This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 52014DC0072
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS Internet Policy and Governance Europe's role in shaping the future of Internet Governance (Text with EEA relevance)
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Internet-Politik und Internet-Governance Europas Rolle bei der Mitgestaltung der Zukunft der Internet-Governance (Text with EEA relevance)
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Internet-Politik und Internet-Governance Europas Rolle bei der Mitgestaltung der Zukunft der Internet-Governance (Text with EEA relevance)
/* COM/2014/072 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Internet-Politik und Internet-Governance Europas Rolle bei der Mitgestaltung der Zukunft der Internet-Governance (Text with EEA relevance) /* COM/2014/072 final */
1. Einleitung Seit über 15 Jahren trägt die EU zur Bewahrung
und Entwicklung des Internets bei: Als bedeutender Teil des Lebens und als Grundpfeiler
des digitalen Binnenmarkts hat das Internet Innovation, Wachstum, Handel,
Demokratie und die Menschenrechte vorangebracht[1].
Die Prognosen für das von der Internetwirtschaft ausgehende Wachstum liegen bei
fast 11 % in der EU und der Beitrag zum BIP wird bis 2016 voraussichtlich
von 3,8 % (2010) auf 5,7 % steigen.[2]
Kleine und mittlere Unternehmen, die das Internet intensiv nutzen, wachsen
nahezu doppelt so schnell wie andere Unternehmen.[3] Dieses wirtschaftliche
Potenzial muss besser genutzt werden, um sicherzustellen, dass Menschen Zugang
zu Inhalten, Waren und Dienstleistungen ihrer Wahl haben und selbst bestimmen
können, welche personenbezogenen Daten sie mit anderen teilen wollen. Sichere,
stabile und robuste Netze bilden die Grundlage für eine vertrauenswürdige und
florierende Internetwirtschaft.[4]
Ein offenes, freies Internet, in dem alle Rechte und Freiheiten, die Menschen
offline haben, auch online gelten, begünstigt den sozialen und demokratischen
Fortschritt weltweit. Eine nachhaltige Internet-Governance, die alle
Akteure[5]
einbezieht, ist unerlässlich, um diese Vorteile zu bewahren.
Internet-Governance umfasst ein breites Spektrum an Organisationen[6] und bezeichnet im
weiteren Sinne die Entwicklung und Anwendung gemeinsamer Grundsätze, Normen,
Regeln, Entscheidungsverfahren und Programme durch Regierungen, den
Privatsektor und die Zivilgesellschaft im Rahmen ihrer jeweiligen Rollen, die
die Weiterentwicklung und Nutzung des Internets beeinflussen[7]. In jüngster Zeit entwickeln sich immer mehr
einander widersprechende Vorstellungen von der Zukunft des Internets und der
Frage, wie die Internet-Governance unter Beteiligung einer Vielzahl von
Akteuren gestärkt werden kann. Darüber hinaus haben sich Enthüllungen über
großangelegte Überwachungsprogramme und die Angst vor Cyberkriminalität negativ
auf das Vertrauen in das Internet ausgewirkt. Ein weiterer Vertrauensverlust in
Bezug auf das Internet und seine gegenwärtige Governance könnte insgesamt die
Innovationsfähigkeit und das Wachstum der europäischen Unternehmen drosseln.
Auch könnte ein Druck in Richtung neuer regionaler und nationaler
Governance-Strukturen die Folge sein, was zu einer Zersplitterung des Internets
führen könnte. Diese Mitteilung ist ein Vorschlag für den
Grundstein einer gemeinsamen europäischen Zielvorstellung für eine
Internet-Governance, l
die die Grundrechte und demokratischen Werte schützt
und fördert, und zwar mit partizipativen Governance-Strukturen, die auf klaren
Regeln beruhen, die mit diesen Grundrechten und Werten im Einklang stehen[8]; l
die ein einheitliches, unfragmentiertes Netz
darstellt, das denselben Gesetzen und Normen unterliegt, die in anderen
Bereichen unseres täglichen Lebens gelten und in dem jeder Einzelne seine
Rechte genießt und Rechtsmitteln ergreifen kann, wenn diese Rechte verletzt
werden; l
die auf einem echten Modell der multilateralen
Mitbestimmung (Multi-Stakeholder-Modell) beruht, ·
in dem die erforderliche zwischenstaatliche Debatte
im vollen Bewusstsein, dass das Internet von einer Vielzahl von Akteuren sowie
von Regierungen aufgebaut und erhalten wird, in einen partizipativen und multilateralen
Kontext eingebettet ist; ·
in dem Entscheidungen nach den Grundsätzen der
guten Verwaltung, einschließlich der Transparenz und Rechenschaftspflicht, und
unter Einbeziehung aller einschlägigen Akteure getroffen werden; l
mit einem gestärkten und reformierten
Internet-Governance-Forum; l
mit einer Internet Corporation for Assigned
Names and Numbers (ICANN) und einer Internet Assigned Numbers Authority
(IANA) mit weltweiter Vertretung. Diese Mitteilung baut insbesondere
hinsichtlich der Stärkung des Multi-Stakeholder-Modells auf der Mitteilung der
Europäischen Kommission über die Verwaltung des Internets von 2009 auf. Sie
enthält keine Forderungen nach neuen internationalen Rechtsinstrumenten zur
Auseinandersetzung mit der Problematik der Internet-Governance.[9] Schwerpunkt dieser Mitteilung sind
Politikbereiche, die für das komplexe Gesamtsystem der Internet-Governance
relevant sind. In den Abschnitten 2, 3 und 4 werden die wichtigsten Themen
der derzeitigen Debatte behandelt: Grundsätze der Internet-Governance,
Kooperationsrahmen und Kernfunktionen des Internets. Abschnitt 5 enthält
konkrete Vorschläge für die Stärkung des derzeitigen Multi-Stakeholder-Modells.
