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Dokument 32004D0567
2004/567/JHA: Council Decision 2004/567/JHA of 26 July 2004 amending Decision 2000/820/JHA establishing a European Police College (CEPOL)
2004/567/JI: Beschluss 2004/567/JI des Rates vom 26. Juli 2004 zur Änderung des Beschlusses 2000/820/JI über die Errichtung der Europäischen Polizeiakademie (EPA)
2004/567/JI: Beschluss 2004/567/JI des Rates vom 26. Juli 2004 zur Änderung des Beschlusses 2000/820/JI über die Errichtung der Europäischen Polizeiakademie (EPA)
ABl. L 251 vom 27.7.2004, S. 20-20
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
ABl. L 142M vom 30.5.2006, S. 158-158
(MT)
Nicht mehr in Kraft, Datum des Endes der Gültigkeit: 31/12/2005
27.7.2004 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 251/20 |
BESCHLUSS 2004/567/JI DES RATES
vom 26. Juli 2004
zur Änderung des Beschlusses 2000/820/JI über die Errichtung der Europäischen Polizeiakademie (EPA)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe c) und Artikel 34 Absatz 2 Buchstabe c),
auf Initiative des Vereinigten Königreichs (1),
nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (2),
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Durch den Beschluss 2004/97/EG, Euratom (3) haben die auf Ebene der Staats- und Regierungschefs vereinigten Vertreter der Mitgliedstaaten am 13. Dezember 2003 die Sitze bestimmter Ämter, Behörden und Agenturen der Europäischen Union, einschließlich des Sitzes der EPA, einvernehmlich festgelegt. |
(2) |
Diese Übereinkunft sollte in den Beschluss 2000/820/JI (4) aufgenommen werden — |
BESCHLIESST:
Artikel 1
Der Beschluss 2000/820/JI wird wie folgt geändert:
1. |
Artikel 1 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Es wird eine Europäische Polizeiakademie (EPA) eingerichtet. Sie hat ihren Sitz in Bramshill, Vereinigtes Königreich.“ |
2. |
Artikel 4 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Der Verwaltungsrat richtet ein ständiges Sekretariat ein, das die EPA bei den Verwaltungsaufgaben unterstützt, die für ihre Tätigkeit und die Durchführung des Jahresprogramms und gegebenenfalls der zusätzlichen Programme und Initiativen erforderlich sind. Das Sekretariat hat seinen Sitz in Bramshill. Die Bestimmungen über die Unterbringung der EPA im Vereinigten Königreich und über die Leistungen, die vom Vereinigten Königreich zu erbringen sind, sowie die besonderen Vorschriften, die im Vereinigten Königreich für die Mitglieder der Organe der EPA, ihren Verwaltungsdirektor, ihre Bediensteten und deren Familienangehörige gelten, werden nach einstimmiger Billigung durch den Verwaltungsrat in einem Sitzabkommen zwischen der EPA und dem Vereinigten Königreich festgelegt.“ |
Artikel 2
Dieser Beschluss wird am Tag nach seiner Veröffentlichung wirksam.
Artikel 3
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 26. Juli 2004.
Im Namen des Rates
Der Präsident
B. BOT
(1) ABl. C 20 vom 24.1.2004, S. 18.
(2) Stellungnahme vom 20. April 2004 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).
(3) ABl. L 29 vom 3.2.2004, S. 15.
(4) ABl. L 336 vom 30.12.2000, S. 1.