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Document 32005D0452

    2005/452/EG: Entscheidung der Kommission vom 6. Oktober 2004 zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (Sache COMP/M.3431 — Sonoco/Ahlstrom) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 3678)

    ABl. L 159 vom 22.6.2005, p. 13–15 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2005/452/oj

    22.6.2005   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 159/13


    ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

    vom 6. Oktober 2004

    zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum

    (Sache COMP/M.3431 — Sonoco/Ahlstrom)

    (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 3678)

    (Nur der englische Text ist verbindlich)

    (2005/452/EG)

    Am 7. Januar 2004 hat die Kommission eine Entscheidung nach der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (1), insbesondere nach Artikel 8 Absatz 2 dieser Verordnung, getroffen. Eine nicht vertrauliche Version der vollständigen Entscheidung ist in der Fallsprache und in den Arbeitssprachen der Kommission auf der Internetseite der Generaldirektion Wettbewerb unter der folgenden Adresse zu finden: http://europa.eu.int/comm/competition/index_en.html

    I.   ÜBERBLICK

    (1)

    Das US-basierte Unternehmen Sonoco und das finnische Unternehmen Ahlstrom haben ihr Vorhaben bei der Kommission angemeldet, ein Gemeinschaftsunternehmen zu gründen, in das sie ihr jeweiliges europäisches Hülsenkarton- und Hülsengeschäft einzubringen beabsichtigen. Hülsen sind Rohre, die aus Hülsenkarton produziert werden. Sie werden normalerweise als Basis verwendet, um verschiedene Produkte wie zum Beispiel Papier, Film und Garn aufzuwickeln.

    (2)

    Die Untersuchung hat ernsthafte Bedenken auf den Märkten für hochwertige Papiermühlenhülsen und geringwertige Hülsen in einigen Regionen Nordeuropas hervorgebracht. Die Parteien haben innerhalb der ersten Phase Zusagen unterbreitet, um diese Bedenken anzusprechen. Sie haben vorgeschlagen, die Sveberg-Anlage in Norwegen zu veräußern, die beide betroffenen Produkte herstellt.

    (3)

    Die Zusage entfernt fast vollständig die Zunahme an Marktanteilen, die durch die Fusion verursacht wird. Jedoch zeigte der Markttest, der in der ersten Phase durchgeführt wurde, dass diese Zusage gewissen Bedenken von den Marktteilnehmern hauptsächlich wegen seines schlechten geografischen Standorts und der finanziellen Überlebensfähigkeit begegnete. Da diese Zusage daher in dieser Phase nicht eindeutig die ernsthaften Zweifel beseitigen konnte, eröffnete die Kommission das Verfahren der zweiten Phase am 5. Juli 2004.

    (4)

    Während der zweiten Phase konnten die Parteien die Bedenken, was den Standort der Sveberg-Anlage betrifft, beseitigen, indem sie überzeugende Informationen zu den Transportkosten unterbreiteten. Darüber hinaus boten sie eine „Fix-it-first“-Lösung an, die es der Kommission ermöglicht sicherzustellen, dass ein passender Käufer für diese Anlage gefunden werden kann, bevor die Zusammenschlussbeteiligten den Zusammenschluss vollziehen. Mit dieser Maßnahme kann die finanzielle Überlebensfähigkeit des Geschäftes ausreichend gewährleistet werden. Dies wurde durch den Markttest bestätigt.

    II.   DIE SACHLICH RELEVANTEN MÄRKTE

    (5)

    Hülsenkarton ist ein Papier-/Kartonmaterial, das vor allem für die Herstellung von Hülsen verwendet wird. Das Schlüsselmerkmal von Hülsenkarton ist seine Fähigkeit, sich der Abblätterung zu widersetzen, die in Joules pro Quadratmeter gemessen wird (J/m2). Es gibt nur einen begrenzten Grad an Ausweichbarkeit der Nachfrage und an Angebotsflexibilität. Die Produzenten von hochwertigem Hülsenkarton (Abblätterungswiderstand > 375 J/m2) können leicht zur Produktion von geringwertigem Hülsenkarton (Abblätterungswiderstand < 375 J/m2) wechseln, Produzenten von geringwertigem Hülsenkarton müssen für die Produktion von hochwertigem Hülsenkarton wichtige Investitionen vornehmen. In diesem Sinne stellt hochwertiger und geringwertiger Hülsenkarton die unterschiedlichen relevanten Produktmärkte für Hülsenkarton dar.

    (6)

    Hülsen sind Rohre, die aus Hülsenkarton durch gewundenes oder paralleles Umwickeln produziert werden. Sie werden normalerweise als Basis verwendet, um verschiedene Produkte (z. B. Papier, Film, Klebstreifen, Stoff und Garn) aufzuwickeln. Es gibt klare Begrenzungen der Austauschbarkeit auf Nachfragerseite, obwohl einige Hülsen auf mehrere Anwendungen passen können. Die Marktuntersuchung bestätigte, dass besonders für die Produktion von hochwertigen Produkten wie zum Beispiel hochwertige Papiermühlenhülsen (high-end paper mill cores = High-end PMC) und Garnträger spezifisches Know-how und Maschinen erforderlich sind. Angebotsflexibilität existiert zu einem ausreichenden Grad zwischen den weniger anspruchsvollen Hülsen. Jedoch erfordert die Beschichtung von Hülsen einige zusätzliche Investitionen.

    (7)

    Demzufolge können drei verschiedene Produktmärkte unterschieden werden: einer für High-end PMC, einer für Garnträger und einer für geringwertige Hülsen. Dabei wird offen gelassen, ob beschichtete Filmhülsen einbezogen werden oder ob sie einen getrennten Produktmarkt darstellen, da dies keinen Unterschied in der Wettbewerbsbeurteilung macht.

    III.   DIE RÄUMLICH RELEVANTEN MÄRKTE

    (8)

    Hülsenkarton. Obwohl die Marktuntersuchung einen gewissen Schwerpunkt der jeweiligen Lieferanten auf weite Regionen ergab, haben die Märkte für Hülsenkarton dennoch eine EWR-weite Dimension. Produzenten von Hülsenkarton haben größtenteils eine bis drei Produktionsstätten im EWR, von denen aus sie Hülsenkarton in ganz Europa liefern.

    (9)

    Hülsen. Die Parteien schlagen vor, dass der angemessene geografische Markt für alle Hülsen EWR-weit ist. Jedoch erkennen sie auch an, dass bestimmte Regionen im EWR besonders intensive Handelsströme von Hülsen im Allgemeinen aufweisen, die möglicherweise dazu führen könnten, regionale relevante geografische Märkte zu unterscheiden. Diese Regionen sind (i) Kontinentaleuropa (2), (ii) die skandinavischen Länder (3), (iii) Finnland und (iv) das Vereinigte Königreich und Irland.

    (10)

    High-end PMC. Die Parteien verkaufen [80—100 %] (4) ihres gesamten Verkaufsvolumens an Kunden, die maximal 500 km von der liefernden Produktionsstätte entfernt sind. Innerhalb des Kontinents wurden zahlreiche Handelsströme angegeben, während nur geringer Handel zwischen dem Kontinent und Skandinavien, Finnland oder VK/Irland vorkommt.

    (11)

    Infolge der Marktuntersuchung können vier geografische Märkte unterschieden werden: (i) Kontinentaleuropa (die Frage, ob eine zusätzliche Trennung in einen nördlichen und südlichen Teil angebracht ist, wie von einigen Antwortenden vorgeschlagen wurde, wird offen gelassen), (ii) die skandinavischen Länder (die Frage, ob Dänemark einbezogen werden sollte oder nicht, wird offen gelassen), (iii) Finnland und (iv) VK/Irland. Die Annahme eines südlichen kontinentalen Marktes und die Frage nach Dänemark als Teil des skandinavischen Marktes kann offen gelassen werden, da sie die Wettbewerbsbeurteilung nicht ändern.

