Binnenmarkt und staatliche Beihilfe – öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Mit der Verordnung über gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen wird festgelegt:

Anwendungsbereich

Die Verordnung gilt für öffentliche Personenverkehrsdienste mit dem Bus oder mit der Bahn. Die EU-Länder können sie jedoch auch auf den öffentlichen Personenverkehr auf Binnenwasserstraßen und auf dem Meer innerhalb der Hoheitsgewässer anwenden.

Öffentliche Dienstleistungsaufträge und allgemeine Vorschriften

Vergabe öffentlicher Dienstleistungsverträge

Öffentliche Dienstleistungsverträge im Eisenbahnsektor

Mit der Verordnung (EU) 2016/2338 wurde diese Verordnung geändert durch die Einführung der Grundsatzes der wettbewerblichen Vergabe auch für die öffentlichen Dienstleistungsverträge im Eisenbahnsektor, was zuvor ausgeschlossen war. Lange Übergangsfristen wurden erlaubt, um den Behörden und den Betreibern die Anpassung an die neuen Vorschriften zu erlauben.

Die direkte Vergabe von Aufträgen im Schienenverkehr bleibt möglich unter außergewöhnlichen und klar definierten Umständen, insbesondere

Übergangsfrist

Direkte Vergaben öffentlicher Dienstleistungsverträge im Schienenverkehr werden ab dem unter keinen Umständen möglich sein.

WANN TRITT DIESE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am in Kraft getreten, mit der Ausnahme von Artikel 5 über die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsverträge, der zum in Kraft tritt.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates (ABl. L 315 vom , S. 1-13)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung