Rechtssicherheit bei internationalen Handelsgeschäften für EU-Unternehmen durch Gerichtsstandsvereinbarungen

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Beschluss 2009/397/EG über die Unterzeichnung des Übereinkommens über Gerichtsstandsvereinbarungen

Beschluss 2014/887/EU über die Genehmigung des Haager Übereinkommens über Gerichtsstandsvereinbarungen für Vertragsparteien bei internationalen Geschäften

WAS IST DER ZWECK DER BESCHLÜSSE UND DES ÜBEREINKOMMENS?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Anwendungsbereich des Übereinkommens

Gewährleistung des gewählten Gerichtsstands

WANN TRITT DAS ÜBEREINKOMMEN IN KRAFT?

Im Anschluss an den Beschluss 2014/887/EU ratifizierte die EU das Übereinkommen am . Damit wurde es für alle EU-Länder (mit Ausnahme von Dänemark) sowie die übrigen Länder, die es ratifiziert haben, ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens am bindend.

HINTERGRUND

SCHLÜSSELBEGRIFFE

  1. Gerichtsstandsvereinbarung: eine Vereinbarung, in der die Parteien ein Gericht (oder mehrere bestimmte Gerichte) mit Zuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten aus einem bestimmten Rechtsverhältnis benennen.
  2. Alternative Streitbeilegung: die Beilegung von Streitigkeiten ohne Anrufung eines Gerichts.

HAUPTDOKUMENTE

Beschluss 2009/397/EG des Rates vom über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Gemeinschaft – des Übereinkommens über Gerichtsstandsvereinbarungen (ABl. L 133 vom , S. 1-13)

Beschluss 2014/887/EU des Rates vom über die Genehmigung – im Namen der Europäischen Union – des Haager Übereinkommens über Gerichtsstandsvereinbarungen vom (ABl. L 353 vom , S. 5-8)

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