Die Abschnitte 6, 7 und 8 geben einen Ausblick auf einige der zentralen
Fragen, die künftig im Zusammenhang mit der Internet-Governance angegangen
werden müssen: das enge Zusammenspiel zwischen technischen Normen und
Internet-Politik, die wichtigsten Herausforderungen bei der Wiederherstellung
des Vertrauens und einander widersprechende gerichtliche Zuständigkeiten und
Rechtsvorschriften. Viele der behandelten Themen werden Gegenstand weiterer
Konsultationen mit den Akteuren sein. 2. Ein auf Grundsätzen
basierender Ansatz Die Stärke des Internets liegt darin, dass es
offen und dezentral ist und auf nicht proprietären Standards beruht, wodurch
kaum Zugangsbeschränkungen entstehen. Die Europäische Union hat sich stets für
ein einziges, dezentrales Internet eingesetzt, in dem alle Ressourcen
unabhängig vom Standort von Nutzern und Anbietern in gleicher Weise zugänglich
sind. Dies gilt vor allem, wenn Menschenrechte betroffen sind; manche Staaten
versuchen allerdings mit dem Verweis auf Sicherheitsbedenken, die globale
Netzanbindung ihrer Bürgerinnen und Bürger durch Zensur und andere
Beschränkungen zu beschneiden. Blockierung, Verlangsamung und Diskriminierung
von Inhalten, Anwendungen und Diensten stehen dem offenen Charakter des
Internets entgegen.[10]
Auch angesichts komplexer regulatorischer oder politischer Herausforderungen
ist zu bedenken, dass das Filtern des Datenverkehrs an Landesgrenzen oder
andere rein nationale Ansätze zu einer Fragmentierung des Internets führen und
das Wirtschaftswachstum und den freien Datenverkehr behindern können. Dies
schließt weder verstärkte Anstrengungen zur Diversifizierung der grundlegenden
Infrastruktur, z. B. in Bezug auf lokale Internet-Knoten oder die
Übertragungskapazität, aus – denn dadurch können die Robustheit und
Ausfallsicherheit des Internets erhöht werden – noch Maßnahmen, die
erforderlich sind, um den Schutz der Grundrechte zu gewährleisten und Bedenken
auszuräumen, die durch Enthüllungen über großangelegte Ausspähungs- und
Überwachungstätigkeiten aufgekommen sind. Seit über zwei Jahren verfolgt die Kommission
ein Konzept, das sich im Akronym COMPACT[11] zusammenfassen lässt:
das Internet als Raum staatsbürgerlicher Verantwortung, ein unfragmentiertes,
nach dem Multi-Stakeholder-Grundsatz gesteuertes Netz zur Förderung der
Demokratie und der Menschenrechte, das auf einer soliden technischen
Architektur beruht, die Vertrauen schafft und eine transparente Governance
sowohl der grundlegenden Infrastruktur des Internets als auch der darauf
aufsetzenden Dienstleistungen begünstigt. COMPACT geht auf die Tunis-Agenda von 2005
zurück. Seitdem sind in verschiedenen Foren eine Vielzahl von
Governance-Grundsätzen verfochten worden, die jedoch meist auf eine nur geringe
Anzahl von Akteuren zugeschnitten oder auf ein bestimmtes geografisches Gebiet
begrenzt waren.[12]
Zur Erreichung eines Konsenses wäre ein Prozess hilfreich, der zu Grundsätzen
führen würde, die von einer breiteren Basis unterstützt würden und Kohärenz
gewährleisteten. Die
Kommission unterstützt die Festlegung von kohärenten, globalen und den
Grundrechten und demokratischen Werten entsprechenden Grundsätzen für die
Internet-Governance unter Einbeziehung aller Akteure. Die Kommission wird
Gespräche zwischen den Akteuren, u. a. durch Förderung von
Multi-Stakeholder-Plattformen und der Hochrangigen Gruppe zur
Internet-Governance[13],
unterstützen. Die Kommission ersucht den Rat und das Europäische Parlament, ihren
Beitrag zu einem gemeinsamen europäischen Standpunkt in allen geeigneten Foren
zu leisten. 3. Ein Rahmen für kooperative
Governance Angesichts der globalen wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Bedeutung des Internets ist ein von gegenseitigem Respekt
geprägter Dialog über die künftige Entwicklung der globalen Internet-Governance
zwischen allen Akteuren unerlässlich. Aus dem Weltgipfel über die
Informationsgesellschaft (WSIS) ist das Internet-Governance-Forum (IGF)
hervorgegangen, das eine vorausschauende Debatte zwischen allen Akteuren – von
denen viele zuvor nicht eng zusammengearbeitet hatten – voranzubringen. Es ist
jedoch wichtig, die Qualität und Form der IGF-Ergebnisse zu verbessern, um
dessen Einfluss auf die weltweite Internet-Governance und ‑Politik zu
erhöhen. Ein besseres Zusammenwirken der an der
Internet-Governance beteiligten Akteure sollte durch einen problemorientierten
Dialog statt durch neue Gremien gefördert werden. Dies würde es den jeweils
betroffenen Akteuren ermöglichen, bestimmte Herausforderungen über strukturelle
und Organisationsgrenzen hinweg in Angriff zu nehmen. Eine solche
Vorgehensweise entspräche der dezentralen Architektur des Internets, die als
Modell für ein besseres Zusammenwirken aller Beteiligten dienen sollte. In einem nachhaltigen Modell müssen ferner die
Rollen der am Governance-Prozess beteiligten Akteure klar definiert sein, unter
anderem die Rolle der Behörden, damit diese ihre politische Verantwortung im
Einklang mit den im Online-Bereich geltenden Menschenrechten wahrnehmen können.[14]
Nachhaltigkeit erfordert auch ein gemeinsames Bekenntnis aller Akteure zu
kohärent ausgestalteten Internet-Governance-Grundsätzen. Ferner sind Mechanismen zur
Rechenschaftspflicht für Akteure des Internetumfelds unerlässlich (z. B.
