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Document 52000DC0105

Bericht der Kommission über die Umsetzung der Verordnung (EWG) Nr. 3118/93 zur Festlegung der Bedingungen für die Zulassung von Verkehrsunternehmen zum Güterkraftverkehr innerhalb eines Mitgliedstaats, in dem sie nicht ansässig sind (Kabotage) - 2. Bericht

/* KOM/2000/0105 endg. */

52000DC0105

Bericht der Kommission über die Umsetzung der Verordnung (EWG) Nr. 3118/93 zur Festlegung der Bedingungen für die Zulassung von Verkehrsunternehmen zum Güterkraftverkehr innerhalb eines Mitgliedstaats, in dem sie nicht ansässig sind (Kabotage) - 2. Bericht /* KOM/2000/0105 endg. */


BERICHT DER KOMMISSION über die Umsetzung der Verordnung (EWG) Nr. 3118/93 zur Festlegung der Bedingungen für die Zulassung von Verkehrsunternehmen zum Güterkraftverkehr innerhalb eines Mitgliedstaats, in dem sie nicht ansässig sind (KABOTAGE) - 2. BERICHT

BERICHT DER KOMMISSION

über die Umsetzung der Verordnung (EWG) Nr. 3118/93 zur Festlegung der Bedingungen für die Zulassung von Verkehrsunternehmen zum Güterkraftverkehr innerhalb eines Mitgliedstaats, in dem sie nicht ansässig sind (KABOTAGE)

2. BERICHT

0. Vorbemerkung

0.1. Der vorliegende Bericht ist eine Fortsetzung zum Dokument KOM(1998) 47 endg. vom 4.2.98 über die Nutzung der Kabotagegenehmigungen bis Ende 1995. In diesem 2. Bericht wird die Analyse auf den Zeitraum bis Ende Juni 1998 ausgedehnt, als gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3118/93 des Rates vom 25. Oktober 1993 [1] mengenmässige Beschränkungen im Kabotageverkehr aufgehoben wurden. (Zwischen den Benelux-Staaten wurden die mengenmässigen Beschränkungen im Kabotageverkehr im übrigen bereits 1992 aufgehoben).

[1] ABl. L 279 vom 12.11.1993, S. 1.

0.2. Der räumliche Geltungsbereich der Kabotageregelung bleibt auf den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beschränkt; die Abschaffung der mengenmässigen Beschränkungen gilt für den gesamten EWR. Ferner wurde Österreich, für das die EWR-Rechtsvorschriften im Juli 1994 nicht galten, erst im Januar 1997 durch das Protokoll Nr. 9 zur Beitrittsakte [2] über den Beitritt Österreichs zur Gemeinschaft in die Kabotageregelung einbezogen.

[2] ABl. C 241 vom 29.8.1994, S. 361.

0.3. Dieser Bericht umfasst fünf Teile. Der erste Teil befasst sich mit den im Rahmen der Kabotageverordnungen vorgelegten Daten. Im zweiten Teil wird eine Analyse der auf Grund der Kabotageverordnungen zwischen Juli 1990 und Juni 1998 vorgelegten Daten vorgenommen. Im dritten Teil werden Bemerkungen über Daten zur Kabotage aus Stichprobenerhebungen im Strassengüterverkehr erläutert. Im vierten Teil werden Schlußfolgerungen dargelegt. Im fünften Teil werden Empfehlungen für die künftige Beobachtung des Kabotageverkehrs in grossen Zuegen dargestellt.

0.4. Der Bericht wird auf Grund von Artikel 11 der Verordnung 3118/93 erstellt, wonach die Kommission dem Rat alle zwei Jahre einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung vorzulegen hat. Um einen umfassenden Vergleich zu ermöglichen, gilt er für den Zeitraum ab dem Zeitpunkt der Kabotageeinführung (gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 4058/89) [3] Anfang Juli 1990 bis zur Abschaffung der mengenmässigen Beschränkungen Ende Juni 1998. Wie der o.g. Bericht - KOM(1998) 47 - deckt dieser den EWR ab; eine Ausfertigung des Berichts wird erneut auch dem EWR-Rat zur Kenntnisnahme übermittelt.

[3] ABl. L 390 vom 30.12.1989, S. 1.

1. Übermittlung der Daten gemäß der Kabotageregelung

1.1. Nach den Verordnungen 4058/89 und 3118/93 (bis Ende Juni 1998) ist die Kabotagegenehmigung zusammen mit einem Fahrtenberichtsheft mitzuführen. Zur Erhebung statistischer Daten über die Nutzung der Kabotagegenehmigungen werden die in diesen Fahrtenberichtsheften enthaltenen Angaben zu 100% verwendet. Die Abschaffung der Genehmigungen hatte auch die Abschaffung der mitgeführten Fahrtenberichtshefte zur Folge. Artikel 12 Absatz 3 Unterabsatz 2 der Verordnung 3118/93 des Rates sieht jedoch vor, daß der Kabotageverkehrsmarkt trotzdem weiterhin beobachtet wird; daher musste nach dem Juni 1998 ein neues Verfahren zur Erhebung der statistischen Angaben gefunden werden. Zur selben Zeit gelangte die Überprüfung der Richtlinie über die Güterkraftverkehrsstatistik (Richtlinie 78/546/EWG des Rates vom 12. Juni 1978 [4] in der Fassung der Richtlinie 89/462/EWG des Rates vom 18. Juli 1989 [5]) zum Abschluß. Die Überprüfung führte zum Erlaß der Verordnung (EG) Nr. 1172/98 des Rates vom 25. Mai 1998 [6], wodurch zum Beispiel die Fahrtarten aus den Stichprobenerhebungen um Kabotagefahrten erweitert wurden. In Teil 3 finden sich nähere Angaben zu den Daten über die Kabotage, die im Rahmen der "Stichprobenerhebungen im Strassengüterverkehr" erhoben wurden.

[4] ABl. L 168 vom 26.6.1978, S. 29.

[5] ABl. L 226 vom 3.8.1989, S. 8.

[6] ABl. L 163 vom 6.6.1998, S. 1.

1.2. Aufgrund der verschiedenen Gemeinschaftsinstrumente hat jeder meldende Staat vierteljährlich Daten über "Tonnen" und "Tonnenkilometer" der Kabotagefahrten der Kommission vorzulegen, die von den eigenen Güterkraftverkehrsunternehmen in jedem (anderen) EWR-Partnerstaat, in dem Kabotageverkehr durchgeführt werden könnte, durchgeführt wurden.

1.3. Wie im o.g. Bericht - KOM(1998) 47 - sind Quartalsdaten auf Halbjahresbasis zusammengefasst worden, wobei sich die Analyse auf die Daten zu "Tonnenkilometern" (tkm) beschränkt. Ferner ist im vorliegenden Bericht die Reihenfolge der Staaten beibehalten worden, um Vergleiche mit den Tabellen und Matrizen des o.g. Berichts zu erleichtern. Diese lautet wie folgt: "Deutschland (D), Frankreich (F), Italien (I), Niederlande (NL), Belgien (B), Luxemburg (L), Vereinigtes Königreich (UK), Irland (IRL), Dänemark (DK), Griechenland (GR), Spanien (E), Portugal (P), Island (IS), Norwegen (N), Finnland (FIN), Schweden (S), Liechtenstein (FL), Österreich (A)".

1.4. Aus praktischen Gründen wird im o.g. Bericht zwischen 2 Zeiträumen unterschieden, "1. Zeitraum" (Juli 1990 bis Juni 1994) und "2. Zeitraum" (Juli 1994 bis Dezember 1995), als die Kabotageregelung auf den EWR ausgedehnt wurde (mit Ausnahme von Österreich). Ferner wird im vorliegenden Bericht zwischen "3. Zeitraum" ab "Januar 1996 bis Juni 1998" und "gesamtem Zeitraum" ab "Juli 1990 bis Juni 1998" unterschieden, um die zeitliche Entwicklung kurz darzustellen.

1.5. Die von den meldenden Staaten vorgelegten Daten für den 3. Zeitraum sind bis auf folgende vollständig:

Spanien: keine Daten vorgelegt;

Frankreich: 1. Halbjahr 1998.

Zur besseren Klarheit bei der Auslegung der Ergebnisse wurden die fehlenden Daten geschätzt. Schätzwerte für meldende Staaten sind in den Tabellen im allgemeinen kursiv gesetzt. Dies gilt nicht für die grossen Matrizen der Tabellen 7 und 8.

1.6. In diesem Bericht werden auch durch Daten aus anderen Quellen ergänzte tkm-Daten über den innerstaatlichen und den grenzueberschreitenden Verkehr aus "Stichprobenerhebungen im Strassengüterverkehr" verwendet. Diese Angaben werden für die Berechnung folgender Werte benötigt:

(a) "Durchdringungsraten" für "Kabotage in einem Staat" als Prozentsatz des "Inlandsverkehrs im selben Staat", und

(b) "Kabotagetätigkeitsrate" für "Kabotage von Güterkraftverkehrsunternehmen eines meldenden Staates" als Prozentsatz des "grenzueberschreitenden Verkehrs von Güterkraftverkehrsunternehmen desselben Staates" (lediglich Unternehmer mit einer international gültigen Genehmigung dürfen Kabotagefahrten durchführen).

1.7. Im Gegensatz zum o.g. Bericht deckt dieser Bericht nicht nur die Kabotagetätigkeit im innerstaatlichen (und grenzueberschreitenden) Verkehr der "gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmen", sondern auch jene der Unternehmen des "Werkverkehrs" ab. Dafür gibt es zwei Gründe. Zunächst gilt die Kabotageregelung durch die Verordnung (EG) Nr. 792/94 der Kommission vom 8. April 1994 [7] auch für Unternehmen des "Werkverkehrs". Ausserdem wurde bei den jüngsten Arbeiten zur Erstellung angemessenerer Zeitreihen der Daten für den innerstaatlichen (und grenzueberschreitenden) Verkehr keine Trennung zwischen "Unternehmen des Werkverkehrs" und "gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmen" vorgenommen.

[7] ABl. L 92 vom 9.4.1994, S. 13.

2. Analyse der im Rahmen der Kabotageregelung zwischen Juli 1990 und Juni 1998 vorgelegten Daten

2.1. Aus Tabelle 5 geht hervor, daß die Kabotage im Rahmen der Einführung der Kabotagegenehmigungen während des gesamten Zeitraums (von Juli 1990 bis Juni 1998) 10,5 Mrd. tkm erreichte. In jenen Staaten, in denen Kabotage-Fahrten zu diesem Zeitpunkt erlaubt waren, erhöhte sich die innerstaatliche Verkehrstätigkeit während desselben Zeitraums jedoch auf 6.400 Mrd. tkm; während des gesamten Zeitraums belief sich die durchschnittliche Durchdringungsrate für Kabotage im innerstaatlichen Verkehr folglich lediglich auf 0,164% (oder 1 zu 600) (siehe Tabellen 5 und 6). Die grenzueberschreitende Verkehrstätigkeit (erneut in tkm) machte während des gesamten Zeitraums ungefähr ein Viertel der nationalen Verkehrstätigkeit aus; die Kabotage entsprach daher im Durchschnitt 0,66% (oder 1 zu 150) der Verkehrstätigkeit internationaler Güterkraftverkehrsunternehmen während des gesamten Zeitraums.

2.2. Die Kabotage hat hauptsächlich angesichts des raschen Anstiegs bei der Zahl der Kabotagegenehmigungen (von 15.298 für den Zeitraum von "Juli 1990 bis Juni 1991" auf 85.098 1997) auf das Sechsfache zugenommen und stieg von 176 Millionen (Mio.) tkm im 2. Halbjahr 1990 (352 Mio. tkm auf Jahresbasis) auf 2.224 Mio. tkm 1997 (siehe Tabelle 3).

2.3. Trotz eines weiteren Anstiegs der Zahl der Kabotagegenehmigungen um 30% im 1. Halbjahr 1998 (verglichen mit beiden Jahreshälften 1997) wurde im 1. Halbjahr 1998 ein leichter absoluter Rückgang auf 1.010 Mio. tkm verzeichnet (2.020 Mio. tkm auf Jahresbasis). Dies ist auf die ziemlich hohe Zahl an Mindermeldungen in diesem Halbjahr zurückzuführen, da die Unternehmen wahrscheinlich wussten, daß sie für die folgenden Quartale einen Antrag auf Ausstellung einer Genehmigung bei den Behörden nicht rechtfertigen müssten (weitere Anmerkungen zu den Mindermeldungen siehe Ziffern 3.7 - 3.9).

2.4. Da der innerstaatliche Verkehr zwischen 1990 und 1998 lediglich um ungefähr 20 % gestiegen ist, hat die durchschnittliche Durchdringungsrate der Kabotage in den Inlandsmärkten auf das Fünffache zugenommen und hat sich von 0,05% im 2. Halbjahr 1990 auf 0,25% 1997 erhöht (siehe Tabelle 6). Der scheinbare Rückgang auf 0,22% im 1. Halbjahr 1998 ist auf die Mindermeldungen zurückzuführen (siehe auch Ziffern 3.7 - 3.9). Ferner entsprach der Kabotageverkehr im 2. Halbjahr 1990 rund 0,2% der Verkehrstätigkeit internationaler Güterkraftverkehrsunternehmen und stieg 1997 auf ungefähr 1% .

2.5. Die durchschnittliche Nutzung einer (2 Monate gültigen) Kabotagegenehmigung geht aus Tabelle 4 hervor. Sie belief sich während des gesamten Zeitraums (Juli 1990 bis Juni 1998) auf 30.800 tkm. Die durchschnittliche Nutzung stieg rasch von 23.000 tkm (2. Halbjahr 1990) auf 47.500 tkm (1993), ging dann jedoch kontinuierlich auf 26.100 tkm (1997) zurück; schließlich wurde ein deutlicher Rückgang auf 18.200 tkm verzeichnet (1. Halbjahr 1998). Der Rückgang bei der durchschnittlichen Nutzung ist zum Teil wahrscheinlich erneut auf die Mindermeldungen zurückzuführen (siehe Ziffern 3.7 - 3.9).

2.6. Die Güterkraftverkehrsunternehmen aus den Benelux-Staaten waren auf dem Kabotagemarkt am aktivsten; aus Tabelle 3 geht hervor, daß 58,7% des gesamten Kabotageverkehrs von Unternehmen aus Benelux durchgeführt wurde (31,2% entfielen allein auf niederländische Güterkraftverkehrsunternehmen), obwohl die Benelux-Staaten nur über 22,5% der Kabotagegenehmigungen verfügten (siehe Tabelle 2). Die durchschnittliche Nutzung bei Güterkraftverkehrsunternehmen aus den 3 Benelux-Ländern lag folglich während des gesamten Zeitraums zwischen 70.200 und 86.900 tkm je Genehmigung im Vergleich zu 16.400 tkm je Genehmigung für Güterkraftverkehrsunternehmen, die nicht aus Benelux kommen (siehe Tabelle 4).

2.7. Andere im Kabotagemarkt aktive Güterkraftverkehrsunternehmen kamen aus Schweden (5,0% der tkm des gesamten Kabotageverkehrs, mit 3,7% der gesamten Kabotagegenehmigungen, durchschnittliche Nutzung 42.000 tkm), Frankreich (12,7% bzw. 10,6% und 36.700 tkm) und Dänemark (6,7% bzw. 7,6% und 27.300 tkm).

2.8. Güterkraftverkehrsunternehmen aus Deutschland, Italien und dem Vereinigten Königreich waren in den Kabotagemärkten nicht sehr aktiv und erreichten nur 5,3% bzw. 3,1% und 3,0% Marktanteil; obwohl diesen Staaten relativ viele Genehmigungen zugeteilt worden waren (12,8% bzw. 10,6% und 6,7%). Die durchschnittliche Nutzung je Genehmigung betrug daher lediglich 12.600 bzw. 9.100 und 14.000 tkm.

2.9 Nur 2% des Kabotageverkehrs entfiel auf Güterkraftverkehrsunternehmen aus Ländern mit "niedrigen Arbeitskosten" (Griechenland, Spanien, Portugal), trotz der Tatsache, daß den Unternehmen aus diesen drei Ländern 16,2% der Kabotagegenehmigungen zugeteilt worden waren. Die durchschnittliche Nutzung der Genehmigungen durch griechische, spanische und portugiesische Unternehmen belief sich somit nur auf 20 bzw. 5.500 (geschätzt) und 3.700 tkm. Befürchtungen, daß Güterkraftverkehrsunternehmen aus Ländern mit "niedrigen Arbeitskosten" den Unternehmen in Ländern mit "hohen Arbeitskosten" zu "unfairen" Bedingungen Konkurrenz machen würden, haben sich daher nicht bewahrheitet.

2.10 68,3% der Kabotage erfolgte in Deutschland, dem aktivsten "Partnerstaat" (siehe Tabelle 5); der Anteil ist von 64% (1. Zeitraum) auf 73% (2. Zeitraum) gestiegen, ging dann aber auf 69% (3. Zeitraum) zurück. Aus Tabelle 6 geht hervor, daß sich die Durchdringungsrate der Kabotage im deutschen Inlandsmarkt von 0,12% (2. Halbjahr 1990) auf 0,75% 1997 erhöht hat (siehe auch Ziffern 3.7 - 3.9). Da nur 5,3 % des gesamten Kabotageverkehrs von deutschen Güterkraftverkehrsunternehmen durchgeführt wurde, weist Deutschland einen sehr hohen negativen Kabotagesaldo aus.

2.11. 12,6% der Kabotage erfolgte in Frankreich, dem zweitaktivsten "Partnerstaat"; 1997 lag die Durchdringungsrate der Kabotage im französischen Inlandsmarkt bei 0,21%. Da zudem 12,7% des gesamten Kabotageverkehrs von französischen Güterkraftverkehrsunternehmen durchgeführt wurde, weist Frankreich einen fast "Null" betragenden Kabotagesaldo auf.

