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Document 52012XG1026(01)

Schlussfolgerungen des Rates mit einem Aufruf zur Einführung des European Legislation Identifier (ELI)

ABl. C 325 vom 26.10.2012, p. 3–11 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

26.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 325/3


Schlussfolgerungen des Rates mit einem Aufruf zur Einführung des European Legislation Identifier (ELI)

(2012/C 325/02)

I.   EINLEITUNG

1.

Artikel 67 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sieht den Aufbau eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts vor, in dem die Grundrechte und die verschiedenen Rechtsordnungen und -traditionen der Mitgliedstaaten geachtet werden.

2.

Ein europäischer Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, in dem eine justizielle Zusammenarbeit erfolgen kann, setzt nicht nur die Kenntnis des europäischen Rechts voraus, sondern insbesondere auch die Kenntnis der Rechtsordnungen der jeweils anderen Mitgliedstaaten, einschließlich ihrer nationalen Rechtsvorschriften.

3.

Die Gruppe „E-Recht“ ist in der Zusammensetzung „E-Recht“ für Entwicklungen in Bezug auf die vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union unterhaltenen Rechtsdatenbanken und IT-Systeme zuständig (1).

II.   BEDARFSFESTSTELLUNG

4.

Die Portale EUR-Lex und N-Lex sollen den Zugang zu Informationen über die Rechtsordnungen der EU und der Mitgliedstaaten ermöglichen und als nützliches Arbeitsinstrument für die Bürger, die Angehörigen der Rechtsberufe und die Behörden der Mitgliedstaaten dienen.

5.

Um Kenntnisse über den Inhalt und die Anwendung des Rechts der Europäischen Union zu erwerben, reicht es nicht aus, die Rechtsquellen der EU zu konsultieren; vielmehr müssen auch die nationalen Rechtsquellen, insbesondere die nationalen Rechtsvorschriften, die EU-Recht umsetzen, hinzugezogen werden.

6.

Aufgrund des Kooperationsprozesses innerhalb der EU ist es mehr denn je notwendig, Rechtsinformationen von regionalen und nationalen Behörden auf europäischer Ebene zu identifizieren und auszutauschen. Dieser Bedarf wird durch digitalisierte Rechtsinformationen und die verbreitete Nutzung des Internets zum Teil gedeckt. Allerdings wird der Austausch von Rechtsinformationen durch die Unterschiede zwischen den verschiedenen nationalen Rechtsordnungen sowie durch die unterschiedlichen technischen Systeme zur Speicherung und Anzeige der Rechtsvorschriften über die jeweiligen Websites stark begrenzt. Dies beschränkt die Interoperabilität der Informationssysteme nationaler und europäischer Behörden, obwohl Dokumente zunehmend elektronisch verfügbar sind.

7.

Die Nutzung von ELI könnte zur Überwindung dieser Schwierigkeiten beitragen. Die Nutzung eindeutiger Kennzeichner und strukturierter Metadaten zur Kategorisierung nationaler Rechtsvorschriften in Amtsblättern und Gesetzesanzeigern würde, sofern sich die Mitgliedstaaten hierfür entscheiden, ein effizientes, benutzerfreundliches und schnelleres Auffinden und Austauschen von Informationen sowie effektive Suchmechanismen für Gesetzgeber, Richter, Angehörige der Rechtsberufe und Bürger ermöglichen.

III.   MÖGLICHE LÖSUNGEN

8.

Gemäß den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Dezentralisierung sollten alle Mitgliedstaaten weiterhin ihre nationalen Amtsblätter und Gesetzesanzeiger auf die jeweils gewünschte Weise betreiben.

9.

Um hingegen die Weiterentwicklung der miteinander verbundenen nationalen Rechtsordnungen zu vereinfachen und um den Angehörigen der Rechtsberufe sowie den Bürgern die Nutzung dieser Datenbanken zu erleichtern, wird ein gemeinsames System für die Identifizierung von Rechtsvorschriften und deren Metadaten als nützlich erachtet. Solch ein gemeinsamer Standard ist mit den im vorigen Absatz dargelegten Grundsätzen vereinbar.