für Organisationen, die für zentrale Internet-Funktionen zuständig sind). Im
Rahmen von Mechanismen wie der Selbstbeurteilung und unabhängigen
Peer-Review-Gutachten können die Umsetzung gefördert und Verbesserungen
empfohlen werden. Die „Affirmation of Commitments“ der Internet
Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) und ihre multilateralen Prüfgremien
könnten für andere Organisationen und Verfahren als Vorbild dienen. Die
Kommission wird mit den folgenden Zielen mit den Akteuren in Dialog treten: – Stärkung
des Internet Governance Forum unter Berücksichtigung der Empfehlungen der
Arbeitsgruppe zur Verbesserung des IGF[15]; – klare
Definition der Rolle der Behörden im Multi-Stakeholder-Kontext im Einklang mit
einem offenen, freien Internet; – Förderung
eines problemorientierten Multi-Stakeholder-Dialogs und
Entscheidungsfindungsprozesses über Organisationsgrenzen hinweg. 4. Die Globalisierung
grundlegender Entscheidungen über das Internet Das Internet ist mittlerweile eine zentrale
Infrastruktur mit globaler Dimension, die gut ohne eine strukturelle Aufsicht
durch internationale zwischenstaatliche Einrichtungen funktioniert. Gleichwohl
kann eine größere internationale Ausgewogenheit innerhalb der bestehenden
Strukturen eine stärkere Legitimierung der gegenwärtigen Regelungen bewirken. Im Jahr 2005 verpflichtete sich die Regierung
der Vereinigten Staaten, die politischen Bedenken der Regierungen im
Zusammenhang mit der Verwaltung der länderspezifischen Domänen oberster Stufe
(ccTLD) zusammen mit der internationalen Gemeinschaft auszuräumen.[16]
Dies ist jedoch noch nicht vollständig geschehen. In ihrer Mitteilung von 2009[17] wies die Europäische
Kommission auf die noch unvollständige Internationalisierung der Kernfunktionen
und wichtigsten Organisationen des Internets hin. Seit 2009 hat die ICANN Schritte in diese
Richtung unternommen, insbesondere die Errichtung von Zweigstellen in Istanbul
und Singapur im Jahr 2013. Diese Schritte sind willkommen, der Status der ICANN
als eine dem kalifornischen Recht unterliegende Organisation mit einem
Vertragsverhältnis zu einem einzigen Land hat sich jedoch nicht geändert. Die
ausschließliche Beziehung der ICANN zu einer einzigen Regierung geht – wie die Affirmation
of Commitments zeigt – auf die Entstehungsgeschichte des Internets zurück,
das inzwischen eine unverzichtbare Stützfunktion für Gesellschaften und
Volkswirtschaften in der ganzen Welt hat, und muss im Zeitalter des Internets
globaler werden. Im Oktober 2013 haben die Leiter von Organisationen, die
für die Koordinierung der technischen Infrastruktur des Internets zuständig
sind, in ihrer Erklärung von Montevideo[18]
über die Zukunft der Internet-Zusammenarbeit dazu aufgerufen, die
Globalisierung der von der ICANN und der IANA ausgeübten Funktionen zu
beschleunigen. Auf der globalen Multi-Stakeholder-Konferenz über die Zukunft
der Internet-Governance, die im April 2014 von Brasilien ausgerichtet
wird, dürften konkrete und durchsetzbare Schritte hin zur Globalisierung der
Funktionen von ICANN und IANA aufgezeigt werden.[19] Die
Kommission wird mit allen Akteuren zusammenarbeiten, – um
festzustellen, wie die Funktionen der IANA globalisiert und zugleich die beständige
Stabilität und Sicherheit des Domänennamenssystems gewährleistet werden können; – um einen
konkreten Zeitplan für die Globalisierung der ICANN, einschließlich ihrer Affirmation
of Commitments festzulegen. 5. Multi-Stakeholder-Prozess Partizipative Prozesse im Zusammenhang mit dem
Internet finden bisher in unterschiedlicher Weise statt, in Form der einfachen Vernetzung
bis hin zu Beschlüssen mit globalen Auswirkungen, wie denen der ICANN und den
Verfahren der Internet Engineering Task Force (IETF)[20] zur
Festlegung von Spezifikationen. Die Tatsache, dass ein Prozess als
Multi-Stakeholder-Prozess bezeichnet wird, garantiert nicht per se, dass die
Ergebnisse auch weithin als legitimiert angesehen werden. Die Kommission setzt
sich auch weiterhin für ein echtes Multi-Stakeholder-Konzept für die
Internet-Governance ein, das diese Legitimierung gewährleistet. Zur Stärkung des Multi-Stakeholder-Modells
schlägt die Europäische Kommission vor, dass Multi-Stakeholder-Prozesse im
