Internationaler Handel mit gefährlichen Chemikalien (Rotterdamer Übereinkommen)

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Rotterdamer Übereinkommen

Beschluss 2003/106/EG über die Genehmigung des Rotterdamer Übereinkommens

Beschluss 2006/730/EG über den Abschluss des Rotterdamer Übereinkommens

WAS IST DER ZWECK DES ÜBEREINKOMMENS UND DER BESCHLÜSSE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Das Übereinkommen

DATUM DES INKRAFTTRETENS

Das Übereinkommen ist am in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel (ABl. L 63 vom , S. 29-47)

Beschluss 2003/106/EG des Rates vom über den Abschluss – im Namen der Europäischen Gemeinschaft – des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel (ABl. L 63 vom , S. 27-28)

Beschluss 2006/730/EG des Rates vom über den Abschluss – im Namen der Europäischen Gemeinschaft – des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel (ABl. L 299 vom , S. 23-25)

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