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Document 52010AR0245

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Die internationale Klimapolitik nach Kopenhagen“

OJ C 42, 10.2.2011, p. 12–18 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

10.2.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 42/12


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Die internationale Klimapolitik nach Kopenhagen“

2011/C 42/03

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

betont, dass der vielschichtige europäische Ansatz in der Bekämpfung des Klimawandels auf nationaler, regionaler und lokaler Regierungsebene als Beispiel für ein kohärentes Handlungskonzept gelten kann und auch als Vorbild außerhalb Europas geeignet ist. Wichtige Voraussetzungen sind transparente, Fachpolitik-übergreifende Strukturen und eine effektive und für lokale und regionale Gebietskörperschaften zugängliche Finanzinfrastruktur;

unterstützt die Initiative des Konvents der Bürgermeister/-innen, den CO2-Ausstoß in derzeit mehr als 2 150 europäischen Städten bis zum Jahr 2020 um mehr als 20 % zu senken und erwartet, dass die erforderlichen Mittel für eine wirksame Umsetzung der angekündigten Ziele bereitgestellt werden;

betont, dass eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen der lokalen und der nationalen Ebene für die Klimaschutzmaßnahmen in Form von ergebnisorientierten Vereinbarungen erfolgen kann: Die einzelnen Regierungsebenen können sich auf freiwilliger Basis zu einem bestimmten Klimaschutzziel verpflichten und übernehmen gemeinsam das Engagement und die Verantwortung für ihren Beitrag zu dessen Verwirklichung;

verweist auf die zunehmende Bedeutung von sektorspezifischen oder sektorübergreifenden Energie- und Klimaallianzen zwischen Regionen und Unternehmen, wie sie bereits am Kopenhagen-Verhandlungsprozess beteiligt waren. Diese sollten gezielt vorangebracht werden, um verstärkt und möglichst schnell CO2-arme Technologien zu entwickeln und umzusetzen. Die Entscheidungsträger auf regionaler und lokaler Ebene sowie insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stehen hier im Fokus;

weist erneut darauf hin, dass für die Umsetzung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen insbesondere auf regionaler und lokaler Ebene zusätzliche Finanzmittel benötigt werden.

Berichterstatterin

:

Nicola Beer (DE/ALDE), Staatssekretärin des Hessischen Ministeriums der Justiz, für Integration und Europa

Referenzdokument

:

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:

„Die internationale Klimapolitik nach Kopenhagen: Jetzt handeln, um dem globalen Klimaschutz neue Impulse zu geben“

KOM(2010) 86 endg.

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

betont, dass der Klimawandel direkte Auswirkungen auf alle Lebewesen unseres Planeten haben wird, unabhängig von geopolitischen Gegebenheiten. Die drohende Klimaerwärmung einzuschränken und den Auswirkungen des Klimawandels zu begegnen, gehört zu den großen Herausforderungen unserer Zeit;

2.

betont hier die besondere Rolle subnationaler Ebenen, insbesondere der regionalen und lokalen Entscheidungsträger in Europa, denen aufgrund ihrer Nähe zu den Bürgern eine Schlüsselposition bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen zukommt;

3.

unterstützt die Kommission ausdrücklich darin, dieses Potenzial im Sinne des Klimaschutzes zu nutzen. Eine nachhaltige Bewusstseinsbildung in der Gesellschaft ist zusammen mit dem Umbau zu einem ressourceneffizienten Wirtschaftssystem Voraussetzung, um die ambitionierten Klimaziele zu erreichen;

zur Mitteilung der Kommission

4.

begrüßt, dass die Kommission ihre Entschlossenheit, den allgemeinen Konsens zum Thema Klimawandel in konkrete Bahnen zu lenken, in einer Strategie zusammengefasst hat, die die Dynamik der Bemühungen zur Bewältigung des Klimawandels aufrecht erhalten und weiter beleben soll;

5.

stellt fest, dass der Klimawandel mit seinen unterschiedlichen regionalen Auswirkungen als globales Phänomen wissenschaftlich anerkannt ist und in der internationalen Gemeinschaft der vom Weltklimarat empfohlene dringende Handlungsbedarf zunehmend akzeptiert wird. Bereits 2008 setzte sich die Europäische Union ambitionierte Ziele, bis zum Jahr 2020 die Treibhausgasemissionen um 20 % zu senken, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Energieerzeugung um 20 % zu steigern und den Energieverbrauch um 20 % zu reduzieren. Diese Ziele sind auch in der EU-2020-Strategie manifestiert und werden durch den AdR ausdrücklich unterstützt;

6.

betont die internationale Dimension des Klimawandels und die Notwendigkeit, global zu reagieren;

7.

fordert eine starke lokale Dimension im künftigen internationalen VN-Klimaschutzabkommen;

8.

begrüßt, dass der VN-Prozess für ein umfassendes globales Klimaschutzmanagement als unerlässlich erachtet wird und unterstützt daher nachdrücklich die Bestrebungen für ein international verbindliches Klimaschutzabkommen, das insbesondere die politischen Leitlinien der Vereinbarung von Kopenhagen integrieren sollte;

9.

bekennt sich erneut ausdrücklich zu dem Ziel, die Erderwärmung auf maximal 2 Grad Celsius zu begrenzen;

10.

ist erfreut, dass sich die Europäische Union auf gutem Weg befindet, ihren Kyoto-Verpflichtungen für den Zeitraum 2008 bis 2012 nachzukommen und befürwortet die Bestrebungen, dass Europa eine der klimafreundlichsten Region der Welt wird;

11.

stellt fest, dass die Verhandlungen von Kopenhagen zur Bekämpfung des Klimawandels im Dezember 2009 zwar einerseits zu einem breiten Austausch auf internationaler Ebene und einer politischen Vereinbarung zwischen der Mehrheit der Länder, die sich bislang nicht formell engagiert hatten, geführt haben, andererseits ein über den Rang einer Vereinbarung hinausgehendes rechtsverbindliches Abkommen jedoch nicht möglich war;

12.

teilt die Auffassung, dass die EU ihre Überzeugungsarbeit verbessern muss und sich zunächst vor allem darauf konzentrieren sollte, die Unterstützung unterschiedlicher Partner zu gewinnen. Der AdR unterstreicht in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, dass die EU mit einer Stimme spricht;

13.

ist der Meinung, dass eine international verbindliche Vereinbarung im Hinblick auf die Akzeptanz durch die teilnehmende Staatengemeinschaft umweltpolitische Integrität gewährleisten muss;

14.

erinnert daran, dass die Europäische Union als eine der wenigen Großregionen in der Welt ihren CO2-Ausstoß nennenswert reduziert hat und gerade aus dieser global anerkannten Vorreiterrolle heraus eine besondere Verantwortung hat und haben muss, das bestehende Potenzial für weitere Reduzierungen zu nutzen;

15.

weist darauf hin, dass sich die Auswirkungen des Klimawandels international und innerhalb Europas regional sehr unterschiedlich ausprägen werden (z.B. in Binnen- und Bergregionen oder Inseln, etwa im Hinblick auf Desertifikation, Abschmelzen von Gletschern oder Meeresspiegelanstieg), so dass die Bewertung möglicher regionaler Folgen auf Ebene der Mitgliedstaaten, Regionen und Gebietskörperschaften unter Berücksichtigung ihrer Verschiedenartigkeit erfolgen muss;

16.

plädiert für eine bessere Ausbalancierung zwischen nötigem Erwartungsdruck und Aufrechterhaltung der Prozessdynamik, damit nicht Stillstand- und/oder Blockadehaltung entstehen;

zur Rückschau auf Kopenhagen

17.

bedauert, dass die Europäische Union in Kopenhagen mit ihrer Position zur Bekämpfung des Klimawandels nicht durchdringen konnte;

18.

begrüßt, dass die Klimakonferenz von Kopenhagen das Ziel, die Erderwärmung auf unter 2 Grad Celsius über dem vorindustriellen Wert zu halten, festgeschrieben und dabei auf die Arbeiten des Weltklimarates verwiesen hat;

19.

begrüßt weiterhin, dass zum Stichtag 31. Januar 2010 bereits 55 Staaten der internationalen Gemeinschaft der Aufforderung nachgekommen sind, verbindliche Verpflichtungen für Ihre Emissionsreduktionsziele zu notifizieren. Dies demonstriert eine breite und weiter zunehmende Unterstützung für die Vereinbarung sowie die feste Entschlossenheit einer Mehrheit von Ländern, ihre Klimaschutzmaßnahmen jetzt zu intensivieren; bedauert jedoch, dass der Gesamtumfang dieser Verpflichtungen für die zur Verwirklichung des Zieles der Konferenz von Kopenhagen, die Erderwärmung auf 2 Grad Celsius zu begrenzen, nicht ausreicht;

20.

begrüßt, dass die Vereinbarung von Kopenhagen, auch im Hinblick auf die notwendige finanzielle Unterstützung für den Klimaschutz, Grundregeln für die regelmäßige Überwachung, Mitteilung und Überprüfung (MRV) sowie die zu ergreifenden Klimaschutzmaßnahmen in den Ländern einfordert;

zum Handlungsbedarf

21.

betont, dass im Lichte der bevorstehenden Verhandlungen in Mexiko und insbesondere auch der Vorbereitungskonferenzen hierzu wichtige Überzeugungsarbeit bei denjenigen Ländern bzw. Ländergruppen zu leisten ist, die sich mit ihren Interessen im Kopenhagen-Prozess nicht angemessen berücksichtigt gefühlt haben;

22.

unterstützt die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen, die der stärkeren Sensibilisierung von Drittländern dienen sollen. In diesem Sinne ist es unerlässlich, Standpunkte, Anliegen und Erwartungen der Verhandlungspartner zu Schlüsselfragen im Vorfeld zu kennen, um insbesondere diejenigen Länder zu überzeugen, deren grundsätzliche Bereitschaft zu einem rechtsverbindlichen internationalen Klimaschutzabkommen noch nicht ausreichend ausgeprägt ist;

23.

unterstreicht, dass die EU ihr Verhandlungsmandat auf der Grundlage des in Kraft getretenen Lissabon-Vertrages einheitlich wahrnehmen muss und mahnt die konsequente Umsetzung dieser neuen Strukturen an;

24.

fordert in diesem Zusammenhang nachdrücklich, dass die EU bereits in Cancún mit einer Stimme spricht;

25.

betont, dass die Mess- und Überprüfbarkeit der Ergebnisse unterschiedlicher Aktionen und Maßnahmen zur Minderung des Klimawandels und dessen unvermeidbaren Folgen gegeben sein muss. Die zu dokumentierenden Maßnahmen und Daten müssen für alle Staaten verbindlich sein, ohne die Souveränität der Beteiligten zu verletzen;

26.

unterstreicht die Notwendigkeit, dass die Kommission ihre Strategie für eine EU-Klimapolitik für den Fall anpasst und stärkt, dass kein internationales Abkommen zustande kommt;

27.

betont, dass das Spannungsverhältnis zwischen dem umfassenden Ansatz eines integrierten energie- und klimapolitischen Handlungskonzepts und dem Subsidiaritätsgedanken sorgfältig beachtet werden muss. Mitgliedstaatliche Gestaltungsmöglichkeiten müssen auch in Zukunft dort bestehen, wo strukturelle Besonderheiten spezifische Regelungen erfordern, ohne dass Wettbewerbsverzerrungen entstehen;

28.

sieht die Notwendigkeit, die eigenen Fortschritte bei der Bekämpfung des Klimawandels besser herauszustellen, mit ambitionierten Zielen voranzugehen und dabei die Erfolge bei der Umsetzung insbesondere auf regionaler Ebene mit Hilfe von Best-Practice-Beispielen zu unterstützen und auch zu kommunizieren. Der AdR weist an dieser Stelle ganz explizit auf die Rolle der Bürger hin. Ohne Bewusstseinsbildung und Mitarbeit an der Basis können ambitionierte Klimaziele nicht erreicht werden;

29.

begrüßt, dass auch Themen geregelt werden sollen, die in der Vereinbarung von Kopenhagen bisher nicht zur Sprache gekommen sind, wie etwa die Entwicklung eines internationalen Kohlenstoffmarktes und die Verringerung von Emissionen aus dem internationalen Luft- und Seeverkehr in Absprache mit der ICAO und IMO;

30.

erkennt an, dass die Einbeziehung des Luft- und Seeverkehrs in ein weltweites Emissionshandelssystem mit einer Obergrenze und einem Fahrplan für die Emissionssenkung ein wichtiger Schritt zur Reduzierung von Kohlenstoffemissionen sein wird, sieht aber gleichzeitig, dass unter dem Aspekt der Wettbewerbsfähigkeit der besonderen Abhängigkeit einzelner Regionen, wie z.B. Inseln, Rechnung getragen werden muss;

31.

unterstreicht die wichtige Rolle, die die Landwirtschaft bei der Eindämmung des Klimawandels übernehmen kann, denn nur durch die Landwirtschaft kann eine vergleichsweise kostengünstige Emissionssenkung in CO2-Äquivalenten bzw. eine umfangreiche Speicherung von Kohlenstoff und gleichzeitig die Erzeugung von Nahrungsmitteln, die Generierung von landwirtschaftlichem Einkommen und die Eindämmung der Landflucht ermöglicht werden;

32.

ist der Meinung, dass die EU, basierend auf der EU-2020-Strategie für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum („Green New Deal“) auf dem Weg zur klimafreundlichsten Region der Welt, mit ihren Aktionen konkrete Arbeiten in Angriff nehmen muss, die den Übergang der EU zu einem kohlenstoffarmen Wirtschaftssystem bahnen;

33.

weist darauf hin, dass ein solcher Weg nur dann erfolgreich sein kann, wenn dem öffentlichen wie auch dem privaten Sektor, abgestimmt auf die unterschiedlichen Wirtschafts- und Branchenstrukturen der Mitgliedstaaten, in angemessenem Zeitraum ausreichend Möglichkeiten für Strukturwandel und Innovationen gelassen werden. Dabei dürfen die EU-Reduktionsziele nicht außer Acht gelassen werden;

34.

betont, dass die gewaltigen Herausforderungen des globalen Klimaschutzes im Konsens mit der Wirtschaft besser zu meistern sind;

35.

macht darauf aufmerksam, dass es geeigneter Instrumente bedarf, um Wettbewerbsverzerrungen zwischen Ländern mit und ohne Klimaschutzstandards zu verhindern und weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass „carbon leakage“ andernfalls zur Abwanderung von Arbeitsplätzen, insbesondere in bestimmten Industriesektoren, führen könnte;

36.

unterstreicht, dass auch aus wirtschaftspolitischen Überlegungen das Zustandekommen eines internationalen Übereinkommens, das der ersten Verpflichtung im Rahmen des Kyoto-Protokolls nachfolgt, erforderlich ist, um den Unternehmen und Staaten die notwendige Planungs- und Rechtssicherheit mindestens für das kommende Jahrzehnt zu gewährleisten;

37.

stellt fest, dass ein Nachfolge-Übereinkommen zur ersten Verpflichtung im Rahmen des Kyoto-Protokolls nur dann Chancen haben wird, wenn bekannte Schwachstellen eliminiert werden können und damit Umweltintegrität gewährt ist. Die zukünftigen Emissionsreduktionen müssen in gerechter Weise auf die gesamte Staatengemeinschaft ausgedehnt werden, ohne dass unverhältnismäßige Nachteile für einzelne Staaten entstehen. Dies gilt insbesondere für die Entwicklungs- und Schwellenländer, denen konkrete Unterstützung, etwa technologischer und finanzieller Art, durch die Industriestaaten zur Verfügung gestellt werden muss;

38.

sieht die Möglichkeit, das Knowhow der Regionen der Mitgliedstaaten der EU aus bereits umgesetzten Maßnahmen gegen den Klimawandel im Sinne von Best-Practice-Beispielen zu kommunizieren (Wissens- und Technologietransfer). Dies kann gleichermaßen für die Technologieumsetzung als auch für Methoden zur Messung, Berichterstattung und Überprüfung von Maßnahmen gelten;

39.

empfiehlt als geeignetes Instrument eine „Monitoring-Plattform für den Klimawandel“, die den Austausch über regionale und lokale Klimaschutzmaßnahmen ermöglicht sowie deren Weiterentwicklung unterstützt. So könnten die durch regionale und lokale Gebietskörperschaften gesammelten Erkenntnisse optimal genutzt und effizient umgesetzt werden sowie als Grundlage für die Gestaltung der Entscheidungen der EU und der Mitgliedstaaten dienen;

40.

ist der Ansicht, dass die Verhandlungen zur Minderung der CO2–Emissionen mit den anhaltenden internationalen Diskussionen über die Minderung der biologischen Vielfalt (CBD), die Bekämpfung des Klimawandels (UNFCC) und der Wüstenbildung (UNCCD) besser koordiniert werden müssen und fordert die Kommission daher auf, in dieser Richtung initiativ zu werden, z.B. durch ein hochrangiges Treffen zu den drei o.g. Rio-Übereinkommen;

41.

sieht die Notwendigkeit einer stärkeren Kooperation der Regionen auf dem Gebiet der Bekämpfung des Klimawandels und der Anpassung an diesen;

42.

betont, dass eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen der lokalen und der nationalen Ebene für die Klimaschutzmaßnahmen in Form von ergebnisorientierten Vereinbarungen erfolgen kann: Die einzelnen Regierungsebenen können sich auf freiwilliger Basis zu einem bestimmten Klimaschutzziel verpflichten und übernehmen gemeinsam das Engagement und die Verantwortung für ihren Beitrag zu dessen Verwirklichung;

43.

erkennt an, dass für ein Kyoto-Nachfolge-Übereinkommen im Rahmen des Kyoto-Protokolls ein integriertes Handlungskonzept notwendig ist, das negative Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Handlungsinstrumenten verhindert;

zur Strategie der Kommission

Vorreiterposition der EU

44.

begrüßt die Initiative der Kommission, in die Führungsrolle im internationalen Klimaschutz aktiv zurückzukehren;

45.

