EUR-Lex Access to European Union law
This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 52014XC0620(01)
Staatliche Beihilfen — wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse
Diese Zusammenfassung wurde archiviert und wird nicht mehr aktualisiert, weil das zusammengefasste Dokument nicht mehr in Kraft ist oder nicht mehr die derzeitige Situation widerspiegelt.
Da staatliche Beihilfen den Begünstigten einen unlauteren Wettbewerbsvorteil gegenüber ihren Wettbewerbern verschaffen, besteht das Ziel der Beihilfeaufsicht in der Vermeidung solcher Wettbewerbsverzerrungen. Diese Mitteilung der Europäischen Kommission enthält Anhaltspunkte für die Würdigung der staatlichen Finanzierung wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse („Important Projects of Common European Interest“, „IPCEI“) durch die EU (öffentliche Subventionen) nach den Vorschriften für staatliche Beihilfen.
Der Zweck der IPCEI ist es, schwerwiegende Marktstörungen oder systemische Ausfälle zu beheben und gesellschaftliche Herausforderungen anzugehen, die ansonsten nicht gelöst werden könnten.
Förderkriterien
Ein Vorhaben:
Um als IPCEI infrage zu kommen, muss ein Vorhaben entweder in Bezug auf seinen Umfang oder Anwendungsbereich besonders groß und/oder mit einem hohen Risiko oder finanziellen Engagement verbunden sein.
Vereinbarkeitskriterien
Die folgenden Faktoren werden berücksichtigt:
Die Kriterien in dieser Mitteilung gelten vom 1. Juli 2014 bis 31. Dezember 2020.
Weiterführende Informationen:
Mitteilung der Kommission — Kriterien für die Würdigung der Vereinbarkeit von staatlichen Beihilfen zur Förderung wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse mit dem Binnenmarkt (ABl. C 188 vom 20.6.2014, S. 4-12)
Letzte Aktualisierung: 24.05.2019