Durchsetzung der EU-Vorschriften zur Lebensmittelkette

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2017/625 – amtliche Kontrollen entlang der Lebensmittelkette

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Lebensmittelkette

Die Verordnung umfasst Vorschriften zu amtlichen Kontrollen sämtlicher Lebens- und Futtermittelunternehmen – von Primärerzeugern bis hin zu Einzelhändlern und Cateringunternehmen – sowie auch Pflanzen- bzw. Tierzüchtern und -händlern.

Geltungsbereich

Risikobasiertes System

Tierschutz

Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten

Transparenz

Die nationalen Behörden müssen Jahresberichte veröffentlichen.

Finanzierung

Mit Vorschriften für die Festsetzung der Gebühren für amtliche Kontrollen wird die angemessene Finanzierung der Kontrollsysteme der EU-Mitgliedstaaten gewährleistet und sichergestellt, dass die Gebühren nicht höher als die Kosten der Durchführung der amtlichen Kontrollen sind.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Die meisten Artikel der Verordnung, beispielsweise über den Anwendungsbereich, die Begriffsbestimmungen, die Vorschriften für die zuständigen Behörden, die Finanzierung der amtlichen Kontrollen und die Durchsetzungsmaßnahmen der zuständigen Behörden traten am in Kraft.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001, (EG) Nr. 396/2005, (EG) Nr. 1069/2009, (EG) Nr. 1107/2009, (EU) Nr. 1151/2012, (EU) Nr. 652/2014, (EU) 2016/429 und (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 1/2005 und (EG) Nr. 1099/2009 des Rates sowie der Richtlinien 98/58/EG, 1999/74/EG, 2007/43/EG, 2008/119/EG und 2008/120/EG des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 854/2004 und (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 89/608/EWG, 89/662/EWG, 90/425/EWG, 91/496/EEG, 96/23/EG, 96/93/EG und 97/78/EG des Rates und des Beschlusses 92/438/EWG des Rates (Verordnung über amtliche Kontrollen) (ABl. L 95 vom , S. 1–142).

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) 2017/625 wurden in das Originaldokument eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

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