Abkommen zwischen der EU und Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Abkommen zwischen der EU und Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr

Beschluss (EU) 2022/1158 über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der EU und Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr

Beschluss (EU) 2022/2435 über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Abkommens zwischen der EU und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr

WAS IST DER ZWECK DES ABKOMMENS UND DER BESCHLÜSSE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Beziehungen der EU zur Ukraine

Solidaritätskorridore

Die EU hat einen Aktionsplan für Solidaritätskorridore zwischen der EU und Ukraine angenommen, um die Agrarexporte der Ukraine und den bilateralen Handel mit der EU zu erleichtern. Seine Hauptziele sind:

Der Aktionsplan beinhaltete das Ziel, rasch ein Abkommen über den Straßengüterverkehr zu schließen.

Geltungsbereich

Güterkraftverkehr

Güterkraftverkehrsunternehmer sind berechtigt, folgende Beförderungen von Gütern auf der Straße ohne Genehmigungen durchzuführen:

Fahrerdokumente

Innerhalb des Anwendungsbereichs dieses Abkommens werden die von der EU oder Ukraine ausgestellten Führerscheine und Befähigungsnachweise von der jeweils anderen Seite als gültig anerkannt.

Aufsicht

DATUM DES INKRAFTTRETENS

Die Vereinbarung ist am 5. Dezember 2022 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Abkommen zwischen der Europäischen Union und Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr (ABl. L 179 vom 06.07.2022, S. 4–10).

Beschluss (EU) 2022/1158 des Rates vom 27. Juni 2022 über die Unterzeichnung – im Namen der Union – und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr (ABl. L 179 vom 06.07.2022, S. 1–3).

Beschluss (EU) 2022/2435 des Rates vom 5. Dezember 2022 über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr (ABl. L 319 vom 13.12.2022, S. 5-7).

Nachfolgende Änderungen des Beschlusses (EU) 2022/2435 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Information über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr (ABl. L 226 vom 14.9.2023, S. 2).

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Aktionsplan für Solidaritätskorridore zwischen der EU und Ukraine zur Erleichterung der Agrarexporte der Ukraine und ihres bilateralen Handels mit der EU (COM(2022) 217 final vom 12.5.2022).

Beschluss 2014/486/GASP des Rates vom 22. Juli 2014 über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (ABl. L 217 vom 23.07.2014, S. 42-47).

Siehe konsolidierte Fassung.

Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits (ABl. L 161 vom 29.5.2014, S. 3-2137).

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 29.09.2023