Zusammenhang mit Internet-Strategien neben ihrer Vereinbarkeit mit den
Grundrechten mindestens folgende Anforderungen erfüllen müssen: ·Transparenz: Alle Akteure müssen über einen effektiven Zugang zu und Informationen
über die organisatorischen Abläufe und Verfahren haben, nach denen ein Gremium
arbeitet. Dadurch sollen insbesondere Stellvertretertätigkeiten für stille
Akteure verhindert werden. ·Einbeziehung und
Ausgewogenheit: Die Verantwortlichen eines partizipativen
Prozesses müssen sich in angemessenem Maße darum bemühen, Kontakt mit allen
Beteiligten, die von einem bestimmten Thema betroffen sind, aufzunehmen, und
faire, tragbare Teilnahme- und Mitwirkungsmöglichkeiten in allen Phasen des
Entscheidungsprozesses anbieten und verhindern, dass dieser von dominanten
Akteuren oder durch Eigeninteresse vereinnahmt wird. ·Rechenschaftspflicht: Es sollten konkrete, öffentliche Rechenschaftspflichten bestehen, die
eine regelmäßige Berichterstattung gegenüber den Akteuren oder unabhängigen
Aufsichtsgremien vorschreiben und jeder Partei die Möglichkeit geben, im Rahmen
wirksamer Streitbeilegungsverfahren Beschwerde einzulegen. Darüber hinaus sollten im Rahmen von
Multi-Stakeholder-Konzepten angemessene Schritte unternommen werden, um die
beträchtlichen Unterschiede hinsichtlich der Beteiligungsmöglichkeiten zwischen
den einzelnen Gruppen von Akteuren zu berücksichtigen, damit eine bessere
Repräsentativität, z. B. durch Fernteilnahme, gewährleistet ist. Ferner
sollte anerkannt werden, dass die verschiedenen Phasen der Entscheidungsfindung
jeweils eigene Anforderungen stellen und möglicherweise die Einbeziehung
unterschiedlicher Gruppen von Akteuren erfordern. Die Kommission begrüßt es,
dass einige Akteure dabei sind, Leitlinien für eine multilaterale Mitbestimmung
auszuarbeiten, und ruft dazu auf, diese Bemühungen fortzusetzen. Solide partizipative
Prozesse spielen weiterhin eine wesentliche Rolle für die künftige
Internet-Governance. Gleichzeitig sollten sie die Fähigkeit der Behörden, deren
Befugnisse und Legitimierung auf demokratische Prozesse zurückgehen, nicht an
der Erfüllung ihrer Pflichten in Bezug auf die öffentliche Ordnung hindern,
vorausgesetzt, sie stehen im Einklang mit den universellen Menschenrechten.
Dazu gehört auch ihr Recht auf Eingreifen durch Regulierungsmaßnahmen, sofern
dies erforderlich ist. Die
Europäische Kommission bekennt sich nachdrücklich zum Multi-Stakeholder-Modell
für die Internet-Governance. Die Kommission ruft die Akteure dazu auf, die
Nachhaltigkeit des Modells dadurch weiter zu stärken, dass mehr Einbeziehung,
Transparenz und Rechenschaftspflicht von den Akteuren und den Prozessen
gefordert wird. Die
Kommission wird gemeinsam mit den Akteuren an einem Austausch bewährter
Verfahren arbeiten. Einbeziehung und Mitwirkung ermöglichen Die Vielfalt der internetbezogenen
Politikbereiche mit ihrem komplexen institutionellen Rahmen hindert viele
Akteure daran, sich wirksam in die Internetpolitik einzubringen. Dadurch kann
der allgemeine Eindruck der Ausgrenzung und Entmündigung entstehen. In diesem
Zusammenhang müssen auch die Belange von Menschen mit Behinderungen
berücksichtigt werden.[21]
Ferner sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die
Multi-Stakeholder-Strukturen in Ländern auszuweiten, deren Akteure derzeit
nicht hinreichend vertreten sind. Die Unterstützung der europäischen und
nordamerikanischen regionalen Internet-Registrierungsstellen (Regional
Internet Registries) bei der Errichtung der afrikanischen regionalen
Internet-Registrierungsstelle ist dafür ein gutes Beispiel. Eine Möglichkeit zur Lösung der
Mitwirkungsproblematik besteht darin, den Zugang zu Foren und Informationen
durch die Fernteilnahme an Sitzungen als Regel vorzusehen. Künftig kann auch
die Anwendung von Data-Mining- und Visualisierungstools auf frei verfügbare
Daten und Informationen zur Internet-Politik und ‑Governance eine
breitere Beteiligung der Akteure möglich machen. Die Kommission plant die Entwicklung einer
Online-Plattform, des Global Internet Policy Observatory (GIPO)[22],
einer Internet-Politik-Beobachtungsstelle, über die solche Informationen
zusammengeführt und einem breiten Publikum zugänglich gemacht werden können.
