Kontrollen des Erwerbs und des Besitzes von Waffen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie (EU) 2021/555 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

In der Richtlinie werden die Waffenkategorien festgelegt, für deren Erwerb und Besitz durch Privatpersonen eine der folgenden Einschränkungen gilt:

Für im Einklang mit dieser Richtlinie rechtmäßig erworbene und rechtmäßig in Besitz befindliche Feuerwaffen sollten die nationalen Bestimmungen für das Tragen von Waffen, die Jagd oder den Schießsport gelten.

Kennzeichnung und Registrierung

Die EU-Mitgliedstaaten müssen folgende Aufgaben übernehmen:

Nachverfolgung

Waffenhändler und Makler müssen ein Register führen, in dem Folgendes enthalten ist:

Waffenhändler und Makler, die in einem Mitgliedstaat operieren, müssen Transaktionen mit Feuerwaffen unverzüglich den zuständigen Behörden melden.

Erwerb und Besitz von Waffen

Deaktivierung

Umgebaute Waffen

Aufgrund des hohen Risikos des Umbaus in tödliche Feuerwaffen gilt die Richtlinie auch für:

Die Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69 legt technische Spezifikationen für Schreckschuss- und Signalwaffen fest.

Halbautomatische Waffen

Für militärische Zwecke vorgesehene Feuerwaffen, wie etwa das AK47 und das M16, die manuell auf Vollautomatik oder Halbautomatik umgeschaltet werden können, werden als Kategorie A Feuerwaffen eingestuft und sind somit für den Gebrauch durch Zivilisten verboten.

Bestimmte halbautomatische Feuerwaffen fallen jetzt auch in Kategorie A:

Informationsaustausch

Grenzüberschreitende Verbringung

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie ist am 26. April 2021 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Das Protokoll gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit ist im Anhang des Beschlusses 2014/164/EU des Rates.

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie (EU) 2021/555 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. März 2021 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (ABl. L 115 vom 6.4.2021, S. 1-25)

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie (EU) 2021/555 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1-88)

Siehe konsolidierte Fassung.

Beschluss 2014/164/EU des Rates vom 11. Februar 2014 über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Protokolls gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nation gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (ABl. L 89, 25.3.2014, S. 7-9)

Letzte Aktualisierung: 23.09.2021