wirklich angelaufen sind. Nach der Genehmigung der EPPD traten deren Begleitausschüsse Ende 2001/Anfang 2002 zusammen, und die italienischen Behörden konnten mit Zustimmung der Begleitausschüsse für alle Ziel-2-EPPD eine erste Fassung der Ergänzung zur Programmplanung verabschieden. Nach deren Vorlage übermittelten die Kommissionsdienststellen schriftliche Bemerkungen zur Übereinstimmung der Ergänzungen mit den EPPD und den einschlägigen Rechtsvorschriften. Daraufhin wurde eine zweite Fassung erstellt, in der zahlreiche Bemerkungen der Kommissionsdienststellen berücksichtigt sind.

Im November 2002 fanden die ersten jährlichen Sitzungen mit den Verwaltungsbehörden der EPPD statt, in denen ein strategischer Überblick über den allgemeinen Durchführungsstand der Interventionen vorgenommen wurde. Besonderes Augenmerk galt dabei Sektoren, für die ein programmatischer "Rahmen" vorliegt (insbesondere die Bereiche "Wasser", "Abfälle" und "Informationsgesellschaft"), sowie den horizontalen Durchführungsbestimmungen (insbesondere Begleitung, Information und Publizität sowie Kontrollen). In allen Regionen wurden die Bewerter benannt.

Die Angaben zur finanziellen Abwicklung der Interventionen sind noch unvollständig, da die regionalen Behörden noch dabei waren, die Verfahren für die Auswahl der im Rahmen der EPPD zu finanzierenden Projekte abzuschließen. Die ersten Daten der finanziellen Begleitung, die vom 30.9.2002 stammen (übermittelt Ende Februar 2003), lassen ein durchschnittliches Niveau der Zahlungen bezogen auf die programmierten Beträge erkennen mit beträchtlichen Unterschieden zwischen den einzelnen Regionen, wobei die Regionen Aostatal, Toskana und Latium mit 13,5%, 5,5% bzw. 3,5% die besten Ergebnisse aufweisen. Für vier Regionen wurden noch keine Daten eingegeben. Was die Schwerpunkte anbelangt, so scheint es - obwohl Verallgemeinerungen schwierig sind und es eingehenderer Untersuchungen bedarf -, dass die Maßnahmen im Umweltbereich vor allem in den am weitesten fortgeschrittenen Regionen schneller vorankommen als diejenigen im Zusammenhang mit Beihilferegelungen. Im April 2003 werden für alle Regionen harmonisierte Angaben zum Stand der finanziellen Abwicklung am 31.12.2002 vorliegen.

Bis 31.12.2002 wurde den Kommissionsdienststellen nur eine einzige Ausgabenbescheinigung/ein Auszahlungsantrag übermittelt (Provinz Trient).

Die mit der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 eingeführten neuen Regeln haben zu nicht unerheblichen Änderungen auf Ebene der Verwaltungsmodalitäten und sogar bei der Einstellung der italienischen Behörden gegenüber den Gemeinschaftsprogrammen geführt.

Den Verwaltungsbehörden wurde zweifellos mehr Verantwortung übertragen, insbesondere in den Begleitausschüssen, wo die Kommission eher eine beratende und betreuende Rolle einnimmt, was den Entscheidungsprozess in den Begleitausschüssen erleichtert. Die Verfahren sind gegenüber dem vorangegangenen Programmplanungszeitraum bis zu einem gewissen Grad schwerfälliger geworden, was auf die Einführung einer Programmplanung auf zwei Ebenen (EPPD und Ergänzung zur Programmplanung) zurückzuführen ist. Die Ergänzungen zur Programmplanung können recht häufig geändert werden, wobei die Kommissionsdienststellen die neuen Dokumente jedes Mal einer Minimalanalyse unterziehen müssen, um sich insbesondere von der Übereinstimmung mit den EPPD und den einschlägigen Rechtsvorschriften zu überzeugen.

Was die Koordinierung der Gemeinschaftsfonds anbelangt, so haben sich die italienischen Behörden für aus dem EFRE kofinanzierte Monofonds-EPPD entschieden. In den EPPD wurde die Notwendigkeit hervorgehoben, die Ziel-2-Interventionen mit denjenigen im Rahmen von Ziel 3 sowie der Entwicklungspläne für den ländlichen Raum und von Leader+ zu koordinieren. Außerdem ist im Rahmen von Ziel 3 ein Minimum an finanzieller Konzentration zugunsten der Ziel-2-Gebiete vorgesehen (5% mehr Mittel als im Durchschnitt). In den Ergänzungen zur Programmplanung sind mehr oder weniger zufrieden stellend die konkreten Modalitäten dargestellt, nach denen die Kohärenz und Synergien zwischen den verschiedenen ein und dasselbe Gebiet betreffenden Interventionen gewährleistet werden sollen (z.B. Koordinierung der Verwaltungsstrukturen und der Kriterien für die Projektauswahl). In den Jahresberichten ist sorgfältig auf diese Aspekte zu achten, damit die Ergebnisse der konkreten Anwendung dieser Koordinierungsgrundsätze beurteilt werden können.

3. Ziel 3

Die ESF-Interventionen in den italienischen Ziel-3-Regionen haben 2002 gemäß den im italienischen nationalen Aktionsplan für Beschäftigung eingegangenen Verpflichtungen die Durchführung der europäischen Beschäftigungsstrategie unterstützt.

Die fünfzehn Programme für die Ziel-3-Regionen sind inzwischen alle operationell. Was die finanzielle Abwicklung anbelangt, so wurden insgesamt über 30% der für den gesamten Zeitraum programmierten Mittel gebunden, während die Zahlungen bei etwa 15% liegen. Bei keinem der Ziel-3-Programme wurden automatische Mittelfreigaben vorgenommen.

Was die zentralen Themen der Strategie anbelangt, so haben die meisten Verwaltungsbehörden der sozialen Ausgrenzung sowie den Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit große Aufmerksamkeit gewidmet, ebenso wie der Einrichtung von Beschäftigungszentren, wo es in den Ziel-3-Regionen zu Verzögerungen gekommen ist.

Die Durchführung der Fortbildungsmaßnahmen gestaltet sich hingegen schwierig und verzögert sich (insbesondere in den KMU). Dies gilt besonders für Fortbildungen in Schlüsselbereichen wie z.B. Forschung und Entwicklung oder Unternehmensgründungen.

Insgesamt spielt der Beitrag des ESF zu den Zielen des GFK - insbesondere zur Steigerung der Qualität der Arbeitsplätze und zur Verbesserung der beruflichen Eingliederung von benachteiligten Personengruppen - bei der Dynamisierung und Regulierung des Arbeitsmarktes in Norditalien eine wichtige Rolle.

4. Das FIAF ausserhalb der Ziel-1-Regionen

Für das EPPD 2000-2006 stehen FIAF-Mittel in Höhe von 99,6 Mio. EUR zur Verfügung, von denen 46 Mio. EUR für Flottenmaßnahmen bestimmt sind. Bis 31.12.2002 waren 18,9 Mio. EUR ausgegeben worden, insbesondere für die Stilllegung von Fischereifahrzeugen.

5. Gemeinschaftsinitiativen

5.1 LEADER+

LEADER + umfasst in Italien 21 regionale Programme und ein nationales Programm (Netzwerk) mit öffentlichen Ausgaben in Höhe von 482,262 Mio. EUR und einer EAGFL-Beteiligung von 284,1 Mio. EUR.

Nachdem 2002 acht LEADER+-Programme verabschiedet wurden (für die sieben Ziel-1-Regionen sowie das nationale Netzwerk), waren alle italienischen Programme genehmigt.

Für die 22 Programme wurden aus dem EAGFL-Ausrichtung Mittel in Höhe von 64,5 Mio. EUR gebunden und die Vorauszahlung von 7% geleistet (insgesamt 18,887 Mio. EUR).

Von den zwölf Regionen, die ihren ersten Jahresbericht für 2002 vorlegen mussten, sind Sardinien, Kalabrien, Umbrien und die Emilia-Romagna dieser Verpflichtung nicht nachgekommen.

Für alle Programme traten die Begleitausschüsse zu Sitzungen zusammen, in denen sie die Ergänzungen zur Programmplanung verabschiedeten, wobei auch die von den Kommissionsdienststellen verlangten Änderungen gegenüber den zuerst vorgelegten Texten berücksichtigt wurden. Vier Ergänzungen zur Programmplanung (Emilia-Romagna, Apulien, Sizilien und Trient) wurden noch nicht übermittelt bzw. von der Kommission noch nicht genehmigt.

Die Verfahren für die Auswahl der LAG und der Stellen für technische Hilfe sowie für die Bewertung wurden 2002 eingeleitet und sind in einigen Regionen bereits abgeschlossen.

5.2 EQUAL

Die Initiative EQUAL hatte in Italien mit 1333 eingereichten Bewerbungen einen sehr guten Start zu verzeichnen. Nach der Auswahl werden 42 geografische und 237 sektorale Entwicklungspartnerschaften finanziert. Auf nationaler Ebene wurden mehrere thematische Seminare veranstaltet. Außerdem wurden ein Informationshandbuch und ein Kompendium für 2001-2003 veröffentlicht, in dem alle sektoralen und geografischen EQUAL-Projekte dargestellt sind.

Auf europäische Ebene hat sich die Verwaltungsbehörde verpflichtet, gemeinsam mit Spanien die europäische thematische Gruppe für Chancengleichheit zu leiten.

5.3 URBAN

Alle zehn italienischen URBAN-II-Programme wurden von der Europäischen Kommission im November 2001 genehmigt. Die zuschussfähigen Gesamtkosten aller zehn URBAN-II-Programme belaufen sich auf 264 397 654 EUR mit einer Gemeinschaftsbeteiligung von 114 800 000 EUR und 18 476 573 EUR aus dem privaten Sektor.

Verwaltungsbehörden der italienischen URBAN-II-Programme sind jeweils die Stadtverwaltungen. Die Begleitausschüsse, in denen der Stadtrat den Vorsitz führt, werden daher auf lokaler Ebene organisiert und umfassen sowohl institutionelle Einrichtungen als auch Umwelt-, Wirtschafts- und Sozialpartner. Einwohner und lokale Partnerschaften sind häufig direkt an der Ausarbeitung und Durchführung des Programms beteiligt. Die Begleitausschüsse traten 2002 zweimal zusammen.

Alle Ergänzungen zur Programmplanung wurden von den Begleitausschüssen genehmigt und der Kommission Anfang 2002 übermittelt. Gemäß der allgemeinen Strukturfondsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1260/1999) sind die Jahresberichte im Juni 2003 fällig, während die Halbzeitbewertungen bis Dezember 2003 vorzulegen sind.

Die Vorauszahlungen in Höhe von 7% wurden vor Ende 2001 getätigt. Für alle italienischen URBAN-II-Programme wurden 2002 Anträge auf Zwischenzahlungen eingereicht.

6. Abschluss der vorangegangenen Programmplanungszeiträume

ESF

Bis zum 31. Dezember 2002 wurde kein Antrag auf Auszahlung des Restbetrags für die Programme des Zeitraums 1994-1999 eingereicht.

EAGFL

2002 wurden 51 Anträge auf Auszahlung des Restbetrags eingereicht (darunter für 13 OP von LEADER II und ein OP von INTERREG II). Gleichwohl konnten 2002 nur neun Programme (darunter ein OP von LEADER II) abgeschlossen werden, da die italienischen Behörden unvollständige oder ungültige Unterlagen übermittelt hatten. In den Begleitausschüssen und auf weiteren Sitzungen konnten die zuständigen Behörden den (zumeist wenig befriedigenden) Stand ihrer Vorbereitungen präsentieren, mit denen sie die Einhaltung der auf den 31. März 2003 festgesetzten Frist sicherstellen wollen.

7. Bewertungen und Kontrollen

7.1 Bewertungen

ESF

2002 fand eine rege Koordinierungstätigkeit zwischen den verschiedenen Bewertern (permanente Struktur ISFOL und unabhängige Bewerter in den Regionen) statt, die folgende Bereiche betrafen: Erhebung über die Vermittlungsergebnisse, Indikatoren, Bewertung der Durchführung, Analyse der Qualität der beruflichen Bildung.

7.2 Kontrollen

EFRE

Überprüfung der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2064/97

Apulien und Ministerium für die produktiven Tätigkeiten - Programme "Binnengrenzen" und "Kabel"; Kontrollbesuche vom 15.-16- April 2002 (Binnengrenzen) und vom 8. Juli 2002 (Kabel)

Die Region Apulien und das Ministerium für die produktiven Tätigkeiten fungieren bei mehreren aus dem EFRE kofinanzierten Programmen als Verwaltungsbehörde. Es wurde festgestellt, dass diese beiden Verwaltungen die Zuständigkeiten für die Kontrollen und für die Erstellung des Vermerks gemäß Artikel 8 der Verordnung für jedes der von ihnen verwalteten Programme einer anderen Stelle übertragen haben. Diese Vorgehensweise erscheint mit den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung nicht vereinbar und beeinträchtigt die Effizienz der Kontrolltätigkeit. Da es keine gemeinsamen Leitlinien gibt, besteht zudem die Gefahr, dass die Prüfungen nicht einheitlich durchgeführt werden. Es wurde keinerlei Erklärung für die Gründe dieses Vorgehens geliefert.

Programm "Binnengrenzen"

Die Region Apulien hat erst sehr spät die zur Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2064/97 auf die INTERREG-Programme erforderlichen Maßnahmen erlassen. Zum Zeitpunkt des Kontrollbesuchs waren erst bei einem einzigen Projekt die Ausgabenmeldungen nachgeprüft worden. Außerdem wurden keinerlei Kontrollen gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a) (Prüfung der Systeme) durchgeführt.

Die Stichprobe von Projekten wurde nicht nach den Bestimmungen von Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 2064/97 ausgewählt. So stellten die Prüfer der Kommission fest, dass die Auswahl auf Zufallsbasis, aber ohne Berücksichtigung einer Risikoanalyse erfolgt ist.

Es wurden weder Verfahren für die Weiterbehandlung von Unregelmäßigkeiten noch Verfahren für die Behandlung etwa festgestellter systematisch auftretender Unregelmäßigkeiten festgelegt (Artikel 5 und 7 der Verordnung (EG) Nr. 2064/97).

Die Departments der Region Apulien, die die EFRE-Mittel des INTERREG-Programms verwalten, verfügen über keine Kontrollverfahren auf der ersten Ebene.

Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2064/97 auf das Programm "Kabel"

In der Broschüre "L'Interconnessione Elettrica Italia Grecia" wurde Punkt 4.3 des Anhangs der Entscheidung 94/342/EG der Kommission vom 31. Mai 1994 über Informations- und Publizitätsmaßnahmen nicht beachtet, da das Vorsatzblatt keinen Hinweis auf die Beteiligung der Gemeinschaft an der Durchführung des Projekts enthält.

Siehe auch die Länderbeschreibung "Griechenland", 4.2. Kontrollen bei INTERREG IIA

Prüfungen für den Abschluss der Programme des Zeitraums 1994-1996

Ziel-2-EPPD Toskana - Kontrollbesuch vom 3. und 7. Juni 2002

Die Region Toskana hat einen zu hohen Betrag gemeldet (Umrechnung in Euro), der 1,19% der in die abschließende Ausgabenerklärung aufgenommenen Ausgaben entspricht.

Bei zwölf Projekten wurden Ausgaben in Höhe von 60 862 719 020 LIT überprüft. Dabei wurden nichtzuschussfähige Ausgaben in Höhe von 7 733 725 287 LIT festgestellt, was 12,70% der überprüften Ausgaben entspricht.

Die festgestellten Probleme betreffen die Nichteinhaltung der Regeln für die Mittelbindungen, die Meldung von Ausgaben, die für die Kofinanzierung aus dem EFRE nicht in Betracht kommen (einfache Reparatur- oder Wartungsarbeiten; Erwerb eines Nutzfahrzeugs; Leasing, bei dem die nach Abschluss der Intervention getätigten Mietzahlungen als zuschussfähig angesehen wurden; Ungewissheit, ob die Umweltziele verwirklicht wurden) sowie eine Einbehaltung auf die EFRE-Zahlungen in Höhe von 4% (nicht konform mit Artikel 21 der Verordnung (EWG) Nr. 4253/88).

FIAF

Im Anschluss an eine Rechtssache vor dem Gerichtshof kontrollierte die Generaldirektion Fischerei zwei Aquakulturprojekte im Hinblick auf ihre Konformität und überprüfte die Abrechnungsvorgänge.

Voraussichtlich werden die Kommissionsdienststellen eine weitere Kontrolle vornehmen müssen, um die Zuschussfähigkeit der Ausgaben zu überprüfen.

LUXEMBURG

1. Ziel 1

Am 25. Februar 2000 legte die Kommission das Verzeichnis der drei Fördergebiete fest. Das EPPD für die Maßnahmen in den drei ausgewählten Gebieten sowie in dem übergangsweise unterstützten Gebiet wurde von der Kommission am 27. Dezember 2001 genehmigt. Es handelt sich um ein Monofonds-Programm (EFRE).

Das Ziel-2-Programm (EFRE-Monofonds) wurde am 27.12.2001 formell genehmigt. Das Jahr 2002 wurde im Wesentlichen auf die Vorbereitung und Aufstellung der Instrumente für die Verwaltung und operationelle Begleitung des Programms verwendet.

Der Begleitausschuss trat im Februar, Juli und November 2002 zusammen. Die Ergänzung zur Programmplanung wurde im Juni fertiggestellt und enthält die Kriterien für die Auswahl der Projekte sowie quantifizierte Indikatoren und Ziele für die einzelnen operationellen Maßnahmen des Programms. Die Aufforderung zur Einreichung von Projekten wurde vom Wirtschaftsministerium im August eingeleitet und im Oktober abgeschlossen. Ende 2002/Anfang 2003 wurden dann die Projekte ausgewählt. Darüber hinaus bestätigte der Begleitausschuss die Leistungsbeschreibung für die Halbzeitbewertung. Die Auswahl des Bewerters soll in den ersten Monaten des Jahres 2003 erfolgen.

2002 hat der Kommission keine Anträge auf Zwischenzahlungen im Rahmen dieses Programms erhalten.

2. Ziel 3

Im Einklang mit dem nationalen Aktionsplan für Beschäftigung konzentriert sich das genehmigte Programm auf Berufsbildungsmaßnahmen, die Modernisierung der Arbeitsverwaltungen und die Unterstützung der Qualifizierung von Arbeitskräften. Die Europäische Union stellt für dieses Programm 39 Mio. EUR bereit. Obwohl der Beschäftigungszuwachs über dem EU-15-Durchschnitt liegt, gibt es auf dem luxemburgischen Arbeitsmarkt weiterhin Probleme. Dazu gehören niedrige Beschäftigungsquoten bei älteren Arbeitnehmern und die Tatsache, dass viele Menschen im Erwerbsalter vorzeitig aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden und von Erwerbsunfähigkeits- oder Vorruhestandsleistungen leben.

Das luxemburgische Programm umfasst vier große Schwerpunkte: 1) Prävention von Arbeitslosigkeit und Verringerung der Zahl von Personen, die von "passiven" Regelungen wie Vorruhestand und Erwerbsunfähigkeitsleistungen abhängig sind; 2) Förderung der sozialen Eingliederung, darunter Fortbildungsmaßnahmen (wenn möglich im Informatikbereich) sowie Hilfen für die Eingliederung in die Sozialwirtschaft und den offenen Arbeitsmarkt; 3) Förderung des Unterrichtswesens und des lebenslangen Lernens sowie des Unternehmergeistes; 4) Verbesserung der Chancengleichheit von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt.

In der jährlichen Sitzung im Dezember 2002 stellten die luxemburgischen Behörden fest, dass 2002 vor allem diejenigen Maßnahmen vorangetrieben werden konnten, die Ende 2001 noch nicht abgedeckt waren, d.h. die Gleichstellungsmaßnahmen im Fortbildungsbereich und der Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen. Ende Dezember 2002 waren bereits 43% der insgesamt verfügbaren ESF-Mittel gebunden. Die Gefahr einer automatischen Mittelfreigabe nach Ablauf des Zeitraums n+2 hat sich 2002 nicht konkretisiert, und auch 2003 scheint eine solche Gefahr nicht zu bestehen.

3. Gemeinschaftsinitiativen

3.1 LEADER+

Für die Initiative LEADER+ im Großherzogtum Luxemburg hat das Jahr 2002 nichts Neues gebracht, da die Ergänzung zur Programmplanung den Kommissionsdienststellen nicht übermittelt wurde.

3.2 EQUAL

Die drei vom Mitgliedstaat ausgewählten Entwicklungspartnerschaften decken die beiden Schwerpunkte "soziale Ausgrenzung" und "Chancengleichheit" sowie den Bereich Asylbewerber ab. Mit dem Ministerium für Arbeit und Beschäftigung wurden Vereinbarungen geschlossen, und die transnationale Zusammenarbeit sowie die Durchführung der Arbeitsprogramme sind angelaufen. Luxemburg ist nicht direkt an einem thematischen Netzwerk beteiligt, doch hat die Verwaltungsbehörde die Absicht, über die Veranstaltung von Seminaren zu den Themen soziale Ausgrenzung, Verbesserung des Zugangs zum Arbeitsmarkt und Chancengleichheit, die für ein breites Publikum bestimmt sein werden, die Ergebnisse der Projekte zu verbreiten und die mit den Projekten gewonnenen Erfahrungen in die nationalen Politiken einzubeziehen.

