Unternehmensübernahmeangebote

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2004/25/EG betreffend Übernahmeangebote

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?

Die Richtlinie 2004/25/EG enthält Maßnahmen zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Verhaltenskodizes und sonstigen Regelungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) für Übernahmeangebote1.

Richtlinie (EU) 2023/2864 ändert Richtlinie 2004/25/EG in Bezug auf die Einrichtung und die Funktionsweise des zentralen europäischen Zugangsportals.

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRETEN DIE VORSCHRIFTEN IN KRAFT?

Richtlinie 2004/25/EG war bis zum in nationales Recht umzusetzen.

Die Richtlinie (EU) 2023/2864 zur Änderung muss bis zum umgesetzt werden.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

  1. Übernahmeangebot. Ein öffentliches Angebot zum Erwerb aller oder eines Teils der Wertpapiere einer Gesellschaft.
  2. Wertpapiere. Übertragbare Wertpapiere, die dem Inhaber Stimmrechte in einer Gesellschaft verleihen.
  3. Zielgesellschaft. Eine Gesellschaft, die Gegenstand eines Angebots ist.

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom betreffend Übernahmeangebote (ABl. L 142 vom , S. 12-23).

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2004/25/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: