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Document 32012R0193

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 193/2012 des Rates vom 8. März 2012 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 560/2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in der Republik Côte d’Ivoire

ABl. L 71 vom 9.3.2012, p. 5–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 10/06/2016; Stillschweigend aufgehoben durch 32016R0907

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2012/193/oj

9.3.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 71/5


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 193/2012 DES RATES

vom 8. März 2012

zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 560/2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in der Republik Côte d’Ivoire

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 560/2005 des Rates vom 12. April 2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in der Republik Côte d’Ivoire (1), insbesondere auf Artikel 11a Absätze 2 und 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 12. April 2005 die Verordnung (EG) Nr. 560/2005 angenommen.

(2)

Auf Grundlage einer Überprüfung der Liste der Personen und Organisationen, die den restriktiven Maßnahmen nach der Verordnung (EG) Nr. 560/2005 unterliegen, vertritt der Rat die Auffassung, dass keine Gründe mehr vorliegen, bestimmte Personen weiterhin auf dieser Liste zu führen.

(3)

Darüber hinaus sollten die Angaben zu einer in der Liste in Anhang I der genannten Verordnung aufgeführten Person und zu den in der Liste in Anhang IA der genannten Verordnung aufgeführten Personen aktualisiert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

In Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 560/2005 wird der Eintrag zu folgender Person:

Désiré Tagro

durch den in Anhang I dieser Verordnung enthaltenen Eintrag ersetzt.

Artikel 2

Anhang IA der Verordnung (EG) Nr. 560/2005 erhält die in Anhang II zu dieser Verordnung enthaltene Fassung.

Artikel 3

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 8. März 2012.

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. BØDSKOV


(1)  ABl. L 95 vom 14.4.2005, S. 1.


ANHANG I

Eintrag gemäß Artikel 1

„Désiré TAGRO. Reisepass-Nr.: PD — AE 065FH08. Geburtsdatum: 27. Januar 1959. Geburtsort: Issia, Côte d’Ivoire. Gestorben am 12. April 2011 in Abidjan.

Generalsekretär während der sogenannten „Präsidentschaft“ von Herrn GBAGBO: Beteiligung an der unrechtmäßigen Regierung von Herrn GBAGBO; Blockierung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses; Nichtanerkennung des Ergebnisses der Präsidentschaftswahlen; Beteiligung an der gewaltsamen Unterdrückung von Volksbewegungen. Tag der Benennung durch die VN: 30.3.2011 (Tag der Benennung durch die Europäische Union: 22.12.2010).“


ANHANG II

„ANHANG IA

Liste der in den Artikeln 2, 4 und 7 genannten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die nicht vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen oder vom Sanktionsausschuss benannt worden sind

 

Name (und ggf. Aliasnamen)

Angaben zur Identität

Gründe

1.

Kadet Bertin

geb. 1957 in Mama

Sonderberater für Fragen der Sicherheit, Verteidigung und Militärausrüstung von Laurent Gbagbo und ehemaliger Verteidigungsminister von Laurent Gbagbo.

Neffe von Laurent Gbagbo.

Im Exil in Ghana. Gegen ihn liegt ein internationaler Haftbefehl vor.

Aktiv beteiligt an Fällen von Misshandlungen und gewaltsamen Entführungen und an der Finanzierung und Bewaffnung der Milizen und der sogenannten ‚jungen Patrioten (COJEP)‘.

Beteiligt an Waffenfinanzierung und Waffenhandel und an der Umgehung des Embargos.

Er stand den Milizen im Westen nahe und nahm im Auftrag Gbagbos mit diesen Gruppen Verbindung auf. Beteiligt an der Bildung der Todesschwadrone ‚Force Lima‘.

Während seines Exils in Ghana bereitet er weiterhin die gewaltsame Wiedererlangung der Macht vor. Ferner fordert er die unverzügliche Freilassung von Gbagbo.

Aufgrund seiner finanziellen Ressourcen, seiner Kenntnisse des illegalen Waffenhandelsnetzes und seiner fortbestehenden Verbindungen mit den immer noch aktiven Milizionären, insbesondere in Liberia, stellt Kadet Bertin weiterhin eine sehr reale Bedrohung für die Sicherheit und die Stabilität von Côte d’Ivoire dar.

2.

Oulaï Delafosse

geb. am 28. Oktober 1968

Ehemaliger Unterpräfekt von Toulepleu. Leiter der ‚Union patriotique pour la résistance du Grand Ouest‘.

Als Milizenchef war er an Gewalttaten und Verbrechen beteiligt, insbesondere in der Gegend von Toulepleu.

Er erhielt seine Befehle direkt von Kadet Bertin und hat während der Krise nach den Wahlen sehr aktiv die Rekrutierung liberianischer Söldner sowie den illegalen Handel mit Waffen aus Liberia betrieben. Seine Truppen verbreiteten während der Krise nach den Wahlen Terror und töteten Hunderte von Personen aus dem Norden von Côte d’Ivoire.

Wegen seines politischen Extremismus, seiner Nähe zu Kadet Bertin und seiner engen Kontakte zu den liberianischen Söldnermilieus stellt er weiterhin eine Gefahr für die Stabilität des Landes dar.