Die GIPO soll als globale Online-Plattform für die Beobachtung von
internetbezogenen politischen und regulatorischen Maßnahmen und technologischen
Entwicklungen dazu beitragen, Verbindungen zwischen verschiedenen Foren und
Debatten herzustellen, um die Isolation einzelner Politikbereiche zu überwinden
und Informationen in ihren Kontext zu stellen. Dadurch könnten sich Akteure mit
begrenzten Mitteln leichter in die Internet-Governance und ‑Politik
einarbeiten und einbringen.[23] Die
Kommission schlägt die technische Entwicklung des Global Internet Policy
Observatory (GIPO) im Jahr 2014 als weltweite Ressource vor. Die
Kommission fordert alle Akteure auf, am Aufbau von Kapazitäten zur Festlegung
und Weiterentwicklung von Multi-Stakeholder-Prozessen in Ländern und Regionen
mitzuwirken, in denen diese Verfahren noch nicht oder bisher nur in geringerem
Maße entwickelt sind. Die
Kommission wird 2014 zusammen mit den Empfängern ihr Entwicklungshilfsprogramm
zur Unterstützung der Entwicklung der Medien und Meinungsfreiheit und des
Kapazitätsaufbaus im internetbezogenen technischen, politischen und
juristischen Bereich ausbauen. Auf nationaler Ebene gibt es bereits eine
gewisse Erfahrung mit der Anwendung eines Multi-Stakeholder-Modells zur
Ausgestaltung internetbezogener Strategien. In der EU sind Beispiele dafür der
französische Conseil National du Numérique und die britische Multistakeholder
Advisory Group on Internet Governance. Als herausragendes Beispiel
außerhalb der Union ist das brasilianische Comitê Gestor da Internet zu
nennen, das den Multi-Stakeholder-Prozess für Konsultationen bei der
Ausarbeitung internetbezogener Strategien nutzt.[24] Ähnliche Ansätze
könnten auf europäischer Ebene sinnvoll eingesetzt werden, um die
Zersplitterung der Internet-Governance-Politik auf ein Minimum zu beschränken.
Sie könnten sich auf Erfahrungen bestehender Netze stützen.[25] Dies würde dem
Erfordernis eines früh ansetzenden, vorgeschalteten Konsultationsmechanismus
entsprechen, der durch einen ständigen Dialog mit zahlreichen Gruppen von
Akteuren dem raschen technologischen Wandel und den Auswirkungen daraus
resultierender Internet-Governance-Maßnahmen gerecht wird. Eine weitere
wichtige Funktion ist die Unterstützung der Koordinierungstätigkeit der bereits
bestehenden beratenden Gremien in der EU, wo dies angebracht erscheint. Die
Kommission muss in der Lage sein, mit den sehr unterschiedlichen
Internet-Akteuren in Europa, einschließlich Initiativen an der Basis, die einen
festen Bestandteil der Internetkultur bilden, nutzbringende Beziehungen zu
unterhalten. Die Kommission
wird umfassende Konsultationen mit der Zivilgesellschaft, technischen und
akademischen Kreisen und der europäischen Industrie sowie dem Europäischen
Parlament und den Mitgliedstaaten zu der Frage durchführen, wie eine
angemessene, transparente Einbeziehung aller Akteure in die Ausarbeitung
künftiger europäischer Internet-Governance-Strategien erreicht werden kann. 6. Technische Normen, die das
Internet prägen Die technischen Details der
Internet-Protokolle und andere Spezifikationen in der Informationstechnologie
können erhebliche Auswirkungen auf Fragen der öffentlichen Ordnung haben. Ihre
Gestaltung kann Folgen für die Menschenrechte haben, z. B. die Rechte von
Nutzern auf Datenschutz und Datensicherheit, ihre Möglichkeiten, Zugang zu
Wissen und Informationen zu erhalten, und ihr Recht auf freie Meinungsäußerung
im Internet. Sie haben ferner Auswirkungen auf andere Akteure (u. a. auf
Unternehmen, die den elektronischen Geschäftsverkehr nutzen), deren
Sicherheitsbelange ebenfalls berücksichtigt werden müssen. Die Kommission begrüßt die Bemühungen der
technischen Kreise, Konzepte für die Festlegung von Spezifikationen
einzuführen, die sich an Belangen der öffentlichen Ordnung orientieren.