betont, dass sich aus der EU-2020-Strategie mit dem Ziel eines nachhaltigen Wachstums ein ressourceneffizienter, umweltverträglicher und wettbewerbsfähiger Strukturwandel der Wirtschaft ergibt hin zu einem ressourceneffizienten Europa;

46.

hebt hervor, dass es für diesen Wandel notwendig ist, alle Gruppen der Gesellschaft wie auch den einzelnen Bürger frühzeitig durch ausreichend Information und Transparenz einzubeziehen und mitzunehmen, zumal dieser Wandel über die technologischen Veränderungen hinaus auch eine Anpassung der derzeitigen Lebensweise zur Folge haben wird;

47.

weist darauf hin, dass der durch den Klimawandel erforderliche Umbau zu einem CO2-armen Wirtschaftssystem sozialverträglich erfolgen muss, um auf entsprechende Akzeptanz in der Gesellschaft zu stoßen. Neben der zu erwartenden Schaffung neuer Arbeitsplätze muss die Erhaltung und gegebenenfalls Neuausrichtung bestehender Arbeitsplätze im Blick bleiben;

48.

unterstützt nachdrücklich die in der EU-2020-Strategie genannten 20-20-20-Klimaschutz-/ Energieziele einschließlich einer Erhöhung des Emissionsreduktionsziels auf 30 %, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Vor einer einseitigen Verpflichtung auf 30 % soll eine weitergehende Analyse durchgeführt werden, damit sichergestellt ist, dass europäischen Unternehmen keine Wettbewerbsnachteile entstehen. Eine Festlegung auf 30 % ist eine äußerst gewichtige Entscheidung, die auf der Grundlage fundierter Berichte, die die ökologische und wirtschaftliche Machbarkeit untermauern, getroffen werden muss. Dabei gibt Anlass zur Sorge, dass die vorliegenden Studien zwar fachlich korrekt, aber doch gesamtwirtschaftlich orientiert sind. Es wäre in jedem Fall auch nötig, über sektorspezifische Studien zu verfügen, um Klarheit über die jeweiligen Ausgleichsmaßnahmen zu erlangen, wobei auch die Gegebenheiten in den einzelnen Mitgliedstaaten, insbesondere auf Ebene der nachgeordneten Gebietskörperschaften bzw. Regionen, zu berücksichtigen wären;

49.

begrüßt die Initiative der Kommission, einen Streckenplan für den Übergang der EU zu einem kohlenstoffarmen Wirtschaftssystem bis 2050 auszuarbeiten und fordert ausdrücklich die Definition von kurz- und mittelfristigen Meilensteinen auf dem Weg dorthin;

50.

macht darauf aufmerksam, dass innovative Verfahren und Produkte ein Schlüssel sind, um die globalen Herausforderungen des Klimaschutzes zu bewältigen. Nur Innovation kann auf Dauer die notwendigen Wachstumskräfte freisetzen;

51.

unterstützt die Aussage der Kommission, dass eine Konzentration der Maßnahmen auf Innovation und frühzeitigen Einsatz neuer Technologien sowie passender Infrastrukturen notwendig ist, um die führende Rolle europäischer Unternehmen in Schlüsseltechnologien weiter auszubauen;

52.

hebt hervor, dass bereits heute in vielen Bereichen dank moderner Klima- und Umweltschutzmaßnahmen auf einem hohen Niveau agiert wird. Dies muss bei der zukünftigen Maßstabsetzung Anerkennung und Berücksichtigung finden. Um das Phänomen unterschiedlicher Vorleistungsniveaus zu berücksichtigen, sollte über eine integrierte Dynamik im System dafür Sorge getragen werden, dass das jeweilige regionale/lokale Ausgangsniveau berücksichtigt wird;

53.

weist darauf hin, dass mögliche negative Folgen einer wirtschaftlichen Umstrukturierung insbesondere auf regionaler und lokaler Ebene zum Tragen kommen werden;

54.

erkennt die großen Chancen, die aus einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum entstehen können, etwa was die Schaffung neuer Arbeitsplätze und die Sicherheit der Energieversorgung betrifft;

55.

regt an, die energetische Gebäudesanierung als einen Baustein zur Erreichung der Klimaschutzziele in den Maßnahmenplan zu integrieren und weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Gebäude, die nicht den Anforderungen an Energieeffizienz entsprechen, einen maßgeblichen Anteil aller CO2-Emissionen verursachen. Bis zu drei Viertel der Wohngebäude haben ein erhebliches Einsparpotential;

56.

macht darauf aufmerksam, dass ohne Berücksichtigung der CO2-Einsparpotenziale im Siedlungsbestand die ehrgeizigen Klimaschutzziele nicht erreicht werden können;

57.

hebt hervor, dass der Treibhausgasausstoß des Personen- und Güterstraßenverkehrs verringert werden muss;

58.

bedauert, dass die Mitteilung der Kommission keinen Bezug auf den regionalen Handlungsbedarf in der Umsetzung der Klimaschutzziele nimmt. Länder- und regionenübergreifende Förderung von Innovation, Forschung und Entwicklung über das European Institute of Innovation and Technology (EIT) und seine Climate-KIC kann hier eine Vorreiterfunktion übernehmen;

59.

betont in diesem Zusammenhang die zunehmende Bedeutung von sektorspezifischen oder sektorübergreifenden Energie- und Klimaallianzen zwischen Regionen und Unternehmen, wie sie bereits am Kopenhagen-Verhandlungsprozess beteiligt waren. Diese sollten gezielt vorangebracht werden, um verstärkt und möglichst schnell CO2-arme Technologien zu entwickeln und umzusetzen. Die Entscheidungsträger auf regionaler und lokaler Ebene sowie insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stehen hier im Fokus. Informationen schnell und effizient an betroffene Akteure in vergleichbarer Situation weiterzugeben, steht beispielhaft für das „Bottom-up“-Prinzip;

60.

macht darauf aufmerksam, dass auf Ebene der Regionen zahlreiche Initiativen bestehen, die dazu beitragen, den Klimaschutzgedanken fest in der Gesellschaft zu verankern, wie z.B. regionale Nachhaltigkeitsstrategien oder Allianzen zwischen kommunalen Entscheidungsträgern, Regionalregierungen und Unternehmen. Der AdR bietet nachdrücklich an, Erfahrungen aus diesen Projekten an interessierte Akteure weiterzugeben;

61.

begrüßt in diesem Zusammenhang die Initiative des Konvents der Bürgermeister/-innen, den CO2-Ausstoß in derzeit mehr als 2 150 europäischen Städten bis zum Jahr 2020 um mehr als 20 % zu senken und unterstützt daher ausdrücklich den Bürgermeisterkonvent als ein zentrales Element nachhaltiger Energie- und Klimapolitik und erwartet, dass die erforderlichen Mittel für eine wirksame Umsetzung der angekündigten Ziele bereitgestellt werden;

62.

hält es für notwendig, bei der Regulierung ein ausgewogenes Verhältnis anzustreben zwischen einer strikten Gewährleistung des Umweltschutzes und den enormen Kosten, die die Bekämpfung des Klimawandels für die abgelegenen und/oder diesbezüglich besonders anfälligen und vollkommen verkehrsabhängigen Regionen und Inseln bedeutet, die sich jedoch stark für eine Senkung der Kohlenstoffemissionen einsetzen, z.B. indem sie die Entwicklung erneuerbarer Energieträger fördern;

Umsetzung der Vereinbarung von Kopenhagen

63.

ist der Meinung, dass in der Vereinbarung von Kopenhagen durchaus wichtige Grundpfeiler für einen zukünftigen, rechtsverbindlichen Vertrag gesetzt wurden, insbesondere die Akzeptanz des 2-Grad-Ziels, die freiwillige verbindliche Festlegung einzelner Staaten auf nationale Emissionsreduktionsziele, verbindliche Aussagen zur Schnellstartfinanzierung für Entwicklungsländer und verbindliche Aussagen zu langfristigen Finanzierungserfordernissen;

64.

unterstützt die Auffassung, dass diejenigen Industrie- und Entwicklungsländer, die gemeinsam für 80 % der globalen Treibhausgasemissionen stehen, mit ihren konkreten Emissionsreduktionszielen ein außerordentlich wichtiges Signal gesetzt haben;

65.

teilt die Auffassung, dass die quantitative Dimension der Handlungsbereitschaft der notifizierten Staaten nicht ausreichen wird, um das 2-Grad-Ziel zu erreichen;

66.

begrüßt, dass auch Entwicklungsländer Verantwortung übernehmen wollen und Maßnahmen angekündigt haben, deren inhaltliche Evaluation jedoch noch aussteht;

67.

betont, dass es im Folgeprozess der weiteren UN-Verhandlungen außerordentlich wichtig ist, zu einer Präzisierung der durch Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländer definierten Ziele und Maßnahmen zu gelangen, die letztlich zu einem qualitativ und quantitativ transparenten, nachvollziehbaren und messbaren Verfahren führen müssen;

68.

