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Document 31999D0853

1999/853/EG: Beschluß des Rates vom 6. Dezember 1999 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Slowakischen Republik

ABl. L 335 vom 28.12.1999, pp. 22–28 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1999/853/oj

31999D0853

1999/853/EG: Beschluß des Rates vom 6. Dezember 1999 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Slowakischen Republik

Amtsblatt Nr. L 335 vom 28/12/1999 S. 0022 - 0028


BESCHLUSS DES RATES

vom 6. Dezember 1999

über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Slowakischen Republik

(1999/853/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 622/98 des Rates vom 16. März 1998 über die Hilfe für die beitrittswilligen Staaten im Rahmen der Heranführungsstrategie, insbesondere über die Gründung von Beitrittspartnerschaften(1), insbesondere auf Artikel 2,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Europäische Rat von Luxemburg erklärte, daß die Beitrittspartnerschaft ein neues Instrument ist und den Schwerpunkt der intensivierten Heranführungsstrategie darstellt.

(2) Nach der Verordnung (EG) Nr. 622/98 beschließt der Rat mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen für jede einzelne Beitrittspartnerschaft, die dem jeweiligen beitrittswilligen Staat unterbreitet werden, sowie über sie betreffende wichtige spätere Anpassungen.

(3) Die Gewährung der Hilfe der Gemeinschaft ist von der Erfuellung wesentlicher Voraussetzungen, insbesondere der Einhaltung der Verpflichtungen aus den Europa-Abkommen und den Fortschritten bei der Erfuellung der Kopenhagener Kriterien, abhängig. Ist eine der wesentlichen Voraussetzungen nicht erfuellt, so kann der Rat mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission entsprechende Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Heranführungshilfe beschließen.

(4) Nach dem Beschluß des Europäischen Rates von Luxemburg werden der Stand der Umsetzung der Beitrittspartnerschaften und die Fortschritte bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Rahmen der in den Europa-Abkommen vorgesehenen Gremien geprüft.

(5) Der regelmäßige Bericht der Kommission des Jahres 1999 enthält eine objektive Analyse der Vorbereitungen der Slowakischen Republik auf die Mitgliedschaft und nennt eine Reihe von prioritären Handlungsbereichen.

(6) Im Rahmen der Vorbereitungen auf die Mitgliedschaft muß die Slowakische Republik ihr Nationales Programm zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes aktualisieren; dieses Programm muß einen Zeitplan für die Verwirklichung der Prioritäten und Zwischenziele der Beitrittspartner enthalten -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Slowakischen Republik sind nach Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 im Anhang festgelegt, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Artikel 2

Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft wird im Rahmen der in den Europa-Abkommen vorgesehenen Gremien und durch die zuständigen Gremien des Rates, denen die Kommission regelmäßig Bericht erstattet, überwacht.

Artikel 3

Dieser Beschluß wird am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften wirksam.

Geschehen zu Brüssel am 6. Dezember 1999.

Im Namen des Rates

Der Präsident

T. HALONEN

(1) ABl. L 85 vom 20.3.1999, S. 1.

ANHANG

SLOWAKEI: BEITRITTSPARTNERSCHAFT 1999

1. ZIELE

Die Beitrittspartnerschaft setzt den einheitlichen Rahmen für eine Gesamtdarstellung der von der Kommission in ihrem regelmäßigen Bericht des Jahres 1999 über die Fortschritte der Slowakei auf dem Wege zum EU-Beitritt genannten Handlungsprioritäten sowie der der Slowakei für die Verwirklichung dieser vorrangigen Ziele zur Verfügung stehenden Finanzmittel, einschließlich der Bedingungen, unter denen sie gewährt werden. Aufgrund der Beitrittspartnerschaft kann eine Reihe von Instrumenten zur Unterstützung der Bewerberländer bei ihrer Vorbereitung auf die Mitgliedschaft eingesetzt werden. Solche Instrumente sind unter anderem das revidierte Nationale Programm zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes, die gemeinsame Bewertung der mittelfristigen wirtschaftspolitischen Prioritäten, der Pakt gegen die organisierte Kriminalität, die innerstaatlichen Entwicklungspläne sowie andere sektorale Pläne, die für eine Inanspruchnahme der Strukturfonds nach erfolgtem Beitritt und für die Umsetzung der Instrumente ISPA und Sapard in der Zeit bis zum Beitritt erforderlich sind. Diese Instrumente sind alle voneinander verschieden und werden jeweils nach eigenen Verfahren vorbereitet und umgesetzt. Sie sind zwar nicht Bestandteil der Beitrittspartnerschaft, doch ihre Prioritäten sind mit denen der Beitrittspartnerschaft vereinbar.

2. GRUNDSÄTZE

Die als prioritär ausgewiesenen Bereiche beziehen sich auf die Fähigkeit der einzelnen Bewerberländer, die Kopenhagener Beitrittskriterien zu erfuellen:

- institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten;

- die Existenz einer funktionsfähigen Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten;

- die Fähigkeit, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen und sich auch die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen zu machen.

Der Europäische Rat von Madrid wies mit Nachdruck darauf hin, daß die Bewerberländer ihre Verwaltungen anpassen müssen, damit die Gemeinschaftspolitiken nach erfolgtem Beitritt reibungslos durchgeführt werden können; in Luxemburg betonte er, daß die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in innerstaatliches Recht zwar notwendig, aber an sich nicht ausreichend ist; es muß auch eine effektive Anwendung gewährleistet sein.

3. PRIORITÄTEN UND ZWISCHENZIELE

Die regelmäßigen Kommissionsberichte haben deutlich gemacht, welch große Anstrengungen die Bewerberländer in bestimmten Bereichen bis zum Beitritt noch unternehmen müssen. Diese Situation erfordert es, in den prioritären Bereichen im Einvernehmen mit dem jeweiligen Land genau definierte Zwischenziele festzulegen; die Verwirklichung dieser Ziele, die in Zusammenarbeit mit den betroffenen Ländern erarbeitet werden, bedingt den Umfang der Unterstützung und entscheidet darüber, inwieweit die laufenden Beitrittsverhandlungen mit einigen Ländern vorangetrieben bzw. entsprechende Verhandlungen mit anderen Ländern aufgenommen werden können. In der revidierten Fassung der Beitrittspartnerschaften wird wiederum zwischen kurz- und mittelfristigen Zielen unterschieden. Als kurzfristig werden Ziele eingestuft, von denen realistischerweise anzunehmen ist, daß die Slowakei in der Lage ist, sie bis Ende 2000 zu erreichen bzw. sich ihnen erheblich anzunähern. Bei den mittelfristigen prioritären Zielen wird davon ausgegangen, daß ihre Verwirklichung mehr als ein Jahr in Anspruch nimmt; sie sollten aber, soweit möglich, bereits im Jahr 2000 in Angriff genommen werden. Im regelmäßigen Bericht 1999 wird der Fortschritt bewertet, der bei der Umsetzung der Beitrittspartnerschaft 1998 erreicht wurde. Diese Bewertung wurde bei der Ausarbeitung der Prioritäten der revidierten Partnerschaft berücksichtigt.

Die Slowakei hat am 28. Mai 1999 eine revidierte Fassung ihres Nationalen Programms zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes vorgelegt. Darin ist ein Zeitplan für die Verwirklichung der kurz- und mittelfristigen Ziele in den prioritären Bereichen enthalten, der sich auf die erste Beitrittspartnerschaft stützt; ferner ist darin der Verwaltungs- und Finanzbedarf ausgewiesen.

In der Beitrittspartnerschaft sind die Bereiche aufgeführt, in denen die Slowakei ihre Vorbereitungen auf den Beitritt vorrangig vorantreiben muß. Die Slowakei wird jedoch auf allen Gebieten tätig werden müssen, für die der regelmäßige Bericht Handlungsbedarf anmahnt. Wichtig ist ferner, daß die Slowakei ihren Verpflichtungen nachkommt, die sie mit dem Europa-Abkommen, anläßlich des Screenings bzw. in den Verhandlungen mit Blick auf die Rechtsangleichung und die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in innerstaatliches Recht eingegangen ist. Es sei daran erinnert, daß es mit der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes allein noch nicht getan ist; es muß darüber hinaus sichergestellt sein, daß das übernommene Gemeinschaftsrecht entsprechend den in der Union geltenden Kriterien tatsächlich angewandt wird. In allen im folgenden genannten Bereichen muß eine glaubwürdige und effektive Umsetzung und Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstandes gewährleistet sein.

