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Document 32002D0181

2002/181/EG: Entscheidung der Kommission vom 28. Februar 2002 zur Genehmigung des von Luxemburg vorgelegten Plans zur Tilgung der klassischen Schweinepest in der Schwarzwildpopulation in bestimmten Teilen des Landes (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 627)

ABl. L 61 vom 2.3.2002, p. 54–54 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 27/02/2003; Aufgehoben durch 32003D0136 Das Ende des Gültigkeitszeitraums richtet sich nach dem Datum der Veröffentlichung des aufhebenden Rechtsakts, der am Datum der Bekanntgabe wirksam wird. Der aufhebende Rechtsakt wurde bekannt gegeben, doch das Datum der Bekanntgabe ist auf EUR-Lex nicht verfügbar, sodass stattdessen das Datum der Veröffentlichung verwendet wird.

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2002/181/oj

32002D0181

2002/181/EG: Entscheidung der Kommission vom 28. Februar 2002 zur Genehmigung des von Luxemburg vorgelegten Plans zur Tilgung der klassischen Schweinepest in der Schwarzwildpopulation in bestimmten Teilen des Landes (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 627)

Amtsblatt Nr. L 061 vom 02/03/2002 S. 0054 - 0054


Entscheidung der Kommission

vom 28. Februar 2002

zur Genehmigung des von Luxemburg vorgelegten Plans zur Tilgung der klassischen Schweinepest in der Schwarzwildpopulation in bestimmten Teilen des Landes

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 627)

(Nur der französische Text ist verbindlich)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2002/181/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 2001/89/EG des Rates vom 23. Oktober 2001 über Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest(1), insbesondere auf Artikel 16 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) In einigen Gebieten im östlichen Luxemburg ist in der Schwarzwildpopulation klassische Schweinepest aufgetreten.

(2) Die luxemburgischen Behörden haben einen Plan zur Tilgung der klassischen Schweinepest in der Schwarzwildpopulation in den betroffenen Gebieten Luxemburgs vorgelegt.

(3) Die Kommission hat diesen Plan geprüft und für konform mit der Richtlinie 2001/89/EG befunden.

(4) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Veterinärausschusses -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Der von Luxemburg vorgelegte Plan zur Tilgung der klassischen Schweinepest in der Schwarzwildpopulation in bestimmten Teilen Luxemburgs wird genehmigt.

Artikel 2

Luxemburg erlässt die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um den in Artikel 1 genannten Plan ab dem Datum der Annahme dieser Entscheidung durchzuführen.

Artikel 3

Diese Entscheidung ist an das Großherzogtum Luxemburg gerichtet.

Brüssel, den 28. Februar 2002

Für die Kommission

David Byrne

Mitglied der Kommission

(1) ABl. L 316 vom 1.12.2001, S. 5.

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