Beschluss 2009/397/EG über die Unterzeichnung des Übereinkommens über Gerichtsstandsvereinbarungen
Im Anschluss an den Beschluss 2014/887/EU ratifizierte die EU das Übereinkommen am . Damit wurde es für alle EU-Länder (mit Ausnahme von Dänemark) sowie die übrigen Länder, die es ratifiziert haben, ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens am bindend.
Beschluss 2009/397/EG des Rates vom über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Gemeinschaft – des Übereinkommens über Gerichtsstandsvereinbarungen (ABl. L 133 vom , S. 1-13)
Beschluss 2014/887/EU des Rates vom über die Genehmigung – im Namen der Europäischen Union – des Haager Übereinkommens über Gerichtsstandsvereinbarungen vom (ABl. L 353 vom , S. 5-8)
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