EUR-Lex Access to European Union law
This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 62008CA0310
Case C-310/08: Judgment of the Court (Grand Chamber) of 23 February 2010 (reference for a preliminary ruling from the Court of Appeal of England and Wales, United Kingdom) — London Borough of Harrow v Nimco Hassan Ibrahim, Secretary of State for the Home Department (Freedom of movement for persons — Right of residence of a national of a non-member country who is the spouse of a national of a Member State, and of their children who are themselves nationals of a Member State — National of a Member State ceasing to work and leaving the host Member State — Enrolment of the children at a school — No means of subsistence — Regulation (EEC) No 1612/68 — Article 12 — Directive 2004/38)
Rechtssache C-310/08: Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 23. Februar 2010 (Vorabentscheidungsersuchen des Court of Appeal — Vereinigtes Königreich) — London Borough of Harrow/Nimco Hassan Ibrahim, Secretary of State for the Home Department (Freizügigkeit — Aufenthaltsrecht eines Drittstaatsangehörigen, der Ehegatte eines Angehörigen eines Mitgliedstaats ist, und ihrer Kinder, die Angehörige eines Mitgliedstaats sind — Beendigung der unselbständigen Tätigkeit des Angehörigen eines Mitgliedstaats und anschließende Ausreise aus dem Aufnahmemitgliedstaat — Einschreibung der Kinder in einer Bildungseinrichtung — Fehlen von Mitteln zur Bestreitung des Lebensunterhalts — Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 — Art. 12 — Richtlinie 2004/38/EG)
Rechtssache C-310/08: Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 23. Februar 2010 (Vorabentscheidungsersuchen des Court of Appeal — Vereinigtes Königreich) — London Borough of Harrow/Nimco Hassan Ibrahim, Secretary of State for the Home Department (Freizügigkeit — Aufenthaltsrecht eines Drittstaatsangehörigen, der Ehegatte eines Angehörigen eines Mitgliedstaats ist, und ihrer Kinder, die Angehörige eines Mitgliedstaats sind — Beendigung der unselbständigen Tätigkeit des Angehörigen eines Mitgliedstaats und anschließende Ausreise aus dem Aufnahmemitgliedstaat — Einschreibung der Kinder in einer Bildungseinrichtung — Fehlen von Mitteln zur Bestreitung des Lebensunterhalts — Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 — Art. 12 — Richtlinie 2004/38/EG)
ABl. C 100 vom 17.4.2010, p. 3–3
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
17.4.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 100/3 |
Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 23. Februar 2010 (Vorabentscheidungsersuchen des Court of Appeal — Vereinigtes Königreich) — London Borough of Harrow/Nimco Hassan Ibrahim, Secretary of State for the Home Department
(Rechtssache C-310/08) (1)
(Freizügigkeit - Aufenthaltsrecht eines Drittstaatsangehörigen, der Ehegatte eines Angehörigen eines Mitgliedstaats ist, und ihrer Kinder, die Angehörige eines Mitgliedstaats sind - Beendigung der unselbständigen Tätigkeit des Angehörigen eines Mitgliedstaats und anschließende Ausreise aus dem Aufnahmemitgliedstaat - Einschreibung der Kinder in einer Bildungseinrichtung - Fehlen von Mitteln zur Bestreitung des Lebensunterhalts - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Art. 12 - Richtlinie 2004/38/EG)
2010/C 100/03
Verfahrenssprache: Englisch
Vorlegendes Gericht
Court of Appeal
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: London Borough of Harrow
Beklagte: Nimco Hassan Ibrahim, Secretary of State for the Home Department
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen — Court of Appeal — Auslegung der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (ABl. L 158, S. 77) und des Art. 12 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft (ABl. L 257, S. 2) — Drittstaatsangehörige Ehefrau und ihre Kinder, die selbst Staatsangehörige eines Mitgliedstaats sind, die dem Ehemann, der Staatsangehöriger dieses Mitgliedstaats ist, in das Vereinigte Königreich nachgezogen sind, wo er eine Beschäftigung als Arbeitnehmer ausgeübt hat — Aufenthaltsrecht der Ehefrau und der Kinder nach dem Verlust der Arbeitnehmereigenschaft des Ehemannes und seiner Ausreise aus dem Vereinigten Königreich
Tenor
Unter den Umständen des Ausgangsverfahrens steht den Kindern eines Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats, der im Aufnahmemitgliedstaat beschäftigt ist oder gewesen ist, und dem Elternteil, der die elterliche Sorge für die Kinder tatsächlich wahrnimmt, ein Recht auf Aufenthalt in diesem Staat auf der Grundlage allein von Art. 12 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft in der durch die Verordnung (EWG) Nr. 2434/92 des Rates vom 27. Juli 1992 geänderten Fassung zu, ohne dass dieses Recht davon abhängig ist, dass sie über ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz in diesem Staat verfügen.