Rahmen für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie (EU) 2025/1 über die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

Mit der Richtlinie (EU) 2025/1 wird ein harmonisierter Rahmen der Europäischen Union (EU) für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, mit dem Versicherungsnehmer und Finanzstabilität geschützt werden und zugleich die finanzielle Unterstützung aus öffentlichen Mitteln begrenzt wird.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Anwendungsbereich und Verhältnismäßigkeit

Die Richtlinie gilt für

Erforderlichenfalls können sich die Maßnahmen auch auf Anbieter wesentlicher Dienstleistungen erstrecken, um die Kontinuität der Bereitstellung wesentlicher Güter und Dienstleistungen für das in Abwicklung befindliche Unternehmen zu gewährleisten.

EU-Mitgliedstaaten können strengere oder zusätzliche Vorschriften erlassen, die mit der Richtlinie im Einklang stehen.

Präventive Sanierungsplanung

Abwicklungsplanung

Voraussetzungen und Ziele der Abwicklung

Eine Abwicklung darf nur erfolgen, wenn

Die Ziele lauten:

Verluste werden zunächst von den Anteilseignern und anschließend von den Gläubigern getragen; innerhalb jeder Klasse gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung.

Das NCWO-Prinzip („no creditor worse off“) gewährleistet, dass kein Anteilseigner, Gläubiger oder Versicherungsnehmer in der Abwicklung schlechter gestellt wird als in der Insolvenz.

Abwicklungsinstrumente und Finanzierung

Zusammenarbeit, Überprüfung und Änderungen

WANN TRETEN DIE VORSCHRIFTEN IN KRAFT?

Die Richtlinie muss bis zum in nationales Recht umgesetzt werden. Die Vorschriften gelten ab dem .

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie (EU) 2025/1 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und zur Änderung der Richtlinien 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2007/36/EG, 2014/59/EU und (EU) 2017/1132 sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 806/2014 und (EU) 2017/1129 (ABl. L, 2025/1, ).

Letzte Aktualisierung: