Makrofinanzhilfe für Moldau

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss (EU) 2022/563 über eine Makrofinanzhilfe für Moldau

WAS IST DER ZWECK DES BESCHLUSSES?

Er soll der Republik Moldau schnelle finanzielle Unterstützung bieten, um ihre Resilienz im aktuellen geopolitischen Kontext zu stärken, ihre wirtschaftliche Stabilisierung und Reformagenda zu stützen und ihre Zahlungsbilanz abzudecken.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Beziehungen der EU zur Republik Moldau

Makrofinanzhilfe

Makrofinanzhilfe für Moldau

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Sie ist am 11. April 2022 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

HAUPTDOKUMENT

Beschluss (EU) 2022/563 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. April 2022 über eine Makrofinanzhilfe für die Republik Moldau (ABl. L 109 vom 8.4.2022, S. 6-12).

Nachfolgende Änderungen des Beschlusses (EU) 2022/563 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Beschluss (EU) 2023/1165 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2023 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2022/563 in Bezug auf den Betrag der Makrofinanzhilfe für die Republik Moldau (ABl. L 155 vom 16.6.2023, S. 1-3).

Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juni 2021 zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2017/1601 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates (ABl. L 209 vom 14.6.2021, S. 1-78).

Siehe konsolidierte Fassung.

Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits (ABl. L 260 vom 30.8.2014, S. 4-738).

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 16.06.2023