Verordnung über den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) Nr. 260/2012 – technische Vorschriften und Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

Mit der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 werden die Regeln und die technischen Anforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro im Rahmen des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA) festgelegt.

Die Verordnung (EU) 2024/886, mit der Echtzeitüberweisungen in Euro für alle Verbraucher und Unternehmen in der Europäischen Union (EU) verfügbar sein sollen, ändert die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 in dieser Hinsicht.

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRETEN DIE VERORDNUNGEN IN KRAFT?

HINTERGRUND

SCHLÜSSELBEGRIFFE

  1. Multilaterale Interbankenentgelte. Gebühren, welche die Anbieter von Waren und Dienstleistungen für grenzüberschreitende Zahlungen durch Debet- und Kreditkarten der Kunden entrichten.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom , S. 22-37).

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: