Der Vertrag ändert bestimmte Finanzvorschriften in den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, der Europäischen Atomgemeinschaft und eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Mit den Änderungen
Diese Reformen waren nach der Einführung des Eigenmittelfinanzsystems notwendig, das die finanzielle Autonomie der Europäischen Gemeinschaften begründete.
Mit dem Vertrag werden die folgenden Änderungen des Haushaltsverfahrens eingeführt:
Der Rechnungshof
Der Vertrag ist am in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen:
Vertrag zur Änderung bestimmter Finanzvorschriften (ABl. L 359 vom , S. 1-19).
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