Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

Die Richtlinie (EU) 2024/1275 zielt darauf ab, die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden innerhalb der Europäischen Union (EU) zu verbessern, mit dem Ziel eines emissionsfreien Gebäudebestands bis 2050.

Die Richtlinie gilt sowohl für neue als auch bestehende Gebäude, und für die Energieeffizienz eines Gebäudes wie auch für die Integration erneuerbarer Energiequellen.

Die Neufassung fördert insbesondere die energetische Renovierung bestehender Gebäude, um ihre Gesamtenergieeffizienz zu verbessern und die Treibhausgasemissionen zu verringern.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Nationale Gebäuderenovierungspläne

Jeder EU-Mitgliedstaat muss einen Plan für die Renovierung seiner nationalen Gebäudebestände entwickeln, damit diese hochgradig energieeffizient und bis 2050 dekarbonisiert sind. Die Pläne müssen

Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz

Die Mitgliedstaaten müssen

Neubauten

Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass

Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz

Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten

Sonstige Vorschriften

Die Richtlinie

Aufhebung

Mit der Richtlinie wird die Richtlinie 2010/31/EU aufgehoben und werden vorherige Rechtsvorschriften konsolidiert und aktualisiert.

WANN TRETEN DIE VORSCHRIFTEN IN KRAFT?

Da es sich bei der Richtlinie (EU) 2024/1275 um eine Neufassung handelt, bleiben die bestehenden Vorschriften in Kraft.

In Artikel 35 der Richtlinie (EU) 2024/1275 ist festgelegt, welche der neu eingeführten Vorschriften bis in nationales Recht umgesetzt werden mussten und welche bis umgesetzt werden müssen.

Mit der Richtlinie (EU) 2024/1275 wird die Richtlinie 2010/31/EU mit Wirkung vom aufgehoben und ersetzt.

HINTERGRUND

Die Richtlinie steht in engem Zusammenhang mit dem Paket über einen europäischen Grünen Deal, insbesondere mit dem Emissionshandelssystem für Brennstoffe, die in Gebäuden verwendet werden, die Energieeffizienzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/1791), die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2023/2413) und die Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (Verordnung (EU) 2023/1804).

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie (EU) 2024/1275 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) (ABl. L, 2024/1275, ).

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