10.

Für die Identifizierung von Rechtsvorschriften sollte ein eindeutiger Kennzeichner verwendet werden, der für Menschen und Computer gleichermaßen wiedererkennbar, lesbar und verständlich ist und den bestehenden technischen Standards entspricht. Darüber hinaus wird mit ELI eine Menge von Metadatenelementen vorgeschlagen, um die Rechtsvorschriften in Einklang mit einer empfohlenen Ontologie zu beschreiben. Der ELI sollte einen kosteneffizienten öffentlichen Zugriff auf zuverlässige und aktuelle Rechtsvorschriften gewährleisten. Durch Nutzung der Vorteile der sich entwickelnden Architektur des semantischen Webs, das die direkte Verarbeitung von Informationen von Computern wie von Menschen ermöglicht, würde ELI durch die Ermöglichung des automatischen und effektiven Informationsaustauschs einen umfangreicheren und schnelleren Datenaustausch erlauben.

11.

ELI sollte den Mitgliedstaaten und der Europäischen Union eine flexible, sich selbst dokumentierende, konsistente und eindeutige Methode bieten, Rechtsvorschriften unterschiedlicher Rechtsordnungen auf eindeutige Weise zu kategorisieren. Die URI (Unified Resource Identifier) von ELI identifizieren auf eindeutige und stabile Weise alle Rechtsvorschriften innerhalb der Europäischen Union und werden gleichzeitig den Eigenheiten der nationalen Rechtsordnungen gerecht.

12.

ELI berücksichtigt nicht nur die Komplexität und die Eigenheiten der regionalen, nationalen und europäischen Rechtsordnungen, sondern auch Änderungen der Rechtsressourcen (z. B. konsolidierte Fassungen, aufgehobene Rechtsvorschriften usw.). Er ist so konzipiert, dass er nahtlos auf bestehende Systeme aufsetzt, die strukturierte Daten verwenden, und von den Mitgliedstaaten in der von diesen gewünschten Geschwindigkeit weiterentwickelt werden kann.

13.

Der — auf freiwilliger Basis verwendete — European Case Law Identifier (ECLI) (2) stellt ein europäisches System zur Identifizierung der Rechtsprechung bereit. Mit ELI werden Rechtsvorschriften identifiziert, die andere Merkmale aufweisen und komplexer sind; beide Systeme ergänzen sich.

IV.   FAZIT

14.

Der Rat begrüßt die Initiative einiger Mitgliedstaaten, den European Legislation Identifier (nachstehend „ELI“) auf freiwilliger Basis auf nationaler Ebene zu entwickeln.

15.

Der Rat stellt fest, dass die Einführung aller in der Anlage aufgeführten Bestandteile des ELI (d. h. eindeutiger Kennzeichner, Metadaten und Ontologie) freiwillig, schrittweise und fakultativ erfolgt, und ersucht die Mitgliedstaaten, die beschließen, ELI auf freiwilliger Grundlage einzuführen,

a)

ELI für nationale Rechtsvorschriften zu verwenden, die in Amtsblättern, Gesetzesanzeigern oder von den Mitgliedstaaten unterhaltenen Datenbanken enthalten sind;

b)

nationale Rechtsvorschriften, die in Amtsblättern oder Gesetzesanzeigern veröffentlicht oder in von ihnen unterhaltenen Datenbanken enthalten sind, in der ihres Erachtens technisch am ehesten durchführbaren Weise mit Folgendem zu versehen:

a)

einem eindeutigen Kennzeichner, der anhand einer Schematafel erstellt wird und einige oder alle der unter Nummer 1 der Anlage aufgeführten Bestandteile enthält;

b)

einem Teil der Metadaten und der Ontologie (siehe Nummer 2 der Anlage);

c)

einen nationalen ELI-Koordinator (siehe Nummer 3.1 der Anlage) zu ernennen;

d)

Informationen zu ELI gemeinsam zu nutzen und zu verbreiten:

e)

jedes Jahr in der Arbeitsgruppe des Rates zu erörtern, welche Fortschritte bei der Einführung von ELI und von Metadaten für nationale Rechtsvorschriften erzielt wurden.

