Seilbahnen für den Personenverkehr

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2016/424 – Seilbahnen

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Die Verordnung tritt am 21. April 2018 in Kraft, ausgenommen bestimmter Artikel, die sich vorwiegend mit den Notifizierungsstellen und Notifizierungsverfahren beschäftigen. Diese finden seit 21. Oktober 2016 Anwendung.

HINTERGRUND

* SCHLÜSSELBEGRIFFE

Seilbahn: ein an seinem Bestimmungsort errichtetes, aus der Infrastruktur und Teilsystemen bestehendes Gesamtsystem zum Zweck der Beförderung von Personen durch Seile.

Teilsystem: ein für den Einbau in Seilbahnen bestimmtes einzelnes System oder eine Kombination aus solchen Systemen, zum Beispiel Seilspanneinrichtungen, Gehänge und elektrotechnische Einrichtungen.

Sicherheitsbauteil: ein Bauteil oder eine Einrichtung, die in ein Teilsystem oder in eine Seilbahn zur Erfüllung einer Sicherheitsfunktion eingebaut werden soll.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2016/424 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über Seilbahnen und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/9/EG (ABl. L 81 vom 31.3.2016, S. 1-50)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Verordnung (EU) 2016/424 wurden in den Grundlagentext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 13.12.2016