    (12)

    Garnträger. Für die Zwecke dieses Falles kann die Frage, ob der Markt nach den oben erwähnten Regionen oder EWR-weit definiert werden muss, offen gelassen werden, da sich die endgültige Beurteilung unter beiden Definitionen nicht unterscheidet.

    (13)

    Geringwertige Hülsen. Die Marktuntersuchung hat eine EWR-weite Marktabgrenzung nicht bestätigt. Die meisten Kunden, die auf die Marktuntersuchung antworteten, stimmten vielmehr dem regionalen Konzept zu und wiesen sogar darauf hin, dass sie geringwertige Hülsen auf lokaler oder nationaler Ebene kaufen.

    (14)

    Wie bei High-end PMC zeigt die kontinentale Region vergleichsweise intensive Handelsaktivitäten. Deshalb können die folgenden Märkte definiert werden: (i) VK/Irland, (ii) Finnland, (iii) Kontinentaleuropa einschließlich Dänemarks, wobei die Frage offen bleibt, ob eine Trennung in einen nördlichen und einen oder mehrere südliche Teile notwendig ist und (iv) Norwegen und Schweden, wobei die Frage offen bleibt, ob sie nationale Märkte oder einen gemeinsamen regionalen darstellen.

    IV.   BETROFFENE MÄRKTE

    (15)

    Das angemeldete Zusammenschlussvorhaben betrifft den skandinavischen Markt für High-end PMC, den möglichen regionalen oder EWR-weiten Markt für Garnträger und den norwegischen Markt oder einen Markt bestehend aus Norwegen und Schweden für geringwertige Hülsen.

    V.   MARKTANALYSE

    (16)

    High-end PMC. Auf dem skandinavischen Markt ist Ahlstrom bei weitem der führende Lieferant mit einem Marktanteil von [70—80 %] (4), Sonoco ([0—10 %] (4)) ist jedoch nur ein mit Corenso und Paul vergleichbarer kleiner Lieferant. Infolge des Zusammenschlusses wird eine der zurzeit bestehenden vier Versorgungsmöglichkeiten für High-end PMC in dieser Region beseitigt. Wegen hoher Qualitätsanforderungen auf diesem Produktmarkt können neue Eintritte kurzfristig nicht erwartet werden. Es wurde befürchtet, dass Sonoco/Ahlstrom mit seiner vergrößerten Stärke unentbehrlicher für die größeren Kunden sein und deshalb die Möglichkeit haben wird, kleinere Lieferanten aus einem Vertrag herauszupressen.

    (17)

    Garnträger. Die einzige Region, wo erhebliche Bedenken entstehen könnten, ist Finnland (Ahlstrom [60—70 %] (4), Sonoco [20—30 %] (4)). Der finnische Markt nimmt von der Größe her weniger als 0,5 % des europäischen Marktes ein. Die aktuellen und potenziellen Konkurrenten haben große Überkapazitäten, die es ihnen ermöglichen, jede neue Nachfrage in Finnland zu bedienen. Die Marktuntersuchung brachte in dieser Hinsicht keine erheblichen Bedenken hervor.

    (18)

    Geringwertige Hülsen. Die Transaktion verursacht Bedenken auf dem möglichen Markt Norwegen-Schweden (Ahlstrom: [40—50 %] (4), Sonoco: [10—20 %] (4)) und dem möglichen nationalen Markt von Norwegen (Ahlstrom: [30—40 %] (4), Sonoco: [40—50 %] (4)). Die Lücke zwischen den kleineren Anbietern und den größeren ist bereits erheblich und wird sich durch den Zusammenschluss deutlich erhöhen. Die Marktuntersuchung brachte Bedenken hervor, dass auf diesen Märkten die Preise aufgrund des Zusammenschlusses steigen könnten.

    (19)

    Der angemeldete Zusammenschluss gibt Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt in Bezug auf den Markt für High-end PMC in Skandinavien und für geringwertige Hülsen auf dem möglichen nationalen Markt von Norwegen und einem Markt bestehend aus Norwegen und Schweden.