16.

Unter Hinweis darauf, dass die Einführung aller in der Anlage aufgeführten Bestandteile des ELI (d. h. eindeutige Kennzeichner, Metadaten und Ontologie) freiwillig, schrittweise und fakultativ erfolgt, werden die folgenden Empfehlungen ausgesprochen:

a)

ELI sollte für Rechtsvorschriften der Europäischen Union verwendet werden, die im Amtsblatt der Europäischen Union und über das vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union betriebene EUR-Lex-Portal zugänglich sind.

b)

Das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union sollte daher den ELI in Einklang mit dem Beschluss 2009/496/EG (3) wie unter Nummer 4 der Anlage beschrieben als Teil des EUR-Lex-Portals integrieren.

c)

Das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union könnte in seinem EUR-Lex-Portal das Register der formalen Beschreibungen der URI-Schemata der Mitgliedstaaten beheimaten und unterhalten, ferner die kategorisierten Rechtsgrundlagenverzeichnisse zusammen mit der ELI-Ontologie sowie weitere nützliche Informationen.

17.

Neben den Mitgliedstaaten werden auch die beitrittswilligen Länder und die Lugano-Staaten (4) sowie weitere Drittstaaten aufgefordert, das ELI-System zu nutzen.


(1)  Siehe Dok. 16113/10.

(2)  Der Rat rief dazu auf, den European Case Law Identifier und einen Mindestbestand von einheitlichen Metadaten für die Rechtsprechung mittels Schlussfolgerungen einzuführen (ABl. C 127 vom 29.4.2011, S. 1).

(3)  ABl. L 168 vom 30.6.2009, S. 41.

(4)  Island, Norwegen und Schweiz.


ANHANG

ELEMENTE DES ELI

Die folgenden Elemente des ELI gehen die Anforderungen auf technischer Basis an. Zwar können diese Komponenten unabhängig voneinander implementiert werden, aber erst die Kombination aller Elemente eröffnet alle Vorteile des ELI.

1.   Identifizierung der Rechtsvorschriften — Methoden zur eindeutigen Identifizierung, zur Bezeichnung und zum Zugriff auf nationale und europäische Rechtsvorschriften

Der ELI verwendet URI (Unified Resource Identifier) im HTTP-Format zur spezifischen Identifizierung aller online verfügbaren Rechtsinformationen, die von amtlicher Seite in ganz Europa veröffentlicht werden. Diese URI werden formell über automatisch lesbare URI-Schematafeln (IETF RFC 6570) beschrieben und verwenden Bestandteile, die Semantiken sowohl aus juristischer wie aus Verbrauchersicht beinhalten. Jeder Mitgliedstaat erstellt seine eigenen, selbstbeschreibenden URI unter Verwendung der erwähnten Bestandteile und unter Berücksichtigung der spezifischen Spracherfordernisse.

Alle Bestandteile sind optional und können auf Grundlage der nationalen Anforderungen ausgewählt werden; es ist keine feste Reihenfolge einzuhalten. Um den Austausch der Daten zu ermöglichen, muss die ausgewählte URI-Schematafel dokumentiert sein und den Mechanismus für URI-Schematafeln (siehe Beispiel) verwenden:

/eli/{jurisdiction}/{agent}/{sub-agent}/{year}/{month}/{day}/{type}/{natural identifier}/{level 1…}/{point in time}/{version}/{language}

Bestandteile der ELI-Schematafel

 

Name

Comments

 

eli

 

Jurisdiction

Jurisdiction

Use of DCTERMS.ISO3166: 2 alpha country codes, e.g. ‘LU‘

For international organisations, the registered domain name can be used: e.g. ‘EU‘ or ‘WTO‘

 

Agent

Administrative hierarchical structure, e.g. federal States, constitutional court, parliament, usw.

 

Subagent

Administrative hierarchical substructure, e.g. the responsible ministry

Reference

Year

YYYY

Various interpretations allowed depending on countries‘ requirements, e.g. date of signature or date of publication, usw.

 

Month

MM

 

Day

DD

 

Type

Nature of the act (law, decree, draft bill usw.)

Various interpretations depending on countries‘ requirements

 

Subtype

Subcategory of an act depending on countries‘ requirements (e.g. corrigendum)

 

Domain

Can be used if acts are classified by themes, e.g. codes

 

Natural identifier

Reference or number to distinguish an act of same nature signed or published on the same day

Subdivision

Level 1

Reference to a subdivision of an act, e.g. Article 15

 

Level 2

Reference to a smaller subdivision than level 1, e.g. Article 15.2

 

Level 3

Reference to a smaller subdivision than level 2

 

Level n

Reference to a smaller subdivision

Point in time

Point in time

YYYYMMDD

Version of the act as valid at a given date

Version

Version

To distinguish between original act or consolidated version

Language

Language

To differ different official expressions of the same act

Use of DCTERMS.ISO3166: 3 alpha

2.   Eigenschaften zur Beschreibung aller Rechtsvorschriften

Ein strukturierter URI kann Rechtsakte bereits unter Verwendung eines Satzes fester Bestandteile kennzeichnen; die Zuweisung zusätzlicher Metadaten, die im Rahmen einer gemeinsamen Syntax festgelegt werden, legt darüber hinaus die Basis für die Förderung des Austauschs und der verbesserten Interoperabilität zwischen Rechtsinformationssystemen. Die Identifizierung der Metadaten zur Beschreibung der Kernmerkmale einer Ressource ermöglicht den Mitgliedstaaten die Wiederverwendung von anderen erstellter relevanter Informationen für eigene Zwecke, ohne hierfür weitere Informationssysteme bereitstellen zu müssen.

Obgleich den Mitgliedstaaten freigestellt ist, ihre eigenen Metadaten-Schemata zu verwenden, wird ihnen nahegelegt, die ELI-Standards für Metadaten zu befolgen und anzuwenden; diese Standards verwenden gemeinsam genutzte aber erweiterbare Rechtsgrundlagenverzeichnisse, die es ermöglichen, spezifischen Anforderungen gerecht zu werden. Das ELI-Metadaten-Schema sollte zusammen mit spezifischen Metadaten-Schemata verwendet werden.

Um den Datenaustausch möglichst effektiv zu gestalten, können ELI-Metadaten-Elemente gemäß der W3C-Empfehlung „RDFa in XHTML: Syntax and Processing“ in Serie geschaltet werden.

a)   Metadaten

European Legislation Identifier (ELI)

Field name

Description

Field identifier

Cardinality

Data type

Comments

Legal resource (language independent)

Any type of legal resource published in an Official Journal at the work level

Unique identifier

The number or string used to uniquely identify the resource ELI URI schema

id_document

1..*

String

See URI proposal

URI schema

Reference to the URI schema used

uri_schema

1

String

URI of the URI template schema

Local identifier

Local identifier: the unique identifier used in a local reference system

id_local

0…*

String

Act’s reference in the EU’s, country’s or region’s own terminology, e.g. CELEX id, national id

Type of legislation

The type of a legal resource (e.g. directive, règlement grand ducal, law, règlement ministeriel, draft proposition, Parliamentary act usw.)

type_document

0…1

Authority table resource types

For European law based on authority table:

Resource types = class names in the OP’s common data model (CDM). For national and regional laws specified on the appropriate level.

