Verwendung von Fluggastdatensätzen zur Verhütung von Terrorismus und schwerer Kriminalität

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Richtlinie (EU) 2016/681 über die Verwendung von Fluggastdatensätzen zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Was sind PNR-Daten?

PNR-Daten bestehen aus den in den Buchungs- und Abfertigungssystemen der Fluggesellschaften gespeicherten Buchungsinformationen. Es werden folgende Daten erhoben:

Geltungsbereich

Die Fluggesellschaften müssen den PNR-Zentralstellen in den Mitgliedstaaten die PNR-Daten zu Flügen, die in der EU ankommen beziehungsweise aus der EU abgehen, zur Verfügung stellen. Die Mitgliedstaaten können zudem PNR-Daten zu ausgewählten EU-Flügen erheben, sind dazu allerdings nicht verpflichtet.

Verarbeitung

Die Verarbeitung der erhobenen Daten darf nur zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität erfolgen. Die Daten sollten ausschließlich zu folgenden Zwecken verarbeitet werden:

Übermittlung und Austausch von Daten

Speicherung

Übermittlung von PNR-Daten in Nicht-EU-Länder

WANN TRETEN DIE VORSCHRIFTEN IN KRAFT?

Die Richtlinie musste bis in nationales Recht umgesetzt werden.

HINTERGRUND

Der Gerichtshof bestätigt die Konformität der PNR-Richtlinie mit den durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantierten Rechten, setzt aber auch der Anwendung der Richtlinie (EU) 2016/681 gewisse Grenzen, indem er beschließt, dass eine Reihe von Vorschriften dieser Richtlinie restriktiv auszulegen ist (siehe Urteil).

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie (EU) 2016/681 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität (ABl. L 119 vom , S. 132-149).

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