ist der Ansicht, dass das sensible Problem der Überwachung, Berichterstattung und Überprüfung (MRV) nur dann erfolgreich und für alle Beteiligten akzeptabel umgesetzt werden kann, wenn nachvollziehbar gleiche Bedingungen für alle Beteiligten gelten. Als geeignet hierfür wird ein System erachtet, das auf im UN-Prozess gemeinsam definierten Mindestkriterien beruht, in der Umsetzung der Maßnahmen und der Abrufbarkeit der Informationen jedoch national verankert ist;

69.

begrüßt den Vorschlag der Kommission, die Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern, die an Programmen zum Aufbau von regionalen Kapazitäten zur Überwachung-, Berichterstattung- und Prüfung interessiert sind, zu unterstützen;

zur Schnellstartfinanzierung

70.

begrüßt die in der Vereinbarung von Kopenhagen zugesagte Bereitstellung von Finanzmitteln in Höhe von bis zu 30 Mrd. US Dollar für den Zeitraum 2010-2012 zur Schnellstartfinanzierung für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Entwicklungsländern;

71.

sieht dringenden Handlungsbedarf im Hinblick auf die möglichst rasche Umsetzung der den Entwicklungsländern in Kopenhagen zugesagten finanziellen Unterstützung;

72.

nimmt zur Kenntnis, dass der Europäische Rat den Beitrag der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten auf 2,4 Mrd. EUR/Jahr festgesetzt hat und erinnert an die zügige Umsetzung im Interesse der Glaubwürdigkeit der EU;

73.

fordert, die partnerschaftlichen Aktivitäten auf regionaler europäischer Ebene mit Städten, Provinzen, Regionen und Staaten aus Entwicklungs- und Schwellenländern zu fördern und auszubauen und in diesem Zusammenhang darauf zu achten, dass die Schnellstartfinanzierung auch auf laufenden Maßnahmen und Initiativen aufbauen muss, um Verzögerungen zu vermeiden;

zur langfristigen Finanzierung

74.

begrüßt die vorausschauende langfristige Finanzierungsstrategie mit einer veranschlagten Summe von 100 Mrd. US-Dollar/Jahr bis 2020, die in der Vereinbarung von Kopenhagen festgeschrieben ist;

75.

unterstützt den Vorschlag der Kommission, die Finanzierungsstrategie über verschiedene Wege zu unterfüttern;

76.

betont, dass bezüglich der künftigen internationalen Finanzarchitektur das Gebot der Transparenz für alle Beteiligten, für Geber und Nehmer, an erster Stelle stehen muss, insbesondere auch bei der Umsetzung von Projekten;

zur Förderung der Entwicklung des internationalen Kohlenstoffmarktes

77.

betont, dass die langfristige Entwicklung und Etablierung eines internationalen Kohlenstoffmarkts mittels eines Emissionshandelssystems (Cap-and-Trade-System) die effektivste steuerungspolitische Maßnahme auf dem Weg zu einer ressourcenschonenden, kohlenstoffarmen Wirtschaft ist;

78.

ist mit der Kommission der Ansicht, dass ein internationaler Kohlenstoffmarkt zwingend ein kompatibles und vergleichbares System voraussetzt und dass dieses im weiteren Verlauf der internationalen Klimaverhandlungen von vorneherein beachtet werden muss;

79.

betont, dass es durch die Etablierung des Clean Development Mechanism (CDM)-Marktes gelungen ist, privatwirtschaftliche Akteure weltweit für Emissionsreduktionen zu sensibilisieren, zu vernetzen und zu Innovationen zu motivieren;

80.

befürwortet - ebenso wie die Kommission - für den Fall, dass große Schwellenländer wie China, Indien, Südafrika und Brasilien weiterhin keine verbindlichen Emissionsreduktionsziele akzeptieren können, die Notwendigkeit einer Bewertung und Reform des Clean Development Mechanism (CDM);

81.

unterstützt daher den von der Kommission vorgeschlagenen Weg, in Zusammenarbeit mit interessierten Industrie- und Entwicklungsländern auf Basis der geltenden EU-Emissionshandelssystem-Vorschriften zu sektorbasierten Mechanismen zu gelangen. Bis dahin müssen die Qualitätskriterien für Gutschriften aus projektbasierten Mechanismen verbessert werden;

82.

teilt die Auffassung, dass Finanzmittel aus dem internationalen Kohlenstoffmarkt auch zugunsten von Projekten in Entwicklungsländern genutzt werden sollten;

83.

ist darüber hinaus der Auffassung, dass ein maßgeblicher Anteil der Erlöse aus dem europäischen Emissionshandelssystem den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zur Verfügung gestellt werden sollte, um vor Ort die praktische Umsetzung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen durchführen zu können;

zu den Schlussfolgerungen

84.