Positive Beispiele dafür sind die technischen Leitlinien für Datenschutzerwägungen
im Zusammenhang mit neuen Protokollen[26],
die Anerkennung der Mehrsprachigkeit bei internationalen Domänennamen sowie
Normen zur Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen. Solche
Anstrengungen sind deshalb besonders wichtig, weil IP-gestützte Technologien
zunehmend in herkömmlichen Wirtschaftszweigen wie im Energie-, Verkehrs-,
Finanz- und Gesundheitsbereich genutzt werden. Aber selbst dort, wo die technische Diskussion
ein offener Prozess ist, werden zentrale Entscheidungen vielfach von
technischen Sachverständigen ohne die breite Beteiligung anderer Akteure
getroffen. Ein wirksamer Multi-Stakeholder-Ansatz bei der Festlegung von
Spezifikationen für das Internet wird auf einem effizienten Zusammenwirken
zwischen technischen Erwägungen und Erwägungen zur öffentlichen Ordnung[27]
beruhen, damit Belange der öffentlichen Ordnung systematischer in technische
Spezifikationen einfließen. Dies ist besonders dann wichtig, wenn die eindeutig
verbrieften Rechte des Einzelnen, insbesondere die Menschenrechte, betroffen
sind. Gleichzeitig erfolgt die Verteilung und Verwaltung von
Internet-Ressourcen nach Regeln, die im Rahmen von Multi-Stakeholder-Prozessen
aufgestellt werden. Die Auswirkungen dieser Entwicklung bei der
Festlegung internetbezogener Normen erfordern eine offene öffentliche Debatte
mit allen Beteiligten. Ferner ist es wichtig, die Implementierung
offener Standards durch die europäische Internet-Branche sowie deren
Beteiligung an der Entwicklung offener Internet-Standards zu unterstützen. Die
Kommission schlägt vor, gemeinsam mit den Betroffenen, darunter der
europäischen Internet-Branche, Workshops mit internationalen Sachverständigen
auf den Gebieten Recht, Ethik[28],
Sozialwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, internationale Beziehungen und
Technologie zu organisieren. Als Ergebnis werden konkrete, durchsetzbare
Empfehlungen zur Gewährleistung der Kohärenz zwischen bestehenden normativen
Regelwerken und neuen Formen der Normsetzung für das Internet erwartet. Die
Kommission fordert alle Beteiligten auf, strukturierte Mechanismen auszubauen
(oder gegebenenfalls zu schaffen), damit eine regelmäßige und frühzeitige
vorgelagerte Mitwirkung, Überprüfung und Bewertung seitens aller Akteure im
Rahmen technischer Entscheidungen möglich wird. Diese strukturierten
Mechanismen sollten auch Bemühungen um die Vereinbarkeit technischer
Entscheidungen mit den Menschenrechten beinhalten. 7. Vertrauen schaffen Vertrauen in das Internet und in die
Internet-Governance ist eine Grundvoraussetzung, wenn das Potenzial des
Internets als Motor für Wirtschaftswachstum und Innovation ausgeschöpft werden
soll. Sicherheit, Stabilität und Ausfallsicherheit des Internets sind von
zentraler Bedeutung, wenn es darum geht, den wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Nutzen der digitalen Welt zu erhalten und zu steigern. Die Kommission begegnet diesen
Herausforderungen, insbesondere durch die Reform des EU-Rechtsrahmens für den
Datenschutz[29],
die wirksame Bekämpfung der Cyberkriminalität und ihr ehrgeiziges Konzept zur
Cybersicherheit, u. a. die Cybersicherheitsstrategie[30]. Diese
Strategie zielt darauf ab, das Online-Umfeld der EU zu einem der sichersten der
Welt zu machen, in dem die Grundrechte zugleich gewahrt und gefördert werden.[31] Bei immer mehr
Tätigkeiten im Internet werden die Menschen an der Ausübung ihrer Grundrechte
gehindert. Cyberkriminalität, darunter Missbrauch von
Kindern im Internet[32],
Identitätsdiebstahl, Cyber-Angriffe, Betrug im bargeldlosen Zahlungsverkehr,
aber auch andere Formen der unrechtmäßigen Verarbeitung personenbezogener
Daten, untergraben in hohem Maße das Vertrauen in die Nutzung des Internet. Die
Kommission ist entschlossen, die Cyberkriminalität rigoros zu bekämpfen. Die technischen Kreise spielen eine zentrale
Rolle, unter anderem indem sie Vertrauen in die IP-gestützte Kommunikation und
die Zuverlässigkeit von Kryptosystemen für eine noch verlässlichere
IP-gestützte Kommunikation schaffen. Dadurch können der Kampf gegen die
Cyber-Kriminalität und der Schutz der Privatsphäre der Nutzer unterstützt werden. Flächendeckende Überwachung und
nachrichtendienstliche Aktivitäten haben ebenfalls zu einem Vertrauensverlust
in Bezug auf das Internet und die gegenwärtige Internet-Governance geführt. Die
Kommission hat sich einiger dieser Bedenken angenommen, z. B. in ihrer
Mitteilung über die Wiederherstellung des Vertrauens in die
grenzüberschreitende Übermittlung personenbezogener Daten[33]. Auch die
Auswirkungen auf die globale Internet-Governance müssen behandelt werden. Die
Kommission wird gemeinsam mit dem Rat und dem Parlament auf eine rasche Annahme
und Umsetzung der wichtigsten Rechtsvorschriften, einschließlich der Reform des
Datenschutzrechtsrahmens und der vorgeschlagenen Richtlinie über Netz- und
Informationssicherheit, hinarbeiten, um das Vertrauen in das Online-Umfeld zu
erhöhen. Die
Kommission ist entschlossen, gemeinsam mit den Partnern an der
Wiederherstellung des Vertrauens in das Internet als einer wesentlichen
Voraussetzung für die nachhaltige Zukunft eines offenen Internets zu arbeiten.
Dazu gehört auch die Stärkung der globalen Internet-Governance. 8. Einander widersprechende
gerichtliche Zuständigkeiten und Rechtsvorschriften Wie andere grenzüberschreitende Tätigkeiten
stellt das Internet eine Reihe von Herausforderungen für die Rechtsanwendung dar.