2.12. Der drittaktivste "Partnerstaat" war Italien, wo 6,9% der gesamten Kabotage erfolgte. Da italienische Güterkraftverkehrsunternehmen selbst nicht sehr aktiv waren (der Anteil am gesamten Kabotageverkehr betrug lediglich 3,1%), hatte Italien einen negativen Kabotagesaldo.

2.13. Sonst weisen nur noch Spanien, Griechenland und Norwegen einen scheinbar negativen Kabotagesaldo auf. Der Saldo für Spanien ist jedoch angesichts der ab 1996 lediglich geschätzten Daten für spanische Güterkraftverkehrsunternehmen mit Vorsicht zu betrachten; sogar vor diesem Zeitpunkt wurden Mindermeldungen beziffert. Griechenland weist einen Negativsaldo auf, da griechische Güterkraftverkehrsunternehmen nach 1991 keine Kabotagefahrten meldeten. In Norwegen belief sich die Durchdringungsrate im 1. Halbjahr 1998 lediglich auf 0,25%, obwohl doppelt soviel Kabotageverkehr in Norwegen als von norwegischen Güterkraftverkehrsunternehmen durchgeführt wurde.

2.14. In Tabelle 7 ist der Anteil am Kabotageverkehr von Güterkraftverkehrsunternehmen aus allen meldenden Staaten (die Zeilen der Matrix) in allen Partnerstaaten (die Spalten der Matrix) im 3. Zeitraum (Januar 1996 bis Juni 1998) dargelegt. In Tabelle 8 ist die entsprechende Matrix für den gesamten (8-Jahres-)Zeitraum dargestellt (Juli 1990 bis Juni 1998). In Tabelle 9 sind die führenden "Kaboteure" (Kabotageverkehr aller Unternehmen aus einem bestimmten meldenden Staat in einem bestimmten Partnerstaat) für den 1., 2., 3. und den gesamten Zeitraum dem Rang nach für den gesamten Zeitraum (Juli 1990 bis Juni 1998) aufgeführt.

2.15. Die führenden "Kaboteure" waren niederländische Güterkraftverkersunternehmen in Deutschland. Auf sie entfielen 2.814 von 10.517 Mio. tkm im gesamten Zeitraum von 8 Jahren, d.h. 27% des gesamten Kabotageverkehrs (d.h. aller Unternehmen in allen Staaten). "Niederländische Güterverkehrsunternehmen in Deutschland" beherrschten den Kabotagemarkt in allen 3 Zeiträumen; so erreichten sie Anteile von 19% bzw. 31% und 29% am gesamten Kabotageverkehr.

2.16. An zweiter Stelle unter den führenden "Kaboteuren" finden sich belgische Güterkraftverkehrsunternehmen in Deutschland, die 10% der gesamten Kabotage (1.055 von 10.517Mio. tkm) durchführten. Während "belgische Unternehmen in Deutschland" im 1. und im 2. Zeitraum auf Platz 2 rangierten (mit 14% bzw. 11%), erreichten sie im 3. Zeitraum lediglich einen Anteil von 7% und wurden von "Güterkraftverkehrsunternehmen aus Luxemburg in Deutschland" (mit 9%) und "belgischen Güterkraftverkehrsunternehmen in Frankreich" (mit 8%) überholt.

2.17. Weitere erwähnenswerte "Kaboteure" im 3. Zeitraum waren "schwedische Güterkraftverkehrsunternehmen in Deutschland" und "französische Güterkraftverkehrsunternehmen in Deutschland" (jeweils ungefähr 6,5%)

3. Erste Bemerkungen zu den Daten für die Kabotage aus den Stichprobenerhebungen im Strassengüterverkehr

3.1. 1987 brachte die Kommission den Vorschlag ein, Kabotagefahrten in die Richtlinie über die Güterkraftverkehrsstatistik (78/546) aufzunehmen - KOM(87) 548 endgültig vom 20. November 1987; es wurde explizit vorgeschlagen, Kabotagefahrten in die Fahrtarten (in Artikel 1 der Richtlinie aufgeführt) einzubeziehen, zu denen gemäß der Richtlinie (stichprobenweise) Erhebungen durchgeführt werden. Der Rat schloß Kabotagefahrten durch Erlaß der Richtlinie 89/462 (zur Änderung von 78/546) jedoch ausdrücklich aus, da dies, zum damaligen Zeitpunkt, noch "illegal" war.