4. Abschluss des Programmplanungszeitraums 1994-1999

EFRE

Im Großherzogtum Luxemburg gibt es ein Dutzend Programme, für die der Kommission bis spätestens 31.3.2003 der Antrag auf Auszahlung des Restbetrags vorgelegt werden muss.

Die konkrete Durchführung der Programme dieses Zeitraums war am 31.12.2001 beendet, und für Mitte 2002 hätte der Abschluss dieser Programme beantragt werden können. Die luxemburgischen Behörden teilten der Kommission im Juni mit, dass die Anträge auf Abschluss zu einem späteren Zeitpunkt, aber noch innerhalb der vorgeschriebenen Frist übermittelt würden.

2002 hat die Kommission keinen Antrag auf Abschluss im Rahmen des EFRE erhalten.

EAGFL und LEADER

Der Mitgliedstaat hat noch nicht die für den Abschluss erforderlichen Unterlagen eingereicht (Ziele 5a, 5b und LEADER II). Die Übermittlung aller dieser Unterlagen muss daher im ersten Quartal 2003 erfolgen.

ESF

Ziele 2 und 5b: Die Maßnahmen zur Förderung des Wachstums und der endogenen Entwicklung durch Entwicklung der Humanressourcen sind auf reges Interesse gestoßen. Nach der vorläufigen Fassung des Schlussberichts wurden die verfügbaren Mittel praktisch vollständig ausgeschöpft. Die Schlussabrechnung und die Bescheinigung der Ausgaben dürften fristgerecht vorliegen.

Ziele 3 und 4: Die ESF-Mittel in Höhe von 23 Mio. EUR wurden der vorläufigen Abrechnung zufolge aufgebraucht. Die Schlussabrechnung und die Bescheinigung der Ausgaben dürften fristgerecht vorliegen.

NIEDERLANDE

1. Ziel 1

EFRE

Das Phasing-out-EPPD für Flevoland ist das einzige Ziel-1-Programm in den Niederlanden. 2002 beschloss die Kommission eine erste Änderung, um die nationale Kofinanzierung der Maßnahme zur Verringerung der Fischereiflotte mit der in der Verordnung (EG) Nr. 2792/1999 festgesetzten Obergrenze in Einklang zu bringen. Aus demselben Grund wurde anschließend die Ergänzung zur Programmplanung geändert.

Was die finanzielle Abwicklung anbelangt, so wurden der Kommission bis Ende 2002 genügend Ausgaben gemeldet, um die Anwendung der "n+2"-Regel auf die EFRE-Tranche für 2000 zu vermeiden.

Der Begleitausschuss trat zweimal zusammen. Neben den Fortschritten bei der Programmdurchführung wurden in diesen Sitzungen die nationale Kofinanzierung der aus dem EAGFL kofinanzierten Projekte sowie die Vorbereitung der Halbzeitbewertung erörtert. Außerdem fand im Ausschuss eine thematische Diskussion über Hightech-Cluster statt.

Nach der Prüfung des in sonstiger Hinsicht annehmbaren Jahresberichts 2001 stellte die Kommission fest, dass dieser nur in begrenztem Maße Informationen zur Koordinierung mit anderen Gemeinschaftspolitiken (Beschäftigung, Entwicklungsplan für den ländlichen Raum ...) enthielt. Außerdem bemerkte die Kommission, dass es beim elektronischen Informationsaustausch mit der Kommission keine nennenswerten Fortschritte gegeben hat. Diese Punkte wurden auch in der jährlichen Sitzung vom Dezember 2002 erörtert.

EAGFL

Flevoland ist eine im Rahmen von Ziel 1 übergangsweise unterstützte Region. Das Programm wurde im Juli 2000 genehmigt. Die bis Dezember 2002 eingegangenen Auszahlungsanträge deckten nicht die gesamten EAGFL-Mittel für das Jahr 2000 ab. Infolge der "n+2"-Regel wird der entsprechende Mittelanteil automatisch freigegeben.

FIAF

Im Rahmen des von der Kommission am 27. Juli 2000 genehmigten einheitlichen Programmplanungsdokuments 2000-2006 für die Ziel-1-Regionen wurde ein Betrag von 6 Mio. EUR für FIAF-Maßnahmen bereitgestellt.

Die geplanten Investitionen betreffen in erster Linie die Anpassung des Fischereiaufwands sowie die Verarbeitung und Vermarktung von Fisch.

2. Ziel 2

EFRE

Für zwei der vier niederländischen Ziel-2-EPPD ("Noord", "Oost") hat die Kommission im ersten Halbjahr 2002 die Ergänzung zur Programmplanung genehmigt. Bei den zwei anderen Programmen ("Steden", "Zuid") war dies bereits 2001 geschehen. Für alle vier Programme erhielt die Kommission den Jahresbericht für 2001, der von ihr genehmigt wurde.

Bis Ende 2002 haben die Verwaltungsbehörden aller Ziel-2-Programme erklärt, angesichts der bis zu diesem Zeitpunkt erreichten Fortschritte sei nicht zu erwarten, dass die "n+2"-Regel Ende 2003 erstmals angewendet werden müsse. Allerdings gibt es in einigen Programmen bei den Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung Probleme bezüglich der nationalen Kofinanzierung, denen die Behörden weiter ihre Aufmerksamkeit widmen müssen, um zu vermeiden, dass in späteren Jahren Mittel verloren gehen. Für einige Programme scheint eine kurzfristige Möglichkeit zur Vermeidung von automatischen Mittelfreigaben darin zu bestehen, in den Phasing-out-Gebieten rasche Fortschritte zu erzielen.

Wie beim Ziel-1-Programm wurden in den Sitzungen der Begleitausschüsse sowie in der gemeinsamen jährlichen Sitzung (für alle Ziel-1- und Ziel-2-Programme zusammen) eine Reihe von Themen erörtert. Der Ausschuss des Programms "Zuid" setzte die Kommissionsprioritäten "Chancengleichheit" und "nachhaltige Entwicklung" auf die Tagesordnung. Die Behörden des Programms "Steden" (wie auch diejenigen der anderen Ziel-2-Programme, an denen der EFRE als alleiniger Strukturfonds beteiligt ist) sprachen sowohl in den Begleitausschusssitzungen als auch in der jährlichen Sitzung die Frage an, wieweit Projekte mit sozialem Schwerpunkt aus dem EFRE unterstützt werden können. In einer Ausschusssitzung für das Programm "Noord", das von allen vier Programmen in finanzieller Hinsicht am weitesten fortgeschritten ist (bis Ende Dezember waren über 80% der EFRE-Mittel für 2001 ausgezahlt), wurden die Erfahrungen der Sozialpartner bei der Durchführung und Überwachung des EPPD diskutiert. In den Begleitausschusssitzungen für das Programm "Oost" wurden u.a. die besonders problematischen Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung sowie das Thema Kommunikation und Publizität besprochen. Die Programmausschüsse traten jeweils zweimal zusammen (derjenige für das Programm "Zuid" dreimal).

3. Ziel 3

Aufgrund der Probleme im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten im vorangegangenen Zeitraum hat sich der Start des Programms sehr verzögert. 2002 war das erste volle Durchführungsjahr. Es ist daher nicht überraschend, dass viel weniger Mittel in Anspruch genommen wurden als im Finanzierungsplan vorgesehen. Infolge der Anwendung der "n+2"-Regel muss von der Tranche für 2000 bereits ein Betrag von 22 183 486,64 EUR freigegeben werden.

Der Unterverbrauch ist auf die beiden ersten Maßnahmen des Programms konzentriert, die der Eingliederung von Arbeitslosen und Nichterwerbspersonen dienen. Die beiden anderen Maßnahmen (Ausbildung von Arbeitnehmern, vorzeitige Schulabgänger) kommen den Erwartungen entsprechend voran.

Die niederländischen Behörden sind sich über das Problem des Unterverbrauchs selbstverständlich völlig im Klaren und haben verschiedene Schritte unternommen, um die Inanspruchnahme der Mittel zu steigern. So haben sie u.a. alle niederländischen Gemeinden in die Zahl der Endbegünstigten aufgenommen. Kürzlich wurden auch die Arbeitnehmersozialversicherungen (UWV) aufgefordert, Endbegünstigte im Rahmen von Ziel 3 zu werden. Da die Ausbildungsprojekte für Arbeitnehmer erfolgreich verlaufen, wird derzeit erwogen, die Wiedereingliederung von Arbeitslosen und die Ausbildung von Arbeitnehmern in einem einzigen Projekt miteinander zu verknüpfen.

Obwohl diese Schritte sicher dazu beitragen werden, die Inanspruchnahme zu steigern, bleibt abzuwarten, ob dies ausreicht, um das Problem in seiner Gesamtheit zu lösen, zumal dieses Problem weiter zunimmt. Bis Ende 2003 muss die Tranche für 2001 aufgebraucht sein, die sich auf 260 Mio. EUR beläuft und damit - nach Abzug der Vorauszahlung - beinahe das Doppelte der Tranche für 2000 beträgt. Aus diesem Grund ist künftig mit weiteren Mittelfreigaben zu rechnen.

Eine Erklärung für das mangelnde Interesse am niederländischen Ziel-3-Programm ist, dass viele potenzielle Antragsteller die Regeln, nach denen die ESF-Zuschüsse gewährt werden, für sehr kompliziert halten und daher Risiken befürchten. Diese Auffassung hat sich in den Augen der niederländischen Behörden auch durch das jüngste Vereinfachungskonzept nicht wirklich geändert.

Die Niederlande haben Ziel-2-Programme ohne ESF-Beteiligung verabschiedet. Dies wurde gestattet unter der Bedingung, dass ein überproportionaler Anteil der Ziel-3-Mittel den Ziel-2-Gebieten zugute kommt. Dieser Anteil wurde in den Ziel-3-EPPD auf 20% festgesetzt und bislang auch eingehalten. Gleichwohl haben einige Verwaltungsbehörden der Ziel-2-Programme erklärt, auch Endbegünstigte im Rahmen von Ziel 3 werden zu wollen. Dieser Wunsch wurde vom Begleitausschuss und vom Ministerium für soziale Fragen bislang abgelehnt, wird aber zur Zeit der Halbzeitüberprüfung erneut geprüft werden müssen.

Die Jahresberichte für 2000 und 2001 enthielten noch keine spezifischen Angaben zur Zusätzlichkeit. Dieser Punkt wird ebenfalls im Rahmen der bevorstehenden Halbzeitüberprüfung behandelt.

4. Das FIAF ausserhalb der Ziel-1-Regionen

Das Strukturprogramm für den Fischereisektor in den nicht unter das Ziel 1 fallenden Regionen wurde der Kommission am 29. Dezember 2000 vorgelegt und sieht FIAF-Mittel in Höhe von 32,1 Mio. EUR vor. Das Programm wurde erst am 17. Januar 2002 genehmigt und deckt den Zeitraum 2001-2006 ab.

2002 wurde die administrative Infrastruktur für die Durchführung des Programms geschaffen (Begleitausschuss, Ergänzung zur Programmplanung).

Bislang wurden für das Programm keine Erstattungsanträge eingereicht.

Das neue Vereinfachungskonzept hat 2002 noch keine größeren Auswirkungen auf die Durchführung gehabt.

5. Gemeinschaftsinitiativen

5.1 LEADER+

Die vier LEADER+-Programme sind operationell, liegen aber im Rückstand, was die Inanspruchnahme der für 2002 bereitgestellten Mittel anbelangt. So wurden im Rahmen der LEADER+-Programme nur 15% der Haushaltsmittel für 2002 ausgegeben, und die Verwaltungsbehörden haben 2002 nur für 54% dieser Haushaltsmittel Verträge geschlossen.

Die Kommission hat die Ergänzungen zur Programmplanung erhalten und für zufrieden stellend befunden. Außerdem wurden der Kommission die Jahresberichte über die Durchführung des Programms im Jahr 2001 übermittelt.

Am 17. Dezember 2002 fand in Den Haag die erste jährliche Sitzung für LEADER+ statt.

5.2 EQUAL

Bis zum 15. Mai haben 100 Entwicklungspartnerschaften Anträge für Aktion 2 eingereicht. 95 von ihnen wurden anschließend ausgewählt, um zur Aktion 2 überzugehen (Mittelbindungen in Höhe von insgesamt 78 932 916 EUR).

Auf europäischer Ebene hat die Verwaltungsbehörde beschlossen, gemeinsam mit Schweden die europäische thematische Gruppe "Asylbewerber" zu leiten.

5.3 URBAN

In den Niederlanden gibt es drei URBAN-II-Programme. Die Programme für Amsterdam, Rotterdam und Heerlen wurden am 20. September 2001 genehmigt. Für Amsterdam und Rotterdam stehen EFRE-Mittel in Höhe von 8,94 Mio. EUR zur Verfügung, während Heerlen 11,92 Mio. EUR erhält. Die Gesamtmittel belaufen sich auf 31,14 Mio. EUR für Amsterdam, 23,74 Mio. EUR für Rotterdam und 32,18 Mio. EUR für Heerlen. Die Ergänzung zur Programmplanung wurde für Amsterdam am 6. Februar 2002, für Rotterdam am 31. Mai 2002 und für Heerlen am 20. Juni 2002 eingereicht. Für keines der Programme musste ein Jahresbericht für 2001 vorgelegt werden.

Für alle drei Programme fungiert jeweils die Stadt als Verwaltungsbehörde. Die Begleitausschüsse sind alle mindestens einmal zusammengetreten. Die drei Verwaltungsbehörden sind zudem an einem nationalen Netzwerk beteiligt, das ihnen die Möglichkeit gibt, voneinander zu lernen und Erfahrungen auszutauschen.

Die Vorauszahlungen in Höhe von 7% wurden Ende 2001 getätigt. Für alle drei Programme wurde der erste Auszahlungsantrag eingereicht.

6. Abschluss des Programmplanungszeitraums 1994-1999

EFRE

2002 schloss die Kommission ein letztes aus dem EFRE kofinanziertes Projekt aus der Zeit vor 1994 ab. Der den EFRE betreffende Teil aller fünf Ziel-2-Programme des Programmplanungszeitraums 1994-1996 (Arnhem-Nijmegen, Twente, Zuid-Oost Brabant, Groningen-Drenthe und Zuid-Limburg) wurde im Berichtsjahr finanziell abgeschlossen, desgleichen ein Programm im Rahmen einer Gemeinschaftsinitiative (RETEX 1994-1997) und der EFRE-Beitrag für technische Hilfe zugunsten der territorialen Beschäftigungspakte in den Niederlanden.

Für die restlichen Programme des Zeitraums 1994-1999, die eine EFRE-Beteiligung umfassen (23 Programme im Rahmen der Ziele 1, 2, 5b oder einer Gemeinschaftsinitiative in den Niederlanden sowie vier INTERREG-Programme mit niederländischer Beteiligung) läuft das Abschlussverfahren noch. Für die meisten dieser Programme wurden der Kommission 2002 alle Unterlagen für den Abschluss übermittelt. Für ein Drittel der Programme müssen eine oder mehrere der verlangten Unterlagen bis zu der vorgeschriebenen Frist des 31.3.2003 noch vorgelegt werden. Die Prüfung der Unterlagen gab bei den meisten Programmen Anlass zu einer Reihe von Bemerkungen, die den zuständigen Behörden im Hinblick auf eine Ergänzung oder Berichtigung der Unterlagen übermittelt wurden. Zu den Problemen, die in den Unterlagen für den Abschluss festgestellt wurden, zählt u.a., dass diese keine Beschreibung der Tätigkeiten des Begleitausschusses und keine oder eine nur unvollständige Beschreibung der Kontrolltätigkeiten im Zusammenhang mit dem Programm - insbesondere der Kontrollen gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 2067/97 - enthalten.

EAGFL

Für das Ziel-1-Programm Flevoland, fünf Ziel-5b-Programme und fünf LEADER-II-Programme wurden der Antrag auf Auszahlung des Restbetrags, der Schlussbericht und der Vermerk gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 2064/1997 vorgelegt.

ESF

Die niederländischen Behörden haben bislang noch keine abschließenden Ausgabenmeldungen für den Zeitraum 1994-1999 vorgelegt. Insgesamt sind dreizehn Programme abzuschließen. Die Entscheidung K(2002)970 der Kommission über eine Berichtigung gemäß Artikel 24 wurde von den niederländischen Behörden akzeptiert. Alle Programme (ausgenommen für Ziel 4) sind von dieser Entscheidung betroffen, der eine Extrapolation zugrunde lag. Dies bedeutet, dass der Zeitraum 1994-1996 für die betreffenden Programme als abgeschlossen gelten kann.

7. Bewertungen und Kontrollen

7.1 Bewertungen

ESF

Der Bewerter wurde 2001 benannt. Die ersten Berichte wurden 2002 fertiggestellt.

LEADER

Für die LEADER-II-Programme wurde die Ex-post-Bewertung übermittelt.

Bei den vier LEADER+-Programmen wurde mit den Vorbereitungen für die Halbzeitbewertung begonnen. Entsprechend dem Ansatz, der bei der Ex-post-Bewertung der LEADER-II-Programme angewendet wurde, wird eine gemeinsame Bewertung aller vier Programme erfolgen.

7.2 Kontrollen

EFRE

Überprüfung der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2064/97

INTERREG II C - Vorbeugender Hochwasserschutz Rhein-Maas (IRMA); Kontrollbesuch vom 22.-23. Mai 2002

Die Durchführung dieses INTERREG-Programms wurde vom gemeinsamen IRMA-Sekretariat in Den Haag koordiniert. Für die in der Verordnung vorgesehenen Maßnahmen der Finanzkontrolle waren jedoch die beteiligten Mitgliedstaaten zuständig, die sich nicht auf gemeinsame oder kohärente Verfahren einigen konnten. Infolgedessen besteht ein erhöhtes Risiko, dass in den beteiligten Mitgliedstaaten möglicherweise keine angemessenen, auf kohärente Weise durchgeführten Kontrollen stattgefunden haben. Um diesem Risiko zu begegnen, halten es die Prüfer für erforderlich, dass die Vermerke gemäß Artikel 8, die von jedem Mitgliedstaat gesondert erstellt werden, ausreichende und kohärente Angaben enthalten, anhand deren die Kommissionsdienststellen ihre Schlüsse zur Regelmäßigkeit der für das Programms als Ganzes erklärten Ausgaben ziehen können.

Die niederländischen Behörden sind, was die in den Niederlanden durchgeführten Maßnahmen anbelangt, den Bestimmungen der Verordnung allgemein nachgekommen. Dies gilt insbesondere für die Verwaltungs- und Kontrollsysteme, die für die Durchführung dieser Maßnahmen angewendet wurden, für die 5%-Kontrollen, bei denen das Funktionieren der oben genannten Systeme überprüft wurde, sowie für die Person gemäß Artikel 8, die funktional unabhängig ist und ein Arbeitsprogramm erstellt hat, das eine geeignete Grundlage für die Erstellung des Abschlussvermerks für die niederländischen Projekte bilden dürfte.

ÖSTERREICH

1. Ziel 1

EFRE

Im Jahr 2002 war die Durchführung der EFRE-Interventionen vor allem durch weitere Anpassungen von bereits genehmigten Programmplanungsdokumenten gekennzeichnet. Im Dezember 2002 genehmigte die Kommission die dritte Änderung des Ziel-1-EPPD für das Burgenland. Diese Änderung betrifft das Verzeichnis staatlicher Beihilfen, in das alle für die Durchführung derzeit erforderlichen Beihilferegelungen aufgenommen wurden.

Die Änderung der Ergänzung zur Programmplanung wurde in der dritten Sitzung des Begleitausschusses im Juni genehmigt und am 31. Dezember 2002 nach der Verabschiedung der neuen Fassung des EPPD für das Burgenland der Kommission übermittelt.

Der Jahresbericht 2001 wurde der Kommission im Juli 2002 übermittelt und im selben Monat genehmigt. Die Finanzdaten bestätigen den Trend, wonach das Programm vor allem in den Bereichen Humanressourcen, Infrastruktur, Forschung und Entwicklung sowie Tourismusmarketing nach Plan verläuft. Für die aus dem EFRE kofinanzierten Maßnahmen sind im EPPD Mittel in Höhe von 173 Mio. EUR vorgesehen. Bis Ende 2002 hatte die Kommission 45 Mio. EUR erstattet.

Für die aus dem ESF kofinanzierten Maßnahmen zugunsten der Humanressourcen sind im EPPD Mittel in Höhe von 55 Mio. EUR vorgesehen. Bis Ende 2002 hatte die Kommission 18 Mio. EUR erstattet.