    VI.   VON DEN PARTEIEN UNTERBREITETE ZUSAGEN

    (20)

    Die Parteien haben eine Veräußerung von Ahlstroms Hülsenproduktionsanlage, die sich in Sveberg, Norwegen, befindet, vorgeschlagen. Die Veräußerung muss vor dem Zusammenschluss (5) an einen geeigneten Käufer erfolgen. Die Hauptpunkte, die die Kommission veranlasst hatten, eine Veräußerung von Sveberg abzulehnen als es zum ersten Mal in der ersten Phase vorgeschlagen wurde, waren Bedenken hinsichtlich seiner isolierten geografischen Situation und der Ungewissheit in Bezug auf die finanzielle Überlebensfähigkeit des Geschäftes.

    VII.   WETTBEWERBLICHE BEURTEILUNG DER UNTERBREITETEN ZUSAGEN

    (21)

    Die Parteien haben glaubwürdig nachgewiesen, dass der geografische Standort der Anlage kein großes Hindernis darstellt. Sveberg profitiert vom Phänomen, wodurch in Skandinavien nord-südliche Frachtquoten deutlich niedriger sind als die für die Strecken von Süden nach Norden. Dies ist vorteilhaft für Sveberg, da viele potenzielle Kunden im Süden angesiedelt sind. Die Tatsache, dass Sveberg an einen passenden und unabhängigen Vorab-Käufer, der von der Kommission genehmigt werden muss, veräußert wird, gewährleistet die finanzielle Überlebensfähigkeit des Geschäftes. In der ersten Marktuntersuchung wurde eine mögliche konzernunabhängige Lösung für die Veräußerung von Sveberg eindeutig abgewiesen. Viele der kritisch Antwortenden gaben jedoch eine günstigere Bewertung von Sveberg unter der Bedingung an, dass ein angemessener Käufer gefunden würde.

    (22)

    Die Veräußerung von Sveberg wird die Zunahme an Marktanteilen für alle Märkte beseitigen, für die Bedenken erhoben wurden, mit Ausnahme des norwegisch-schwedischen Marktes für geringwertige Hülsen. Dort wird die Zunahme von [10—20 %] (4) auf [0—10 %] (4) verringert. Das zusammengeschlossene Unternehmen wird einen Marktanteil von [40—50 %] (4) erhalten. Selbst wenn die Zunahme nicht ganz beseitigt wird, wird die vorgeschlagene Zusage einem neuen Anbieter ermöglichen, in den norwegisch-schwedischen Markt einzutreten. Die Reduzierung der Akteure auf diesem Markt würde dann vollständig ausgeglichen. Falls einer der kleineren Konkurrenten, die schon auf dem Markt aktiv sind, die Sveberg-Anlage kauft, würde eine ausgewogenere Marktstruktur, — die sogar von der erwarteten Verschiebung von Kundenaufträgen weg vom zusammengeschlossenen Unternehmen verstärkt wird, — angemessenen Wettbewerbsdruck auf Sonoco/Ahlstrom schaffen.

    (23)

    Der angemeldete Zusammenschluss begründet auf der Grundlage der von den Parteien vorgelegten Verpflichtungen keine ernsthaften Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen. Die Entscheidung erging nach Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 und Artikel 57 des EWR-Abkommens.


    (1)  ABl. L 395 vom 30.12.1989, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1310/97 (ABl. L 180 vom 9.7.1997, S. 1).

    (2)  Kontinentaleuropa: Deutschland, Österreich, Frankreich, Benelux, Italien, Spanien, Portugal und Griechenland.

    (3)  Dänemark, Schweden und Norwegen.

    (4)  Teile dieses Textes wurden ausgelassen, um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Informationen bekannt gegeben werden; diese Teile sind durch eckige Klammern und ein Sternchen gekennzeichnet.

    (5)  Ein verbindliches Kaufabkommen für den Verkauf von Sveberg muss mit einem passenden Käufer geschlossen werden, bevor das JV geschaffen werden kann.


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