Types of legislation are specific for each jurisdiction

Territorial application

Geographical scope of applicability of the resource (e.g. EU, country/Member State, region usw.)

relevant_for

0…*

Authority table

Individual administrative units, taxonomy of possible values to be defined (NUTS taxonomy, two or more levels)

Agent/authority

Organisation(s) responsible for the resource

The European institution, other bodies or Member State or regional bodies, who initiated/adopted the legal resource (e.g. European Parliament, Luxembourg Government, Rheinland-Pfalz Parliament usw.)

agent_document

0…*

Authority table corporate body

Based on authority tables:

Corporate bodies/countries, if necessary extended to cover regional agents.

Record project

Subagent/subauthority

Person or suborganisation primarily responsible for the resource (e.g. name of ministry if applicable)

Service

0…*

String

Text indicating responsible ministries, DGs, usw.

Subject

The subject of this legal resource

is_about

0…*

Reference to Eurovoc (concept_eurovoc)

Eurovoc, national and regional extensions might be needed for areas not currently covered

Date of document

The official adoption or signature date of the document

date_document

0…1

Date

Format: YYYY-MM-DD

Date of publication

Date in which this legal resource was officially published/ratified

date_publication

0…1

Date

Format: YYYY-MM-DD

Depending on the Member State, the date of publication or ratification (signature of the responsible organisation)

Date entering in force

Applicable date for the resource, if known and unique. Otherwise use controlled vocabulary such as ‘multiple‘, ‘unspecified-future‘, usw.

date_entry-in-force

0…*

Date or string

Format: YYYY-MM-DD or string ‘unspecified‘

Date no longer in force

Applicable date starting from which the resource is not in force anymore

date_no-longer-in force

0…*

Date or string

Format: YYYY-MM-DD or string ‘unspecified‘

Status

Status of the legal resource (in force, not in force, partially applicable, implicitly revoked, explicitly revoked, repealed, expired, suspended usw.)

Status

0…*

String

Free text

Related to

Reference to draft bills, judgments, press release, usw.

related_to

0…*

URI identifier to other legal resource(s)

 

Changed by

Legal resource changed (amended or replaced) by another legal resource (typically a newer version, replacement can be completely or partially)

changed_by

0…*

URI identifier to other legal resource(s)

 

Basis for

Legal resource (enabling act) enables another one (secondary legislation)

basis_for

0…*

URI identifier to other legal resource(s)

Enabling act/empowering act

Based on

Legal resource is based on another legal resource (e.g. a Treaty article, a provision in the constitution, framework legislation, enabling act usw.)

based_on

0…*

URI identifier to other legal resource(s)

 

Cites

References to other legal resources mentioned in the resource

Cites

0…*

URI identifier to other legal resource(s)

 

Consolidates

Reference to the consolidated version(s) of the resource

consolidates

0…1

URI identifier to other legal resource(s)

 

Transposes

References to other legal resources that allow Member States to adopt relevant legislation

transposes

0…*

URI identifier to other legal resource(s)

 

Transposed by

References to other legal resources that have been adopted to comply with a framework legislation

transposed_by

0…*

URI identifier to other legal resource(s)

 

Interpretation (expression)

Expression belongs to a work

Association of the expression with its work

belongs_to

1

URI of work

 

Language

Language version of the expression

language_expression

1

String

Based on authority table:

Languages. Record project

Title

Title of the expression

title_expression

1

String

The name given to the resource, usually by the creator or publisher

Short title

Established short title of the expression (if any)

short_title_expression

0…1

String

 

Alias

Alternative title of the expression (if any)

title_alternative

0…1

String

 

Publication reference

Reference to the Official Journal or other publication in which the legal resource is published, identified by a suitable mechanism

published_in

0…*

String

 

Description of the act

A suitable free text description of the legal resource in the expression’s language (e.g. using the abstract)

description

0…1

String

 

Format (manifestation) link or description to the physical object

Manifestation belongs to an expression

Association of the manifestation with its expression

manifests

0..1

URI of expression

If a link to a file is given, then the manifests element must be present

Link to file

Link to the concrete file (can be a local link)

link_manifestation

0..*

Any URI

 

Publisher

The entity (e.g. agency including unit/branch/section) responsible for making the resource available in its present form, such as a publishing house, a university department, or a corporate entity

publisher

0…*

String

In a given country often a constant

Bold and underlined: mandatory field.

