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Document 32006D0057

2006/57/EG: Beschluss des Rates vom 30. Januar 2006 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und zur Aufhebung des Beschlusses 2004/518/EG

ABl. L 35 vom 7.2.2006, p. 57–72 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
ABl. L 270M vom 29.9.2006, p. 117–132 (MT)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (BG, RO)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 21/03/2008; Aufgehoben durch 32008D0112

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2006/57(1)/oj

7.2.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 35/57


BESCHLUSS DES RATES

vom 30. Januar 2006

über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und zur Aufhebung des Beschlusses 2004/518/EG

(2006/57/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG)Nr. 533/2004 des Rates vom 22. März 2004 über die Gründung Europäischer Partnerschaften im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses (1), insbesondere auf Artikel 2,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 19. und 20. Juni 2003 in Thessaloniki die Einführung Europäischer Partnerschaften als Instrument zur Verwirklichung der europäischen Perspektive der westlichen Balkanländer im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses gebilligt.

(2)

Nach Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 533/2004 beschließt der Rat über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaften sowie über spätere Anpassungen.

(3)

Der Rat hat am 14. Juni 2004 eine erste Europäische Partnerschaft mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (2) beschlossen. Diese Partnerschaft sollte nach den Erkenntnissen aus der Stellungnahme zum Antrag der früheren jugoslawischen Republik Mazedonien auf Aufnahme in die Europäische Union aktualisiert werden, damit neue Prioritäten für künftige Tätigkeiten gesetzt werden können.

(4)

Die Verordnung (EG) Nr. 533/2004 sieht vor, dass das Follow-up zu den Europäischen Partnerschaften im Rahmen der für den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess eingerichteten Mechanismen erfolgt.

(5)

Um sich auf die weitere Integration in die Europäische Union vorzubereiten, sollte die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien einen Zeitplan mit spezifischen Maßnahmen zur Umsetzung der Prioritäten dieser Europäischen Partnerschaft ausarbeiten.

(6)

Der Beschluss 2004/518/EG sollte daher aufgehoben werden ‐

BESCHLIESST:

Artikel 1

Die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien sind gemäß Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 533/2004 im Anhang des vorliegenden Beschlusses festgelegt, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Artikel 2

Die Umsetzung der Europäischen Partnerschaft wird mit Hilfe der im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses geschaffenen Maßnahmen, insbesondere der von der Kommission vorgelegten jährlichen Fortschrittsberichte, überprüft.

Artikel 3

Der Beschluss 2004/518/EG wird aufgehoben.

Artikel 4

Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 30. Januar 2006.

Im Namen des Rates

Der Präsident

U. PLASSNIK


(1)  ABl. L 86 vom 24.3.2004, S. 1.

(2)  Beschluss Nr. 2004/518/EG des Rates vom 14. Juni 2004 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (ABL. L 222 vom 23.6.2004. S. 20).


ANHANG

EHEMALIGE JUGOSLAWISCHE REPUBLIK MAZEDONIEN: EUROPÄISCHE PARTNERSCHAFT 2005

1.   EINLEITUNG

Der Europäische Rat von Thessaloniki hat die Einführung Europäischer Partnerschaften als Instrument zur Verwirklichung der europäischen Perspektive der westlichen Balkanländer im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses gebilligt.

Die erste Partnerschaft mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien wurde vom Rat am 14. Juni 2004 beschlossen. Diese erste Partnerschaft soll nach den Erkenntnissen aus der Stellungnahme der Kommission zum Antrag der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien auf Aufnahme in die Europäische Union aktualisiert werden. In der zweiten Europäischen Partnerschaft werden neue Prioritäten gesetzt.

Die neuen Prioritäten sind auf die spezifischen Bedürfnisse und den Vorbereitungsstand des Landes abgestimmt und werden gegebenenfalls aktualisiert. Die Europäische Partnerschaft bietet auch Orientierungshilfen für die finanzielle Unterstützung des Landes.

Von der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien wird erwartet, dass sie einen Zeitplan mit spezifischen Maßnahmen zur Umsetzung der Prioritäten der Europäischen Partnerschaft ausarbeitet.

2.   GRUNDSÄTZE

Der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess bildet in der gesamten Zeit bis zum künftigen Beitritt der westlichen Balkanländer auch weiterhin den Rahmen für den von ihnen verfolgten europäischen Kurs.

Die Hauptprioritäten, die für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien ermittelt wurden, betreffen ihre Fähigkeit, die 1993 vom Europäischen Rat von Kopenhagen aufgestellten Kriterien und die Bedingungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses zu erfüllen, insbesondere die Bedingungen, die in den Schlussfolgerungen des Rates vom 29. April 1997 und vom 21. und 22. Juni 1999, in der Abschlusserklärung des Gipfels von Zagreb vom 24. November 2000 und in der Agenda von Thessaloniki genannt werden.

3.   PRIORITÄTEN

Die in dieser Europäischen Partnerschaft genannten Prioritäten wurden so ausgewählt, dass von der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien auch tatsächlich erwartet werden kann, dass sie sie in den kommenden Jahren ganz oder zu einem wesentlichen Teil umsetzt. Hierbei wird unterschieden zwischen kurzfristigen Prioritäten, die innerhalb von ein oder zwei Jahren umgesetzt werden sollten, und mittelfristigen Prioritäten, die innerhalb von drei bis vier Jahren umgesetzt werden sollten. Die Prioritäten betreffen sowohl Rechtsvorschriften als auch deren Umsetzung.

Mit Rücksicht auf die beträchtlichen Kosten, mit denen die Umsetzung und Durchsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes verbunden ist, sowie auf die Komplexität der EU-Anforderungen in bestimmten Bereichen, bezieht diese Partnerschaft vorerst nicht alle wichtigen Aufgaben ein. Künftige Partnerschaften werden je nach den Fortschritten des Landes weitere Prioritäten beinhalten.

Unter den kurzfristigen Prioritäten wurden bestimmte Schlüsselprioritäten ermittelt und zu Beginn des Abschnitts 3.1 zusammengefasst. Die Reihenfolge dieser Schlüsselprioritäten ist nicht nach Bedeutung gewichtet.

3.1.   KURZFRISTIGE PRIORITÄTEN

Schlüsselprioritäten

Umsetzung der Empfehlungen des OSZE‐Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) zum Wahlprozess, und zwar rechtzeitig für die nächsten Wahlen.

Verabschiedung des Polizeigesetzes.

Verabschiedung der Verfassungsänderungen zur Umsetzung der Reform des Justizsystems entsprechend den Empfehlungen der Venedig-Kommission. Annahme und Umsetzung der nötigen Maßnahmen, um die Unabhängigkeit von Richtern zu stärken (insbesondere durch Reformierung des Justizrates und seines Auswahlsystems), die Ausbildung von Richtern und Staatsanwälten zu intensivieren, die Arbeitsbelastung besser zu verteilen und Rückstände abzubauen.

Vereinfachung der Verfahren zur Registrierung und Zulassung von Unternehmen, insbesondere durch Schaffung einer einzigen Anlaufstelle („one-stop-shop“) für die Unternehmensregistrierung.

Korrekte Umsetzung der Verpflichtungen, die im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens eingegangen wurden, insbesondere in den Bereichen elektronische Kommunikation und Zoll.

Politische Kriterien

Demokratie und rechtsstaatlichkeit

Konsolidierung der Rechtsstaatlichkeit im gesamten Hoheitsgebiet insbesondere durch rechtzeitige Umsetzung der Reformen in den Strafverfolgungsbehörden.

Wahlen

Beseitigung der beim Wahlprozess festgestellten Mängel und Gewährleistung eines freien und fairen Ablaufs der nächsten Parlamentswahlen.

Verfolgung von Betrug und Unregelmäßigkeiten.

Öffentliche Verwaltung

Uneingeschränkte Anwendung des Gesetzes für öffentlich Bedienstete. Entpolitisierung der Einstellung und Laufbahnentwicklung von Beamten und sonstigen öffentlich Bediensteten und Einführung eines leistungsorientierten Laufbahnsystems.

Verbesserung der Verwaltungstransparenz.

Verabschiedung und Anwendung eines Gesetzes über den Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen.

Gewährleistung einer effizienten Anwendung des Verhaltenskodex für öffentlich Bedienstete.

Gewährleistung einer echten Zusammenarbeit aller staatlichen Stellen mit dem Ombudsmann und bessere Befolgung seiner Empfehlungen.

Schaffung transparenter und rechenschaftspflichtiger örtlicher Verwaltungen und Ausbau interner Kontrollen und Überprüfungen bei der Verwaltung dezentralisierter Mittel.

Justizwesen

Rechtzeitige Umsetzung der Strategie und des Aktionsplans zur Justizreform, um deren Unabhängigkeit zu stärken, die Effizienz der Gerichte zu verbessern und die Gesamtkapazitäten des Justizsystems auszubauen.

Bessere Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen sowie Schaffung eines effizienten Systems zur Vorladung und Zustellung.

Korruptionsbekämpfung

Vollständige Umsetzung der Empfehlungen der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO).

Verbesserte Transparenz staatlicher Entscheidungen und bei der Verwaltung staatlichen Vermögens (einschließlich staatseigenen Grundbesitzes, Konzessionen und öffentlicher Aufträge).

Umsetzung der Empfehlungen der staatlichen Kommission für Korruptionsverhütung und bessere Koordinierung und Kooperation zwischen Strafverfolgungsbehörden.

Überprüfung der Ermessensbefugnisse bestimmter Beamter und Erlass klarer Regeln, die bei Interessenskonflikten zur Anwendung gelangen.

Umsetzung der erlassenen Rechtsvorschriften über die Finanzierung politischer Parteien und die Kontrolle über Vermögenswerte von Beamten und wirksame Sanktionen bei Verstößen.

Ermittlung des Ausmaßes von Korruption in Schlüsselbereichen des öffentlichen Lebens, damit wirksame Maßnahmen zur Prävention und Aufdeckung getroffen werden können.

Stärkung der Kapazität von Polizeiermittlern und Staatsanwälten, die sich mit Korruptionsfällen befassen. Gewährleistung einer angemessenen Koordinierung zwischen der staatlichen Kommission für Korruptionsverhütung und der Staatsanwaltschaft.

Ohrid-Rahmenabkommen

Wirksame Umsetzung des Rechtsrahmens, der in Einklang mit dem OHRID‐Rahmenabkommen erlassen wurde, unter anderem im Hinblick auf die Förderung von vertrauensbildenden Maßnahmen zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen.

Vervollständigung des nötigen Rechtsrahmens, um den Dezentralisierungsprozess fortzuführen und sicherzustellen, dass die Kommunen über die erforderlichen Mittel für die Wahrnehmung ihrer neuen Kompetenzen verfügen.

Annahme und schrittweise Durchführung eines mittelfristigen Strategieplans für eine gerechte Vertretung von Minderheiten in der öffentlichen Verwaltung (einschließlich in der Justiz) und in öffentlichen Unternehmen.

Menschenrechte und minderheitenschutz

Uneingeschränkte Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention, des Übereinkommens zur Verhütung von Folter und unmenschlicher und entwürdigender Behandlung oder Bestrafung sowie sonstiger relevanter internationaler Übereinkünfte.

Verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem Innenministerium und dem Ombudsmann.

Verabschiedung des Gesetzes zur Überwachung der Telekommunikation.

Uneingeschränkte Anwendung der geltenden Regeln auf dem Gebiet der Berufsethik und der internen Kontrolle in allen Strafverfolgungsbehörden, der Justiz- und Gefängnisverwaltung.

Sensibilisierung der Polizei, der Richter- und Staatsanwaltschaft sowie sonstiger in der Strafverfolgung tätiger Personen für die Menschenrechte und Sicherstellung, dass sie ihre Aufgaben in Einklang mit internationalen Anforderungen erfüllen.

Vollständige Umsetzung des Verfassungsprinzips der Trennung von Religion und Staat und Überprüfung des Rechtsrahmens für Religionsgemeinschaften und –gruppen.

Umsetzung des neuen Rundfunkgesetzes, um die Unabhängigkeit der Rundfunkanstalten und die Qualität der von ihnen erbrachten Dienstleistung sicherzustellen.

Förderung der Achtung und des Schutzes von Minderheiten in Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Grundsätze, die im Rahmenabkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten niedergelegt sind, nach dem Vorbild bewährter Verfahren in den EU-Mitgliedstaaten.

Weitere Förderung des Zugangs aller ethnischen Gruppen zu Bildung.

Regionale anliegen und internationale verpflichtungen

Gewährleistung der regionalen Zusammenarbeit und gutnachbarschaftlicher Beziehungen, insbesondere durch intensivierte Bemühungen zur Herbeiführung einer ausgehandelten und für beide Seiten akzeptablen Lösung der mit Griechenland strittigen Frage des Ländernamens im Rahmen der Resolutionen 817/93 und 845/93 des UN-Sicherheitsrates.

Abschluss und Umsetzung von Abkommen mit Nachbarländern, insbesondere über Freihandel, grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Kampf gegen organisierte Kriminalität, illegalen Handel und Schmuggel, justizielle Zusammenarbeit, Grenzverwaltung, Umwelt, Verkehr und Energie.

Wirtschaftliche Kriterien

Stärkung der Rechtssicherheit für Wirtschaftsteilnehmer. Beschleunigung gesetzlicher Verfahren und Klärung der Eigentumsrechte. Weitere Schritte, um die Eintragung von Land- und Grundbesitz abzuschließen.

Stärkung der Kapazität des Staates, Streitigkeiten in Handelssachen beizulegen.

Gewährleistung, dass Verwaltungsentscheidungen auf transparenten Regeln beruhen und Ermessensentscheidungen einer verwaltungsrechtlichen und gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden können.

Verbesserung des allgemeinen Geschäftsklimas, unter anderem im Wege einer verstärkten Umsetzung und Durchsetzung von Rechtsvorschriften in Bereichen wie Prüfungswesen und Buchführung. Erhöhung der Attraktivität des Landes für inländische und ausländische Direktinvestoren.

Verkürzung der Dauer von Konkursverfahren, Beseitigung des Rückstands bei anhängigen Konkursverfahren und bei der Abwicklung von Unternehmen, die zwar zahlungsunfähig, aber noch nicht aufgelöst sind.

Gewährleistung der Gleichbehandlung aller Steuerzahler. Inangriffnahme des Problems, dass Nichtzahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen bei bestimmten Steuerzahlern toleriert wird. Beseitigung des Zahlungsrückstands bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Effektive Strafverfolgung von Privatpersonen und Unternehmen, die sich an „Pyramidensystemen“ zur Steuerumgehung beteiligt haben.

Vollständige Marktliberalisierung. Insbesondere Fortsetzung des Privatisierungsprozesses und der Liberalisierung netzgebundener Branchen.

Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Förderung der Arbeitsplatzschaffung. Zügige Umsetzung des neuen Gesetzes über Arbeitsbeziehungen und der Reform der Arbeitsverwaltung. Weitere Anstrengungen zur Förderung der Arbeitsplatzschaffung, insbesondere für Frauen und Jugendliche.

Stärkung aufsichtsrechtlicher Standards im Banken- und Versicherungssektor.

Weitere Angleichung des Rechtsrahmens für den Finanzsektor und zügige Umsetzung, um vor allem eine rasche Annährung an internationale Standards und Verfahren sicherzustellen.

Weitere Verbesserung der öffentlichen Finanzverwaltung. Insbesondere Umsetzung der steuerlichen Dezentralisierung und weitere Lockerung des Drucks auf die Lohnstruktur öffentlich Bediensteter.

Fähigkeit, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen

Freier Warenverkehr

Abschluss der Umstrukturierung des bestehenden institutionellen Rahmens, um die Trennung zwischen Regulierung, Akkreditierung, Normung und Produktzertifizierung sicherzustellen.

Beschleunigung der Übernahmequote europäischer Normen.

Verabschiedung von Rechtsvorschriften für die Benennung und Notifikation von Konformitätsbewertungsstellen und Schaffung einer funktionierenden Infrastruktur für die Konformitätsbewertung.

Verabschiedung eines neuen Gesetzes über Produktsicherheit.

Entwicklung einer Marktüberwachungsstruktur, wie sie nach dem Besitzstand für den freien Warenverkehr erforderlich ist.

Weiterführung der Arbeiten zur Umsetzung der nach dem alten sowie nach dem neuen Konzept und dem Gesamtkonzept verfassten Richtlinien.

Freier Kapitalverkehr

Verstärkung des Rahmens zur Bekämpfung der Geldwäsche, insbesondere durch Sensibilisierung der Bericht erstattenden Institutionen und Aufstellung einer glaubwürdigen Erfolgsbilanz seitens der zuständigen Stellen. Umsetzung der nationalen Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Öffentliches Auftragswesen

Angleichung der Rechtsvorschriften für das öffentliche Auftragswesen an den Besitzstand, insbesondere im Versorgungsbereich.

Schaffung eines wirksamen Rechtsschutzsystems, vor allem für Parteien, die eine Nachprüfung beantragen, indem insbesondere die Fristen für die Einreichung von Beschwerden verlängert werden.

Stärkere Sensibilisierung des öffentlichen Sektors für Vergabevorschriften und deren Einhaltung.

Schaffung eines Amts für öffentliches Auftragswesen, das auch im Hinblick auf seine Rolle bei der Aufdeckung von Korruptionsfällen hinreichend ausgestattet wird.

Gesellschaftsrecht

Fortsetzung der Reformen bei der Unternehmensregistrierung, um die komplexen und langwierigen Verfahren zu vereinfachen.

Ordnungsgemäße Durchsetzung der Vorschriften für die Rechnungslegung und Finanzberichterstattung. Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards.

Aufnahme der Tätigkeit des Ausschusses für Rechnungsführungsnormen.

Geistiges Eigentum

Aufstellung einer glaubwürdigen Durchsetzungsbilanz auf dem Gebiet des Schutzes des geistigen und gewerblichen Eigentums. Sicherstellung, dass Geldstrafen und sonstige Sanktionen effektiv angewandt werden und abschreckende Wirkung haben. Hierzu sind auf Ebene der Rechtsdurchsetzung, der Strafverfolgung und der Gerichte angemessene Ressourcen bereitzustellen.

Wettbewerb

Aufstellung einer glaubwürdigen Durchsetzungsbilanz im Kartellbereich und bei der Kontrolle staatlicher Beihilfen. Ausstattung der Kommission für Wettbewerbsschutz mit effizienten Mitteln zur Rechtsdurchsetzung und Gewährleistung der Unabhängigkeit der Kommission für staatliche Beihilfen durch Bereitstellung angemessener Personalressourcen und Räumlichkeiten.

Umfassende Bestandsaufnahme aller bestehenden Beihilfemaßnahmen.

Weitere Angleichung der Rechtsvorschriften an das EU-Wettbewerbsrecht und die EU-Beihilferegeln.

Sensibilisierung staatlicher Stellen und der Wirtschaft.

Finanzdienstleistungen

Stärkung des Rechts- und Aufsichtsrahmens, einschließlich der Durchsetzung, für den Finanzsektor, insbesondere was den Versicherungs- und den Wertpapiermarkt anbetrifft.

Errichtung einer unabhängigen und angemessen ausgestatteten Aufsichtsbehörde für den Versicherungssektor.

Informationsgesellschaft und Medien

Beendigung der Verletzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens, indem alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um den Verpflichtungen zur Liberalisierung der elektronischen Kommunikationsdienste nachzukommen, wozu auch der Erlass aller notwendigen Durchführungsvorschriften und eine weitere Stärkung der Regulierungsbehörden gehören.

Wettbewerbssichernde Vorkehrungen für Betreiber mit signifikanter Marktmacht.

Sicherstellung, dass die Mediengesetze den Empfehlungen entsprechen, die im Mai 2005 vom Europarat und der Kommission gemeinsam formuliert wurden.

Sicherstellung, dass das Verleumdungsgesetz europäischen Standards entspricht.

Stärkung der Unabhängigkeit und Verwaltungskapazität des Rates für elektronische Medien.

Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Beschleunigung der Eintragung von Agrarland in das Grundbuch.

Erlass der erforderlichen Rechtsvorschriften und Schaffung geeigneter Verwaltungsstrukturen für den Einsatz der EU-Instrumente für ländliche Entwicklung, einschließlich Vorarbeiten für die Schaffung einer Agentur für ländliche Entwicklung.

Nahrungsmittelsicherheit, Veterinär- und Pflanzenschutzvorschriften

Weitere Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand im Veterinär- und Pflanzenschutzbereich.

Stärkung der Kapazität des Veterinärdienstes auf zentraler und lokaler Ebene, um ein EU-kompatibles Kontrollsystem zu schaffen, insbesondere für Einfuhrkontrollen. Verstärkte Anstrengungen in Bezug auf Management und Ausbildung der Inspektoren.

Schaffung eines Systems zur Identifizierung und Registrierung von Rindern und anderen relevanten Tierarten.

Weitere Angleichung der Kontrollsysteme für Tierseuchen und Tiergesundheit an die legislativen und institutionellen Erfordernisse der EU sowie die Notfallpläne für in Liste A aufgeführte Krankheiten.

Vorbereitung eines Programms zur Modernisierung von Nahrungsmittelverarbeitungsbetrieben, um den EU-Anforderungen zu entsprechen.

Verkehrspolitik

Weitere Angleichung an den Besitzstand im Straßenverkehr, insbesondere was den Marktzugang, die Beförderung gefährlicher Güter, die Sozial- und Steuervorschriften anbelangt.

Schaffung einer Regulierungsbehörde im Eisenbahnsektor, die unabhängig vom Infrastrukturbetreiber und von den Eisenbahnunternehmen arbeitet. Errichtung einer Sicherheitsbehörde, die für die Ausstellung von Sicherheitszertifikaten zuständig ist. Angleichung der Rechtsvorschriften an die EU-Regeln für die Beförderung gefährlicher Güter im Eisenbahnverkehr.

In der Luftfahrt weitere Angleichung an die Sicherheitsvorschriften und die Vorschriften für die Funktionsweise des Marktes. Stärkung der Verwaltungskapazität der Zivilluftfahrtbehörde.

Abschluss eines Gemeinsamen europäischen Luftverkehrsabkommens mit einem Protokoll über Übergangsmaßnahmen zur Umsetzung der EU-Luftfahrtvorschriften.

Weitere Umsetzung der Absichtserklärung zum Ausbau des südosteuropäischen regionalen Kernverkehrsnetzes.

Energie

Allmähliche Angleichung der Rechtsvorschriften für den inländischen Strom- und Erdgasmarkt, für Energieeinsparung und erneuerbare Energiequellen an den Besitzstand, um den Energiemarkt schrittweise für den Wettbewerb zu öffnen.

Stärkung der Unabhängigkeit der Energie-Regulierungskommission.

Beginn der Umsetzung des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft.

Stärkung der Verwaltungskapazität in sämtlichen Energiesektoren.

Besteuerung

Stärkung der Verwaltungskapazität, um die Steuervorschriften anzuwenden und die Steuerumgehung zu bekämpfen.

Einleitung struktureller Maßnahmen zur dringenden Reform der Kontrollpolitik und zur Verbesserung der Kontrollkapazität.

Entwicklung einer Auditingstrategie und angemessener IT-Systeme.

Änderung der Steuerregelung für Tabakerzeugnisse, um die bestehende Diskriminierung zwischen inländischen und importierten Produkten zu beenden.

Achtung der Grundsätze des Verhaltenskodex für Unternehmensbesteuerung und Sicherstellung, dass neue Steuermaßnahmen in Einklang mit diesen Grundsätzen stehen.

Statistiken

Stärkung der Kapazität des Statistikamtes, damit die Agrar- und Unternehmenserhebung rechtzeitig durchgeführt und die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung sowie die zugrunde liegenden Statistiken ständig weiterentwickelt werden können. Bessere Erfassung und Verarbeitung von Agrarstatistiken in Einklang mit EU-Standards und -Methodik.

Änderung des Gesetzes über staatliche Statistiken im Hinblick auf die völlige Angleichung an EU-Standards und Schaffung geeigneter Voraussetzungen für die Umsetzung des Besitzstands im Statistikbereich.

Unternehmens- und Industriepolitik

Weitere Umsetzung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen. Einführung eines Vouchersystems für Ausbildung und Beratungsdienste. Sondierung der Möglichkeit von Steueranreizen für die Gründung von Kleinunternehmen. Bessere Beratung und Präsentation von KMU.

Einführung einer systematischen Folgenabschätzung neuer Vorschriften auf Unternehmen.

Errichtung sowie professionelle und unabhängige Verwaltung des Darlehensgarantiefonds.

Effektive Umsetzung der Rechtsvorschriften über elektronische Unterschriften.

Regionalpolitik und Koordinierung strukturpolitischer Instrumente

Ausarbeitung einer umfassenden und kohärenten Strategie und eines Gesetzentwurfs zur Regionalentwicklung.

Ermittlung von Partnerschaftsstrukturen, die eine enge Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten auf nationaler und regionaler Ebene sicherstellen.

Recht, Freiheit und Sicherheit

Verabschiedung und Anwendung des Gesetzes zur Grenzüberwachung, einschließlich der Bestimmungen über eine integrierte Grenzschutzstrategie, sowie des Ausländergesetzes. Umsetzung des Aktionsplans für den integrierten Grenzschutz. Ausarbeitung von Verfahrenshandbüchern in Anlehnung an das Schengener Handbuch, die an allen Grenzkontrollstellen zu verwenden sind.

Aufbau der wichtigsten Datenbanken für die Grenzverwaltung und deren Vernetzung. Modernisierung der Ausrüstungen zur Dokumentenprüfung und Grenzüberwachung. Einführung qualitativ hochwertiger Reise- und Identitätsdokumente. Ergänzende Ausbildung für Personal, das vom Verteidigungsministerium auf Grundlage eines mehrjährigen Schulungsprogramms bereitgestellt wird.

Weitere Umsetzung des Aktionsplans zur Polizeireform. Bereitstellung angemessener Finanzierung und Ausbildung. Stärkere Koordinierung und Zusammenarbeit innerhalb der Polizei und zwischen Polizei und anderen Strafverfolgungsbehörden.

Ausarbeitung und Umsetzung einer breit gefächerten Humanressourcen- und Ausbildungsstrategie für die Polizei. Modernisierung der Ausrüstung, insbesondere in spezialisierten Ermittlungsbereichen.

Weitere Umsetzung aktionsgerichteter Maßnahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Einrichtung eines integrierten Informationssystems zur behördenübergreifenden Nutzung bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, einschließlich Menschen-, Waffen- und Drogenhandel.

Entwicklung einer nationalen Drogenstrategie nach dem Vorbild der EU-Drogenstrategie für 2005-2012 und Einrichtung strukturierter Spezialeinheiten zur verdeckten Ermittlung sowie Ausbildung in nachrichtendienstlich gestützter Strafverfolgung. Bereitstellung ausreichender Ressourcen für den Zeugenschutz. Stärkung der Ermittlungskapazität auf dem Gebiet der Computerkriminalität.

Umwelt

Verbesserungen bei der Rechtsanwendung und der Umweltüberwachung.

Stärkung der Umweltinspektion und anderer Durchsetzungsbehörden. Aufstellung einer glaubwürdigen Durchsetzungsbilanz. Gewährleistung, dass Geldstrafen und andere Sanktionen effektiv angewandt werden und abschreckende Wirkung haben.

Stärkung der Verwaltungskapazität auf nationaler und lokaler Ebene und schrittweise Ausarbeitung strategischer Pläne, einschließlich Finanzstrategien.

Entwicklung einer Umweltinvestitionsstrategie, basierend auf den geschätzten Kosten der Rechtsangleichung.

Zollunion

Angleichung der allgemeinen Zollabfertigungsgebühren an den Besitzstand. Abschaffung der Sondergebühr von 100 EUR für jeden Antrag auf Zuteilung von Zollkontingenten, da dies in Widerspruch zu dem Besitzstand und den Bestimmungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens steht.

Erhöhung der Verwaltungskapazität, um die Zollvorschriften anzuwenden und gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vorzugehen.

Einleitung aller nötigen Schritte, um die Ursprungsregeln korrekt anzuwenden.

Weitere Angleichung der Rechtsvorschriften und Verfahren an den Besitzstand, vor allem was den Transit, vereinfachte Verfahren und Zollkontingente anbelangt.

Außenbeziehungen

Anstrengungen im Hinblick auf das künftige regionale Freihandelsabkommen für Südosteuropa.

