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Document C2007/116/12

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4671 — UTC/Initial Electronic Security Group) Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 116 vom 26.5.2007, p. 18–18 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

26.5.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 116/18


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.4671 — UTC/Initial Electronic Security Group)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2007/C 116/12)

1.

Am 16. Mai 2007 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen United Technologies Corporation („UTC“, USA) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung die Kontrolle über die Gesamtheit der Electronic Security — Sparte der Rentokil Initial plc („Initial ESG“, Vereinigtes Königreich) durch Erwerb von Anteilen.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

UTC: Mischkonzern, der Produkte und Leistungen für Gebäudesysteme und die Luft-/Raumfahrt, einschl. elektronischer Sicherheits-, Überwachungs-, Feuerwarn- und Schutzsysteme anbietet;

Initial ESG: elektronische Sicherheits-, Feuerwarn- und Alarmsysteme sowie verbundene Dienstleistungen.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission per Fax (Nummer ([32-2] 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4671 — UTC/Initial Electronic Security Group an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


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