Aufgrund der Analyse des regelmäßigen Berichts wurden für die Slowakei folgende kurz- und mittelfristigen Ziele in den prioritären Bereichen ermittelt.

3.1. Kurzfristige Prioritäten für das Jahr 2000

Politische Kriterien

- Verbesserung der Lage der Roma durch Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel und Intensivierung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung (auch innerhalb der öffentlichen Verwaltung), zur Beschäftigungsförderung und zur Verbesserung des Zugangs zum Bildungswesen, auf nationaler und lokaler Ebene; Bereitstellung angemessener Finanzmittel;

Wirtschaftliche Kriterien

- Wiederherstellung der gesamtwirtschaftlichen Stabilität;

- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch marktorientierte Umstrukturierung der Unternehmen, insbesondere in der energieintensiven Schwerindustrie, unterstützt durch eine transparente Reform des Finanzsektors einschließlich der Privatisierung von drei Großbanken und eines Versicherungsunternehmens, und Schaffung von Mechanismen für den Abbau uneinbringlicher Forderungen;

- Förderung in- und ausländischer Investitionen (auch auf Ebene der KMU), insbesondere durch Vereinfachung der Rechts- und Verwaltungsverfahren;

- Verbesserung und Straffung der Konkursverfahren.

Binnenmarkt

- Öffentliches Auftragswesen: Einrichtung eines Amtes für das öffentliche Auftragswesen; Einführung von Kontroll-, Aufsichts- und Beschwerdeverfahren;

- Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum: Angleichung an die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über das Markenrecht, das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte und tatsächliche Anwendung der einschlägigen Bestimmungen; Ausbau der Verwaltungskapazitäten und verstärkte Bekämpfung der betrügerischen Nachahmung, insbesondere durch verstärkte Grenzkontrollen;

- freier Warenverkehr: Umsetzung des Gesetzes über die technischen Vorschriften und die Konformitätsbewertung; Beginn der Angleichung an die Richtlinien nach dem neuen Konzept, weitere Angleichung in den Sektoren mit produktspezifischer Gesetzgebung; Annahme von Rahmenvorschriften für chemische Erzeugnisse; Beschleunigung der Übernahme der EN-Normen; Aufbau unabhängiger Einrichtungen für die Normung und die Akkreditierung;

- freier Kapitalverkehr: Angleichung der Rechtsvorschriften über Direktinvestitionen in den Sektoren, die bisher noch Beschränkungen unterliegen, und schrittweise Erleichterung der Investitionstätigkeit von institutionellen Anlegern;

- Finanzdienste: Stärkung und Koordinierung der Aufsichtsbehörden und -verfahren;

- Wettbewerb: Umsetzung des neuen Gesetzes über staatliche Beihilfen; Bereitstellung angemessener Ressourcen für die Überwachungsbehörde für staatliche Beihilfen; Fertigstellung des Beihilfeinventars; weitere Vorlage von Jahresberichten über staatliche Beihilfen;

- Telekommunikation: Annahme eines Telekommunikationsgesetzes, Schaffung einer unabhängigen nationalen Regulierungsbehörde, vollständige Trennung von Aufsichts- und Betreiberfunktion;

- audiovisuelle Medien: Abschluß der Rechtsangleichung;

- Steuern: Angleichung des Anwendungsbereichs und des Verbrauchssteuersatzes für Mineralöle sowie des Anwendungsbereichs des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes; Aufstellung eines Zeitplans für die weitere Angleichung der Verbrauchssteuervorschriften; Gewährleistung der Übereinstimmung neuer steuerrechtlicher Maßnahmen mit dem Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung;

- Zoll: Verstärkung der Grenzüberwachung.

Landwirtschaft

- Fortführung der Rechtsangleichung im Bereich der Tier- und Pflanzengesundheit und Stärkung der Kontrollverfahren, insbesondere an den künftigen Außengrenzen;

- Einführung eines Weinbauregisters.

