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Document 32004R0881

Europäische Eisenbahnagentur

Rechtlicher Status des Dokuments Diese Zusammenfassung wurde archiviert und wird nicht aktualisiert. Aktualisierte Informationen zum Thema unter 'Eisenbahnagentur der Europäischen Union – Gewährleistung eines sicheren und interoperablen Eisenbahnraums' .

Europäische Eisenbahnagentur

Die Europäische Eisenbahnagentur ist ein treibendes Element in der Politik zur Modernisierung des europäischen Eisenbahnsektors. Das Vorhandensein miteinander unvereinbarer nationaler technischer Vorschriften und Sicherheitsvorschriften in den 28 Mitgliedstaaten stellt ein wesentliches Hindernis für die Weiterentwicklung des Eisenbahnsektors dar. Die Agentur hat die Aufgabe, diese technischen Vorschriften schrittweise einander anzugleichen und zu erreichende gemeinsame Methoden und Sicherheitsziele für das gesamte europäische Eisenbahnsystem festzulegen.

RECHTSAKT

Verordnung (EG) Nr. 881/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Errichtung einer Europäischen Eisenbahnagentur [ändernde Rechtsakte].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Errichtung eines europäischen Eisenbahnraums ohne Grenzen erfordert eine Regelung der technischen und sicherheitstechnischen Aspekte der Eisenbahn durch die Gemeinschaft, sowohl hinsichtlich technischer Aspekte als auch im Hinblick auf Sicherheitsaspekte. Die gleichzeitige Verfolgung der Ziele der Sicherheit und der Interoperabilität erfordert umfassende technische Untersuchungen, mit denen ein entsprechendes Fachorgan beauftragt wurde: die Europäische Eisenbahnagentur (die Agentur).

Die zentralen Aufgaben der Europäischen Eisenbahnagentur sind:

  • Verbesserung der Sicherheit des europäischen Eisenbahnsystems;
  • Verbesserung seiner Interoperabilität;
  • Beitrag zur Einführung einer europäischen Regelung für die Zertifizierung von Fahrzeugausbesserung;
  • Beitrag zur Einrichtung eines einheitlichen Systems für die Ausbildung und Anerkennung von Triebfahrzeugführern.

Sicherheit des Eisenbahnsystems

Die Agentur soll die erforderliche technische Unterstützung bei der Umsetzung der Richtlinie 2004/49/EG über Eisenbahnsicherheit in der Europäischen Union leisten. Ihre Hauptaufgaben sind:

  • Erarbeitung und Vorschlag gemeinsamer Sicherheitsverfahren und -indikatoren und jährliche Überprüfung, dass die Sicherheitsziele von den Mitgliedstaaten eingehalten werden;
  • Abstimmung mit den ihr unterstehenden Sachverständigengruppen;
  • Konsultation der Sozialpartner sowie der europäischen Vertreterverbände der Güterverkehrskunden und der Fahrgäste;
  • Gewährleistung einer kontinuierlichen Überprüfung der Sicherheitsstandards;
  • alle zwei Jahre Erstellung eines öffentlichen Berichts;
  • Unterhaltung einer Datenbank über Eisenbahnsicherheit;
  • Gewährleistung der Vernetzung und der Zusammenarbeit der einzelstaatlichen Behörden für Eisenbahnsicherheit und anderer Untersuchungsstellen, insbesondere um den Erfahrungsaustausch und die Entwicklung einer gemeinsamen Sicherheitskultur im Bereich der Eisenbahn zu fördern.

Interoperabilität des Eisenbahnsystems

Durch die Interoperabilität des europäischen Eisenbahnsystems sollen die verschiedenen Eisenbahnsysteme der Mitgliedstaaten kompatibel und durchgängig betriebsfähig werden, indem technische Hindernisse reduziert oder völlig aus dem Weg geräumt werden.

Zur Verbesserung der Interoperabilität organisiert und leitet die Agentur Arbeiten für die Aufstellung und Aktualisierung der technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI). Die TSI sollen die wesentlichen Anforderungen der Richtlinie 2008/57/EG über die Interoperabilität des europäischen Eisenbahnsystems gewährleisten. Außerdem legt die Agentur alle zwei Jahre einen Bericht über die Fortschritte vor, die im Zusammenhang mit der Interoperabilität der Eisenbahnsysteme erzielt wurden.

Fahrzeuginstandhaltung

Die Fahrzeuginstandhaltung ist ein wichtiger Teil des Sicherheitssystems. Aus diesem Grund spricht die Agentur Empfehlungen aus, die insbesondere das Zertifizierungssystem für die Ausbesserungswerke und andere Eisenbahnfahrzeuge betreffen.

Die Agentur muss auch einen Bericht über die Einführung dieses Zertifizierungssystems erstellen.

Eisenbahnpersonal

Ausbildung und Kompetenzen der Triebfahrzeugführer sind wichtige Elemente sowohl für die Sicherheit als auch für die Interoperabilität des europäischen Eisenbahnnetzes. Die Harmonisierung der beruflichen Befähigung von Triebfahrzeugführern entsprechend der Richtlinie 2007/59/EG zur Zertifizierung von Triebfahrzeugführern in der EU zählt zu den Aufgaben der Agentur.

Die Agentur muss mit den zuständigen Behörden zusammenarbeiten, um die Interoperabilität der Register für Fahrerlaubnisse und Bescheinigungen für Führer sicherzustellen, um die Entwicklung im Bereich ihrer Zertifizierung zu bewerten und einen Bericht über die möglichen Verbesserungen zu erarbeiten.

Organisation

Die Agentur besteht aus einem Verwaltungsrat, der mindestens zweimal jährlich zusammentritt. Er genehmigt das Arbeitsprogramm und den Tätigkeitsbericht der Agentur. Der Verwaltungsrat setzt sich zusammen aus Vertretern jedes Mitgliedstaats, der Kommission und Vertretern von sechs Berufsgruppen: Eisenbahnunternehmen, Fahrwegbetreibern, Eisenbahnindustrie, Gewerkschaften, Fahrgäste, Güterverkehrskunden.

Die Agentur wird von einem leitenden Direktor geleitet, der vom Verwaltungsrat ernannt wird. Aufgabe des Direktors ist unter anderem die Vorbereitung und Umsetzung des Arbeitsprogramms. Außerdem ist er für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur zuständig.

Die Agentur besitzt keine Entscheidungsbefugnis, sondern kann der Kommission Stellungnahmen, Empfehlungen und Vorschläge vorlegen. Sie ist unabhängig, arbeitet aber eng mit Experten zusammen.

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Verordnung (EG) Nr. 881/2004

1.05.2004

-

ABl. L 164, 30.04.2004

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Verordnung (EG) Nr. 1335/2008

01.01.2009

-

ABl. L 354, 31.12.2008

VERBUNDENE RECHTSAKTE

2014/89/EU : Durchführungsbeschluss der Kommission vom 14. Februar 2014 für ein Pilotprojekt zur Umsetzung der in der Richtlinie 2007/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems [Amtsblatt L 45 vom 15.2.2014].

Die Agentur ist für die Überwachung und die Berichterstattung über das Funktionieren eines Pilotprojekts zur Verwendung des Binnenmarkt-Informationssystems (IMI) zum Informationsaustausch zwischen nationalen Registern der Fahrerlaubnisse und Zusatzbescheinigungen von Triebfahrzeugführern verantwortlich. Außerdem erstellt sie Berichte über das Funktionieren dieses Projekts, um der Kommission die Bewertung seiner Ergebnisse zu ermöglichen.

Letzte Änderung: 06.06.2014

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