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Document 32003D0632

2003/632/EG: Entscheidung der Kommission vom 26. August 2003 zur Änderung der Entscheidung 2000/147/EG zur Durchführung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates im Hinblick auf die Klassifizierung des Brandverhaltens von Bauprodukten (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 2986)

ABl. L 220 vom 3.9.2003, p. 5–6 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (CS, ET, LV, LT, HU, MT, PL, SK, SL, BG, RO, HR)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 03/04/2016; Stillschweigend aufgehoben durch 32016R0364

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2003/632/oj

32003D0632

2003/632/EG: Entscheidung der Kommission vom 26. August 2003 zur Änderung der Entscheidung 2000/147/EG zur Durchführung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates im Hinblick auf die Klassifizierung des Brandverhaltens von Bauprodukten (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 2986)

Amtsblatt Nr. L 220 vom 03/09/2003 S. 0005 - 0006


Entscheidung der Kommission

vom 26. August 2003

zur Änderung der Entscheidung 2000/147/EG zur Durchführung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates im Hinblick auf die Klassifizierung des Brandverhaltens von Bauprodukten

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 2986)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2003/632/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte(1), geändert durch die Richtlinie 93/68/EWG(2), insbesondere auf Artikel 20 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit der Entscheidung 2000/147/EG der Kommission(3) wurde ein Klassifizierungssystem für das Brandverhalten von Bauprodukten eingeführt.

(2) Aufgrund der Überprüfung einiger Produktfamilien sollten für Produkte zur Wärmedämmung linearer Rohre gesonderte Brandverhaltensklassen festgelegt werden.

(3) Die Entscheidung 2000/147/EG sollte entsprechend geändert werden.

(4) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für das Bauwesen -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Der Anhang der Entscheidung 2000/147/EG wird nach Maßgabe des Anhangs der vorliegenden Entscheidung geändert.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 26. August 2003

Für die Kommission

Erkki Liikanen

Mitglied der Kommission

(1) ABl. L 40 vom 11.2.1989, S. 12.

(2) ABl. L 220 vom 30.8.1993, S. 1.

(3) ABl. L 50 vom 23.2.2000, S. 14.

ANHANG

Im Anhang der Entscheidung 2000/147/EG wird nachstehende Tabelle angefügt:

"Tabelle 3 BRANDVERHALTENSKLASSEN FÜR PRODUKTE ZUR WÄRMEDÄMMUNG VON LINEAREN ROHREN

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>"

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