Energie

- Vorbereitung eines Plans zur Umsetzung der Regierungsentscheidung über die Stillegung der Bohunice-V1-Kernreaktoren;

- Umsetzung einer Energiestrategie unter besonderer Berücksichtigung der Energieeffizienz, Überprüfung der Energiebedarfsvorausschätzungen auf der Grundlage realistischerer Szenarien für Wachstum und Energieintensität;

- weitere Maßnahmen zur Gewährleistung hoher Sicherheitsstandards in den Kernkraftwerken Bohunice V2 und Mochovce.

Beschäftigung und Soziales

- Durchsetzung des Besitzstandes im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz;

- Unterstützung der Sozialpartner beim Aufbau von Kapazitäten zur Entfaltung und Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands, insbesondere im Wege des sozialen Dialogs zwischen den beiden Parteien;

- Ausarbeitung einer nationalen Beschäftigungsstrategie auf der Grundlage der gemeinsamen Überprüfung der Beschäftigungslage und im Hinblick auf die spätere Teilnahme an der Europäischen Beschäftigungsstrategie.

Umwelt

- Ausarbeitung einer umfassenden und realistischen Angleichungsstrategie;

- Beschleunigung der Übernahme und Durchsetzung der Rahmengesetzgebung in den Bereichen Wasserqualität, Abfallwirtschaft, integrierte Vermeidung und Verhinderung von Umweltverschmutzung, Naturschutz und Luftqualität;

- Aufstellung eines Finanzierungsplans für Investitionen auf der Grundlage richtlinienspezifischer Umsetzungsprogramme, der geschätzten Angleichungskosten und realistischer Annahmen hinsichtlich der verfügbaren öffentlichen und privaten Mittel (auf Jahresbasis), insbesondere für die Bereiche Wasser, Luft, Abfallwirtschaft und Minderung der Umweltverschmutzung durch Industriebetriebe;

- vollständige Umsetzung und Anwendung der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung.

Justiz und Inneres

- Verstärkte Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der illegalen Einwanderung (insbesondere durch Einführung von Visamarken), um die uneingeschränkte Teilnahme am Schengener Informationssystem zu ermöglichen;

- Ratifizierung des Europäischen Geldwäscheübereinkommens, des Europäischen Strafrechtsübereinkommens zur Bekämpfung der Korruption und des OECD-Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung;

- Angleichung des Strafrechts an den Besitzstand in den Bereichen Bekämpfung der organisierten Kriminalität und Betrugsbekämpfung;

- Verbesserung des Asylrechts (insbesondere Abschaffung der 24-Stunden-Frist) und Schaffung einer unabhängigen zweiten Instanz im Asylverfahren;

- Ratifizierung des Europäischen Geldwäscheübereinkommens und Ausbau der Kapazitäten zur Bekämpfung der Geldwäsche.

Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung und der Justiz, einschließlich der Verwaltung und Kontrolle der EU-Mittel

- Verabschiedung des Gesetzes über den öffentlichen Dienst und Beginn der Umsetzung der Strategie für die Reform der staatlichen Verwaltung;

- Phare(1), ISPA(2) und Sapard(3): weitere Ausarbeitung des Plans für die nationale Entwicklung sowie des Plans für die Entwicklung des ländlichen Raums; Verabschiedung der rechtlichen, administrativen und finanztechnischen Rahmenvorschriften (Prüfungshandbuch und Prüfungsweg) für die Programmierung und Verwaltung von ISPA und Sapard sowie Einführung der Umweltverträglichkeitsprüfung und den EU-Vorschriften entsprechender Bestimmungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge im Rahmen von Projekten, die aus Gemeinschaftsmitteln kofinanziert werden; Einrichtung einer funktionsfähigen Sapard-Zahlstelle;

- Vervollständigung des rechtlichen Rahmens für interne und externe Finanzkontrollen; Schaffung einer zentralen Regierungsbehörde für die Harmonisierung der internen Rechnungsprüfung/Kontrolle; Einrichtung interner Rechnungsprüfungs-/Kontrollstellen in der Ausgabenverwaltung;

- Einführung der "funktionalen Unabhängigkeit" der nationalen internen Rechnungsprüfer/Wirtschaftsprüfer auf zentraler und dezentraler Ebene und Einführung von Ex-ante-Finanzkontrollen;

- Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz, insbesondere durch eine Änderung der Verfassungsbestimmungen über die Ernennung von Richtern und die richterliche Probezeit.