Für die aus dem EAGFL kofinanzierten Maßnahmen für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sind im EPPD Mittel in Höhe von 41 Mio. EUR vorgesehen. Bis Ende 2002 hatte die Kommission 12 Mio. EUR erstattet.

EAGFL

Die Durchführungsmodalitäten für die Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung im Rahmen von Ziel 1 sind im Ziel-1-Programm für das Burgenland festgelegt. Das Programm sieht für die EAGFL-Maßnahmen Mittel in Höhe von 41 Mio. EUR bei Gesamtkosten von 157 Mio. EUR vor. Die Zahlungen des Mitgliedstaats lagen Ende 2002 bei 43 Mio. EUR (Gesamtkosten), von denen 9 Mio. EUR aus dem EAGFL stammten.

FIAF

Im Rahmen des von der Kommission am 7. April 2000 genehmigten einheitlichen Programmplanungsdokuments für die österreichische Ziel-1-Region wurde ein Betrag von 0,8 Mio. EUR für FIAF-Maßnahmen bereitgestellt, die vor allem die Aquakultur betreffen.

Die Durchführung verläuft sehr schleppend. Bis Ende 2002 haben die österreichischen Behörden nur einen einzigen Erstattungsantrag für einen geringen Betrag eingereicht.

ESF

Im Dezember 2002 genehmigte die Kommission förmlich eine Programmänderung. Der ESF ist hiervon nicht betroffen.

Die ESF-Mittelbindungen belaufen sich auf insgesamt 55 Mio. EUR. Bis Ende 2002 waren 17,8 Mio. EUR davon ausgezahlt.

Am 10.6.2002 fand in Eisenstadt eine Sitzung des Begleitausschusses statt. Die jährliche Sitzung wurde am 20.11.2002 in Wien abgehalten. Den in diesen Sitzungen gelieferten Angaben zufolge wurden bis Ende 2002 insgesamt 4800 Projekte genehmigt (davon 1200 im Jahr 2002). Die Maßnahmen im Zusammenhang mit Risikokapital (1.5) und innovativen Tätigkeiten (2.1 und 2.3) liegen immer noch im Rückstand. Bei der Halbzeitbewertung ist eine mögliche Anpassung geplant. Die Gefahr einer Anwendung der "n+2"-Regel ist für den ESF nicht gegeben.

2. Ziel 2

EFRE

Nach einem späten Start im Jahr 2001 war 2002 das erste volle Durchführungsjahr, wobei die finanzielle Abwicklung der einzelnen Ziel-2-Programme recht große Unterschiede aufweist. Den Jahresberichten und den Präsentationen der Verwaltungsbehörden in der jährlichen Sitzung zufolge haben die Ziel-2-Programme von Kärnten, Niederösterreich, Salzburg und Vorarlberg die größten Fortschritte zu verzeichnen, was die bislang getätigten Zahlungen anbelangt. Die Ziel-2-Programme der Steiermark, Oberösterreichs und Tirols lagen im Rückstand, ebenso wie das Ziel-2-Programm von Wien, das von der Kommission später als die übrigen Ziel-2-Programme genehmigt wurde.

Die Begleitausschüsse traten im Juni 2002 in Oberösterreich (Programme von Niederösterreich, Steiermark, Oberösterreich und Wien) und in Tirol (Programme von Vorarlberg, Salzburg, Tirol und Kärnten) zusammen. Themen der Sitzungen waren Änderungen der EPPD und der Ergänzungen zur Programmplanung.

Im Berichtsjahr wurden an allen österreichischen Ziel-2-Programmen Änderungen vorgenommen. In den meisten Fällen betrafen die Änderungen die Verzeichnisse staatlicher Beihilfen, in die alle Beihilferegelungen aufgenommen wurden, die für die Durchführung der österreichischen Ziel-2-Programme (Kärnten, Niederösterreich, Steiermark, Salzburg, Tirol, Oberösterreich, Wien und Vorarlberg) derzeit erforderlich sind. Bei den Ziel-2-Programmen für Tirol, Wien und Oberösterreich wurden die Finanztabellen geändert (in Wien und Oberösterreich aufgrund der im August 2002 in diesen Regionen aufgetretenen Überschwemmungen). In das Ziel-2-Programm von Oberösterreich wurde zudem aufgrund der Flutkatastrophe eine neue Maßnahme für operationelle Fluthilfe aufgenommen.

Am 20. November fand die Sitzung mit den Verwaltungsbehörden für die Ziele 1 und 2 statt. Der erste Teil war der Durchführung der Programme gewidmet (Präsentationen der Verwaltungsbehörden). Nach einer Diskussion wurden im zweiten Teil der Sitzung Verwaltungsfragen, alle Fragen im Zusammenhang mit den Jahresberichten, die bei der Programmverwaltung gewonnenen Erfahrungen, der Abschluss der Programme des Zeitraums 1995-1999 sowie von der Kommission vorgeschlagene Themen (Vereinfachung der Verwaltung der Strukturpolitik, Abschluss des Strukturfondszeitraums 1995-1999) erörtert. Den Vertretern der Kommission wurde die Leistungsbeschreibung für die Halbzeitbewertung überreicht. Für Ziel 1 und alle Ziel-2-Programme in Österreich wurde die Halbzeitbewertung eingeleitet.

ESF

Der ESF ist an drei Programmen beteiligt (Kärnten, Steiermark und Wien). Die Beteiligung des ESF beläuft sich auf insgesamt 28,9 Mio. EUR. Bis Ende 2002 hatte Kärnten 8 Mio. EUR gebunden und 0,61 Mio. EUR ausgezahlt. In der Steiermark waren es 20,3 bzw. 1,6 Mio. EUR und in Wien 4 bzw. 0,5 Mio. EUR.

Vom 12. bis 14.6.2002 fanden in Linz Sitzungen der Begleitausschüsse statt. Die jährliche Sitzung für die Ziele 1 und 3 wurde am 20.11.2002 in Wien abgehalten. Die Jahresberichte für alle Ziel-2-Programme gingen am 24.7.2002 ein.

Von allen Ziel-2-Programmen kommt dasjenige von Kärnten am besten voran. Wie im Burgenland gibt es auch hier Probleme bei der Durchführung der Maßnahmen im Zusammenhang mit innovativen Tätigkeiten, die ebenfalls Gegenstand der Halbzeitbewertung sein werden.

Die Durchführung in der Steiermark verläuft gut, was die Maßnahme 4.1 (Qualifikationen) anbelangt. Bei der Maßnahme 4.2 (innovative Qualifikationen) gibt es noch Probleme, da die Projekte Teil eines Netzwerks sind.

In Wien werden Mittelumschichtungen vom ESF auf den EFRE vorgenommen. Die Durchführung als solche muss beschleunigt werden.

Die anstehenden Jahresberichte über die Programme mit ESF-Beteiligung werden ein Kapitel enthalten, in dem der Beitrag des ESF zur europäischen Beschäftigungsstrategie behandelt wird.

3. Ziel 3

Die Mittelbindungen belaufen sich auf insgesamt 548,2 Mio. EUR. Bis Ende 2002 waren 190,1 Mio. EUR ausgezahlt.

Die vierte Sitzung des Begleitausschusses fand am 11.7.2002 statt, eine Folgesitzung mit den österreichischen Behörden am 26.9.2002 und die jährliche Sitzung am 16.12.2002. Der Jahresbericht 2001 wurde im September 2002 vorgelegt.

Der Stand der Durchführung ist wie folgt:

Schwerpunkt 1 (Verhinderung und Bekämpfung von Jugend- und Erwachsenenarbeitslosigkeit) wird vom Arbeitsmarktservice umgesetzt. Die Durchführung verläuft zügig und reibungslos. Die übrigen Schwerpunkte mit Ausnahme von Schwerpunkt 3 (lebenslanges Lernen) kommen ohne Probleme voran. Im Rahmen von Schwerpunkt 3 ist eine Mittelumschichtung von den Schulen auf die Erwachsenenbildung immer noch möglich, wenn auch nicht sehr wahrscheinlich, da die Absorptionsrate bei der Maßnahme für Schulen, die weiterhin im Rückstand lag, erheblich gesteigert wurde. Dieses Problem wurde in einer Fachsitzung am 30.4.2003 erörtert.

Am 23. Juni 2003 wird eine Sitzung des Begleitausschusses stattfinden, in der auch die Fragen im Zusammenhang mit der Halbzeitbewertung behandelt werden. Bis dahin soll der Entwurf des Halbzeitbewertungsberichts vorliegen. In der ersten Septemberhälfte 2003 wird in Wien eine nationale ESF-Konferenz veranstaltet, auf der die Resultate, die mit dem ESF erzielt werden können, mit der europäischen Beschäftigungsstrategie und den formalen Erörterungen über die Zukunft der Strukturfonds verknüpft werden.

Die Gefahr einer Anwendung der "n+2"-Regel ist nicht gegeben. Über den Vermerk gemäß Artikel 8 wird zwischen der Kommission und den österreichischen Behörden derzeit noch verhandelt.

4. Das FIAF ausserhalb der Ziel-1-Regionen

Das Strukturprogramm "Fischerei" 2000-2006 für Österreich (für die nicht unter das Ziel 1 fallenden Regionen) wurde von der Kommission am 30. Oktober 2000 genehmigt. Es sieht für den genannten Zeitraum FIAF-Mittel in Höhe von 4,2 Mio. EUR vor.

Die Durchführung des Programms im Zeitraum 2000-2002 verlief nach Plan. Im abgelaufenen Zeitraum wurden keine besonderen Probleme größeren Ausmaßes festgestellt.

Das neue Vereinfachungskonzept hat im Jahr 2002 noch keine größeren Auswirkungen gezeigt.

5. Gemeinschaftsinitiativen

5.1 LEADER+

Das LEADER+-Programm von Österreich wurde von der Kommission am 26.3.2001 genehmigt. Es sieht Mittel aus dem EAGFL in Höhe von insgesamt 75,5 Mio. EUR vor, was 46,75% der Gesamtkosten von 103,5 Mio. EUR entspricht. Die Ergänzung zur Programmplanung wurde von der Kommission am 20. August 2001 genehmigt. Die Auswahl der 56 LAG erfolgte in zwei Etappen und wurde im März 2002 abgeschlossen. Im Juli 2002 fand im Rahmen des Netzwerks ein LEADER+-Forum unter Beteiligung der LAG statt. Mehr als 40 LAG stellten in dieser Sitzung ihr Programm vor, entwickelten neue Initiativen und schlossen untereinander Kooperationen. Die Zahlungen des Mitgliedstaats beliefen sich Ende 2002 auf 5,658 Mio. EUR (Gesamtkosten), von denen 2,246 Mio. EUR aus dem EAGFL stammten.

5.2 EQUAL

In Österreich wurden im November 2001 unter 148 Bewerbungen 75 Entwicklungspartnerschaften (EP) für Aktion 1 zugelassen. Die meisten EP (37) wurden im Rahmen des Pfeilers "Beschäftigungsfähigkeit" errichtet. 16 EP betreffen den Pfeiler "Unternehmergeist" (Sozialwirtschaft), sieben den Pfeiler "Anpassungsfähigkeit" (lebenslanges Lernen), zwölf den Pfeiler "Chancengleichheit" (Abbau der geschlechtsspezifischen Diskrepanzen und Desegregation) und drei den Pfeiler "Asylbewerber". Dank einer halbjährigen Vorbereitungszeit konnten detaillierte Konzepte ausgearbeitet werden und alle beteiligten Einrichtungen ihre EP vorschriftsgemäß aufbauen. Die Partnerschaften und Konzepte sind regionaler oder sektoraler Art.

Am 18. Juli 2002 wurden 58 Entwicklungspartnerschaften für Aktion 2 und Aktion 3 zugelassen. Die EP übermittelten Vorschläge für Aktion 3 - was für alle EP vorgeschrieben ist - in Verknüpfung mit Aktion 2. Bei Aktion 3 haben sich die Verwaltungsbehörden für ein Bottom-up-Konzept entschieden, das den EP einen großen Spielraum bei der Festlegung der Schwerpunkte, der operativen Modalitäten und der Inhalte der Netzwerke lässt. Für alle EP fand im November 2002 eine Startveranstaltung für die thematische Arbeit auf nationaler Ebene statt.

Das EQUAL Büro Österreich, die nationale Stützstruktur (NSS), hat sieben Schwerpunktbereiche im Rahmen der sechs nationalen EQUAL-Themen vorgegeben, zuzüglich des Gender-Mainstreaming als obligatorischem Querschnittsthema. Die EP haben sich in Clustern organisiert und der NSS Vorschläge übermittelt.

Als Unterausschuss des Begleitausschusses wurde im April 2002 eine Lenkungsgruppe für Bewertung errichtet. Das Bewertungsteam "IfGH" wurde 2002 für die Bewertung auf nationaler Ebene ausgewählt und wird Ende Januar 2003 seinen ersten Zwischenbericht vorlegen.

5.3 URBAN

Für Österreich gibt es zwei URBAN-II-Programme. Das Programm von Wien wurde am 16.11.2001, das für Graz am 16.10.2001 genehmigt. Für beide Programme werden aus dem EFRE jeweils Mittel in Höhe von 4,2 Mio. EUR zur Verfügung gestellt. Die Gesamtkosten für Wien betragen 15,904 Mio. EUR, diejenigen für Graz 20,555 Mio. EUR. Die Ergänzung zur Programmplanung für Wien ging am 8.4.2002 ein, die für Graz am 25.3.2002. Für beide Programme wurde 2002 ein Jahresbericht 2001 genehmigt.

Die Verwaltungsbehörde beider Programme ist jeweils die Stadt. Die Begleitausschüsse der Programme sind miteinander koordiniert, und jedes Programm ist im Ausschuss des anderen vertreten. Die Begleitausschüsse traten zweimal zusammen, zuerst im Februar 2002 in Wien und ein zweites Mal im Oktober 2002 in Graz. Die zweite Sitzung war mit einer Sitzung des deutsch-österreichischen URBAN-II-Netzwerks verbunden.

Ende 2001 wurden die Vorauszahlungen in Höhe von 7% vorgenommen. Beide Städte haben 2003 einen ersten Auszahlungsantrag eingereicht.

6. Abschluss des Programmplanungszeitraums 1994-1999

EFRE

Ziel 1

Im Jahr 2002 wurden für das einzige Ziel-1-Programm (Burgenland) die für den Abschluss erforderlichen Arbeiten durchgeführt. Im Dezember 2002 wurde den Mitgliedern des Begleitausschusses der Schlussbericht zur Genehmigung vorgelegt.

Ziel 2

Auch für die vier Ziel-2-Programme (Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark und Vorarlberg) wurden 2002 alle für den Abschluss erforderlichen Arbeiten durchgeführt. Zwei Ziel-2-Programme wurden bereits abgeschlossen (dasjenige für Niederösterreich im November und dasjenige für Vorarlberg im Dezember). Für das Ziel-2-Programm von Oberösterreich genehmigte die Kommission im Dezember den Schlussbericht.

EAGFL

Insgesamt sind 24 Programme abzuschließen. Der größte Teil der für den Abschluss erforderlichen Unterlagen wurde vom Mitgliedstaat zwischen Juli 2002 und dem Jahresende übermittelt und von den Kommissionsdienststellen geprüft.

ESF

Ziel 1

In Österreich gab es ein Ziel-1-Programm (Burgenland). Die für den Abschluss erforderlichen Elemente liegen alle noch nicht vor (Schlussbericht, Vermerk gemäß Artikel 8, Antrag auf Auszahlung des Restbetrags). Ende 2002 waren 93% der insgesamt 33,12 Mio. EUR (ESF-Beitrag) ausgezahlt. Der vom Ministerium für Wirtschaft und Arbeit zu erstellende Prüfbericht wurde der Kommission noch nicht vorgelegt.

Ziel 2

Betroffen sind die vier Programme für Oberösterreich, Niederösterreich, die Steiermark und Vorarlberg. Es wurden ESF-Mittel in Höhe von 32,353 Mio. EUR gebunden, von denen Ende 2002 83% ausgezahlt waren. Die für den Abschluss erforderlichen Elemente liegen alle noch nicht vor.

PORTUGAL

1. Ziel 1

EFRE

Die Durchführung der Interventionen des Zeitraums 2000-2006 erfolgte konkret vor allem durch die zahlreichen Änderungen der bereits genehmigten Ergänzungen zur Programmplanung (12) sowie durch sechs Entscheidungen über Änderungen der OP. Auf der Grundlage der von der Kommission auf der Ministertagung vom 7. Oktober 2002 präsentierten Vereinfachungsleitlinien wurden für mehrere Programme Umprogrammierungen vorgeschlagen. Die Prüfung der Dossiers sowie die daraus resultierenden Verwaltungsschritte wurden eingeleitet, 2002 aber noch nicht abgeschlossen. 2002 legte Portugal fünf Großprojekte vor, die geprüft wurden. Es ergingen drei Entscheidungen.

Um die Begleitung von Querschnittsthemen im Rahmen der operationellen Programme zu gewährleisten, sind im portugiesischen GFK thematische Gruppen vorgesehen für Umwelt, Chancengleichheit, Informationsgesellschaft, KMU / Wettbewerbsfähigkeit / Innovation / Qualifikationen, Humanressourcen, Gesundheit und Verkehr. Die Tätigkeit der thematischen Gruppen war 2002 generell wenig zufrieden stellend und veranlasste die Kommission mehrfach zu Bemerkungen, die darauf abzielten, diesen Gruppen neuen Schwung zu verleihen.

Für jedes OP fanden 2002 zwei Begleitausschusssitzungen statt.

Die Sitzungen des ersten Halbjahres dienten vor allem der Erörterung und Genehmigung der Berichte. In der zweiten Sitzungsrunde der Begleitausschüsse fast aller portugiesischen Programme ging es vor allem um Vorschläge für substanziellere Änderungen der Ergänzungen zur Programmplanung und der operationellen Programme.

Im Rahmen der Vereinfachung fand für Portugal in Lissabon eine jährliche Sitzung statt, die sämtliche Programme betraf. Für einige Programme (6) wurde zudem angesichts der Art der aufgetretenen Probleme eine spezifische jährliche Sitzung abgehalten. Ein weiteres Programm (technische Hilfe), bei dem es ebenfalls spezifische Probleme gab, war Gegenstand eines Schreibens, mit dem die Ergebnisse der allgemeinen jährlichen Sitzung ergänzt wurden.

Um die jährliche Sitzung und die Begleitausschusssitzungen klarer voneinander zu unterscheiden, hat die Kommission eine Reihe von Schlüsselthemen des GFK ausgewählt, die sich sowohl wegen der bei der Durchführung der Programme aufgetretenen Probleme (die über die Regionalprogramme kofinanzierten POLIS-Aktionen, noch unvollständige Informationssysteme, Weiterbehandlung der Ergebnisse der Kontrollmaßnahmen) als auch aus strategischen Gründen anboten. Es handelt sich um die Themen Innovation, Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit der portugiesischen Wirtschaft, wobei eine ganze Reihe von Programmen wie z.B. das OP "Wirtschaft", das OP "Wissenschaft", das OP "Informationsgesellschaft", das OP "Beschäftigung und Humanressourcen" und die Regionalprogramme einbezogen wurden. In diesen Sitzungen wurde mit Nachdruck auf die Notwendigkeit einer Dynamisierung der thematischen Gruppen hingewiesen, die zu einer horizontalen Perspektive bestimmter Thematiken des GFK beitragen sollen und sowohl bei der Halbzeitüberprüfung als auch im Rahmen einer Vorausschau auf die Strukturfonds nach 2006 eine wichtige Rolle zu spielen haben.

2002 gab es bei der Durchführung der meisten Maßnahmen erhebliche Fortschritte, und die Ausgaben haben sich beschleunigt. Bis zum 31.12.2002 erreichten die Finanzierungsbeschlüsse auf nationaler Ebene und die finanzielle Abwicklung ein Niveau von 49,3% bzw. 23,5% der Gesamtkosten des GFK und 47,5% der für die ersten drei Jahre des Zeitraums programmierten öffentlichen Ausgaben.

Die kumulierten Zahlungen aus dem EFRE beliefen sich zum 31. Dezember 2002 auf 55,8% des für die ersten drei Jahre des Zeitraums programmierten Betrags. 2002 wurden der Kommission 60 diesbezügliche Ausgabenerklärungen übermittelt. Für alle Programme wurde mindestens ein Auszahlungsantrag eingereicht, und die "n+2"-Regel kam 2002 nicht nur Anwendung

EAGFL

Der EAGFL-Ausrichtung stellt im Rahmen von Schwerpunkt 2 des GFK III - OP "Landwirtschaft und ländliche Entwicklung" - Mittel in Höhe von 1097,2 Mio. EUR zur Verfügung.

Außerdem beteiligt er sich, gemeinsam mit den anderen Fonds, im Rahmen von sieben operationellen Regionalprogrammen an der Umsetzung von Schwerpunkt 4 - Förderung der nachhaltigen Entwicklung der Regionen und des nationalen Zusammenhalts - mit einem Betrag von 1020,1 Mio. EUR.

Für die fünf operationellen Regionalprogramme für das Festland erging 2002 eine Änderungsentscheidung, mit der die Maßnahme zugunsten der kleinen Landwirtschaft geändert wurde.

Für alle acht Programme mit einer Beteiligung des EAGFL-Ausrichtung gingen die Jahresberichte ein, zu denen zusätzliche Angaben angefordert wurden.

Was die Abwicklung anbelangt, so wurden im Jahr 2002 für das OP "Landwirtschaft und ländliche Entwicklung" vier Zahlungen in Höhe von 158,7 Mio. EUR vorgenommen, was 14% der für das Programm vorgesehenen Mittel aus dem EAGFL-Ausrichtung entspricht.

Die jährliche Sitzung gemäß Artikel 34 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 zwischen der Kommission und der Verwaltungsbehörde des OP "Landwirtschaft und ländliche Entwicklung" fand im November 2002 statt. In dieser Sitzung ging es insbesondere um die Verbesserung des Berichts für 2001, das Kontrollsystem, die Durchführung der Maßnahmen sowie um Informationen zur Einhaltung der Umweltpolitik, namentlich was die Anwendung der Nitrat-Richtlinie anbelangt.

FIAF

Festland

Im Zeitraum 2000-2006 stehen für das operationelle Programm "Fischerei" FIAF-Mittel in Höhe von 163,3 Mio. EUR zur Verfügung, von denen 64 Mio. EUR für Flottenmaßnahmen und 56 Mio. EUR für den Schutz und die Entwicklung der Fischereiressourcen, für Hafenanlagen sowie für die Verarbeitung und Vermarktung bestimmt sind. Bis zum 30.9.2002 waren 29,7 Mio. EUR erstattet worden - hauptsächlich als Ausgleich für Inaktivität infolge der Nichterneuerung des Fischereiabkommens zwischen der EU und Marokko.

Azoren

Im Zeitraum 2000-2006 stehen FIAF-Mittel in Höhe von 29 Mio. EUR zur Verfügung. Hauptziele sind die Modernisierung der Flotte, der Schutz und die Entwicklung der Fischereiressourcen und die Entwicklung der Aquakultur. Bis zum 25.10.2002 waren 1,7 Mio. EUR erstattet worden.

Madeira

Im Zeitraum 2000-2006 stehen FIAF-Mittel in Höhe von 20 Mio. EUR zur Verfügung. 16% der Ausgaben sind für Flottenmaßnahmen bestimmt. Ziel ist es, die Fischerzeugung zu verdoppeln und die Aquakulturerzeugung zu vervierfachen. Bis zum 30.9.2002 waren 1,4 Mio. EUR erstattet worden.

Alentejo

Im Zeitraum 2000-2006 stehen FIAF-Mittel in Höhe von 0,55 Mio. EUR für die Verbesserung der Erzeugungs-, Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen im Fischerei- und Aquakultursektor zur Verfügung. Bis zum 30.11.2002 hatte die Verwaltungsbehörde weniger als 1% der Mittel ausgegeben.

Algarve

Im Zeitraum 2000-2006 stehen FIAF-Mittel in Höhe von 1,8 Mio. EUR für die Entwicklung der Aquakultur und die Verbesserung der Qualität der Fischereierzeugnisse zur Verfügung. Bis zum 30.11.2002 hatte die Verwaltungsbehörde 0,3% der Mittel ausgegeben.

Centro

Im Zeitraum 2000-2006 stehen FIAF-Mittel in Höhe von 1,5 Mio. EUR für die Entwicklung der Aquakultur und die Verbesserung der Qualität der Fischereierzeugnisse zur Verfügung. Bis zum 30.11.2002 hatte die Verwaltungsbehörde 0,2% der Mittel ausgegeben.

Norte

Im Zeitraum 2000-2006 stehen FIAF-Mittel in Höhe von 1,65 Mio. EUR für die Entwicklung der Aquakultur und die Verbesserung der Qualität der Fischereierzeugnisse zur Verfügung. Bis zum 30.11.2002 hatte die Verwaltungsbehörde 0,2% der Mittel ausgegeben.

ESF

Die Interventionen des ESF im Rahmen der beiden Programme, für die die Generaldirektion Beschäftigung und Soziales hauptverantwortlich ist (OP "Bildung" und OP "Beschäftigung, Ausbildung und soziale Entwicklung"), kamen reibungslos voran unter Zugrundelegung der Leitlinien, die in den Strategien für Beschäftigung und für die Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung festgelegt sind. In der gemeinsamen jährlichen Sitzung, die am Ende des Jahres stattfand, wurden grundsätzliche Aspekte untersucht, die für die Situation im Bereich der Humanressourcen in Portugal kennzeichnend sind, insbesondere das Problem des vorzeitigen Schulabgangs und die Fortbildung der Arbeitnehmer. Diese Sitzung zwischen den betreffenden Verwaltungsbehörden und den Kommissionsdienststellen bot die Gelegenheit, den Beitrag des ESF zur Durchführung der europäischen Strategien für Beschäftigung und soziale Eingliederung hervorzuheben.

Was die finanzielle Abwicklung anbelangt, so betrugen die für 2002 verfügbaren ESF-Zahlungsermächtigungen, die für die Zwischenzahlungen im Rahmen des GFK III verwendet wurden, insgesamt etwa 671 Mio. EUR. Die kumulierten bescheinigten Ausgaben beliefen sich zum 31.12.2002 auf 23% des für den Zeitraum 2000-2006 programmierten Gesamtbetrags. Die Programme mit einem höheren Mittelverbrauch waren die Programme "Beschäftigung, Ausbildung und soziale Entwicklung", "Bildung", "Lissabon und Tejo-Tal" und "Wissenschaft, Technologie und Innovation" sowie die OP der autonomen Regionen Azoren und Madeira. Hingegen haben die Probleme bei der Durchführung der einzigen aus dem ESF kofinanzierten Maßnahme im Rahmen des OP "Gesundheit" dazu geführt, dass die "n+2"-Regel zur Anwendung kam, wodurch von der Tranche 2000 ein Betrag von 1,069 Mio. EUR automatisch freigegeben wurde.

2. Gemeinschaftsinitiativen

2.1 LEADER+

Das nationale Programm im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative (EAGFL-Mittel in Höhe von 161,6 Mio. EUR) wurde am 25.7.2001 in Form eines Globalzuschusses genehmigt, für den am 14. Dezember 2001 die Finanzierungsvereinbarung unterzeichnet wurde. 2002 erfolgten zwei Zahlungen. Die Auswahl der 52 LAG (46 für das Festland, vier für die Azoren und zwei für Madeira) wurde abgeschlossen.

2.2 EQUAL

Nach Abschluss von Aktion 1, die in den ersten Monaten des Jahres 2002 durchgeführt wurde, wurden 109 der 116 ursprünglich ausgewählten Entwicklungspartnerschaften (EP) für Aktion 2 zugelassen. 107 von diesen führen inzwischen effektiv Projekte durch. Alle EP haben Vereinbarungen über eine transnationale Zusammenarbeit unterzeichnet.

Die Verteilung der Projekte auf die einzelnen Schwerpunkte scheint im spezifischen Kontext Portugals relativ ausgewogen zu sein, wobei die größte Zahl von Projekten (36) das Thema " Beschäftigungsfähigkeit " betreffen.

Die Errichtung von thematischen Netzwerken auf nationaler Ebene hat ebenfalls begonnen. Von den neun vorgesehenen thematischen Netzwerken hat das erste ("Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Sozialleben") zum Jahresende seine Tätigkeit aufgenommen.

2.3 URBAN

Für Portugal gibt es drei URBAN-II-Programme - Amadora (Damaia-Buraca), Lissabon (Vale de Alcântara) und Porto-Gondomar -, die alle am 30. November 2001 genehmigt wurden. Die zuschussfähigen Gesamtkosten der drei Programme belaufen sich auf 29 591 535 EUR. Aus dem EFRE werden insgesamt 19 200 000 EUR zur Verfügung gestellt. Amadora erhält 3 562 152 EUR, Lissabon 5 663 822 EUR und Porto-Gondomar 9 974 026 EUR. Alle Ergänzungen zur Programmplanung gingen im März 2002 ein; die endgültigen Fassungen wurden im Juni 2002 genehmigt.

Die Verwaltungsbehörden der Programme sind auf regionaler Ebene angesiedelt (regionale Koordinierungsausschüsse). Für Amadora und Lissabon handelt es sich um die Region Lissabon und Tejo-Tal, für Porto-Gondomar um die Region Norte. Die Begleitausschüsse aller Programme sind bereits zweimal zusammengetreten.

Die Vorauszahlung in Höhe von 7% wurde Anfang 2002 getätigt. Für die Programme von Lissabon und Amadora wurde im April 2003 der erste Antrag auf Zwischenzahlung eingereicht.

3. Abschluss der Programmplanungszeiträume 1989-1993 und 1994-1999

EFRE

Zeitraum 1989-1993: Alle Programme des Zeitraums 1989-1993 sind abgeschlossen mit Ausnahme der Programme PNICIAP (EFRE-Nr. 87.12.09.001) und FORAL (EFRE-Nr. 93.12.07.002). Für das erste Programm ist noch ein Betrag per Lastschrift zu regeln, während für das zweite dem OLAF ein Betrugsverdacht gemeldet wurde.

Zeitraum 1994-1999: Der Abschluss der Programme des Zeitraums 1994-1999 verzögert sich gegenüber den Erwartungen, wonach alle Anträge für Programme, für die keine Verlängerung der Zahlungsfrist eingeräumt worden war, bis Ende 2002 hätten eingereicht werden müssen.

Gemäß der Verordnung müssen alle Anträge bei der Kommission bis zum 31. März 2003 eingehen. Andernfalls würde eine automatische Mittelfreigabe erfolgen.

Von den 40 abzuschließenden Interventionen sind acht Dossiers bereits abgeschlossen, während die 32 anderen noch geprüft werden. In 15 Fällen wurden die drei wesentlichen Unterlagen (Schlussbericht, Auszahlungsantrag und Vermerk gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 2064/97) übermittelt, wobei in zwei Fällen jedoch eine Unterbrechung gefordert wurde, um zusätzliche Informationen einzuholen. In den übrigen 17 Fällen wurden - von einigen Schlussberichten über die Durchführung abgesehen - keinerlei Unterlagen übermittelt.

Für einige Programme wird ein Teilabschluss erfolgen, da die Finanzhilfen nicht vollständig an die begünstigten Unternehmen weitergegeben, sondern von der zwischengeschalteten Stelle teilweise zur Deckung von Verwaltungsausgaben einbehalten wurden (dem Mitgliedstaat wurde diesbezüglich eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt).

Die Verzögerungen bei der Einreichung der Zahlungsanträge sind anscheinend darauf zurückzuführen, dass die portugiesischen Behörden die Anträge zusammen mit dem Vermerk gemäß Artikel 8 übermitteln und die unabhängige Stelle (IGF) ihre Kontrollberichte relativ schleppend erstellt.

Der Betrag der noch abzuwickelnden Mittelbindungen (RAL) für die 32 noch offenen Interventionen beläuft sich auf 662 765 544,40 EUR.

ESF

Zeitraum 1989-1993:

Die Generaldirektion Beschäftigung und Soziales geht davon aus, dass alle noch offenen Dossiers vor dem Sommer 2003 abgeschlossen sein werden.

Zeitraum 1994-1999:

Der Abschluss der Programme ist - was den ESF anbelangt - erst 2003 vorgesehen, da für die meisten OP die Anträge auf Auszahlung des Restbetrags erst bis zur vorgeschriebenen Frist des 31.3.2003 vorliegen werden. Die ESF-Zahlstelle in Portugal hat zwei OP ("Madeira" und "Pediza") für den Abschluss vorgelegt; die damit verbundenen Operationen verlaufen aufgrund von Verfahrensfragen jedoch langsamer als erwartet und werden erst 2003 abgeschlossen sein. Der Betrag der noch abzuwickelnden Mittelbindungen (RAL) für die neun ESF-Interventionen im Rahmen des GFK II beläuft sich auf 181 015 308 EUR.

4. Bewertungen und Kontrollen

EFRE

Für alle Programme sowie für das GFK wurden Bewertungsfachgruppen eingesetzt, die die Durchführung der Bewertungsarbeiten verfolgen sollen. Alle Gruppen traten 2002 mindestens zweimal zusammen und konzentrierten sich darauf, die Leistungsbeschreibung für die Bewertungen zu erstellen und die Ausschreibungen einzuleiten. Den Sitzungen der Gruppen gingen dienststellenübergreifende Vorbereitungssitzungen sowie Sitzungen mit den Bewertungsreferaten voran. 2002 fanden alle Ausschreibungen statt, und es wurden alle Verträge geschlossen mit Ausnahme derjenigen für die beiden OP "Wirtschaft" und "Algarve", bei denen die Mitbewerber gegen die Entscheidung der Jury Einspruch erhoben hatten. Darüber hinaus gingen 2002 einige Durchführungsberichte ein (OP "Wissenschaft und Technologie", "Bildung", "Informationsgesellschaft", "Kultur", "Gesundheit", "Erschließung und Verkehr" und "Norte").

Neben diesen vorgeschriebenen Bewertungen wurden weitere thematische Bewertungen eingeleitet (z.B. für die OP "Bildung" und "Wirtschaft").

INTERREG II A SPANIEN / PORTUGAL - Kontrollbesuch vom 13. Mai 2002

Angesichts der von der Inspecção Geral de Administração do Território (IGAT) angewendeten Auswahlkriterien besteht das Risiko, dass großangelegte Projekte in der Stichprobe von im Hinblick auf die Konformität mit Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2064/97 zu prüfenden Projekten überrepräsentiert sind.

Die Inspecção Geral de Finanças (IGF), die als Stelle gemäß Artikel 8 fungiert, hat ein externes Auditunternehmen (BDO) beauftragt, spezifische Prüfungen im Hinblick auf die Erstellung des Vermerks gemäß Artikel 8 vorzunehmen. Bei den Prüfungen von BDO wurde auf die oben genannte Repräsentativität der Stichprobe nicht eingegangen.

FIAF

Die vor Ort kontrollierten Systeme entsprechen den vorgeschriebenen Standards. Die nationalen Behörden sind aufgefordert, weiterhin die Trennung zwischen Verwaltungs- und Kontrollverfahren zu überprüfen und bestimmte Elemente zu spezifizieren.

ESF

Die ESF-Verwaltungsstelle hat Koordinierungsarbeiten durchgeführt, um eine gemeinsame Vorgehensweise bei der Bewertung der ESF-Maßnahmen im Rahmen der verschiedenen OP zu gewährleisten. Ende 2002 wurden nahezu alle Bewerter der OP und des GFK benannt. Im Dezember 2002 wurden die Ergebnisse von vier thematischen Bewertungen vorgelegt, die die Maßnahmen "Praktikumsprogramm in der Hochschulausbildung", "Diversifiziertes Kurzzeitangebot", "Qualifizierungsjahr nach der Grundausbildung" und "Diversifizierte Bildungsgänge in der Grundausbildung" des OP "Bildung" betrafen.

FINNLAND

1. Ziele 1 und 2

EFRE

Allgemein und EFRE

Es gibt zwei Ziel-1-Programme für das finnische Festland (Ost- und Nordfinnland), zwei Ziel-2-Programme für das finnische Festland (Süd- und Westfinnland) sowie ein Ziel-2-Programm für die autonome schwedischsprachige Region der Åland-Inseln. Die Strukturfondsunterstützung für den Zeitraum 2000-2006 beläuft sich auf insgesamt 1455 Mio. EUR, von denen etwa 60% oder 868 Mio. EUR auf den EFRE entfallen (rund 471 Mio. EUR für Ziel 1 und rund 397 Mio. EUR für Ziel 2).

2002 wurden bei der finanziellen Abwicklung der Ziel-1- und Ziel-2-Programme für das finnische Festland weiter gute Fortschritte erzielt. Bis Ende 2002 wurden im Rahmen der Ziel-1- und Ziel-2-Programme zusammen rund 40% der gesamten Gemeinschaftsmittel Projekten zugewiesen (gebunden). Aufgrund der hohen Inanspruchnahme vor allem bei den Programmen für das finnische Festland waren die der Kommission bis Ende 2002 übermittelten Ausgabenmeldungen ausreichend, um für alle vier Strukturfonds eine etwaige Freigabe der 2000 gebundenen Mittel zu vermeiden. Die Zahlungen der Kommission beliefen sich beim EFRE und ESF auf 18% bis 25% der Gesamtmittel und beim EAGFL, FIAF und dem Ziel-2-Monofonds-Programm der Åland-Inseln (EFRE) auf 15% bis 17%.

Die ersten Begleitausschusssitzungen von 2002 fanden im Mai (Ziel 2 - Festland) bzw. im Juni (Ziel 1 und Ziel 2 - Åland-Inseln) statt. Hauptpunkte auf der Tagesordnung waren die Genehmigung der Jahresberichte für 2001 und die Einleitung der Halbzeitbewertung. Im Rahmen dieser Sitzungen wurden Pressekonferenzen sowie Projektbesuche und Präsentationen organisiert. So wurden beispielsweise in Lappeenranta Projekte in den Bereichen IKT und technologische Innovation besucht. Die zweiten Begleitausschusssitzungen wurden im Dezember in Helsinki als gemeinsame Sitzungen abgehalten, in denen vor allem die Aufteilung der für 2003 verfügbaren Mittel für technische Hilfe, die ersten Vorbereitungen für die Halbzeitüberprüfung sowie Programmänderungen behandelt wurden. Im Rahmen dieser Sitzungen wurde ein gemeinsames Seminar über die Informationsgesellschaft veranstaltet. Für die Åland-Inseln fand die zweite Sitzung im November in Mariehamn statt.

Die Jahresberichte 2001 für die fünf finnischen Ziel-1- und Ziel-2-Programme gingen der Kommission Ende Juni 2002 zu. Ende August versandte die Kommission Schreiben, mit denen diese Berichte genehmigt wurden. Die wichtigsten Begleitindikatoren für die Programme (Schaffung neuer Arbeitsplätze und Gründung neuer Unternehmen) zeigten gute Ergebnisse. So haben die Ziel-1- und Ziel-2-Programme zusammen über 31% der Zielvorgabe für neue Arbeitsplätze (77 670 von insgesamt 245 535 Arbeitsplätzen) und etwa 14% der Zielvorgabe für neue Unternehmen (2684 von insgesamt 19 100 Unternehmen) erreicht, wobei diesen Daten teilweise Projektionen zugrunde liegen.

Am 4. Oktober 2002 unterzeichneten die Generaldirektion Regionalpolitik und die finnischen Behörden in Oulu die endgültige Vereinbarung über die EFRE-Kofinanzierung der von Finnvera, einer spezialisierten Finanzierungsgesellschaft, vergebenen vergünstigten Darlehen an kleine Unternehmen im Rahmen der finnischen Ziel-1- und Ziel-2-Programme für das finnische Festland.

Die zweite jährliche Sitzung zwischen der Kommission und der Verwaltungsbehörde fand in Brüssel am 4. November (Åland-Inseln ) bzw. am 25. November 2002 (finnisches Festland) statt. Die Überprüfung betraf die Jahresberichte für 2001, die Hauptereignisse und -resultate des Jahres 2001 und deren Follow-up, Verwaltungsfragen, Entwicklungen in Bezug auf das operative Umfeld und die sozioökonomische Lage sowie den Austausch von Informationen u.a. über Entwicklungen im Zusammenhang mit der künftigen Kohäsionspolitik. Bei der Überprüfung für das finnische Festland wurde festgestellt, dass die Programme gut vorankamen, und es wurde u.a. vereinbart, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um die Analyse auf Programmebene in den Jahresberichten zu verbessern. Bei der Überprüfung für die Åland-Inseln zeigte sich, dass angesichts der so genannten "n+2"-Regel der automatischen Mittelfreigabe eine zügige Programmdurchführung und rasche Zahlungen an die Projekte unverzichtbar sind, um die volle Inanspruchnahme der EU-Mittel während des gesamten Programmplanungszeitraums sicherzustellen.

Im Rahmen der Debatte über die künftige Kohäsionspolitik übermittelten die finnischen Behörden und Regionen Positionspapiere, nahmen an Seminaren teil und organisierten Veranstaltungen wie z.B. das Rundtischgespräch, das vom finnischen Verband der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Frühjahr 2002 in Brüssel veranstaltet wurde, um mit den Vertretern der Generaldirektion Regionalpolitik zu diskutieren.

EAGFL

Der EAGFL kofinanziert im Programmplanungszeitraum 2000-2006 in Finnland zwei Ziel-1-Programme: das Programm für Ostfinnland (EAGFL-Beteiligung: 127,6 Mio. EUR) und das Programm für Nordfinnland (EAGFL-Beteiligung: 69,5 Mio. EUR). Diese Mittel machen 20% der gesamten Gemeinschaftsbeteiligung aus. In beiden Programmen sind die Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums, die zu 50% aus dem EAGFL-Ausrichtung kofinanziert werden, jeweils zu einem Schwerpunkt "Entwicklung des ländlichen Raums" zusammengefasst.

Bei der Durchführung beider Programme wurden 2002 Fortschritte erzielt. Insgesamt wurde in Ostfinnland über 2692 Projekte und in Nordfinnland über 1569 Projekte entschieden. Am zügigsten kam - wie im Jahr 2001 - die Maßnahme "Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben" voran.

Die für Ende 2002 für den EAGFL festgesetzten Ausgabenziele wurden bei beiden Programmen erfuellt. Von den 2000-2002 gebundenen 69 Mio. EUR wurden 32,1 Mio. EUR ausgezahlt.

FIAF

Die FIAF-Beteiligung für die finnischen Ziel-1-Programme des Zeitraums 2000-2006 beläuft sich auf insgesamt etwa 6,9 Mio. EUR (2,646 Mio. EUR für Ostfinnland und 4,207 Mio. EUR für Nordfinnland). Der größte Mittelanteil ist für die Aquakultur, die Ausrüstung der Fischereihäfen sowie für die Verarbeitung und Vermarktung bestimmt. Das Programm von Ostfinnland kam sehr gut voran (die FIAF-Mittel für 2000-2006 wurden zu 53% gebunden und zu 30% ausgezahlt), während die Durchführung des aus dem FIAF finanzierten Teils des Programms von Nordfinnland einen Rückstand aufweist (Mittelbindungen von 21% und Zahlungen von 14%). Hauptgrund für diesen schleppenden Verlauf war die Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik und die damit verbundene Unsicherheit, insbesondere was die künftigen Flotten- und Erhaltungsmaßnahmen anbelangt.

2002 genehmigte der Begleitausschuss von Nordfinnland eine Änderung der FIAF-Finanzierung, die eine Aufstockung der technischen Hilfe für alle Maßnahmen betraf. Der Begleitausschuss von Ostfinnland genehmigte eine Aufstockung der technischen Hilfe für alle Maßnahmen sowie eine Mittelumschichtung im Rahmen der Fischereimaßnahme von der Verarbeitung und Vermarktung auf die Aquakultur.

ESF

Ziel 1

Der ESF-Beitrag für die finnischen Ziel-1-Programme beläuft sich auf etwa 273 Mio. EUR (89,375 Mio. EUR für Nordfinnland und 183,592 Mio. EUR für Ostfinnland). Die die Humanressourcen betreffenden Maßnahmen dieser Programme entsprechen dem Bezugsrahmen für die ESF-Politik und umfassen u.a. die Entwicklung von Personalunternehmen, die Stärkung des Unternehmergeistes und die Verbesserung der Fachkenntnisse, die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, die Verhütung von Arbeitslosigkeit, die Verhütung des Ausschlusses vom Arbeitsmarkt sowie die Förderung der Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt.

Bis Ende September 2002 waren in Nordfinnland 33,7% der ESF-Mittel gebunden und 14,7% ausgezahlt (Unterstützung von 230 Projekten mit 12 999 Teilnehmern, davon 51% Frauen).

Der ESF-Beitrag für Ostfinnland beläuft sich auf 183,592 Mio. EUR. Die ESF-Maßnahmen umfassen die Entwicklung der Ausbildungssysteme, die Verbesserung der Qualität und Effizienz der allgemeinen Bildung, den Ausbau der Fachkenntnisse und die Verbesserung der Kompetenz der Arbeitskräfte, die Verbesserung der Funktionalität des Arbeitsmarktes und die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit sowie die Förderung der Gleichstellung im Arbeitsleben. Bis Ende September 2002 waren in Ostfinnland 36,4% der ESF-Mittel gebunden und 17,2% ausgezahlt (Unterstützung von 323 Projekten mit 32 704 Teilnehmern, davon 49% Frauen).

Ziel 2

Der ESF-Beitrag für die finnischen Ziel-2-Programme beläuft sich auf 110 Mio. EUR (65 Mio. EUR für Westfinnland und 45 Mio. EUR für Südfinnland). Die ESF-Maßnahmen umfassen u.a. die Förderung des Unternehmergeists und die Entwicklung des Personals, die Verbesserung der Kompetenz der Arbeitskräfte und die Verbesserung des Angebots an Ausbildungsmöglichkeiten, die Förderung der Beschäftigung und die Stärkung der Verbindungen zwischen Ausbildung und Beruf, die Verhütung von Ausgrenzung sowie die Verbesserung der Fachkenntnisse der Akteure in den Bereichen Kultur und Umwelt.

Bis Ende September 2002 waren in Westfinnland 35% der ESF-Mittel gebunden und 13% ausgezahlt (Unterstützung von 313 Projekten mit 23 896 Teilnehmern). In Südfinnland waren 37% der ESF-Mittel gebunden und 17% ausgezahlt (Unterstützung von 215 Projekten mit 22 149 Teilnehmern).

In der gemeinsamen jährlichen Sitzung für die Ziel-1- und Ziel-2-Programme wurden die Verbindungen zwischen dem ESF und der europäischen Beschäftigungsstrategie sowie die Komplementarität zwischen den ESF-Maßnahmen im Rahmen von Ziel 2 und Ziel 3 erörtert.

2. Ziel 3

Die ESF-Mittel für das Ziel-3-EPPD (ohne die Åland-Inseln) belaufen sich auf insgesamt 416 Mio. EUR. Entsprechend dem Bezugsrahmen für die ESF-Politik umfasst das EPPD vier Schwerpunkte:

1. Nutzung der Nachfrage nach Arbeitskräften und Förderung der Beschäftigungsfähigkeit (29% der ESF-Mittel);

2. Förderung von Gleichbehandlung und Chancengleichheit im Arbeitsleben (19%);

3. Verbesserung der Qualität und Effizienz der allgemeinen und beruflichen Bildung, Förderung der beruflichen Mobilität und stärkere Integration von allgemeiner Bildung und Arbeitsleben (19%);

4. Entwicklung des Humankapitals zur Unterstützung der unternehmerischen Fähigkeiten und zur Förderung der Qualität des Arbeitslebens sowie Nutzung von Forschungsergebnissen und Technologie (29%).

Außerdem gibt es einen Schwerpunkt "Technische Hilfe" (4%).

Die Hauptprobleme auf dem Arbeitsmarkt, die mit dem Ziel-3-Programm in Angriff genommen werden sollen, sind die hohe Arbeitslosenquote, die Gefahr, dass bestimmte Gruppen (z.B. Langzeitarbeitslose, arbeitslose Jugendliche, ältere Menschen und Behinderte) vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden, die zunehmenden Engpässe auf den Arbeitsmarkt, Qualifikationsdefizite insbesondere bei älteren Arbeitnehmern mit niedrigem Bildungsniveau und veralteten Qualifikationen, Geschlechtersegregation auf dem Arbeits- und Bildungsmarkt, die Notwendigkeit, die Verbindungen zwischen Forschung, allgemeiner und beruflicher Bildung und dem Arbeitsleben zu verbessern, sowie der Ausbau der Möglichkeiten und Praktiken im Bereich des lebenslangen Lernens.

Bis Ende September 2002 waren die für den Zeitraum 2000-2006 verfügbaren ESF-Mittel zu 34,85% gebunden und zu 30,76% ausgezahlt. Es wurden 1041 Projekte mit 130 668 Teilnehmern unterstützt.

Die zweite jährliche Überprüfung fand im Oktober in Helsinki statt. Dabei wurden folgende Themen behandelt: Übereinstimmung mit der vorgeschlagenen Strategie, Verbindung zum nationalen Aktionsplan für soziale Eingliederung, finanzielle Abwicklung, Begleitung, Vereinfachung und Weiterbehandlung der Schlussfolgerungen des Vorjahres. Es wurden Schritte vereinbart, um die Vorkehrungen für die Begleitung und Verwaltung der Unterstützung zu verbessern.

Das gesonderte Ziel-3-Programm für die autonomen Åland-Inseln, das mit ESF-Mitteln in Höhe von 2,6 Mio. EUR ausgestattet ist, hat folgenden Durchführungsstand erreicht: ESF-Mittelbindungen von 35,2%, Zahlungen von 18,5%, 24 Projekte und etwa 1000 Projektteilnehmer. Die zweite jährliche Überprüfung erfolgte in Form eines Briefwechsels über die Durchführung der Interventionen. Die wichtigsten erörterten Punkte waren Mittel und Wege, um die Durchführung einer bestimmten Maßnahme zu beschleunigen, die Verbindung zu den europäischen Strategien für Beschäftigung und soziale Eingliederung sowie die leistungsgebundene Reserve.

Die Bewertung des Ziel-3-Programms wurde 2001 eingeleitet, und im September 2002 wurden die zweiten Zwischenberichte vorgelegt. Die finnischen Behörden haben verschiedene Unternehmen für die einzelnen Schwerpunkte sowie ein Führungsteam für die Bewertung von Ziel 3 benannt.

3. Das FIAF ausserhalb der Ziel-1-Regionen

Für den Zeitraum 2000-2006 stehen FIAF-Mittel in Höhe von 32 Mio. EUR zur Verfügung. 55% der Mittel sind für den Schutz und die Entwicklung der Fischereiressourcen, die Aquakultur, die Ausrüstung der Fischereihäfen, die Verarbeitung und Vermarktung sowie für die Binnenfischerei bestimmt. 11% gehen an die Åland-Inseln, für die es einen gesonderten Plan gibt. Die für 2000-2006 verfügbaren FIAF-Mittel wurden bislang zu 35% gebunden und zu 15% ausgezahlt, womit das Programm den Zielvorgaben entsprechend vorangekommen ist.

Die Programmdurchführung verlief recht ungleichmäßig. Während bei den Aktionen der Unternehmen und den innovativen Maßnahmen die Mittel zu 100% gebunden wurden, sind für das Abwracken, die kleine Küstenfischerei, sozioökonomische Maßnahmen und die vorübergehende Einstellung der Tätigkeit keine Mittelbindungen erfolgt. 2002 wurden zwei Anträge auf Zwischenzahlung übermittelt, womit der "n+2"-Regel Genüge getan wurde.

Nachdem der Kommission am 9. Januar 2002 die ursprüngliche Ergänzung zur Programmplanung übermittelt worden war, nahmen die Begleitausschüsse technische und finanzielle Änderungen vor. 2002 wurde eine Änderung der Indikatoren für die leistungsgebundene Reserve genehmigt.

4. Gemeinschaftsinitiativen

4.1 LEADER+

In Finnland gibt es ein LEADER+-Programm. Die öffentlichen Ausgaben für das Programm belaufen sich auf insgesamt 110,8 Mio. EUR, an denen sich der EAGFL-Ausrichtung mit 55,4 Mio. EUR (50%) beteiligt.

Im Rahmen des Programms sind 25 in den verschiedenen finnischen Regionen ausgewählte lokale Aktionsgruppen (LAG) tätig, die durch ein nationales Netzwerk unterstützt werden. Die europaweit geltenden Themen werden durch zwei nationale Themen ergänzt: 1) Eindämmung der Abwanderung aus den ländlichen Gebieten in die Bevölkerungszentren und Förderung des Zuzugs in ländliche Gebiete, 2) verstärkte Interaktion zwischen ländlichen und städtischen Gebieten.

2002 fanden zwei Sitzungen des Begleitausschusses statt. Der LEADER+-Jahresbericht für 2001 ging der Kommission im Juni 2002 zu und wurde von ihr als zufrieden stellend angesehen. Die jährliche Sitzung mit der Verwaltungsbehörde wurde im Dezember 2002 abgehalten.

Von den 2001-2002 gebundenen 16,5 Mio. EUR wurden 5,8 Mio. EUR ausgezahlt.

4.2 EQUAL

In Finnland waren Ende 2001 37 Entwicklungspartnerschaften (EP) für die Vorbereitungsphase (Aktion 1) ausgewählt worden. Der Pfeiler "Beschäftigungsfähigkeit" war überrepräsentiert (19 EP), während die Pfeiler "Unternehmergeist" (5 EP) und "Anpassungsfähigkeit" (10 EP) unterrepräsentiert waren. Während der Vorbereitungsphase mussten die meisten EP ihr Arbeitsprogramm aufgrund von Mittelengpässen überarbeiten, ihre nationalen und transnationalen Partnerschaften abschließen und den Entwurf eines Arbeitsprogramms für Aktion 3 erstellen. Hierbei benötigten die meisten von ihnen umfassende Hilfe durch die nationale Stützstruktur. Dennoch konnten alle von ihnen der Verwaltungsbehörde akzeptable Dokumente vorlegen und wurden am 15.5.2002 für Aktion 2 und Aktion 3 zugelassen. Die Mainstreaming-Strategie und die nationalen Themen wurden vom Begleitausschuss genehmigt; mit der Organisation der nationalen thematischen Netzwerke wird eine EP betraut, die auf der Grundlage einer offenen Ausschreibung ausgewählt wurde. Die nationalen thematischen Netzwerke werden im Rahmen aller Themen des EQUAL-Programms organisiert. Im September 2002 wurde für alle EP und verschiedene Hauptakteure ein Seminar über die nationalen thematischen Arbeiten veranstaltet.

2002 wurde die Bewertung des finnischen EQUAL-Programms eingeleitet.

4.3 URBAN

Das Programm von Helsinki-Vantaa, das im Dezember 2001 genehmigt wurde, ist das einzige finnische URBAN-II-Programm. Aus dem EFRE werden insgesamt 5,3 Mio. EUR für das Programm bereitgestellt, dessen Gesamtkosten sich auf 22,5 Mio. EUR belaufen. Die Ergänzung zur Programmplanung wurde vom Begleitausschuss genehmigt und der Kommission im Juli 2002 übermittelt. Der jährliche Durchführungsbericht für das URBAN-II-Programm von Helsinki-Vantaa wurde der Kommission im August 2002 vorgelegt.

Verwaltungsbehörde des Programms ist die Stadt Helsinki; die Stelle URBAN Helsinki-Vantaa ist mit den laufenden Geschäften beauftragt. Der Begleitausschuss trat 2002 zweimal zusammen.

Die Vorauszahlung in Höhe von 7% des gesamten EFRE-Beitrags für das Programm wurde im März 2002 getätigt. 2002 gingen keine Anträge auf Zwischenzahlung ein.

5. Abschluss der vorangegangenen Programmplanungszeiträume

EFRE

Schlusstermin für die Zahlungen für Projekte im Rahmen der Regionalentwicklungsprogramme des Zeitraums 1995-1999 war der 31. Dezember 2001. Obgleich der Kommission 2002 noch nicht viele Schlussberichte und Auszahlungsanträge aus Finnland offiziell übermittelt wurden (Einreichungsfrist ist der 31. März 2003), haben die nationalen Behörden den Abschluss aller Programme vorbereitet, und die meisten Entwürfe der Schlussberichte wurden mit der Kommission 2002 erörtert. Vorläufige Daten für die Ziel-2-und Ziel-6-Programme zeigten, dass bis Ende 2001 ein hoher Prozentsatz der EU-Mittel für Projekte ausgezahlt worden war (etwa 99% bei Ziel 6 und über 94% bei Ziel 2). Für drei territoriale Beschäftigungspakte, ein INTERREG-Programm und ein URBAN-Programm wurde der Antrag auf Auszahlung des Restbetrags eingereicht, und die Programme wurden bis Ende 2002 abgeschlossen. 13 aus dem EFRE kofinanzierte Programme müssen 2003 noch abgeschlossen werden.

LEADER+

Für das Programm zur Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung (EG) Nr. 951/97), das Ziel-5b-Programm für die Åland-Inseln und für das nationale Netzwerk im Rahmen von LEADER II wurden die Schlussberichte, die Anträge auf Auszahlung des Restbetrags und die Abschlussvermerke übermittelt, die für den Abschluss der Programme des Zeitraums 1994-1999 erforderlich sind.

ESF

Für den Programmplanungszeitraum 1994-1999 sind sechs OP des ESF abzuschließen. 2002 hat die Kommission von Finnland keine für den Abschluss erforderlichen Unterlagen erhalten. Finnland hat der Kommission jedoch mitgeteilt, dass diese Unterlagen und die Anträge auf Auszahlung des Restbetrags bis Ende März 2003 übermittelt würden.

6. Bewertungen

Ziele 1 und 2

EFRE

Die Halbzeitbewertungen für die Ziel-1- und Ziel-2-Programme für das finnische Festland werden von einer gemeinsamen Lenkungsgruppe "Bewertung" geleitet, in der die Regionen, die Ministerien und die Kommission vertreten sind. Die Gruppe trat 2002 viermal zusammen. Im April 2002 unterzeichnete die Verwaltungsbehörde die Verträge mit den Bewertungsunternehmen (einen für die beiden Ziel-1-Programme und je einen für die Ziel-2-Programme). Der Vertrag für die Halbzeitbewertung des Programms der Åland-Inseln wurde im Oktober unterzeichnet; die Lenkungsgruppe "Bewertung" trat dreimal zusammen.

EAGFL - LEADER+

2002 wurde die Lenkungsgruppe "Bewertung " eingesetzt, die die Halbzeitbewertung leiten soll. Der Gruppe gehören Vertreter des Ministeriums für Landwirtschaft und Forsten, Vertreter von lokalen Aktionsgruppen und Nichtregierungsorganisationen sowie Vertreter der Kommission an. Die Leistungsbeschreibung für die Halbzeitbewertung wurde festgelegt, es wurden Ausschreibungen eingeleitet, und die Bewerter wurden benannt.

ESF

2001 wurde eine Bewertung der Umsetzung des Bezugsrahmens für die ESF-Politik im Rahmen der Ziele 1, 2 und 3 eingeleitet. Im Dezember 2002 wurden fünf Schlussberichte vorgelegt, in denen folgende Themen behandelt wurden: Informationsgesellschaft, Gender-Mainstreaming, nachhaltige Entwicklung, lokale Partnerschaften und Antizipation. Der zusammenfassende Bericht über die strategischen Schwerpunkte ist für 2003 vorgesehen.

Ex-post-Bewertung von Ziel 6

Ende 2002 lag die von der Generaldirektion Regionalpolitik in Auftrag gegebene Ex-post-Bewertung des finnischen Ziel-6-Programms vor, und die Ex-post-Bewertung für Ziel 2 war nahezu abgeschlossen. Der Bewertung für Ziel 6 zufolge wurden beinahe 12 500 Arbeitsplätze geschaffen bzw. gesichert und rund 3700 neue Unternehmen gegründet, und es nahmen etwa 110 000 Personen an Ausbildungsmaßnahmen teil. Nach Ansicht der Bewerter wäre es angesichts des Ausmaßes der Entvölkerung, die ein seit Jahrzehnten anhaltendes Problem darstellt, nicht realistisch zu erwarten, dass das Programm mit den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln diese Tendenz umkehren könnte. Nichtsdestoweniger hatte das Ziel-6-Programm positive Auswirkungen auf die betreffenden Regionen, und die strategische Entscheidung, den Schwerpunkt auf die Entwicklung der Humanressourcen und den Unternehmergeist zu legen, war äußerst zweckmäßig.

SCHWEDEN

1. Ziel 1

EFRE

In Schweden gibt es zwei Ziel-1-Programme (Norra Norrland und Södra Skogslänsregionen). Für den Zeitraum 2000-2006 stehen Strukturfondsmittel in Höhe von insgesamt 722 Mio. EUR zur Verfügung.

Die Durchführung verläuft reibungslos, und die Inanspruchnahme ist weiterhin sehr hoch. Bis Ende 2002 waren rund 67% der für den Zeitraum 2000-2006 insgesamt verfügbaren Mittel Projekten zugewiesen und 23% der Gesamtmittel für Projekte ausgezahlt worden. Die bei der Kommission bis Ende 2002 eingereichten Auszahlungsanträge waren ausreichend, um eine etwaige Freigabe der für das Jahr 2000 gebundenen Mittel zu vermeiden. Für beide Programme beliefen sich die Zahlungen der Kommission auf 20% bis 25% der Gesamtmittel von EFRE, ESF und EAGFL.

2002 fanden für jedes Programm zwei Begleitausschusssitzungen statt (Februar/März und November). Die ersten Sitzungen schlossen Projektbesuche und Pressekonferenzen ein. Eine Arbeitsgruppe, der Mitglieder der beiden Begleitausschüsse sowie Vertreter der Verwaltungsbehörden und der Kommission angehören, war aktiv an den Vorbereitungen für die Halbzeitbewertung beteiligt, indem sie an der Erstellung der Leistungsbeschreibung mitarbeitete. Die Gruppe trat 2002 dreimal zusammen. Das Vergabeverfahren für die Halbzeitbewertung wurde im Herbst eingeleitet, und der Vertrag sollte Anfang 2003 unterzeichnet werden.

Nach einer formalen Überprüfung erachtete die Kommission die jährlichen Durchführungsberichte für das Jahr 2001 als zufrieden stellend. Die Berichte wurden auch in der jährlichen Sitzung erörtert, die mit allen schwedischen Verwaltungsbehörden für die Ziel-1- und Ziel-2-Programme am 9. Dezember in Brüssel abgehalten wurde. Auf der Tagesordnung der jährlichen Sitzung standen die Programmverwaltung und -durchführung, die Bewertungen, die Halbzeitüberprüfung und ein allgemeiner Informationsaustausch. Abschließend wurde festgestellt, dass die Programme gut vorankamen, und von der Kommission wurden keine zusätzlichen Informationen oder Folgemaßnahmen verlangt.

