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Document 32000R0657

    Verordnung (EG) Nr. 657/2000 des Rates vom 27. März 2000 zur Stärkung des Dialogs mit dem Fischereisektor und den an der gemeinsamen Fischereipolitik Beteiligten

    ABl. L 80 vom 31.3.2000, p. 7–8 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (CS, ET, LV, LT, HU, MT, PL, SK, SL)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2006; Aufgehoben durch 32011R0693

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2000/657/oj

    32000R0657

    Verordnung (EG) Nr. 657/2000 des Rates vom 27. März 2000 zur Stärkung des Dialogs mit dem Fischereisektor und den an der gemeinsamen Fischereipolitik Beteiligten

    Amtsblatt Nr. L 080 vom 31/03/2000 S. 0007 - 0008


    Verordnung (EG) Nr. 657/2000 des Rates

    vom 27. März 2000

    zur Stärkung des Dialogs mit dem Fischereisektor und den an der gemeinsamen Fischereipolitik Beteiligten

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 37,

    auf Vorschlag der Kommission,

    nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1) Um die Vertreter des Fischereisektors und die übrigen Beteiligten stärker an der Konzeption, Entwicklung und Durchführung der gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) zu beteiligen, ist es notwendig, den Dialog mit diesen Kreisen zu vertiefen und den Entscheidungsprozeß besonders in seiner vorbereitenden Phase transparenter zu gestalten.

    (2) Angesichts der Aufgaben, die dem durch den Beschluß 1999/478/EG der Kommission(1) erneuerten Beratenden Ausschuß für die Fischerei und Aquakultur (CCPA) übertragen sind, lassen sich diese Ziele einer Vertiefung des Dialogs und einer größeren Transparenz durch neue Maßnahmen unterstützen, die zum einen eine bessere Organisation der CCPA-Sitzungen ermöglichen und zum anderen dazu beitragen sollen, die beteiligten Kreise besser über Zielsetzungen und erreichte Ergebnisse zu informieren.

    (3) Es empfiehlt sich, die europäischen Berufsverbände bei der Vorbereitung der CCPA-Sitzungen zu unterstützen, um umfassende Analysen der Zielsetzungen der GFP und der Auswirkungen ihrer Maßnahmen zu unterstützen, Initiativen aus den Reihen des Fischereisektors zu fördern und, soweit möglich, gemeinsame Positionen zu den Vorschlagsentwürfen der Kommission zu entwickeln.

    (4) Es empfiehlt sich ferner, im Interesse einer optimalen Vorbereitung künftiger Entscheidungen den Sektor schon sehr früh über geplante Initiativen zu unterrichten und allen Beteiligten die Ziele und Einzelheiten der verschiedenen Maßnahmen der GFP zu erläutern -

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die Kommission übernimmt unter den im Anhang genannten Bedingungen die Kosten

    - für die Sitzungen, welche die europäischen Berufsverbände zur Vorbereitung der Sitzungen des Beratenden Ausschusses für Fischerei und Aquakultur veranstalten, sowie

    - für die Erläuterung der Ziele und Maßnahmen der gemeinsamen Fischereipolitik und insbesondere der Vorschläge der Kommission sowie für die Verbreitung einschlägiger Informationen hierzu im Fischereisektor und bei den übrigen Beteiligten durch Aufrechterhaltung regelmäßiger Kontakte zu den betreffenden Verbänden und Gruppen.

    Finanziert werden können auch Sitzungen von Sachverständigen, die die Kommission zur Unterstützung der in Absatz 1 zweiter Gedankenstrich genannten Maßnahmen veranstaltet.

    Artikel 2

    Die Kommission kann alle ihrer Ansicht nach erforderlichen Überprüfungen vornehmen, um sich der Einhaltung der Bedingungen und der Erfuellung der Aufgaben zu vergewissern, welche diese Verordnung den europäischen Berufsverbänden, die den von der Kommission zu diesem Zweck bestellten Vertretern zur Seite stehen, überträgt.

    Artikel 3

    Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Geschehen zu Brüssel am 27. März 2000.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    F. Gomes

    (1) ABl. L 187 vom 20.7.1999, S. 70.

    ANHANG

    Aufwendungen der europäischen Berufsverbände für die Organisation von Sitzungen zur Vorbereitung der Sitzungen des Beratenden Ausschusses für Fischerei und Aquakultur (CCPA)

    Zuschußfähig sind die Reise- und Übernachtungskosten von Mitgliedern europäischer Berufsverbände, die zur Vorbereitung der Sitzungen des CCPA anreisen müssen.

    Kosten im Zusammenhang mit Sitzungen der europäischen Berufsverbände, die nicht der Vorbereitung von CCPA-Sitzungen dienen, oder andere als die im ersten Absatz genannten Kosten sind nicht zuschußfähig.

    Jedes Jahr wird jedem Berufsverband, der Mitglied der CCPA-Vollversammlung ist, nach Maßgabe der verfügbaren Gelder und anteilig zur Zahl der Anspruchsberechtigten in der CCPA-Vollversammlung im Rahmen eines jährlichen Finanzierungsvertrags mit der Kommission ein Ziehungsrecht zugeteilt.

    Das in diesem Rahmen bereitgestellte Ziehungsrecht sowie die durchschnittlichen Reisekosten für einen Experten (1998 rund 750 EUR) bestimmen die Anzahl Reisen, die jeder Verband zur Vorbereitung der Sitzungen übernehmen kann; abzuziehen ist ein Betrag von maximal 20 % der zugestandenen Mittel, den jeder Verband als Entschädigung für seine Logistik- und Verwaltungskosten ausschließlich im Zusammenhang mit der Organisation dieser vorbereitenden Sitzungen pauschal einbehält.

    Unterrichtung aller betroffenen Kreise

    Sie umfaßt die folgenden Aktionen, deren Initiative von der Kommission ausgeht:

    - die Herstellung und Verbreitung von Informationsmaterial, das auf die spezifischen Bedürfnisse der einzelnen Gruppen zugeschnitten ist (Druckwerke, audiovisuelles Material, elektronische Träger); hierzu werden in den betreffenden Kreisen Umfragen durchgeführt;

    - einen möglichst umfangreichen Zugang zu unterstützenden Daten und Erklärungen vor allem zu Vorschlägen der Kommission durch die Entwicklung der GFP-Website und die Veröffentlichung eines Periodikums sowie Informations-/Schulungsseminare für Meinungsmultiplikatoren.

    Die Umsetzung der Maßnahmen nach dem ersten und zweiten Gedankenstrich erfolgt extern; die Aufträge werden ausgeschrieben.

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