3.2. Mittelfristige Prioritäten

Politische Kriterien

- Weitere Umsetzung der Rechtsvorschriften über den Gebrauch der Minderheitensprachen und Schutz der Minderheitensprachen im Bildungs-, Kultur- und Medienbereich einschließlich der Annahme gegebenenfalls erforderlicher Rechtsvorschriften;

- Ausbau der Strategien und Aufstockung der Haushaltsmittel für die weitere Verbesserung der Lage der Roma auf nationaler und lokaler Ebene (insbesondere durch die Bekämpfung von Diskriminierungen und die Verbesserung des Zugangs zu Bildungseinrichtungen und zum Arbeitsmarkt).

Wirtschaftliche Kriterien

- Förderung der Wettbewerbsfähigkeit des Privatsektors, einschließlich der KMU;

- Vollendung des Privatisierungsprozesses;

- Aufhebung der noch bestehenden Preis- und Mietpreisbindungen;

- Einrichtung eines Verfahrens zur jährlichen Haushaltsüberwachung, um die Berichts-, Überwachungs- und Kontrollverfahren im Bereich der öffentlichen Finanzen, speziell der Haushaltspositionen, denen der EU anzugleichen;

- Fortsetzung der Reform der Finanzierung des Sozialversicherungssystems.

Binnenmarkt

- Datenschutz: Vollendung des Angleichungsprozesses;

- freier Warenverkehr: Vollendung der Übernahme der EN-Normen, Abschluß der Angleichung der sektorspezifischen Rechtsvorschriften; Anpassung sämtlicher Kontroll- und Konformitätsbewertungsstrukturen und der sonstigen Umsetzungsstrukturen in Sektoren mit produktspezifischer Gesetzgebung an das EU-Niveau;

- freier Kapitalverkehr: Angleichung der Rechtsvorschriften über den Immobilienerwerb durch Staatsangehörige der EU-Länder;

- freier Dienstleistungsverkehr: Vollendung der Übernahme und Umsetzung der Richtlinien über Banken, Versicherungen, Investitionsdienstleistungen und Wertpapiermärkte;

- Freizügigkeit: Abschluß der Angleichung der Rechtsvorschriften über die gegenseitige Anerkennung der Befähigungsnachweise;

- Wettbewerb: Vollendung der Übernahme der Rechtsvorschriften; Stärkung der Behörden und der Verfahren für die Überwachung der Kartellbildung und der staatlichen Beihilfen, Verbesserung der Transparenz, des Datenaustausches, der Koordinierung und der Schulung auf allen Verwaltungsebenen;

- Telekommunikation: Stärkung der unabhängigen nationalen Regulierungsbehörde;

- Steuern: vollständige Angleichung an den Besitzstand im Steuerbereich einschließlich der Mehrwertsteuer-Übergangsregelung, Überprüfung der geltenden Rechtsvorschriften und Sicherstellung der Vereinbarkeit mit dem Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung; Stärkung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung und Ausbau der Kontrollverfahren einschließlich der Intensivierung der Verwaltungszusammenarbeit und der Amtshilfe;

- Verbraucherschutz: Fortsetzung der Rechtsangleichung; Stärkung der Marktaufsichts- und Durchsetzungsbehörden;

- Zoll: Stärkung der Leistungsfähigkeit der Zollverwaltung, insbesondere durch Ausbau der Zollabfertigungskapazitäten an den Grenzen und im Hinblick auf die Anwendung der Verbrauchssteuervorschriften.