Bold: recommended.

b)   Ontologie

Die Ontologie befasst sich mit der „expliziten, formalisierten Spezifizierung einer gemeinsamen Konzeptualisierung“ und stellt sich als formelle Beschreibung eines Satzes an Konzepten und der Beziehungen innerhalb einer gegebenen Domäne dar. Die Beschreibung der Eigenschaften der Rechtsvorschriften und der Beziehungen zwischen unterschiedlichen Konzepten ermöglicht ein gemeinsames Verständnis und vermeidet, dass Bezeichnungen doppeldeutig sind. Als formalisierte Spezifizierung ist sie direkt automatisch lesbar.

ELI selbst baut auf dem etablierten Modell der funktionellen Anforderungen für bibliographische Einträge (Functional requirements for bibliographic records; FRBR, http://archive.ifla.org/VII/s13/frbr/) auf, das mit anderen aktuellen relevanten Standardisierungsinitiativen abgestimmt wurde. Die FRBR unterscheiden zwischen den Konzepten „Werk“ („work“; eine klar umgrenzte intellektuelle oder künstlerische Schöpfung), „Ausdruck“ („expression“, die intellektuelle oder künstlerische Umsetzung des Werks) und „Darstellung“ („manifestation“, die physische Verkörperung des Ausdrucks).

ELI beschreibt Rechtsressourcen anhand der entsprechenden Abstraktion:

Image

3.   Einführung auf nationaler Ebene

3.1.   Der nationale ELI-Koordinator

1.

Jeder Mitgliedstaat, der den ELI verwendet, muss einen nationalen ELI-Koordinator benennen. Jedes Land darf nur über einen ELI-Koordinator verfügen.

2.

Der nationale ELI-Koordinator ist zuständig für

a)

die Berichterstattung über den Fortschritt bei der Einführung des ELI;

b)

die Festlegung der anwendbaren URI-Schematafel(n) und ihre Übermittlung an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union;

c)

die Erfassung der verfügbaren Metadaten und ihrer Beziehung zum ELI-Metadaten-Schema (falls anwendbar);

d)

die gemeinsame Nutzung und Verbreitung von Informationen zu ELI.

3.

Der nationale ELI-Koordinator sollte auf der ELI-Website (siehe Nummer 4) erläutern, wie sich die Ordinalzahl zusammensetzt.

3.2.   Einführung

1.

Die Einführung des ELI auf nationaler Ebene ist Sache der jeweiligen Mitgliedstaaten.

2.

ELI kann fakultativ auch in Druckausgaben der Rechtsvorschrift verwendet werden, um die Bezugnahme zu vereinfachen.

4.   Die ELI-Website

1.

Es sollte eine ELI-Website eingerichtet werden; diese Website sollte Bestandteil des EUR-Lex-Portals sein.

2.

Die Website sollte Folgendes enthalten:

a)

Informationen über das Format und die Verwendung des ELI. In Bezug auf das Format sollte sie Folgendes enthalten:

i)

die Formatierungsregeln nach Nummer 1,

ii)

(eine Bezugnahme auf) die Liste der Kürzel der teilnehmenden Länder,

iii)

technische Angaben;

b)

Angaben darüber, ob Metadaten und Ontologie im Sinne der Nummer 2 verfügbar sind;

c)

Angaben zu den nationalen ELI-Koordinatoren: ihre Aufgaben und Zuständigkeiten, aber auch für jedes Land die Kontaktdaten.

5.   Verwendung des ELI in der EU

1.

Der ELI-Koordinator für die EU ist das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union.

2.

Gegebenenfalls ist die Bezeichnung „Land“ oder „Mitgliedstaat“ in der Anlage als „EU“ zu verstehen.


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