Auf Gemeinsamen Kriterien beruhendes europäisches System für die Cybersicherheitszertifizierung (EUCC)

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Durchführungsverordnung (EU) 2024/482 – Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2019/881 hinsichtlich der Annahme des auf Gemeinsamen Kriterien beruhenden europäischen Systems für die Cybersicherheitszertifizierung

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

Die Durchführungsverordnung enthält Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2019/881 (siehe Zusammenfassung) für das auf Gemeinsamen Kriterien beruhende System für die Cybersicherheitszertifizierung (EUCC).

Das EUCC ist ein Rahmen zur Bewertung und Zertifizierung der Cybersicherheit von Produkten der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) und von Schutzprofilen. So wird über einen strukturierten Prozess sichergestellt, dass IKT-Produkte strengen Sicherheitsnormen entsprechen, um die Cybersicherheit zu stärken, Einheitlichkeit in der Europäischen Union (EU) zu erreichen und vertrauenswürdige Zertifizierungen auszugeben. Das EUCC baut auf dem von der Gruppe hoher Beamter für Informationssicherheit („SOG-IS“) geschlossenen Abkommen über die gegenseitige Anerkennung („AGA“) von IT-Sicherheitsbewertungszertifikaten auf.

WICHTIGE ECKPUNKTE

EVALUIERUNGSNORMEN UND -METHODEN

ZERTIFIZIERUNG VON IKT-PRODUKTEN

ZERTIFIZIERUNG VON SCHUTZPROFILEN

In Schutzprofilen werden die Sicherheitsanforderungen für bestimmte IKT-Produktkategorien festgelegt. Die Profile werden:

SIEGEL UND KENNZEICHEN

KONFORMITÄTSBEWERTUNGSSTELLEN

SCHWACHSTELLENMANAGEMENT UND OFFENLEGUNG VON SCHWACHSTELLEN

AUFBEWAHRUNG UND SCHUTZ VON DATEN

ABKOMMEN MIT NICHT-EU-LÄNDERN ÜBER DIE GEGENSEITIGE ANERKENNUNG

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie tritt am 27. Februar 2025 in Kraft.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

AVA_VAN-Stufe. Ein Niveau der Schwachstellenanalyse zur Zusicherung der Vertrauenswürdigkeit, die den Umfang der Tätigkeiten der Cybersicherheitsevaluierung angibt, die durchgeführt wurden, um den Grad Widerstandsfähigkeit gegen eine potenzielle Ausnutzung von Mängeln oder Schwachstellen des Evaluierungsgegenstands in seiner Betriebsumgebung gemäß den Gemeinsamen Kriterien zu ermitteln.

HAUPTDOKUMENT

Durchführungsverordnung (EU) 2024/482 der Kommission vom 31. Januar 2024 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2019/881 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Annahme des auf den Gemeinsamen Kriterien beruhenden europäischen Systems für die Cybersicherheitszertifizierung (EUCC) (ABl. L, 2024/482 vom 7.2.2024).

VERBUNDENE DOKUMENTE

Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 und der Richtlinie (EU) 2018/1972 sowie zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2016/1148 (NIS-2-Richtlinie) (ABl. L 333 vom 27.12.2022, S. 80-152).

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie (EU) 2022/2555 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Verordnung (EU) 2019/881 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit) (ABl. L 151 vom 7.6.2019, S. 15-69).

Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 765/2008 und (EU) Nr. 305/2011 (ABl. L 169 vom 25.6.2019, S. 1-44).

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 30-47).

Siehe konsolidierte Fassung.

Empfehlung 95/144/EG des Rates vom 7. April 1995 über gemeinsame Kriterien für die Bewertung der Sicherheit von Systemen der Informationstechnik (ABl. L 93 vom 26.4.1995, S. 27-28).

Letzte Aktualisierung: 01.07.2024