Landwirtschaft

- Stärkung der GAP-Verwaltungsmechanismen und -strukturen (Überwachung der Agrarmärkte und Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der Strukturpolitik und der Entwicklung des ländlichen Raums, Schaffung der erforderlichen Gremien und Kontrollmechanismen);

- Weiterführung der Umstrukturierung des Agrar- und Nahrungmittelsektors; Stärkung der Behörden für die Lebensmittelüberwachung;

- Vervollständigung des Systems zur Kennzeichnung von Tieren; Anwendung eines Qualitätskontrollsystems (Risikoanalyse und kritische Kontrollpunkte), Behandlung tierischer Abfälle, Aktualisierung der Programme für Rückstandskontrolle und Zoonosenüberwachung in Fleischverarbeitungsbetrieben und Molkereien; Vervollständigung der Kontrollsysteme an den künftigen Außengrenzen.

Energie

- Weitere Verbesserung der Energieeffizienz;

- Vorbereitung auf den Energiebinnenmarkt, insbesondere im Hinblick auf die Elektrizitäts- und Gasrichtlinien (einschließlich der Einführung kostendeckender Energiepreise und Einrichtung einer Regulierungsbehörde);

- Erfuellung der Anforderungen in bezug auf die vorgeschriebenen Mineralölvorräte;

- Abschluß der Programme zur Erhöhung der Reaktorsicherheit in den Kernkraftwerken Bohunice V2 und Mochovce;

- Ausarbeitung und Durchführung eines Gesamtplans und der Genehmigungsverfahren für die Stillegung des Kernkraftwerks Bohunice V1;

- Verstärkung der Aufsicht im Bereich der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes.

Verkehr

- Rechtsangleichung im Straßenverkehr (Marktzugang, Straßenverkehrssicherheit, Beförderung gefährlicher Güter und Besteuerung), Luftverkehr (insbesondere im Bereich der Sicherheit im Luftverkehr und des Flugverkehrsmanagements), Schienenverkehr und Binnenschiffahrt (technische Anforderungen für Frachtschiffe).

Beschäftigung und Soziales

- Umsetzung - und anschließende Durchführung - der EU-Rechtsvorschriften in den Bereichen Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz (einschließlich der Rahmenrichtlinie), Arbeitsrecht, Chancengleichheit für Frau und Mann sowie öffentliche Gesundheit; Stärkung der entsprechenden Verwaltungsstrukturen und der für die Koordinierung der sozialen Sicherheitssysteme erforderlichen Strukturen;

- Einrichtung eines eigenständigen Fonds zum Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers.

Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

- Entwicklung einer nationalen Politik zur Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts; Vorbereitung auf die Durchführung von Regionalentwicklungsprogrammen und Gemeinschaftsinitiativen; Verbesserung der Verwaltungsstrukturen und Klärung der Verantwortlichkeiten für Regionalpolitik; Organisierung des Haushaltssystems und seiner Verfahren entsprechend den für die Strukturfonds geltenden Regeln, einschließlich Prüfung und Evaluierung.

Umwelt

- Fortsetzung und Abschluß der Übernahme und Umsetzung der Rahmengesetzgebung sowie der übrigen sektorspezifischen Rechtsvorschriften;

- Stärkung der Kontroll- und Durchführungskontrollkapazitäten des Ministeriums der Regionen und Bezirke, Stärkung der Umweltaufsichtsbehörde;

- Einbeziehung der Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung in die Ausarbeitung und Durchführung aller übrigen sektoralen Politiken.

Justiz und Inneres

- Stärkung der Vollzugs- und Justizbehörden (im Hinblick auf Personal, Ausbildung und Ausstattung), insbesondere im Bereich der Grenzkontrollen und der illegalen Einwanderung, um die uneingeschränkte Teilnahme am Schengener Informationssystem zu ermöglichen; Fortsetzung der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des Frauen- und Kinderhandels, des Drogenhandels und der Korruption; bessere Koordinierung der Arbeit der Vollzugsbehörden;

- Fortsetzung der schrittweisen Angleichung der Visavorschriften und -praxis an die der EU.

Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung und der Justiz, einschließlich der Verwaltung und Kontrolle der EU-Mittel

- Stärkung des Obersten Rechnungshofes, der Finanzkontrolle und der internen Rechnungsprüfung durch angemessene Personalausstattung, Fortbildung und Ausrüstung;

- Verstärkung der Kapazitäten auf dem Gebiet der Statistik.

4. PROGRAMMIERUNG DER FINANZMITTEL

Der Slowakei wurden für den Zeitraum 1995-1999 Phare-Mittel in Höhe von insgesamt 232 Mio. EUR zugewiesen. Aufgrund der Vereinbarung des Europäischen Rates vom 24. und 25. März 1999 in Berlin umfaßt die Finanzhilfe für die Bewerberländer im Zeitraum 2000-2006 zur Unterstützung der Beitrittsvorbereitung auch das Instrument Sapard (Verordnung (EG) Nr. 1268/1999, ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 87) für die Bereiche Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums und das strukturpolitische Instrument ISPA (Verordnung (EG) Nr. 1267/1999, ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 73), mit dem in der Zeit vor dem Beitritt vorrangig ähnliche Maßnahmen finanziert werden wie im Rahmen des Kohäsionsfonds. Aus diesen nationalen Zuweisungen kann die Slowakei auch zum Teil ihre Mitwirkung an Gemeinschaftsprogrammen einschließlich des Fünften Rahmenprogramms über Forschung und technologische Entwicklung (ABl. L 26 vom 1.2.1999, S. 1) finanzieren. Außerdem hat die Slowakei Zugang zu Finanzmitteln aus Mehrländerprogrammen mit direktem Bezug zum gemeinschaftlichen Besitzstand. Sämtliche Investitionsprojekte sind grundsätzlich auch von den Bewerberländern mitzufinanzieren. Seit 1998 bemüht sich die Kommission bei der EIB und den internationalen Finanzinstitutionen, vor allem der EBWE und der Weltbank, um Kofinanzierungen im Bereich der Beitrittsprioritäten.

5. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

Die Gemeinschaft macht die Finanzierung von Projekten zur Vorbereitung auf den Beitritt aus Mitteln der Instrumente Phare, ISPA und Sapard davon abhängig, daß die Slowakei ihren Verpflichtungen aus dem Europa-Abkommen nachkommt, weitere Anstrengungen zur Erfuellung der Kriterien von Kopenhagen unternimmt und vor allem Fortschritte bei der Verwirklichung der spezifischen prioritären Ziele dieser Beitrittspartnerschaft im Jahr 2000 erzielt. Bei Nichterfuellung dieser allgemeinen Bedingungen könnte der Rat die Aussetzung der Finanzhilfe aufgrund von Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 beschließen.

6. ÜBERWACHUNG

Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft wird im Rahmen des Europa-Abkommens überwacht. Wie vom Europäischen Rat von Luxembug unterstrichen wurde, ist es wichtig, daß die Organe des Europa-Abkommens auch weiterhin den Rahmen bilden, in dem die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes nach den gleichen Modalitäten überprüft werden kann, unabhängig davon, ob Beitrittsverhandlungen bereits eingeleitet wurden oder nicht. Die einzelnen Kapitel der Beitrittspartnerschaft werden in den jeweiligen Unterausschüssen behandelt. Der Assoziationsausschuß erörtert die allgemeine Entwicklung und die Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Verwirklichung der Ziele und Zwischenziele in den prioritären Bereichen wie auch spezifische Fragen, die die Unterausschüsse an ihn verweisen.

Der Phare-Verwaltungsausschuß sorgt gemäß der Verordnung zur Koordinierung der Hilfe für die Bewerberländer (Verordnung (EG) Nr. 1266/1999; ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 68) dafür, daß die Finanzierungsbeschlüsse im Rahmen der drei Instrumente zur Vorbereitung auf den Beitritt - Phare, ISPA und Sapar - untereinander ebenso wie mit den Beitrittspartnerschaften vereinbar sind.

Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 wird die Beitrittspartnerschaft bei Bedarf erneut geändert.

(1) Phare: Action plan for coordinated aid to Poland and Hungary (Aktionsplan für eine koordinierte Hilfe für Polen und Ungarn).

(2) ISPA: Instrument for Structural Policies for Pre-Accession (Strukturpolitisches Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt).

(3) Sapard: Special Accession Programme for Agriculture and Rural Development (Sonderprogramm für die Vorbereitung auf den Beitritt in den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung).

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