Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe (ab )

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2019/1148 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Verordnung:

Die Mitgliedstaaten

Wenn die nationalen Behörden die Erteilung einer Genehmigung prüfen:

Wirtschaftsteilnehmer5 müssen:

Wirtschaftsteilnehmer und Online-Marktplätze:

Die Europäische Kommission:

Die Verordnung gilt nicht für bestimmte pyrotechnische6 Gegenstände und Ausrüstung (insbesondere Gegenstände, die zur Verwendung durch die Streitkräfte, die Strafverfolgungsbehörden, die Feuerwehr, in der Landwirtschaft, als Schiffsausrüstung oder in der Luft- und Raumfahrtindustrie bestimmt sind), für Zündplättchen, die für Spielzeug bestimmt sind, oder Arzneimittel, die auf ärztliche Verschreibung abgegeben werden.

Die Verordnung bewirkt die Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe sowie die Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 98/2013 (siehe die Zusammenfassung) ab dem mit folgenden Ausnahmen:

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

  1. Bereitstellung: jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe.
  2. Stoff: chemisches Element und seine Verbindungen in natürlicher Form oder gewonnen durch ein Herstellungsverfahren.
  3. Gemisch: eine Lösung, die aus zwei oder mehr Stoffen besteht.
  4. Ausgangsstoffe für Explosivstoffe: chemische Stoffe, die zur unrechtmäßigen Herstellung von Explosivstoffen verwendet werden könnten.
  5. Wirtschaftsteilnehmer: jede natürliche oder juristische Person, jede öffentliche Einrichtung oder jeder Zusammenschluss solcher Personen oder Einrichtungen, der bzw. die auf dem Markt, offline oder online, Ausgangsstoffe für Explosivstoffe bereitstellt.
  6. Pyrotechnisch: eigenständige und selbsttragende chemische Reaktionen zur Erzeugung von Wärme, Licht, Gas, Rauch und Schall.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2019/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 98/2013 (ABl. L 186 vom , S. 1-20)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) 2019/1148 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

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