Finanzkontrolle

Erlass und Anwendung kohärenter Rechtsvorschriften für den gesamten Bereich der internen Kontrolle, die alle relevanten Aspekte der Rechenschaftspflicht der Verwaltung, ein unabhängiges internes Audit, zentrale Harmonisierung sowie Betrugsverhütung erfasst.

Ausarbeitung eines Strategie- oder Diskussionspapiers zur internen staatlichen Finanzkontrolle (PIFC) als Ausgangsbasis für die Umsetzung der mittelfristigen Prioritäten in diesem Bereich.

Abschließende Einrichtung funktionierender unabhängiger interner Auditdienste in zentralstaatlichen Einrichtungen und Schaffung solcher Dienste auf kommunaler Ebene. Stärkung der Koordinierungsrolle des Finanzministeriums. Gewährleistung ausreichender Personal- und Sachausstattung sowie Ausbildung.

Einrichtung einer Harmonisierungsstelle für Finanzmanagement und –kontrolle im Finanzministerium.

Entwicklung effizienter Management-, Monitoring-, Kontroll- und Auditsysteme für die dezentralisierte Durchführung von Programmen im Rahmen der Heranführungsinstrumente.

Förderung der operationellen und finanziellen Unabhängigkeit des staatlichen Rechnungshofes und Follow-up der Ergebnisse seiner Berichte.

3.2.   MITTELFRISTIGE PRIORITÄTEN

Politische Kriterien

Demokratie und rechtsstaatlichkeit

Öffentliche Verwaltung

Weiterentwicklung der Verwaltungskapazität zur Umsetzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens.

Weitere Förderung einer aktiven Beteiligung der Zivilgesellschaft, einschließlich der Sozialpartner, am Entscheidungsprozess.

Justizwesen

Abschließende Umsetzung des Strategie- und Aktionsplans zur Justizreform. Gewährleistung der Unabhängigkeit und Effizienz des Justizapparats.

Erreichung greifbarer Ergebnisse bei der Verbesserung der Funktionsweise des Justizsystems, Fortschritte bei der Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen.

Weitere Ausgestaltung der Schulungsakademie für Richter und Staatsanwälte.

Ausbau der Kapazitäten des Justizsystems, um gegen organisierte Kriminalität und Wirtschaftskriminalität vorzugehen.

Bereitstellung angemessener Ausrüstungen und IT-Unterstützung für Gerichte.

Korruptionsbekämpfung

Weitere Umsetzung der Strategie zur Korruptionsbekämpfung und Initiativen zur Sensibilisierung der Verwaltung und generell der Öffentlichkeit. Wirksame Umsetzung der zur Korruptionsbekämpfung erlassenen Maßnahmen und Rechtsvorschriften.

Entwicklung einer Methodik und eines Systems zur Erfassung und gemeinsamen Nutzung von Informationen und gegenseitiger Zugang zu Datenbanken.

Ohrid-Rahmenabkommen

Abschluss des Dezentralisierungsprozesses und weitere Umsetzung der Strategie für eine gerechte Vertretung von Minderheiten in der öffentlichen Verwaltung und in öffentlichen Unternehmen.

Menschenrechte und minderheitenschutz

Weitere Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte durch Strafverfolgungsbehörden sowie in Haftanstalten und Gefängnissen.

Wirtschaftliche Kriterien

Weitere Verbesserung des Unternehmensumfelds. Insbesondere Abschluss der offiziellen Eintragung aller Grundstücke sowie Stärkung des Grundbuchwesens. Durchsetzung von Gläubigerrechten in einem transparenten Rechtsrahmen. Weitere Verbesserung der Bedingungen für Investoren.

Qualitative Verbesserung der Verwaltungspraxis und Beibehaltung solider öffentlicher Finanzen.

Schritte zur Integration des informellen Sektors in die formelle Wirtschaft, um insbesondere Beschäftigte voll in das System der sozialen Sicherung einzubeziehen und unlauteren Wettbewerb seitens nicht registrierter Unternehmen zu beseitigen.

Förderung des Strukturwandels und der Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeiten im Hinblick auf eine bessere Nutzung der komparativen Vorteile des Landes.

Fortsetzung der regionalen Wirtschaftsintegration. Modernisierung der Verkehrs- und Kommunikationsinfrastruktur. Ausweitung der regionalen Handelsintegration des Landes.

Verringerung des relativ hohen Anteils unproduktiver Ausgaben bei gleichzeitiger Erhöhung der Mittel für Bildung, Infrastruktur, Forschung und Entwicklung.

Modernisierung des Bildungssystems. Qualitative Angleichung an europäische Standards. Modernisierung der Curricula im Sekundar- und Hochschulbereich. Verstärkte Anstrengungen zur Schaffung eines modernen Berufsbildungs- und Ausbildungssystems.

Erhöhung der Verwaltungskapazität in Bezug auf Steuererhebung und Ausgabenkontrolle. Stärkung der internen Kontrolle und Prüfungsstandards.

Fähigkeit, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen

Freier Warenverkehr

Verstärkte Anstrengungen im Hinblick auf die Vollmitgliedschaft bei dem Europäischen Komitee für Normung und dem Europäischen Komitee für elektrotechnische Normung sowie dem Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen. Gewährleistung einer angemessenen personellen Ausstattung des Normungsinstituts.

Stärkung der erforderlichen Verwaltungskapazität für eine effiziente Marktüberwachung.

Aufnahme von Klauseln über die gegenseitige Anerkennung in die Rechtsvorschriften.

Freizügigkeit der Arbeitnehmer

Schaffung ausreichender Verwaltungskapazität, um die Gemeinschaftsvorschriften für die Koordinierung der Sozialversicherungssysteme anzuwenden.

Niederlassungsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit

Anpassung der Rechtsvorschriften zwecks Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und Schaffung diesbezüglicher Verwaltungsstrukturen und –verfahren.

Formulierung einer Postpolitik auf Grundlage der Postrichtlinien, einschließlich die Errichtung einer unabhängigen nationalen Regulierungsbehörde für Postdienste.

Gesellschaftsrecht

Gewährleistung hoher Standards für Rechnungsprüfer.

Wettbewerb

Weitere Verbesserung der Durchsetzungsbilanz im Kartellbereich und in der Beihilfenkontrolle.

Informationsgesellschaft und Medien

Umsetzung und Anwendung des EU-Rahmens für die Informationsgesellschaft und die Medien.

Erlass von Rechtsvorschriften für den elektronischen Geschäftsverkehr und zugangskontrollierte Dienste.

Fortsetzung des Prozesses der Angleichung an das Europäische Übereinkommen über grenzüberschreitendes Fernsehen und an die Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“.

Weitere Stärkung der Verwaltungskapazität der Regulierungsbehörden.

Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Ausarbeitung einer Gesamtstrategie für ländliche Entwicklung.

Verbesserung der Kapazität der Agrarverwaltung und Abschluss der Vorarbeiten zur Durchsetzung und praktischen Anwendung der Verwaltungsmechanismen der Gemeinsamen Agrarpolitik, insbesondere des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems und der Zahlungsstelle. Gewährleistung eines funktionierenden Systems zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen.

Erstellung eines funktionsfähigen Weinbergregisters.

Nahrungsmittelsicherheit, Veterinär- und Pflanzenschutzvorschriften

Weitere Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand im Bereich transmissibler spongiformer Enzephalopathien und tierischen Nebenprodukten, Anwendung und Durchsetzungskontrolle sowie Errichtung des notwendigen Erfassungs- und Behandlungssystems.

Errichtung einer personell gut ausgestatteten Behörde für Pflanzengesundheit und Bereitstellung geeigneter Laborkapazitäten für die Pflanzengesundheitsdienste. Weitere Angleichung der Pflanzenschutzvorschriften an den Besitzstand.

Verkehrspolitik

Fortsetzung der Arbeiten im Hinblick auf eine vollständige Angleichung an den Besitzstand im Bereich des Straßenverkehrs. Weitere Angleichung an den Eisenbahn-Besitzstand (erstes und zweites Eisenbahn-Paket und Interoperabilität). Völlige Angleichung an die Rechtsvorschriften in der Luftfahrt. Energische Umsetzung der entsprechenden Rechtsvorschriften.

Weitere Umsetzung der Absichtserklärung über die Entwicklung des südosteuropäischen regionalen Kernverkehrsnetzes.

Energie

Weitere Umsetzung der Anforderungen des Vertrags über die Gründung der Energiegemeinschaft.

Arbeiten zur Angleichung an den Besitzstand im Bereich Kernenergie und Stärkung der Verwaltungskapazität in dem Sektor.

Besteuerung

Vollständige Angleichung der Steuervorschriften an den Besitzstand, einschließlich neuer Vorschriften (z. B. die Energierichtlinie).

Fortsetzung der Reform der Steuerverwaltung und Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Funktionsweise.

Weitere Vorarbeiten im Hinblick auf die volle Interkonnektivität mit den computergestützten Systemen der EU.

Verbesserung der Transparenz und des Informationsaustauschs mit EU-Mitgliedstaaten, um die Durchsetzung der Maßnahmen zur Verhütung von Steuerumgehung oder Steuerhinterziehung zu erleichtern. Dabei könnte sich der Informationsaustausch mit EU-Mitgliedstaaten auf das entsprechende OECD-Musterabkommen stützen.

Statistik

Definition NUTS-kompatibler Statistikgebiete und Erstellung regionaler Statistiken.

Erstellung eines Registers landwirtschaftlicher Betriebe auf Grundlage der Agrarerhebung und Schließung verbleibender Lücken in den Agrarstatistiken.

Weiterentwicklung makroökonomischer Statistiken und von Sozialstatistiken.

Entwicklung zuverlässiger Unternehmensstatistiken anhand des statistischen Unternehmensregisters und der Unternehmenserhebung.

Sozialpolitik und Beschäftigung

Weitere Angleichung an EU-Vorschriften in den Bereichen Gesundheitsschutz und Sicherheit, Arbeitsrecht und Nichtdiskriminierung sowie Stärkung der entsprechenden Verwaltungsstrukturen.

Bessere personelle und materielle Ausstattung der Arbeitsaufsichtsbehörde, damit sie in der Lage ist, wirksame und abschreckende Sanktionen zu verhängen.

Entwicklung und Umsetzung einer umfassenden Beschäftigungsstrategie unter Einbindung aller relevanten Akteure im Hinblick auf die Beteiligung an der Europäischen Beschäftigungsstrategie, ergänzt durch einen entsprechenden Kapazitätsaufbau für Analyse, Umsetzung und Bewertung.

Unternehmens- und Industriepolitik

Definition und Umsetzung einer wachstums- und innovationsfördernden Industriestrategie.

Ausbau von Stützungsmechanismen für KMU und Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzdienstleistungen.

Regionalpolitik und Koordinierung strukturpolitischer Instrumente

Gewährleistung einer klaren Zuständigkeitsverteilung und einer effektiven ministerienübergreifenden Koordinierung, um eine umfassende und kohärente Regionalentwicklungsstrategie zu konzipieren.

Schaffung von Partnerschaftsstrukturen, um eine enge Zusammenarbeit zwischen den relevanten Akteuren auf nationaler und regionaler Ebene zu gewährleisten, Einbindung sozioökonomischer und sonstiger Partner.

Sicherstellung, dass die benannten Verwaltungsbehörden und Zahlstellen schrittweise ihre Kapazitäten aufbauen.

Förderung von Finanzmanagement und Kontrollverfahren sowie Errichtung geeigneter Monitoring- und Bewertungssysteme.

Errichtung einer nationalen Behörde für Regionalentwicklung.

