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Document 52000DC0670

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament folgemaßnahmen zum ersten Gipfeltreffen zwischen Lateinamerika, der Karibik und der Europäischen Union

/* KOM/2000/0670 endg. */

52000DC0670

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament folgemaßnahmen zum ersten Gipfeltreffen zwischen Lateinamerika, der Karibik und der Europäischen Union /* KOM/2000/0670 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT FOLGEMASSNAHMEN ZUM ERSTEN GIPFELTREFFEN ZWISCHEN LATEINAMERIKA, DER KARIBIK UND DER EUROPÄISCHEN UNION

Vorwort

In dieser Mitteilung werden die allgemeinen Grundsätze und die Maßnahmen dargelegt, die die Kommission zu treffen beabsichtigt, um zur Umsetzung der im Juni 1999 auf dem EU/Lateinamerika/Karibik-Gipfeltreffen von Rio festgelegten Prioritäten beizutragen. Sie soll Impulse für die Folgemaßnahmen geben. In dieser Mitteilung wird sowohl den grundlegenden strategischen Zielen der EU in Lateinamerika und der Karibik als auch den Sachzwängen, denen die Kommission unterliegt, Rechnung getragen. Die Kommission schlägt in dieser Mitteilung jedoch keineswegs eine neue Strategie für die Beziehungen zwischen der EU und Lateinamerika bzw. der Karibik vor.

1. Einleitung

Das erste Gipfeltreffen zwischen den Staats- und Regierungschefs der Länder Lateinamerikas, der Karibik und der EU, an dem auch der Präsident der Europäischen Kommission teilnahm, fand am 28. und 29. Juni 1999 in Rio statt.

Auf dem Gipfeltreffen wurden einige gemeinsame Grundsätze und Ziele, einschließlich der Universalität der Menschenrechte, dem Erfordernis einer ökologischen Umkehr und der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung, hervorgehoben. Ferner wurde der Wunsch nach einer Intensivierung und Diversifizierung der sich ständig weiterentwickelnden Beziehungen zum Ausdruck gebracht. Das Hauptziel war der Aufbau einer strategischen biregionalen Partnerschaft auf der Grundlage der folgenden drei Dimensionen:

* intensiverer politischer Dialog;

* solide wirtschaftliche und finanzielle Beziehungen auf der Basis einer umfassenden und ausgewogenen Liberalisierung von Handel und Kapitalverkehr; und

* dynamische Zusammenarbeit in Schlüsselbereichen, insbesondere in den Bereichen Bildung, Soziales und Kultur sowie in der wissenschaftlichen und technologischen Entwicklung.

Der Gipfel schloss mit einer Gemeinsamen Erklärung und einem Aktionsplan, in denen eine ganze Reihe von Prioritäten dargelegt sind, die zahlreiche Aspekte aller drei Dimensionen (politischer Dialog, wirtschaftliche und finanzielle Beziehungen, Zusammenarbeit) betreffen. Unter diesen Prioritäten wählte später eine biregionale Gruppe hochrangiger Beamter in Tuusula elf Schlüsselprioritäten aus, um im Gesamtprozess Schwerpunkte zu setzen.

Die Schlussfolgerungen des Gipfeltreffens von Rio gelten gleichermaßen für alle beteiligten Parteien, und zwar die Partnerländer in Lateinamerika und der Karibik, die Mitgliedstaaten der EU und den Rat, das Europäische Parlament und die Kommission in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen.

In Rio wurde prinzipiell ein zweites Gipfeltreffen vereinbart, das 2002 in Spanien stattfinden soll. Bis dahin müssen Fortschritte bei der Umsetzung der Verpflichtungen von Rio erzielt worden sein, was schon angesichts der Bandbreite der vorgesehenen Bereiche ein sehr komplexes Unterfangen darstellt. Alle Partner müssen daher entscheiden,

(1) wer Initiativen zur Umsetzung der einzelnen Prioritäten ergreifen und wer sich an den vorgeschlagenen Initiativen beteiligen wird;

(2) was für Maßnahmen tatsächlich vorgeschlagen werden und unter welchen Modalitäten sie durchgeführt werden;

(3) wie die Beteiligten ihre Initiativen effektiv verwalten und koordinieren werden.

Im Hinblick auf das zweite Gipfeltreffen liegt der Schwerpunkt dieser Mitteilung auf der Durchführung der Schlussfolgerungen von Rio, die die Prioritäten für die Zusammenarbeit betreffen (einschließlich der politischen, der wirtschaftlichen und der sozialen Dimension der Partnerschaft). Der politische und der wirtschaftliche Dialog werden in dem bestehenden bilateralen und subregionalen Rahmen weitergeführt.

2. Das Gipfeltreffen von Rio und die Strategie der EU für Lateinamerika und die Karibik

Die bisherigen Basisstrategien werden weiterhin verfolgt.

Was Lateinamerika betrifft, wurden die in der im März 1999 veröffentlichten "Mitteilung über eine neue Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika an der Schwelle zum 21. Jahrhundert" [1] festgelegten Leitlinien in der Gemeinsamen Erklärung von Rio weitgehend bestätigt. Die Bemühungen um die Entwicklung einer dynamischen Beziehung zwischen den beiden Parteien können daher in Anlehnung an die bereits vorgegebenen Leitlinien fortgesetzt werden, wobei der Heterogenität des Subkontinents und der Notwendigkeit einer Anpassung des Dialogs und der Zusammenarbeit an wechselnde Situationen Rechnung getragen und gleichzeitig anerkannt wird, dass die regionale Dimension in Bereichen gemeinsamen Interesses, in denen ein umfassender Ansatz geboten ist bzw. geeigneter wäre, stärker einzubeziehen ist.

[1] KOM (1999) 105 endg.

Die Beziehungen zu den karibischen Ländern werden sich künftig auf das neue Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit den AKP-Staaten stützen, das am 3. Februar 2000 geschlossen und am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichnet wurde. Das neue in Rio vorgestellte Regionalkonzept wird zweifellos bei der Förderung der regionalen Integration in der Karibik, einschließlich der Länder des Caricom, Zentralamerikas und des Nordens des Subkontinents, sehr hilfreich sein.

Was den Handel über die bereits geschlossenen oder noch in der Aushandlung befindlichen bilateralen und subregionalen Abkommen hinaus betrifft, so werden wir unseren künftigen Dialog mit den Ländern in der Region über die WTO und insbesondere über die Frage einer künftigen WTO-Runde intensivieren. Nach Auffassung der Kommission ist es an der Zeit, diese Angelegenheit konkreter zu verfolgen durch einen strukturierten, konkreten und regelmäßigen Dialog auf geeigneter Ebene, der

a) nach einem gegenseitigem Verständnis und Konsens über die einzelnen Verhandlungsziele und die Agenda für eine neue Runde strebt;

b) als Forum für Zusammenarbeit, Koordinierung und Meinungsaustausch während künftiger Verhandlungen dient; und

c) in dessen Rahmen die WTO-Diskussionen auf Ministerebene vorbereitet und ergänzt werden, die dem Dialog weiterhin die Gesamtrichtung vorgeben.

3. Fortschritte seit Rio

Auf dem Gipfel wurde eine Doppelstrategie zur Förderung und Durchführung des Aktionsplanes angenommen. Sie spiegelt das Anliegen wider, die Schaffung neuer Strukturen zu vermeiden, da der bestehende institutionelle Rahmen bereits zahlreiche Foren aufweist.

Erstens wurde eine biregionale Gruppe (siehe oben) eingesetzt, der hochrangige Beamte angehören und die regelmäßig zusammentritt (keine Bestimmung darüber, wie oft), um die Umsetzung der Aktionsprioritäten mit den vorhandenen Mechanismen zu überwachen bzw. daran zu arbeiten.

Zweitens finden Diskussionen auf Ministerebene zwischen der EU und den Ländern und subregionalen Gruppen Lateinamerikas und zwischen der EU und den Ländern der Karibik statt. Diese Diskussionen sollen in ihrer jetzigen, in den geltenden Abkommen vorgesehenen Form und Häufigkeit beibehalten werden. Ferner können Ad-hoc-Ministertreffen zu bestimmten Themen von gemeinsamem Interesse abgehalten werden (in der Gemeinsamen Erklärung wurden die Bereiche Bildung, Forschung und Wissenschaft ausdrücklich genannt).

Welche Fortschritte sind nun auf der Grundlage dieses Konzepts seit Rio erzielt worden-

Die biregionale Gruppe wählte aus dem Aktionsplan elf Schlüsselprioritäten aus [2]. Sie umfassen Bereiche, in denen im Rahmen der laufenden und geplanten Maßnahmen voraussichtlich ein Mehrwert, rasche Ergebnisse und Sichtbarkeit erzielt werden können. Zur Umsetzung dieser Prioritäten wurden bisher jedoch erst wenige Initiativen aufgestellt. und auch bei der Errichtung der Koordinierungsmechanismen wurden noch keine nennenswerten Fortschritte erzielt.

[2] Die elf Prioritäten sind in Anhang 1 aufgeführt. Die Liste wurde auf dem ersten Treffen der biregionalen Gruppe im November 1999 in Tuusula aufgestellt. Das zweite Treffen fand zeitgleich mit den EU-LA Ministertreffen im Februar 2000 in Vilamoura statt.

Die jüngsten institutionalisierten Ministertreffen fanden im Februar 2000 in Vilamoura statt. Auf allen bilateralen und subregionalen Zusammenkünften wurde die Bedeutung des Gipfeltreffens von Rio hervorgehoben als Signal für einen neuen Abschnitt in den Beziehungen zwischen den Regionen. Alle gemeinsamen Erklärungen und gemeinsamen offiziellen Stellungnahmen spiegelten das Engagement für die Durchführung des Aktionsplans von Rio und die Unterstützung der Arbeit der biregionalen Gruppe wider. Wie erwartet wurde auf den Ministertreffen von Vilamoura der in Rio gesetzte politische Impuls bestätigt, die Umsetzung der Leitlinien in gezielte Initiativen zu diesem Zeitpunkt aber der biregionalen Gruppe überlassen.

Im Rahmen dieser Zusammenkünfte unterstrich die Kommission, dass vor dem Gipfeltreffen im Jahr 2002 Fortschritte erzielt werden müssen. Sie forderte ein pragmatisches Konzept und eine Schwerpunktsetzung auf einige wenige Bereiche, in denen greifbare Ergebnisse möglich sind. Sie hob zwei politische Ziele hervor: die Förderung der Menschenrechte sowie die Zusammenarbeit mit internationalen Organen (insbesondere den Vereinten Nationen) im Wege von Mechanismen für rasche Konsultationen zu den wichtigsten Angelegenheiten.

Ein konkretes Beispiel für den Stand der Umsetzung der Prioritäten des Gipfeltreffens von Rio ist, dass

- inzwischen alle inhaltlichen Komponenten und Folgemaßnahmen der Zusammenarbeit zwischen EU und Lateinamerika/Karibik im Bereich der Drogenbekämpfung festgelegt worden sind. Infolgedessen hat die Kommission bereits eine Reihe von Projekten finanziert.

- im Bereich wissenschaftliche und technologische Forschung wurde auf einer Sitzung hochrangiger Beamter im Juni 2000 eine biregionale Arbeitsgruppe eingesetzt. Die Arbeitsgruppe soll im wesentlichen konkrete Prioritäten und Durchführungsmaßnahmen vorschlagen, die die Minister auf ihrem Treffen im Jahr 2001 erörtern werden. Den Staats- und Regierungschefs wird auf dem für das Jahr 2002 vorgesehenen Gipfeltreffen ein Fortschrittsbericht vorgelegt. Die einzelnen Durchführungsmodalitäten spiegeln die verschiedenen Mechanismen der Zusammenarbeit wider (wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklungszusammenarbeit), die den Mitgliedstaaten, der Kommission und den Ländern Lateinamerikas/der Karibik zur Verfügung stehen, und müssen natürlich auch dem wissenschaftlichen Stellenwert der vorgeschlagenen Projekte [3] Rechnung tragen.

[3] Das INCO-Programm kann als Katalysator für die Mobilisierung von Ressourcen in den Mitgliedstaaten dienen und die Teilnahme von Wissenschaftlern aus Lateinamerika/der Karibik am 5. Rahmenprogramm fördern.

Diese Bilanz der seit Rio erzielten Fortschritte zeigt, wieviel noch getan werden muss, um der neuen Dynamik, die die Gipfeltreffen zeitigen sollten, auf der Ebene aller Partner konkret Ausdruck zu verleihen.

4. Folgemaßnahmen zum Gipfel von Rio: Grundlage für Aktionen der Kommission

Zunächst sei darauf hingewiesen, dass die Kommission in den elf Bereichen, die in Tuusula als prioritär eingestuft wurden, bereits weitgehend aktiv geworden ist [4]. Dies gilt auch für die Mehrzahl der Bereiche, die in der Gemeinsamen Erklärung und im Aktionsplan von Rio genannt wurden. Die Schlussfolgerungen des Gipfeltreffens bestätigen die allgemeinen Ziele, die die Kommission in ihrer Politik für die Region verfolgt.

[4] Die Tabellen in Anhang 2 veranschaulichen dies.

Im Rahmen des Follow-up zu Rio beabsichtigt die Kommission, in erster Linie auf den folgenden beiden Ebenen tätig zu werden:

1) Für die unmittelbare Zukunft, im Vorfeld des Gipfels im Jahr 2002, schlägt die Kommission vor, ihre Tätigkeit in den folgenden drei prioritären Bereichen zu intensivieren: Förderung und Schutz der Menschenrechte; Förderung der Informationsgesellschaft; Bekämpfung sozialer Ungleichgewichte.

Durch das besondere Augenmerk auf diese Bereiche sollen die drei Dimensionen der strategischen Partnerschaft (die politische, die wirtschaftliche und die soziale Dimension) und den dringendsten Herausforderungen in der Region begegnet werden. Die in den drei prioritären Bereichen vorgeschlagenen Initiativen bilden ein kohärentes Maßnahmenpaket, mit dem ein gemeinsames Ziel erreicht werden soll: die Entwicklung der Menschen und der Zivilgesellschaft in den Mittelpunkt der Beziehungen zwischen beiden Regionen zu stellen. Die politische Initiative für die Menschenrechte und die verantwortungsvollen Staatsführung muß also in engem Zusammenhang mit der sozialen Intiative zur Bekämpfung der Armut und Ungleichheit gesehen werden, da beide darauf ausgerichtet sind, den am stärktsten benachteiligten Bevölkerungsgruppen ein größeres Mitspracherecht als Bürger einzuräumen. Gleichzeitig sollen der Zivilgesellschaft durch die Initiative im wirtschaftlichen Bereich die modernen Management- und Kommunikationsinstrumente zur Verfügung gestellt werden, um ihre Integration in die Volks- und Weltwirtschaft zu erleichtern.

Besonders hervorzuheben ist, dass neben diesen drei neuen Initiativen auch die Prioritäten von Tuusula in Zukunft weiterhin im Rahmen der vorhandenen Kooperationsinstrumente, einschließlich dezentralisierter horizontaler Programme [5], behandelt werden. Die horizontalen Programme werden nach den Prioritäten und den übrigen politischen Zielen der Kommission evaluiert werden, um ihre Wirksamkeit, ihre Vereinbarkeit mit den Grundsätzen der Reform der Kommission und die Wahrscheinlichkeit konkreter, messbarer Ergebnisse zu beurteilen. Ferner ist es von grundlegender Bedeutung, dass sie eine Synergiewirkung mit anderen Programmen zeitigen. Diese Instrumente dürften auch zur Unterstützung des Dialogs mit der Zivilgesellschaft beitragen, der auf dem Gipfeltreffen von Rio ebenfalls als Schlüsselpriorität genannt wurde.

[5] Vor allem die Programme ALINVEST, ALURE, ALFA and URBAL. Mit Ausnahme von ALURE zielen sie auf die Eingliederung der kulturellen Dimension in die förderfähigen Maßnahmen ab.

2) Längerfristig wird die Kommission sicherstellen, dass die im Aktionsplan von Rio genannten und in Tuusula abgestimmten Prioritäten Eingang in die laufenden bilateralen und subregionalen Dialoge finden. Im Prinzip erfordert dies keine gezielte Initiative, sondern ein kontinuierliches und systematisches Vorgehen in allen drei Bereichen der strategischen Partnerschaft.

Die Kommission wird dafür sorgen, dass die einzelnen Dimensionen nicht voneinander losgelöst betrachtet werden. Die drei Dimensionen sollten sich gegenseitig stärken. Wir werden uns vor allem bei der Verfolgung gemeinsamer Ziele wie der Förderung des Umweltschutzes und einer nachhaltigen Entwicklung darum bemühen, die Dialoge über Politik, Wirtschaft und Zusammenarbeit aufeinander abzustimmen und eine Synergie zu erzielen.

Der Erfolg der Aktionen der Kommission insgesamt wird weitgehend von ihrer Vereinbarkeit mit bestimmten Grundprinzipien abhängen, insbesondere von:

- der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips, so dass die volle finanzielle und operationelle Verantwortung für die Maßnahmen bei den Mitgliedstaaten und den Partnerländern liegt, die sie durchführen möchten. Hierzu ist eine angemessene Koordinierung und Komplementarität der Maßnahmen erforderlich;

- der Aufrechterhaltung einer Ausgewogenheit zwischen unseren allgemeinen Beziehungen mit der Region insgesamt und den weiterhin verfolgten subregionalen Strategien. Die Prioritäten für die einzelnen Subregionen werden im Rahmen der bilateralen und subregionalen Zusammenarbeit umgesetzt;

- einer realistischen Haltung, da die Kommission bei der Umsetzung der Schlussfolgerung von Rio Ziele und Mittel aufeinander abstimmen muss. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass sie sich auf politische Schlüsselprioritäten konzentriert.

Nach den vorstehenden Kriterien und Grundsätzen werden Maßnahmen für die gesamte Region und für die einzelnen Subregionen aufgestellt.

5. Intensivierung der Aktionen der Kommission in der gesamten Region: neue gezielte Maßnahmen in den drei als prioritär eingestuften Bereichen

5.1 Für den politischen Bereich schlägt die Kommission weitere Maßnahmen in dem als prioritär eingestuften Bereich Förderung und Schutz der Menschenrechte vor, einer Hauptkomponente der EU-Außenpolitik und Eckpfeiler der besonderen Beziehungen zwischen den beiden Regionen. Die Kommission spielt eine aktive und sichtbare Rolle in diesem Bereich sowohl durch den politischen Dialog als auch durch Kooperationsmaßnahmen wie die Unterstützung der Friedensprozesse, die Hilfe beim Wiederaufbau der Demokratie und die Flüchtlingshilfe - insbesondere in Zentralamerika.

Die Lage in der Region hat sich allgemein verbessert. aber trotz der Fortschritte sind die Achtung der Menschenrechte, die Rechtsstaatlichkeit und die Demokratie noch nicht sehr gefestigt und müssen gestärkt werden. In einigen Fällen hat sich die Lage seit dem Gipfeltreffen von Rio leider verschlechtert. Die EU hat ihren Standpunkt zu diesen Fällen auf den entsprechenden Foren zum Ausdruck gebracht. Um der unmissverständlichen Botschaft des Gipfels von Rio konkrete Bedeutung zu verleihen, müssen neue "positive" Maßnahmen zur Stärkung der Achtung der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie getroffen werden.

Vor diesem Hintergrund und aufbauend auf ihren bisherigen Maßnahmen schlägt die Kommission vor, ihre Tätigkeit in folgenden Bereichen zu intensivieren:

1. Förderung der Achtung der Menschenrechte und insbesondere der bürgerlichen und politischen Rechte in den folgenden drei Zielgruppen:

(a) unabhängige Institutionen auf regionaler Ebene, einschließlich der lateinamerikanischen und karibischen Ombudsmänner;

(b) lokale Organisationen (nationale, regionale und internationale Organisationen, einschließlich NGO), die sich vor allem auf Beiträge zu Foren für den Dialog zwischen Zivilgesellschaft und Regierungen spezialisieren, insbesondere in Ländern, in denen ein nationaler Plan für die Menschenrechte vorhanden ist;

(c) regionale und subregionale Organisationen und Institutionen, die sich auf Rechtsfragen spezialisieren.

2. Unterstützung für demokratische politische Systeme, die insbesondere zur Konsolidierung und Modernisierung des Rechtsstaats beitragen durch Förderung der Medien und der Pressefreiheit.

3. Förderung und Schutz der wirtschaftlichen und sozialen Rechte, insbesondere durch Unterstützung der Organisationen und Gremien, die für die Wahrnehmung der Rechte von Arbeitnehmern in Unternehmen sowie der wirtschaftlichen und sozialen Rechte schwächerer Bevölkerungsgruppen zuständig sind.

Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung der positiven Erfahrungen in Zentralamerika [6] schlägt die Kommission ein EU-Lateinamerika/Karibik-Diskusssionsforum für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte vor.

[6] Zusammenkünfte des Ausschusses unabhängiger Sachverständiger im Rahmen des mehrjährigen Menschenrechtsprogramms in Zentralamerika, das auf der Grundlage des San-José-Dialogs aufgestellt wurde.

Die Hauptaufgaben des Diskussionsforums sind:

(1) Einleitung einer allgemeinen Diskussion in den drei vorgenannten Bereichen, um die der Region eigenen Schwierigkeiten und mögliche Lösungen zu eruieren;

(2) Anregung eines Zusammentragens der Erfahrungen, die interessierte Länder und Gremien in Bezug auf die wirksamsten Politiken in den drei Bereichen gesammelt haben;

(3) Suche nach, soweit erforderlich, neuen Ansätzen für die langfristige Entwicklung von Mechanismen für die Zusammenarbeit zwischen der EU und Lateinamerika/der Karibik, die besser auf die Bedürfnisse der Region zugeschnitten sind;

(4) ein Bericht mit Schlussfolgerungen und Aktionsvorschlägen für das Gipfeltreffen im Jahr 2002 ausgearbeitet werden.

Dem Forum werden Vertreter der interessierten Partnerländer Lateinamerikas/der Karibik und der Mitgliedstaaten angehören. In der Region tätige internationale, regionale und lokale Organisationen und Entwicklungsagenturen, einschließlich der Interamerikanischen Entwicklungsbank und der Weltbank, werden ebenfalls eingeladen.

Ferner wird vorgeschlagen, eine Ad-hoc-Sachverständigengruppe einzusetzen, deren Aufgabenbereich von einer Sondergruppe hochrangiger Beamter festgelegt wird, die auch die Ergebnisse der Arbeit dieser Ad-hoc-Gruppe bestätigen wird [7]. Die Tätigkeit der Ad-hoc-Gruppe wird sich über das Jahr 2001 erstrecken und mit der Vorlage von Schlussfolgerungen und Aktionsvorschlägen abschließen, die bis zum Gipfeltreffen im Jahr 2002 anzunehmen sind.

[7] Die Gruppe und ihr Mandat sollten im zweiten Halbjahr stehen.

Die Kooperationsprogramme könnten später ausgehend von den Schlussfolgerungen des Gipfels im Jahr 2002 entsprechend ausgerichtet und programmiert werden.

5.2 Im wirtschaftlichen Bereich schlägt die Kommission eine gezielte Maßnahmen zur Förderung der Informationsgesellschaft vor.

Weltweit ist man sich nun der neuen Chancen und Herausforderungen, die mit dem Einsatz der Informations- und Telekommunikationstechnologien verbunden sind, bewußt und räumt der Notwendigkeit, die Auswirkungen der sich rasch wandelnden Wirtschafts- und Sozialstrukturen dieser neuen Informationsgesellschaft zu bewältigen, politische Priorität ein. Die Schaffung eines neuen allgemein- und ordnungspolitischen Rahmens, der erforderlich ist, um diese Entwicklungen in eine für die Wirtschaftsbeteiligten und die Zivilgesellschaft vorteilhafte Richtung zu lenken, stellt sowohl für die Entwicklungsländer als auch für Schwellenlänger und Industrieländer gleichermaßen eine große Herausforderung dar, auch wenn Form und Zielsetzung unterschiedlich sein mögen. Dem wachsenden Bedarf an koordinierten und kompatiblen internationaler Konzepten für diese Fragen wurde auf dem EU-Lateinamerika Gipfel von Rio, dem Lateinamerika-Gipel, der kürzlich in Brasilien stattgefunden hat und auch auf den Tagungen des Europäischen Rates in Lissabon und Feira Rechnung getragen, auf denen die eEurope-Initiative angenommen und dabei insbesondere auf die Notwendigkeit eines internationalen Ansatzes verwiesen wurde.

Die Strategien der öffentlichen Hand werden eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung eines geeigneten Regelungsrahmens spielen.Sie bestehen in einer Förderung des Aufbaus einer Telekommunikationsinfrastruktur, hochwertiger Telekommunikationsdienste und -anwendungen und der Förderung des elektronischen Handels. Die Privatwirtschaft muss eine zweifache Aufgabe übernehmen: auf sie entfällt der Großteil der Investitionen und Entwicklungsarbeit, die für den Aufbau dieser Infrastrukturen und Dienstleistungen erforderlich sind.Außerdem ist sie von wachsender Bedeutung bei der Ausarbeitung von Regelungskonzepten in Zusammenarbeit mit den Regierungen. Neben ihren politischen Aufgaben sind die Regierungen in zunehmendem Maße auch für die Förderung der sozialen Systeme, der Bildungs- und Gesundheitssysteme, die Bekämpfung der Armut und der Verstädterung sowie die Stärkung der wirtschaftlichen Stellung der Kommunen zuständig.Auf jeden dieser Bereiche wird sich der Einsatz der Informations- und Telekommunikationstechnologie äußerst positiv auswirken.

Es ist eine wichtige Aufgabe der Regierungen, die Teilnahme ihrer Länder an der neuen globalen Wirtschaft und den damit verbundenen Dialogen und dem Informationsaustausch zu gewährleisten. Für die EU wird daher eine umfassende Partnerschaft im Bereich der Informationsgesellschaft mit Lateinamerika, die sich auf die wirtschaftliche, kulturelle, soziale und politische Ebene erstreckt, erhebliche Vorteile mit sich bringen.

Der Ausbau der Telekommunikationsinfrastruktur in Lateinamerika und der Karibik ist bemerkenswert. Die Zahl der Telefonleitungen pro Einwohner steigt im gesamten Subkontinent um durchschnittlich 15 % bis 20 % pro Jahr. Die Zahl der Internet-Server stieg 1999 um 140 %. Die lokalen Behörden führen ehrgeizige Programme durch, um Schulen ans Internet anzubinden. In diesem Kontext ist die Durchführung von Demonstrationsprojekten durchaus realistisch.

Die Europäische Kommission unterstützt den Dialog bereits vor allem durch die EU-Lateinamerika-Konferenzen über die Informationsgesellschaft in São Paulo. Ferner trug sie zu Studien von Akteuren der Informations- und Telekommunikationsgesellschaft und durch flankierende Maßnahmen zu FTE-Programmen für Informationsgesellschaftstechnologien bei.

Vor diesem Hintergrund schlägt die Kommission vor, ein sogenanntes ALIS-Programm [8] aufzustellen, um auf der Basis spezifischer Fälle den Nutzen des Einsatzes von Informationsgesellschaftstechnologien zu fördern.

[8] ALliance for the Information Society (Allianz für die Informationsgesellschaft).

Im Rahmen dieses Programms werden

- Maßnahmen zur Anpassung des ordnungspolitischen Umfelds und entsprechende politische Maßnahmen zur Förderung von Investitionen für die Telekommunikationsinfrastruktur und ihrer Dienste vorgeschlagen, um die von der Informationsgesellschaft angebotenen Möglichkeiten besser zu nutzen; die erforderlichen allgemein- und ordnungspolitischen Kapazitäten auf nationaler Ebene und im Rahmen des regionalen Kooperations- und Integrationsprozesses Lateinamerikas vorgesehen;

- die Aus- und Weiterbildung geeigneter Humanressourcen und der Aufbau von Kapazitäten im Bereich der Anwendung und des Managements der Informations- und Telekommunikationstechnologien gefördert, insbesondere für die Bereiche Bildung, Gesundheit, Verkehrsinfrastruktur, die Regierungsbehörden usw.

- ;Demonstrationsvorhaben in den vorrangigen Bereichen wie Gesundheit, Fernunterricht, öffentlicher Nahverkehr, elektronischer Handel, Entwicklung von KMU unterstützt;

- die Interkonnektivität der Bildungs- und Forschungsgemeinschaften in Europa, Lateinamerika und der Karibik ausgebaut.

Die Durchführungsmodalitäten sind in Anhang 3 dargelegt.

5.3 Im Bereich der Zusammenarbeit zählt die Unterstützung für die schwächsten Gesellschaftsgruppen zu den elf Prioritäten von Tuusula. Die Kommission benannte ferner die Bekämpfung der Armut als eine Schlüsselpriorität der Entwicklungszusammenarbeit [9].

[9] Die Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft - KOM(2000) 212 endg.

Bisher lag der Schwerpunkt der finanziellen und technischen Zusammenarbeit der Kommission mit Lateinamerika und der Karibik auf konventionellen Projekten mit sozialen Zielen wie z. B. die Entwicklung des ländlichen Raumes, Flüchtlingshilfe und Ausbildungsmaßnahmen. In den 90er Jahren wurde nach der Aufstellung neuer Kooperationsstrategien für die Länder in der Region (nationale Strategiedokumente) der Armutsbekämpfung größere Priorität eingeräumt. Der neue Schwerpunkt liegt auf der Unterstützung des sozialen Sektors, insbesondere durch Maßnahmen in den Bereichen Bildung und Gesundheit, sowie auf dem Aufbau der Institutionen.

In jüngster Zeit beteiligt sich die Kommission zusammen mit anderen Gebern an der Armutsbekämpfung, indem sie das Programm zugunsten der hochverschuldeten armen Länder (HIPC) unterstützt. In Lateinamerika ziehen Honduras, Nicaragua und Bolivien aus dieser Initiative Nutzen, da sie umfassende Strategien zur Bekämpfung der Armut (Strategiepapiere zur Armutsbekämpfung) zugesichert haben. Diese Vorgehensweise könnte von anderen Ländern in der Region übernommen werden, selbst wenn sie nicht zu den Begünstigten von Schuldenerlassprogrammen zählen.

Die Kommission beabsichtigt, diesen neuen umfassenden Ansatz zur Armutsbekämpfung im Rahmen der Folgemaßnahmen zum Gipfeltreffen von Rio zu konsolidieren.

Trotz der Bemühungen der lateinamerikanischen/karibischen Länder und der Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft zur Bekämpfung der Armut in der Region bestehen in den meisten Ländern weiterhin schwerwiegende soziale Ungleichgewichte. Viele Länder verzeichnen zwar bedeutende Wachstumsraten und haben infolge der Anpassungsstrategien in den vergangenen Jahren trotz finanzieller Krisen ein gewisses gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht erreicht, aber die Region Lateinamerikas und der Karibik weist weiterhin die weltweit ungleichmäßigste Einkommensverteilung auf.

Vor diesem Hintergrund schlägt die Kommission vor,

eine neue Richtung in der Entwicklungszusammenarbeit einzuschlagen durch die Aufstellung einer EU-Lateinamerika/Karibik-"Sozialinitiative", um die Erfahrungen und geeignetsten Vorgehensweisen zum Abbau sozialer Ungleichgewichte und zur Hilfe für die schwächsten gesellschaftlichen Gruppen zu vereinen.

Im Rahmen der Initiative sollen in erster Linie

(a) eine allgemeine Diskussion über die verschiedenen Aspekte des Abbaus sozialer Ungleichgewichte eingeleitet werden, um die der Region eigenen Schwierigkeiten und mögliche Lösungen zu eruieren;

(b) ein Zusammentragen der Erfahrungen, die interessierte Länder und Gremien in Bezug auf die wirksamsten Politiken zum Abbau sozialer Ungleichgewichte gesammelt haben, angeregt werden;

(c) soweit erforderlich, neue Ansätze für die langfristige Entwicklung von Mechanismen für die Zusammenarbeit zwischen der EU und Lateinamerika/der Karibik gesucht werden, die besser auf die Bedürfnisse der Region zugeschnitten sind, (z. B. Stärkung wirtschaftlicher und sozialer Rechte);

(d) ein Bericht mit Schlussfolgerungen und Aktionsvorschlägen für das Gipfeltreffen im Jahr 2002 ausgearbeitet werden.

