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Wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit zwischen der EU und Brasilien

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Abkommen über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Brasilien

Beschluss 2005/781/EG – Abschluss des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Brasilien

WAS IST DER ZWECK DES ABKOMMENS UND DES BESCHLUSSES?

  • Mit dem Abkommen wird ein formeller Rahmen für eine Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft (der heutigen Europäischen Union (EU)) und Brasilien geschaffen, die darauf abzielt, Maßnahmen in Bereichen von gemeinsamem Interesse in Wissenschaft und Technologie zu fördern, zu entwickeln und zu erleichtern.
  • Durch seinen Beschluss genehmigte der Rat der Europäischen Union den Abschluss des Abkommens im Namen der Europäischen Gemeinschaft.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die im Rahmen des Abkommens durchgeführten Maßnahmen basieren auf folgenden Grundsätzen:

  • beiderseitiger Nutzen;
  • beiderseitiger Zugang;
  • rechtzeitiger Austausch von Wissen;
  • angemessener Schutz der Rechte an geistigem Eigentum.

Bereiche der Zusammenarbeit

Kooperationsmaßnahmen müssen Folgendes bezwecken:

  • Förderung der Wissenschaft;
  • industrielle Wettbewerbsfähigkeit;
  • wirtschaftliche und soziale Entwicklung.

Der Schwerpunkt liegt dabei auf folgenden Bereichen:

  • Biotechnologie,
  • Informations- und Kommunikationstechnologien,
  • Bioinformatik,
  • Raumfahrt,
  • Mikro- und Nanotechnologien,
  • Werkstoffforschung,
  • saubere Technologien,
  • Bewirtschaftung und nachhaltige Nutzung von Umweltressourcen,
  • biologische Sicherheit,
  • Gesundheit und Medizin,
  • Luftfahrt,
  • Metrologie, Normung und Konformitätsbewertung,
  • Humanwissenschaften.

Maßnahmen

Die Kooperationsmaßnahmen können folgender Art sein:

  • gemeinsame Projekte im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung (FTE);
  • Besuche und Austausch von Wissenschaftlern, Forschern und technischen Experten;
  • gemeinsame Veranstaltung von wissenschaftlichen Seminaren, Konferenzen, Symposien und Workshops sowie Teilnahme von Experten an solchen Veranstaltungen;
  • konzertierte Aktionen, wie die Zusammenlegung bereits laufender Projekte im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung;
  • Austausch und gemeinsame Nutzung von Ausrüstung und Materialien;
  • Austausch von Wissen über Gepflogenheiten, Gesetze und Rechtsvorschriften sowie Programme, die für die Zusammenarbeit im Rahmen dieses Abkommens von Bedeutung sind, einschließlich Informationen über die Wissenschafts- und Technologiepolitik.

DATUM DES INKRAFTTRETENS

Das Abkommen ist am 7. August 2007 für einen Zeitraum von zunächst fünf Jahren in Kraft getreten. Es wurde dreimal verlängert, zuletzt im Jahr 2022 für einen weiteren Zeitraum von fünf Jahren.

HINTERGRUND

Die Beziehungen zwischen der EU und Brasilien basieren auf einer seit 2007 bestehenden strategischen Partnerschaft sowie einem Kooperationsabkommen der EU mit dem Mercosur.

Weiterführende Informationen:

Weiterführende Informationen über die Zusammenarbeit bei Forschung und Innovation mit Brasilien:

HAUPTDOKUMENTE

Abkommen über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien (ABl. L 295 vom 11.11.2005, S. 38-43).

Beschluss 2005/781/EG des Rates vom 6. Juni 2005 über den Abschluss des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien (ABl. L 295 vom 11.11.2005, S. 37).

VERBUNDENE DOKUMENTE

Mitteilung über das Inkrafttreten der Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien (ABl. L 228 vom 2.9.2022, S. 1).

Beschluss (EU) 2022/1235 des Rates vom 12. Juli 2022 über die Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien (ABl. L 190 vom 19.7.2022, S. 119-120).

Beschluss (EU) 2018/343 des Rates vom 5. März 2018 über die Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien (ABl. L 67 vom 9.3.2018, S. 1-2).

Beschluss 2012/646/EU des Rates vom 10. Oktober 2012 über die Verlängerung des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien (ABl. L 287 vom 18.10.2012, S. 4).

Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien – Briefwechsel über den Seeverkehr (ABl. L 262 vom 1.11.1995, S. 54-65).

Letzte Aktualisierung: 06.09.2022

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