Obwohl diese Herausforderungen nicht immer internetspezifisch sind, ist es
angesichts der schieren Menge der online vorgenommenen grenzüberschreitenden
Transaktionen erforderlich, genauer darüber nachzudenken, wie das bestehende Recht
im Internet anzuwenden ist. Die exterritoriale Anwendung nationalen
Rechts, die sich oft nach der geografischen Zuordnung im Domänennamensystem
richtet, hat zu zahlreichen widersprüchlichen Rechtsentscheidungen geführt[34]. Dies kann zum
Beispiel zu Fällen führen, in denen Domänennamen, die in einem Rechtsraum
genutzt werden, je nach geografischem Standort der Registrierungsstelle oder
des Registers auf der Grundlage von in einem anderen Rechtsraum geltenden
Bestimmungen widerrufen werden. Darüber hinaus sind viele
Tätigkeiten im Internet zunehmend auf der Grundlage vertraglicher
Vereinbarungen zwischen Privatunternehmen und Internetnutzern geregelt. In
diesem Zusammenhang sind auch außervertragliche Verpflichtungen von im
elektronischen Geschäftsverkehr tätigen Händlern und Zwischenhändlern von
Bedeutung. Die Komplexität und in einigen Fällen die Undurchsichtigkeit dieser
Regelungen, u. a. hinsichtlich der Bestimmungen über die gerichtliche
Zuständigkeit und die anwendbaren Gesetze, können zu einer gewissen
Rechtsunsicherheit führen. Im Privatrecht gibt es für
bestimmte Bereiche insbesondere im Hinblick auf vertragliche und
außervertragliche Schuldverhältnisse einheitliche europäische Bestimmungen über
die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher
Entscheidungen. In diesen Vorschriften sind derartige Probleme innerhalb der
Europäischen Union geregelt. Auf internationaler Ebene sind die Bestimmungen
über kollidierende Rechtsnormen dagegen unzureichend, was zu ungelösten
Widersprüchen zwischen dem EU-Recht und dem in Drittländern geltenden Recht
führt. Insbesondere bei internetbezogenen Dienstleistungen wie
Cloud-Computing-Diensten, die naturgemäß grenzübergreifend sind, kann diese
Komplexität auf internationaler Ebene das Wachstum hemmen. Bei der Auseinandersetzung
mit dem Spannungsfeld zwischen dem internationalen Internet einerseits und
nationalen Rechtsräumen andererseits sollte auch berücksichtigt werden, dass
die Vielfalt der Fälle, die Gegenstand von kollidierenden Rechtsvorschriften
sein können, mehr als nur einen einzigen Mechanismus erforderlich machen. Die
Europäische Kommission wird eine eingehende Überprüfung der auf internationaler
Ebene bestehenden Risiken aufgrund kollidierender Rechtsnormen und gerichtlicher
Zuständigkeiten im Internetumfeld einleiten und alle verfügbaren und
notwendigen Mechanismen, Verfahren und Instrumente evaluieren, um diese
Widersprüchlichkeiten aufzulösen. Sie wird anschließend alle Handlungsoptionen
für Maßnahmen auf Unions- oder internationaler Ebene, gegebenenfalls auch
Legislativinitiativen oder zusätzliche Leitlinien (einschließlich einer
angemessenen Folgenabschätzung) sorgfältig prüfen. Diese Arbeit wird auf
bestehenden Konzepten aufbauen. 9. Schlussfolgerungen Die Europäische Union und die Weltgemeinschaft
müssen einen bewussten Standpunkt zur künftigen Form und Gestaltung der
Internet-Governance beziehen. Die Kommission ist überzeugt, dass die Organe der
EU und die Mitgliedstaaten eine gemeinsame Zielvorstellung für ein
zukunftsfähiges Model der Internet-Governance brauchen. Die Kommission plant
die Vorlage eines Fortschrittsberichts über die Hauptaspekte dieser Mitteilung
vor dem Hintergrund der globalen Entwicklungen im Bereich der
Internet-Governance für das Jahr 2015. Das Internet sollte ein einziges, offenes,
freies, unfragmentiertes Netz der Netze bleiben, das denselben Gesetzen und
Normen unterliegt, die auch in anderen Bereichen unseres täglichen Lebens
gelten. Die Internet-Governance sollte sich auf ein Multi-Stakeholder-Governance-Modell
der Mitwirkung, Transparenz und Rechenschaftspflicht stützen; etwaige
Regulierungsmaßnahmen zur Erreichung von Zielen des öffentlichen Interesses wie
Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Wahrung demokratischer
Werte sowie der sprachlichen und kulturellen Vielfalt und Sorge für das Wohl
besonders schutzbedürftiger Personen bleiben davon unberührt. Eine sichere,
solide und robuste Netzarchitektur ist die Grundlage für das
Vertrauen der Internetnutzer. Gleichzeitig muss – aufbauend auf einen
gestärkten digitalen, mit der Welt vernetzten Binnenmarkt – die Innovationskraft
des Internets unter der uneingeschränkten Beteiligung der europäischen
Internetwirtschaft gewahrt bleiben. Dies erfordert eine behutsame und dennoch
solide Begleitung. Die Europäische Union ist gut aufgestellt, um
ihren Beitrag zu einer verantwortungsvollen Regulierung und Verwaltung des
Internets zu leisten, das sich zu einer modernen, vernetzten Gesellschaft, mit
verzweigten Zuständigkeits- und Entscheidungszentren weiterentwickelt. Die Kommission
ersucht den Rat und das Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss, den
Ausschuss der Regionen sowie die Mitgliedstaaten, sich auf eine gemeinsame Zielvorstellung
im Sinne dieser Mitteilung zu einigen und diese in künftigen internationalen Debatten
gemeinsam zu verteidigen. [1] Siehe KOM(1998) 111, KOM(1998) 476, KOM(2000) 202
(ABl. C 293 vom 14.10.2000), KOM(2009) 277
und Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15.6.2010 (2009/2229(INI)). [2] Boston Consulting Group, The $4.2 Trillion Opportunity – the Internet Economy in the G-20, 3/2012. [3] McKinsey Global Institute Internet matters: The
Net's sweeping impact on growth, jobs, and prosperity, 2011. [4] JOIN(2013)1, Cybersicherheitsstrategie der Europäischen
Union – ein offener, sicherer und geschützter Cyberraum, 7.2.2013. [5] Nach der Tunis-Agenda sollten an der Internet-Governance
Regierungen, der Privatsektor und die Zivilgesellschaft (Ziffer 34) sowie
zwischenstaatliche und internationale Organisationen (Ziffer 35
Buchstaben d und e) mitwirken und Beiträge des Hochschul- und
technischen Bereichs umfassen (Ziffer 36). [6] Siehe z. B.: Introduction to Internet Governance,
http://www.diplomacy.edu/IGBook,
das „Mapping Internet Governance“-Projekt unter http://idgovmap.org/
und http://www.icann.org/sites/default/files/assets/governance-2500x1664-21mar13-en.png. [7] Arbeitsdefinition „Internet-Governance“ nach den
Schlussfolgerungen des Weltgipfels über die Informationsgesellschaft (WSIS),
siehe http://www.itu.int/wsis. [8] Gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, dem
Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, der Europäischen
Menschenrechtskonvention und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. [9] Außerdem erfordern die in dieser Mitteilung vorgesehenen
Maßnahmen neben den bereits im aktuellen mehrjährigen Finanzrahmen vorgesehenen
Mitteln kein zusätzliches Budget. [10] COM(2013) 627. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zum europäischen
Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation und zur Verwirklichung des
vernetzten Kontinents. [11] Civic responsibilities, One unfragmented
resource, Multistakeholder approach to Promote democracy and
Human Rights, sound technological Architecture, Confidence and Transparent
governance, vorgestellt auf der OECD-Konferenz zur Zukunft der
Internetwirtschaft, 28.6.2011, http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/kroes/en/blog/i-propose-a-compact-for-the-internet. [12] Siehe z. B. OECD, Council Recommendation on
Principles for Internet Policy Making (2011); G8-Erklärung von Deauville (2011). [13] Expertengruppe der Kommission zur Koordinierung der
Folgemaßnahmen zum Weltgipfel über die Informationsgesellschaft (WSIS) auf
europäischer Ebene. [14] Siehe Ziffern 35 und 36 der Tunis-Agenda und KOM(2009) 277,
Randnummer 2. [15] Siehe http://unctad.org/meetings/en/SessionalDocuments/a67d65_en.pdf. [16] Siehe http://www.ntia.doc.gov/other-publication/2005/us-principles-internets-domain-name-and-addressing-system. [17] KOM(2009) 277. [18] Siehe http://www.internetsociety.org/news/montevideo-statement-future-internet-cooperation. [19] Zu den Funktionen der IANA gehören 1) die Koordinierung
der Vergabe technischer Parameter für Internet-Protokolle, 2) die Verwaltung
bestimmter Zuständigkeiten im Zusammenhang mit dem
Internet-DNS-Root-Zone-Management, 3) die Zuweisung von Internet-Nummern und 4)
andere Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Domänen oberster
Stufe (TLDs) .arpa- und .int. [20] Siehe http://www.ietf.org/about/. [21] Dies entspricht den Verpflichtungen der EU aus dem
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Siehe http://www.un.org/disabilities/convention/conventionfull.shtml. [22] Siehe http://ec.europa.eu/digital-agenda/en/news/commission-plans-guide-through-global-internet-policy-labyrinth. [23] Für die technische Entwicklung der GIPO ist im Horizont-2020-Arbeitsprogramm
für den Zeitraum 2014–2015 ein Richtbetrag der Europäischen Union von 500 000 EUR
vorgesehen. [24] Andere Beispiele hierfür sind die beratenden
Internet-Ausschüsse der OECD und das kenianische KICTAnet. [25] Zum Beispiel EuroDIG, http://www.eurodig.org/. [26] Siehe http://tools.ietf.org/html/rfc6973. [27] Siehe Verordnung (EU) 1025/2012 vom 25. Oktober 2012
zur europäischen Normung und Beschluss der Kommission vom 28. November 2011
zur Einrichtung einer Europäischen Multi-Stakeholder-Plattform für die
IKT-Normung, siehe https://ec.europa.eu/digital-agenda/en/european-multistakeholder-platform-ict-standardisation. [28] Siehe auch das Gutachten der Europäischen Gruppe für Ethik
in den Naturwissenschaften und neuen Technologien,
http://ec.europa.eu/bepa/european-group-ethics/docs/publications/ict_final_22_february-adopted.pdf. [29] KOM(2012) 11, 25.1.2012, Vorschlag für eine
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher
Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien
Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung). [30] JOIN(2013) 1, Cybersicherheitsstrategie der
Europäischen Union – ein offener, sicherer und geschützter Cyberraum, 7.2.2013,
und COM(2013) 48, Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Gewährleistung einer hohen
gemeinsamen Netz- und Informationssicherheit in der Union. [31] Gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, dem
Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, der Europäischen
Menschenrechtskonvention und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. [32] Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 13. Dezember 2011 zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und
der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie sowie zur
Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates und KOM(2012) 196,
Europäische Strategie für ein besseres Internet für Kinder, 2.5.2012. [33] Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und
den Rat: Wiederherstellung des Vertrauens beim Datenaustausch zwischen der EU
und den USA, COM(2013) 846. [34] Eine nützliche Beispielliste ist im Internet und über das
Projekt „Internet & Jurisdiction“ verfügbar. Siehe http://www.internetjurisdiction.net/.