Im Rahmen der Initiative soll eine Reihe von Zusammenkünften stattfinden mit Vertretern verschiedener Gruppen sozialer Akteure wie Leiter von Unternehmen [10], Regierungsbeamte, Akademiker, Gewerkschaften und NGO. Die Teilnehmer kommen aus den interessierten Partnerländern Lateinamerikas/der Karibik und den Mitgliedstaaten. In der Region tätige Entwicklungsagenturen, einschließlich der Interamerikanischen Entwicklungsbank und der Weltbank, werden ebenfalls eingeladen.

[10] Das für November 2000 in Madrid geplante EU-Lateinamerika/Karibik-Unternehmensgipfeltreffen könnte nach erfolgreichem Abschluss als erste einschlägige Erfahrung dienen.

Diese Initiative sollte im Jahr 2001 durchgeführt werden und mit der Vorlage von Schlussfolgerungen und Aktionsvorschlägen abschließen, die bis zum Gipfeltreffen im Jahr 2002 anzunehmen sind.

Die Kooperationsprogramme könnten später ausgehend von den Schlussfolgerungen des Gipfels im Jahr 2002 entsprechend ausgerichtet und programmiert werden.

6. Maßnahmen auf subregionaler Ebene

Die Kommission schlägt separate subregionale Prioritäten vor, zu deren Umsetzung gezielte Maßnahmen auf der Grundlage der geltenden Vereinbarungen aufgestellt werden könnten.

Für das Gebiet Mercosur - Chile

Erste Priorität ist der Abschluss des Assoziationsabkommens, dass die drei Dimensionen der strategischen Partnerschaft abdeckt. Außerdem beabsichtigt die Kommission, in Anlehnung an die Prioritäten von Rio,

- Mechanismen für eine intensivierte Zusammenarbeit auf internationalen Foren über strategische Aspekte und andere Fragen gemeinsamen Interesses zu schaffen;

- im gesamtwirtschaftlichen Bereich einen strukturierten Dialog aufzunehmen und die Zusammenarbeit zu intensivieren; Ziel ist, zur finanziellen Stabilität der Region beizutragen und die wirtschaftliche und monetäre Eingliederung der Region zu fördern;

- den Dialog und die Zusammenarbeit mit der Akteuren aus Zivilgesellschaft und Wirtschaft im Wege von Handels- und Unternehmensforen wie dem Mercosur-Europa-Unternehmensforum zu fördern, in Ergänzung zu vergleichbaren Aktionen auf regionaler Ebene, wobei jedoch Überschneidungen vermieden werden.

Für die Andengemeinschaft

Die wichtigsten Prioritäten wurden bereits mit unseren Partnern im Rahmen unseres politischen Dialogs mit dieser Region vereinbart:

- auf politischer Ebene Stärkung der demokratischen Institutionen und der Rechtsstaatlichkeit, insbesondere in den Ländern, die der EU in jüngster Zeit Anlass zur Sorge boten. Die politische Unterstützung seitens der EU für den Friedensprozess in Kolumbien wird in die Praxis umgesetzt werden müssen.

- im Bereich Handel die Folgemaßnahmen zu den Beschlüssen von Vilamoura. Dies erfordert eine Studie über den Stand des Austauschs zwischen der EU und der Andengemeinschaft und dessen Zukunftsperspektiven mit Blick auf eine mögliche "Post-APS-Regelung";

- im Bereich Zusammenarbeit sind die wichtigsten Prioritäten der Kampf gegen Drogen und der Schutz vor Naturkatastrophen.

Für Zentralamerika

Die Hauptpriorität für Mexiko ist die Durchführung unseres globalen Abkommens mit diesem Land. Die Prioritäten von Tuusula, denen bei der Zusammenarbeit besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden wird, sind die Reform der internationalen Finanzarchitektur und die Stabilität der Finanzsysteme sowie die Förderung von Handel und Investitionen. Für die anderen Länder in der Region sollten wir die derzeitigen Prioritäten (Rechtsstaatlichkeit/Menschenrechte, Unterstützung sozialer Politiken und Unterstützung der Eingliederung in die Weltwirtschaft) mittelfristig beibehalten, wobei jegliche Überschneidung mit auf regionaler Ebene geplanten Maßnahmen zu vermeiden ist. Ferner sollte zwei Prioritäten von Tuusula in unseren Kooperationsbeziehungen besondere Bedeutung zukommen: Umwelt- und Naturkatastrophenprävention/-management sowie Konsolidierung des regionalen Eingliederungsprozesses. Beides stellt weiterhin eine bedeutende Herausforderung für die wirtschaftliche und politische Entwicklung der Subregion dar.

Für die Karibik

Auf der politischen Ebene wird die Kommission die Länder der Karibik voll in den im Rahmen der neuen AKP-EU-Partnerschaft vorgesehenen Dialog der Institutionen einbeziehen, um vor allem besondere Probleme in den Bereichen Menschenrechte, Demokratisierung und verantwortungsvolle Staatsführung in den Mittelpunkt zu stellen. Ferner werden die jährlichen Treffen der Kommission mit dem Cariforum beibehalten. Auf diesen Treffen werden derzeit hauptsächlich die Zusammenarbeit betreffende Fragen behandelt. Die Kommission wird eine Ausweitung dieses Schwerpunkt auf politischere Fragen wie den Kampf gegen Drogen, Sicherheit und Konfliktprävention in Erwägung ziehen.

Im Bereich der handelspolitischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit wird die erste Priorität der Kommission in der Karibik die wirtschaftliche Eingliederung der Region sein. Das Fernziel ist ein Partnerschaftsabkommen, das eine mit der in dem neuen AKP-EU-Abkommen vergleichbare Freihandelszone vorsieht. Dies liegt jedoch in relativ ferner Zukunft (der Verhandlungsbeginn ist für das Jahr 2003 vorgesehen). In der Zwischenzeit will die Kommission bei den Vorarbeiten helfen, und sieht gegebenenfalls eine Unterstützung in den folgenden Bereichen vor:

- Schaffung der erforderlichen Kapazitäten im Bereich Handelspolitik und handelsspezifische Aspekte;

- Hilfe bei der Aufstellung von Maßnahmen zur Steuerreform;

- vorübergehende Budgethilfen;

- Verwaltungsaufbau regionaler Organisationen;

- Programme zur Förderung der Umstrukturierung des Privatsektors.

Was die Entwicklungszusammenarbeit betrifft, ist die Programmierung der Hilfe für das neue Abkommen für alle Länder der Karibik bis Ende Juni 2001 abzuschließen. Die Hilfe erfolgt in Form der nationalen Richtprogramme für die Region insgesamt. Das regionale Programm, das per Definition Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse betrifft, wird den Prioritäten von Rio am ehesten gerecht, insbesondere durch institutionale Unterstützung für Caricom, Programme zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit der Region und Programme in den Bereichen Justiz und Inneres.

Die Förderung und der Schutz der Menschenrechte, die Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen und ein proaktives Konzept der Konfliktprävention werden im Rahmen des Dialogs mit der Region und aller Kooperationsmaßnahmen bereichsübergreifend berücksichtigt. Das übergeordnete Ziel ist die Bekämpfung der Armut.

7. Management der Folgemaßnahmen

Derzeit obliegt das Gesamtmanagement und die Koordinierung der Folgemaßnahmen in erster Linie der biregionalen Gruppe hochrangiger Beamter. Die Gruppe ist seit Rio zweimal zusammengekommen mit den vorstehend beschriebenen Ergebnissen. Wie oft die Gruppe zusammentritt, ist nicht vorgegeben, aber die Frequenz könnte sich im Vorfeld des zweiten Gipfeltreffens erhöhen.

Auf Ministerebene können auch sektorale Ad-hoc-Mechanismen unter Beteiligung hochrangiger Beamter und spezialisierter Arbeitsgruppen eingerichtet werden. Im Bereich der Forschungs- und Wissenschaftszusammenarbeit wurde diese Richtung bereits eingeschlagen. Weitere Bereiche werden bald folgen. Von der Kommission vorgeschlagene neue Maßnahmen werden sich weitgehend auf diese sektoralen Mechanismen stützen.

In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Ministerkonferenz über die Zusammenarbeit Europas, Lateinamerikas und der Karibik im Bereich höhere Bildung zu nennen, die auf Initiative der französischen Präsidentschaft und mit Unterstützung der Kommission organisiert wurde [11]. Der Beitrag der Kommission zu dieser Konferenz wird bedeutend sein und sich auf die Förderung der laufenden Kooperationsprogramme im Bildungsbereich (ALFA) insbesondere im Bereich der Weiterbildung mit Blick auf lebenslanges Lernen konzentrieren. Dies ist ein typischer Bereich, der den drei in dieser Mitteilung festgelegten Prioritäten sehr förderlich sein wird. Die lebenslange Weiterbildung ist eine wesentliche Stütze für die Menschenrechte (Demokratie), die Informationsgesellschaft (die neuen Technologien sind eine erste Priorität in dieser Art von Bildungsprogrammen) und den Abbau von sozialen Ungleichgewichten.

[11] Vorgesehen für November 2000 in Paris.

Allgemein wurden ausdrücklich leichte und flexible Strukturen gewählt und damit ein Ansatz, der aufgrund des formlosen Charakters des Prozesses, der Existenz zahlreicher Foren für den Dialog auf bilateraler und subregionaler Ebene, des Wunsches, dass die Partner für die von ihnen vorgeschlagenen Initiativen die Verantwortung übernehmen, und der begrenzten administrativen Ressourcen der Mehrzahl der fraglichen Länder und Institutionen, einschließlich der Kommission, geboten ist.

In Bezug auf die Koordinierung beabsichtigt die Kommission, ihren Beitrag innerhalb der auf dem Gipfeltreffen von Rio vorgesehen Strukturen zu leisten. Der Erfolg der drei vorgeschlagenen neuen Maßnahmen wird weitgehend von einer umfassenden und aktiven Beteiligung der Partnerländer und folglich von einer wirksamen Koordinierung abhängen. Letztere erfordert die Einbeziehung der biregionalen Gruppe und die Einsetzung verschiedener Ad-hoc-Gruppen fachkundiger hochrangiger Beamter und Experten. Die Kommission wird in diesen Gruppen auf der Grundlage der von ihr für die drei prioritären Bereiche vorgeschlagenen Beteiligung eine aktive Rolle übernehmen.

Die biregionale Gruppe muss noch einen umfassenden Überblick über die laufenden und geplanten Initiativen der EU-Mitgliedstaaten und der Partnerländer zur Unterstützung der Prioritäten von Tuusula ausarbeiten. Die Durchführungsmodalitäten und die Koordinierungsmechanismen dieser Initiativen sind ebenfalls noch zu klären.

Die Kommission wird dafür sorgen, dass sich die biregionale Gruppe mit diesen Angelegenheiten befasst, und wird sich um deutliche Fortschritte in diesem Bereich bemühen.

8. Schlussfolgerungen

Mit Blick auf das Gipfeltreffen im Jahr 2002 konzentriert sich die Kommission insbesondere auf drei der in Tuusula benannten Prioritäten: Förderung und Schutz der Menschenrechte, Förderung der Informationsgesellschaft und Abbau sozialer Ungleichgewichte.

Alle übrigen Prioritäten von Rio werden, unter Berücksichtigung der Möglichkeiten und Ziele der Kommission, in den einzelnen Länder- und Regionsstrategien und bei der Kooperationsprogrammierung berücksichtigt.

Diese Strategie wird an den von allen Partnern bis zum Gipfeltreffen im Jahr 2002 erzielten Ergebnissen gemessen. Die im Laufe der Zeit gesammelten Erfahrungen werden unter Umständen zeigen, dass Anpassungen erforderlich sind. Das Ziel der strategischen Partnerschaft, nämlich die Stärkung der Beziehungen zwischen den beiden Regionen, deren zunehmende Interdependenz die Suche nach gemeinsamen Antworten auf globale Herausforderungen notwendig macht, wird davon jedoch nicht berührt.

ANHANG 1

Maßnahmen im Rahmen der

"Aktionsprioritäten von Rio"

Die in Tuusula ausgewählten elf Hauptprioritäten für sofortige Aktionen

Priorität 1: Intensivierung und Förderung der laufenden Zusammenarbeit und Konsultationen auf internationalen Foren und deren Ausweitung auf alle Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse.

Priorität 2: Förderung und Schutz der Menschenrechte insbesondere der schwächsten gesellschaftlichen Gruppen sowie Verhütung und Bekämpfung von Fremdenhass, rassistischen Äußerungen und Handlungen und anderen Formen der Intoleranz.

Priorität 3: Frauen - Annahme von Programmen und Projekten nach den Prioritäten der Erklärung von Peking.

Priorität 4: Förderung von Kooperationsprogrammen in den Bereichen Umwelt und Naturkatastrophen.

Priorität 5: Drogen - Durchführung des Globalen Aktionsplans von Panama, einschließlich Maßnahmen gegen den Schwarzhandel mit Waffen.

Priorität 6: Ausarbeitung von Vorschlägen für die biregionale Zusammenarbeit im Hinblick auf die Einführung von Mechanismen zur Förderung eines stabilen und dynamischen globalen Wirtschafts- und Finanzsystems, Stärkung einzelstaatlicher Finanzsysteme und Aufstellung gezielter Programme zur Unterstützung wirtschaftlich vergleichsweise weniger entwickelter Länder.

Priorität 7: Förderung des Handels, einschließlich KMU und Unternehmensforen.

Priorität 8: Unterstützung der biregionalen Zusammenarbeit in den Bereichen allgemeine und höhere Bildung sowie Forschung und neue Technologien.

Priorität 9: Kulturelles Erbe, Kulturforum EU-Lateinamerika/Karibik.

Priorität 10: Aufstellung einer gemeinsamen Initiative zu einzelnen Aspekten der Informationsgesellschaft.

Priorität 11: Unterstützende Maßnahmen in den Bereichen Forschung, Postgraduiertenstudien und Berufsbildung im Kontext des Eingliederungsprozesses.

ANHANG 2.1

EG-MITTELBINDUNGEN FÜR DEN ZEITRAUM 1995-1999 [12]

[12] In EUR.

(Lateinamerika)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

ANHANG 2.2

EG-MITTELBINDUNGEN FÜR DEN ZEITRAUM 1995-1999 [13] (KARIBIK)

[13] In EUR.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

ANHANG 3

Maßnahmen - Informationsgesellschaft

Durchführungsmodalitäten

1. Beschreibung des Programms

ALIS wird eine Reihe von Maßnahmen umfassen, die auf die Schaffung der Voraussetzungen für eine langfristige Partnerschaft zwischen den beiden Regionen abzielen und folgende Schwerpunkte aufweisen: Entwicklung von Infrastrukturen, Ausbildung von Humanressourcen und Förderung von Inhalten und Anwendungen, einschließlich Maßnahmen zur Förderung der Technologieübernahme.

Die Unterstützung und die Beiträge sind darauf ausgerichtet,

- den Dialog über Regelungsfragen zu fördern, insbesondere in den Bereichen Telekommunikation und Schutz der Privatsphäre, Urheberrecht und weiterer den elektronischen Handel betreffender Fragen. Einige Projekte werden zweifellos diese Regelungsfragen betreffende technische Lösungen und neue Standards beinhalten. Deren Einhaltung wird Gegenstand des Dialogs über diese Fragen sein, die im Kontext der internationalen Institutionen von großer Bedeutung sind und Vorabkonsultationen zwischen Europa und Lateinamerika und der Karibik gemäß dem 2000 in Vilamoura vorgeschlagenen Grundsatz anregen werden;

- den Austausch zu unterstützen durch Einberufung eines jährlichen biregionalen Forums mit hochrangigen Entscheidungsträgern aus dem privaten und dem öffentlichen Sektor und Vertretern der Zivilgesellschaft. Dieses Forum wird es der Europäischen Kommission ermöglichen, breit angelegte Konsultationen zu den allgemeinen Leitlinien und Initiativen der ALIS durchzuführen sowie die konkreten Ergebnisse der Projekte und die bei deren Durchführung gesammelten Erfahrungen weiter zu verbreiten;

- die Interkonnektivität zu steigern zwischen den Forschungsgemeinschaften in Europa, Lateinamerika und der Karibik, die das Internet täglich intensiv für ihre gemeinsamen Forschungsvorhaben nutzen. Durch eine Stärkung dieser Interkonnektivität ermöglicht ALIS diesen Gemeinschaften einen Beitrag zu den Pilotprojekten, die eine Vorstellung von den künftigen Verwendungen der Netze vermitteln;

- die Ausbildung von Humanressourcen zu fördern im Bereich der Informationsgesellschaftstechnologien, vor allem durch die EU-LA-Hochschulnetze;

- Pilot- und/oder Übernahmeprojekte durchzuführen in den Anwendungssektoren, die das Spektrum der im Rahmen anderer Programme und gemäß den regionalen Prioritäten durchgeführten Maßnahmen ergänzen, wie kürzlich auf mehreren internationalen Konferenzen in Lateinamerika und der Karibik (ITU, IDB usw.) hervorgehoben wurde; dafür in Frage kommende Anwendungssektoren wären:

* Bildungssektor in Synergie mit nationalen Initiativen (vgl. 5.1),

* Gesundheitswesen, unter umfassender Einbeziehung lokaler Behörden und im Zusammenspiel von wirtschaftlicher Zusammenarbeit und Entwicklungshilfe,

* Nahverkehr, in dem eindeutig Verbesserungsbedarf besteht,

* Regierungsbehörden, insbesondere lokale Ämter, die der Bevölkerung in der Region tägliche Dienste anbieten, Ausübung der Demokratie und Anwendungen zur Erschließung ländlicher Gebiete, die dem Entstehen einer digitalen Kluft in den im Aufbau begriffenen Wirtschaften der Region vorbeugen,

* Maßnahmen mit wirtschaftlichem Mehrwert wie elektronischer Handel und Kulturtourismus.

Indem die Europäische Kommission entsprechende Projekte aufstellt, gewinnt sie Zugang zu den (existierenden) Netzen, die im Rahmen von Gemeinschaftsprogrammen errichtet wurden. So sollten beispielsweise für Projekte im Bereich Bildung ALFA-Ressourcen mobilisiert werden können, während für Projekte im Bereich Nahverkehr und städtische Verwaltungen finanzielle Mittel im Rahmen von URBAL bereitgestellt werden dürften, sofern die möglichen Änderungen des Programms erfolgen. Die einzelnen Mechanismen sollten auf die Möglichkeit der Durchführung von Demonstrationsprojekten in anderen Bereichen geprüft würden.

2 Abschnitte und Zeitplan

- Finanzierungsvorschlag: Ende 2000/Anfang 2001

- Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen: zweites Halbjahr 2001

- Ende der Frist für die Einreichung von Vorschlägen von Akteuren der Informationsgesellschaft: Anfang 2002

- Beginn der Projektdurchführung: Mitte 2002

- Dauer der Projekte: 1 bis 3 Jahre

- Halbzeitüberprüfung: Ende 2003/Anfang 2004

3. Koordinierung

- Mit den Mitgliedstaaten: über die ALA- und EEF-Ausschüsse und Ad-hoc-Gruppen des Rates.

- Mit allen Partnern: über die biregionale Gruppe hochrangiger Beamter. Die Kommission wird ferner die Einsetzung einer Ad-hoc-Sachverständigengruppe zur Überwachung und Koordinierung der Maßnahmen im prioritären Informationsgesellschaftssektor vorschlagen.

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