ist mit der Kommission der Auffassung, dass die Vereinbarung von Kopenhagen als Ergebnis des UN-Klimagipfels vom Dezember 2009 den ursprünglichen Erwartungen nicht gerecht geworden ist. Das Bewusstsein für dringenden Handlungsbedarf ist in der internationalen Staatengemeinschaft gleichwohl deutlich geworden;

85.

erachtet es als wichtig, dass die Kommission bei ihren Vorschlägen für die kurz- und mittelfristig erforderlichen Schritte, insbesondere bei den daraus folgenden Maßnahmen, aus Sicht der Regionen den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit Rechnung trägt. Ziel muss Verbindlichkeit sein, ohne die Souveränität der Beteiligten zu verletzen;

Rolle der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften

86.

betont nachdrücklich die Rolle der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften im Prozess der Bekämpfung des Klimawandels und seiner bereits heute unvermeidbaren Folgen für die Bevölkerung. Die mitgliedstaatlichen Gestaltungsmöglichkeiten müssen erhalten bleiben, auch aufgrund der regional stark unterschiedlichen Auswirkungen des Klimawandels;

87.

bedauert außerordentlich, dass die Mitteilung der Kommission keinen Bezug auf den regionalen und lokalen Handlungsbedarf nimmt;

88.

erachtet es als unerlässlich, dass alle zukünftigen Vereinbarungen zur Klimaschutzpolitik durch entsprechende Berücksichtigung der Schlüsselrolle der regionalen und lokalen Ebene gekennzeichnet sind;

89.

begrüßt ausdrücklich das Engagement der bereits heute bestehenden Netzwerke auf subnationaler Ebene und fordert die Kommission und das Parlament auf, deren Positionen in den kommenden internationalen Klimaverhandlungen zu berücksichtigen;

90.

begrüßt die bereits bestehende klimapolitische Zusammenarbeit verschiedener europäischer Regionen mit den Entwicklungs- und Schwellenländern;

91.

betont, dass der vielschichtige europäische Ansatz in der Bekämpfung des Klimawandels auf nationaler, regionaler und lokaler Regierungsebene als Beispiel für ein kohärentes Handlungskonzept gelten kann und auch als Vorbild außerhalb Europas geeignet ist. Wichtige Voraussetzungen sind transparente, Fachpolitik-übergreifende Strukturen und eine effektive und für lokale und regionale Gebietskörperschaften zugängliche Finanzinfrastruktur;

92.

fordert, Voraussetzungen für die internationale Vernetzung auf regionaler und lokaler Ebene zu schaffen und diese gezielt zu fördern. Über Austauschplattformen, die für alle beteiligten Ebenen zugänglich sind, kann so ein andauernder und offener Dialogprozess gestaltet werden mit dem Ziel, dem Klimawandel wirksam und effizient zu begegnen;

93.

fordert, dass die subnationalen Organisationsstrukturen in den Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung ihrer regionalen Besonderheiten in die Lage versetzt werden, Chancen zu nutzen und Verantwortung angemessen zu übernehmen;

94.

weist erneut darauf hin, dass für die Umsetzung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen insbesondere auf regionaler und lokaler Ebene zusätzliche Finanzmittel benötigt werden;

95.

fordert die Kommission auf, Vorschläge zu unterbreiten, wie eine angemessene Finanzausstattung der Akteure im Klimaschutz erreicht werden kann und regt an, zu diesem Thema eine Konsultation der Mitgliedstaaten durchzuführen;

96.

betont, dass ein Wertewandel hin zu einem ressourcenschonenden und klimaverträglichem Handeln nur aus der Mitte der Gesellschaft heraus entstehen kann und weist daher an dieser Stelle ganz explizit auf die Rolle der Bürger hin. Ohne ihren Beitrag können ambitionierte Klimaziele nicht erreicht werden;

97.

betont, dass der Strukturwandel zu einem CO2-armen Wirtschaftssystem sozialverträglich erfolgen muss;

98.

unterstreicht daher, dass seine Mitglieder aufgrund ihrer Nähe zu den Bürgern die besten Möglichkeiten haben, durch Information, Interaktion und vorbildliches Verhalten ein Umdenken einzuleiten, hierzu gehören insbesondere auch die Berufsaus- und Weiterbildung der Arbeitnehmer;

99.

bietet an, der Kommission als zuverlässiger Partner bei der Bekämpfung des Klimawandels sowie seiner Auswirkungen zur Seite zu stehen und Erfahrungen aus Regionalprojekten an interessierte Akteure weiterzugeben.

Brüssel, den 1. Dezember 2010

Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen

Mercedes BRESSO


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