Restriktive EU-Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Beschluss (GASP) 2015/1333 – restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen

Verordnung (EU) 2016/44 – restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen

WAS IST DER ZWECK DES BESCHLUSSES UND DER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Der Beschluss und die Verordnung, die mehrere Male geändert wurden, enthalten eine Reihe von Verboten und Beschränkungen, u. a.:

Ausnahmeregelungen

Die Verordnung und der Beschluss enthalten eine Reihe von Ausnahmen von diesen Verboten und Beschränkungen, u. a.:

WANN TRETEN DER BESCHLUSS UND DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Der Beschluss ist am in Kraft getreten. Mit dem Beschluss wird der Beschluss 2011/137/GASP aufgehoben.

Die Verordnung ist am in Kraft getreten. Sie hebt die Verordnung (EU) Nr. 204/2011 auf.

HINTERGRUND

HAUPTDOKUMENTE

Beschluss (GASP) 2015/1333 des Rates vom über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen und zur Aufhebung des Beschlusses 2011/137/GASP (ABl. L 206 vom , S. 34-60)

Nachfolgende Änderungen des Beschlusses (GASP) 2015/1333 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Verordnung (EU) 2016/44 des Rates vom über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 204/2011 (ABl. L 12 vom , S. 1-26)

Siehe konsolidierte Fassung.

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