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Document 52015DC0044

Globale Maßnahmen zur Armutsbeseitigung und nachhaltigen Entwicklung nach 2015

Rechtlicher Status des Dokuments Diese Zusammenfassung wurde archiviert und wird nicht mehr aktualisiert, weil das zusammengefasste Dokument nicht mehr in Kraft ist oder nicht mehr die derzeitige Situation widerspiegelt.

Globale Maßnahmen zur Armutsbeseitigung und nachhaltigen Entwicklung nach 2015

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Mitteilung (COM(2015) 44 final) – Eine globale Partnerschaft für Armutsbeseitigung und nachhaltige Entwicklung nach 2015

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

  • Die Mitteilung der Kommission enthält Vorschläge dazu, wie die internationale Gemeinschaft ihre Maßnahmen organisieren sollte, um die Ziele für die nachhaltige Entwicklung zu verwirklichen, und zeigt damit konkret auf, wie die Europäische Union (EU), die EU-Länder und andere einen Beitrag zu den internationalen Bemühungen zur Umsetzung der Agenda 2030 leisten können.
  • Sie legt die Standpunkte der Europäischen Kommission zu einer neuen globalen Partnerschaft für Armutsbeseitigung und zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung im Kontext der zwischenstaatlichen Verhandlungen dar, die zum Aktionsplan für Addis Abeba und der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung geführt haben.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Kommission beschreibt die übergreifenden Grundsätze und notwendigen Komponenten für die globale Partnerschaft, die zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung erforderlich sind (vor ihrer Verabschiedung beim VN-Gipfel im September 2015).

Grundsätze

Die Kommission fordert, dass die globale Partnerschaft sich u. a. auf folgende Grundwerte stützt:

  • die Menschenrechte,
  • gute Regierungsführung und Rechtsstaatlichkeit,
  • Unterstützung der demokratischen Institutionen,
  • Inklusivität,
  • Nichtdiskriminierung und
  • Geschlechtergleichstellung.

Komponenten

Die Partnerschaft sollte außerdem

  • 1.

    durch Vorgehensweisen, Maßnahmen und Ressourcen auf internationaler und nationaler Ebene ein für die Umsetzung der Agenda 2030 förderliches politisches Umfeld schaffen;

  • 2.

    zusätzliche neue Fähigkeiten in Partnerländern entwickeln und Kompetenzen verbessern, bei denen die Entwicklung der Humanressourcen und Planungs-, Verwaltungs- und Überwachungsverfahren im Mittelpunkt stehen;

  • 3.

    sicherstellen, dass nationale öffentliche Ressourcen wirksam und nachhaltig mobilisiert werden;

  • 4.

    zur Aufrechterhaltung der VN-Vorgabe von 0,7 % des Bruttonationaleinkommens für die Finanzierung der öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA) beitragen und sich darauf konzentrieren, Beiträge der Länder mit mittlerem Einkommen der oberen Einkommenskategorie und der Schwellenländer (wie China oder Brasilien) zu erhalten;

  • 5.

    durch Übereinkommen über Handelserleichterungen den Handel stärken, der ein entscheidender Faktor für nachhaltiges, inklusives Wachstum und nachhaltige Entwicklung ist;

  • 6.

    das Potenzial nutzen, das Wissenschaft, Technologie und Innovation bieten, um zum Beispiel die Armut zu reduzieren, einen nachhaltigen Verbrauch zu fördern oder die Anfälligkeit für Naturkatastrophen zu verringern;

  • 7.

    den inländischen und internationalen Privatsektor ermutigen, in effiziente und nachhaltige Verkehrs- und Energiesysteme und digitale Infrastrukturen zu investieren;

  • 8.

    die positiven Auswirkungen der Migration nutzen und es legalen Migranten ermöglichen, einen größeren Anteil ihres Verdienstes für sich zu behalten und Kompetenzen und Qualifikationen anzuerkennen;

  • 9.

    die Umsetzung der Ziele für die nachhaltige Entwicklung besser überwachen und bewerten, um zu gewährleisten, dass sie sich auf Grundsätze wie Transparenz, Inklusivität, Reaktionsfähigkeit, Effizienz und Wirksamkeit stützen, einschließlich sämtlicher Finanzierungsaspekte.

Diese Vorschläge waren Bestandteil der Verhandlungsposition der EU für die Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung in Addis Abeba im Juli 2015 und den VN-Gipfel in New York im September 2015, die zur Verabschiedung der Agenda 2030 führten. Die Mitteilung der Kommission führte zu den Schlussfolgerungen des Rates im Mai 2015.

HINTERGRUND

HAUPTDOKUMENT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine globale Partnerschaft für Armutsbeseitigung und nachhaltige Entwicklung nach 2015 (COM(2015) 44 final vom 5.2.2015)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein menschenwürdiges Leben für alle: Beseitigung der Armut und Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft für die Welt (COM(2013) 92 final vom 27.2.2013)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein menschenwürdiges Leben für alle: Vom Zukunftsbild zu kollektiven Maßnahmen (COM(2014) 335 final vom 2.6.2014)

Letzte Aktualisierung: 08.12.2016

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