Verwaltung des Schriftguts und der Archive der Europäischen Kommission

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss (EU) 2021/2121 über die Schriftgutverwaltung und Archive

WAS IST DER ZWECK DES BESCHLUSSES?

Der Beschluss legt Vorschriften zur Aufbewahrung der Dokumente, die für den Betrieb und die laufende Arbeit der Europäischen Kommission verwendet werden, fest, unabhängig von deren Format, dem Trägermedium, ihrem Alter oder Standort. Er betrifft vor allem:

Die Vorschriften sollen den Informationsaustausch erleichtern, als Nachweis für ergriffene Maßnahmen und zur Erfüllung der rechtlichen Pflichten dienen und das Andenken der Kommission wahren.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Schriftgut

Ein „Schriftgut“ sind Informationen, die in Form eines Dokuments, einer Datensammlung oder in anderer Form auf einem digitalen oder analogen Träger empfangen und erstellt wurden und in einem amtlichen Archiv erfasst und als Nachweise und Vermögenswerte verwaltet und aufbewahrt werden. Gemäß der Vorschriften muss ein Schriftgut:

Erfassung und Registrierung

Die Kommissionsdienststellen überprüfen regelmäßig die Arten von Informationen, die erstellt oder empfangen werden, um zu ermitteln, welche in einem amtlichen elektronischen Archiv „erfasst“ werden sollen.

Rechtswirkung von elektronischen Signaturen, elektronischen Siegeln, elektronischen Zeitstempeln und Diensten für die Zustellung von Einschreiben

Gültigkeit und Zulässigkeit von Dokumenten

Ein Dokument gilt als den Gültigkeits- oder Zulässigkeitskriterien entsprechend, wenn:

Informationsaustausch

Speicherung und Aufbewahrung

Die Speicherung und Aufbewahrung erfolgt unter folgenden Bedingungen:

Aufbewahrung, Überführung und Vernichtung

Historisches Archiv der Kommission

Das Archiv nimmt folgende Aufgaben wahr:

Die historischen Archive der Kommission beim Europäischen Hochschulinstitut

Durchführungsbestimmungen

Jeder Generaldirektor bzw. Dienststellenleiter schafft die organisatorischen, administrativen, materiellen und personellen Voraussetzungen für die praktische Umsetzung dieses Beschlusses und seiner Anwendungsmodalitäten durch seine Dienststellen. Die Durchführungsbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert, wobei Folgendem Rechnung getragen wird:

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Er ist am 6. Juli 2020 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Metadaten. Informationen, die den Zusammenhang, Inhalt und Aufbau des Schriftguts sowie dessen Verwaltung im Laufe der Zeit beschreiben, u. a. zum Zwecke des Abrufs, der Zugänglichkeit und der Wiederverwendung.

HAUPTDOKUMENT

Beschluss (EU) 2021/2121 der Kommission vom 6. Juli 2020 über die Schriftgutverwaltung und Archive (ABl. L 430 vom 2.12.2021, S. 30-41).

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39-98).

Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. L 145 vom 31.5.2001, S. 43-48).

Geschäftsordnung der Kommission (K(2000) 3614) (ABl. L 308 vom 8.12.2000, S. 26-34).

Nachfolgende Änderungen der Geschäftsordnung wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Durchführungsbestimmungen für Beschluss K(2020) 4482 über die Schriftgutverwaltung und Archive.

Letzte Aktualisierung: 17.05.2022