3.2. Entwürfe einer zweiten Änderung der Richtlinie über die Güterkraftverkehrsstatistik sind lange vorbereitet worden; so hat der Rat schließlich erst am 25. Mai 1998 eine Aufhebung der Richtlinie über die Güterkraftverkehrsstatistik in Form einer Verordnung (1172/98) formell erlassen. Ihre endgültige Verabschiedung wurde durch die bevorstehende Aufhebung der Erfassung von Daten über den Kabotageverkehr gemäß der Kabotageverordnung (3118/93) beschleunigt.

3.3. Wie üblich konnten die Mitgliedstaaten innerhalb eines Übergangszeitraums ihre statistischen Erhebungen anpassen, um u.a. Daten zur Kabotage einzubeziehen; die neue Verordnung (1172/98) gilt daher nur für Daten, die ab dem 1.1.1999 erhoben wurden. Der Rat war sich darüber im klaren, daß die Daten für den Zeitraum zwischen dem Auslaufen der Kabotageverordnung (d.h. 30.6.1998) und dem offiziellen Beginn der Richtlinie über die Güterkraftverkehrsstatistik (d.h. 1.1.1999) fehlen. Aus diesem Grund wurden die Mitgliedstaaten ersucht, der Kommission nach Möglichkeit Daten über den Kabotageverkehr aus ihren Stichprobenerhebungen zum Güterkraftverkehr für den fehlenden Zeitraum zu übermitteln, d.h. 2. Halbjahr 1998. Sechs Staaten (fünf Mitgliedstaaten und Norwegen) haben dies bisher getan. Sie hatten bereits damit begonnen, in ihren Stichprobenerhebungen Daten für die Kabotage zu erfassen (wie bereits erwähnt, war der Entwurf zur Änderung der Richtlinie über die Güterkraftverkehrsstatistik lange vorbereitet worden).

3.4. Die Dienststellen der Kommission waren sich auch darüber im klaren, daß der Wechsel der Datenquelle zur Kabotage (Juli 1998) dazu geführt haben könnte, daß die Auswirkungen der Abschaffung der Kabotagequoten (ebenfalls Juli 1998) nicht eindeutig erkennbar waren. Die Dienststellen der Kommission ersuchten daher die Staaten, nach Möglichkeit Daten zu den Kabotagefahrten aus den Stichprobenerhebungen für den Zeitraum vor dem 2. Halbjahr 1998 zu übermitteln; dies würde einen Vergleich zwischen den beiden Quellen zur Erhebung der Daten für die Kabotage für denselben Zeitraum zulassen. Bei diesen Vergleichen darf der Kabotageverkehr innerhalb des Benelux nicht berücksichtigt werden, da für den Kabotageverkehr innerhalb dieser Staaten seit 1992 keine mengenmässigen Beschränkungen gelten (nach 1992 wurde bei den gemäß der Kabotageverordnung erhobenen Daten nur ein geringer Anteil verzeichnet).

3.5. Den Dienststellen der Kommission wurden folglich von einigen Mitgliedstaaten und Norwegen bereits umfangreiche Daten zur Kabotage aus den vor 1999 durchgeführten Stichprobenerhebungen übermittelt. Statistiker aus den Mitgliedstaaten haben jedoch betont, daß bei den Stichprobenerhebungen im allgemeinen lediglich ungefähr 1% der gesamten Fahrten erfasst werden; zudem sind nur wenige davon Kabotagefahrten. Da diese Daten zur Kabotage im allgemeinen nicht erhoben worden waren, um genaue Angaben zu veröffentlichen, ist die Qualität der Daten folglich auch nicht geprüft worden, was vor einer Veröffentlichung eigentlich üblich ist. Um diesen von den Statistikern geäusserten begründeten Einwendungen Rechnung zu tragen, werden im vorliegenden Bericht die Quartalsdaten zur Kabotage aus den Stichprobenerhebungen sowohl "zeitlich" als auch "aller meldenden Staaten" zusammengefasst; die Schlußfolgerungen, die aus diesen "zusammengefassten Daten" gezogen wurden, sollten somit zuverlässig genug sein.

3.6 Eine Überprüfung der bis zu diesem Zeitpunkt übermittelten Daten aus den Stichprobenerhebungen im Güterkraftverkehr hat folgendes ergeben:

Nach Abschaffung der Kabotagequoten im Juli 1998 kam es zu keinem "explosionsartigen Anstieg" der Kabotagefahrten. Diese vorläufige Schlußfolgerung basiert auf den von 5 Staaten vorgelegten Daten (Frankreich, Niederlande (mit Ausnahme der Kabotage innerhalb des Benelux), Vereinigtes Königreich, Norwegen und Finnland). Das sind die einzigen Staaten, die bislang Daten aus Stichprobenerhebungen für das 1. und 2. Halbjahr 1998 vorgelegt haben. Aus diesen Daten geht hervor, daß die Kabotage-Tonnenkilometer nach Abschaffung der mengenmässigen Beschränkungen im Juli 1998 um 2% gestiegen sind. Im 1. Halbjahr 1998 entfielen 45% des gemäß der Kabotageverordnung durchgeführten Kabotageverkehrs auf diese 5 Staaten.

3.7 Ein Vergleich der Daten gemäß der Kabotageverordnung mit den bislang erhobenen Daten aus den Stichprobenerhebungen lässt folgendes erkennen:

(i) Im allgemeinen wurden unter der Kabotageverordnung immer mehr Mindermeldungen beziffert. Der Anpassungsfaktor ist auf 1,1 für 1996, 1,4 für 1997 und 1,8 für das 1. Halbjahr 1998 geschätzt worden. Der Anpassungsfaktor für 1997 basiert auf den Daten für 8 Staaten (Frankreich, Belgien und Niederlande (in beiden Staaten wurde der Verkehr innerhalb des Benelux nicht berücksichtigt), Vereinigtes Königreich, Dänemark, Norwegen, Schweden und Österreich); 1997 machte der Anteil der im Rahmen der Kabotageverordnung durchgeführten Kabotage dieser Staaten 80% aus. Die Anpassung sollte daher relativ zuverlässig sein, wenn die beiden Datenreihen zur Kabotage künftig miteinander kombiniert werden und dabei lediglich Angaben aus Stichprobenerhebungen vorliegen. Der Anpassungsfaktor für das 1. Halbjahr 1998 basiert bislang nur auf den Daten für 4 Staaten (Niederlande (mit Ausnahme der Kabotage innerhalb des Benelux), Vereinigtes Königreich, Norwegen und Finnland). Im 1. Halbjahr 1998 entfielen auf diese 4 Staaten lediglich 33% der im Rahmen der Kabotageverordnung durchgeführten Kabotage, so daß dieser Faktor als vorläufig betrachtet werden muß. Der Anpassungsfaktor für 1996 ist festgelegt worden, um eine gleichmässige Entwicklung der im Rahmen der Kabotageverordnung durchgeführten Kabotage aufzuzeigen. Es wird davon ausgegangen, daß für den Zeitraum vor 1996 keine Anpassung vorgenommen werden muß. Obwohl die Anpassungsfaktoren selbst ungenau sind, hat dies keine Auswirkungen auf die in den nachstehenden Ziffern 3.8 und 3.9 dargelegten allgemeinen Schlußfolgerungen.

(ii) Einige Staaten, hauptsächlich in Skandinavien, beziffern in den Stichprobenerhebungen derzeit beträchtliche Mindermeldungen für die Kabotage.

3.8. Die Anwendung der in Ziffer 3.7 (i) genannten vorläufigen Anpassungsfaktoren auf die in Teil 2 dieses Berichts dargelegten wichtigsten Ergebnisse ergibt somit folgende berichtigte Zahlen:

(i) Kabotage von Unternehmen aus allen Staaten:

- 1996: 2.215 Mio. tkm (2.014 x 1,1);

- 1997: 3.114 Mio. tkm (2.224 x 1,4);

- im 1. Halbjahr 1998: 1.818 Mio. tkm (1.010 x 1,8), 3.636 Mio. tkm auf Jahresbasis.

(ii) Der Kabotageanteil stellte 1997 rund 0,35% (0,25% x 1,4) und im 1. Halbjahr 1998 (vorläufig) ungefähr 0,40% (0,22 x 1,8) der Inlandsmärkte des gesamten EWR dar.

(iii) Anteil der Kabotage in Deutschland:

- 1996: 1.560 Mio. tkm (1.418 x 1,1), 0,8% des deutschen Inlandsmarktes;

- 1997: 2.122 Mio. tkm (1.516 x 1,4), 1,0% des deutschen Inlandsmarktes;

- 1. Halbjahr 1998: 1.240 Mio. tkm (688 x 1,8), (vorläufig) 1,2% des deutschen Inlandsmarktes.

3.9. Nach Vornahme einer ähnlichen Anpassung machte der Kabotageanteil 1997 ungefähr 1,4% (1,0% x 1,4) der Verkehrstätigkeit internationaler Güterkraftverkehrsunternehmen aus.

3.10. Die Daten werden vorläufig angepasst, da es zum derzeitigen Zeitpunkt unklug wäre, die Anpassungen auch auf detailliertere Ergebnisse aus Teil 2 anzuwenden.