3.

Pastor Gammi

 

Führer der Miliz ‚Mouvement ivorien pour la Libération de l’Ouest (MILOCI)‘, die 2004 gegründet wurde. Als Führer der MILOCI, die Gbagbo unterstützte, war er an mehreren Massakern und großer Brutalität beteiligt.

Flucht nach Ghana (soll sich in Takoradi aufhalten). Gegen ihn liegt ein internationaler Haftbefehl vor.

In seinem Exil hat er sich der ‚Coalition Internationale pour la Libération de la Côte d’Ivoire (CILCI)‘ angeschlossen, die bewaffneten Widerstand befürwortet, um die Rückkehr Gbagbos an die Macht zu ermöglichen.

4.

Marcel Gossio

geb. am 18. Februar 1951 in Adjamé

Reisepass-Nr.: 08AA14345 (gültig bis 6. Oktober 2013)

Auf der Flucht außerhalb von Côte d’Ivoire. Gegen ihn liegt ein internationaler Haftbefehl vor.

Beteiligung an der widerrechtlichen Aneignung öffentlicher Gelder und an der Finanzierung und Bewaffnung der Milizen.

Schlüsselfigur bei der Finanzierung des Gbagbo-Klans und der Milizen. Zudem eine zentrale Figur des illegalen Waffenhandels.

Ist aufgrund des beachtlichen Vermögens, das er sich widerrechtlich angeeignet hat, sowie aufgrund seiner Kenntnis der Netze des illegalen Waffenhandels nach wie vor eine Bedrohung für die Sicherheit und Stabilität von Côte d’Ivoire.

5.

Justin Koné Katina

 

Flucht nach Ghana. Gegen ihn liegt ein internationaler Haftbefehl vor.

Beteiligt am Raubüberfall auf die Zentralbank Westafrikanischer Staaten (BCEAO).

Gibt sich im Exil weiterhin als Sprecher von Gbagbo. Hat in einer Pressemitteilung vom 12. Dezember 2011 den Wahlsieg von Ouattara abgestritten und das neue Regime als unrechtmäßig bezeichnet. Ruft zum Widerstand auf und rechnet damit, dass Gbagbo wieder an die Macht kommen wird.

6.

Ahoua Don Mello

geb. am 23. Juni 1958 in Bongouanou

Reisepass-Nr.: PD-AE/044GN02 (gültig bis 23. Februar 2013)

Sprecher von Laurent Gbagbo. Ehemaliger Minister für Infrastruktur und Abwasserwirtschaft in der unrechtmäßigen Regierung von Laurent Gbagbo.

Im Exil in Ghana. Gegen ihn liegt ein internationaler Haftbefehl vor.

Erklärt weiterhin aus dem Exil, dass Präsident Ouattara die Wahl durch Betrug gewonnen habe und erkennt dessen Amtsgewalt nicht an. Weigert sich, auf den Appell der ivorischen Regierung zur Versöhnung einzugehen und ruft regelmäßig in der Presse zum Aufstand auf, indem er Mobilisierungs-Tourneen in Flüchtlingslagern in Ghana unternimmt.

Hat im Dezember 2011 Côte d’Ivoire als ‚belagerten Tribalstaat‘ bezeichnet und erklärt, ‚die Tage des Regimes Ouattara‘ seien ‚gezählt‘.

7.

Moussa Touré Zéguen

geb. am 9. September 1944 alte

Reisepass-Nr.: AE/46CR05

Chef der ‚Groupement des Patriotes pour la Paix (GPP)‘.

Gründer der ‚Coalition Internationale pour la Libération de la Côte d’Ivoire (CILCI)‘.

Wurde 2002 Milizenchef und führt die GPP seit 2003 an. Unter seinem Kommando entwickelte sich die GPP zum bewaffneten Arm von Gbagbo in Abidjan und im südlichen Landesteil.

Mit der GPP verantwortlich für zahlreiche Gewalttaten, hauptsächlich gegen aus dem Norden stammende Bevölkerungsgruppen und Gegner des Regimes.

Persönlich an Gewalttaten im Anschluss an die Wahlen beteiligt (insbesondere in den Gebieten Abobo und Adjamé).

Im Exil in Accra gründete Touré Zéguen die CILCI, deren Ziel die erneute Machtergreifung durch Gbagbo ist.

Gibt wiederholt aus dem Exil aufhetzende Erklärungen ab (beispielsweise auf der Pressekonferenz vom 9. Dezember 2011), wobei er eine starre Logik des Konflikts und der Vergeltung mit Waffengewalt beibehält. Vertritt den Standpunkt, dass Côte d’Ivoire unter der Führung von Ouattara jeglicher Legitimität entbehrt und ‚erneut kolonisiert‘ wurde; fordert die Ivorer dazu auf, die ‚Betrüger zu stürzen‘ (Jeune Afrique vom Juli 2011).

Führt einen Blog, in dem er die ivorische Bevölkerung zu gewalttätigem Aufstand gegen Ouattara aufruft.“


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