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Die im Rahmen des Abkommens durchgeführten Maßnahmen basieren auf folgenden Grundsätzen:
Bereiche der Zusammenarbeit
Kooperationsmaßnahmen müssen Folgendes bezwecken:
Der Schwerpunkt liegt dabei auf folgenden Bereichen:
Maßnahmen
Die Kooperationsmaßnahmen können folgender Art sein:
Das Abkommen ist am 7. August 2007 für einen Zeitraum von zunächst fünf Jahren in Kraft getreten. Es wurde dreimal verlängert, zuletzt im Jahr 2022 für einen weiteren Zeitraum von fünf Jahren.
Die Beziehungen zwischen der EU und Brasilien basieren auf einer seit 2007 bestehenden strategischen Partnerschaft sowie einem Kooperationsabkommen der EU mit dem Mercosur.
Weiterführende Informationen:
Weiterführende Informationen über die Zusammenarbeit bei Forschung und Innovation mit Brasilien:
Abkommen über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien (ABl. L 295 vom 11.11.2005, S. 38-43).
Beschluss 2005/781/EG des Rates vom 6. Juni 2005 über den Abschluss des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien (ABl. L 295 vom 11.11.2005, S. 37).
Mitteilung über das Inkrafttreten der Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien (ABl. L 228 vom 2.9.2022, S. 1).
Beschluss (EU) 2022/1235 des Rates vom 12. Juli 2022 über die Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien (ABl. L 190 vom 19.7.2022, S. 119-120).
Beschluss (EU) 2018/343 des Rates vom 5. März 2018 über die Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien (ABl. L 67 vom 9.3.2018, S. 1-2).
Beschluss 2012/646/EU des Rates vom 10. Oktober 2012 über die Verlängerung des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien (ABl. L 287 vom 18.10.2012, S. 4).
Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien – Briefwechsel über den Seeverkehr (ABl. L 262 vom 1.11.1995, S. 54-65).
Letzte Aktualisierung: 06.09.2022