4. Schlußfolgerungen

4.1. Die Kabotage hat in den 8 Jahren von Juli 1990 bis Juni 1998 beachtlich zugenommen. 1997 war der Anteil an Tonnenkilometern im nationalen Strassentransport (d.h. Transporte innerhalb eines Staates von ansässigen Verkehrsunternehmen) jedoch 300mal höher als der Kabotageanteil. Ferner war der Anteil an Tonnenkilometern im grenzueberschreitenden Verkehr 70mal höher als der Kabotageanteil.

4.2 68% der gesamten Kabotage erfolgte in Deutschland, doch 1997 war der Anteil der deutschen nationalen Strassentransporte noch 100mal höher als der Anteil der in Deutschland durchgeführten Kabotage.

4.3. Die vorläufigen Ergebnisse aus den Stichprobenerhebungen lassen erkennen, daß die Kabotage nach Aufhebung der mengenmässigen Beschränkungen im 2. Halbjahr 1998 nicht "explosionsartig" zugenommen hat.

4.4. Effiziente Verkehrsunternehmen haben noch die Möglichkeit, in anderen Staaten Kabotagefahrten durchzuführen; im EWR besteht kaum Grund zu der Annahme, daß Güterkraftverkehrsunternehmen aus Ländern mit niedrigen Arbeitskosten den Unternehmen in Ländern mit hohen Arbeitskosten zu "unfairen Bedingungen" Konkurrenz machen würden.

5. Empfehlungen für die künftige Beobachtung des Kabotageverkehrs

Die Kommission empfiehlt zum derzeitigen Zeitpunkt nicht, zusätzliche Daten zur Beobachtung des Kabotageverkehrs zu erheben. Die Mitgliedstaaten sollten im Rahmen der Durchführung der Verordnung 1172/98 über die statistische Erfassung des Güterkraftverkehrs jedoch Stichprobensätze (und Stichprobenverfahren) anwenden, mit deren Hilfe zuverlässige Daten zur Kabotage auf Jahresbasis (und nach Möglichkeit auf Halbjahresbasis) vorgelegt werden können. Dadurch wäre eine adäquate Beobachtung der Kabotageverkehrsmärkte gemäß Artikel 12 Absatz 3 Unterabsatz 2 der Kabotageverordnung 3118/93 gewährleistet.

LISTE DER TABELLEN

Tabelle 1: Kabotage von Unternehmen aus dem meldenden Staat je Halbjahr im 3. Zeitraum (Januar 1996 bis Juni 1998).

Tabelle 2: Anzahl der zugeteilten 2-Monats-Kabotagegenehmigungen je meldenden Staat, je Kalenderjahr.

Tabelle 3: Kabotage von Unternehmen aus jedem meldenden Staat je Kalenderjahr.

Tabelle 4: Durchschnittliche Nutzung von (2-Monats-) Kabotagegenehmigungen je meldenden Staat, je Kalenderjahr.

Tabelle 5: Kabotage in jedem Partnerstaat und Inlandsverkehr je Kalenderjahr.

Tabelle 6: Durchdringungsrate (Kabotage in jedem Partnerstaat/Inlandsverkehr) und Relative Durchdringungsrate, je Kalenderjahr.

Tabelle 7: Kabotage von Unternehmen aus jedem meldenden Staat in jedem Partnerstaat im 3. Zeitraum (Januar 1996 bis Juni 1998).

Tabelle 8: Kabotage von Unternehmen aus jedem meldenden Staat in jedem Partnerstaat im gesamten Zeitraum (Juli 1990 bis Juni 1998).

Tabelle 9: Führende "Kaboteure" (Kabotage von Unternehmen aus einem meldenden Staat in einem Partnerstaat) im 1. Zeitraum (Juli 1990 bis Juni 1994), 2. Zeitraum (Juli 1994 bis Dezember 1995), 3. Zeitraum (Januar 1996 bis Juni 1998) und gesamter Zeitraum (Juli 1990 bis Juni 1998).

Tabelle 1

Kabotage von Unternehmen aus dem meldenden Staat je Halbjahr im 3. Zeitraum

Units: tkm (1000's)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Tabelle 2

Anzahl der zugeteilten 2-Monats-Kabotagegenehmigungen je meldenden Staat

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Tabelle 3

Kabotage von Unternehmen aus jedem meldenden Staat

Units: tkm (1000's)

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Tabelle 4

Durchschnittliche Nutzung von (2-Monats-) Kabotagegenehmigungen je meldenden Staat

Units: tkm (1000's)

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Tabelle 5

Kabotage in jedem Partnerstaat Units: tkm (1000's)

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Inlandsverkehr Units: tkm (1000 million's)

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Tabelle 6

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Tabelle 7

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Tabelle 8

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Tabelle 9

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