Aufbau von Kapazitäten für Projektvorbereitung und -management in Einklang mit dem Struktur- und Kohäsionsfonds sowohl auf zentraler Ebene als auch auf NUTS-III-Ebene.

Recht, Freiheit und Sicherheit

Abschließende Umsetzung der Integrierten Grenzschutzstrategie.

Abschließende Umsetzung des Aktionsplans zur Polizeireform. Weitere Modernisierung der Ausrüstung und Verbesserung der Ausbildung. Weiterentwicklung des Humanressourcenmanagements.

Weiterentwicklung des integrierten Systems für nachrichtendienstliche Ermittlungsarbeit. Stärkung der besonderen Ermittlungsfähigkeiten zur Bekämpfung organisierter Kriminalität, einschließlich Menschen-, Waffen- und Drogenhandel.

Durchführung von Asylverfahren, die internationalen und europäischen Standards voll entsprechen, einschließlich eines reformierten Berufungssystems. Stärkung der Verwaltungskapazität durch Annahme eines strategischen Plans für die Verwaltungsstrukturen sowie als Richtschnur für die Bearbeitung von Asylfällen. Verbesserung des Verfahrensmanagements und der Unterstützung. Stärkung der Aufnahmekapazität und Aufbau einer zentralen Datenbank für alle Ausländer, welche die Bereiche Asyl, Migration und Visa abdeckt.

Entwicklung und Umsetzung einer Migrationspolitik, einschließlich einer aktiven Rückführungspolitik, die EU-Standards entspricht und zur Bekämpfung illegaler Einwanderung und sekundärer Migrationsbewegungen beiträgt.

Wissenschaft und Forschung

Konzipierung und Anwendung einer integrierten Forschungspolitik.

Stärkung der Kapazität für Forschung und technologische Entwicklung im Hinblick auf eine erfolgreiche Teilnahme an den Rahmenprogrammen der Gemeinschaft.

Umwelt

Einbeziehung von Umweltschutzbelangen in andere sektorale Politikbereiche insbesondere durch Umweltverträglichkeitsprüfungen.

Mehr Investitionen in die Umweltinfrastruktur mit besonderem Schwerpunkt auf der Sammlung und Behandlung von Abwasser, der Trinkwasserversorgung, der Luftverschmutzung und der Abfallbewirtschaftung.

Verbraucher- und Gesundheitsschutz

Weitere Angleichung an den Besitzstand auf dem Gebiet sicherheitsrelevanter Maßnahmen.

Zollunion

Vollständige Angleichung der Zollvorschriften und –verfahren an EU-Recht und ‐Standards und uneingeschränkte Anwendung dieser Verfahren im gesamten Hoheitsgebiet.

Weitere Stärkung der Zollverwaltung im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Funktionsweise, um EU-Standards zu erreichen. Vollständige Umsetzung des Strategischen Plans 2004-2008.

Weitere Vorarbeiten im Hinblick auf die volle Interkonnektivität mit den computergestützten Systemen der EU.

Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik

Sicherstellung, dass die „Leitprinzipien der EU für Vereinbarungen zwischen einem Vertragsstaat des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs und den Vereinigten Staaten über die Bedingungen für die Überstellung von Personen an den Gerichtshof“, die am 30. September 2002 verabschiedet wurden, in vollem Umfang berücksichtigt werden.

Finanzkontrolle

Entwicklung und Anwendung der Grundsätze einer dezentralisierten Rechenschaftspflicht der Verwaltung und eines funktionell unabhängigen internen Auditdienstes in Einklang mit international anerkannten Standards und vorbildlichen EU-Verfahren, entsprechend dem EU-Modell der internen Kontrolle öffentlicher Finanzen (PIFC) mittels kohärenter Rechtsvorschriften und angemessener institutioneller Kapazitäten. Sicherstellung, dass das Finanzministerium bei dem Prozess zur Erreichung dieses Ziels eine koordinierende und harmonisierende Rolle übernimmt.

Weitere Stärkung der operationellen und funktionellen Kapazität sowie der finanziellen Unabhängigkeit des Staatlichen Rechnungshofes.

Entwicklung von Verfahren und Verwaltungskapazitäten, um einen wirksamen Schutz der finanziellen Interessen der EU zu gewährleisten.

4.   PROGRAMMIERUNG

Die Gemeinschaftshilfe im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses für die westlichen Balkanländer wird über die vorhandenen Finanzinstrumente bereitgestellt, insbesondere auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 2666/2000 des Rates vom 5. Dezember 2000 über die Hilfe für Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, die Bundesrepublik Jugoslawien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonen (1). Demnach hat dieser Beschluss keine finanziellen Auswirkungen. Darüber hinaus kommt die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien für Finanzierungen aus Mehrländerprogrammen und horizontalen Programmen in Betracht.

5.   KONDITIONALITÄT

Die Gemeinschaftshilfe im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses für die westlichen Balkanländer wird von weiteren Fortschritten bei der Erfüllung der politischen Kriterien von Kopenhagen und insbesondere bei der Umsetzung der in der Europäischen Partnerschaft festgelegten Prioritäten abhängig gemacht. Die Nichteinhaltung dieser allgemeinen Bedingungen könnte dazu führen, dass der Rat geeignete Maßnahmen auf Grundlage des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 2666/2000 des Rates ergreift. Für die Gemeinschaftshilfe gelten auch die Bedingungen, die der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 29. April 1997 und vom 21./22. Juni 1999 festgelegt hat, vor allem was die Verpflichtung der Empfängerländer anbelangt, demokratische, wirtschaftliche und institutionelle Reformen durchzuführen.

6.   MONITORING

Die Überwachung der Umsetzung der Europäischen Partnerschaft wird durch die im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses geschaffenen Mechanismen gewährleistet, insbesondere durch die von der Kommission vorgelegten Jahresberichte.


(1)  ABl. L 306 vom 7.12.2000, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2112/2005 (ABl. L 344 vom 27.12.2005, S.23).


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