Die schwedischen Ziel-1-Regionen waren aktiv an der Debatte über die künftige Kohäsionspolitik beteiligt. Der Kommission wurden Positionspapiere vorgelegt, und im Rahmen des "Forum Europa-Nordschweden" wurden zweimal Seminare unter Beteiligung von lokalen und regionalen Politikern, Parlamentsabgeordneten, Abgeordneten des Europäischen Parlaments und Vertretern der schwedischen Regierung und der Europäischen Kommission veranstaltet. Im Mittelpunkt der Debatte standen die spezifische Situation und die Bedürfnisse der Regionen mit extrem geringer Bevölkerungsdichte.

FIAF

Die Kommissionen genehmigte am 24. Mai 2000 zwei Ziel-1-Programme für den Zeitraum 2000-2006: eines für Södra Skogslänsregionen und eines für Norra Norrland.

Das Programm für Norra Norrland verfügt über FIAF-Mittel in Höhe von 5,8 Mio. EUR und sieht Investitionen im Fischereisektor von insgesamt 13 Mio. EUR vor. Die Strategie zur Entwicklung des Fischereisektors umfasst eine breite Palette von FIAF-Maßnahmen, wobei allerdings rund 50% der FIAF-Mittel auf Investitionen in der Aquakultur, auf die Verarbeitung sowie auf den Schutz und die Entwicklung der Fischereiressourcen entfallen dürften.

Im neuen Programmplanungszeitraum stehen für Södra Skogslänsregionen FIAF-Mittel in Höhe von 5,7 Mio. EUR zur Verfügung, die Investitionen von insgesamt 13 Mio. EUR mobilisieren dürften. Gemäß der Strategie, die für die Fischerei ausgearbeitet wurde, sollen drei Viertel der gesamten FIAF-Mittel für die Entwicklung der Aquakultur sowie für die Verarbeitungsindustrie verwendet werden.

Die Durchführungsrate der Programme war bislang niedriger als erwartet.

EAGFL

Die Durchführung der aus dem EAGFL finanzierten Maßnahmen im Rahmen der beiden Ziel-1-Programme für Norra Norrland und Södra Skogslänsregionen hat sich 2002 beschleunigt. Für jedes Programm fanden zwei Begleitausschusssitzungen statt. Nach drei Durchführungsjahren hat die finanzielle Abwicklung der beiden Programme, bezogen auf die zu Beginn des Programmplanungszeitraums gebundenen Mittel, einen Stand von 53% erreicht, d.h. von den 2000-2002 gebundenen 47,8 Mio. EUR wurden 25,3 Mio. EUR ausgezahlt.

ESF

Bei einigen Maßnahmen wurden dreimal mehr Mittel beantragt als zur Verfügung stehen. Um die Programmmittel nicht zu erschöpfen, sollen die Projektanträge einer allgemeinen Auswahl unterzogen werden. Für den ESF wurden gemeinsam mit den Partnern intensive "Marketing"-Anstrengungen unternommen, die zu diesem guten Resultat geführt haben. Die bisherigen Ergebnisse der Indikatoren wurden in den letzten Begleitausschusssitzungen präsentiert, sind in dieser frühern Phase aber noch sehr unsicher. Für den ESF scheinen die Indikatoren "Teilnehmer Männer/Frauen" den erwarteten Zahlen zu entsprechen, doch könnten einige Schätzungen zu hoch liegen, da die Zahlen noch nicht genauer nachgeprüft wurden. Außerdem verhält es sich so, dass viele Projekte über drei Jahre laufen und noch keine endgültigen Zahlen vorliegen.

Was die Vorstudie für die Bewertung von Ziel 3 innerhalb von Ziel 1 anbelangt, so wurde vom Ziel-3-Begleitausschuss ein Entwurf genehmigt. Der Bericht wird im November 2003 fertiggestellt. Bislang ist dieser Teil des Programms offenbar sehr erfolgreich.

An dem ESF-Teil des Programms wurden bislang keine Änderungen vorgenommen.

2. Ziel 2

EFRE

Es gibt vier Ziel-2-Programme - "Norden", "Westen", "Süden" und "Inseln" -, die für den Zeitraum 2000-2006 mit Strukturfondsmitteln in Höhe von insgesamt 406 Mio. EUR ausgestattet sind. Die Programme kommen sehr gut voran, und Ende 2002 waren im Schnitt 63% der für 2000-2006 insgesamt verfügbaren Mittel bereits Projekten zugewiesen (62% für den EFRE, 65% für den ESF) und 23% für Projekte ausgezahlt worden. Zu Jahresende hatte die Kommission für alle Programme und Fonds zusammengenommen zwischen 18% und 29% der Mittel ausgezahlt. Dies ist mehr als die für das Jahr 2000 gebundenen Mittel, so dass keine Gelder infolge der "n+2"-Regel verloren gingen.

Für jedes Programm fanden 2002 zwei Begleitausschusssitzungen statt, wobei eine davon einen Tag mit Projektbesuchen einschloss. Zu jeder Sitzung wurde ein Pressekommuniqué herausgegeben. Hauptthemen der Sitzungen waren die Halbzeitüberprüfung, die Frage, ob die Mittel zu rasch aufgebraucht würden (was bei einigen Programmen dazu führte, dass die Auswahlkriterien gewichtet wurden), die Notwendigkeit von Mittelumschichtungen zwischen den Schwerpunkten und anderes mehr.

Die Kommissionen genehmigte die Jahresberichte, nachdem einige ergänzende Angaben hinzugefügt worden waren.

Am 11. April 2002 besuchte Kommissar Michel Barnier das Gebiet Bergslagen, das 1995-1999 unter ein Ziel-2-Programm fiel und im jetzigen Zeitraum teilweise durch die Ziel-2-Programme "Norden" und "Westen" abgedeckt ist. Dem Kommissar wurden mehrere laufende Projekte vorgestellt, darunter "From Steal to Meal", das auf den Wandel einer von der Stahlindustrie geprägten Stadt zu einem Touristen- und Feinschmeckerzentrum abzielt, und die "Wachstumsgruppe", in der drei kleine Gemeinden für den Ausbau der örtlichen Industrie zusammenarbeiten. Außerdem wurde ihm ein Positionspapier über die Zukunft der Strukturfonds überreicht. Am folgenden Tag fanden in Stockholm Begegnungen mit Parlamentsausschüssen, der schwedischen Ministerin für Regionalpolitik, Ulrika Messing, und Regionalvertretern statt.

ESF

Es wurde eine koordinierte Ausschreibung für die Halbzeitbewertung aller schwedischen Ziel-1- und Ziel-2-Programme veröffentlicht. Die Auswahl des Bewerters erfolgte im Dezember 2002; der vorläufige Bericht wird im September 2003 vorliegen und soll vom Begleitausschuss im November genehmigt und der Kommission vor Ende 2003 übermittelt werden. In der Novembersitzung wird außerdem darüber entschieden, wie die leistungsgebundene Reserve aufzuteilen ist und ob es auch eine Umprogrammierung geben wird.

Der aus dem ESF finanzierte Teil der Programme lief zu Beginn des Programmplanungszeitraums vergleichsweise etwas schleppender an. Es war schwierig, für einige ESF-Maßnahmen Mittel zu binden, doch haben die Mittelbindungsraten inzwischen ein sehr zufrieden stellendes Niveau erreicht. In einigen Inselregionen war es problematisch, die erforderlichen Kofinanzierungsmittel aufzubringen.

Auch die Zahlungen haben sich im vergangenen Jahr enorm beschleunigt, so dass keine Mittel infolge der "n+2"-Regel verloren gingen.

An dem ESF-Teil des Programms wurden bislang keine Änderungen vorgenommen.

Im September 2002 nahm die Generaldirektion Beschäftigung bei einer der Verwaltungsbehörden und Zahlstellen in Jönköping im Rahmen von Ziel 2 eine präventive Prüfung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme vor. Insgesamt gelangte man zu dem Ergebnis, dass - von einigen kleineren Änderungen abgesehen - die von den Verwaltungsbehörden und Zahlstellen eingesetzten Verwaltungs- und Kontrollsysteme ausreichende Garantien für die Bescheinigung der Ausgabenmeldungen an die Kommission bieten.

3. Ziel 3

Im Rahmen des Ziel-3-Programms hat Schweden Anspruch auf ESF-Mittel in Höhe von 747 Mio. EUR bei einem Gesamtbudget von 2780 Mio. EUR (davon nationale öffentliche und private Kofinanzierungsmittel in Höhe von 729 Mio. EUR bzw. 1303 Mio. EUR). Bis Ende 2002 hat die Kommission 14,6% der für den gesamten Zeitraum verfügbaren ESF-Mittel ausgezahlt.

2002 schritt das Programm sehr zügig voran. Die im Gesamtfinanzierungsplan ausgewiesenen Mittel wurden zu 28% gebunden und zu 22,6% ausgezahlt (617 Mio. EUR, davon 164,2 Mio. EUR aus dem ESF). Insgesamt nahmen 787 207 Personen (davon 53,3% Frauen) an 30 804 Projekten teil. Allerdings kamen die einzelnen Schwerpunkte und Maßnahmen sehr unterschiedlich voran. Während bei den Maßnahmen zur Weiterqualifizierung (1:1) und zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit (2:2) die Zielvorgaben weit übertroffen wurden, gab es bei der Maßnahme "Arbeitsplatzrotation " (2:1) immer noch Probleme.

2002 nahm die Verwaltungsbehörde weitere Verbesserungen an der Verwaltung des Programms vor, der die Empfehlungen im Rahmen des präventiven Kontrollbesuchs der Kommissionen vom Mai 2002 zugrunde lagen.

Die zweite jährliche Sitzung fand zusammen mit der Sitzung des EQUAL-Programms am 6. und 7. November 2002 statt. Als Ergebnis richtete die Kommission ihr Augenmerk auf die Notwendigkeit einer weiteren Verbesserung des Verwaltungssystems sowie auf das ungleichmäßige Voranschreiten des Programms. Die Maßnahme "Arbeitsplatzrotation" bedarf weiterhin einer genauen Überwachung, damit neue Verbesserungsmöglichkeiten gefunden werden können. Die Rolle der Sozialpartner muss weiter ausgestaltet werden.

Anfang 2002 wurde mit der Halbzeitbewertung begonnen, nachdem am Ende des Vorjahres die Bewerter ausgewählt worden waren. Der erste vorläufige Bericht ging der Kommission Anfang September zu, und im selben Monat wurde auf der Grundlage dieses Berichts ein großes nationales Bewertungsseminar veranstaltet.

4. Das FIAF ausserhalb der Ziel-1-Regionen

Das schwedische Strukturprogramm für den Zeitraum 2000-2006 war von der Kommission am 15. Dezember 2000 genehmigt worden. Das Programm, für das FIAF-Mittel in Höhe von 62 Mio. EUR bereitgestellt wurden, sieht Investitionen von insgesamt 360 Mio. EUR für die Umstrukturierung der Verarbeitungsindustrie sowie für die Modernisierung der Fischereiflotte als den Hauptschwerpunkten vor.

Die Verfahren für den Abschluss des Ziel-5a-Programms von 1995-1999 wurden 2002 fortgesetzt, nachdem 1999 alle Mittelbindungen erfolgt waren (es wurden FIAF-Mittel in Höhe von 40 Mio. EUR gebunden) und die Zahlungen Ende 2001 abgeschlossen worden waren. Vorläufigen Angaben zufolge wurde praktisch der gesamte FIAF-Betrag bis zum Ende des Programmplanungszeitraums an die Endbegünstigten ausgezahlt. Lediglich die Schlusszahlung der Gemeinschaft steht noch aus; diese Zahlung wird auf der Grundlage der Abschlussverfahren erfolgen. Es wurden mehr als 1000 Projekte aus dem FIAF kofinanziert.

5. Gemeinschaftsinitiativen

5.1 LEADER+

Das schwedische LEADER+-Programm, das ganz Schweden mit Ausnahme der Grafschaften Norrbotten, Västerbotten, Jämtland und Västernorrland abdeckt, wurde 2001 genehmigt. Im selben Jahr wurden insgesamt 12 lokale Aktionsgruppen ausgewählt. 2002 beschleunigte sich die Durchführung des Programms, und es fanden zwei Begleitausschusssitzungen statt. Nach zwei Durchführungsjahren hat die finanzielle Abwicklung, bezogen auf die zu Beginn des Programmplanungszeitraums gebundenen Mittel, einen Stand von 24% erreicht, d.h. von den 2001 und 2002 gebundenen 12,1 Mio. EUR wurden 2,8 Mio. EUR ausgezahlt.

5.2 EQUAL

Im Rahmen von EQUAL nahmen in Schweden 2002 insgesamt 51 Entwicklungspartnerschaften (EP) an der vorbereitenden Aktion 1 teil. Nach Zusammenlegung einiger Projekte und einer Qualitätskontrolle sämtlicher Projekte haben 2003 insgesamt 46 Entwicklungspartnerschaften im Rahmen von Aktion 2 ihre Arbeit fortgesetzt und mit der Umsetzung ihrer Ideen begonnen. Im Mittelpunkt des schwedischen EQUAL-Programms stehen die Themen Anpassungsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit. Außerdem wurde ein zusätzliches nationales Querschnittsthema "Diversität" hinzugenommen und umgesetzt. Schweden hat hohe Ansprüche in Bezug auf Transnationalität und die Art und Weise, in der die Entwicklungspartnerschaften im Rahmen des Programms betreut und bewertet werden. Der Begleitausschuss ist sehr aktiv und hat seinen Exekutivausschuss, der zwischen den Begleitausschusssitzungen zusammentritt, eingesetzt, um in Eigenregie mit Unterstützung der Verwaltungsbehörde Mainstreaming-Aktionen einzuleiten und zu fördern. Die nationalen thematischen Gruppen wurden unter Zugrundelegung der nationalen Bedürfnisse gebildet und decken sich nicht immer mit den europäischen thematischen Gruppen, auch wenn Querverbindungen bestehen.

Anfang 2002 wurde mit der Halbzeitbewertung begonnen, und im Oktober 2002 wurde der erste vorläufige Bewertungsbericht vorgelegt. Im Mittelpunkt des Berichts stehen die Verwaltung und Durchführung des schwedischen EQUAL-Programms, die Auswahl der EP sowie die Unterstützung der EP während der ersten Runde von Aktion 1. Im November 2002 wurde eine Bewertungskonferenz veranstaltet, um die Bewerter der EP über den Bewertungsprozess auf nationaler und gemeinschaftlicher Ebene zu informieren und die Selbstbeurteilung mit den anderen Bewertungen zu synchronisieren.

5.3 URBAN

Das einzige schwedische URBAN-II-Programm betrifft Göteborg und wurde im Dezember 2001 genehmigt. Aus dem EFRE werden insgesamt 5,3 Mio. EUR für das Programm bereitgestellt, dessen Gesamtkosten sich auf 16 Mio. EUR belaufen. Die Ergänzung zur Programmplanung wurde vom Begleitausschuss genehmigt und der Kommission im August 2002 übermittelt. Der erste jährliche Durchführungsbericht für das URBAN-II-Programm von Göteborg ist der Kommission 2003 vorzulegen.

Verwaltungsbehörde des Programms ist der Bezirksrat von Örebro. Das URBAN-Sekretariat in Göteborg ist mit den laufenden Geschäften beauftragt. Der Begleitausschuss trat 2002 zweimal zusammen.

Die Vorauszahlung in Höhe von 7% des gesamten EFRE-Beitrags für das Programm wurde im März 2002 getätigt. 2002 gingen keine Anträge auf Zwischenzahlung ein.

6. Abschluss der vorangegangenen Programmplanungszeiträume

EFRE 1995-1999

Ende 2002 waren noch 25 schwedische Programme abzuschließen. Die meisten der erwarteten Anträge auf Auszahlung des Restbetrags gingen bei der Kommission ein, waren aber zumeist unvollständig.

EAGFL

Die schwedischen Behörden waren dabei, den Abschluss der fünf Ziel-5b-Programme und der beiden LEADER-II-Programme vorzubereiten. Die Schlussberichte und die Anträge auf Auszahlung des Restbetrags werden Anfang 2003 erwartet.

ESF

Für den Programmplanungszeitraum 1994-1999 sind 13 OP des ESF abzuschließen. Keines dieser Programme wurde 2002 abgeschlossen. Die Anträge auf Auszahlung des Restbetrags gingen im März 2003 ein.

Die Ex-post-Bewertung der früheren Ziel-2-Programme von Bergslagen, Fyrstad und Blekinge ist im Gange, und im Januar 2003 wurde ein erster Berichtsentwurf vorgelegt. Außerdem genehmigte die Kommission den Bewertungsbericht für Ziel 6.

7. Bewertungen und Kontrollen

EAGFL - LEADER

In Bezug auf LEADER+ wurde die Leistungsbeschreibung für die Halbzeitbewertungen festgelegt, es wurden Ausschreibungen eingeleitet, und die Bewerter wurden benannt.

ESF

Die beiden Bewerter für das Ziel-3-EPPD stehen seit Anfang 2002 unter Vertrag. Im September wurde ein großangelegtes Seminar veranstaltet, um mit den maßgeblich Beteiligten die Bewertungsstrategie und deren Organisation zu erörtern.

VEREINIGTES KÖNIGREICH

1. Ziel 1

EFRE

Aus dem EFRE werden für die Ziel-1-Programme im Vereinigten Königreich insgesamt 4074 Mio. EUR bereitgestellt. Die Interventionen erfolgen im Rahmen von fünf einheitlichen Programmplanungsdokumenten für die englischen Regionen Cornwall und Scilly-Inseln, Merseyside und South Yorkshire, Wales (Westwales und The Valleys) sowie Schottland (Übergangsprogramm für die Region Highlands & Islands). Die Programme umfassen jeweils vier bis sechs vorrangige Bereiche, die sich zu fünf großen Themen zusammenfassen lassen: Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen; Förderung der Modernisierung von Unternehmen; wirtschaftliche Erneuerung der Kommunen; Entwicklung der Humanressourcen; Ausbau von strategisch wichtigen Infrastrukturen.

Außerdem gibt es zwei operationelle Programme im Rahmen des gemeinschaftlichen Förderkonzepts für Nordirland: das Ziel-1-Übergangsprogramm "Schaffung von nachhaltigem Wohlstand" und das EU-Programm zur Förderung von Frieden und Aussöhnung in Nordirland und der irischen Grenzregion ("PEACE II" 2000-2004). Da es sich um eine Ziel-1-Übergangsregion handelt, in die nach dem Konflikt nun Frieden einkehrt, ist das Programm "Schaffung von nachhaltigem Wohlstand" darauf ausgerichtet, Nordirland zu nachhaltigem Wohlstand in einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft zu verhelfen, indem es schwerpunktmäßig Umstrukturierungen zur Modernisierung der Unternehmen sowie die Verbesserung des Qualifikationsniveaus der Bevölkerung fördert mit den Ziel, künftig ein höheres technologisches Niveau zu erreichen. Diese Anstrengungen werden ergänzt durch das Programm PEACE II, das an die Erfahrungen anknüpft, die mit dem Sonderförderprogramm PEACE I 1995-1999 gewonnen wurden, und die konkrete Unterstützung des Friedensprozesses durch die EU im Anschluss an das Belfast-Abkommen illustriert.

2002 beschleunigte sich die Durchführung aller Programme weiter, wobei sich die EFRE-Zahlungen für die Programme auf insgesamt 338 Mio. EUR beliefen. Bemerkenswerte Entwicklungen im Jahr 2002 sind die Einleitung der Halbzeitbewertung für alle Programme (Benennung von externen Bewertern); Änderungen der Programme für Westwales und The Valleys und für Merseyside sowie Änderungen der Vorkehrungen für die Programmverwaltung in Merseyside. 2002 wurden drei Projekte genehmigt: in der Region Cornwall und Scilly-Inseln das Projekt "Combined Universities in Cornwall (CUC)" und in South Yorkshire die Projekte "The Frenchgate Interchange, Doncaster" und "South Yorkshire e-Learning Programme". Im Fall von PEACE II wird es immer dringender erforderlich, ausreichende Ausgabenmeldungen zu übermitteln, um Ende 2003 Probleme bezüglich der Freigabe von Mitteln im Rahmen der "n+2"-Regel zu vermeiden. Fortschritte gab es bei der Anwendung der Kriterien, nach denen nur Projekte ausgewählt werden, die in klar erkennbarer Weise zur Förderung von Frieden und Aussöhnung in der Region beitragen ("distinctiveness criteria").

EAGFL

Es gibt vier Ziel-1-Regionen des Vereinigten Königreichs, für die die Entwicklung des ländlichen Raums von erheblicher Bedeutung ist: Cornwall und Scilly-Inseln, Westwales und The Valleys, Nordirland und Highlands &Islands. Für diese vier Programme beläuft sich die EAGFL-Beteiligung im Zeitraum 2000-2006 auf 327 Mio. EUR, was 16%, 13%, 9%, bzw. 7% der gesamten Strukturfondsbeteiligung entspricht.

