Die Richtlinie 2004/25/EG enthält Maßnahmen zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Verhaltenskodizes und sonstigen Regelungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) für Übernahmeangebote1.
Richtlinie (EU) 2023/2864 ändert Richtlinie 2004/25/EG in Bezug auf die Einrichtung und die Funktionsweise des zentralen europäischen Zugangsportals.
Richtlinie 2004/25/EG war bis zum in nationales Recht umzusetzen.
Die Richtlinie (EU) 2023/2864 zur Änderung muss bis zum umgesetzt werden.
Weiterführende Informationen:
Richtlinie 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom betreffend Übernahmeangebote (ABl. L 142 vom , S. 12-23).
Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2004/25/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Letzte Aktualisierung: