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Document 32014D0407

    2014/407/EU: Beschluss des Rates vom 20. Juni 2014 zur Aufhebung des Beschlusses 2010/287/EU über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in den Niederlanden

    ABl. L 190 vom 28.6.2014, p. 73–75 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2014/407/oj

    28.6.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 190/73


    BESCHLUSS DES RATES

    vom 20. Juni 2014

    zur Aufhebung des Beschlusses 2010/287/EU über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in den Niederlanden

    (2014/407/EU)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 126 Absatz 12,

    auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Mit dem Beschluss 2010/287/EU (1) hat der Rat am 2. Dezember 2009 auf Empfehlung der Kommission festgestellt, dass ein übermäßiges Defizit in den Niederlanden besteht. Der Rat stellte fest, dass für das Jahr 2009 ein gesamtstaatliches Defizit von 4,8 % des BIP geplant war, das damit über dem im Vertrag vorgesehenen Referenzwert von 3 % des BIP liegen sollte, und sich der gesamtstaatliche Bruttoschuldenstand den Planungen zufolge auf 59,7 % des BIP belaufen und somit unter dem im Vertrag vorgesehenen Referenzwert von 60 % des BIP bleiben sollte. Das gesamtstaatliche Defizit und der öffentliche Schuldenstand 2009 wurden daraufhin auf 5,6 % des BIP bzw. 60,8 % des BIP korrigiert.

    (2)

    Gemäß Artikel 126 Absatz 7 des Vertrags und Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates (2) richtete der Rat auf Empfehlung der Kommission am 2. Dezember 2009 eine Empfehlung an die Niederlande mit dem Ziel, das übermäßige Defizit bis spätestens 2013 zu beenden. Diese Empfehlung des Rates wurde veröffentlicht.

    (3)

    Am 21. Juni 2013 war der Rat der Auffassung, dass die Niederlande wirksame Maßnahmen in Einklang mit der Empfehlung des Rates vom 2. Dezember 2009 gemäß Artikel 126 Absatz 7 des Vertrags ergriffen hatten und dass nach der Annahme der ursprünglichen Empfehlung unerwartete nachteilige wirtschaftliche Ereignisse mit sehr ungünstigen Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen eingetreten waren. Infolgedessen stellte der Rat auf Empfehlung der Kommission fest, dass die in Artikel 3 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 genannten Voraussetzungen erfüllt waren und sprach erneut nach Artikel 126 Absatz 7 des Vertrags eine Empfehlung an die Niederlande für die Beendigung des übermäßigen Defizits bis 2014 aus. Diese neue Empfehlung des Rates wurde veröffentlicht.

    (4)

    Gemäß Artikel 4 des den Verträgen beigefügten Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit werden die zur Anwendung des Defizitverfahrens erforderlichen Daten von der Kommission zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Anwendung dieses Protokolls müssen die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates (3) zweimal jährlich, und zwar zum 1. April und zum 1. Oktober, Angaben zu ihren öffentlichen Defiziten und ihrem öffentlichen Schuldenstand sowie andere damit verbundene Variablen übermitteln.

    (5)

    Der Rat hat die Entscheidung, ob ein Beschluss über das Vorliegen eines übermäßigen Defizits aufzuheben ist, auf der Grundlage der gemeldeten Daten zu treffen. Zudem sollte ein Beschluss über das Vorliegen eines übermäßigen Defizits nur aufgehoben werden, wenn die Kommission in ihrer Prognose davon ausgeht, dass das Defizit den im Vertrag festgelegten Referenzwert von 3 % des BIP im Prognosezeitraum nicht überschreiten wird (4).

    (6)

    Die Daten, die von der Kommission (Eurostat) gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 nach der vor dem 1. April 2014 erfolgten Datenmeldung der Niederlande zur Verfügung gestellt wurden, das Stabilitätsprogramm 2014 und die von den Kommissionsdienststellen erstellte Frühjahrsprognose 2014 lassen folgende Schlussfolgerungen zu:

    Nachdem das gesamtstaatliche Defizit der Niederlande im Jahr 2009 mit 5,6 % des BIP seinen Höchststand erreicht hatte, wurde es konstant zurückgeführt und lag 2013 bei 2,5 % des BIP (5). Diese Verbesserung ging auf Konsolidierungsmaßnahmen sowohl auf der Ausgabenseite als auch auf der Einnahmenseite zurück, insbesondere auf eine Erhöhung der (indirekten) Steuern und Kürzungen der öffentlichen Ausgaben.

    Dem Stabilitätsprogramm der Niederlande für 2014 zufolge wird das gesamtstaatliche Defizit 2014 auf 2,9 % ansteigen und 2015 auf 2,1 % sinken, die von den Kommissionsdienststellen erstellte Frühjahrsprognose 2014 geht dagegen davon aus, dass das gesamtstaatliche Defizit 2014 bei 2,8 % des BIP und 2015 bei 1,8 % des BIP liegen wird. Das Defizit wird somit im Prognosezeitraum unter dem im Vertrag festgelegten Referenzwert von 3 % des BIP bleiben.

    Der strukturelle Haushaltssaldo, also der konjunkturbereinigte gesamtstaatliche Saldo ohne Anrechnung einmaliger und sonstiger befristeter Maßnahmen, der sich 2013 um 1,4 % des BIP verbesserte, dürfte sich 2014 stabilisieren und 2015 — eine unveränderte Politik vorausgesetzt — um 0,5 Prozentpunkte verbessern. In diesem Zusammenhang zeichnet sich eine Lücke von 0,5 % des BIP gegenüber der zur Erreichung des mittelfristigen Haushaltsziels im Jahr 2014 erforderlichen Anpassung des strukturellen Saldos ab, was darauf hindeutet, dass die Haushaltsmaßnahmen intensiviert werden müssen, damit die Anforderungen der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts angesichts der drohenden Gefahr einer erheblichen Abweichung vom vorgeschriebenen Anpassungspfad vollständig eingehalten werden.

    Die Schuldenquote erhöhte sich von 2010 bis 2013 um rund 10 Prozentpunkte auf 73,5 %. Die von den Kommissionsdienststellen erstellte Frühjahrsprognose 2014 geht davon aus, dass der gesamtstaatliche Bruttoschuldenstand 2014 weiter steigt (auf 73,8 % des BIP) und 2015 auf 73,4 % sinkt.

    (7)

    Ab dem Jahr 2014, d. h. dem Jahr nach der Korrektur des übermäßigen Defizits, unterliegen die Niederlande der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts und sollten sich in einem angemessenen Tempo ihrem mittelfristigen Ziel nähern, und zwar auch durch die Einhaltung des Ausgabenrichtwertes, und sollten — im Einklang mit Artikel 2 Absatz 1a der Verordnung (EG) Nr. 1464/97 vom 7. Juli 1997 — ausreichende Fortschritte bei der Einhaltung des Schuldenstandskriteriums erzielen.

    (8)

    Nach Artikel 126 Absatz 12 des Vertrags ist ein Beschluss des Rates über das Bestehen eines übermäßigen Defizits aufzuheben, wenn das übermäßige Defizit im betreffenden Mitgliedstaat nach Ansicht des Rates korrigiert worden ist.

    (9)

    Nach Ansicht des Rates haben die Niederlande ihr übermäßiges Defizit korrigiert und sollte der Beschluss 2010/287/EU daher aufgehoben werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Nach Prüfung der Gesamtlage ist festzustellen, dass die Niederlande ihr übermäßiges Defizit korrigiert haben.

    Artikel 2

    Der Beschluss 2010/287/EU wird aufgehoben.

    Artikel 3

    Dieser Beschluss ist an das Königreich der Niederlande gerichtet.

    Geschehen zu Luxemburg am 20. Juni 2014.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    G. A. HARDOUVELIS


    (1)  Beschluss 2010/287/EU des Rates vom 2. Dezember 2009 über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in den Niederlanden (ABl. L 125 vom 21.5.2010, S. 42).

    (2)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 6.

    (3)  Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates vom 25. Mai 2009 über die Anwendung des dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (ABl. L 145 vom 10.6.2009, S. 1).

    (4)  Im Einklang mit den „Spezifikationen für die Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts sowie Leitlinien zu Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme“ vom 3. September 2012.

    (5)  Einen wesentlichen Einfluss auf das gesamtstaatliche Defizit hatte 2013 die Verstaatlichung des Unternehmens SNS Reaal, die nach der jüngsten Einschätzung des Statistischen Amtes der Niederlande (CBS) keine Auswirkungen auf das Defizit hatte, wobei die endgültige Entscheidung über die Einstufung durch Eurostat noch aussteht. Auf der Grundlage der derzeit verfügbaren Informationen könnte die Verstaatlichung einen Anstieg des Defizits um höchstens 0,3 % des BIP bewirkt haben.


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