In den Programmen von Merseyside und South Yorkshire, überwiegend städtischen Regionen, sind die Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums von geringerer Bedeutung (EAGFL-Mittel in Höhe von 29 Mio. EUR, d.h. nur 2% der Strukturfondsbeteiligung für die beiden Programme). 2002 wurden beachtliche Fortschritte erzielt, nachdem es 2001 bei der Durchführung der ländlichen Entwicklungsmaßnahmen aufgrund der Maul- und Klauenseuche zu erheblichen Verzögerungen gekommen war. Es wurde großes Gewicht auf eine Beschleunigung der EAGFL-Ausgaben gelegt, um die für Ende 2002 festgesetzten Zielvorgaben zu erreichen. Lediglich bei einem Programm wurde das Ausgabenziel verfehlt. Die EAGFL-Zahlungen beliefen sich auf 39 Mio. EUR, das sind 10% der für den Zeitraum insgesamt bereitgestellten EAGFL-Mittel.

Die Durchführung der ländlichen Entwicklungsmaßnahmen im Rahmen des Ziel-1-Programms von Nordirland verlief langsamer als vorgesehen, und bis Ende 2002 wurden keine EAGFL-Zahlungen beantragt.

PEACE II

Die für ländliche Entwicklungsmaßnahmen im Rahmen dieses Programms in Nordirland bereitgestellten 32 Mio. EUR sind Teil der Ziel-1-Mittel für diese Region und machen 8% der Gemeinschaftsmittel für den Fünfjahreszeitraum 2000-2004 aus. 2002 wurden keine EAGFL-Zahlungen beantragt, und es wird erheblicher Anstrengungen bedürfen, um die Ausgabenziele bis Ende 2003 zu erreichen.

FIAF

Cornwall und Scilly-Inseln

Für den Fischereisektor stehen FIAF-Mittel in Höhe von 16,99 Mio. EUR zur Verfügung, was 3% der gesamten Gemeinschaftsunterstützung für das Programm entspricht. Was die Organisation anbelangt, so obliegt dem Ministerium für Umwelt, Ernährung und Angelegenheiten des ländlichen Raums die Gesamtverantwortung für die Durchführung des Programms sowie für die Verwaltungs- und Kontrollvorkehrungen. Das Unternehmen South West Pesca Ltd übernimmt die Entwicklungsrolle und unterstützte aktiv die Durchführung des FIAF-Programms vor Ort. Die Verwaltungsgruppe "Schwerpunkte in der Fischerei" trat weiterhin regelmäßig zusammen, um den Fortgang zu überprüfen und Anträge zu genehmigen. 2002 wurden befriedigende Fortschritte erzielt, und es wurden Initiativen und Untersuchungen vorgenommen, die die lokale Strategie für die Fischereiindustrie und den Hafen von Newlyn betrafen. Allerdings wurden nur 20% der Programmmittel gebunden.

Merseyside

Für den Fischereisektor stehen nur bescheidene FIAF-Mittel zur Verfügung (0,4 Mio. EUR für den Zeitraum 2000-2006). Im Ziel-1-Gebiet sind Trawler im Einsatz, die ihre Fänge am Canada-Dock anlanden. Die Küstenfischerei bietet etwa 25 Fischern einen Arbeitsplatz. Darüber hinaus werden Muschel- und Garnelenfang betrieben. Außerdem gibt es den Stanley-Markt sowie eine Reihe von Fisch verarbeitenden Betrieben. Das Interesse am FIAF war weiterhin gering.

Highlands & Islands - Ziel 1 (Übergangsunterstützung)

Für den Fischereisektor stehen im Zeitraum 2000-2006 FIAF-Mittel in Höhe von insgesamt 27,76 Mio. EUR zur Verfügung, was 9% der gesamten Gemeinschaftsunterstützung für das Programm entspricht. Es wurde eine Verwaltungsgruppe für die Fischerei in der Region Highlands & Islands eingesetzt, die regelmäßig zusammentrat, um den Fortgang zu überprüfen. Das Interesse der Unternehmen war besonders stark im Aquakultursektor, wo weit mehr Anträge eingereicht wurden, als Mittel zur Verfügung standen. Bis Jahresende waren über 50% der Programmmittel gebunden.

Es wurden Projekte genehmigt, die beispielsweise die Entwicklung von kommerziellen Kabeljau-Brutanlagen, die Ausweitung der Miesmuschelzucht, den Bau von Verarbeitungsanlagen und den Kauf der Ausrüstung, die Modernisierung der Schiffe zwecks Qualitätssicherung und die Schulung von Fischern betreffen.

2002 wurde eine schottische Strategie für Aquakultur veröffentlicht.

Nordirland (Ziel-1-Übergangsprogramm "Schaffung von nachhaltigem Wohlstand")

Obwohl der Gesamtbetrag der FIAF-Mittel (27,76 Mio. EUR) gemessen an den für dieses Ziel-1-Übergangsprogramm insgesamt verfügbaren Mitteln nur gering ist, werden die Auswirkungen auf die Fischereiindustrie erheblich sein. Das Multifonds-Programm wurde erst Anfang 2001 genehmigt, und es dauerte bis Ende 2002, bis alle zehn vorgeschlagenen FIAF-Fördermaßnahmen eingeleitet waren. 2002 wurden insgesamt 27 Fischereifahrzeuge abgewrackt. Generell kommt das Programm nur schleppend voran. Bislang wurden 20% der FIAF-Mittel gebunden, doch wird sich die Inanspruchnahme mit der voraussichtlichen Einführung einer weiteren Stilllegungsregelung beschleunigen. Im Berichtsjahr wurde eine Arbeitsgruppe "Fischerei" eingesetzt.

Nordirland - PEACE II

Im Rahmen von PEACE II wurde eine Beteiligung des FIAF genehmigt, um grenzübergreifende Einrichtungen aus Nordirland und den sechs angrenzenden Grafschaften Irlands bei der Zusammenarbeit zur Förderung der Fischerei (insbesondere der Aquakultur) zu unterstützen. Es wurden keine Mittelbindungen vorgenommen, doch haben die Behörden Irlands und Nordirlands zwei grenzübergreifende Großprojekte ausgearbeitet, für die 2003 sämtliche FIAF-Mittel gebunden werden dürften.

Wales

In Wales belaufen sich die FIAF-Mittel für den Zeitraum 2000-2006 auf 15,2 Mio. EUR, was erheblich über dem liegt, was von der walisischen Fischereiindustrie in der Vergangenheit in Anspruch genommen wurde. Nach der Genehmigung durch die Kommission kam das Programm nur langsam voran, was vor allem daran lag, dass die Fischerei nun durch das neu geschaffene Waliser Amt für EU-Fördermittel (Welsh European Funding Office) verwaltet wird, das Zeit benötigte, um die für die Durchführung des FIAF erforderlichen Unterlagen, Verfahren und Regelungen vorzubereiten. Die Mittel wurden anfänglich nur schleppend in Anspruch genommen, doch haben sich die Mittelbindungen dank erheblicher Anstrengungen und gezielter Aufmerksamkeit rasch auf 45% erhöht, wobei es sich vor allem um Aquakulturprojekte handelt.

ESF

Westwales und The Valleys

In der Ziel-1-Region Westwales und The Valleys leben rund zwei Drittel der gesamten walisischen Bevölkerung. Die Gesamtkosten des Programms belaufen sich auf über 3,9 Mrd. EUR, an denen sich die Strukturfonds mit 1,8 Mrd. EUR beteiligen. Es ist damit das bislang größte Ziel-1-Programm im Vereinigten Königreich. Der ESF-Anteil an dem Programm beträgt 33% oder 592,7 Mio. EUR.

Das Programm kommt gut voran, vor allem in Bezug auf Schwerpunkt 4 (Entwicklung der Humanressourcen), wo die indikativ zugewiesenen Mittel bis Ende 2002 vollständig gebunden wurden. Maßnahme 1 von Schwerpunkt 3 (lokale Aktionen zur Förderung der sozialen Eingliederung) und die technische Hilfe liegen dagegen mit 37% bzw. 6% im Rückstand.

Die Vorauszahlungen (41 420 400 EUR) und die beiden Zwischenzahlungen (22.4.2002: 14 889 283 EUR; 8.11.2002: 65 532 909 EUR) ergeben zusammen einen Betrag von 121 842 592 EUR.

Nordirland

Das gemeinschaftliche Förderkonzept für diese im Rahmen von Ziel 1 übergangsweise unterstützte Region umfasst zwei operationelle Programme. Nahezu alle ESF-Mittel im Rahmen des GFK sind auf einen Schwerpunkt "Beschäftigung, Entwicklung der Humanressourcen und soziale Eingliederung" konzentriert.

Die ESF-Mittel im Rahmen des operationellen Übergangsprogramms (OP "Schaffung von nachhaltigem Wohlstand") sind auf den Schwerpunkt "Beschäftigung" konzentriert, während sie sich im Rahmen des operationellen Programms PEACE II über vier Schwerpunkte verteilen.

Die Strukturfondsunterstützung für das nordirische GFK beläuft sich auf insgesamt 1315 Mio. EUR. Der ESF beteiligt sich mit 33% oder 430 Mio. EUR (280 Mio. EUR für das operationelle Übergangsprogramm und 189,7 Mio. EUR für das OP PEACE II).

Während im Jahr 2002 für das OP "Schaffung von nachhaltigem Wohlstand" Zwischenzahlungsanträge für über 60 Mio. EUR bearbeitet wurden, erfolgten für das OP PEACE II keine Zwischenzahlungen.

Kumulierte ESF-Zahlungen (einschl. 7% Vorauszahlung) bis 31. Dezember:

OP PEACE II 13 279 000 (Vorauszahlungen)

OP "Nachhaltiger Wohlstand" 80 410 004 EUR

Besonderes Übergangsprogramm - Highlands & Islands

Aus dem ESF werden für dieses Programm Mittel in Höhe von insgesamt 59,540 Mio. EUR bereitgestellt, das sind 19,3% der gesamten Gemeinschaftsbeteiligung. Das Programm umfasst vier operative Schwerpunkte und einen fünften Schwerpunkt "Technische Hilfe". ESF-Mittel stehen im Rahmen von Schwerpunkt 3 "Entwicklung der Humanressourcen der Region" (ESF: 58,076 Mio. EUR), Schwerpunkt 4 "Unterstützung der ländlichen Kommunen" (ESF: 0,5 Mio. EUR) und Schwerpunkt 5 "Technische Hilfe" (0,964 Mio. EUR) zur Verfügung.

Das Programm machte 2002 gute Fortschritte. Was den ESF anbelangt, so kamen die Maßnahmen 3.1-3.5 in Bezug auf Mittelbindungen und Zahlungen sehr gut voran.

Die bisherigen Mittelbindungen belaufen sich auf 30 577 000 EUR (51% der ESF-Beteiligung). Die bisherigen Zahlungen belaufen sich auf 23 186 453,810 EUR. Die "n+2"-Zielvorgabe für die im Jahr 2000 gebundenen Mittel wurde somit erreicht.

2002 wurden zwei Zwischenzahlungen in Höhe von 2 122 717,23 EUR und 17 108 652 EUR vorgenommen.

2. Ziel 2

Ziel 2 wird im Vereinigten Königreich im Rahmen von 14 einheitlichen Programmplanungsdokumenten umgesetzt. Zehn Programme betreffen die englischen Regionen (West Midlands, Yorkshire und The Humber, East Midlands, Nordostengland, Nordwestengland, Ostengland, Südostengland, Südwestengland und London) und Gibraltar; drei betreffen Schottland (Südschottland, Ostschottland und Westschottland), und eines betrifft Wales (Ostwales). Jedes Programm umfasst im Schnitt drei vorrangige Bereiche, die sich zu drei großen Themen zusammenfassen lassen: Entwicklung einer vielseitigen, dynamischen und wettbewerbsfähigen Unternehmensbasis; strategische Raumplanung; Erneuerung der Kommunen und wirtschaftliche und soziale Entwicklung. Für die 14 Ziel-2-Programme des Vereinigten Königreichs wurden EFRE-Mittel in Höhe von insgesamt 4325 Mio. EUR bewilligt, zu denen ESF-Mittel in Höhe von 527 Mio. EUR hinzukommen.

Nach der Genehmigung im Jahr 2001 nahmen die Aktivitäten im Rahmen der Ziel-2-Programme des Vereinigten Königreichs 2002 zu, und die Zahlungen für die Programme betrugen 78 Mio. EUR. Markante Entwicklungen während des Berichtsjahres waren technische Änderungen der drei schottischen Programme und des Programms von Ostwales, die Genehmigung eines Projekts im Rahmen des Programms von Ostschottland sowie die Einleitung der Halbzeitbewertung für alle Programme. Alle Programme stehen jedoch vor der großen Herausforderung, die 2000 und 2001 gebundenen Mittel bis Ende 2003 vollständig aufzubrauchen. Diese Mittelbindungen belaufen sich auf 1554 Mio. EUR (1404,5 Mio. EUR aus dem EFRE und 149,5 Mio. EUR aus dem ESF). Die Kommission und die nationalen Behörden untersuchen derzeit, wie das Ausgabenniveau im Rahmen der Programme maximal gesteigert werden kann.

3. Ziel 3

Das Ziel-3-Programm des Vereinigten Königreichs wird über ein gemeinschaftliches Förderkonzept für das Vereinigte Königreich sowie über gesonderte operationelle Programme für England, Schottland und Wales durchgeführt. Alle diese Programmplanungsdokumente sind entsprechend den fünf Politikbereichen der ESF-Verordnung gegliedert.

Das Ziel-3-Programm für England (1999GB053PO003 - 4111,6 Mio. EUR) ist in hohem Maße dezentralisiert. So werden 78% der Fördermittel von neun regionalen Regierungsstellen und Begleitausschüssen bewilligt und verwaltet. Die verbleibenden 22% werden für die Finanzierung von landesweiten Projekten, für technische Hilfe sowie für Projekte in Gibraltar verwendet.

Das Programm kam 2002 gut voran. Knapp die Hälfte der insgesamt für 2000-2006 bereitgestellten Mittel sind für genehmigte Projekte gebunden. Ein Drittel dieser genehmigten Projekte werden über kofinanzierende Einrichtungen durchgeführt, und es ist beabsichtigt, den Großteil der künftigen Programmmittelbindungen über dieses Kofinanzierungssystem vorzunehmen.

Das Ausgabenniveau ist bei den meisten Schwerpunkten und Maßnahmen zufrieden stellend. Die beiden Forschungsmaßnahmen (Bekämpfung von Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt und Bekämpfung von Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts) liegen leicht im Rückstand. Schwerpunkt 5 (Geschlechtergleichstellung) ist offenbar der Bereich, bei dem es die größten Schwierigkeiten mit den Mittelbindungen und Zahlungen gibt, doch liegt der Anteil von Frauen, die im Rahmen der Programme gefördert werden, bei einer Reihe von Maßnahmen über den Erwartungen, was darauf hindeutet, dass geschlechtsspezifische Themen auf Programmebene behandelt werden.

Nach einer sorgfältigen Prüfung der Ausgabenniveaus bei den landesweiten Projekten wurde Ende 2002 beschlossen, den regionalen Regierungsstellen 90 Mio. EUR zu übertragen, die vor allem für die Finanzierung von Projekten im Rahmen von Schwerpunkt 1 (aktive Arbeitsmarktpolitik) und Schwerpunkt 3 (lebenslanges Lernen) bestimmt sind.

Was die Verwirklichung der quantifizierten Ziele anbelangt, so lässt sich anhand von vorläufigen Begleitdaten sagen, dass das Programm mehr Menschen zu einem Arbeitsplatz verhilft als ursprünglich vorhergesehen. Der Anteil der Begünstigten, die ihre Schulung abschließen, liegt ebenfalls über der ursprünglichen Zielvorgabe. Der Anteil der Begünstigten, die ein positives Ergebnis erzielen, liegt zwar leicht unter der Zielvorgabe, doch wird die endgültige Zahl dieser voraussichtlich in etwa entsprechen.

Die "n+2"-Frist wurde für das Programm eingehalten, und die ersten Anzeichen für die kommenden Jahre sind vielversprechend.

Der Begleitausschuss genehmigte im September 2002 eine neue Ergänzung zur Programmplanung, mit der einige technische Änderungen der ursprünglichen Fassung vorgenommen wurden. Die Strategien und Ziele des Programms wurden Ende 2002 weiterhin als gültig angesehen.

Die jährliche Sitzung in England fand am 9. Oktober 2002 statt.

Die kumulierten ESF-Zahlungen (einschließlich 7% Vorauszahlung) beliefen sich zum 31. Dezember 2002 auf 853 948 623,74 EUR (davon 471 199 267,67 EUR im Jahr 2002).

Ostwales

Das Ziel-3-Programm von Wales (1999GB053PO001) betrifft die sieben Gebietskörperschaften (Unitary Authorities) Cardiff, Newport, Vale of Glamorgan, Powys, Monmouthshire, Wrexham und Flintshire. Die im Rahmen von Ziel 3 geförderte Bevölkerung zählt rund eine Million Einwohner, was etwa einem Drittel der walisischen Gesamtbevölkerung entspricht.

Die Region Ostwales wird während der siebenjährigen Laufzeit des Programms EU-Mittel in Höhe von insgesamt 132 Mio. EUR erhalten. Die ESF-Mittel werden ergänzt durch Ausgaben der öffentlichen Hand in Höhe von 161 Mio. EUR und Mittel aus der Privatwirtschaft von schätzungsweise 23 Mio. EUR, so dass im Rahmen des Programms insgesamt Ausgaben von schätzungsweise 317 Mio. EUR getätigt werden können.

Das Programm macht gute Fortschritte. Schwerpunkt 2 (Chancengleichheit für alle und soziale Eingliederung), Schwerpunkt 4 (Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen) und Schwerpunkt 3 (lebenslanges Lernen), für die bis Ende 2002 87% bzw. 95% der indikativ zugewiesenen Mittel gebunden wurden, kommen besser voran als Schwerpunkt 1 (Entwicklung aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit) mit 73% und Schwerpunkt 5 (Förderung der Geschlechtergleichstellung auf dem Arbeitsmarkt) mit 51%. Den niedrigsten Prozentsatz weist die technische Hilfe mit 32% auf.

Die jährliche Sitzung fand im Wales am 15. Oktober 2002 statt.

Die Vorauszahlungen (9 254 210 EUR) und die beiden Zwischenzahlungen (28.11.2001: 4 275 142 EUR; 8.11.2002: 11 264 952 EUR) ergeben zusammen einen Betrag von insgesamt 24 794 304 EUR.

Schottland

Das Ziel-3-Programm (1999GB053PO002) deckt ganz Schottland ab mit Ausnahme der Gebiete im Norden und Westen, für die die Highlands & Islands Partnership tätig ist. Das Programmgebiet zählt über 4,5 Millionen Einwohner. Die ESF-Unterstützung beläuft sich auf 498,84 Mio. EUR. Das Programm bildet den Rahmen für fünf operative Schwerpunkte zuzüglich technischer Hilfe. Außerdem umfasst es fünf horizontale Themen, die für jeden der vertikalen Programmschwerpunkte gelten.

Das Programm macht gute Fortschritte. Am besten kommen die Maßnahmen 2.1 "Bekämpfung der Ausgrenzung bestimmter Gruppen" und 2.2 "Bekämpfung der Ausgrenzung in städtischen Gebieten" voran, für die bis Juli 2002 79% bzw. 62% der verfügbaren Mittel gebunden waren. Weniger Fortschritte gab es bei den Maßnahmen 1.2 "Förderung der Beschäftigungsfähigkeit" (Arbeitslosigkeit von 6-24 Monaten) und 5.1 "Förderung von positiven Maßnahmen (Chancengleichheit)" mit Mittelbindungen in Höhe von 13% bzw. 11%.

Im Rahmen des schottischen Ziel-3-Programms wurden Mittelbindungen in Höhe von 223 342 000 EUR vorgenommen (44,8% der gesamten ESF-Beteiligung). Die Ausgaben (einschließlich der Vorauszahlung in Höhe von 7%) belaufen sich bislang auf 81 817 331,41 EUR.

Das Programm hat die "n+2"-Vorgabe für die im Jahr 2000 gebundenen Mittel erreicht. Es wurde ein "n+2"-Aktionsplan aufgestellt, der alle Bereiche der Programmdurchführung berücksichtigt, die für die Einhaltung der "n+2"-Vorgabe in den einzelnen Jahren wichtig sind.

2002 wurden zwei Zwischenzahlungen in Höhe von 19 518 454 EUR und 27 380 497 EUR vorgenommen.

4. Das FIAF ausserhalb der Ziel-1-Regionen

Das Fischereiprogramm des Vereinigten Königreichs außerhalb der Ziel-1-Regionen deckt im Zeitraum 2000-2006 alle nicht unter Ziel 1 fallenden Gebiete des VK ab. Es betrifft den größten Teil von England, ganz Schottland mit Ausnahme der Region Highlands & Islands sowie einen ganz kleinen Teil von Wales. Insgesamt stehen im Zeitraum 2000-2006 FIAF-Mittel in Höhe von 125,5 Mio. EUR zur Verfügung, von denen fast 50% für Schottland bestimmt sind.

Da die Genehmigung des Programms erst im Dezember 2000 erfolgt war, mussten die Behörden noch die nach den Fischereibestimmungen erforderlichen Verfahren und Unterlagen vorbereiten, was inzwischen geschehen ist. Es wurde ein Begleitausschuss eingesetzt, dem Vertreter aus allen Sektoren der Fischereiindustrie sowie Mitglieder mit besonderem Interesse an Umweltfragen angehören. Der Ausschuss ist mittlerweile dreimal zusammengetreten. Die FIAF-Zuschussregelungen wurden vorbereitet (zusammen mit den Ergänzungen zur Programmplanung, den Antragsformularen, Orientierungsvermerken und den Genehmigungen staatlicher Beihilfen). Dabei wurden für England, Schottland und Wales jeweils gesonderte Regelungen aufgelegt. In Schottland wurde eine Arbeitsgruppe für Fischereimanagement eingesetzt, die regelmäßig zusammentritt, um den Fortgang zu überprüfen.

Im ersten Teil des Jahres wurden im Rahmen der 2001 in Schottland und England eingeleiteten Stilllegungsregelungen 99 Fischereifahrzeuge außerhalb der Ziel-1-Regionen abgewrackt.

Das Fischereiprogramm für die nicht unter Ziel 1 fallenden Regionen war schleppend angelaufen, doch wurden inzwischen knapp 25% der für den Zeitraum 2000-2006 bereitgestellten FIAF-Mittel gebunden, wobei das stärkste Interesse aus den schottischen Fischereigebieten außerhalb von Ziel 1 signalisiert wurde. Während das dem FIAF entgegengebrachte Interesse und der Mittelverbrauch in den Ziel-1-Gebieten von Wales sehr zufrieden stellend waren, wurden in dem kleinen nicht unter Ziel 1 fallenden Teil von Wales bislang noch keine Projekte genehmigt. Die walisischen Behörden sind bereit, stärker auf eine Beschleunigung der Durchführung zu achten.

Während das Hauptinteresse den Stilllegungsregelungen galt, gingen im Laufe des Jahres auch Anträge für andere Beihilferegelungen ein, die die Modernisierung der Flotte, die Aquakultur, die Verarbeitung und Vermarktung, die Ausrüstung der Fischereihäfen, Aktionen der Unternehmen sowie innovative Maßnahmen betrafen. Die Inanspruchnahme der FIAF-Mittel ist in Schottland am weitesten vorangeschritten. Von den insgesamt 219 genehmigten Projekten waren 161 in Schottland und 58 in England angesiedelt. Im Rahmen der Maßnahme "Verarbeitung und Vermarktung" wurden 70 Projekte genehmigt, womit diese Maßnahme an zweiter Stelle nach der Stilllegungsmaßnahme stand.

Gegen Jahresende waren die wichtigsten Themen die Gefährdung der Fischbestände, die mögliche Einstellung der Kabeljaufischerei und die Revision der gemeinschaftlichen Fischereipolitik. Außerdem wurde die Halbzeitbewertung eingeleitet.

5. Gemeinschaftsinitiativen

5.1 LEADER+

Im Vereinigten Königreich gibt es vier LEADER+-Programme (England, Nordirland, Schottland und Wales). Insgesamt sind Ausgaben geplant in Höhe von 262 Mio. EUR mit einer Beteiligung der Strukturfonds (EAGFL-Ausrichtung) in Höhe von 113 Mio. EUR. Insgesamt wurden 57 lokale Aktionsgruppen ausgewählt, die nun mit der Durchführung ihrer festgelegten Strategien ("business plans") beginnen. Die Begleitausschüsse wurden eingesetzt und traten zu Sitzungen zusammen. 2002 wurden die Ergänzungen zur Programmplanung für Nordirland und Wales genehmigt. Die ersten Ausgabenmeldungen wurden vorgelegt, und es wurden Zahlungen (einschließlich der Vorauszahlung von 7%) in Höhe von 8 Mio. EUR getätigt. 2002 wurde das nationale Netzwerk des Vereinigten Königreichs errichtet.

5.2 EQUAL

2002 war für EQUAL im Vereinigten Königreich ein sehr wichtiges Jahr, indem 76 Entwicklungspartnerschaften für Aktion 2 zugelassen wurden und Aktion 3 eingeleitet wurde. Die nationalen thematischen Netzwerke waren bereits zu Programmbeginn errichtet worden, doch wurde ihre Rolle 2002 weiter ausgestaltet. Dies wurde unterstützt durch Veranstaltungen, auf denen Beteiligte aus den EP und den Politikbereichen zusammenkamen, um Mainstreaming-Pläne für die einzelnen Themen festzulegen.

Nordirland

Sechs EP sind von Aktion 1 zu Aktion 2 übergegangen und haben ihre Angebotsschreiben herausgegeben. Alle transnationalen Kooperationsvereinbarungen sind nun in Kraft, und einige EP haben bereits ihr erstes transnationales Treffen abgehalten.

Die beiden nationalen thematischen Gruppen, die ursprünglich für die Themen "Beschäftigung" bzw. "Chancengleichheit" im Hinblick auf die Nutzung und Integration (Mainstreaming) von Innovationen geschaffen worden waren, wurden zu einer einzigen Gruppe zusammengefasst, da im Rahmen des Pfeilers "Chancengleichheit" nur noch eine EP verblieben ist. Der Schwerpunkt Chancengleichheit bleibt aber durch die der neuen nationalen thematischen Gruppe vorsitzende Person gewahrt.

Der Zwischenbewertungsbericht wurde 2002 erstellt und genehmigt, und mit der Verwaltungsbehörde, der nationalen Stützstruktur, den Bewertern und den EP wurde ein Schulungstag über Bewertung und Begleitung veranstaltet.

Die erste Ausgabe des EQUAL-Mitteilungsblatts in Nordirland ist erschienen.

5.3 URBAN

Die elf URBAN-II-Programme des Vereinigten Königreichs wurden im Dezember 2001 genehmigt. Der EFRE beteiligt sich mit insgesamt 124,3 Mio. EUR an diesen Programmen, deren Gesamtkosten sich auf 271,9 Mio. EUR belaufen. Die Ergänzungen zur Programmplanung wurden von den Begleitausschüssen genehmigt und der Kommission im ersten Halbjahr 2002 übermittelt. Jährliche Durchführungsberichte über die URBAN-II-Programme des Vereinigten Königreichs müssen der Kommission erst 2003 vorgelegt werden.

Verwaltungsbehörden der Programme sind in England die regionalen Regierungsstellen und in den anderen Teilen des Vereinigten Königreichs das zuständige Regierungsministerium. In den meisten Fällen wurde die funktionale Zuständigkeit jedoch der am direktesten betroffenen lokalen Gebietskörperschaft übertragen. Die Begleitausschüsse der einzelnen Programme des VK traten 2002 mindestens zweimal zusammen.

Die Vorauszahlungen in Höhe von 7% der gesamten EFRE-Beteiligung für das Programm wurden im Dezember 2001 oder Anfang 2002 getätigt. 2002 gingen keine Anträge auf Zwischenzahlung ein.

6. Abschluss der vorangegangenen Programmplanungszeiträume

EFRE

Ende 2002 waren die Vorbereitungen für den Abschluss aller aus dem EFRE finanzierten Programme weit fortgeschritten, und die erforderlichen Unterlagen sollen von den Behörden bis zur vorgeschriebenen Frist des 31. März 2003 eingereicht werden.

ESF

Für die beiden LEADER-II-Programme von Schottland sind die für den Abschluss der Programme des Zeitraums 1994-1999 erforderlichen Schlussberichte, Zahlungsanträge und Abschlussvermerke eingegangen.

Im Vereinigten Königreich gab es 29 operationelle Programme, die im fraglichen Programmplanungszeitraum eine Beteiligung des ESF umfassten. Die Behörden des Vereinigten Königreichs arbeiteten noch an der Fertigstellung der für den Abschluss erforderlichen Unterlagen und Berichte. Ende 2002 war keines der 29 Programme abgeschlossen.

EAGFL

Im Vereinigten Königreich gab es 23 Programme, die eine Beteiligung des EAGFL umfassten. Bis Ende 2002 wurden für zwei LEADER-II-Programme die für den Abschluss erforderlichen Unterlagen übermittelt. Es wird erwartet, dass alle anderen Unterlagen für die verbleibenden Programme im März 2003 vorgelegt werden.

7. Bewertungen und Kontrollen

EFRE: Prüfungen für den Abschluss der Programme des Zeitraums 1994-1996

Ziel-2-EPPD "East Midlands" 1994-1996 - Kontrollbesuch vom 22.-26. April 2002

Obwohl die GOEM (Regierungsstelle East Midlands) Datum und Ziele des Kontrollbesuchs der Kommission bekannt gegeben hatte, gab es vier Projekte, bei denen es die Begünstigten versäumten, wichtige Unterlagen vorzulegen, die für die Durchführung der Vor-Ort-Prüfung benötigt wurden. Darüber hinaus deuten die den Prüfern vorliegenden Unterlagen darauf hin, dass bei einem Projekt, dem Adams Building, die rechtlichen und finanziellen Verpflichtungen für die Arbeiten möglicherweise nicht innerhalb der für die Mittelbindungen im Rahmen des EPPD geltenden Frist des 31.12.1996 eingegangen wurden und dass bei dem Projekt Robin Hood Line - Stufe III offenbar ein Verstoß gegen die Richtlinie 93/37/EWG (Vergabe öffentlicher Aufträge) vorliegt, der untersucht werden muss.

Von der GOEM wurden einige Mängel bei der Verwaltung des EPPD festgestellt. So enthielt die der Kommission übermittelte Ausgabenmeldung einen Fehler; für ein Projekt wurde ein ungültiger Prüfbericht vorgelegt, ohne dass daraufhin entsprechende Schritte unternommen wurden; und es gab Entscheidungen über die den Projekten zu gewährenden Kofinanzierungssätze, die nicht dokumentiert waren.

EAGFL

In Bezug auf LEADER+ wurden für drei Regionen die Leistungsbeschreibungen für die Halbzeitbewertungen festgelegt, Ausschreibungen eingeleitet und die Bewerter benannt. Für Nordirland wird die Leistungsbeschreibung Anfang 2003 festgelegt.

ESF

2002 wurden eine Reihe von sektoralen Studien und Bewertungen abgeschlossen bzw. eingeleitet, die im kommenden Jahr in den Halbzeitbewertungsberichten zusammengefasst werden.

Anhang 2a Finanzielle Abwicklung 2002

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Anhang 2b : Verzeichnis der Großprojekte

Deutschland

CCI // Titel

2002 DE 16 1 PR 001 // Bayer Bitterfeld AG

2002 DE 16 1 PR 002 // Ausbau der Schienenstrecke Berlin- Frankfurt/Oder-Grenze Deutschland/Poland

2002 DE 16 1 PR 003 // Neubau der Bundesautobahn A17 von Dresden (B173) - Tschechische Republik

2002 DE 16 1 PR 004 // A113, B96 and B96a

2002 DE 16 1 PR 004 // Neubau der Bundesstrasse B 6n in den Abschnitten Wernigerode-Blankenburg und Quedlinburg-Bernburg

2002 DE 16 1 PR 006 // Neubau der Bundesautobahn A71 AD Oberrölingen (A 38)- AS Erfurt-Bindersleben

2002 DE 16 1 PR 007 // B96n (Federal Road A 20 Rüngen)

2002 DE 16 2 PR 001 // Zollverein

2002 DE 16 2 PR 002 // Propylen Pipeline

2003 DE 16 1 PR 001 // Salziger See

2003 DE 16 1 PR 002 // AMD Piesteritz

//

SPANIEN

CCI // Titel

2001 ES 16 1 PR 001 // Circunvalacion de Las Palmas

2001 ES 16 1 PR 002 // Autovía: Albacete-Murcia-Tramo: Albacete-Venta del Olivo

2001 ES 16 1 PR 003 // Presa de la Breña II

2001 ES 16 1 PR 004 // Desaladora de Agua Marina de Carboneras en Almeria

2001 ES 16 1 PR 005 // Autovia A-49 Sevilla -Frontera Portuguesa. Tramo: San Juan del Puerto-Enlace de Lepe

2002 ES 16 1 PR 001 // Gran Telescopio de Canarias, SA

2002 ES 16 1 PR 002 // Amoliacion de la Darsena de Escombreras en Cartagena

2002 ES 16 1 PR 003 // Ampliacion del Puerto de Castellon

2002 ES 16 1 PR 004 // Autovia Ruta de la Plata CN-630-Construccion del tramo Enlace de Gerena-Enlace de Camas

2002 ES 16 1 PR 005 // Autovia Ciudad Real-Atalaya de Cañavate-Tramo : Enlace de Miguelturra-Enlace de Daimiel

2002 ES 16 1 PR 006 // Autovia de Castilla-La Mancha-Tramo: Abia de la Obispalia y Cuenca

2002 ES 16 1 PR 007 // Ampliacion Puerto del Ferrol (Puerto Exterior)

2002 ES 16 1 PR 008 // Autovia A-381 Tramo: Jerez- Los Barrios, Provincia de Cádiz

2002 ES 16 1 PR 009 // Autovia de la Plata.CN-630 de Gijon a Sevilla. Tramo:Plasencia (Sur)- Canaveral(Este)

2002 ES 16 1 PR 010 // Presa del Arenoso

2002 ES 16 1 PR 011 // Autovía A-92 Sur, Guadix-Almería, Tramo Hueneja-Intersección N-340

2002 ES 16 1 PR 012 // Linea Ferroviaria de alta velocidad entre Cordoba y Malaga

2002 ES 16 1 PR 013 // Autovia de Castilla. Tramo Martín de Yeltes-Ciudad Rodrigo

2002 ES 16 1 PR 014 // Planta de Regasificacion de gas natural licuado en la isla de Gran Canaria

2002 ES 16 1 PR 015 // Impulsion de la IDAM de Carboneras, Almeria

2002 ES 16 1 PR 016 // Glapilk, A.I.E.

2002 ES 16 1 PR 017 // Solmed Galvanizados, S.L.

2002 ES 16 1 PR 018 // Asturiana de Zinc, S.A.

2002 ES 16 1 PR 019 // CONEXION ALMANZORA-PONIENTE ALMERIENSE FASE I - TRAMO VENTA DEL POBRE-NIJAR EN ALMERIA

2002 ES 16 1 PR 020 // Autopista Santiago de Compostela-Orense, Tramo: Santiago de Compostela-Alto de Santo Domingo

2002 ES 16 1 PR 021 // Autovia del Cantabrico. Carretera Nacional 632, de Ribadesella a Luarca. Tramo: Grases(Villaviciosa)-Infanzon (Gijon)

2002 ES 16 1 PR 022 // Delphi Automotive System España, S.A.

2002 ES 16 1 PR 023 // Construcción del nuevo Hospital General Universitario de Murcia

2002 ES 16 1 PR 024 // Autovia del Cantabrico. Carretera Nacional 632, de Ribadesella a Luarca. Tramo: Soto del Barco-Muros de Naón

2002 ES 16 1 PR 025 // Conducción Júcar-Vinalopó

2002 ES 16 1 PR 026 // Autovía Alacant-Alcoi y Villena Ibi (Tramo: Rambla de Rambuchar-Catalla)

2002 ES 16 1 PR 027 // Maspalomas Resort S. L.

2002 ES 16 1 PR 028 // Dupont Iberica, S. L.

2002 ES 16 1 PR 029 // Autovia de la Plata. Tramo Valverde de la Virgen-Ardón

2003 ES 16 1 PR 001 // Nueva Carretera de acceso al Puerto de Castellón

2003 ES 16 1 PR 002 // Fibras del Noroeste S. A.

2003 ES 16 1 PR 003 // Bioetanol Galicia S. A.

2003 ES 16 1 PR 004 // Autovia del Mediterraneo CN-240- Tramo: Nerja-Almuñecar

2003 ES 16 1 PR 005 // Autovía del Cantabrico. Carretera National 632, de Ribadesella a Luarca. Tramo: Vegarrozadas- Soto del Barco

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FRANKREICH

CCI // Titel

2001 FR 16 2 PR 001 // Port 2000 Le Havre

2001 FR 16 2 PR 002 // Route Nationale 106 (Lanquedoc-Roussillon

2001 FR 16 2 PR 003 // Grand Projet ATMEL

2002 FR 16 1 PR 001 // Deviation de Sainte-Marie (Ile de la Réunion)

2002 FR 16 2 PR 001 // Cap'Decouverte

2002 FR 16 2 PR 002 // Grande Halle d'Auvergne

2002 FR 16 2 PR 003 // ATMEL ROUSSET(Bouches du Rhône) Phase 3

2002 FR 16 2 PR 004 // Pilkington-Glass France à Seingbouse

2002 FR 16 2 PR 005 // Tunnel du Lioran

2003 FR 16 1 PR 001 // SEVELNORD

2003 FR 16 2 PR 001 // Lenglet

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VEREINIGTES KÖNIGREICH

CCI // Titel

2001 GB 16 1 PR 001 // Merseyside Special Investement Fund

2001 GB 16 1 PR 002 // South Yorkshire Investment Fund

2001 GB 16 1 PR 003 // Finance Wales

2002 GB 16 1 PR 001 // Infrastructure Investement- Combined Universities in Cornwall (C.U.C.)

2002 GB 16 1 PR 002 // Infrastructure investment - Frenchgate interchange, Doncaster, South Yorkshire

2002 GB 16 1 PR 003 // Gas Pipeline-NI programme

2002 GB 16 1 PR 004 // Infrastructure Investement- South Yorkshire e-Learning Programme (SYeLP)

2002 GB 16 1 PR 005 // Infrastructure Investment- Northern Ireland Natural Gas Project- Gas Pipelines from Gormanstown (Republic of Ireland) to Antrim and from Carrickfergus to Londonderry

2002 GB 16 2 PR 001 // Request for confirmation of the rate of assistance-productive investment obj 2 priority 5 Yorkshire and the Humbner Partnership Investment Fund

2002 GB 16 2 PR 002 // Edinburgh Biomedical Research Institute GB PR

2003 GB 16 2 PR 001 // Productive Investment: Objective 2 Finance Wales and Transitional Objective 2 Finance Wales Investment Funds

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GRIECHENLAND

CCI // Titel

2003 GR 16 1 PR 001 // Developpement du tram d'Athènes

2003 GR 16 1 PR 002 // Renouvellement de la flotte des bus et des trolleybus Ethel-Ilpap

2003 GR 16 1 PR 003 // Thessaloniki East Ring Road from km 4 to km 12 (measure 1.6 of the ROP)

2003 GR 16 1 PR 004 // extension, amélioration et modernisation de l'aéroport de Thessalonique - Makedonias

2003 GR 16 1 PR 005 // Hôpital Agioi Anargyroi

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IRLAND

CCI // Titel

2001 IE 16 1 PR 001 // ESIOP

2002 IE 16 1 PR 001 // Purchase of Diesel Railcars

2002 IE 16 1 PR 002 // Infrastructure Investement-Nothern Ireland Natural Gas Project-Gas Pipelines from Gormanstown (Republic of Ireland) to Antrim and from Carrickfergus to Londonderry

2002 IE 16 1 PR 003 // N8 Watergrasshill By-Pass

2002 IE 16 1 PR 004 // N11 Rathnew/Ashford By-Pass

2002 IE 16 1 PR 005 // N18 Hurlers Cross By-Pass

2002 IE 16 1 PR 006 // N22 Ballincollig By-Pass

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PORTUGAL

CCI // Titel

2001 PT 16 1 PR 001 // Terminal de Regasificacao de Gas Natural Liquefeito à Sines-PO Alentejo

2001 PT 16 1 PR 002 // Armazenagem subterrânea de Gas Natural no Carriço(Pombal)

2001 PT 16 1 PR 003 // Linha do Douro-Remodolaçao do Troço Cête-Caide

2001 PT 16 1 PR 004 // IC 10 - Ponte sobre o Tejo em Santarem e acessos imediatos

2001 PT 16 1 PR 005 // Metro de PORTO

2001 PT 16 1 PR 006 // Prolongamento da Linha Amarela-Campo Grande/Odivelas

2001 PT 16 1 PR 007 // Plano de Expansão do Aeroporto de Faro PT PR

2002 PT 16 1 PR 001 // Aquisiçao de 29 Unidades Multiplas Electricas par a Unidade de Suburbnos do Grande Porto

2002 PT 16 1 PR 002 // EPCOS-Peças e Componentes Electrónicos SA

2003 PT 16 1 PR 001 // CIMPOR-Industria de Cimentos S.A.

2003 PT 16 1 PR 002 // INFINEON TECHNOLOGIES

2003 PT 16 1 PR 003 // MABOR CONTINENTAL

2003 PT 16 1 PR 004 // Plano de Expansão do Aeroporto Sá Carneiro

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Begleitung der Durchführung der Strukturfonds

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

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